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Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat (Antwort zu Drs. 21/7383)

dip / drucksache 26.08.2026 · WP 21 · 21/7731 · Antwort · Original ↗

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Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat (Antwort zu Drs. 21/7383) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7731 21. Wahlperiode 26.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7383 – Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland und nimmt als beliehene Stelle des Bundes auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes und der darauf beruhenden AkkStelleG-Beleihungsverordnung hoheitliche Aufgaben wahr (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/201 8/bmwi-beratungen-zum-bundeshaushalt-2019-volltext.pdf?__blob=publicatio nFile&v=1). Ihre Funktionsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für die Konformitätsbewertung, den Marktzugang und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die aktuellen, den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannten Probleme der DAkkS (www.dakks.de/de/berichte-de r-dakks.html; www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/dakks-reform-serviceorie ntierter) haben dabei auch eine geopolitische und wirtschaftsstrategische Dimension, weil eine geschwächte nationale Akkreditierungsstelle die deutsche Position in internationalen Standardisierungsgremien schwächen kann, gerade vor dem Hintergrund von „China Standards 2035“ und des wachsenden chinesischen Einflusses auf Zukunftstechnologien wie KI (Künstliche Intelligenz), 5G und IoT (Internet of Things; www.china-briefing.com/news/china-standar ds-2035/). Nach vorliegenden Informationen bestehen Hinweise auf strukturelle Defizite bei Finanzierung, Aufsicht, Gesellschaftersteuerung und strategischer Ausrichtung (www.bvdh.de/aktuelldetail/269, https://bdi.eu/de/publications/evalui erung-der-akkreditierungspraxis). Hinzu kommen personelle Brüche in der Geschäftsführung sowie eine Destabilisierung der Gesellschafterstruktur (Bundestagsdrucksache 20/13351). Vor diesem Hintergrund ergeben sich diverse Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), dessen Aufsicht die DAkkS unterliegt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat 2026 einen Reformprozess eingeleitet, um dem international anerkannten Qualitätsversprechen von Produkten und Dienstleistungen weiterhin gerecht zu werden und Akkreditierungsverfahren zukünftig effektiver und kosteneffizienter auszugestalten. Dies ist für Unternehmen in Deutschland von großer Bedeutung. Dabei spielt die Nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland (DAkkS) eine besondere Rolle, denn im Rahmen des Reformprozesses sollen die bisherigen DAkkS-Strukturen neu und zukunftssicher aufgestellt werden. Mit der personellen Neuaufstellung der DAkkS wird dieser Reformprozess unter Einbindung von Stakeholdern, zuständigen Ressorts und Behörden weiter vorangetrieben.  1. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Hinweise auf eine mögliche sich verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS gibt, wie es den Fragenstellern bekannt ist, und wenn ja, seit wann (www.dakks.de/de/berichte-d er-dakks.html)?  2. Prüft die Bundesregierung gegebenenfalls Maßnahmen, um die mögliche sich verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS im Jahr 2026 und über das Jahr 2026 hinaus zu stabilisieren (vgl. Frage 1)?  3. Trifft es zu, dass das BMWE bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 keine Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet hat, wenn ja, welche Maßnahmen wurden geprüft oder umgesetzt, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung lässt sich fortlaufend und engmaschig durch die DAkkS über deren finanzielle Situation, einschließlich der Liquiditätssituation, informieren. Sie prüft fortlaufend, ob eventuell Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der finanziellen Situation der DAkkS – einschließlich ihrer Liquidität – erforderlich sind und steht bereit, falls und soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bisher wurden mangels Erforderlichkeit keine speziellen Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet.  4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Anpassungen bei der DAkkS für die Leistungsfähigkeit der Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland im Hinblick auf die Umsetzung der KI-Verordnung, des Cyber Resilience Act und der Maschinenverordnung, und wie will sie sicherstellen, dass daraus keine Verzögerungen oder Engpässe entstehen? Die Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland sind aus Sicht der Bundesregierung leistungsfähig. Ende März 2026 wurden zur Sicherstellung und weiteren Verbesserung der künftigen Leistungsfähigkeit des Akkreditierungssystems Eckpunkte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS erstellt. Die Weiterentwicklung der nationalen Akkreditierungsstrategie unter Beteiligung der DAkkS, von Stakeholdern sowie der für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts dauert an. Soweit die DAkkS in die Durchführung der KI-Verordnung, des Cyber Resilience Act und der Maschinenverordnung eingebunden ist, sind vorbereitend für deren Durchführung die zuständigen Ressorts mit der DAkkS im Austausch.  5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) für die Finanzierung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die DAkkS aufgrund ihrer hoheitlichen Benennung nicht gewinnorientiert arbeiten darf und ihre Einnahmen nahezu vollständig aus Gebühren nach der AkkStelleGebV (www.qz-online.de/a/news/neuausric htung-der-dakks-nimmt-gestalt-a-7833446) stammen?  6. Seit wann liegen der Bundesregierung Vorschläge zur Anpassung der AkkStelleGebV vor (www.bvdh.de/aktuelldetail/269; https://dserver.bun destag.de/btd/19/033/1903373.pdf)?  7. Welche Gründe sind für die bislang unterbliebene Anpassung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung maßgeblich, wer trägt hierfür gegebenenfalls die Verantwortung, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass entsprechende Anpassungen bislang nicht abgeschlossen wurden? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Akkreditierung soll sich gemäß europäischem Recht selbst tragen. Die DAkkS finanziert sich als Anbieterin individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen über Gebühren. In der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) werden die Gebühren und Auslagen, die die DAkkS erhebt, festgelegt. Die AkkStelleGebV orientiert sich an den Vorgaben des Bundesgebührenrechts. Sie ist für das Tätigwerden der DAkkS bedeutsam. Die Akk StelleGebV wird gemäß Bundesgebührenrecht regelmäßig hinsichtlich der Kostendeckung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen der DAkkS überprüft und, sofern erforderlich, angepasst. Die der AkkStelleGebV zugrundeliegenden Stundensätze für die Zeitgebühren der DAkkS wurden bereits mehrfach erhöht. Eine erneute Anpassung der AkkStelleGebV ist derzeit in Vorbereitung.  8. Wie wird § 4 der Akkreditierungsstellen-Beleihungsverordnung bei der Übertragung neuer Aufgaben auf die DAkkS angewandt? Bei der Übertragung neuer Aufgaben auf die DAkkS wird § 4 der Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung) bisher nicht angewandt.  9. Wie viele und welche Aufgaben haben die Bundesressorts mit Fach- und Rechtsaufsicht gemäß § 2 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung seit Bestehen der DAkkS auf diese übertragen, insbesondere im Hinblick auf eine auskömmliche Finanzierung? Die Bundesressorts mit Fach- und Rechtsaufsicht üben die Aufsicht über die Akkreditierungstätigkeit der DAkkS in den durch § 2 der AkkStelleG- Beleihungsverordnung festgelegten Bereichen aus. Die Übertragung von Aufgaben erfolgt durch Gesetze und Verordnungen basierend auf § 2 AkkStelleG. 10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass zusätzliche hoheitliche Aufgaben nicht zu einem strukturellen Personal- und Finanzdefizit der DAkkS führen? Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 wird verwiesen. Es ist die Aufgabe der DAkkS sicherzustellen, dass das für die Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderliche Personal mit den geforderten Qualifikationen verfügbar ist. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des Ausscheidens des bisherigen Geschäftsführers der DAkkS zum Ende Mai 2026, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.dakks.de/de/nachrichtenar chiv.html)? 12. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Ausscheiden des Geschäftsführers, werden Schritte zur Sicherstellung einer dauerhaften Geschäftsführung nach der Interimsgeschäftsführung unternommen, und wenn ja, welche? 13. Welche Gründe nennt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dafür, dass weitere Reformschritte bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH an die Besetzung einer neuen Geschäftsführung geknüpft werden, und welche Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der DAkkS sind vorgesehen (www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/wech sel-der-geschaeftsfuehrung-der-dakks.html; https://vup.de/dokumente_1 4/4646_251126%20Beschluss%20ACK%20Wirtschaftsminister%20DA kkS.pdf)? 14. Welche Qualifikations- und Kompetenzanforderungen hält die Bundesregierung für eine neue Geschäftsführung der DAkkS für erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Steuerung in möglichen Krisensituationen? Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht im Detail zu Personalfragen. Die personelle Neubesetzung der DAkkS-Führungsspitze ist für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung von Reformschritten, die sich vielfach auf komplexe Fragen des Verwaltungsvollzugs beziehen, wesentlich. Dementsprechend hat sich das BMWE dafür eingesetzt, sehr zügig einen Interims-Geschäftsführer zu bestellen, um die Arbeitsfähigkeit der DAkkS ohne Unterbrechung zu sichern. Zudem kann der Findungsprozess für eine dauerhafte Geschäftsführung nunmehr mit entsprechender Sorgfalt erfolgen. Hierzu wurde eine Findungskommission eingesetzt. Nach Auffassung des BMWE sind eine Reihe an Anforderungen an die Geschäftsführung zu stellen, wie beispielsweise betriebswirtschaftliche Kenntnisse oder Kenntnisse zu Verwaltungsverfahren. 15. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Veränderungen in der Gesellschafterstruktur? 16. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Auswirkungen eine veränderte Gesellschafterstruktur der DAkkS auf die Anwendung des § 10 des Akkreditierungsstellengesetzes hat (Bundestagsdrucksache 20/13351; www.gesetze-im-internet.de/akkst elleg/BJNR262500009.html)? 17. Werden Maßnahmen geprüft, um die Beleihungsfähigkeit der DAkkS zu sichern, und wenn ja, welche (Bundestagsdrucksache 20/13351)? 18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verbleib von Ländern und Industrie in der Gesellschafterstruktur zu sichern, und wenn ja, welche? Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in dem Ende März 2026 erstellten Eckpunktepapier des BMWE für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS dargestellt, ist eine verlässliche Gesellschafterstruktur der DAkkS wichtig, die im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Akkreditierungsrechts steht. Die Bundesregierung bzw. das beteiligungsführende Ressort wird daher für den Bund als Gesellschafter der DAkkS GmbH, soweit erforderlich und gegebenenfalls in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern, sicherstellen, dass die DAkkS auch weiterhin die Voraussetzungen für die Beleihung nach § 10 des Akkreditierungsstellengesetzes erfüllt, einschließlich einer „staatsdominierten Gesellschafterstruktur“. Der Reformprozess wird unter Einbindung der neuen Interims-Geschäftsführung, aller Gesellschafter sowie der beteiligten Ressorts vorangetrieben. 19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Gesellschafter vorgeschlagen oder befürwortet, Rücklagen der DAkkS anteilig anderen Gesellschaftern zuzuordnen oder für die DAkkS zu verwenden? 20. Wenn Frage 19 mit Ja beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, und wie wird die Zustimmung aller Gesellschafter sichergestellt? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verwendung von Rücklagen einer GmbH richtet sich nach dem auf die GmbH anwendbaren Gesellschaftsrecht sowie nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft. 21. Verfügt die Bundesregierung über eine nationale Akkreditierungsstrategie für Deutschland, und wenn ja, seit wann? 22. Wie begründet die Bundesregierung den zeitlichen Ablauf bei der Erarbeitung der Strategie, auch vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschafts- und industriepolitischen Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschaftsberich t-2026-2404242; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/ Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.html; www.bund esregierung.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-wirtschaft-2342218)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMWE hat Ende März 2026 Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS vorgelegt und die anderen für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts sowie die Stakeholder beteiligt. Ziel ist es, die DAkkS zu einem modernen, digitalisierten und dienstleistungsorientierten Anbieter eines breiten Portfolios an Akkreditierungsleistungen zu entwickeln. Die Eckpunkte stellen eine strategische und zukunftssichernde Neuausrichtung des Akkreditierungssystems und der DAkkS dar und werden derzeit unter Beteiligung der für die Fachaufsicht zuständigen Ressorts weiterentwickelt. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Handlungsfähigkeit und internationale Durchsetzungskraft der DAkkS vor dem Hintergrund der von der Volksrepublik China verfolgten Standardisierungsstrategie „China Standards 2035“ (www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Normu ngspolitik-in-China-Empfehlungen-Rahmenbedingungen-und-Analysen; www.dakks.de/de/regelwerk.html; www.dakks.de/de/internationale-zusa mmenarbeit.html), die darauf abzielt, die Entwicklung und internationale Verbreitung von Standards für Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Internet of Things und Cybersicherheit stärker zu beeinflussen? 24. Welche strategischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vertretung deutscher und europäischer Industrieinteressen bei der internationalen Standardsetzung zu stärken, auch im Kontext der China- Strategie der Bundesregierung und der internationalen Zusammenarbeit der DAkkS (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuch e/china-strategie-2203504; www.dakks.de/de/internationale-zusammenar beit.html)? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die DAkkS ist nicht für die Standardisierung beziehungsweise Normung zuständig, sondern wendet Normen im Rahmen der Akkreditierungspraxis an. Die chinesische Normungsstrategie „China Standards 2035“ berührt die Akkreditierung nur am Rande. Die Deutsch-Chinesische Kommission zur Zusammenarbeit in der Normung (DCKN) ist ein langjähriges Format zum bilateralen Austausch in Bezug auf kompatible Sichtweisen und Interessen in der internationalen Normung und Standardisierung zwischen dem BMWE und der Standardization Administration of China (SAC) als Teil der State Administration for Market Regulation (SAMR, einschl. Ministerium) auf der chinesischen Seite. Durch die frühzeitige Harmonisierung technologischer Konzepte und durch die Vermeidung von nationalen Insellösungen zahlt die DCKN unmittelbar auf die Ziele der China- Strategie der Bundesregierung ein, ohne dass es einen Abfluss von kritischem Wissen gibt. 25. Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Abstimmung zur Zukunft der DAkkS und zur Ausrichtung der deutschen Akkreditierungspolitik vorgenommen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die internationale Rolle der DAkkS bei der Akkreditierung in sicherheits- und datenrelevanten Technologiebereichen (www.da kks.de/de/nutzen-fuer-politik-und-behoerden-den-oeffentlichen-sekto r.html; www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/akkreditierung-als-vertr auenanker-digitaler-entwicklungen.html)? Soweit Änderungen oder Anpassungen des allgemeinen Akkreditierungsrechts bzw. der allgemeinen Akkreditierungspolitik vorgenommen werden, erfolgen dazu die entsprechend vorgesehenen Ressortabstimmungen. Zudem unterrichten sich die fachaufsichtführenden Ressorts. Darüber hinaus werden die Ressorts in die von der Europäischen Kommission angekündigte Anpassung des europäischen Rechtsrahmens der Akkreditierung eingebunden. Was sektorale Fragen der Akkreditierung anlangt, wie beispielsweise Akkreditierungen in sicherheits- und datenrelevanten Technologiebereichen, erfolgen Regelungen im entsprechenden Fachrecht unter Beteiligung der jeweils zuständigen Ressorts. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. 26. Welche Ergebnisse haben die vom BMWE durchgeführten Workshops vom 28. Februar 2026 zum Governance-Review und vom 5. März 2026 zur Strategie erbracht, und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin weiterverfolgt? 27. Wie sieht der generelle Prozess einer ressortübergreifenden Abstimmung durch das BMWE aus, und in welchem Rhythmus beziehungsweise zu welchen Thematiken haben ressortübergreifende Abstimmungen stattgefunden? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet, wobei auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen wird. Die ressortübergreifenden Abstimmungen gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung erfolgen sowohl bilateral als auch im größeren Ressortkreis, je nach der zeitlichen Notwendigkeit und zu den die DAkkS und die Akkreditierungspolitik betreffenden Themen. Ergebnisse des Workshops vom 5. März 2026 sind in die Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS eingeflossen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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