Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat
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Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und Staat
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7383
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Michael
Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Claudia Müller, Jeanne Dillschneider, Andreas
Audretsch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zukunft der Deutschen Akkreditierungsstelle und die Folgen für Wirtschaft und
Staat
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale
Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland und nimmt als beliehene Stelle
des Bundes auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes und der darauf
beruhenden AkkStelleG-Beleihungsverordnung hoheitliche Aufgaben wahr
(www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2018/bm
wi-beratungen-zum-bundeshaushalt-2019-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=1). Ihre Funktionsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für die
Konformitätsbewertung, den Marktzugang und die internationale Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft. Die aktuellen, den Fragestellerinnen und
Fragestellern bekannten Probleme der DAkkS (www.dakks.de/de/berichte-der-dakk
s.html; www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/dakks-reform-serviceorientierter)
haben dabei auch eine geopolitische und wirtschaftsstrategische Dimension,
weil eine geschwächte nationale Akkreditierungsstelle die deutsche Position in
internationalen Standardisierungsgremien schwächen kann, gerade vor dem
Hintergrund von „China Standards 2035“ und des wachsenden chinesischen
Einflusses auf Zukunftstechnologien wie KI (Künstliche Intelligenz), 5G und
IoT (Internet of Things; www.china-briefing.com/news/china-standards-2035/).
Nach vorliegenden Informationen bestehen Hinweise auf strukturelle Defizite
bei Finanzierung, Aufsicht, Gesellschaftersteuerung und strategischer
Ausrichtung (www.bvdh.de/aktuelldetail/269, https://bdi.eu/de/publications/evaluierun
g-der-akkreditierungspraxis). Hinzu kommen personelle Brüche in der
Geschäftsführung sowie eine Destabilisierung der Gesellschafterstruktur
(Bundestagsdrucksache 20/13351). Vor diesem Hintergrund ergeben sich diverse
Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), dessen
Aufsicht die DAkkS unterliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Hinweise auf eine mögliche sich
verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS gibt, wie es den
Fragenstellern bekannt ist, und wenn ja, seit wann (www.dakks.de/de/berichte-der-d
akks.html)?
2. Prüft die Bundesregierung gegebenenfalls Maßnahmen, um die mögliche
sich verschärfende Liquiditätssituation der DAkkS im Jahr 2026 und über
das Jahr 2026 hinaus zu stabilisieren (vgl. Frage 1)?
3. Trifft es zu, dass das BMWE bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026
keine Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet hat,
wenn ja, welche Maßnahmen wurden geprüft oder umgesetzt, und wenn
nein, warum nicht?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
Anpassungen bei der DAkkS für die Leistungsfähigkeit der
Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland
im Hinblick auf die Umsetzung der KI-Verordnung, des Cyber Resilience
Act und der Maschinenverordnung, und wie will sie sicherstellen, dass
daraus keine Verzögerungen oder Engpässe entstehen?
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der
Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) für die Finanzierung der
Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH bei, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die DAkkS aufgrund ihrer hoheitlichen Benennung nicht
gewinnorientiert arbeiten darf und ihre Einnahmen nahezu vollständig aus
Gebühren nach der AkkStelleGebV (www.qz-online.de/a/news/neuausrich
tung-der-dakks-nimmt-gestalt-a-7833446) stammen?
6. Seit wann liegen der Bundesregierung Vorschläge zur Anpassung der
AkkStelleGebV vor (www.bvdh.de/aktuelldetail/269; https://dserver.bund
estag.de/btd/19/033/1903373.pdf)?
7. Welche Gründe sind für die bislang unterbliebene Anpassung der
Akkreditierungsstellengebührenverordnung maßgeblich, wer trägt hierfür
gegebenenfalls die Verantwortung, und welche Gründe sprechen aus Sicht der
Bundesregierung dafür, dass entsprechende Anpassungen bislang nicht
abgeschlossen wurden?
8. Wie wird § 4 der Akkreditierungsstellen-Beleihungsverordnung bei der
Übertragung neuer Aufgaben auf die DAkkS angewandt?
9. Wie viele und welche Aufgaben haben die Bundesressorts mit Fach- und
Rechtsaufsicht gemäß § 2 der AkkStelleG-Beleihungsverordnung seit
Bestehen der DAkkS auf diese übertragen, insbesondere im Hinblick auf
eine auskömmliche Finanzierung?
10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
zusätzliche hoheitliche Aufgaben nicht zu einem strukturellen Personal- und
Finanzdefizit der DAkkS führen?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe des
Ausscheidens des bisherigen Geschäftsführers der DAkkS zum Ende Mai
2026, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.dakks.de/de/nachrichtenarchi
v.html)?
12. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Ausscheiden des
Geschäftsführers, werden Schritte zur Sicherstellung einer dauerhaften
Geschäftsführung nach der Interimsgeschäftsführung unternommen, und
wenn ja, welche?
13. Welche Gründe nennt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
dafür, dass weitere Reformschritte bei der Deutschen
Akkreditierungsstelle GmbH an die Besetzung einer neuen Geschäftsführung geknüpft
werden, und welche Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der
DAkkS sind vorgesehen (www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/wechs
el-der-geschaeftsfuehrung-der-dakks.html; https://vup.de/dokumente_14/4
646_251126%20Beschluss%20ACK%20Wirtschaftsminister%20DAkk
S.pdf)?
14. Welche Qualifikations- und Kompetenzanforderungen hält die
Bundesregierung für eine neue Geschäftsführung der DAkkS für erforderlich,
insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Steuerung in möglichen
Krisensituationen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Veränderungen in der
Gesellschafterstruktur?
16. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche Auswirkungen eine veränderte Gesellschafterstruktur der DAkkS
auf die Anwendung des § 10 des Akkreditierungsstellengesetzes hat
(Bundestagsdrucksache 20/13351; www.gesetze-im-internet.de/akkstelleg/BJN
R262500009.html)?
17. Werden Maßnahmen geprüft, um die Beleihungsfähigkeit der DAkkS zu
sichern, und wenn ja, welche (Bundestagsdrucksache 20/13351)?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Verbleib von Ländern
und Industrie in der Gesellschafterstruktur zu sichern, und wenn ja,
welche?
19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Gesellschafter
vorgeschlagen oder befürwortet, Rücklagen der DAkkS anteilig anderen
Gesellschaftern zuzuordnen oder für die DAkkS zu verwenden?
20. Wenn Frage 19 mit Ja beantwortet wird, auf welcher rechtlichen
Grundlage soll dies nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen, und wie wird
die Zustimmung aller Gesellschafter sichergestellt?
21. Verfügt die Bundesregierung über eine nationale Akkreditierungsstrategie
für Deutschland, und wenn ja, seit wann?
22. Wie begründet die Bundesregierung den zeitlichen Ablauf bei der
Erarbeitung der Strategie, auch vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschafts-
und industriepolitischen Schwerpunktsetzung der Bundesregierung (www.
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschaftsbericht-2026-240
4242; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione
n/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.html; www.bundesregierun
g.de/breg-de/schwerpunkte/schwerpunkt-wirtschaft-2342218)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Handlungsfähigkeit und
internationale Durchsetzungskraft der DAkkS vor dem Hintergrund der
von der Volksrepublik China verfolgten Standardisierungsstrategie „China
Standards 2035“ (www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Normungspoliti
k-in-China-Empfehlungen-Rahmenbedingungen-und-Analysen; www.dak
ks.de/de/regelwerk.html; www.dakks.de/de/internationale-zusammenarbei
t.html), die darauf abzielt, die Entwicklung und internationale Verbreitung
von Standards für Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz,
Internet of Things und Cybersicherheit stärker zu beeinflussen?
24. Welche strategischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Vertretung deutscher und europäischer Industrieinteressen bei der
internationalen Standardsetzung zu stärken, auch im Kontext der China-
Strategie der Bundesregierung und der internationalen Zusammenarbeit
der DAkkS (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssu
che/china-strategie-2203504; www.dakks.de/de/internationale-zusammen
arbeit.html)?
25. Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Abstimmung zur
Zukunft der DAkkS und zur Ausrichtung der deutschen
Akkreditierungspolitik vorgenommen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, insbesondere
im Hinblick auf die internationale Rolle der DAkkS bei der
Akkreditierung in sicherheits- und datenrelevanten Technologiebereichen (www.dak
ks.de/de/nutzen-fuer-politik-und-behoerden-den-oeffentlichen-sekto
r.html; www.dakks.de/de/pressemitteilung-detail/akkreditierung-als-vertra
uenanker-digitaler-entwicklungen.html)?
26. Welche Ergebnisse haben die vom BMWE durchgeführten Workshops
vom 28. Februar 2026 zum Governance-Review und vom 5. März 2026
zur Strategie erbracht, und welche konkreten Maßnahmen wurden
daraufhin weiterverfolgt?
27. Wie sieht der generelle Prozess einer ressortübergreifenden Abstimmung
durch das BMWE aus, und in welchem Rhythmus beziehungsweise zu
welchen Thematiken haben ressortübergreifende Abstimmungen
stattgefunden?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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