Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Antwort zu Drs. 21/7141)
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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Antwort zu Drs. 21/7141)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7569
21. Wahlperiode 11.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Conrad, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7141 –
Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und mögliche Interessenkonflikte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
die Agentur Scholz & Friends mit Kommunikations- und
Strategieberatungsleistungen beauftragt (vgl. www.spiegel.de/politik/joachim-koschnicke-erst-be
riet-er-angela-merkel-jetzt-soll-er-katherina-reiche-retten-a-a661d29d-ec91-49
49-a845-e60820397621). Als Unterauftragnehmer soll FGS Global tätig sein.
Für FGS Global soll unter anderem ein Partner der Berliner Dependance von
FGS Global, der nach Medienberichten früherer Wahlkampfmanager der
damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war, im Rahmen des Auftrags
tätig sein.
Für diese externe Beratung sollen nach den Medienberichten bis zu
2 217 600 Euro pro Jahr vorgesehen sein. Der Vertrag soll zunächst über zwei
Jahre laufen und zweimal um jeweils bis zu ein weiteres Jahr verlängert
werden können. Damit könnten sich die Gesamtkosten auf nahezu 9 Mio. Euro
belaufen.
Die Fraktion Die Linke hält es für nicht hinnehmbar, wenn öffentliche Mittel
in Millionenhöhe für externe Kommunikations- und Strategieberatung
ausgegeben werden, während in den Bundesministerien selbst Personal fehlt,
Aufgaben ausgelagert werden und die Bundesregierung zugleich Einsparungen bei
externer Beratung ankündigt. Besonders problematisch wäre es, wenn solche
Mittel nicht der sachlichen Information der Öffentlichkeit, sondern der
politischen Schadensbegrenzung oder der persönlichen Imagepflege einzelner
Bundesregierungsmitglieder dienen. Dies vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig
in anderen Bereichen des Bundeshaushalts gespart wird, während
Beschäftigte, Familien, Studierende und Menschen mit geringen Einkommen mit
steigenden Preisen und gekürzten Leistungen konfrontiert sind.
Hinzu kommt, dass FGS Global nach den Medienberichten mehrheitlich im
Eigentum der US-Investmentgesellschaft KKR steht. KKR ist ein
internationaler Finanzinvestor mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen. Vor dem
Hintergrund der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie in der Energie-, Klima-, Industrie- und Wirtschaftspolitik stellt sich
die Frage, ob die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte ausreichend
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 10. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
geprüft hat. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss
ausgeschlossen sein, dass private Beratungsunternehmen mit wirtschaftlichen
Verflechtungen ohne ausreichende Transparenz Zugang zu bundesministeriellen
Abläufen erhalten.
Den Medienberichten zufolge nehmen Vertreter von FGS Global im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an Sitzungen teil. Damit stellt sich
auch die Frage, welchen Zugang private Berater zu internen Unterlagen,
strategischen Überlegungen und politischen Entscheidungsprozessen erhalten. Die
Fraktion Die Linke sieht hierin ein erhebliches Transparenzproblem.
Die Fraktion Die Linke fordert Transparenz über Kosten, Verträge,
Einflussmöglichkeiten, Zugänge und mögliche Interessenkonflikte. Aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller berührt die Einbindung privater PR- und
Strategieberater in bundesministerielle Abläufe Fragen der parlamentarischen
Kontrolle, der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz und der politischen
Verantwortlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren,
ob Steuergeld für Bundesregierungsarbeit, für Lobbyinteressen oder für die
Imagepflege einer Bundesministerin oder eines Bundesministers eingesetzt
wird.
Soweit der Bundesregierung zu einzelnen Fragen wegen gesetzlicher
Verschwiegenheitspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstiger
schutzwürdiger Belange keine öffentlichen Einzelangaben möglich sind, wird
um Beantwortung in aggregierter, anonymisierter oder sonst geeigneter Form
gebeten. Soweit die Bundesregierung eine Frage ganz oder teilweise nicht
beantwortet, wird um Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe gebeten.
1. Welche Gründe lagen für die Einbindung von FGS Global als
Unterauftragnehmer vor, und welche konkreten Leistungen erbringt FGS Global
im Rahmen des Auftrags?
2. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass FGS Global als
Unterauftragnehmer eingesetzt wird oder eingesetzt werden soll?
3. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Einbindung
von FGS Global als Unterauftragnehmer ausdrücklich zugestimmt?
a) Wenn ja, wann, durch wen, und auf welcher vertraglichen Grundlage
erfolgte diese Zustimmung?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wird FGS Global gleichwohl in
Leistungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
eingebunden?
4. Welche konkreten Leistungen erbringt der in der Vorbemerkung der
Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner persönlich im Rahmen des
Auftrags?
5. Gibt es vertragliche Regelungen, die den Einsatz bestimmter Personen,
insbesondere des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten
FGS-Global-Partners, vorsehen, ermöglichen oder ausschließen?
6. Welche weiteren Unterauftragsnehmer wurden im Rahmen des Auftrags
eingesetzt, und welche konkreten Leistungen erbringen diese?
Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die „Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ wurde 2025 über ein
nichtoffenes Verfahren gemäß § 16 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben.
Den Zuschlag hat das Unternehmen „Scholz & Friends Berlin GmbH“ erhalten,
weil es das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hatte. Damit besteht eine
unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch das BMWE ausschließlich mit dem Unternehmen „Scholz & Friends
Berlin GmbH“, nicht jedoch mit dessen Unterauftragnehmern. Über das
Vergabeverfahren hat die „Scholz & Friends Berlin GmbH“ mit ihrem
Teilnahmeantrag vom 21. Oktober 2025 das Unternehmen „FGS Global (Europe) GmbH“
für Stakeholder-Strategien sowie „Syzygy Deutschland GmbH“ für
Mediaplanungen als Unterauftragnehmer benannt. Im Hinblick auf mögliche
Interessenkonflikte des Auftragnehmers wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
7. Wie viele Personen von FGS Global wurden dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams benannt, und welche
Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im Rahmen des Auftrags
wahr?
8. Wie viele Personen weiterer Unterauftragnehmer wurden dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams
benannt, und welche Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im
Rahmen des Auftrags wahr?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem BMWE wurden jeweils zwei Personen von „FGS Global (Europe)
GmbH“ sowie von „Syzygy Deutschland GmbH“ benannt. Es wird zudem auf
die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.
9. Nach welchen Kriterien prüfte das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie die Eignung von FGS Global als Unterauftragnehmer,
insbesondere hinsichtlich der Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern,
Bundesministerien oder Regierungsaufträgen, und zu welchem Ergebnis
kam diese Prüfung, beziehungsweise weshalb wurde eine solche Prüfung
nicht vorgenommen?
Vor der Beauftragung wurde eine Bewertung der fachlichen Eignung,
Leistungsfähigkeit sowie Abfrage etwaiger Interessenskonflikte des
Auftragsnehmers „Scholz & Friends Berlin GmbH“ vorgenommen. Bei der Vergabe von
Aufträgen durch das Bundeswirtschaftsministerium verpflichten sich die
Auftragnehmer unter anderem, dass sie im Zusammenhang mit dem zu
vergebenden Auftrag keine Interessen Dritter verfolgen werden und keine
Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die mit dem zu vergebenden Auftrag im
Konflikt stehen.
Eine umfassende Eignungsprüfung nach § 42 Absatz 1 der Vergabeverordnung
(VgV) und § 122 Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wie sie bei dem Auftragnehmer erfolgt, sieht das Vergaberecht
für Unterauftragnehmer nicht vor, sofern kein Fall der sog. Eignungsleihe
vorliegt, vgl. § 47 Absatz 2 VgV. Da es sich vorliegend im Verhältnis zwischen
dem Auftragnehmer „Scholz. & Friends Berlin GmbH“ und seinem
Unterauftragnehmer „FGS Global (Europe) GmbH“ nicht um einen Fall der
Eignungsleihe handelt, hat das BMWE lediglich geprüft, ob bei dem Unterauftragnehmer
Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Damit wurden die
geltenden vergaberechtlichen Vorgaben beachtet.
10. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einbindung von FGS Global über den Lobbyregistereintrag von FGS Global
oder mit FGS Global verbundenen Unternehmen und Geschäftspartnern?
11. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, in
welchen Interessen- und Vorhabenbereichen FGS Global im Lobbyregister
des Deutschen Bundestages eingetragen ist?
a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?
b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?
12. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob sich
die im Lobbyregister angegebenen Interessenbereiche,
Regelungsvorhaben oder Auftraggeber von FGS Global mit Zuständigkeiten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überschneiden?
a) Wenn ja, welche Überschneidungen wurden festgestellt?
b) Wenn nein, wie schließt die Bundesregierung aus, dass FGS Global
im Rahmen des Auftrags Zugang zu Informationen erhält, die für
Mandate Dritter in Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie relevant sein können?
13. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob FGS
Global im Auftrag Dritter Interessenvertretung in den Bereichen Energie,
fossile Energien, Klimaschutz, Industriepolitik, Außenwirtschaft,
Wettbewerbsrecht oder Transformation der Wirtschaft betreibt?
a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung?
b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?
14. Musste FGS Global gegenüber Scholz & Friends oder dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie offenlegen, für welche Auftraggeber
das Unternehmen in Politikfeldern tätig ist, die Zuständigkeiten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berühren können?
a) Wenn ja, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und gegenüber
welcher Stelle erfolgte diese Offenlegung?
b) Wenn nein, auf welcher Tatsachen- und Prüfgrundlage schließt die
Bundesregierung mögliche Mandats- und Interessenkonflikte von
FGS Global aus?
32. Welche vertraglichen Regelungen bestehen zur Offenlegung möglicher
Interessenkonflikte durch Scholz & Friends, FGS Global oder weitere
Unterauftragnehmer, und welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn
Interessenkonflikte nicht oder nicht vollständig offengelegt werden?
Die Fragen 10 bis 14 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Eintrag von „FGS Global (Europe) GmbH“ in das Lobbyregister wurde
dem BMWE vor Zuschlagserteilung mitgeteilt. Mit dem Vertragsabschluss
wurde festgehalten, dass sich der Auftragnehmer Scholz & Friends Berlin
GmbH verpflichtet, nicht an Tätigkeiten mitzuwirken, durch die die Interessen
des BMWE beeinträchtigt werden können. In Zweifelsfällen obliegt dem
Auftragnehmer eine Anzeigepflicht gegenüber dem BMWE. Zudem muss der
Auftragnehmer die Regelungen der Bundesregierung zur Korruptionsprävention
und zur Gewährleistung von Integrität und insbesondere die Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention und den Verhaltenskodex gegen
Korruption beachten. Des Weiteren muss der Auftragnehmer durch geeignete
vertragliche Abreden und organisatorische Vorkehrungen dafür sorgen, dass diese
Verpflichtungen auch für beauftragte Dritte gelten, und die tatsächliche
Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist.
15. An wie vielen Terminen, Besprechungen, Sitzungen oder sonstigen
Abstimmungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben
Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn
teilgenommen?
16. An wie vielen dieser Termine hat der in der Vorbemerkung der
Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner teilgenommen?
17. An welchen Terminen haben die in den Fragen 15 und 16 genannten
Personen teilgenommen (bitte jeweils nach Datum, Anlass, beteiligten
Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
und Thema der Sitzung aufschlüsseln)?
18. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen
mit der Hausleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
teilgenommen, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils nach
Datum, Teilnehmerkreis, Anlass und Thema aufschlüsseln)?
19. Wurden Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global in regelmäßige
interne Abstimmungsrunden, Lagebesprechungen,
Kommunikationsrunden, Leitungsrunden oder vergleichbare Formate des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingebunden, wenn ja, in welche
Formate, seit wann und mit welcher Rolle?
Die Fragen 15 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es fanden jeweils einzelne Besprechungen zwischen dem Bedarfsträger
(Leitungsabteilung des BMWE) und dem Rahmenvereinbarungspartner auf
Grundlage eines Einzelabrufs aus der Rahmenvereinbarung statt.
An regelmäßigen Besprechungen der Hausleitung, internen
Abstimmungsrunden und Leitungsbesprechungen oder Leitungsrunden haben Vertreterinnen
oder Vertreter des Rahmenvereinbarungspartners oder der jeweiligen
Unterauftragnehmer nicht teilgenommen.
20. Hat der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-
Partner einen Hausausweis, Besucherausweis, Dauerausweis oder eine
sonstige regelmäßige Zugangsberechtigung zu Liegenschaften des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten, wenn ja, seit wann,
für welche Liegenschaft, mit welcher Zugangsberechtigung und auf
welcher Grundlage?
Im BMWE wurden weder für Beschäftigte der „FGS Global (Europe) GmbH“
noch für Beschäftigte der „Scholz & Friends Berlin GmbH“ Haus- oder
Dauerausweise oder andere regelmäßige Zugangsberechtigungen ausgegeben. Auf
der Liste der ständigen Besucher des Bundesministeriums finden sich drei
Einträge für die „Scholz & Friends Berlin GmbH“. Der Zugang zum BMWE
erfolgt für diesen Personenkreis nach vorheriger Anmeldung unter Ausgabe eines
temporären Besucherausweises, der zum Ende des Besuchs zurückgegeben
werden muss. Inhaber von temporären Besucherausweisen werden während
ihres Aufenthalts ständig von BMWE-Mitarbeitenden begleitet.
21. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu
Leitungsvorlagen, Vermerken, Termindossiers, Kommunikationsplänen,
Medienanalysen, Gesprächsvorbereitungen oder sonstigen internen
Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten,
und wenn ja, in welcher Form (bitte jeweils nach Art der Unterlagen,
Zeitraum, Empfängerkreis und Zweck der Zugänglichmachung
aufschlüsseln)?
22. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu
bundesregierungsinternen Unterlagen erhalten, die laufende
Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben betreffen, und wenn ja, welche
Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben waren betroffen?
23. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen
teilgenommen, in denen laufende Gesetzgebungs- oder
Verordnungsvorhaben beraten wurden, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils
nach Datum, Vorhaben, Teilnehmerkreis und Rolle der externen
Beraterinnen und Berater aufschlüsseln)?
24. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannte FGS‑Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer
Formulierungsvorschläge, Argumentationspapiere, Kommunikationslinien oder
strategische Empfehlungen zu laufenden Gesetzgebungs- oder
Verordnungsvorhaben erstellt, wenn ja, zu welchen Vorhaben, mit welchem
Auftrag und für welche Empfängerinnen und Empfänger innerhalb des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie?
Die Fragen 21 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Zuschlagsempfänger erhält Unterlagen des BMWE, sofern es sich um
Informationen zur Umsetzung ihrer Leistungen im Bereich Kommunikation
handelt. Beispielsweise werden Fragen zum Verständnis gesetzlicher Regelungen
und Fördermaßnahmen weitergegeben, um daraus verbraucherfreundliche
Kommunikationsmaßnahmen zu entwickeln. Gesetzgebungs- oder
Verordnungsvorhaben sowie weitere regierungsinterne Unterlagen werden nicht
weitergegeben.
Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global haben nicht an Besprechungen
teilgenommen, in denen laufende Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben
beraten wurden.
25. Nach welchen Kriterien grenzt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie fachliche Regierungsarbeit, bundesministerielle
Öffentlichkeitsarbeit und persönliche Image- oder Reputationspflege einzelner
Mitglieder der Bundesregierung voneinander ab?
26. Welche vertraglichen, organisatorischen oder fachlichen Vorkehrungen
bestehen, um auszuschließen, dass Leistungen von Scholz & Friends,
FGS Global oder weiteren Unterauftragnehmern der persönlichen
Image-, Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche dienen?
27. Umfasst der Auftrag Leistungen zur Krisenkommunikation,
Reputationskommunikation oder strategischen Kommunikationsberatung im
Zusammenhang mit öffentlicher Kritik an der Amtsführung, politischen
Positionierung oder öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie, und wenn ja, welche Vorgänge, Medienberichte,
parlamentarischen Debatten, öffentlichen Kontroversen oder sonstigen
Anlässe waren Gegenstand solcher Leistungen?
Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu
informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen.
Für bestimmte Aufgaben und bei Bedarf werden externe Beratungs- und
Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen. Dieser Bedarf folgt in erster Linie
aus deren spezieller Expertise, die notwendig ist. Hierzu gehören auch
Kommunikationsberatung und die Konzeption sowie Durchführung von Maßnahmen
der Öffentlichkeitsarbeit des gesamten Bundeswirtschaftsministeriums. Mit der
im Vergabeverfahren veröffentlichten Leistungsbeschreibung wurden die
geforderten Leistungen genau beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt
projektbezogen und orientiert sich an den jeweiligen fachlichen Anforderungen. Die
Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelverträgen
abgerufen. Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung
benötigte Expertise wird spezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und
Informationsbedürfnis bestimmt. Die gegebenenfalls benötigten
Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem
im Bundesministerium vorhandenen Fachwissen benötigt.
28. Haben Scholz & Friends, FGS Global oder ein weiterer
Unterauftragnehmer Stakeholder-, Umfeld-, Akteurs-, Multiplikatoren- oder
Zielgruppenanalysen erstellt, die Angaben zu einzelnen Abgeordneten,
Journalistinnen und Journalisten, Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern,
Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertretern oder
Beschäftigtenvertretungen enthalten?
a) Wenn ja, welche Kategorien personenbezogener oder
personenbeziehbarer Informationen wurden hierfür verarbeitet?
b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verarbeitung
dieser Daten?
Die Fragen 28 bis 28b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein
verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten höchste
Priorität. Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes sind dabei verbindlich einzuhalten. Mit jedem Abruf aus der
„Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ kann es beispielsweise
erforderlich sein, u. a. Zielgruppen bzw. Stakeholder zu einem bestimmten Themenfeld
zu analysieren, um eine zielgruppengerechte Ansprache zu ermöglichen. Sofern
in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet oder
gespeichert werden müssen, finden die vorgenannten datenschutzrechtlichen
Vorgaben uneingeschränkt Anwendung.
Personenbezogene Angaben zu einzelnen Abgeordneten, Journalistinnen und
Journalisten, Verbändevertreterinnen und Verbändevertretern, Gewerkschaftern
sowie Beschäftigtenvertreterinnen und Beschäftigtenvertretern wurden und
werden nicht erhoben.
29. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einbindung von FGS Global über die Eigentümerstruktur von FGS Global,
insbesondere über eine Mehrheitsbeteiligung der Investmentgesellschaft
KKR?
30. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einbindung von FGS Global über Beteiligungen, Investitionen, Mandate oder
sonstige wirtschaftliche Interessen von KKR im Bereich fossiler
Energien, Energieinfrastruktur, Industriepolitik, Klimapolitik oder
Transformation der Wirtschaft?
31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob FGS Global, KKR oder mit ihnen
verbundene Unternehmen Mandate, Beteiligungen oder wirtschaftliche
Interessen bei Unternehmen haben, die von energie-, klima-,
industrieoder wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung
betroffen sein können?
a) Wenn ja, was war der Prüfgegenstand, zu welchem Zeitpunkt
erfolgte die Prüfung, und welches Ergebnis und welche etwaigen Auflagen
ergaben sich aus der Prüfung?
b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?
Die Fragen 29 bis 31b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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