Forschungssicherheit in der Helmholtz-Gemeinschaft - Aufklärung möglicher Wissensabflüsse im Zusammenhang mit China
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Forschungssicherheit in der Helmholtz-Gemeinschaft - Aufklärung möglicher Wissensabflüsse im Zusammenhang mit China
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7601
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Forschungssicherheit in der Helmholtz-Gemeinschaft – Aufklärung möglicher
Wissensabflüsse im Zusammenhang mit China
Die Helmholtz-Gemeinschaft gehört zu den bedeutendsten öffentlich
finanzierten Wissenschaftsorganisationen in Deutschland. Ihre Forschungszentren
arbeiten in zahlreichen technologisch, wirtschaftlich sowie sicherheitspolitisch
relevanten Bereichen, darunter künstliche Intelligenz, Cybersicherheit,
Datenschutztechnologien, Hochleistungsrechnen, Materialforschung, Energie, Luft-
und Raumfahrt sowie weitere Schlüssel- und Dual-Use-Technologien (www.hel
mholtz.de/ueber-uns/wer-wir-sind/). Viele dieser Forschungsfelder sind nicht
nur für die zivile Innovationsfähigkeit Deutschlands von Bedeutung, sondern
können auch für militärische, nachrichtendienstliche oder industrielle
Anwendungen relevant sein.
Vor diesem Hintergrund kommt dem Schutz öffentlich finanzierter Forschung
vor ungewolltem Wissensabfluss, ausländischer Einflussnahme, Cyberangriffen
und missbräuchlicher Nutzung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt
insbesondere bei Kooperationen mit Staaten, bei denen Sicherheitsbehörden und
internationale Partner seit Jahren auf Risiken im Bereich Wissenschaftsspionage,
Technologietransfer und strategischer Einflussnahme hinweisen. Eine
besondere Bedeutung kommt hierbei der Volksrepublik China zu. Nach Einschätzung
des Bundesamtes für Verfassungsschutz verfolgt China eine gezielte Strategie
zur Erlangung technologischer Spitzenkompetenzen und verbindet dabei zivile,
wirtschaftliche, wissenschaftliche und militärische Interessen zunehmend enger
miteinander (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/praeve
ntion_wirtschafts-_und_wissenschaftsschutz/chinas-neue-wege-der-spionag
e.html).
Anlass der vorliegenden Kleinen Anfrage sind aktuelle Medienberichte über
mögliche Sicherheitsrisiken im Umfeld des CISPA – Helmholtz-Zentrums für
Informationssicherheit in Saarbrücken. Nach öffentlicher Berichterstattung soll
geprüft werden, ob sensibles Wissen aus den Bereichen künstliche Intelligenz,
Cybersicherheit und Datenschutztechnologien über Forschungskooperationen,
personelle Verflechtungen oder wissenschaftliche Kontakte mit Bezug zur
Volksrepublik China abgeflossen sein könnte (www.zeit.de/news/2026-06/22/z
u-viel-naehe-zu-china-sonderpruefung-bei-cispa). Berichtet wurde außerdem,
dass ein externer Sonderprüfer eingesetzt und der Gründungsdirektor des CIS-
PA vorerst von seinen Aufgaben als wissenschaftlicher Leiter freigestellt
worden sei (www.zeit.de/news/2026-06/22/zu-viel-naehe-zu-china-sonderpruefun
g-bei-cispa).
Besondere Fragen wirft in diesem Zusammenhang die personelle
Zusammensetzung einzelner Forschungsgruppen mit Bezug zu China auf. In einer
Forschungsgruppe zu Fragen von IT-Sicherheit, Datenschutz und künstlicher
Intelligenz sollen 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft gewesen sein (www.
zeit.de/news/2026-06/22/zu-viel-naehe-zu-china-sonderpruefung-bei-cispa).
Eine weitere Forschungsgruppe an der Schnittstelle von maschinellem Lernen
und Datenschutz soll sich ausschließlich aus chinesischen Wissenschaftlern
rekrutiert haben (www.zeit.de/news/2026-06/22/zu-viel-naehe-zu-china-sonder
pruefung-bei-cispa). Gerade in diesen Forschungsbereichen können
Forschungsergebnisse, Quellcodes, Modelle, Trainingsdaten oder
Sicherheitsanalysen erhebliche strategische Relevanz entfalten. Hinzu kommt, dass chinesische
Staatsbürger seit dem Jahr 2017 durch das Nationale Nachrichtendienstgesetz
der Volksrepublik China verpflichtet sein können, bei Bedarf mit den
chinesischen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten (www.verfassungsschutz.de/S
haredDocs/hintergruende/DE/praevention_wirtschafts-_und_wissenschaftsschu
tz/chinas-neue-wege-der-spionage.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich die
Frage, ob und in welchem Umfang personelle Konzentrationen,
Forschungskooperationen und Drittstaatenbezüge in besonders sensiblen
Forschungsfeldern innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft systematisch erfasst, bewertet und
kontrolliert werden.
Das CISPA ist als Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gerade in
Forschungsfeldern tätig, die für die digitale Souveränität, die IT-Sicherheit
staatlicher und privater Infrastrukturen sowie den Schutz sensibler Daten von
erheblicher Bedeutung sind. Sollte öffentlich finanzierte Forschung in diesen
Bereichen unkontrolliert an ausländische staatliche, staatsnahe oder militärisch
relevante Akteure gelangen, könnte dies nicht nur wissenschafts- und
wirtschaftspolitische, sondern auch sicherheitspolitische Folgen haben.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Informationsbedürfnis darüber, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zu den
öffentlich berichteten Vorgängen am CISPA Helmholtz-Zentrum vorliegen, welche
Prüf- und Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet wurden, wie
Forschungskooperationen mit Bezug zur Volksrepublik China innerhalb der Helmholtz-
Gemeinschaft kontrolliert werden und ob die bestehenden Schutzmechanismen
gegen Wissensabfluss, Forschungsspionage und ungewollte Dual-Use-Nutzung
ausreichend wirksam sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den öffentlich
berichteten Vorgängen am CISPA Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit in Saarbrücken im Zusammenhang mit möglichen Wissensabflüssen,
Forschungskooperationen oder personellen Verflechtungen mit Bezug zur
Volksrepublik China vor?
2. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorwürfen, und
durch welche Stelle oder auf welchem Weg wurde sie erstmals darüber
informiert?
3. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden oder nachgeordneten Stellen
waren oder sind mit der Prüfung der Vorgänge am CISPA befasst?
4. Welche konkreten Prüf- oder Aufklärungsmaßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung durch das CISPA, die Helmholtz-
Gemeinschaft, zuständige Landesstellen, Bundesministerien oder
Sicherheitsbehörden eingeleitet?
5. Welche Aufgaben, Befugnisse und Prüfschwerpunkte hat nach Kenntnis
der Bundesregierung der eingesetzte externe Sonderprüfer, und bis wann
ist mit Ergebnissen der Sonderprüfung zu rechnen?
6. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die Ergebnisse der
Sonderprüfung dem Deutschen Bundestag oder den zuständigen
Ausschüssen zugänglich zu machen, und wenn nein, aus welchen Gründen
nicht?
7. Aus welchen Gründen wurde der Gründungsdirektor des CISPA nach
Kenntnis der Bundesregierung vorerst von seinen Aufgaben als
wissenschaftlicher Leiter freigestellt?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob sensible
Forschungsdaten, Quellcodes, Modelle, Trainingsdaten,
Sicherheitsanalysen, Patente, Softwarewerkzeuge oder sonstiges Know-how aus dem CIS-
PA an Stellen, Einrichtungen, Unternehmen oder Einzelpersonen mit
Bezug zur Volksrepublik China abgeflossen sein könnten?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass
Forschungsergebnisse oder technische Entwicklungen des CISPA in China
weiterverwendet, nachgebaut, kommerziell verwertet oder in
sicherheitsrelevanten, militärnahen oder nachrichtendienstlich relevanten Kontexten
genutzt wurden?
10. In welchem Umfang wurde das CISPA seit seiner Gründung aus
Bundesmitteln finanziert (bitte nach Haushaltsjahren, institutioneller Förderung,
Projektförderung und sonstigen Zuwendungen aufschlüsseln)?
11. Welche vom Bund geförderten Forschungsprojekte,
Forschungskooperationen oder sonstigen wissenschaftlichen Verbindungen bestanden oder
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Gründung des CISPA
zwischen dem CISPA und Akteuren mit Bezug zur Volksrepublik China,
insbesondere chinesischen Universitäten, Unternehmen, Förderprogrammen
sowie staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen?
12. Wurden Kooperationen des CISPA mit chinesischen Partnern vor Beginn
einer sicherheits-, exportkontroll- oder dual-use-bezogenen Risikoprüfung
unterzogen, wenn ja, nach welchen Kriterien, und wenn nein, warum
nicht?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die personelle
Zusammensetzung der im Kontext der Berichterstattung genannten
Forschungsgruppen am CISPA, und wurde geprüft, ob personelle Konzentrationen
mit Bezug zur Volksrepublik China in sensiblen Forschungsbereichen ein
erhöhtes Risiko für Wissensabfluss, Einflussnahme oder
nachrichtendienstliche Nutzung begründen können?
14. Werden Drittstaatenbezüge, frühere Tätigkeiten, Förderbindungen,
Beteiligungen an chinesischen Talent- oder Förderprogrammen oder
institutionelle Verbindungen von Wissenschaftlern in sicherheitsrelevanten
Forschungsbereichen des CISPA oder anderer Helmholtz-Zentren
systematisch erfasst, bewertet oder dokumentiert?
15. Welche Maßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung am
CISPA und innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft, um sensible
Forschungsdaten, Quellcodes, Modelle, Trainingsdaten, IT-
Sicherheitsanalysen und unveröffentlichte Forschungsergebnisse vor unbefugtem
Zugriff, Kopieren, Export oder Weitergabe zu schützen?
16. Welche externen Cloud-, Code-Hosting-, Dateiablage- und
Kollaborationsplattformen werden nach Kenntnis der Bundesregierung am CISPA
bzw. innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft für Forschungsdaten,
Quellcodes, KI-Modelle, Trainingsdaten oder interne Projektdokumentation
genutzt, und welche Vorgaben bestehen hierbei hinsichtlich
Datenklassifizierung, Zugriffsbeschränkung, Standort der Datenverarbeitung,
Verschlüsselung und Protokollierung?
17. Welche technischen Zugriffs-, Protokollierungs- und
Berechtigungssysteme werden nach Kenntnis der Bundesregierung am CISPA eingesetzt, um
den Zugriff auf sensible Forschungsdaten, Quellcodes und interne
Forschungsergebnisse zu kontrollieren?
18. Welche technischen Verfahren werden nach Kenntnis der
Bundesregierung am CISPA bzw. innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft eingesetzt,
um ungewöhnliche Datenbewegungen, massenhafte Downloads, externe
Übertragungen, untypische Zugriffe auf Quellcodes oder Forschungsdaten
sowie mögliche Datenexfiltrationen automatisiert zu erkennen und zu
protokollieren?
19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, ob es am CISPA in
den vergangenen fünf Jahren unberechtigte Datenzugriffe, ungewöhnliche
Download-Aktivitäten, externe Datenabflüsse, verdächtige
Netzwerkverbindungen oder sonstige IT-Sicherheitsvorfälle gab, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
20. Welche Rolle spielen Exportkontrollrecht, Außenwirtschaftsrecht und
Dual-Use-Regelungen bei der Bewertung von Forschungskooperationen
des CISPA und anderer Helmholtz-Zentren mit chinesischen Partnern, und
wie viele entsprechende Prüfungen wurden am CISPA seit seiner
Gründung durchgeführt?
21. Inwieweit sieht die Bundesregierung aufgrund der Vorgänge am CISPA
Anlass, die bestehenden Regeln zur Forschungssicherheit in der
Helmholtz-Gemeinschaft zu verschärfen, insbesondere hinsichtlich
Drittstaatenkooperationen, Dual-Use-Prüfungen, IT-Zugriffskontrollen,
Sicherheitsüberprüfungen und dem Schutz öffentlich finanzierter Forschung vor
Wissensabfluss?
Berlin, den 12. August 2028
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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