Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten
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Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7939
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Mirze Edis,
Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Krampe,
Sonja Lemke, Charlotte Antonia Neuhäuser, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten
Wie verschiedene Medien berichteten, verhandeln Deutschland, Österreich,
Dänemark, Griechenland und die Niederlande derzeit mit Ruanda über die
Einrichtung sogenannter Return Hubs in dem Land (www.spiegel.de/ausland/migr
ation-deutschland-verhandelt-mit-eu-staaten-ueber-abschiebezentren-in-
ruandaa-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f572832).
Dabei handelt es sich um Lager außerhalb der EU, in die Menschen gegen ihren
Willen verbracht werden sollen, wenn sie etwa aufgrund fehlender Papiere
nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Damit finden sich
die Betroffenen unter Umständen in einem Land wieder, das sie nie zuvor
betreten haben, dessen Sprache sie nicht sprechen und in dem sie niemanden
kennen. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Dana Schmalz ist daher der Auffassung,
dass dies mit dem allgemeinen Verständnis einer „Rückführung“ nichts zu tun
habe. Eher müsse von einer (staatlichen) Entführung gesprochen werden
(https://verfassungsblog.de/keine-ruckfuhrung-sondern-eine-entfuhrung/).
Die rechtliche Grundlage für die „Return Hubs“ findet sich in der
Rückführungsverordnung, der das Europäische Parlament mit den Stimmen der
konservativen und rechten Fraktionen im Juni 2026 unter Applaus und „Send them
back“-Rufen zugestimmt hat. Konkrete Standards für den Aufenthalt und die
Versorgung der abgeschobenen Menschen in den Drittstaaten fehlen in der
Rückkehrverordnung. Zwar legt diese fest, dass in den Aufnahmestaaten
internationale Menschenrechtsstandards und das Refoulement-Verbot eingehalten
werden müssen. Doch die Erfahrung zeigt, wie Pro Asyl aus Sicht der
Fragestellenden treffend hervorhebt, dass diese Vorgaben zu vage sind, um
Menschenrechtsverletzungen wirksam zu verhindern (www.proasyl.de/news/die-ne
ue-rueckfuehrungsverordnung-frontalangriff-auf-die-rechte-von-gefluechte
ten/).
Der ruandische Außenminister bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur
AFP, dass Vertreter Deutschlands und weiterer europäischer Staaten in der
letzten Augustwoche 2026 in Ruanda Gespräche über die Einrichtung von
„Abschiebezentren“ führten. Nähere Angaben zu den Teilnehmenden, dem Ort oder
den Inhalten der Gespräche machte er nicht. Es soll sich um Gespräche „auf
technischer Ebene“ gehandelt haben. Das „Transitzentrum Gashora“ gilt
Berichten zufolge als möglicher Ort für ein solches Abschiebelager. Dort werden
seit 2019 Menschen untergebracht, die aus libyschen Folterlagern nach Ruanda
„evakuiert“ werden (https://unsmil.unmissions.org/en/press-releases/first-grou
p-of-vulnerable-refugees-evacuated-from-libya-to-rwanda, www.zeit.de/politik/
2026-08/ruanda-abschiebezentren-eu-asyl-deutschland). Die Einrichtung
entstand mit Unterstützung der Afrikanischen Union und des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR; www.migazin.de/2026/08/30/
ruandabestaetigt-gespraeche-mit-eu-ueber-abschiebezentren/).
Als Großbritannien vor einigen Jahren ein Abschiebeabkommen mit Ruanda
plante, kam von ruandischen Oppositionspolitikern deutliche Kritik, etwa
daran, dass wohlhabende Staaten ihre Verantwortung für Geflüchtete gegen Geld
an ärmere Länder auslagerten. Eine der Kritikerinnen ist derzeit aus politischen
Gründen in Haft, ebenso wie weitere Oppositionspolitiker und Journalisten.
Aufgrund des repressiven politischen Klimas warnen
Menschenrechtsorganisationen davor, Ruanda als Standort für Abschiebezentren auszuwählen (ebd.).
Kritisiert wird ferner, dass die ruandischen Streitkräfte nach UN-Berichten
(UN = Vereinte Nationen) die Rebellenmiliz M23 im Kongo unterstützen
(www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staaten-ueb
er-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f572832).
Die Niederlande hatten bereits im vergangenen Jahr eine Absichtserklärung mit
Uganda über die Errichtung eines Abschiebezentrums geschlossen. Einige EU-
Staaten sehen ein Abkommen mit Uganda nach einem Bericht des „Spiegels“
jedoch wegen der dortigen Menschenrechtssituation kritisch. Der
Oppositionsführer Bobi Wine musste außer Landes fliehen, nachdem sein Haus Anfang des
Jahres 2026 gestürmt worden war. Außerdem steht Homosexualität in Uganda
unter Strafe und kann unter bestimmten Umständen sogar mit dem Tod bestraft
werden (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-eu-staa
ten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-971e2f57
2832).
In den USA gibt es die Praxis, unerwünschte Personen in Länder abzuschieben,
zu denen sie keinen Bezug haben, bereits. Davon sind auch Menschen
betroffen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder einen humanitären
Schutzstatus in den USA erhalten haben. Seit Donald Trumps zweitem
Amtsantritt im Januar 2025 wurden mehr als 23 000 Menschen aus den USA in
26 Drittstaaten deportiert (www.welt.de/politik/ausland/plus6a8ea126511d4fd3
bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-sind-diese-menschen-sie-sind-abget
aucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Die USA haben entsprechende
Vereinbarungen mit mindestens 27 Ländern geschlossen. Viele der Abkommen
werden bisher geheim gehalten, sodass Einzelheiten nicht bekannt sind. Einige
mussten jedoch infolge von Klagen oder Informationsfreiheitsanfragen
veröffentlicht werden. Daraus geht hervor, dass die Drittstaaten teilweise Geld
erhalten, damit sie die abgeschobenen Personen aufnehmen; anderen drohten die
USA mit Zöllen oder dem Entzug von Hilfsgeldern und Visa (https://passblu
e.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-countr
y-deportees/).
Teilweise werden die Abgeschobenen in den Drittstaaten in geschlossenen
Lagern oder sogar Hochsicherheitsgefängnissen festgesetzt (www.welt.de/politik/
ausland/plus6a8ea126511d4fd3bc4e4342/abschiebefluege-nach-afrika-wer-sin
d-diese-menschen-sie-sind-abgetaucht-ganz-im-sinne-von-trump.html). Häufig
haben sie keinen Zugang zu rechtlicher Hilfe. Amnesty International berichtet
über vier Männer aus Myanmar, Kuba, Laos und Vietnam, die im Mai 2025 aus
den USA nach Südsudan abgeschoben und anschließend an einem unbekannten
Ort festgehalten wurden (www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/suedsuda
n-nach-abschiebung-aufenthaltsort-unbekannt). In der Kritik steht auch die
Rolle der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei den US-
Abschiebungen. Ein Sprecher der Organisation erklärte, man stelle „humanitäre
Unterstützung“ nach der Ankunft im Drittstaat für die abgeschobenen
Menschen bereit. Offenbar ist die IOM jedoch darüber hinaus daran beteiligt,
„freiwillige“ Weiterreisen der betroffenen Personen in ihre Herkunftsländer zu
organisieren. Das betraf beispielsweise eine lesbische Frau aus Marokko, die aus
den USA nach Kamerun deportiert wurde, wo Homosexualität unter Strafe
steht. Deshalb entschied sie sich, nach Marokko zurückzukehren, von wo sie
ursprünglich aus Angst vor Gewalt geflüchtet war. Nach Angaben ihres
Anwalts muss sich nun dort verstecken (https://passblue.com/2026/06/30/how-a-u
n-agency-helps-to-enable-us-policy-on-third-country-deportees/).
Um die Abschiebungen in Drittstaaten wurden in den USA gerichtliche
Auseinandersetzungen geführt. Der US-Supreme Court erlaubte solche
Abschiebungen im Juni 2025, nachdem ein Bundesgericht sie zuvor untersagt hatte
(https://taz.de/Abschiebungen-aus-den-USA/!6086081/, www.derstandard.at/st
ory/3000000275150/oberstes-us-gericht-erlaubt-abschiebungen-in-drittstaaten).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche EU-Staaten haben sich an den Gesprächen mit Ruanda in der
letzten Augustwoche 2026 beteiligt?
2. An welchen Tagen und wo fanden diese statt?
3. Vertreter welcher Bundesministerien und welcher Ebene haben die
Bundesregierung in diesen Gesprächen vertreten?
4. Was genau ist unter „technischen Gesprächen“ zu verstehen?
5. Kann die Bundesregierung Angaben zu den Inhalten und (vorläufigen)
Ergebnissen der Gespräche machen, und wenn ja, welche?
6. Gab es zuvor bereits Gespräche der Bundesregierung oder anderer
europäischer Regierungen mit ruandischen Vertretern über die Einrichtung von
„Return Hubs“, wenn ja, wann, und wer war daran beteiligt?
7. Wie ist es nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zu
verstehen, dass die ruandische Regierung von Gesprächen mit europäischen
Regierungen über ein nicht näher definiertes „Migrationsabkommen“
sprach (www.spiegel.de/ausland/migration-deutschland-verhandelt-mit-e
u-staaten-ueber-abschiebezentren-in-ruanda-a-ffcd7720-2b79-48bd-8c51-
971e2f572832), und sollen in dem Abkommen auch andere Sachverhalte
geregelt werden als die Einrichtung von „Return Hubs“?
8. Ist die Information zutreffend, dass das „Transitzentrum Gashora“ als
möglicher Ort für ein Abschiebezentrum im Gespräch ist, und wie viele
Plätze gibt es dort?
9. Sollen die abgeschobenen Personen das Abschiebezentrum jederzeit
verlassen können?
10. Wie lange sollen sie in Ruanda bleiben, welche Art von Aufenthaltsrecht
sollen sie dort erhalten, sollen sie eine Arbeitserlaubnis bekommen, und
ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen
können?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die politische Opposition in Ruanda
zur möglichen Errichtung eines oder mehrerer Abschiebezentren steht,
und wenn ja, welche näheren Angaben kann sie dazu machen?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ruanda ein,
und inwieweit wird diese bei der Planung möglicher Abschiebezentren in
dem Land berücksichtigt?
13. Was ist der Bundesregierung über eine Zusammenarbeit der ruandischen
Streitkräfte mit der Rebellenbewegung M23 im Kongo bekannt (www.ip
g-journal.de/regionen/afrika/artikel/krieg-im-schatten-8096/)?
14. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die ruandische Regierung sich
über die Kooperation mit europäischen Staaten bei Abschiebungen
politische Rückendeckung für eine repressive Innen- sowie eine
völkerrechtswidrige Außenpolitik erkaufen will (bitte erläutern)?
15. Wie viele Asylanträge von ruandischen Asylsuchenden wurden seit 2021
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
16. Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren
sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem
Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung
aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen
bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Ruanda seit 2021 entwickelt?
17. Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ruandischer
Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur
Frage 16 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen
bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden
aus Ruanda seit 2021 entwickelt?
18. Befürwortet die Bundesregierung ein Abschiebeabkommen mit Uganda?
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Uganda ein,
und inwieweit wird diese bei der möglichen Planung von
Abschiebezentren in dem Land berücksichtigt?
20. Wie viele Asylanträge von ugandischen Asylsuchenden wurden seit 2021
beim BAMF registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie hat das BAMF über diese Asylanträge entschieden (bitte nach Jahren
sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem
Schutz, Abschiebeverbot, Ablehnung und Unzulässigkeitsentscheidung
aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen
bereinigte Schutzquote für das Herkunftsland Uganda seit 2021 entwickelt?
22. Wie haben die Gerichte seit 2021 über die Klagen ugandischer
Asylsuchender gegen Bescheide des BAMF entschieden (bitte wie zur
Frage 21 aufschlüsseln), und wie hat sich die um formelle Entscheidungen
bereinigte Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden
aus Uganda seit 2021 entwickelt?
23. Ist die Bundesregierung aktiv geworden, um queere Personen in Uganda
zu unterstützen, wenn ja, wie, und führt sie zu diesem Thema Gespräche
mit der ugandischen Regierung?
24. Steht die Bundesregierung mit der US-Regierung zu Abschiebungen in
Drittstaaten im Austausch, wenn ja, inwiefern, gab es dazu Gespräche,
Treffen o. Ä., und wenn ja, wann, mit welcher Beteiligung, und mit
welchen Inhalten?
25. Ist angedacht bzw. geplant, Strukturen, die die USA in Drittstaaten
aufgebaut haben, nachzuahmen oder sogar (teilweise) gemeinsam zu nutzen?
26. Was ist der Bundesregierung über die Rolle der IOM bei den US-
Abschiebungen in Drittstaaten sowie bei „freiwilligen“ Weiterreisen der
Betroffenen bekannt (bitte erläutern)?
27. Ist es nach ihrer Kenntnis zutreffend, dass das US-Abschiebesystem ohne
die Unterstützung und Mitwirkung der Organisation nicht möglich wäre
(https://passblue.com/2026/06/30/how-a-un-agency-helps-to-enable-us-po
licy-on-third-country-deportees/; bitte erläutern), und wenn ja, wie
bewertet die Bundesregierung dies?
28. Ist geplant, die IOM in Abschiebeabkommen der Bundesregierung bzw.
europäischer Staaten mit Drittstaaten einzubinden, und wenn ja,
inwiefern?
29. Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 23 des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte nach
Haushaltsjahr, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation
aufschlüsseln)?
30. Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der
Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu
Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden,
Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
31. Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes aus Einzelplan 23 des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für
Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach Haushaltsjahr,
Haushaltstitel, Projektbezeichnung und Durchführungsorganisation
aufschlüsseln)?
32. Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der
Regierung von Uganda bilaterale Gespräche mit dem Thema
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geführt, insbesondere zu
Projektmitteln (bitte nach Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden,
Thema, Ergebnis und Ort aufschlüsseln)?
33. Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des
Auswärtigen Amts (AA) für Vorhaben in Ruanda von 2021 bis heute (bitte
nach Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und
Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
34. Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der
Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik
und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach
Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort
aufschlüsseln)?
35. Wie hoch sind die Haushaltmittel des Bundes im Einzelplan 05 des
Auswärtigen Amts für Vorhaben in Uganda von 2021 bis heute (bitte nach
Haushaltsjahr, Betrag, Haushaltstitel, Projektbezeichnung und
Durchführungsorganisation aufschlüsseln)?
36. Wann hat die Bundesregierung seit 2021 bis heute mit Vertretenden der
Regierung von Ruanda bilaterale Gespräche mit dem Thema Außenpolitik
und humanitäre Hilfe geführt, insbesondere zu Projektmitteln (bitte nach
Datum, Name und Funktion der Teilnehmenden, Thema, Ergebnis und Ort
aufschlüsseln)?
Berlin, den 3. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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