Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026
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Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7332
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026
Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von
16 430 im Jahr 2023 über 20 084 im Jahr 2024 auf 22 787 im Jahr 2025 (vgl.
dazu die Antworten der Bundesregierung auf die regelmäßigen Kleinen
Anfragen der der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe Die Linke, zuletzt auf den
Bundestagsdrucksachen 21/4103, 21/1239 und 20/14946). Abgeschoben wurde
2025 vor allem in die Türkei (2 297 Menschen); diese Zahl hat sich gegenüber
dem Vorjahr fast verdoppelt (1 087). Dann folgten Georgien (1 690) und die
EU-Staaten Spanien (1 162) und Frankreich (1 053). In den Iran wurden trotz
der verheerenden Menschenrechtslage 18 Menschen abgeschoben, in den Irak
793. Von Abschiebungen in den Irak sind immer wieder auch Überlebende des
Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen (www.nds-fluerat.org/61
750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-shingal-droht-abschiebung-aus-nie
dersachsen-in-den-irak/).
Zusätzlich zu den Abschiebungen kehrten 2025 16 576 Personen mit einer
finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms Reintegration and
Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted
Repatriation Programme (REAG/GARP) in ihr Herkunftsland zurück; gegenüber
dem Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung (2024: 10 225). Außerdem reisten
2025 laut Ausländerzentralregister 15 906 Menschen mit einer finanziellen
Förderung der Bundesländer aus Deutschland aus (2024: 10 176). Die mit
Ländermitteln geförderten Ausreisen können nach Angaben der Bundesregierung nicht
zu den mit REAG/GARP geförderten Ausreisen hinzuaddiert werden, weil es
möglich ist, beide Förderungen gleichzeitig zu erhalten. Als Näherungswert für
„freiwillige Ausreisen“ kann zudem die Zahl der Personen herangezogen
werden, die bei der Ausreise von der Bundespolizei mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung erfasst wurden. Das betraf im Jahr 2025 36 177 Personen (2024:
33 419).
Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein-
Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu
Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen, oder die
Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt
festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer
Oppositioneller; vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Auch der Bericht der
Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für das Jahr 2025 dokumentiert einige
Fälle, die auf eine aus Sicht der Fragestellenden besonders harte Abschiebepraxis
hindeuten (vgl. www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/Beri
chte/Jahresberichte/NSzVvF_Jahresbericht_2025-DE.pdf, S. 65 bis 76). So
sollte eine Mutter mit ihrem neunjährigen Kind und der Großmutter des Kindes
in Verantwortung des Landes Rheinland-Pfalz von Berlin aus nach Armenien
abgeschoben werden. Das Kind war schwer an Autismus mit autoaggressiver
Symptomatik erkrankt. Die Familie wurde über Nacht mit dem Auto nach
Berlin gefahren. Bei der Ankunft am Flughafen, wo das Kind sensibel auf große
Menschenansammlungen reagierte, kam es zu „einer akuten Eskalation mit
selbst- und fremdgefährdendem Verhalten“. In der Folge wurde die
Abschiebung der Mutter und des Kindes abgebrochen, die der Großmutter jedoch
nicht – trotz des „offenkundigen Betreuungsbedarfs“ des Kindes. Bei einer
Zuführung aus dem Land Hessen kam es ebenfalls zu einer Familientrennung. Der
Familienvater und seine minderjährige Tochter wurden zum Flughafen
gebracht, wohingegen die Mutter angesichts der bevorstehenden Abschiebung
einen Zusammenbruch erlitt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen
wurde. Der Sohn wurde in der Wohnung nicht angetroffen. Während des
Transports zum Flughafen wurde die Tochter mit auf dem Rücken angelegten
Stahlhandfesseln gefesselt. Dies sei nach Darstellung der Polizei „aufgrund ihres
Verhaltens“ notwendig gewesen. Letztlich wurde die Abschiebung nicht
vollzogen, weil die Bundespolizei die Übernahme von Vater und Tochter für eine
unbegleitete Abschiebung ablehnte. Gegen einen Menschen mit nigerianischer
Staatsbürgerschaft wurde bei der Abholung durch baden-württembergische
Beamte sogar ein Taser eingesetzt. Auf der Fahrt zum Flughafen in Frankfurt
(Main) wurde er anschließend mit einem „Festhaltegurt“ und Stahlfußfesseln
gefesselt. Der Betroffene litt unter Bluthochdruck und Diabetes, was den
Einsatz eines Tasers besonders gefährlich macht. Da die Vorerkrankungen auf der
„Ankündigungsliste“ vermerkt waren, müssten sie den verantwortlichen
Beamtinnen und Beamten nach Einschätzung der Fragestellenden bekannt gewesen
sein.
Darüber hinaus beklagt die Nationale Stelle, dass die Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundespolizei durch
„Informationsdefizite, mangelnde Kooperationsbereitschaft und organisatorische
Versäumnisse“ geprägt gewesen sei. So sei sie wiederholt nicht über
Sammelabschiebungen nach Afghanistan informiert worden; auch entsprechende
Unterlagen seien nicht übermittelt worden. Über diese Unzulänglichkeiten habe die
Nationale Stelle den Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Verhütung von
Folter in Kenntnis gesetzt. Insgesamt weist sie darauf hin, dass sie aufgrund
ihrer begrenzten personellen Ressourcen nur einen kleinen Ausschnitt aller
Abschiebungen beobachten kann. 2025 beobachtete sie sieben von 241
Sammelabschiebungen sowie drei Abschiebungen mit Linienflügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026,
differenziert nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026,
differenziert nach Staatsangehörigkeiten?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026,
differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?
2. Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben (bitte
nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
3. Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben,
und bei wie vielen von ihnen handelte es sich um unbegleitete
Minderjährige (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
4. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr
2026, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?
5. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
6. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2026 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den
15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
7. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren)
waren im ersten Halbjahr 2026 von Zurückschiebungen betroffen?
8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen und
Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2026 (bitte jeweils nach Bund und den
einzelnen Bundesländern differenzieren)?
9. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2026 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt,
wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch war die durchschnittliche
Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach
Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?
10. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von
Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über
Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und
wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von
Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen
Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der
EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame
Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen
Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit
Datum und Zielland auflisten)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland bei welcher Behörde) lag jeweils
die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche
Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt?
c) Von welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge bzw. wo
machten sie eine Zwischenlandung?
d) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
e) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch
die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?
f) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den
jeweiligen Flügen eingesetzt?
11. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 mit sogenannten
Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr
Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr
Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr
2026 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt
(bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln
mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der
Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten), und
in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-
Charterabschiebungen im ersten Halbjahr 2026 übernommen?
12. Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2026
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder
anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und
auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten
Sicherheitsunternehmen nennen),
f) und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder
wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt zur Begleitung von
Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?
13. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2026 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?
14. Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte
differenzieren) mussten im ersten Halbjahr 2026 nach Übergabe an die
Bundespolizei abgebrochen werden, und was waren die wichtigsten Gründe
hierfür (bitte so wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/3130 darstellen), welche waren die wichtigsten
Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen,
und welche waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
(bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?
15. Gab es im ersten Halbjahr 2026 Abschiebungen trotz laufenden
Asyloder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden
Gerichtsentscheidung wenn ja, durch welche Behörde wurden diese
Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in
welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach
Deutschland zurückgeholt?
16. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Halbjahr 2026 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und
Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt
zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Zielstaaten der
Abschiebungen aufschlüsseln), und wie häufig kamen die sogenannten
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in Linienflügen bzw. Charterflügen
zum Einsatz (bitte zusätzlich nach den 15 wichtigsten Zielstaaten
aufschlüsseln)?
17. Ist es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei die Nationale
Stelle zur Verhütung von Folter wiederholt nicht über Charterabschiebungen
nach Afghanistan informierte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller),
wenn ja, warum nicht, und wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?
a) Ist es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei der Nationalen
Stelle entsprechende Unterlagen nicht übermittelte, wenn ja, warum
nicht, wenn nein, wie verhält es sich stattdessen, und um welche
Unterlagen handelte es sich dabei?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nationale Stelle
zur Verhütung von Folter ihr Mandat nur dann vollumfänglich
ausüben kann, wenn sie umfassend informiert wird und ungehinderten
Zugang zu allen Phasen von Abschiebungsmaßnahmen erhält, wenn
ja, wird sie daraus Konsequenzen ziehen und der Nationalen Stelle
künftig die von ihr gewünschten Informationen und Unterlagen
uneingeschränkt und rechtzeitig zur Verfügung stellen, und wenn nein,
warum nicht?
18. Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2026 mit einer
finanziellen Förderung des Bundes (REAG/GARP) verlassen (bitte nach
den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach dem
Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor der Ausreise differenzieren)?
19. Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die
Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im ersten Halbjahr 2026
mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die
Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den
Bundesländern differenzieren), welche Zahlen und Programme welcher
Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche
nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?
20. Welche Mittel in welcher Höhe wurden an wie viele Asylsuchende oder
abgelehnte Asylsuchende nach dem „StarthilfePlus“-Programm im ersten
Halbjahr 2026 bewilligt bzw. ausgezahlt (bitte auch nach den zehn
wichtigsten Zielländern differenzieren)?
21. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten
Halbjahr 2026 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist
(bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-,
Luft- und Seeweg differenzieren)?
22. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele
ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stand in Deutschland auf (bitte
differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten), und welche
waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den
einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes
Bundesland darstellen)?
Berlin, den 15. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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