Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6619)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/6619)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7159
21. Wahlperiode 14.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Teich, Udo
Theodor Hemmelgarn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6619 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die
deutschfranzösische Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar
45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli
2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t
hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den
Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen
Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem
Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und
parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche
Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten für die deutsch-
französische Zusammenarbeit transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts
zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen
die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen
sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten für die
deutsch-französische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt,
und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen
Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Die personelle Ausstattung des Beauftragten für die deutsch-französische
Zusammenarbeit wurde mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich
reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.
2. Wurden seitens des Beauftragten für die deutsch-französische
Zusammenarbeit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe
Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
Nein.
3. Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an
Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele
Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an
Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie
viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde,
und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit steht im engen
Austausch mit zahlreichen deutschen und französischen Akteuren. Dazu
gehören in Deutschland und Frankreich die jeweiligen Ministerien (in
Deutschland auch auf Länderebene), die Parlamente und ihre Ausschüsse und
Fraktionen, Bundesrat und Senat, regionale Akteure (u. a. der Ausschuss für
grenzüberschreitende Zusammenarbeit), sowie auch zahlreiche weitere
wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure in beiden Ländern
und in Europa.
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen
diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die
Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über
mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand
leistbar.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte für die deutsch-
französische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?
Inland:
– München, 13. Februar bis 15. Februar 2026, Münchner
Sicherheitskonferenz
Ausland:
– Paris/Warschau, 7. Mai bis 8. Mai 2025, Bilaterale Konsultationen
– Paris, 2. Juni bis 3. Juni 2025, Bilaterale Beziehungen
– Veranstaltung im Confertainment Center vom Europa-Park Rust, 11. Juli
und 12. Juli 2025, Grußwort im Rahmen der Veranstaltung „50 Jahre
Europa-Park“ zur Verbundenheit Frankreichs und Europas
– Toulon, 29. August 2025, Deutsch-Französischer Ministerrat
– Paris, 29. Oktober bis 30. Oktober 2025, Bilaterale Beziehungen
– Paris, 10. Dezember 12. Dezember 2025, Bilaterale Beziehungen
– Saarbrücken, 19. Januar 2026, Deutsch-französischer Empfang der
Eurometropole Saarbrücken
– Colmar/Straßburg, 21. Januar bis 22. Januar 2026, Ausschuss für
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
– Paris, 29. März bis 30. März 2026, Bilaterale Beziehungen
– Podgorica/Sarajewo, 31. Mai bis 2. Juni 2026, Bilaterale Beziehungen
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit wird auf seinen
Reisen in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts begleitet. Externe Begleitung erfolgte
nicht.
Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß
Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle
Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach
Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt
eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.
8. Entstanden dem Beauftragten für die deutsch-französische
Zusammenarbeit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, für
welche Maßnahmen, nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, wenn
ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen
oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Dem Beauftragten stehen für die Öffentlichkeitsarbeit keine gesonderten
finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.
9. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit
angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte für die deutsch-französische
Zusammenarbeit Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche
Gesetzesvorhaben handelt es sich?
10. Wurden seitens des Beauftragten für die deutsch-französische
Zusammenarbeit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um
welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
11. Verfolgt der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit
Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt
werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit koordiniert die
deutsch-französische Zusammenarbeit im Rahmen seines Mandats und in enger
Abstimmung mit den Ressorts durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche
Stellungnahmen sowie den Austausch mit den Kammern in Deutschland und
Frankreich (Bundestag, Assemblée Nationale, Bundesrat und dem
französischen Senat), den deutschen und französischen Behörden (v. a. Ministerien und
staatliche Institutionen), der Zivilgesellschaft, deutschen und französischen
Organisationen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und zahlreichen
weiteren deutsch-französischen Akteuren. Bei all seinen Aktivitäten setzt der
Beauftragte das Ziel des Koalitionsvertrag um, die deutsch-französische
Freundschaft auf Grundlage des Elysée-Vertrags und des Vertrags von Aachen zu
vertiefen.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff.
und 7 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
12. Hat der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit dem
Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen
Themen?
Nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der
Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit in regelmäßigem
Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen
Bundestages.
13. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten für die deutsch-französische
Zusammenarbeit gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit
zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten
Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem
geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem
Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des
Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Beauftragten für die deutsch-
französische Zusammenarbeit auch über seine umfangreiche Presse- und
Medienarbeit und seinen privaten Instagram-Account nachvollziehbar. Im Übrigen wird
zu Frage 12 verwiesen.
14. Besuchte der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale
Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten für die
deutsch-französische Zusammenarbeit?
16. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
17. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-
französische Zusammenarbeit vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?
18. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
für die deutsch-französische Zusammenarbeit?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer
Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des
Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte
Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff und
11 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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