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Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe

dip / drucksache 06.08.2026 · WP 21 · 21/7488 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe Deutscher Bundestag Drucksache 21/7488 21. Wahlperiode 06.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Thomas Ladzisnki, Kurt Kleinschmidt, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Andreas Mayer und der Fraktion der AfD Deutsche Rolle bei der strategischen Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe Kritische und strategische Rohstoffe sind für die industrielle Leistungsfähigkeit, Energiesicherheit, Digitalisierung, Hochtechnologie, Luft- und Raumfahrt sowie für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie der Bundesrepublik Deutschland von erheblicher Bedeutung. Dies betrifft unter anderem Seltene Erden, Gallium, Germanium, Grafit, Magnesium, Wolfram, Antimon, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan, Titan und weitere Rohstoffe und Vorprodukte. Mit der Verordnung (EU) 2024/1252 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen – Critical Raw Materials Act – wurden unter anderem Vorgaben zur Überwachung von Lieferketten, zu Stresstests, zur Koordinierung strategischer Vorräte und zur Risikovorsorge großer Unternehmen geschaffen. Artikel 22 der Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission Informationen über strategische Vorräte strategischer Rohstoffe übermitteln. Artikel 23 sieht die Entwicklung von Richtwerten für ein sicheres Niveau strategischer Vorräte der Union vor (vgl.: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/D E/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL_202401252). Nach Kenntnis der Fragesteller arbeitet die Europäische Union an einer ersten koordinierten Bevorratung kritischer Rohstoffe. Unter anderem betrifft dies Wolfram, Seltene Erden und Gallium; weitere Rohstoffe wie Magnesium, Germanium und Grafit sollen ebenfalls geprüft werden. Deutschland soll dabei, neben Frankreich und Italien, eine wichtige Rolle in entsprechenden Arbeitsformaten einnehmen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Rolle nimmt Deutschland aktuell bei der Strategie der Europäischen Union zur koordinierten Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe ein?  2. An welchen Arbeitsgruppen, Expertengremien, Unterarbeitsgruppen oder sonstigen Formaten der Europäischen Union zur strategischen Rohstoffbevorratung ist die Bundesregierung gegebenenfalls beteiligt?  3. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder sonstige öffentlichen Stellen vertreten Deutschland gegebenenfalls in diesen in Frage 2 erfragten Formaten?  4. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls in den europäischen Gesprächen zur Bevorratung kritischer und strategischer Rohstoffe, und in welchen Formaten werden diese kommuniziert?  5. Welche Rohstoffe oder Rohstoffgruppen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf europäischer Ebene für eine erste koordinierte Bevorratung im Fokus?  6. Welche weiteren Rohstoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Bevorratung geprüft (vgl. Frage 5)?  7. Nach welchen Kriterien wird auf europäischer Ebene entschieden, welche Rohstoffe bevorratet werden sollen, und in welchen Mengen (bitte einzeln auflisten)?  8. Welche Rolle spielen bei dieser Priorisierung (vgl. Frage 7) insbesondere verteidigungsindustrielle Relevanz, Abhängigkeit von einzelnen Drittstaaten, Substituierbarkeit, Lagerfähigkeit, Preisvolatilität, Verarbeitungs- und Raffinationskapazitäten in Europa sowie Bedeutung für kritische Infrastruktur?  9. Welche Positionen hat die Bundesregierung zu diesen in Frage 8 genannten Kriterien auf europäischer Ebene gegebenenfalls eingebracht? 10. Hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2024/1252 Informationen über strategische Vorräte strategischer Rohstoffe übermittelt? a) Wenn ja, in welchem Kontext? b) Wenn ja, wann erfolgte diese Übermittlung, durch welche Stelle, und unter welcher Ressortfederführung? c) Wenn nein, warum nicht, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die entsprechenden Informationen zu übermitteln? 11. Welche strategischen Rohstoffe wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der deutschen Meldung nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2024/1252 berücksichtigt? 12. Gibt es in Deutschland derzeit staatliche, halbstaatliche oder im staatlichen Auftrag gehaltene Vorräte kritischer oder strategischer Rohstoffe? a) Wenn ja, welche Rohstoffe werden bevorratet, in welchen Mengen, in welcher Produktform, durch welche Stellen, und auf welcher Rechtsgrundlage? b) Wenn nein, warum hält die Bundesregierung bislang keine eigenen staatlichen oder im staatlichen Auftrag gehaltenen Vorräte kritischer oder strategischer Rohstoffe vor? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, in welchem Umfang Unternehmen in Deutschland private Vorräte kritischer oder strategischer Rohstoffe halten? 14. Plant die Bundesregierung, Daten zur privaten Vorratshaltung kritischer und strategischer Rohstoffe systematisch zu erheben, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, und ab wann? 15. Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Bevorratung wichtiger Rohstoffe durch Unternehmen zu erleichtern? 16. Prüft die Bundesregierung derzeit steuerliche, finanzielle oder regulatorische Maßnahmen zur Unterstützung der Bevorratung, insbesondere Rücklagenmodelle, Sonderabschreibungen, Lagerfinanzierungen, Kreditgarantien oder staatlich besicherte Abnahmevereinbarungen? 17. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt oder in Sondervermögen für Maßnahmen gegebenenfalls zur Bevorratung, Sicherung oder Diversifizierung kritischer und strategischer Rohstoffe vorgesehen (bitte auflisten und Haushaltstitel nennen)? 18. Welche Rolle soll der „Rohstofffonds“ der Bundesregierung (bzw. das Rohstoffförderprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilu ngen/2024/10/20241002-rohstofffonds-der-bundesregierung-startet.html) bei der mittelbaren oder unmittelbaren Unterstützung von Bevorratung, strategischen Vorräten, Abnahmevereinbarungen oder Zugriffsmöglichkeiten auf kritische Rohstoffe spielen? 19. Welche Lagerstandorte oder Standorttypen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer oder nationaler Ebene für strategische Rohstoffvorräte geprüft? 20. Werden deutsche Standorte, insbesondere Seehäfen, Binnenhäfen, Industrieparks, Logistikhubs oder Bundesliegenschaften, als Lagerstandorte geprüft (vgl. Frage 19)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 21. Welche Stelle wäre in Deutschland operativ für Verwaltung, Kontrolle, Qualitätssicherung, Sicherung und Freigabe strategischer Rohstoffvorräte zuständig? 22. Welche Rohstoffe stuft die Bundesregierung als besonders relevant für die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein, insbesondere für Munition, Flugkörper, Sensorik, Radar, Halbleiter, Optik, Optronik, Permanentmagnete, Batterien, Drohnen, Satelliten, gepanzerte Fahrzeuge, Schiffbau und Luftfahrt (bitte nach Einsatzbereich spezifizieren)? 23. Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls zur Substitution kritischer und strategischer Rohstoffe, insbesondere bei Seltenen Erden, Gallium, Germanium, Grafit, Wolfram, Magnesium und Antimon? 24. Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung gegebenenfalls neben bereits bestehenden einschlägigen Regulierungen (z. B. Altfahrzeug-Verordnung) zur Rückgewinnung kritischer und strategischer Rohstoffe aus Altgeräten, Produktionsabfällen, Batterien, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Elektromotoren, Magneten, Fahrzeugen, Rüstungsgütern oder industriellen Reststoffen? Berlin, den 27. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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