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Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7572 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7572 21. Wahlperiode 13.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luke Hoß, Caren Lay, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Katalin Gennburg, Sascha Wagner, Isabelle Vandre, Violetta Bock und der Fraktion Die Linke Einfluss von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das Vergesellschaftungsverbotsvorhaben der Bundesregierung Knapp 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner haben im Jahr 2021 für die Überführung der Wohnungsbestände großer privater Wohnungsunternehmen in Gemeinwirtschaft gestimmt. Anfang Juli 2026 hat die Bundesregierung im Koalitionsausschuss entgegen dem Willen der Mehrheit der Berliner Bevölkerung beschlossen: „(U)m den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist (Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Nummer 18 Absatz 3, www.b undesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3f c0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1).“ In der Bundespressekonferenz äußerte der Bundesminister der Finanzen am 6. Juli 2026, hiermit werde auf die Äußerung dreier Investoren bei einem sogenannten Investoren-Roundtable des Bundesfinanzministers sowie eine Forderung der Bauministerkonferenz reagiert. Letztgenannte hatte auf ihrer 148. Sitzung am 11. Juni 2026 von der Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt gefordert. Hieran anknüpfend hat das Land Bayern einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Nach einer Recherche der „taz“ (https://taz.de/Verbot-von-Vergesellschaftunge n/!6194273/) hat sich der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW) ebenfalls Mitte Juni 2026 an die Finanzminister der Länder gewandt und von ihnen gefordert, sich für eine Verhinderung von Vergesellschaftungen einzusetzen. Diese Forderung wurde seitens der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz an den Bundesminister der Finanzen weitergeleitet. Zudem unterbreiteten die Finanzminister der Länder dem Bundesminister der Finanzen einen Vorschlag für ein entsprechendes Bundesgesetz. Hochrangige Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Berlin werden in der Recherche dahin gehend zitiert, von den genannten Vorgängen keine Kenntnis gehabt zu haben. Dem widersprechen die Angaben der Hamburger Finanzverwaltung, es habe einen Austausch mit der Berliner SPD gegeben. Es stellt sich demnach die Frage, inwiefern die Forderungen von Immobilienlobbyisten, Geldgebern der Immobilienwirtschaft, der bayerischen Landesregierung und den Bau- bzw. Finanzministern Einfluss auf den Entscheidungsprozess der Bundesregierung hatten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Auf wessen Initiative wurde der Passus „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“ in das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung aufgenommen?  2. Welche Rolle haben der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister des Innern, die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in den Beratungen des Koalitionsausschusses zu dem in Frage 1 genannten Passus eingenommen?  3. Welches Mitglied der Bundesregierung ist für die Umsetzung des in Frage 1 genannten Passus zuständig?  4. Ist die Bundesregierung vor Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus diesbezüglich mit Dritten in Kontakt getreten, und wenn ja, mit welchen Dritten, und mit welchem Inhalt?  5. Haben Wirtschaftsverbände gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur Vergesellschaftung von Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?  6. Haben Regierung der Bundesländer gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen angeregt oder gefordert, die einen Bezug zur Vergesellschaftung von Wohnraum aufweisen, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchem Inhalt?  7. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam, welche Rolle haben diese jeweils beim Zustandekommen des in Frage 1 genannten Passus gespielt?  8. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam, wurde auf diese reagiert, und wenn ja, wie?  9. Sofern es zu Anregungen oder Forderungen (vgl. Fragen 4 bis 6) kam, hat die Bundesregierung hierzu mit Dritten Kontakt aufgenommen? 10. Hat der Entschließungsantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat (Bundesratsdrucksache 380/26) die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 11. Hat der Brief der GdW an die Finanzminister der Länder bzw. dessen Weiterleitung an den Bundesminister der Finanzen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 12. Hat der Brief der Finanzminister der Länder an den Bundesminister der Finanzen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 13. Hat der Beschluss der Bauministerkonferenz die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 14. Haben die Äußerungen von Investoren, aufgrund der möglichen Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin Investitionen zurückzuziehen, die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 15. Stand die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vergesellschaftung von Wohnraum in Kontakt mit der Berliner SPD, und wenn ja, mit welchen Personen, und mit welchem Inhalt? 16. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Kommunikation zwischen dem Land Hamburg und der SPD Berlin mit Bezug zur Vergesellschaftung von Wohnraum gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit welchem Inhalt? 17. Gab es im Vor- oder Nachhinein der Bau- bzw. Finanzministerkonferenz Kommunikation zwischen der Bundesregierung und den Ländern betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit welchem Inhalt? 18. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Bau- bzw. Finanzministerkonferenz Kommunikation zwischen den Ländern und Wirtschaftsverbänden betreffend die Vergesellschaftung von Wohnraum gegeben, und wenn ja, zwischen welchen Personen, und mit welchem Inhalt? 19. Um was für ein Treffen handelt es sich bei dem vom Bundesfinanzminister auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2026 erwähnten Roundtable des Bundesfinanzministers in Frankfurt? 20. Was war der Anlass und das Ziel dieses Treffens? 21. Wer hat dieses Treffen ausgerichtet, und wo hat es stattgefunden? 22. Wer hat an diesem Treffen teilgenommen? 23. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand dieses Treffens, und wenn ja, von wem wurde dieser Gegenstand eingebracht, und was wurde zu diesem Gegenstand besprochen? 24. Sofern es sich bei dem in Frage 19 genannten Treffen um den „X8‑BauDialog“ handelt, auf welche Aussage der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat der Bundesminister der Finanzen in seiner dortigen Rede (www.bundesfinanzministerium.de/Conte nt/DE/Reden/2026/2026-06-24-lars-klingbeil-x8-baudialog.html) Bezug genommen? 25. Welche Investoren haben bei diesem Treffen angekündigt, Investitionen zurückzuziehen, und um was für Investitionen handelt es sich hierbei? 26. Welchen Wahrheitsgehalt misst die Bundesregierung der in Frage 25 genannten Ankündigung zu? 27. Hat die Teilnahme der Bundesregierung an dem in Frage 19 genannten Treffen die Aufnahme des in Frage 1 genannten Passus beeinflusst, und wenn ja, wie? 28. Hat sich die Bundesregierung an den Beratungen der 148. Sonder- Bauministerkonferenz am 11. Juni 2025 zu „TOP 15 Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“ beteiligt, und wenn ja, mit welcher Position? 29. War die Vergesellschaftung von Wohnraum Gegenstand der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 143 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 21/7180 genannten Gespräche zwischen der Bundesregierung und Lobbyisten der Vonovia SE? Berlin, den 4. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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