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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Antwort zu Drs. 21/7141)

dip / drucksache 11.08.2026 · WP 21 · 21/7569 · Antwort · Original ↗

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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Antwort zu Drs. 21/7141) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7569 21. Wahlperiode 11.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Conrad, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7141 – Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Medienberichten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Agentur Scholz & Friends mit Kommunikations- und Strategieberatungsleistungen beauftragt (vgl. www.spiegel.de/politik/joachim-koschnicke-erst-be riet-er-angela-merkel-jetzt-soll-er-katherina-reiche-retten-a-a661d29d-ec91-49 49-a845-e60820397621). Als Unterauftragnehmer soll FGS Global tätig sein. Für FGS Global soll unter anderem ein Partner der Berliner Dependance von FGS Global, der nach Medienberichten früherer Wahlkampfmanager der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war, im Rahmen des Auftrags tätig sein. Für diese externe Beratung sollen nach den Medienberichten bis zu 2 217 600 Euro pro Jahr vorgesehen sein. Der Vertrag soll zunächst über zwei Jahre laufen und zweimal um jeweils bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden können. Damit könnten sich die Gesamtkosten auf nahezu 9 Mio. Euro belaufen. Die Fraktion Die Linke hält es für nicht hinnehmbar, wenn öffentliche Mittel in Millionenhöhe für externe Kommunikations- und Strategieberatung ausgegeben werden, während in den Bundesministerien selbst Personal fehlt, Aufgaben ausgelagert werden und die Bundesregierung zugleich Einsparungen bei externer Beratung ankündigt. Besonders problematisch wäre es, wenn solche Mittel nicht der sachlichen Information der Öffentlichkeit, sondern der politischen Schadensbegrenzung oder der persönlichen Imagepflege einzelner Bundesregierungsmitglieder dienen. Dies vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig in anderen Bereichen des Bundeshaushalts gespart wird, während Beschäftigte, Familien, Studierende und Menschen mit geringen Einkommen mit steigenden Preisen und gekürzten Leistungen konfrontiert sind. Hinzu kommt, dass FGS Global nach den Medienberichten mehrheitlich im Eigentum der US-Investmentgesellschaft KKR steht. KKR ist ein internationaler Finanzinvestor mit erheblichen wirtschaftlichen Interessen. Vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der Energie-, Klima-, Industrie- und Wirtschaftspolitik stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte ausreichend Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. geprüft hat. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss ausgeschlossen sein, dass private Beratungsunternehmen mit wirtschaftlichen Verflechtungen ohne ausreichende Transparenz Zugang zu bundesministeriellen Abläufen erhalten. Den Medienberichten zufolge nehmen Vertreter von FGS Global im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an Sitzungen teil. Damit stellt sich auch die Frage, welchen Zugang private Berater zu internen Unterlagen, strategischen Überlegungen und politischen Entscheidungsprozessen erhalten. Die Fraktion Die Linke sieht hierin ein erhebliches Transparenzproblem. Die Fraktion Die Linke fordert Transparenz über Kosten, Verträge, Einflussmöglichkeiten, Zugänge und mögliche Interessenkonflikte. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller berührt die Einbindung privater PR- und Strategieberater in bundesministerielle Abläufe Fragen der parlamentarischen Kontrolle, der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz und der politischen Verantwortlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob Steuergeld für Bundesregierungsarbeit, für Lobbyinteressen oder für die Imagepflege einer Bundesministerin oder eines Bundesministers eingesetzt wird. Soweit der Bundesregierung zu einzelnen Fragen wegen gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstiger schutzwürdiger Belange keine öffentlichen Einzelangaben möglich sind, wird um Beantwortung in aggregierter, anonymisierter oder sonst geeigneter Form gebeten. Soweit die Bundesregierung eine Frage ganz oder teilweise nicht beantwortet, wird um Darlegung der hierfür maßgeblichen Gründe gebeten.  1. Welche Gründe lagen für die Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer vor, und welche konkreten Leistungen erbringt FGS Global im Rahmen des Auftrags?  2. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass FGS Global als Unterauftragnehmer eingesetzt wird oder eingesetzt werden soll?  3. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer ausdrücklich zugestimmt? a) Wenn ja, wann, durch wen, und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte diese Zustimmung? b) Wenn nein, auf welcher Grundlage wird FGS Global gleichwohl in Leistungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingebunden?  4. Welche konkreten Leistungen erbringt der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner persönlich im Rahmen des Auftrags?  5. Gibt es vertragliche Regelungen, die den Einsatz bestimmter Personen, insbesondere des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten FGS-Global-Partners, vorsehen, ermöglichen oder ausschließen?  6. Welche weiteren Unterauftragsnehmer wurden im Rahmen des Auftrags eingesetzt, und welche konkreten Leistungen erbringen diese? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die „Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ wurde 2025 über ein nichtoffenes Verfahren gemäß § 16 der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Den Zuschlag hat das Unternehmen „Scholz & Friends Berlin GmbH“ erhalten, weil es das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hatte. Damit besteht eine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMWE ausschließlich mit dem Unternehmen „Scholz & Friends Berlin GmbH“, nicht jedoch mit dessen Unterauftragnehmern. Über das Vergabeverfahren hat die „Scholz & Friends Berlin GmbH“ mit ihrem Teilnahmeantrag vom 21. Oktober 2025 das Unternehmen „FGS Global (Europe) GmbH“ für Stakeholder-Strategien sowie „Syzygy Deutschland GmbH“ für Mediaplanungen als Unterauftragnehmer benannt. Im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte des Auftragnehmers wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  7. Wie viele Personen von FGS Global wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams benannt, und welche Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im Rahmen des Auftrags wahr?  8. Wie viele Personen weiterer Unterauftragnehmer wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Teil des Beratungsteams benannt, und welche Funktionen oder Rollen nehmen diese Personen im Rahmen des Auftrags wahr? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem BMWE wurden jeweils zwei Personen von „FGS Global (Europe) GmbH“ sowie von „Syzygy Deutschland GmbH“ benannt. Es wird zudem auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.  9. Nach welchen Kriterien prüfte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Eignung von FGS Global als Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich der Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern, Bundesministerien oder Regierungsaufträgen, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung, beziehungsweise weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? Vor der Beauftragung wurde eine Bewertung der fachlichen Eignung, Leistungsfähigkeit sowie Abfrage etwaiger Interessenskonflikte des Auftragsnehmers „Scholz & Friends Berlin GmbH“ vorgenommen. Bei der Vergabe von Aufträgen durch das Bundeswirtschaftsministerium verpflichten sich die Auftragnehmer unter anderem, dass sie im Zusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag keine Interessen Dritter verfolgen werden und keine Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die mit dem zu vergebenden Auftrag im Konflikt stehen. Eine umfassende Eignungsprüfung nach § 42 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV) und § 122 Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wie sie bei dem Auftragnehmer erfolgt, sieht das Vergaberecht für Unterauftragnehmer nicht vor, sofern kein Fall der sog. Eignungsleihe vorliegt, vgl. § 47 Absatz 2 VgV. Da es sich vorliegend im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer „Scholz. & Friends Berlin GmbH“ und seinem Unterauftragnehmer „FGS Global (Europe) GmbH“ nicht um einen Fall der Eignungsleihe handelt, hat das BMWE lediglich geprüft, ob bei dem Unterauftragnehmer Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Damit wurden die geltenden vergaberechtlichen Vorgaben beachtet. 10. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über den Lobbyregistereintrag von FGS Global oder mit FGS Global verbundenen Unternehmen und Geschäftspartnern? 11. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, in welchen Interessen- und Vorhabenbereichen FGS Global im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen ist? a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 12. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob sich die im Lobbyregister angegebenen Interessenbereiche, Regelungsvorhaben oder Auftraggeber von FGS Global mit Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie überschneiden? a) Wenn ja, welche Überschneidungen wurden festgestellt? b) Wenn nein, wie schließt die Bundesregierung aus, dass FGS Global im Rahmen des Auftrags Zugang zu Informationen erhält, die für Mandate Dritter in Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie relevant sein können? 13. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geprüft, ob FGS Global im Auftrag Dritter Interessenvertretung in den Bereichen Energie, fossile Energien, Klimaschutz, Industriepolitik, Außenwirtschaft, Wettbewerbsrecht oder Transformation der Wirtschaft betreibt? a) Wenn ja, welches Ergebnis erbrachte die Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? 14. Musste FGS Global gegenüber Scholz & Friends oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie offenlegen, für welche Auftraggeber das Unternehmen in Politikfeldern tätig ist, die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berühren können? a) Wenn ja, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und gegenüber welcher Stelle erfolgte diese Offenlegung? b) Wenn nein, auf welcher Tatsachen- und Prüfgrundlage schließt die Bundesregierung mögliche Mandats- und Interessenkonflikte von FGS Global aus? 32. Welche vertraglichen Regelungen bestehen zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte durch Scholz & Friends, FGS Global oder weitere Unterauftragnehmer, und welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn Interessenkonflikte nicht oder nicht vollständig offengelegt werden? Die Fragen 10 bis 14 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Eintrag von „FGS Global (Europe) GmbH“ in das Lobbyregister wurde dem BMWE vor Zuschlagserteilung mitgeteilt. Mit dem Vertragsabschluss wurde festgehalten, dass sich der Auftragnehmer Scholz & Friends Berlin GmbH verpflichtet, nicht an Tätigkeiten mitzuwirken, durch die die Interessen des BMWE beeinträchtigt werden können. In Zweifelsfällen obliegt dem Auftragnehmer eine Anzeigepflicht gegenüber dem BMWE. Zudem muss der Auftragnehmer die Regelungen der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und zur Gewährleistung von Integrität und insbesondere die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und den Verhaltenskodex gegen Korruption beachten. Des Weiteren muss der Auftragnehmer durch geeignete vertragliche Abreden und organisatorische Vorkehrungen dafür sorgen, dass diese Verpflichtungen auch für beauftragte Dritte gelten, und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist. 15. An wie vielen Terminen, Besprechungen, Sitzungen oder sonstigen Abstimmungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn teilgenommen? 16. An wie vielen dieser Termine hat der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner teilgenommen? 17. An welchen Terminen haben die in den Fragen 15 und 16 genannten Personen teilgenommen (bitte jeweils nach Datum, Anlass, beteiligten Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Thema der Sitzung aufschlüsseln)? 18. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen mit der Hausleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils nach Datum, Teilnehmerkreis, Anlass und Thema aufschlüsseln)? 19. Wurden Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global in regelmäßige interne Abstimmungsrunden, Lagebesprechungen, Kommunikationsrunden, Leitungsrunden oder vergleichbare Formate des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingebunden, wenn ja, in welche Formate, seit wann und mit welcher Rolle? Die Fragen 15 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es fanden jeweils einzelne Besprechungen zwischen dem Bedarfsträger (Leitungsabteilung des BMWE) und dem Rahmenvereinbarungspartner auf Grundlage eines Einzelabrufs aus der Rahmenvereinbarung statt. An regelmäßigen Besprechungen der Hausleitung, internen Abstimmungsrunden und Leitungsbesprechungen oder Leitungsrunden haben Vertreterinnen oder Vertreter des Rahmenvereinbarungspartners oder der jeweiligen Unterauftragnehmer nicht teilgenommen. 20. Hat der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global- Partner einen Hausausweis, Besucherausweis, Dauerausweis oder eine sonstige regelmäßige Zugangsberechtigung zu Liegenschaften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten, wenn ja, seit wann, für welche Liegenschaft, mit welcher Zugangsberechtigung und auf welcher Grundlage? Im BMWE wurden weder für Beschäftigte der „FGS Global (Europe) GmbH“ noch für Beschäftigte der „Scholz & Friends Berlin GmbH“ Haus- oder Dauerausweise oder andere regelmäßige Zugangsberechtigungen ausgegeben. Auf der Liste der ständigen Besucher des Bundesministeriums finden sich drei Einträge für die „Scholz & Friends Berlin GmbH“. Der Zugang zum BMWE erfolgt für diesen Personenkreis nach vorheriger Anmeldung unter Ausgabe eines temporären Besucherausweises, der zum Ende des Besuchs zurückgegeben werden muss. Inhaber von temporären Besucherausweisen werden während ihres Aufenthalts ständig von BMWE-Mitarbeitenden begleitet. 21. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu Leitungsvorlagen, Vermerken, Termindossiers, Kommunikationsplänen, Medienanalysen, Gesprächsvorbereitungen oder sonstigen internen Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten, und wenn ja, in welcher Form (bitte jeweils nach Art der Unterlagen, Zeitraum, Empfängerkreis und Zweck der Zugänglichmachung aufschlüsseln)? 22. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS-Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Zugang zu bundesregierungsinternen Unterlagen erhalten, die laufende Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben betreffen, und wenn ja, welche Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben waren betroffen? 23. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global an Besprechungen teilgenommen, in denen laufende Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben beraten wurden, und wenn ja, an welchen Terminen (bitte jeweils nach Datum, Vorhaben, Teilnehmerkreis und Rolle der externen Beraterinnen und Berater aufschlüsseln)? 24. Haben FGS Global, der in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannte FGS‑Global-Partner oder weitere Unterauftragnehmer Formulierungsvorschläge, Argumentationspapiere, Kommunikationslinien oder strategische Empfehlungen zu laufenden Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben erstellt, wenn ja, zu welchen Vorhaben, mit welchem Auftrag und für welche Empfängerinnen und Empfänger innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? Die Fragen 21 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Zuschlagsempfänger erhält Unterlagen des BMWE, sofern es sich um Informationen zur Umsetzung ihrer Leistungen im Bereich Kommunikation handelt. Beispielsweise werden Fragen zum Verständnis gesetzlicher Regelungen und Fördermaßnahmen weitergegeben, um daraus verbraucherfreundliche Kommunikationsmaßnahmen zu entwickeln. Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben sowie weitere regierungsinterne Unterlagen werden nicht weitergegeben. Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global haben nicht an Besprechungen teilgenommen, in denen laufende Gesetzgebungs- oder Verordnungsvorhaben beraten wurden. 25. Nach welchen Kriterien grenzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fachliche Regierungsarbeit, bundesministerielle Öffentlichkeitsarbeit und persönliche Image- oder Reputationspflege einzelner Mitglieder der Bundesregierung voneinander ab? 26. Welche vertraglichen, organisatorischen oder fachlichen Vorkehrungen bestehen, um auszuschließen, dass Leistungen von Scholz & Friends, FGS Global oder weiteren Unterauftragnehmern der persönlichen Image-, Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche dienen? 27. Umfasst der Auftrag Leistungen zur Krisenkommunikation, Reputationskommunikation oder strategischen Kommunikationsberatung im Zusammenhang mit öffentlicher Kritik an der Amtsführung, politischen Positionierung oder öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, und wenn ja, welche Vorgänge, Medienberichte, parlamentarischen Debatten, öffentlichen Kontroversen oder sonstigen Anlässe waren Gegenstand solcher Leistungen? Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Für bestimmte Aufgaben und bei Bedarf werden externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen. Dieser Bedarf folgt in erster Linie aus deren spezieller Expertise, die notwendig ist. Hierzu gehören auch Kommunikationsberatung und die Konzeption sowie Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des gesamten Bundeswirtschaftsministeriums. Mit der im Vergabeverfahren veröffentlichten Leistungsbeschreibung wurden die geforderten Leistungen genau beschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und orientiert sich an den jeweiligen fachlichen Anforderungen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelverträgen abgerufen. Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung benötigte Expertise wird spezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und Informationsbedürfnis bestimmt. Die gegebenenfalls benötigten Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem im Bundesministerium vorhandenen Fachwissen benötigt. 28. Haben Scholz & Friends, FGS Global oder ein weiterer Unterauftragnehmer Stakeholder-, Umfeld-, Akteurs-, Multiplikatoren- oder Zielgruppenanalysen erstellt, die Angaben zu einzelnen Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten, Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern, Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertretern oder Beschäftigtenvertretungen enthalten? a) Wenn ja, welche Kategorien personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen wurden hierfür verarbeitet? b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verarbeitung dieser Daten? Die Fragen 28 bis 28b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten höchste Priorität. Die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes sind dabei verbindlich einzuhalten. Mit jedem Abruf aus der „Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ kann es beispielsweise erforderlich sein, u. a. Zielgruppen bzw. Stakeholder zu einem bestimmten Themenfeld zu analysieren, um eine zielgruppengerechte Ansprache zu ermöglichen. Sofern in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden müssen, finden die vorgenannten datenschutzrechtlichen Vorgaben uneingeschränkt Anwendung. Personenbezogene Angaben zu einzelnen Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten, Verbändevertreterinnen und Verbändevertretern, Gewerkschaftern sowie Beschäftigtenvertreterinnen und Beschäftigtenvertretern wurden und werden nicht erhoben. 29. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über die Eigentümerstruktur von FGS Global, insbesondere über eine Mehrheitsbeteiligung der Investmentgesellschaft KKR? 30. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbindung von FGS Global über Beteiligungen, Investitionen, Mandate oder sonstige wirtschaftliche Interessen von KKR im Bereich fossiler Energien, Energieinfrastruktur, Industriepolitik, Klimapolitik oder Transformation der Wirtschaft? 31. Hat die Bundesregierung geprüft, ob FGS Global, KKR oder mit ihnen verbundene Unternehmen Mandate, Beteiligungen oder wirtschaftliche Interessen bei Unternehmen haben, die von energie-, klima-, industrieoder wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung betroffen sein können? a) Wenn ja, was war der Prüfgegenstand, zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Prüfung, und welches Ergebnis und welche etwaigen Auflagen ergaben sich aus der Prüfung? b) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? Die Fragen 29 bis 31b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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