Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat (Antwort zu Drs. 21/7383)
Text
Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat (Antwort zu Drs. 21/7383)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7731
21. Wahlperiode 26.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7383 –
Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und
Staat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale
Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland und nimmt als beliehene
Stelle des Bundes auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes und der
darauf beruhenden AkkStelleG-Beleihungsverordnung hoheitliche Aufgaben
wahr (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/201
8/bmwi-beratungen-zum-bundeshaushalt-2019-volltext.pdf?__blob=publicatio
nFile&v=1). Ihre Funktionsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für die
Konformitätsbewertung, den Marktzugang und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die aktuellen, den Fragestellerinnen und
Fragestellern bekannten Probleme der DAkkS (www.dakks.de/de/berichte-de
r-dakks.html; www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/dakks-reform-serviceorie
ntierter) haben dabei auch eine geopolitische und wirtschaftsstrategische
Dimension, weil eine geschwächte nationale Akkreditierungsstelle die deutsche
Position in internationalen Standardisierungsgremien schwächen kann, gerade
vor dem Hintergrund von „China Standards 2035“ und des wachsenden
chinesischen Einflusses auf Zukunftstechnologien wie KI (Künstliche Intelligenz),
5G und IoT (Internet of Things; www.china-briefing.com/news/china-standar
ds-2035/).
Nach vorliegenden Informationen bestehen Hinweise auf strukturelle Defizite
bei Finanzierung, Aufsicht, Gesellschaftersteuerung und strategischer
Ausrichtung (www.bvdh.de/aktuelldetail/269, https://bdi.eu/de/publications/evalui
erung-der-akkreditierungspraxis). Hinzu kommen personelle Brüche in der
Geschäftsführung sowie eine Destabilisierung der Gesellschafterstruktur
(Bundestagsdrucksache 20/13351). Vor diesem Hintergrund ergeben sich
diverse Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE),
dessen Aufsicht die DAkkS unterliegt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat 2026 einen Reformprozess eingeleitet, um dem
international anerkannten Qualitätsversprechen von Produkten und Dienstleistungen
weiterhin gerecht zu werden und Akkreditierungsverfahren zukünftig effektiver
und kosteneffizienter auszugestalten. Dies ist für Unternehmen in Deutschland
von großer Bedeutung. Dabei spielt die Nationale Akkreditierungsstelle in
Deutschland (DAkkS) eine besondere Rolle, denn im Rahmen des
Reformprozesses sollen die bisherigen DAkkS-Strukturen neu und zukunftssicher
aufgestellt werden. Mit der personellen Neuaufstellung der DAkkS wird dieser
Reformprozess unter Einbindung von Stakeholdern, zuständigen Ressorts und
Behörden weiter vorangetrieben.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Hinweise auf eine mögliche sich
verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS gibt, wie es den
Fragenstellern bekannt ist, und wenn ja, seit wann (www.dakks.de/de/berichte-d
er-dakks.html)?
2. Prüft die Bundesregierung gegebenenfalls Maßnahmen, um die mögliche
sich verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS im Jahr 2026 und
über das Jahr 2026 hinaus zu stabilisieren (vgl. Frage 1)?
3. Trifft es zu, dass das BMWE bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026
keine Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet hat,
wenn ja, welche Maßnahmen wurden geprüft oder umgesetzt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung lässt sich fortlaufend und engmaschig durch die DAkkS
über deren finanzielle Situation, einschließlich der Liquiditätssituation,
informieren. Sie prüft fortlaufend, ob eventuell Maßnahmen zur weiteren
Verbesserung der finanziellen Situation der DAkkS – einschließlich ihrer Liquidität –
erforderlich sind und steht bereit, falls und soweit erforderlich, geeignete
Maßnahmen zu ergreifen. Bisher wurden mangels Erforderlichkeit keine speziellen
Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet.
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Anpassungen bei der DAkkS für die Leistungsfähigkeit der
Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland im
Hinblick auf die Umsetzung der KI-Verordnung, des Cyber Resilience Act
und der Maschinenverordnung, und wie will sie sicherstellen, dass
daraus keine Verzögerungen oder Engpässe entstehen?
Die Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland
sind aus Sicht der Bundesregierung leistungsfähig. Ende März 2026 wurden zur
Sicherstellung und weiteren Verbesserung der künftigen Leistungsfähigkeit des
Akkreditierungssystems Eckpunkte durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) für eine Akkreditierungsstrategie und
Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS erstellt. Die
Weiterentwicklung der nationalen Akkreditierungsstrategie unter Beteiligung der DAkkS, von
Stakeholdern sowie der für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts dauert an.
Soweit die DAkkS in die Durchführung der KI-Verordnung, des Cyber
Resilience Act und der Maschinenverordnung eingebunden ist, sind vorbereitend für
deren Durchführung die zuständigen Ressorts mit der DAkkS im Austausch.
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) für die Finanzierung der
Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bei, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die DAkkS aufgrund ihrer hoheitlichen Benennung nicht
gewinnorientiert arbeiten darf und ihre Einnahmen nahezu vollständig aus
Gebühren nach der AkkStelleGebV (www.qz-online.de/a/news/neuausric
htung-der-dakks-nimmt-gestalt-a-7833446) stammen?
6. Seit wann liegen der Bundesregierung Vorschläge zur Anpassung der
AkkStelleGebV vor (www.bvdh.de/aktuelldetail/269; https://dserver.bun
destag.de/btd/19/033/1903373.pdf)?
7. Welche Gründe sind für die bislang unterbliebene Anpassung der
Akkreditierungsstellengebührenverordnung maßgeblich, wer trägt hierfür
gegebenenfalls die Verantwortung, und welche Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung dafür, dass entsprechende Anpassungen bislang nicht
abgeschlossen wurden?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Akkreditierung soll sich gemäß europäischem Recht selbst tragen. Die
DAkkS finanziert sich als Anbieterin individuell zurechenbarer öffentlicher
Leistungen über Gebühren. In der Akkreditierungsstellengebührenverordnung
(AkkStelleGebV) werden die Gebühren und Auslagen, die die DAkkS erhebt,
festgelegt. Die AkkStelleGebV orientiert sich an den Vorgaben des
Bundesgebührenrechts. Sie ist für das Tätigwerden der DAkkS bedeutsam. Die Akk
StelleGebV wird gemäß Bundesgebührenrecht regelmäßig hinsichtlich der
Kostendeckung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen der DAkkS
überprüft und, sofern erforderlich, angepasst. Die der AkkStelleGebV
zugrundeliegenden Stundensätze für die Zeitgebühren der DAkkS wurden bereits
mehrfach erhöht. Eine erneute Anpassung der AkkStelleGebV ist derzeit in
Vorbereitung.
8. Wie wird § 4 der Akkreditierungsstellen-Beleihungsverordnung bei der
Übertragung neuer Aufgaben auf die DAkkS angewandt?
Bei der Übertragung neuer Aufgaben auf die DAkkS wird § 4 der Verordnung
über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem
Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung) bisher nicht angewandt.
9. Wie viele und welche Aufgaben haben die Bundesressorts mit Fach- und
Rechtsaufsicht gemäß § 2 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung seit
Bestehen der DAkkS auf diese übertragen, insbesondere im Hinblick auf
eine auskömmliche Finanzierung?
Die Bundesressorts mit Fach- und Rechtsaufsicht üben die Aufsicht über die
Akkreditierungstätigkeit der DAkkS in den durch § 2 der AkkStelleG-
Beleihungsverordnung festgelegten Bereichen aus. Die Übertragung von Aufgaben
erfolgt durch Gesetze und Verordnungen basierend auf § 2 AkkStelleG.
10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
zusätzliche hoheitliche Aufgaben nicht zu einem strukturellen Personal-
und Finanzdefizit der DAkkS führen?
Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 wird verwiesen.
Es ist die Aufgabe der DAkkS sicherzustellen, dass das für die Wahrnehmung
ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderliche Personal mit den geforderten
Qualifikationen verfügbar ist.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des
Ausscheidens des bisherigen Geschäftsführers der DAkkS zum Ende
Mai 2026, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.dakks.de/de/nachrichtenar
chiv.html)?
12. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Ausscheiden des
Geschäftsführers, werden Schritte zur Sicherstellung einer dauerhaften
Geschäftsführung nach der Interimsgeschäftsführung unternommen, und
wenn ja, welche?
13. Welche Gründe nennt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
dafür, dass weitere Reformschritte bei der Deutschen
Akkreditierungsstelle GmbH an die Besetzung einer neuen Geschäftsführung geknüpft
werden, und welche Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der
DAkkS sind vorgesehen (www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/wech
sel-der-geschaeftsfuehrung-der-dakks.html; https://vup.de/dokumente_1
4/4646_251126%20Beschluss%20ACK%20Wirtschaftsminister%20DA
kkS.pdf)?
14. Welche Qualifikations- und Kompetenzanforderungen hält die
Bundesregierung für eine neue Geschäftsführung der DAkkS für erforderlich,
insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Steuerung in möglichen
Krisensituationen?
Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht im Detail zu Personalfragen. Die
personelle Neubesetzung der DAkkS-Führungsspitze ist für die konkrete
Ausgestaltung und Umsetzung von Reformschritten, die sich vielfach auf komplexe
Fragen des Verwaltungsvollzugs beziehen, wesentlich. Dementsprechend hat sich
das BMWE dafür eingesetzt, sehr zügig einen Interims-Geschäftsführer zu
bestellen, um die Arbeitsfähigkeit der DAkkS ohne Unterbrechung zu sichern.
Zudem kann der Findungsprozess für eine dauerhafte Geschäftsführung
nunmehr mit entsprechender Sorgfalt erfolgen. Hierzu wurde eine
Findungskommission eingesetzt. Nach Auffassung des BMWE sind eine Reihe an
Anforderungen an die Geschäftsführung zu stellen, wie beispielsweise
betriebswirtschaftliche Kenntnisse oder Kenntnisse zu Verwaltungsverfahren.
15. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Veränderungen in der
Gesellschafterstruktur?
16. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welche Auswirkungen eine veränderte Gesellschafterstruktur der
DAkkS auf die Anwendung des § 10 des Akkreditierungsstellengesetzes
hat (Bundestagsdrucksache 20/13351; www.gesetze-im-internet.de/akkst
elleg/BJNR262500009.html)?
17. Werden Maßnahmen geprüft, um die Beleihungsfähigkeit der DAkkS zu
sichern, und wenn ja, welche (Bundestagsdrucksache 20/13351)?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verbleib von Ländern
und Industrie in der Gesellschafterstruktur zu sichern, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in dem Ende März 2026 erstellten Eckpunktepapier des BMWE für eine
Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen
Akkreditierungsstelle DAkkS dargestellt, ist eine verlässliche Gesellschafterstruktur der DAkkS
wichtig, die im Einklang mit den Vorgaben des europäischen
Akkreditierungsrechts steht. Die Bundesregierung bzw. das beteiligungsführende Ressort wird
daher für den Bund als Gesellschafter der DAkkS GmbH, soweit erforderlich
und gegebenenfalls in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern,
sicherstellen, dass die DAkkS auch weiterhin die Voraussetzungen für die Beleihung
nach § 10 des Akkreditierungsstellengesetzes erfüllt, einschließlich einer
„staatsdominierten Gesellschafterstruktur“. Der Reformprozess wird unter
Einbindung der neuen Interims-Geschäftsführung, aller Gesellschafter sowie der
beteiligten Ressorts vorangetrieben.
19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Gesellschafter
vorgeschlagen oder befürwortet, Rücklagen der DAkkS anteilig anderen
Gesellschaftern zuzuordnen oder für die DAkkS zu verwenden?
20. Wenn Frage 19 mit Ja beantwortet wird, auf welcher rechtlichen
Grundlage soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, und wie wird
die Zustimmung aller Gesellschafter sichergestellt?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verwendung von Rücklagen einer GmbH richtet sich nach dem auf die
GmbH anwendbaren Gesellschaftsrecht sowie nach dem Gesellschaftsvertrag
der Gesellschaft.
21. Verfügt die Bundesregierung über eine nationale
Akkreditierungsstrategie für Deutschland, und wenn ja, seit wann?
22. Wie begründet die Bundesregierung den zeitlichen Ablauf bei der
Erarbeitung der Strategie, auch vor dem Hintergrund der aktuellen
wirtschafts- und industriepolitischen Schwerpunktsetzung der
Bundesregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschaftsberich
t-2026-2404242; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/
Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.html; www.bund
esregierung.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-wirtschaft-2342218)?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMWE hat Ende März 2026 Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie
und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS vorgelegt und
die anderen für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts sowie die Stakeholder
beteiligt. Ziel ist es, die DAkkS zu einem modernen, digitalisierten und
dienstleistungsorientierten Anbieter eines breiten Portfolios an
Akkreditierungsleistungen zu entwickeln. Die Eckpunkte stellen eine strategische und
zukunftssichernde Neuausrichtung des Akkreditierungssystems und der DAkkS dar und
werden derzeit unter Beteiligung der für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts
weiterentwickelt.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Handlungsfähigkeit und
internationale Durchsetzungskraft der DAkkS vor dem Hintergrund der
von der Volksrepublik China verfolgten Standardisierungsstrategie
„China Standards 2035“ (www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Normu
ngspolitik-in-China-Empfehlungen-Rahmenbedingungen-und-Analysen;
www.dakks.de/de/regelwerk.html; www.dakks.de/de/internationale-zusa
mmenarbeit.html), die darauf abzielt, die Entwicklung und internationale
Verbreitung von Standards für Zukunftstechnologien wie Künstliche
Intelligenz, Internet of Things und Cybersicherheit stärker zu beeinflussen?
24. Welche strategischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Vertretung deutscher und europäischer Industrieinteressen bei der
internationalen Standardsetzung zu stärken, auch im Kontext der China-
Strategie der Bundesregierung und der internationalen Zusammenarbeit der
DAkkS (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuch
e/china-strategie-2203504; www.dakks.de/de/internationale-zusammenar
beit.html)?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DAkkS ist nicht für die Standardisierung beziehungsweise Normung
zuständig, sondern wendet Normen im Rahmen der Akkreditierungspraxis an. Die
chinesische Normungsstrategie „China Standards 2035“ berührt die
Akkreditierung nur am Rande.
Die Deutsch-Chinesische Kommission zur Zusammenarbeit in der Normung
(DCKN) ist ein langjähriges Format zum bilateralen Austausch in Bezug auf
kompatible Sichtweisen und Interessen in der internationalen Normung und
Standardisierung zwischen dem BMWE und der Standardization
Administration of China (SAC) als Teil der State Administration for Market Regulation
(SAMR, einschl. Ministerium) auf der chinesischen Seite. Durch die
frühzeitige Harmonisierung technologischer Konzepte und durch die Vermeidung von
nationalen Insellösungen zahlt die DCKN unmittelbar auf die Ziele der China-
Strategie der Bundesregierung ein, ohne dass es einen Abfluss von kritischem
Wissen gibt.
25. Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Abstimmung zur
Zukunft der DAkkS und zur Ausrichtung der deutschen
Akkreditierungspolitik vorgenommen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, insbesondere
im Hinblick auf die internationale Rolle der DAkkS bei der
Akkreditierung in sicherheits- und datenrelevanten Technologiebereichen (www.da
kks.de/de/nutzen-fuer-politik-und-behoerden-den-oeffentlichen-sekto
r.html; www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/akkreditierung-als-vertr
auenanker-digitaler-entwicklungen.html)?
Soweit Änderungen oder Anpassungen des allgemeinen Akkreditierungsrechts
bzw. der allgemeinen Akkreditierungspolitik vorgenommen werden, erfolgen
dazu die entsprechend vorgesehenen Ressortabstimmungen. Zudem
unterrichten sich die fachaufsichtführenden Ressorts. Darüber hinaus werden die
Ressorts in die von der Europäischen Kommission angekündigte Anpassung des
europäischen Rechtsrahmens der Akkreditierung eingebunden.
Was sektorale Fragen der Akkreditierung anlangt, wie beispielsweise
Akkreditierungen in sicherheits- und datenrelevanten Technologiebereichen, erfolgen
Regelungen im entsprechenden Fachrecht unter Beteiligung der jeweils
zuständigen Ressorts.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
26. Welche Ergebnisse haben die vom BMWE durchgeführten Workshops
vom 28. Februar 2026 zum Governance-Review und vom 5. März 2026
zur Strategie erbracht, und welche konkreten Maßnahmen wurden
daraufhin weiterverfolgt?
27. Wie sieht der generelle Prozess einer ressortübergreifenden Abstimmung
durch das BMWE aus, und in welchem Rhythmus beziehungsweise zu
welchen Thematiken haben ressortübergreifende Abstimmungen
stattgefunden?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet, wobei auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen wird.
Die ressortübergreifenden Abstimmungen gemäß der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesregierung erfolgen sowohl bilateral als auch im größeren
Ressortkreis, je nach der zeitlichen Notwendigkeit und zu den die DAkkS und
die Akkreditierungspolitik betreffenden Themen. Ergebnisse des Workshops
vom 5. März 2026 sind in die Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und
Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS eingeflossen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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