Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung
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Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7572
21. Wahlperiode 13.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luke Hoß, Caren Lay, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara
Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat, Katalin Gennburg, Sascha Wagner, Isabelle Vandre, Violetta
Bock und der Fraktion Die Linke
Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das
Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung
Knapp 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner haben im Jahr 2021 für die
Überführung der Wohnungsbestände großer privater Wohnungsunternehmen in
Gemeinwirtschaft gestimmt. Anfang Juli 2026 hat die Bundesregierung im
Koalitionsausschuss entgegen dem Willen der Mehrheit der Berliner Bevölkerung
beschlossen: „(U)m den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch
Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater
Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist
(Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Nummer 18 Absatz 3, www.b
undesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3f
c0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1).“ In der
Bundespressekonferenz äußerte der Bundesminister der Finanzen am 6. Juli 2026,
hiermit werde auf die Äußerung dreier Investoren bei einem sogenannten
Investoren-Roundtable des Bundesfinanzministers sowie eine Forderung der
Bauministerkonferenz reagiert. Letztgenannte hatte auf ihrer 148. Sitzung am
11. Juni 2026 von der Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von
Investitionen auf dem Wohnungsmarkt gefordert. Hieran anknüpfend hat das Land
Bayern einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat
eingebracht.
Nach einer Recherche der „taz“ (https://taz.de/Verbot-von-Vergesellschaftunge
n/!6194273/) hat sich der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmer (GdW) ebenfalls Mitte Juni 2026 an die Finanzminister der
Länder gewandt und von ihnen gefordert, sich für eine Verhinderung von
Vergesellschaftungen einzusetzen. Diese Forderung wurde seitens der Vorsitzenden
der Finanzministerkonferenz an den Bundesminister der Finanzen
weitergeleitet. Zudem unterbreiteten die Finanzminister der Länder dem Bundesminister
der Finanzen einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesgesetz.
Hochrangige Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Berlin
werden in der Recherche dahin gehend zitiert, von den genannten Vorgängen keine
Kenntnis gehabt zu haben. Dem widersprechen die Angaben der Hamburger
Finanzverwaltung, es habe einen Austausch mit der Berliner SPD gegeben.
Es stellt sich demnach die Frage, inwiefern die Forderungen von
Immobilienlobbyisten, Geldgebern der Immobilienwirtschaft, der bayerischen
Landesregierung und den Bau- bzw. Finanzministern Einfluss auf den
Entscheidungsprozess der Bundesregierung hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wessen Initiative wurde der Passus „Um den privaten Wohnungsbau
nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die
Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze
auf Landesebene nicht mehr möglich ist“ in das „Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung aufgenommen?
2. Welche Rolle haben der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister
des Innern, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in
den Beratungen des Koalitionsausschusses zu dem in Frage 1 genannten
Passus eingenommen?
3. Welches Mitglied der Bundesregierung ist für die Umsetzung des in
Frage 1 genannten Passus zuständig?
4. Ist die Bundesregierung vor Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus
diesbezüglich mit Dritten in Kontakt getreten, und wenn ja, mit welchen
Dritten, und mit welchem Inhalt?
5. Haben Wirtschaftsverbände gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen
angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur Vergesellschaftung von
Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem
Inhalt?
6. Haben Regierung der Bundesländer gegenüber der Bundesregierung
Maßnahmen angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur Vergesellschaftung
von Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und mit
welchem Inhalt?
7. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam,
welche Rolle haben diese jeweils beim Zustandekommen des in Frage 1
genannten Passus gespielt?
8. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam,
wurde auf diese reagiert, und wenn ja, wie?
9. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam, hat
die Bundesregierung hierzu mit Dritten Kontakt aufgenommen?
10. Hat der Entschließungsantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat
(Bundesratsdrucksache 380/26) die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus
beeinflusst, und wenn ja, wie?
11. Hat der Brief der GdW an die Finanzminister der Länder bzw. dessen
Weiterleitung an den Bundesminister der Finanzen die Aufnahme des in
Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie?
12. Hat der Brief der Finanzminister der Länder an den Bundesminister der
Finanzen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und
wenn ja, wie?
13. Hat der Beschluss der Bauministerkonferenz die Aufnahme des in Frage 1
genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie?
14. Haben die Äußerungen von Investoren, aufgrund der möglichen
Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Investitionen
zurückzuziehen, die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und
wenn ja, wie?
15. Stand die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vergesellschaftung
von Wohnraum in Kontakt mit der Berliner SPD, und wenn ja, mit
welchen Personen, und mit welchem Inhalt?
16. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Kommunikation zwischen dem
Land Hamburg und der SPD Berlin mit Bezug zur Vergesellschaftung von
Wohnraum gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit
welchem Inhalt?
17. Gab es im Vor- oder Nachhinein der Bau- bzw. Finanzministerkonferenz
Kommunikation zwischen der Bundesregierung und den Ländern
betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum, und wenn ja, zwischen
welchen Personen, und mit welchem Inhalt?
18. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Bau- bzw.
Finanzministerkonferenz Kommunikation zwischen den Ländern und
Wirtschaftsverbänden betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum
gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit welchem Inhalt?
19. Um was für ein Treffen handelt es sich bei dem vom
Bundesfinanzminister auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026 erwähnten Roundtable
des Bundesfinanzministers in Frankfurt?
20. Was war der Anlass und das Ziel dieses Treffens?
21. Wer hat dieses Treffen ausgerichtet, und wo hat es stattgefunden?
22. Wer hat an diesem Treffen teilgenommen?
23. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand dieses Treffens,
und wenn ja, von wem wurde dieser Gegenstand eingebracht, und was
wurde zu diesem Gegenstand besprochen?
24. Sofern es sich bei dem in Frage 19 genannten Treffen um den
„X8‑BauDialog“ handelt, auf welche Aussage der Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat der Bundesminister der
Finanzen in seiner dortigen Rede (www.bundesfinanzministerium.de/Conte
nt/DE/Reden/2026/2026-06-24-lars-klingbeil-x8-baudialog.html) Bezug
genommen?
25. Welche Investoren haben bei diesem Treffen angekündigt, Investitionen
zurückzuziehen, und um was für Investitionen handelt es sich hierbei?
26. Welchen Wahrheitsgehalt misst die Bundesregierung der in Frage 25
genannten Ankündigung zu?
27. Hat die Teilnahme der Bundesregierung an dem in Frage 19 genannten
Treffen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und
wenn ja, wie?
28. Hat sich die Bundesregierung an den Beratungen der 148. Sonder-
Bauministerkonferenz am 11. Juni 2025 zu „TOP 15 Investitionssicherheit
auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“
beteiligt, und wenn ja, mit welcher Position?
29. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand der in der
Antwort auf die Schriftliche Frage 143 der Abgeordneten Caren Lay auf
Bundestagsdrucksache 21/7180 genannten Gespräche zwischen der
Bundesregierung und Lobbyisten der Vonovia SE?
Berlin, den 4. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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