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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte

dip / drucksache 14.07.2026 · WP 21 · 21/7141 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte Deutscher Bundestag Drucksache 21/7141 21. Wahlperiode 14.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Conrad, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Agentur Scholz & Friends mit Kommunikations- und Strategieberatungsleistungen beauftragt (vgl. www.spiegel.de/politik/joachim-koschnicke-erst-ber iet-er-angela-merkel-jetzt-soll-er-katherina-reiche-retten-a-a661d29d-ec91-494 9-a845-e60820397621). Als Unterauftragnehmer soll FGS Global tätig sein. Für FGS Global soll unter anderem ein Partner der Berliner Dependance von FGS Global, der nach Medienberichten früherer Wahlkampfmanager der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war, im Rahmen des Auftrags tätig sein. Für diese externe Beratung sollen nach den Medienberichten bis zu 2 217 600 Euro pro Jahr vorgesehen sein. Der Vertrag soll zunächst über zwei Jahre laufen und zweimal um jeweils bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden können. Damit könnten sich die Gesamtkosten auf nahezu 9 Mio. Euro belaufen. Die Fraktion Die Linke hält es für nicht hinnehmbar, wenn öffentliche Mittel in Millionenhöhe für externe Kommunikations- und Strategieberatung ausgegeben werden, während in den Bundesministerien selbst Personal fehlt, Aufgaben ausgelagert werden und die Bundesregierung zugleich Einsparungen bei externer Beratung ankündigt. Besonders problematisch wäre es, wenn solche Mittel nicht der sachlichen Information der Öffentlichkeit, sondern der politischen Schadensbegrenzung oder der persönlichen Imagepflege einzelner Bundesregierungsmitglieder dienen. Dies vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig in anderen Bereichen des Bundeshaushalts gespart wird, während Beschäftigte, Familien, Studierende und Menschen mit geringen Einkommen mit steigenden Preisen und gekürzten Leistungen konfrontiert sind. Hinzu kommt, dass FGS Global nach den Medienberichten mehrheitlich im Eigentum der US-Investmentgesellschaft KKR steht. KKR ist ein internationaler Finanzinvestor mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen. Vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der Energie-, Klima-, Industrie- und Wirtschaftspolitik stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte ausreichend geprüft hat. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss ausgeschlossen sein, dass private Beratungsunternehmen mit wirtschaftlichen Verflechtungen ohne ausreichende Transparenz Zugang zu bundesministeriellen Abläufen erhalten. Den Medienberichten zufolge nehmen Vertreter von FGS Global im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an Sitzungen teil. Damit stellt sich auch die Frage, welchen Zugang private Berater zu internen Unterlagen, strategischen Überlegungen und politischen Entscheidungsprozessen erhalten. Die Fraktion Die Linke sieht hierin ein erhebliches Transparenzproblem. Die Fraktion Die Linke fordert Transparenz über Kosten, Verträge, Einflussmöglichkeiten, Zugänge und mögliche Interessenkonflikte. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller berührt die Einbindung privater PR- und Strategieberater in bundesministerielle Abläufe Fragen der parlamentarischen Kontrolle, der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz und der politischen Verantwortlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob Steuergeld für Bundesregierungsarbeit, für Lobbyinteressen oder für die Imagepflege einer Bundesministerin oder eines Bundesministers eingesetzt wird. Soweit der Bundesregierung zu einzelnen Fragen wegen gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstiger schutzwürdiger Belange keine öffentlichen Einzelangaben möglich sind, wird um Beantwortung in aggregierter, anonymisierter oder sonst geeigneter Form gebeten. Soweit die Bundesregierung eine Frage ganz oder teilweise nicht beantwortet, wird um Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe gebeten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Gründe lagen für die Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer vor, und welche konkreten Leistungen erbringt FGS Global im Rahmen des Auftrags?  2. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass FGS Global als Unterauftragnehmer eingesetzt wird oder eingesetzt werden soll?  3. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer ausdrücklich zugestimmt? a) Wenn ja, wann, durch wen, und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte diese Zustimmung? b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wird FGS Global gleichwohl in Leistungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingebunden?  4. Welche konkreten Leistungen erbringt der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner persönlich im Rahmen des Auftrags?  5. Gibt es vertragliche Regelungen, die den Einsatz bestimmter Personen, insbesondere des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten FGS-Global-Partners, vorsehen, ermöglichen oder ausschließen?  6. Welche weiteren Unterauftragsnehmer wurden im Rahmen des Auftrags eingesetzt, und welche konkreten Leistungen erbringen diese?  7. Wie viele Personen von FGS Global wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams benannt, und welche Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im Rahmen des Auftrags wahr?  8. Wie viele Personen weiterer Unterauftragnehmer wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams benannt, und welche Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im Rahmen des Auftrags wahr?  9. Nach welchen Kriterien prüfte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Eignung von FGS Global als Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich der Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, Bundesministerien oder Regierungsaufträgen, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung, beziehungsweise weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 10. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über den Lobbyregistereintrag von FGS Global oder mit FGS Global verbundenen Unternehmen und Geschäftspartnern? 11. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, in welchen Interessen- und Vorhabenbereichen FGS Global im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen ist? a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 12. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob sich die im Lobbyregister angegebenen Interessenbereiche, Regelungsvorhaben oder Auftraggeber von FGS Global mit Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überschneiden? a) Wenn ja, welche Überschneidungen wurden festgestellt? b) Wenn nein, wie schließt die Bundesregierung aus, dass FGS Global im Rahmen des Auftrags Zugang zu Informationen erhält, die für Mandate Dritter in Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie relevant sein können? 13. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob FGS Global im Auftrag Dritter Interessenvertretung in den Bereichen Energie, fossile Energien, Klimaschutz, Industriepolitik, Außenwirtschaft, Wettbewerbsrecht oder Transformation der Wirtschaft betreibt? a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 14. Musste FGS Global gegenüber Scholz & Friends oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie offenlegen, für welche Auftraggeber das Unternehmen in Politikfeldern tätig ist, die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berühren können? a) Wenn ja, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und gegenüber welcher Stelle erfolgte diese Offenlegung? b) Wenn nein, auf welcher Tatsachen- und Prüfgrundlage schließt die Bundesregierung mögliche Mandats- und Interessenkonflikte von FGS Global aus? 15. An wie vielen Terminen, Besprechungen, Sitzungen oder sonstigen Abstimmungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn teilgenommen? 16. An wie vielen dieser Termine hat der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner teilgenommen? 17. An welchen Terminen haben die in den Fragen 15 und 16 genannten Personen teilgenommen (bitte jeweils nach Datum, Anlass, beteiligten Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Thema der Sitzung aufschlüsseln)? 18. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen mit der Hausleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils nach Datum, Teilnehmerkreis, Anlass und Thema aufschlüsseln)? 19. Wurden Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global in regelmäßige interne Abstimmungsrunden, Lagebesprechungen, Kommunikationsrunden, Leitungsrunden oder vergleichbare Formate des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingebunden, wenn ja, in welche Formate, seit wann und mit welcher Rolle? 20. Hat der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global- Partner einen Hausausweis, Besucherausweis, Dauerausweis oder eine sonstige regelmäßige Zugangsberechtigung zu Liegenschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten, wenn ja, seit wann, für welche Liegenschaft, mit welcher Zugangsberechtigung und auf welcher Grundlage? 21. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu Leitungsvorlagen, Vermerken, Termindossiers, Kommunikationsplänen, Medienanalysen, Gesprächsvorbereitungen oder sonstigen internen Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten, und wenn ja, in welcher Form (bitte jeweils nach Art der Unterlagen, Zeitraum, Empfängerkreis und Zweck der Zugänglichmachung aufschlüsseln)? 22. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu bundesregierungsinternen Unterlagen erhalten, die laufende Gesetzgebungsoder Verordnungsvorhaben betreffen, und wenn ja, welche Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben waren betroffen? 23. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen teilgenommen, in denen laufende Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben beraten wurden, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils nach Datum, Vorhaben, Teilnehmerkreis und Rolle der externen Beraterinnen und Berater aufschlüsseln)? 24. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Formulierungsvorschläge, Argumentationspapiere, Kommunikationslinien oder strategische Empfehlungen zu laufenden Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben erstellt, wenn ja, zu welchen Vorhaben, mit welchem Auftrag und für welche Empfängerinnen und Empfänger innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? 25. Nach welchen Kriterien grenzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fachliche Regierungsarbeit, bundesministerielle Öffentlichkeitsarbeit und persönliche Image- oder Reputationspflege einzelner Mitglieder der Bundesregierung voneinander ab? 26. Welche vertraglichen, organisatorischen oder fachlichen Vorkehrungen bestehen, um auszuschließen, dass Leistungen von Scholz & Friends, FGS Global oder weiteren Unterauftragnehmern der persönlichen Image-, Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche dienen? 27. Umfasst der Auftrag Leistungen zur Krisenkommunikation, Reputationskommunikation oder strategischen Kommunikationsberatung im Zusammenhang mit öffentlicher Kritik an der Amtsführung, politischen Positionierung oder öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, und wenn ja, welche Vorgänge, Medienberichte, parlamentarischen Debatten, öffentlichen Kontroversen oder sonstigen Anlässe waren Gegenstand solcher Leistungen? 28. Haben Scholz & Friends, FGS Global oder ein weiterer Unterauftragnehmer Stakeholder-, Umfeld-, Akteurs-, Multiplikatoren- oder Zielgruppenanalysen erstellt, die Angaben zu einzelnen Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten, Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern, Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertretern oder Beschäftigtenvertretungen enthalten? a) Wenn ja, welche Kategorien personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen wurden hierfür verarbeitet? b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verarbeitung dieser Daten? 29. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über die Eigentümerstruktur von FGS Global, insbesondere über eine Mehrheitsbeteiligung der Investmentgesellschaft KKR? 30. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über Beteiligungen, Investitionen, Mandate oder sonstige wirtschaftliche Interessen von KKR im Bereich fossiler Energien, Energieinfrastruktur, Industriepolitik, Klimapolitik oder Transformation der Wirtschaft? 31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob FGS Global, KKR oder mit ihnen verbundene Unternehmen Mandate, Beteiligungen oder wirtschaftliche Interessen bei Unternehmen haben, die von energie-, klima-, industrie- oder wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung betroffen sein können? a) Wenn ja, was war der Prüfgegenstand, zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Prüfung, und welches Ergebnis und welche etwaigen Auflagen ergaben sich aus der Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 32. Welche vertraglichen Regelungen bestehen zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte durch Scholz & Friends, FGS Global oder weitere Unterauftragnehmer, und welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn Interessenkonflikte nicht oder nicht vollständig offengelegt werden? Berlin, den 1. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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