152. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 14. bis 19. April 2026 in Istanbul, Türkei
Text
152. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 14. bis 19. April 2026 in Istanbul, Türkei
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7850
21. Wahlperiode 15.09.2026
Unterrichtung
durch die deutsche Delegation in der Interparlamentarischen Union
152. Versammlung der Interparlamentarischen Union
vom 14. bis 19. April 2026 in Istanbul, Türkei
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages ........... 3
2 Schwerpunkte der Jahrestagung ..................................................... 3
3 Generaldebatte zum Thema „Hoffnung nähren, Frieden
sichern und Gerechtigkeit für künftige Generationen
gewährleisten“ ................................................................................... 4
4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt .................................................. 5
5 Ständige Ausschüsse .......................................................................... 6
6 Rat (Governing Council) .................................................................. 8
7 Ausschuss für die Menschenrechte von
Parlamentarierinnen und Parlamentariern .................................... 8
8 Forum der Parlamentarierinnen ..................................................... 8
9 Forum der jungen Parlamentarierinnen und
Parlamentarier .................................................................................. 9
10 Side Events und weitere Veranstaltungen ....................................... 9
11 Vereinigung der Generalsekretärinnen und
Generalsekretäre der Parlamente (ASGP) ..................................... 10
12 Zukünftige Versammlungen der IPU .............................................. 10
13 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen ....................... 11
13.1 Erklärung von Istanbul: Hoffnung nähren, Frieden sichern und
Gerechtigkeit für künftige Generationen gewährleisten ...................... 11
Seite
13.2 Entschließung zum Dringlichkeitstagesordnungspunkt
„Die dringende Notwendigkeit konzertierter parlamentarischer
Maßnahmen zur Einhaltung von Waffenstillständen und
Unterstützung der Friedensaufbaus im Nahen Osten und in
anderen Regionen“ .............................................................................. 14
13.3 Entschließung des Ausschusses für Frieden und internationale
Sicherheit „Die Rolle der Parlamente bei der Schaffung robuster
Mechanismen für das Konfliktfolgenmanagement und die
Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens“........... 16
13.4 Entschließung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung
„Eine faire und nachhaltige Weltwirtschaft aufbauen: Die Rolle
der Parlamente bei der Bekämpfung von Protektionismus,
Senkung von Zöllen und Verhinderung der Steuervermeidung
durch Unternehmen“ ........................................................................... 24
13.5 Antrag des Ständigen Ausschusses der IPU für Demokratie und
Menschenrechte „Das parlamentarische Handeln im Hinblick auf
künstliche Intelligenz voranbringen“ .................................................. 28
14 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 30
14.1 Rede der Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) in der Generaldebatte am 18. April 2026 .................. 30
14.2 Rede der Abgeordneten Katrin Fey (DIE LINKE) im
Sondersegment der Generaldebatte zum 50-jährigen Bestehen des
Ausschusses für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen
und Parlamentariern am 18. April 2026 .............................................. 31
1 Teilnehmende der Delegation des Deutschen Bundestages
Die 152. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) tagte vom 14. bis 19. April 2026 in Istanbul,
Türkei. Der Deutsche Bundestag entsandte folgende Delegationsmitglieder:
Abgeordneter Alexander Radwan (CDU/CSU), Delegationsleiter,
Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD),
Abgeordneter Stefan Keuter (AfD),
Abgeordneter Dr. Rolf Mützenich (SPD), stellvertretender Delegationsleiter,
Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), zusätzliche Delegierte als junge
Parlamentarierin gemäß Artikel 10, Absatz 3 der IPU-Satzung,
Abgeordnete Katrin Fey (DIE LINKE).
2 Schwerpunkte der Jahrestagung
Die Frühjahrstagung widmete sich dem Fokusthema der Verantwortungsübernahme von Parlamenten für die
Berücksichtigung, Inklusion und Absicherung der Interessen zukünftiger Generationen.
Der scheidende Generalsekretär der IPU, Martin Chungong, gab im Rahmen der Eröffnung der Versammlung
einen Ausblick auf die bevorstehenden Tagesordnungspunkte und Veranstaltungen, und dankte der türkischen
Nationalversammlung und den Behörden für die gastfreundliche Ausrichtung und Organisation der
Versammlung. Er beschrieb die schwierige weltpolitische Lage, vor deren Hintergrund die Versammlung stattfinde, zeigte
sich jedoch gleichzeitig ermutigt über die hohe Beteiligung von Parlamenten aus aller Welt. Er rief die Delegierten
dazu auf, das Fokusthema der Veranstaltung – die Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen – bei
den anstehenden Beratungen stets im Blick zu behalten. Parlamentarierinnen und Parlamentarier dürften Politik
nicht nur für die Gegenwart gestalten; vielmehr sollten künftige Generationen im Mittelpunkt allen
parlamentarischen Handelns stehen.
Die Präsidentin der IPU, Dr. Tulia Ackson, betonte bei der Eröffnung der Versammlung, dass es angesichts
weltweiter Unsicherheiten und Gewalt – in Konfliktregionen wie unter anderem dem Nahen Osten, der Ukraine
oder in Myanmar – vorrangig die jungen und zukünftigen Generationen seien, die die Bürden der heutigen
politischen Entscheidungen tragen würden. Viele junge Menschen seien im Hinblick auf ihre Zukunft desillusioniert,
die Stimmen der „Generation Z“ seien getragen von Angst, Frustration und einer tiefen Sorge darüber, was sie
selbst – und die kommenden Generationen – erwarte. Ein vermindertes Vertrauen in demokratische Institutionen
rühre auch von einem Gefühl eingeschränkter Handlungsfähigkeit her, da die junge Generation in politische
Entscheidungen kaum einbezogen seien und die Jugend in Parlamenten nur unzureichend vertreten sei: die Hälfte der
Weltbevölkerung sei jünger als 30 Jahre, jedoch gehörten nur 2,6 Prozent der Parlamentarierinnen und
Parlamentarier dieser Altersgruppe an. Besonders kritisch sei dies auch angesichts der Klimakrise, die durch kurzfristiges
politisches Denken verschärft und zukünftige Generationen stark belasten würde. Die Präsidentin hob die
Bedeutung des Multilateralismus und der Vereinten Nationen wie auch der IPU zur Förderung von Dialog und
Zusammenarbeit hervor. Sie betonte die zentrale Rolle der Parlamente für das Treffen generationengerechter
Entscheidungen und die Sicherung von Frieden und Gerechtigkeit für kommende Generationen.
Auch der Parlamentspräsident der Großen Nationalversammlung der Türkei, Numan Kurtulmuş, hielt im
Rahmen der Versammlungseröffnung eine Rede und hieß die Delegierten in Istanbul willkommen. Anders als seine
Vorrednerin, Präsidentin Dr. Ackson, übte der Parlamentspräsident Kritik an den Vereinten Nationen und stellte
die Frage, wozu die Vereinten Nationen dienten und welchen Konflikt oder Krieg sie in der jüngsten Zeit hätten
beenden oder stoppen können. Die Vereinten Nationen seien zu einer internationalen Institution geworden, die
nach dem Willen derer geformt und gelenkt werde, die Macht innehätten. Es existiere keine internationale
Institution mit ausreichender Autorität, um die Kriege im Gazastreifen oder zwischen Israel, den USA und Iran, zu
beenden. Das globale System befinde sich in einem Zustand des völligen Verfalls. Das vorrangige Ziel müsse
folglich darin bestehen, ein neues, gerechtes und faires globales System aufzubauen – einerseits durch
Bemühungen, die institutionellen Kapazitäten der bestehenden Organisationen zu stärken und sicherzustellen, dass diese
effektiver arbeiten; andererseits durch den Kampf für die Errichtung einer neuen und gerechten Weltordnung.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, übermittelte zur Eröffnung eine Videobotschaft,
in der er hervorhob, dass die gegenwärtige Weltlage von geopolitischen Spannungen, zunehmender Ungleichheit,
schwindendem Vertrauen in demokratische Institutionen und großem menschlichen Leid geprägt sei. Konflikte
in der Welt verursachten erhebliche zivile Opfer und verschärften die Instabilität auf allen Ebenen. Dem müsste
mit Dialog, Deeskalation und der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts entgegengetreten werden.
Das Thema der Generaldebatte lautete „Hoffnung nähren, Frieden sichern und Gerechtigkeit für künftige
Generationen gewährleisten“. Da der Leiter der Delegation des Deutschen Bundestages, Abgeordneter Alexander
Radwan (CDU/CSU), zum von der IPU zugeteilten Redezeitpunkt bereits abgereist war, sprach für die
Bundestagsdelegation Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die in ihrer Rede betonte, dass
Parlamentarierinnen und Parlamentarier weltweit die regelbasierte internationale Ordnung, das Völkerrecht und die
Menschenrechte verteidigen müssten. Abgeordnete Katrin Fey (DIE LINKE) hielt eine Rede im Rahmen eines
Sondersegments der Generaldebatte zum 50-jährigen Bestehen des Ausschusses für die Menschenrechte von
Parlamentarierinnen und Parlamentariern, in der sie für ein starkes Bekenntnis zu den Menschenrechten und deren
sorgfältige Umsetzung in die nationale und regionale Politikgestaltung plädierte.
Der Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit verabschiedete den Entschließungsentwurf „Die Rolle
der Parlamente bei der Schaffung robuster Mechanismen für das Konfliktfolgenmanagement und die
Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens“. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung verabschiedete
den Entschließungsentwurf „Eine faire und nachhaltige Weltwirtschaft aufbauen: Die Rolle der Parlamente bei
der Bekämpfung von Protektionismus, Senkung von Zöllen und Verhinderung der Steuervermeidung durch
Unternehmen“. Beide Entschließungen wurden von der Versammlung beschlossen.
Insgesamt nahmen Delegationen aus 133 Mitgliedsparlamenten sowie Vertreterinnen und Vertreter von 10
assoziierten Organisationen an der Versammlung teil. Von den über 1432 teilnehmenden Delegierten waren über
697 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, darunter 77 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten sowie
34 stellvertretende Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten. Die Delegationen der Mitgliedsparlamente
umfassten 244 weibliche Abgeordnete, was einem Frauenanteil von 36 Prozent entspricht, sowie 85 junge
Abgeordnete im Alter von unter 40 Jahren, was wiederum einem Anteil von 12,5 Prozent entspricht.
Die geopolitische Gruppe der Zwölf Plus, der Deutschland angehört, kam zu insgesamt vier Sitzungen zusammen,
in denen die Mitglieder insbesondere über die zur Abstimmung eingebrachten drei Dringlichkeitsanträge sowie
die zur Beschlussfassung anstehenden Entschließungsentwürfe in den Ausschüssen für nachhaltige Entwicklung
sowie Frieden und internationale Sicherheit diskutierten. In der Zwölf Plus-Gruppe wurde außerdem über die
anstehende Wahl der nächsten IPU-Generalsekretärin diskutiert. Die dritte und letzte Amtszeit des derzeitigen
Generalsekretärs Martin Chungong endet am 30. Juni 2026. Vier Bewerberinnen – Dr. Dionysia-Theodora
Avgerinopoulou (Griechenland), Anda Filip (Rumänien), Fatou Dieng Thiam (Senegal) und Cecilia Widegren
(Schweden) – stellten sich zur Wahl, ein weiterer Bewerber aus Südkorea, Sangsoo Jun, zog seine Bewerbung
kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen zurück. Die vier Bewerberinnen stellten sich der Zwölf Plus-Gruppe
persönlich vor und beantworteten die Fragen der Abgeordneten. Der Delegation der Französischen Republik war
es insbesondere ein Anliegen, dass die zukünftige Generalsekretärin der beiden Amtssprachen der IPU – Englisch
und Französisch – mächtig sei. Dieses Kriterium erfüllten lediglich die beiden Kandidatinnen aus Rumänien und
Senegal. Die Wahl der neuen Generalsekretärin durch den Rat fand am letzten Tag der Versammlung statt.
Eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der 152. Versammlung der IPU sowie die während der Versammlung
verabschiedeten Dokumente sind unter dem folgenden Link abrufbar: Website-IPU.org
3 Generaldebatte zum Thema „Hoffnung nähren, Frieden sichern und Gerechtigkeit für
künftige Generationen gewährleisten“
An den dreitägigen Beratungen im Rahmen der Generaldebatte beteiligten sich 146 Abgeordnete aus 113
Mitgliedsparlamenten darunter 51 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten und 14 junge Parlamentarierinnen und
Parlamentarier, sowie Vertreterinnen und Vertreter von 7 assoziierten Mitgliedern und 12 ständigen Beobachtern.
In der dazu verfassten Abschlussdeklaration, der Erklärung von Istanbul, bekräftigten die Parlamentarierinnen
und Parlamentarier die zentrale Verantwortung von Parlamenten, Frieden, Gerechtigkeit, nachhaltige
Entwicklung und die Einhaltung der Menschenrechte sowohl für aktuelle als auch für künftige Generationen zu sichern.
Angesichts eines zunehmend komplexen, turbulenten und unsicheren globalen Umfelds – geprägt unter anderem
von einer Zunahme bewaffneter Konflikte und geopolitischer Spannungen, schwerwiegender Verstöße gegen das
Völkerrecht, rasanter technologischer Umbrüche einschließlich künstlicher Intelligenz, der Verbreitung von
Desinformationen, und zunehmender Umweltzerstörung – bekannten sich die Abgeordneten dazu, ihre Arbeit und
Entscheidungen generationenübergreifend, demokratisch, inklusiv und repräsentativ auszurichten.
Konkrete Maßnahmen sollen die stärkere Einbeziehung junger Menschen und Frauen in politische Prozesse
– unter anderem durch die Einführung von Quoten –, eine stärkere parlamentarische Aufsicht und Steuerung neuer
Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, das Bewältigen struktureller Ursachen von Instabilität durch die
Förderung nachhaltiger Entwicklung und Klimaresilienz sowie die Förderung parlamentarischer Diplomatie und
Zusammenarbeit sein.
In der Generaldebatte sprach für die Bundestagsdelegation Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN), die in ihrer Rede die Verantwortung der Parlamente für die Verteidigung des Völkerrechts, der
Menschenrechte sowie der regelbasierten internationalen Ordnung hervorhob. Die aktuellen Konflikte, etwa in der Ukraine,
im Libanon oder im Sudan, würden zeigen, wie stark menschliches Leid, Hunger, Vertreibung, Zerstörung und
Gewalt zunähmen. Gleichzeitig müsse gerade in Zeiten von Krieg das internationale Recht gelten. Nach dem
Zweiten Weltkrieg habe die Welt das Versprechen abgegeben, dass die Würde jedes Menschen unantastbar sei;
dieses Versprechen sei die Grundlage für Frieden und Zusammenhalt. Doch heute würde dieses gemeinsame
Fundament verletzt und mit Füßen getreten: auch Zivilisten würden ins Visier genommen, Leid ignoriert oder
sogar geduldet.
Die Welt stehe vor multiplen Krisen, insbesondere der Klimakrise, die für viele Menschen, etwa auf pazifischen
Inseln, bereits eine existenzielle Bedrohung geworden sei. Vor diesem Hintergrund forderte sie gemeinsames
Handeln und internationale Zusammenarbeit, die Stärkung und den Schutz der Vereinten Nationen, den Erhalt
demokratischer Werte wie Meinungsfreiheit und freie Medien sowie die Verteidigung von Grundrechten, Frieden
und Gerechtigkeit.
Im Rahmen eines Sondersegments der Generaldebatte zum 50-jährigen Bestehen des Ausschusses für die
Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern hielt die Abgeordnete Katrin Fey (DIE LINKE) eine
Rede, in der sie die Bedeutung des Engagements von Parlamentarierinnen und Parlamentariern für
Menschenrechte betonte und sich für deren Umsetzung in nationaler und regionaler Politikgestaltung aussprach. Des
Weiteren stellte sie das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestages vor, in
dessen Rahmen Bundestagsabgeordnete seit dem Jahr 2003 Patenschaften für bedrohte Parlamentarierinnen und
Parlamentarier sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger weltweit übernehmen. Es diene dazu,
gefährdete Personen zu schützen, politisch zu unterstützen und ihre internationale Sichtbarkeit zu erhöhen – unter
anderem durch die Nutzung internationaler Netzwerke zur Ausübung diplomatischen Drucks, Öffentlichkeitsarbeit,
parlamentarische Anfragen oder Besuche bei Gefangenen. Sie appellierte, ähnliche Programme in allen
Parlamenten weltweit zu etablieren.
Wie bereits bei früheren IPU-Versammlungen umfasste die Generaldebatte darüber hinaus eine Sonderdebatte
zur Umsetzung von IPU-Beschlüssen, das „Segment Besondere Rechenschaftspflicht“. Die Delegationen waren
eingeladen, über Maßnahmen zur Umsetzung der IPU-Beschlüsse in ihren jeweiligen Ländern zu berichten. Es
wurden konkrete Beispiele parlamentarischer Folgemaßnahmen zu IPU-Entscheidungen vorgestellt, mit
besonderem Schwerpunkt auf Jugendbeteiligung in Parlamenten, Menschenrechten und Klimaschutzmaßnahmen. So
berichteten die Delegationen Namibias, Norwegens und Uruguays von Erfahrungen in der Stärkung der Jugend
insbesondere in ihrer parlamentarischen Repräsentation. Delegierte aus Tschad, Ghana und San Marino stellten
nationale Maßnahmen zur Stärkung der Grundrechte vor, darunter die Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt (Tschad) sowie die Abschaffung der Todesstrafe (Ghana) und die Delegationen Bhutans, Südafrikas und
Spaniens präsentierten nationale Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen. Dazu zählten der Biodiversity Act
Bhutans, südafrikanische Gesetzesmaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Verleihung einer
Rechtspersönlichkeit an die Lagune Mar Menor in Spanien.
4 Dringlichkeitstagesordnungspunkt
Nach Artikel 11 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Versammlung kann jedes Mitgliedsparlament die Aufnahme
eines Dringlichkeitstagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Versammlung beantragen. Bei der 152.
Versammlung wurden insgesamt drei Anträge für einen Dringlichkeitstagesordnungspunkt eingereicht:
1. „Verurteilung der Angriffe der Islamischen Republik Iran auf die Staaten des Golfkooperationsrates und
Jordanien“, eingereicht von den Delegationen Bahrains und der Vereinigten Arabischen Emirate.
2. „Die dringende Notwendigkeit konzertierter parlamentarischer Anstrengungen zur Wahrung von
Waffenstillständen und zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung im Nahen Osten und in anderen Regionen“,
eingereicht von den Delegationen Katars, Australiens, der Türkei, Frankreichs, Brasiliens, Sambias, Polens,
Portugals und Italiens, mit Unterstützung der Arabischen Gruppe, der Gruppe der Lateinamerikanischen und
Karibischen Staaten sowie der Afrikanischen Gruppe.
3. „Verurteilung militärischer Aggression und von Terrorakten gegen die Islamische Republik Iran durch die
Vereinigten Staaten von Amerika und Israel – einschließlich solcher, die den Einsatz ausländischer
Militärstützpunkte in den Ländern des Persischen Golfs beinhalten“, eingereicht von der Delegation der Islamischen
Republik Iran.
Der Krieg zwischen Iran, Israel und den USA war ein zentrales Thema der Versammlung. Der
Resolutionsverabschiedung gingen herausfordernde Verhandlungen in den geopolitischen Gruppen und insbesondere auch
innerhalb der Gruppe der arabischen Staaten voran, da der Antrag Bahrains Iran, Israel und die USA als Akteure
explizit nannte, was für eine große Zahl der Delegationen nicht zustimmungsfähig war.
Die drei Vorschläge wurden von den jeweiligen Initiatoren in der Versammlung vorgestellt. In diesem Rahmen
zog die Islamische Republik Iran ihren Antrag, der die Verurteilung der US-israelischen-Angriffe auf Iran
vorgesehen hatte, zurück und sprach ihre Unterstützung für den Vorschlag der Delegationen Katars, Australiens, der
Türkei, Frankreichs, Brasiliens, Sambias, Polens, Portugals und Italiens aus.
Die Versammlung führte anschließend eine offene Abstimmung über die beiden verbleibenden Vorschläge durch.
Der Vorschlag der Delegationen Bahrains und der Vereinigten Arabischen Emirate verfehlte die erforderliche
Zweidrittelmehrheit. Durch allgemeinere Formulierungen war der Vorschlag der Delegationen Katars,
Australiens, der Türkei, Frankreichs, Brasiliens, Sambias, Polens, Portugals und Italiens für die erforderliche
Zweidrittelmehrheit der IPU-Mitgliedsstaaten anschlussfähig; er setzte sich durch und wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2
Satz a der Geschäftsordnung der Versammlung in die Tagesordnung der 152. Versammlung aufgenommen.
Nach Ausarbeitung durch einen Redaktionsausschuss wurde der finale Entschließungstext zur Notwendigkeit
konzertierter parlamentarischer Maßnahmen zur Einhaltung von Waffenstillständen und Unterstützung des
Friedensaufbaus im Nahen Osten und in anderen Regionen als Dringlichkeitsresolution von der Versammlung
beschlossen.
Die Entschließung bekräftigt die Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen, der Genfer Konventionen sowie
der internationalen Menschenrechte. Sie betont die zentrale Rolle von Parlamenten bei der Stärkung von Frieden
und Sicherheit sowie deren Verpflichtung, die Achtung des humanitären Völkerrechts und des Schutzes von
Zivilisten in Konfliktgebieten sicherzustellen, insbesondere im Nahen Osten. Die Parlamente werden aufgefordert,
ihre umfangreichen gesetzgeberischen und Kontrollbefugnisse wahrzunehmen und zu überprüfen, inwieweit
Regierungspolitik und militärische Praktiken dem humanitären Völkerrecht entsprechen. Darüber hinaus werden die
Parlamente aufgefordert, parlamentarische Diplomatie zu intensivieren, und einen internationalen Konsens zu
Deeskalation und Friedenslösungen zu fördern.
Die Entschließung fordert eine unverzügliche Wiederaufnahme der Friedensgespräche und die Einhaltung von
Waffenstillständen und appelliert, jegliche weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern. Der IPU-Ausschuss
für die Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts soll die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten
überwachen, der 153. Versammlung einen Bericht vorlegen sowie parlamentarische Maßnahmen vorschlagen,
um einer weiteren Verschlechterung der Lage entgegenzuwirken.
5 Ständige Ausschüsse
Im Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordneten
Dr. Rolf Mützenich (SPD) und Katrin Fey (DIE LINKE) vertreten. Der Ausschuss befasste sich mit dem
Entschließungsentwurf „Die Rolle der Parlamente bei der Schaffung robuster Mechanismen für das
Konfliktfolgenmanagement und die Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens“. Dieser Entwurf wurde
zunächst von den Ko-Berichterstattern aus Jordanien, den Niederlanden und Nigeria vorgestellt.
Bei der Prüfung des Entschließungsentwurfs berücksichtigte der Ausschuss 155 Änderungsanträge von 21
Parlamenten sowie dem Forum Junger Parlamentarier.
Die Ko-Berichterstatter legten dem Ausschuss in seiner letzten Sitzung am 18. April 2026 den überarbeiteten
Entschließungsentwurf vor, welcher anschließend vom Ausschuss angenommen wurde. Die Entschließung
fordert eine stärkere parlamentarische Mitwirkung bei der Umsetzung und Kontrolle von Friedensabkommen, die
Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen, die Bekämpfung der Straflosigkeit schwerer Verstöße gegen das
Völkerrecht sowie die Förderung von Übergangsjustiz und gesellschaftlicher Versöhnung. Zudem wird die Einbeziehung
von Frauen, Jugendlichen und weiteren betroffenen Bevölkerungsgruppen in Friedens- und
Wiederaufbauprozesse betont. Darüber hinaus werden eine nachhaltige Finanzierung des Wiederaufbaus, der Schutz von Umwelt
und kritischer Infrastruktur sowie eine verstärkte internationale Zusammenarbeit als wesentliche
Voraussetzungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden hervorgehoben.
Die Islamische Republik Iran und die Russische Föderation sprachen sich gegen den gesamten Entschließungstext
aus. China legte einen Vorbehalt gegen den gesamten Entschließungstext ein.
Das Präsidium des Ausschusses empfahl, dass sich die nächste Entschließung dem Thema der Stärkung der
maritimen Sicherheit und der kritischen Infrastruktur widmen solle. Die Ukraine, die einen ähnlichen
Themenvorschlag eingebracht hatte, schloss sich dem Vorschlag der Vereinigten Arabischen Emirate an und wird als Ko-
Berichterstatterin fungieren. Eine vorbereitende Debatte wird voraussichtlich in der 153. Versammlung im
Oktober 2026 stattfinden; die Entschließung wird anschließend in der 154. Versammlung im Frühjahr 2027
verabschiedet werden.
Im Ausschuss für nachhaltige Entwicklung war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordnete Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vertreten. Der Ausschuss beriet zur Entschließung mit dem Titel „Eine faire und
nachhaltige Weltwirtschaft aufbauen: Die Rolle der Parlamente bei der Bekämpfung von Protektionismus,
Senkung von Zöllen und Verhinderung der Steuervermeidung durch Unternehmen“. Der Entschließungsentwurf
wurde zunächst von den drei Ko-Berichterstatterinnen und -erstattern aus Australien, Chile und Sambia
vorgestellt. Die Ausarbeitung des Entwurfs fand im Plenum statt. Es wurden 140 Änderungsanträge berücksichtigt, die
von 22 Mitgliedsstaaten sowie durch Mitglieder des Forums der Parlamentarierinnen und dem Forum Junger
Parlamentarier eingereicht wurden. Dank des aktiven Engagements und der gemeinsamen Bemühungen der Ko-
Berichterstatter und der Ausschussmitglieder konnte der Ausarbeitungsprozess bereits während der ersten Sitzung
abgeschlossen werden. Betont werden die Bedeutung eines regelbasierten Welthandelssystems sowie einer
verstärkten internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung aggressiver Steuervermeidungspraktiken
multinationaler Unternehmen. Zudem werden die Stärkung parlamentarischer Kontrolle im Bereich der Handels- und
Steuerpolitik, geschlechtergerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die Unterstützung von Entwicklungsländern
beim Aufbau leistungsfähiger Steuer- und Handelssysteme hervorgehoben.
In diesem Ausschuss brachte die Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Vorschlag
für die nächste Entschließung mit dem Titel „Parlamentarische Führungsrolle zum Schutz der Ökosysteme in den
Bergen und Ozeanen und zur Erreichung des 30-Prozent-Schutzziels bis 2030“ ein. Der Vorschlag wurde vom
Ausschuss angenommen; Ko-Berichterstatter sind Ghana und Nepal. Eine inhaltliche Paneldiskussion zu dem
Thema bereitet die Entschließung während der 153. Versammlung im Oktober 2026 vor, die bei der IPU-
Frühjahrsversammlung 2027 zum Abschluss kommen wird.
Im Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordnete
Katrin Fey (DIE LINKE) vertreten. Der Ausschuss führte eine vorbereitende Debatte und Anhörung zur nächsten
Entschließung zum Thema „Inklusive soziale Entwicklung für alle: Parlamentarische Strategien zur Förderung
der Rechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen“ durch. Heute leben weltweit
über eine Milliarde Menschen, fast 16 Prozent der Weltbevölkerung, mit einer Form von Behinderung. Menschen
mit Behinderungen sehen sich nach wie vor unverhältnismäßig hohen sozialen und wirtschaftlichen Barrieren
gegenüber, darunter eingeschränktem Zugang zu Bildung, unzureichender Gesundheitsversorgung, niedrigerer
Beschäftigungsquoten und einem höheren Armutsniveau. Die Gewährleistung ihrer vollen und gleichberechtigten
Teilhabe an der Gesellschaft ist nicht nur eine Frage der Rechte, sondern auch eine Voraussetzung für inklusive
und nachhaltige Entwicklung. Den Parlamenten kommt daher eine entscheidende Rolle zu, entsprechende
Gesetzgebungen zu gestalten und die Chancengleichheit für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die
Entschließung selbst soll in der 153. Versammlung im Herbst 2026 fertiggestellt und verabschiedet werden.
Der Ausschuss führte darüber hinaus eine Debatte über jüngste Entwicklungen und parlamentarische Maßnahmen
im Bereich der künstlichen Intelligenz durch und verabschiedete einen Antrag mit dem Titel „Das
parlamentarische Handeln im Hinblick auf künstliche Intelligenz voranbringen“. Diese Debatte knüpfte an die IPU-Resolution
aus dem Jahr 2024 mit dem Titel „Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf Demokratie, Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit“ sowie an die Schlussfolgerungen der Konferenz vom November 2025 zum Thema „Die
Rolle des Parlaments bei der Gestaltung der Zukunft einer verantwortungsvollen KI“ an, die in Kuala Lumpur,
Malaysia, stattfand.
Der Antrag betont, dass künstliche Intelligenz (KI) Nationen und Gesellschaften große Chancen bietet, zugleich
jedoch erhebliche Auswirkungen auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe und deshalb ein
aktives parlamentarisches Engagement erforderlich sei. Die IPU-Mitgliedsparlamente werden im Antrag
aufgefordert, sich aktiv an interparlamentarischen Erfahrungsaustauschen sowie an regionalen, internationalen und
multilateralen KI-Regelungsprozessen zu beteiligen, sowie die Kompetenzen von Abgeordneten und
Verwaltungsmitarbeitenden im Umgang mit KI auszubauen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Vereinten Nationen widmete sich unter anderem einer Diskussion
zum Thema „Die Präsenz der Vereinten Nationen vor Ort in der Türkei: Ein Testfall für ein verstärktes
Engagement der Vereinten Nationen gegenüber den Parlamenten“.
In seiner zweiten Sitzung führte der Ausschuss eine Diskussion zum Thema „Auf dem Weg zu einer effektiveren
und repräsentativeren Organisation der Vereinten Nationen: Die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Charta“
durch. Darüber hinaus besuchte das Präsidium des Ausschusses am 16. April 2026 im Rahmen einer Exkursion
ein von der Stadt betriebenes Flüchtlingshilfezentrum, das vom UNHCR unterstützt wird.
6 Rat (Governing Council)
Im Rahmen der 152. Versammlung fand die Wahl der nächsten IPU-Generalsekretärin statt. Vier Bewerberinnen
aus Griechenland, Rumänien, Senegal und Schweden stellten sich zur Wahl, ein weiterer Bewerber aus Südkorea
zog seine Bewerbung kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen zurück. Die rumänische Bewerberin Anda Filip,
die auf berufliche Erfahrung sowohl als Diplomatin als auch langjährig im IPU-Sekretariat zurückgreifen kann,
wurde durch den Rat (Governing Council) mit 229 von 321 abgegebenen Stimmen als erste Frau in der 137-jährigen
Geschichte der IPU zur neuen Generalsekretärin mit zunächst vierjähriger Amtszeit gewählt. Sie löst damit zum
1. Juli 2026 den amtierenden Generalsekretär Martin Chungong ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht
wiedergewählt werden konnte.
Der Rat verabschiedete außerdem die neue IPU-Strategie für die Jahre 2027 bis 2031. Die neue IPU-Strategie ist
das Ergebnis einer breit angelegten Befragung von mehr als 1.000 Parlamentariern, Parlamentsmitarbeitern und
Partnern. Schwerpunkte der Strategie sind der Aufbau starker und inklusiver Parlamente, die Förderung
parlamentarischer Diplomatie sowie die Stärkung der IPU als reaktionsfähige Organisation. Im Mittelpunkt stehen eine
stärkere Einbindung der Abgeordneten in das parlamentarische Umfeld sowie die Nutzung digitaler und
kommunikativer Instrumente, einschließlich des verantwortungsvollen Einsatzes künstlicher Intelligenz.
7 Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern
Der Ausschuss für die Menschenrechte von Parlamentarierinnen und Parlamentariern beschäftigt sich mit
Menschenrechtsverletzungen. Während der Sitzung prüfte der Ausschuss die Situation von 217 Parlamentarierinnen
und Parlamentariern in 21 Ländern, darunter 35 Prozent Frauen. Neue Fälle, die zwei Abgeordnete betrafen,
wurden für zulässig erklärt, nämlich eines Abgeordneten aus Ecuador und eines Abgeordneten aus der Mongolei. Ein
Fall, der einen Abgeordneten aus der Demokratischen Republik Kongo betraf, wurde für unzulässig erklärt.
Der Ausschuss führte außerdem sieben Anhörungen mit nationalen Delegationen und Beschwerdeführern durch.
Dem Rat legte der Ausschuss Beschlüsse zur Situation von 204 Parlamentarierinnen und Parlamentariern in
folgenden Ländern zur Annahme vor: Algerien, Bangladesch, Weißrussland, Demokratische Republik Kongo,
Ecuador, Gabun, Kirgisistan, Madagaskar, Mongolei, Nicaragua, Pakistan, Palästina, Thailand, Türkei, Ukraine und
Sambia.
Der Bericht des Ausschusses wurde dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen
Bundestages zugeleitet. Mehr Informationen zu den einzelnen Fällen und zur Arbeit des IPU-Ausschusses sind
unter folgendem Link zu finden: Webseite-IPU-MR-Parlamentarier.org
8 Forum der Parlamentarierinnen
Im Forum der Parlamentarierinnen war der Deutsche Bundestag durch die Abgeordneten Claudia Roth und
Dr. Lena Gumnior (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Katrin Fey (DIE LINKE) vertreten. Das Forum
fand mit 307 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter 156 Parlamentariern (92 Frauen und 64 Männer) aus
62 Ländern statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums widmeten sich aus einer
geschlechtsspezifischen Perspektive den Entschließungsentwürfen der Ständigen Ausschüsse für Frieden und internationale
Sicherheit sowie für nachhaltige Entwicklung und erarbeiteten gleichstellungsbezogene Änderungsanträge, die vom
Forum der Parlamentarierinnen anschließend an die Ständigen Ausschüsse übermittelt wurden.
Das Forum führte des Weiteren eine Podiumsdiskussion zum Thema „Zunehmende Konflikte – schwindende
Rechte für Frauen und Mädchen“ durch. Diese widmete sich dem thematischen Schwerpunkt, dass die
Ausbreitung und Eskalation von bewaffneten Konflikten zu einem signifikanten Anstieg der Gewalt gegen Frauen geführt
habe: mehr als 4.600 Fälle konfliktbezogener sexueller Gewalt seien im Jahr 2024 dokumentiert worden, dies
entspreche einem Anstieg von 87 Prozent gegenüber dem Jahr 2022. Konflikte verschärften bestehende
Ungleichheiten und führten zu vermehrten Menschenrechtsverletzungen, eingeschränkten Freiheiten sowie einer
Behinderung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen. Gleichzeitig würden Mädchen und Frauen eine
entscheidende Rolle bei der Friedenskonsolidierung und beim Wiederaufbau in Postkonfliktsituationen spielen.
Die vier Bewerberinnen für das Amt der IPU-Generalsekretärin stellten sich im Forum der Parlamentarierinnen
ebenfalls vor und beantworteten die Fragen der Forumsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
9 Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Für die Delegation des Deutschen Bundestages nahm Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) beim Forum der jungen Parlamentarierinnen und Parlamentarier am 16. April 2026 teil.
An der Veranstaltung nahmen 61 Parlamentarier (davon 34 Prozent Frauen) aus 41 Ländern teil. Den Vorsitz
führte Frau N. Abu Ghosh (Jordanien), Vorsitzende des Präsidiums der jungen Parlamentarier.
Die Abgeordneten brachten die Perspektiven der Jugend in die Arbeit der 152. Versammlung ein und forderten
eine stärkere Einbeziehung der Jugend in die Friedensförderung und die Regierungsführung. Im Hinblick auf den
dem Ständigen Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit vorliegenden Resolutionsentwurf betonten
die jungen Abgeordneten die Notwendigkeit, junge Menschen als zentrale Akteure in Friedensprozessen
anzuerkennen. Im Hinblick auf den dem Ausschuss für nachhaltige Entwicklung vorliegenden Resolutionsentwurf
forderten die jungen Abgeordneten gerechtere Wirtschaftssysteme und eine umfassendere Bewertung der
Auswirkungen der Handelspolitik auf die Jugend.
Im Vorfeld der 153. IPU-Versammlung ernannte das Forum Herrn A. Koko Abdelgader (Tschad) zum
Jugendberichterstatter für den Resolutionsentwurf zum Thema „Eine inklusive soziale Entwicklung für alle:
Parlamentarische Strategien zur Förderung der Rechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen“.
Junge Abgeordnete wiesen auf die Hindernisse hin, mit denen junge Menschen mit Behinderungen konfrontiert
sind, sowie auf die Notwendigkeit evidenzbasierter politischer Maßnahmen, und forderten die Einbeziehung
junger Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse.
Das Forum führte außerdem eine Anhörung mit den Kandidatinnen und dem Kandidaten für das Amt des IPU-
Generalsekretärs durch und würdigte den scheidenden Generalsekretär.
Zuvor hatte das Präsidium der jungen Parlamentarier die Beteiligung junger Menschen an der 152. Versammlung
bewertet und die Parlamente dazu aufgefordert, für eine stärkere Einbindung junger Abgeordneter in die
Delegationen zu sorgen. Das Präsidium traf sich außerdem mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
und bekundete gemeinsame Solidarität beim Schutz der Rechte und der Würde von Flüchtlingen.
10 Side Events und weitere Veranstaltungen
Neben der Generaldebatte und den Ausschusssitzungen fanden zahlreiche Side Events und Workshops statt; unter
anderem:
⎯ eine Podiumsdiskussion zur Förderung von Vielfalt in Parlamenten
⎯ eine Gemeinsame Sitzung mit den Vorsitzenden der geopolitischen Gruppen, den Vorsitzenden der ständigen
Ausschüsse und den Vorsitzenden der übrigen Fachgremien der IPU
⎯ eine Sondersitzung zum Thema „Förderung der Zwei-Staaten-Lösung für Israel und Palästina: Wege zum
Frieden im Nahen Osten“
⎯ ein Workshop zum Thema „Nachhaltige Gesundheitsfinanzierung durch Gesundheitssteuern: Die Rolle der
Parlamentarier“ (veranstaltet von der IPU und der WHO)
⎯ ein Workshop zu Multi-Stakeholder-Ansätzen für Frieden und Versöhnung: Gesetzgeberische und religiöse
Perspektiven
⎯ ein Workshop zum Thema „Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität:
Parlamentarische Perspektiven zur Ratifizierung und Umsetzung“
⎯ eine öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts zum
Thema „Parlamentarische Maßnahmen zur Beendigung der Staatenlosigkeit“
⎯ ein Workshop zum Thema Ozeane und Klimawandel: Die führende Rolle der Parlamente beim Schutz
unseres blauen Planeten
Einen weiteren von der IPU organisierten Workshop zum Thema „Neue globale Methanvorschriften: Auswirkungen
auf Handel und Volkswirtschaften“ am 17. April 2026 moderierte Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN). Sie betonte die wachsende Bedeutung von Methanemissionen nicht nur für den Klimaschutz, sondern
auch für Handelsbeziehungen, Investitionsentscheidungen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Im
Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Auswirkungen neuer internationaler Methanvorgaben auf nationale
Volkswirtschaften sowie die Rolle der Parlamente bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen durch Gesetzgebung,
Haushaltssteuerung und parlamentarische Kontrolle.
11 Vereinigung der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Parlamente (ASGP)
Parallel zu der Tagung der IPU kam vom 16. bis 19. April die Association of Secretaries General of Parliament
(ASGP) zusammen. Die Vereinigung ist nach Artikel 30 der IPU-Satzung ein beratendes Gremium der
Interparlamentarischen Union. Ziel der Vereinigung ist es, den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen den
Generalsekretärinnen und Generalsekretären (Direktorinnen und Direktoren) und Verwaltungen der Parlamente zu
stärken.
Neben informellen Diskussionsrunden standen drei Themen auf der Tagesordnung: Aktuelles und Innovationen
im Parlament, Wahl und Aufgabe der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre (Direktorinnen und Direktoren)
der Parlamente und die Vorstellung konkreter Beispiele für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Parlamenten.
Dr. Silke Albin, Leiterin der Abteilung Außenbeziehungen, Europa und Analyse beim Deutschen Bundestag,
nahm in Vertretung des Direktors beim Deutschen Bundestag an der ASGP-Versammlung teil und hielt in diesem
Rahmen eine Rede zu konkreten Beispielen für den Einsatz künstlicher Intelligenz im Deutschen Bundestag.
Dr. Albin betonte, dass KI nicht nur als technisches Werkzeug, sondern als umfassender organisatorischer
Transformationsprozess verstanden werden müsse. Anhand verschiedener Praxisbeispiele, darunter KI-gestützte
Transkription, Pilotprojekte und Schulungsangebote, erläuterte sie den bisherigen Stand der KI-Einführung in der
Bundestagsverwaltung. Abschließend hob sie hervor, dass Parlamente ihre Strukturen, Arbeitsprozesse und
Kompetenzen weiterentwickeln müssten, um ihre Aufgaben auch unter den Bedingungen der fortschreitenden KI-
Transformation wirksam wahrnehmen zu können.
12 Zukünftige Versammlungen der IPU
Die 153. Versammlung der IPU wird vom 4. bis 9. Oktober 2026 in Arusha, Tansania, stattfinden.
Berlin, den 27. August 2026
Alexander Radwan
Delegationsleiter
13 Verabschiedete Erklärungen und Entschließungen
13.1 Erklärung von Istanbul: Hoffnung nähren, Frieden sichern und Gerechtigkeit für künftige
Generationen gewährleisten
Gebilligt von der 152. Versammlung der IPU (Istanbul, 19. April 2026)
Wir, Parlamentarier aus aller Welt, die sich zur 152. IPU-Versammlung in Istanbul versammelt haben, erinnern
an das gemeinsame Bekenntnis der internationalen Gemeinschaft, Konflikte zu verhindern, die Menschenrechte
zu wahren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen in Frieden und Würde, frei von Furcht
und Not, leben können – gemäß den Gründungsprinzipien der IPU und der Charta der Vereinten Nationen.
Wir sind uns bewusst, dass Parlamente derzeit in einem komplexen, turbulenten und unsicheren globalen Umfeld
agieren. Dieses Umfeld ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl destabilisierender und häufig miteinander
verbundener Faktoren, etwa die Zunahme bewaffneter Konflikte und geopolitischer Spannungen, schwerwiegende
Verstöße gegen das Völkerrecht, geoökonomischer Wettbewerb, die anhaltende Bedrohung durch Radikalisierung,
Terrorismus und gewalttätigen Extremismus sowie eine Reihe von Herausforderungen, denen sich demokratische
Institutionen gegenübersehen und die diese mitunter schwächen. Hart erkämpfte Errungenschaften bei der
Schaffung inklusiverer Gesellschaften – beispielsweise im Bereich der Frauenrechte – geraten erneut unter Gegendruck.
Die rasante Entwicklung neuer und disruptiver Technologien – einschließlich künstlicher Intelligenz – verändert
Gesellschaften, Volkswirtschaften und die Natur globaler Konflikte grundlegend. Der Missbrauch dieser
Technologien sowie die Zunahme von Cyberkriminalität und hybriden Bedrohungen geben Anlass zu besonderer
Sorge.
Die Situation wird durch die Verbreitung von Fehlinformationen und Desinformationen weiter verschärft. Dies
vertieft die soziale und politische Polarisierung, trägt zu wachsendem Misstrauen gegenüber demokratischen
Institutionen bei und untergräbt die Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig tragen zunehmende sozioökonomische
Ungleichheiten und eine wachsende digitale Kluft, anhaltende Armut und Ernährungsunsicherheit sowie ein
beispielloses Ausmaß an Zwangsvertreibungen zu einem Klima der Unsicherheit bei.
Ebenso besorgt sind wir über die immer rascher zutage tretenden Auswirkungen des Klimawandels, die
zunehmende Umweltzerstörung sowie den wachsenden Druck auf natürliche Ressourcen und die biologische Vielfalt.
All dies sind immer stärkere Triebkräfte für Ungleichheit, Armut, Entwicklungsunterschiede und
Herausforderungen bei der Sicherung des Lebensunterhalts. Diese Faktoren führen zu Instabilität und Konflikten und belasten
junge Menschen, Menschen in prekären Situationen sowie künftige Generationen unverhältnismäßig stark.
Insgesamt schürt all dies eine zunehmende Angst und Enttäuschung über die Zukunft – insbesondere unter jungen
Menschen. Die anhaltende Unterrepräsentation junger Menschen in Entscheidungsprozessen sowie die
unzureichenden Bemühungen, diese Lücke zu schließen, tragen zur wachsenden Enttäuschung bei. Wir sind uns
insbesondere bewusst, dass junge Menschen sowohl aktuelle Akteure als auch eine wichtige Verbindung zu
künftigen Generationen sind, weshalb ihre Perspektiven in Entscheidungsprozessen, die langfristige gesellschaftliche
Entwicklungen prägen, berücksichtigt werden sollten.
Angesichts der anhaltenden und raschen Abwärtsentwicklung bei Frieden und Sicherheit sind wir beunruhigt über
den Rückgang von Dialog und Diplomatie als Mittel zur Streitbeilegung. Ebenso besorgt sind wir über die
zunehmende Tendenz, Frieden als durch Gewalt erreichbar darzustellen, sowie über die weit verbreitete Straflosigkeit,
die die Verantwortlichkeit untergräbt und Instabilität weiter vertieft. In vielen Teilen der Welt werden erhebliche
öffentliche Mittel in Verteidigung und umfassendere militärische Fähigkeiten investiert – dazu zählen
Technologien der künstlichen Intelligenz und des Cyberspace ebenso wie konventionelle und nukleare Abschreckung.
Diese Tendenzen bewirken Haushaltszuweisungen zulasten der Ausgaben für nachhaltige Entwicklung; wird
ihnen nicht gegengesteuert, können sie den militärischen Wettbewerb verschärfen und die langfristige Stabilität
untergraben.
Wir bekräftigen die zentrale Bedeutung demokratischer Institutionen, repräsentativer Staatsführung sowie der
Achtung der Menschenrechte für den Fortbestand friedlicher und gerechter Gesellschaften. Eine wirksame,
partizipative, rechenschaftspflichtige und transparente Regierungsführung, von der eine Vielzahl von
Interessengruppen profitiert, ist unerlässlich, um Stabilität und Gerechtigkeit zu gewährleisten sowie die Menschenwürde zu
schützen.
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen sowie zu
den Prinzipien des Völkerrechts und der multilateralen Zusammenarbeit – insgesamt bilden sie für uns
wesentliche Grundlagen für globalen Frieden, Stabilität, Entwicklung und Zusammenarbeit. Diese Grundsätze sind in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Dieses Dokument bildet nach wie vor einen Eckpfeiler
des multilateralen Systems und umfasst die Grundrechte sowohl der heutigen als auch künftiger Generationen.
Um den Frieden wiederherzustellen, die internationale Ordnung zu wahren und Kreisläufe von Gewalt und
Konflikten innerhalb und zwischen Ländern zu durchbrechen, ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der
internationalen Normen wichtiger denn je. Wir sind uns bewusst, dass derartige Kreisläufe nicht nur die heutige
Generation betreffen, sondern auch generationenübergreifende Traumata perpetuieren. Zudem bergen sie die Gefahr,
künftigen Generationen ein Leben in Frieden und Würde zu verwehren.
Wir erkennen an, dass fragile Lebensumfelder Brutstätten für Instabilität und Konflikte sind. Nachhaltiger Frieden
wird schrittweise aufgebaut und erfordert eine verantwortungsvolle und ethische Regierungsführung,
widerstandsfähige Institutionen sowie maßgerechte Strategien zur Versöhnung und zur Bewältigung der Zeit nach
Konflikten, um das Vertrauen innerhalb und zwischen den Bevölkerungsgruppen sowie das Vertrauen in öffentliche
Institutionen wiederherzustellen.
Wir erkennen ferner an, wie wichtig es ist, die Vielfalt unserer Gesellschaften zu schützen – dies umfasst auch
Aspekte und Merkmale wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Kultur, Sprache, Religion und
Weltanschauung. Wir würdigen die Weisheit und das Erbe traditioneller und indigener Gemeinschaften in besonderer
Weise. Seit Generationen prägen sie das Zusammenleben und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Wir
betonen, wie wichtig es ist, die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie von Menschen
in prekären Situationen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Als Parlamentarier und Volksvertreter sind wir uns der Tatsache bewusst, dass die Entscheidungen, die wir als
Gesetzgeber treffen, die politischen, sozialen, wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Bedingungen
beeinflussen werden, mit denen junge Menschen und künftige Generationen konfrontiert sein werden. Als
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kommt uns eine einflussreiche Rolle dabei zu, wie verschiedene
Herausforderungen thematisiert und angegangen werden. Zudem haben wir Einfluss auf den öffentlichen Diskurs und
gesellschaftliche Werte.
Aufbauend auf diesen Rollen und Verantwortlichkeiten verpflichten wir uns, einen respektvollen Dialog und eine
verantwortungsvolle Führung zu fördern. Zudem wollen wir den Beitrag der Parlamente zu den Bemühungen um
Hoffnung, Frieden und Gerechtigkeit stärken. Als Parlamentarier verpflichten wir uns, auf diese wachsenden
globalen Herausforderungen mit politischem Willen und konkreten Maßnahmen zu reagieren. Dazu gehören unter
anderem die im Folgenden aufgeführten Aspekte.
Eine demokratische, inklusive und repräsentative Regierungsführung soll über Generationen hinweg
gestärkt werden,
– indem Transparenz, Rechenschaftspflicht und Reaktionsfähigkeit unserer nationalen Institutionen
verbessert werden, um die Wirksamkeit von Entscheidungen zu erhöhen und das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie
die demokratische Legitimität zu stärken. Wir werden eine inklusive Regierungsführung fördern. Dazu
gehören ein offener Dialog, der die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt, sowie eine sinnvolle Beteiligung
der Bürger an öffentlichen Entscheidungsprozessen. So wollen wir das Vertrauen in nationale Institutionen
stärken und den sozialen Zusammenhalt festigen.
– indem der anhaltenden Unterrepräsentation junger Menschen in Gesetzgebungsorganen und politischen
Institutionen entgegengewirkt wird – unter anderem durch die Einführung von Jugendquoten – sowie die
Bedeutung der Stärkung junger Menschen gewürdigt wird, damit sie die Gesellschaften von heute und morgen
mitgestalten können. Wir werden daran arbeiten, die Agenda der Vereinten Nationen für Jugend, Frieden
und Sicherheit umzusetzen, um Frieden und Stabilität zu fördern.
– indem die Geschlechterparität in Parlamenten gefördert und der gleichberechtigte Einfluss sowie die
Führungskompetenzen von Frauen gestärkt werden – unter anderem durch geeignete Maßnahmen wie Quoten.
Wir werden Maßnahmen vorantreiben, die darauf abzielen, strukturelle Hindernisse für das politische
Engagement von Frauen zu beseitigen. Dazu gehören geschlechtsspezifische Gewalt und andere
Herausforderungen, die ihre uneingeschränkte und wirksame Teilhabe beeinträchtigen. Wir werden uns ferner aktiv für die
Agenda der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit (WPS) einsetzen und dabei die
entscheidende Rolle von Frauen bei der Konfliktprävention, der Friedenskonsolidierung und der Sicherung
nachhaltigen Friedens anerkennen. Ebenso werden wir Nachdruck auf die Bedeutung der Gewährleistung von
Rechenschaftspflicht durch WPS-bezogene Gesetzgebung und nationale Aktionspläne legen.
Langfristige und generationenübergreifende Governance-Ansätze sollen gefördert werden,
– indem parlamentarische Praktiken und die Mittelzuweisungen für Überwachungs- und Bewertungsrahmen
sowie für die Datenerhebung gestärkt werden, um den Gesetzgeber bei der Bewertung der langfristigen
Auswirkungen von Gesetzen, politischen Maßnahmen und öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.
– indem evidenzbasierte Politikgestaltung, strategische Vorausschau und der inklusive Dialog gestärkt
werden, um zu gewährleisten, dass öffentliche Entscheidungsprozesse – einschließlich der Mittelzuweisungen –
ökologische, soziale und wirtschaftliche Folgen berücksichtigen.
– indem die Entwicklung institutioneller Mechanismen wie Zukunftsausschüsse unterstützt wird. Diese
tragen dazu bei, langfristiges Denken in der öffentlichen Politikgestaltung zu verankern und die Kontinuität des
Handelns über eine Wahlperiode hinaus zu gewährleisten.
Die strukturellen Ursachen von Instabilität sollen angegangen werden,
– indem Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen von Armut, Ungleichheit, sozialer Ausgrenzung,
Polarisierung und Radikalisierung unterstützt werden, da diese Herausforderungen oft miteinander verknüpft sind
und Stabilität, sozialen Zusammenhalt und Vertrauen in Institutionen untergraben. Indem wir diese
strukturellen Ursachen von Instabilität angehen – beispielsweise durch die Priorisierung des Zugangs zu
hochwertiger Bildung –, stärken wir die Grundlagen für friedliche, gerechte und widerstandsfähige Gesellschaften.
– indem menschenzentrierte und präventive Maßnahmen gegen Unsicherheit gefördert werden, die vom
Grundsatz der Sicherheit des Einzelnen und der gemeinsamen Sicherheit geleitet sind. Dies soll unter
anderem durch die Bekämpfung von Konfliktursachen und die Stärkung der Resilienz auf individueller,
gemeinschaftlicher und institutioneller Ebene geschehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass dauerhafter Frieden
von Zusammenarbeit, Dialog und gegenseitigem Verständnis abhängt.
– indem nachhaltige Entwicklung, Ernährungssicherheit und Klimaresilienz als wesentliche Säulen für
gemeinsamen Wohlstand, Umweltschutz, Frieden und Sicherheit gefördert werden. Dazu gehören insbesondere
die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie die Stärkung des
Umweltschutzes.
Eine verantwortungsvolle Regulierung neuer Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, soll
gefördert werden,
– indem die parlamentarische Kontrolle und die Rahmenbedingungen für Politikgestaltung gefestigt werden,
um deren Wirkungen besser zu verstehen, ihren Nutzen zu maximieren und potenzielle destabilisierende
Effekte zu antizipieren. Dazu gehört die Minderung von Risiken, insbesondere von solchen, die sich aus dem
Missbrauch dieser Technologien im militärischen Bereich sowie über digitale Plattformen ergeben, aber auch
von solchen, die mit Cyberkriminalität verbunden sind.
– indem gewährleistet wird, dass technologische Innovationen einer wirksamen, ethischen und
verantwortungsvollen Steuerung unterliegen. Durch Gesetzgebung, Kontrolle und öffentliche Debatte werden wir
Transparenz, Rechenschaftspflicht und sinnvolle Kontrolle durch Menschen bei der Entwicklung und dem
Einsatz neuer Technologien fördern – unter uneingeschränkter Achtung demokratischer Werte und des
Völkerrechts, zum Wohle der Menschheit, unserer Gesellschaften und der Umwelt.
– indem die internationale Zusammenarbeit und der Dialog über neue Technologien gefördert werden. Wir
werden darauf hinwirken, gemeinsame Grundsätze voranzubringen, Ansätze anzugleichen und die
Entwicklung globaler Standards zu unterstützen. So tragen wir dafür Sorge, dass der technologische Fortschritt
positiv zu einer Zukunft beiträgt, in der Innovation der Menschheit dient und sie nicht versklavt.
Die parlamentarische Diplomatie und die internationale Zusammenarbeit sollen gestärkt werden,
– indem der Dialog, die Zusammenarbeit und die Vertrauensbildung zwischen Parlamentariern gefördert
werden, um Vertrauen aufzubauen, das gegenseitige Verständnis zu verbessern und gemeinsame Maßnahmen
zwischen Staaten zu unterstützen. Dies geschieht unter anderem durch den Austausch bewährter Verfahren,
von Wissen und gewonnenen Erkenntnissen. Wir werden uns bemühen, die uneingeschränkte und
gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an diesen Bemühungen zu gewährleisten.
– indem die interparlamentarische Zusammenarbeit – unter anderem durch die IPU – gestärkt wird – so soll
zur Konfliktprävention und zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten beigetragen und der Geist der
Zusammenarbeit und Solidarität gefördert werden. In dieser Hinsicht werden wir die parlamentarische
Diplomatie und Mediation als wichtige Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten auf nationaler, regionaler
sowie internationaler Ebene ausbauen.
– indem wir die konsequente und wirksame Umsetzung internationaler Verpflichtungen unterstützen, die
Frieden, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte fördern. Wir werden unsere Kontrollfunktionen nutzen,
um zu gewährleisten, dass staatliches Handeln das humanitäre Völkerrecht achtet und den Schutz der
Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten prioritär behandelt. Wir werden die Umsetzung des UN-
Zukunftspakt (Pact for the Future), der Erklärung zu künftigen Generationen sowie der Ziele nachhaltiger
Entwicklung vorantreiben. Gleichzeitig werden wir die laufenden Bemühungen zur Gestaltung der
Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2030 unterstützen.
Als Parlamentarier verpflichten wir uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Hoffnung in unseren
Gesellschaften zu wecken. Wir werden unermüdlich daran arbeiten, Frieden zu sichern und Gerechtigkeit für alle zu
wahren. Wir ermutigen die IPU, strategische Vorausschau stärker in ihre Arbeit zu integrieren. So können
Parlamente handlungsfähig bleiben und künftige Herausforderungen, Risiken, Chancen und Bedürfnisse zum Wohle
künftiger Generationen aufgreifen.
Wir danken der Großen Nationalversammlung der Türkei dafür, dass sie diese Versammlung in Istanbul
ausgerichtet hat. Dadurch wurde es uns ermöglicht, gemeinsam über die wesentliche Rolle von Parlamentariern bei der
Gestaltung von Entscheidungen nachzudenken, die unsere Gesellschaften künftig noch viele Jahre beeinflussen
werden. Wir verpflichten uns, die parlamentarische Zusammenarbeit zu stärken, um friedliche, gerechte und
nachhaltige Gesellschaften für alle Menschen zu fördern.
Wir verpflichten uns, diese Erklärung in unsere jeweiligen Parlamente zu tragen, die Ergebnisse unserer
Beratungen mit unseren Kollegen und nationalen Behörden zu teilen sowie die darin enthaltenen Verpflichtungen in
konkrete legislative, haushalts- und kontrollpolitische sowie repräsentative Maßnahmen umzusetzen. Diese
Bemühungen werden wir zum Wohle künftiger Generationen fortsetzen.
13.2 Entschließung zum Dringlichkeitstagesordnungspunkt „Die dringende Notwendigkeit
konzertierter parlamentarischer Maßnahmen zur Einhaltung von Waffenstillständen und
Unterstützung der Friedensaufbaus im Nahen Osten und in anderen Regionen“
Von der 152. Versammlung der IPU einstimmig angenommene Entschließung (Istanbul, 19. April 2026)
Die 152. Versammlung der Interparlamentarischen Union,
unter Hinweis auf die Zielsetzungen der Vereinten Nationen, wie in der Charta der Vereinten Nationen dargelegt,
zu denen die Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie die Verwirklichung der
internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Befassung mit humanitären Fragen gehören, sowie außerdem unter
Hinweis auf die Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, sowie auf die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;
in Bekräftigung ihres nachdrücklichen Bekenntnisses zu den Genfer Konventionen von 1949, die die Eckpfeiler
des humanitären Völkerrechts darstellen und für alle Parteien von bewaffneten Konflikten rechtsverbindlich sind;
nachdrücklich auf die Wechselwirkung zwischen humanitärem Völkerrecht und internationalen
Menschenrechtsnormen sowie auf die Notwendigkeit hinweisend, beide unter allen Umständen zu achten, insbesondere im
Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung, ziviler Objekte, lebenswichtiger Infrastruktur und wesentlicher
Dienstleistungen;
in Bekräftigung der Tatsache, dass es sehr wichtig ist, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und im Einklang
mit dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen
Menschenrechtsnormen, Straflosigkeit für alle Verstöße auf eine Art und Weise, die Gerechtigkeit für die Opfer gewährleistet und
die Rechtsstaatlichkeit stärkt, zu verhindern und zu bekämpfen;
in Anbetracht früherer IPU-Entschließungen, die die entscheidende Rolle der Parlamente bei der Stärkung von
Frieden, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit unterstreichen;
zutiefst besorgt angesichts der Nichteinhaltung von Resolution 2286 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen, die Angriffe auf medizinische Einrichtungen und humanitäres Personal nachdrücklich verurteilt;
in höchstem Maße beunruhigt über glaubwürdige Berichte über schwerwiegende und systematische Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht in den fortwährenden Konflikten im Nahen Osten und in anderen Teilen der Welt,
einschließlich willkürlicher Angriffe auf die Zivilbevölkerung, der Zerstörung von Krankenhäusern und Schulen,
der Verweigerung von humanitärer Hilfe und des Einsatzes von Hunger als Methode der Kriegsführung;
nachdrücklich darauf hinweisend, dass Straflosigkeit Gewaltzyklen anheizt und die Aussichten auf einen
gerechten und dauerhaften Frieden unterminiert und dass Rechenschaftspflicht von wesentlicher Bedeutung für echte
Versöhnung ist;
unter Betonung der Bedeutung von Mechanismen für eine effektive Wiedergutmachung und Entschädigung für
die Opfer im Einklang mit dem Völkerrecht und durch die zuständigen VN-Organisationen;
in Anerkennung dessen, dass die nationalen Parlamente über weitreichende legislative Befugnisse und
Kontrollbefugnisse über die Exekutivbehörden verfügen, beispielsweise auf den Gebieten der Militär- und Außenpolitik,
und eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung internationaler Verpflichtungen in konkrete nationale
Maßnahmen spielen;
1. bekräftigt, dass die Achtung des humanitären Völkerrechts bei allen Konflikten, insbesondere im Nahen
Osten, eine prioritäre Frage ist, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung, ziviler Objekte,
lebenswichtiger Infrastruktur und wesentlicher Dienstleistungen, sowie zur Gewährleistung eines raschen,
sicheren und ungehinderten sowie diskriminierungsfreien Zugangs, und bekräftigt außerdem, dass die Gewährleistung
der Achtung des Völkerrechts ein wesentlicher Bestandteil der Rolle der Parlamente bei der Unterstützung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist;
2. fordert die Mitgliedsparlamente nachdrücklich auf, mithilfe dringend notwendiger Maßnahmen von der
Verurteilung aus in konkretes Handeln zu kommen, zu prüfen, in welchem Maße die politischen Maßnahmen ihrer
Regierungen und die militärischen Praktiken im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehen, sowie alle
ihnen zur Verfügung stehenden verfassungsmäßigen Instrumente zu nutzen, um Rechenschaftspflicht für
Verstöße zu gewährleisten und effektive Mechanismen für deren Dokumentation zu fördern;
3. fordert die Mitgliedsparlamente auf, die parlamentarische Diplomatie zu intensivieren und das koordinierte
Engagement mithilfe der Mechanismen und geopolitischen Gruppen der IPU zu stärken, um einen internationalen
Konsens im Hinblick auf Deeskalation, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Erhaltung der Infrastruktur sowie
im Hinblick auf friedliche Lösungen herzustellen, insbesondere im Nahen Osten;
4. ruft in Kontexten, in denen ein Waffenstillstand in Kraft ist, zu einer sofortigen Wiederaufnahme der
Gespräche zwischen den betroffenen Parteien auf mit dem Ziel, eine dauerhafte Beendigung der Angriffe zu
erreichen, und fordert diese Parteien nachdrücklich auf, derartige Gespräche mit erneuter Ernsthaftigkeit, politischem
Willen und einer klaren Verpflichtung, jede weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern, aufzunehmen;
5. betont, dass jeder erneute diplomatische Prozess hinreichend ernsthaft, nachhaltig und inklusiv sein sollte,
sodass alle wichtigen Fragen, in denen Meinungsverschiedenheiten bestehen, die zu der jeweiligen Krise
beitragen, angesprochen werden, einschließlich, soweit von Belang, Fragen im Hinblick auf die maritime Sicherheit
und die Schifffahrtsfreiheit, die Lage in der Region sowie andere damit verbundene politische,
sicherheitspolitische und humanitäre Fragen;
6. ruft alle Parteien auf, in allen Phasen von Waffenruhen und den darauf folgenden Verhandlungen keine
militärischen Maßnahmen, einseitigen Maßnahmen oder sonstigen Schritte zu unternehmen, die die Aussichten auf
einen Dialog gefährden oder eine weitere regionale Eskalation provozieren würden;
7. weist den IPU-Ausschuss zur Förderung der Achtung des humanitären Völkerrechts an, im Rahmen seines
Mandats die laufenden Entwicklungen im Nahen Osten zu überwachen, auf der 153. Versammlung einen Bericht
über die Reaktionen der Parteien zu den Forderungen nach Schutz der Zivilbevölkerung, humanitärem Zugang
und Deeskalation vorzulegen sowie parlamentarische Sofortmaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren
Verschlechterung vorzuschlagen;
8. ersucht die Präsidentin und den Generalsekretär der IPU, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate von den guten
Diensten der IPU Gebrauch zu machen, um die Deeskalationsmaßnahmen zu unterstützen und den dringend
notwendigen parlamentarischen Dialog zu fördern, der sich auf den Schutz der Zivilbevölkerung, die Erhaltung der
lebenswichtigen Infrastrukturen, die Gewährleistung der Schifffahrtsfreiheit, soweit von Belang, sowie auf die
Schaffung von Bedingungen, die zu Verhandlungslösungen zwischen den Parteien beitragen, konzentriert;
9. bekräftigt die Bereitschaft der Parlamente der Welt, die durch die IPU und andere geeignete parlamentarische
Kanäle handeln, alle Anstrengungen zu unterstützen, die auf eine Verringerung der Spannungen, den
Wiederaufbau von Vertrauen sowie auf das Vorantreiben friedlicher und dauerhafter Lösungen von bewaffneten Konflikten
abzielen;
10. ruft die nationalen Parlamente auf, sich im Rahmen ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten
aktiv an der Unterstützung der diplomatischen Bemühungen, der Achtung des Völkerrechts, des Schutzes der
Zivilbevölkerung und der Verhinderung einer weiteren Ausdehnung von Konflikten sowie an der Unterstützung
der Erholung und des Wiederaufbaus nach Konflikten, einschließlich einer Entschädigung für die Opfer, zu
beteiligen;
11. ersucht den Generalsekretär der IPU, die vorliegende Entschließung an alle IPU-Mitgliedsparlamente, den
Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Vorsitzenden des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs zu verteilen, um
internationale Unterstützung für die parlamentarische Rechenschaftspflicht und den Friedensaufbau als
wesentliche Pfeiler für einen gerechten Frieden zu mobilisieren.
13.3 Entschließung des Ausschusses für Frieden und internationale Sicherheit „Die Rolle der
Parlamente bei der Schaffung robuster Mechanismen für das Konfliktfolgenmanagement
und die Wiederherstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens“
Von der 152. Versammlung der IPU im Konsensverfahren* verabschiedete Entschließung (Istanbul, 19. April
2026)
Die 152. Versammlung der Interparlamentarischen Union,
in der Erkenntnis, dass die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich
der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten und der Verpflichtung, die gegen die territoriale Unversehrtheit oder
die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen,
einschließlich der strikten Einhaltung der international anerkannten oder bei den Vereinten Nationen hinterlegten
etablierten Grenzverträge und Karten, wie in Resolution 2625 (XXV) (1970) der Generalversammlung der
Vereinten Nationen ausgeführt, sowie des Schutzes von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten gemäß Resolution
1674 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, unerlässlich für den Aufbau eines gerechten und
dauerhaften Friedens sind, sowie unter Berücksichtigung der Schutzverantwortung, die im Ergebnisdokument des
Weltgipfels von 2005 (Resolution 60/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen) formuliert wurde;
unter Hinweis auf die Resolution 2282 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und
Resolution 70/262 (2016) der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Architektur der
Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen;
außerdem unter Hinweis auf das ergänzende normative Rahmenwerk der Vereinten Nationen,
einschließlich der Resolutionen zur Gründung der Kommission der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung,
Resolution 1645 (2005) des Sicherheitsrates und 60/180 (2005) der Generalversammlung; Resolution 2558 (2020) des
Sicherheitsrates und Resolution 75/201 (2020), die im Kontext der Überprüfung der Architektur der
Friedenskonsolidierung 2020 verabschiedet wurden; Resolution 2788 (2025) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über
die Stärkung der Mechanismen für eine friedliche Beilegung von Streitigkeiten; Resolution 2805 (2025) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Resolution 80/11 (2025) der Generalversammlung, die das Mandat der
Kommission für Friedenskonsolidierung erneut bekräftigen, eine auf die Wirkung konzentrierte Umsetzung
stärken und bessere Mechanismen für die Koordinierung, Berichterstattung und Unterstützung im System der
Vereinten Nationen schaffen, sowie der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen über
Grundprinzipien und Leitlinien betreffend das Recht der Opfer von groben Verletzungen der internationalen
Menschenrechtsnormen und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht auf Rechtsschutz und
Wiedergutmachung (60/147, 2005), das Recht auf Wahrheit (68/165, 2013), Stärkung der Rolle der Vermittlung bei der
friedlichen Beilegung von Streitigkeiten und der Prävention und Lösung von Konflikten (65/283, 2011) sowie des
Zukunftspakts (79/1, 2024), die gemeinsam die Notwendigkeit von national geführten, inklusiven und
rechenschaftspflichtigen Institutionen zur Unterstützung eines dauerhaften Friedens unterstreichen;
in Bekräftigung der früheren Entschließungen der IPU über Die Bewahrung des Friedens als Instrument
zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung (2018) und Die Neubewertung und Umgestaltung der Ansätze
für Friedensprozesse zwecks Förderung eines dauerhaften Friedens (2022), über die Friedliche Beendigung des
Kriegs in der Ukraine unter Achtung des Völkerrechts, der Charta der Vereinten Nationen und der territorialen
* Die Islamische Republik Iran und die Russische Föderation äußerten ihre Ablehnung gegenüber dem gesamten Text der Entschließung. China
legte einen Vorbehalt gegenüber dem gesamten Text der Entschließung ein.
Integrität (2022) und über Parlamentarische Strategien zur Minderung der langfristigen Auswirkungen von
Konflikten – einschließlich bewaffneter Konflikte – auf die nachhaltige Entwicklung (2025) sowie in Anerkennung der
Genfer Erklärung 2024 über Parlamentarische Diplomatie: Brücken bauen für Frieden und Verständnis und des
IPU-Instrumentariums für Parlamentarierinnen und Parlamentarier von 2024 Menschliche Sicherheit und
gemeinsame Sicherheit für Friedenskonsolidierung, die gemeinsam das langjährige Engagement für eine inklusive und
am Menschen orientierte Friedenskonsolidierung bilden und eine praktische Anleitung für die Parlamente zur
Stärkung von Prävention und Dialog und zur Bekämpfung der Ursachen von Konflikten bieten;
Akte der Aggression, Verletzungen der Souveränität und der territorialen Integrität und andere
schwerwiegende Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen, die den Weltfrieden und die internationale
Sicherheit unterminieren und Bedingungen schaffen, die mit einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden
unvereinbar sind, verurteilend sowie in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Entschließungen der IPU
über Die Nichtzulässigkeit des Einsatzes von Söldnern und ausländischen Kämpfern als Mittel zur Untergrabung
des Friedens, der internationalen Sicherheit und der territorialen Integrität von Staaten sowie zur Verletzung der
Menschenrechte (2019) und über Die Verurteilung der Invasion der Ukraine und der darauf folgenden Annexion
von Gebieten in Verteidigung der territorialen Integrität aller Staaten (2022);
mit dem Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis angesichts der schweren menschlichen, sozialen,
wirtschaftlichen, klimabedingten und ökologischen Folgen von Konflikten, bei denen Friedensabkommen wegen schlechter
Durchsetzungsmechanismen nicht angemessen umgesetzt oder überwacht werden, was zu erneuter Instabilität
und Gewalt, verlängertem Leid für die betroffene Bevölkerung sowie zur Aushöhlung des Vertrauens der
Öffentlichkeit in die nationalen Institutionen führt, sowie in Anerkennung dessen, dass die Wiederherstellung des
Vertrauens der Öffentlichkeit sichtbare Verbesserungen bei der Erbringung von Dienstleistungen und der
institutionellen Leistungen erfordert;
besorgt über vorsätzliche oder systematische Angriffe auf zivile Infrastrukturen, einschließlich Energie-
, Heiz- und Wassersysteme, die das menschliche Leid verschlimmern und eine Erholung und den Wiederaufbau
behindern, sowie in Anerkennung dessen, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung wesentlicher
Dienstleistungen, den Wiederaufbau der Infrastrukturen sowie die Stärkung der Resilienz sogar während des Fortdauerns
der Kriegshandlungen beginnen müssten, um die Zivilbevölkerung zu schützen und das Funktionieren der
betroffenen Gesellschaften aufrechtzuerhalten;
zutiefst besorgt über die wiederholte Unfähigkeit der internationalen Gemeinschaft, effektive
Friedensgespräche zu ermöglichen und die Durchsetzung von Friedensabkommen zu fördern, beispielsweise durch die
Bereitstellung angemessener Sicherheitsgarantien und Unterstützung bei der Schaffung von Justizmechanismen
sowie durch gemeinsame Überwachungs- und Verifizierungsmissionen, sowie über ihr Unvermögen, humanitäre
Hilfs- und Schutzmaßnahmen zu verstärken und die dauerhafte Unterstützung eines inklusiven politischen
Dialogs und von Vermittlungsverfahren zu gewährleisten, was die Glaubwürdigkeit von Friedensprozessen
unterminiert und das Vertrauen in die internationalen Institutionen schwächt;
in Anerkennung dessen, dass ein dauerhafter Frieden nicht erreicht werden kann, wenn Gebiete unter
ausländischer Besatzung oder widerrechtlicher Kontrolle stehen, sowie erneut erklärend, dass die
Wiederherstellung der territorialen Integrität von Staaten innerhalb der international anerkannten Grenzen, einschließlich der
Hoheitsgewässer, eine wesentliche Voraussetzung für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden ist;
in Anerkennung der Tatsache, dass ein dauerhafter Frieden, Entwicklung und Menschenrechte nicht
voneinander zu trennen sind und sich gegenseitig verstärken und wirtschaftlicher Aufschwung, Beseitigung von
Armut, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Entwicklung von Infrastruktur wesentliche Grundlagen für einen
dauerhaften Frieden in Post-Konflikt-Gesellschaften sind;
mit großer Besorgnis feststellend, dass für Friedenskonsolidierung, Prävention und diplomatische
Bemühungen verglichen mit militärischen Reaktionen weiterhin unverhältnismäßig wenig finanzielle Mittel zur
Verfügung stehen, insbesondere in Entwicklungsländern und Gemeinschaften, in denen ein Konflikt stattgefunden hat,
sowie unter Betonung der Notwendigkeit einer nachhaltigen, berechenbaren und angemessenen internationalen
Finanzierung für die auf nationaler Ebene durchgeführten Erholungs- und Wiederaufbaubemühungen;
in Anerkennung der unverhältnismäßig starken und beispiellosen Auswirkungen von Konflikten auf
Frauen, junge Menschen und Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie benachteiligte und marginalisierte
Gruppen, was zu erhöhten Gefahren für ihre Sicherheit, Lebensgrundlagen, Bildung und Wohlergehen führt,
sowie erneut bekräftigend, dass sie nicht nur Opfer, sondern auch wichtige Akteure in den Bereichen
Friedenskonsolidierung, Wiederherstellung und Versöhnung sind, entsprechend den Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen 1325 (2000), 1829 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009), 1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013),
2242 (2015), 2250 (2015), 2467 (2019) und 2493 (2019), in denen ihre umfassende, gleichberechtigte und
konstruktive Teilhabe in allen Phasen des Friedensprozesses gefordert wird;
in Anerkennung der Tatsache, dass es wichtig ist, sexuelle Gewalt in Konflikt- und Post-
Konfliktsituationen zu verhindern und auf sie zu reagieren, was die Notwendigkeit beinhaltet, einen auf die Überlebenden
ausgerichteten Ansatz zu verfolgen, einen nichtdiskriminierenden und möglichst umfassenden Zugang zu Diensten
wie medizinischer und psychosozialer Versorgung zu gewährleisten, sowie die Notwendigkeit,
Rechenschaftspflicht für diejenigen sicherzustellen, die für solche Gewalttaten verantwortlich sind, im Einklang mit Resolution
2467 (2019) des UN-Sicherheitsrates;
zutiefst besorgt über die widerrechtliche Deportation und Verschleppung von Kindern während
bewaffneter Konflikte, einschließlich der widerrechtlichen internationalen Adoption und des Handels mit diesen Kindern
sowie anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen, die allesamt schwere Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht darstellen, in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die IPU-Entschließungen Parlamentarische
Impulse für die lokale und regionale Entwicklung von Ländern mit einem hohen Maß an internationaler Migration
sowie zur Beendigung aller – auch der staatlich unterstützten – Formen von Menschenhandel und
Menschenrechtsverstößen (2022), Kinderhandel in Waisenhäusern: Die Rolle der Parlamente bei der Linderung des Leids
(2023) und Die Opfer illegaler internationaler Adoptionen anerkennen und unterstützen und Maßnahmen zur
Verhinderung dieser Praxis ergreifen (2025), die die Vertreibung von ukrainischen Zivilpersonen, darunter
Tausender Kinder, aus den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine durch die Russische Föderation
verurteilten, sowie unter Betonung der Tatsache, dass die sichere Rückkehr der widerrechtlich verschleppten und
zwangsweise umgesiedelten Kinder einen wesentlichen Bestandteil der Bemühungen für die Wiederherstellung eines
umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens darstellen muss;
unter Betonung der Tatsache, dass die Befassung mit dem Wiederaufbau nach einem Konflikt mithilfe
eines ganzheitlichen Konzepts, das sich auf folgende fünf komplementäre und sich gegenseitig verstärkende
Dimensionen konzentrieren sollte, von großem Wert ist:
(a) gestärkte und resiliente Institutionen, einschließlich professioneller und rechenschaftspflichtiger
öffentlicher Dienste, sowie gegebenenfalls eine Reform des Sicherheitssektors sowie eine transparente
öffentliche Finanzverwaltung, Digital Governance, die Wiederherstellung der wesentlichen
öffentlichen Dienstleistungen sowie die Steuerung der Wiederherstellung der Umwelt und der
ökologischen Nachhaltigkeit;
(b) ein gerechter wirtschaftlicher Wiederaufbau, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen,
insbesondere für junge Menschen und Frauen, der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
sowie des Zugangs zu Lebensunterhalt, Entwicklung von Kompetenzen und Bildung;
(c) soziale Versöhnung und sozialer Dialog, einschließlich einer Übergangsjustiz, Rechenschaftspflicht
für Völkerrechtsverletzungen sowie gegebenenfalls Entschädigungen für Opfer;
(d) inklusives politisches Leben und
(e) nachhaltige internationale Unterstützung,
die jeweils zum Aufbau eines hoffnungsvollen, resilienten und dauerhaften Friedens beitragen;
in Bekräftigung dessen, dass Friedenskonsolidierung national verantwortet und unter nationaler Führung
erreicht werden muss, mit Unterstützung von außen, die die nationalen Institutionen und die demokratische
Legitimität fördert und stärkt, anstatt sie zu ersetzen, und zwar im Einklang mit der Agenda für einen dauerhaften
Frieden, die betont, dass die dauerhafte Wiederherstellung einer inklusiven nationalen Führungsverantwortung,
verantwortungsvollen Staatsführung, transparenten und partizipativen Prozessen und der zielführenden
Beteiligung aller Sektoren der Gesellschaft sowie von anhaltenden Bemühungen zur Bekämpfung der zugrunde
liegenden strukturellen Probleme von Konflikten und Fragilität abhängt;
unter Betonung der zentralen Rolle der Parlamente bei der Umsetzung von Friedensabkommen in die
nationale Gesetzgebung, der Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle der eingegangenen Verpflichtungen,
transparenter und rechenschaftspflichtiger parlamentarischer Prozesse und der Zuweisung angemessener
Haushaltsmittel für die Umsetzung dieser Abkommen, der Differenzierung zwischen Ad-hoc- und temporären
Bedürfnissen einerseits und regelmäßigen strukturellen Bedürfnissen des Staates andererseits sowie der Förderung einer
breiten Beteiligung, so dass die Stimmen und Bedürfnisse aller betroffenen Gemeinschaften angemessen vertreten
sind und auf diese Weise das Vertrauen in die Institutionen gestärkt, ein inklusiver Wiederaufbau ermöglicht und
eine langfristige Friedenskonsolidierung unterstützt wird;
unter Hervorhebung der Bedeutung der menschlichen Sicherheit und der gemeinsamen Sicherheit als
entscheidende Grundsätze für die Wiederherstellung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens
durch die Förderung von an den Menschen orientierten und präventiven Ansätzen, die die Ursachen von
Konflikten angehen und Vertrauen, Würde und Resilienz fördern, im Einklang mit der Erreichung der Ziele für
nachhaltige Entwicklung und insbesondere Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen);
in Anerkennung dessen, dass Umweltzerstörung sowohl Ursache als auch Folge bewaffneter Konflikte
ist und Wasser-, Nahrungsmittel- und Energiesicherheit bedroht, Bevölkerungen vertreibt und eine langfristige
Friedenskonsolidierung unterminiert, und dass die Erholung nach einem Konflikt nicht nachhaltig sein kann,
wenn ökologische Schäden nicht parallel zum institutionellen und sozialen Wiederaufbau beseitigt werden;
in Bekräftigung dessen, dass ein dauerhafter Frieden nur durch einen gerechten Frieden zu erreichen ist,
der sich auf umfassende Rechenschaftspflicht der Aggressoren, Bestrafung für Völkerrechtsverstöße und
Opferentschädigung stützt und dass jede Beilegung, die die Gerechtigkeit der Zweckmäßigkeit opfert, Gefahr läuft,
Gewaltzyklen fortzuschreiben und die Legitimität des Friedens an sich zu unterminieren;
1. bekräftigt erneut, dass das Verbot der Aggression eine zwingende Norm des Völkerrechts ist, und
unterstreicht die Tatsache, dass ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden gemäß der Charta der
Vereinten Nationen die Einstellung von Akten der Aggression und den Rückzug ausländischer Streitkräfte
erfordert, die widerrechtlich auf dem Gebiet eines anderen souveränen Staates stationiert sind;
2. bekräftigt außerdem erneut, dass die Erholung nach einem Konflikt unter nationaler Führung und
Verantwortung erfolgen muss, und ruft die Parlamente auf, diese Arbeit mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts zu
führen, das auf gestärkten Institutionen, einschließlich, falls erforderlich, hybriden internationalen und
nationalen Übergangsorganen, sowie auf zugänglichen und gerechten Diensten wie der Gesundheitsversorgung,
auf einem gerechten wirtschaftlichen Wiederaufbau, einschließlich des Zugangs zu Lebensunterhalt,
Entwicklung von Kompetenzen und Bildung als Grundlagen für ein nachhaltiges Wachstum, auf sozialer
Versöhnung und Dialog, einem inklusiven politischen Leben und nachhaltiger internationaler Unterstützung, auf
Umweltsanierung und auf ökologischer Nachhaltigkeit aufbaut, und unterstreicht die Tatsache, dass
Strategien für den Wiederaufbau, Rechtsreformen und Anstrengungen zur Stärkung der Institutionen mithilfe von
inklusiven nationalen Prozessen gestaltet, diskutiert und transparent und demokratisch beschlossen werden
und die Unterstützung von außen auf die national definierten Prioritäten ausgerichtet ist, demokratischer
Kontrolle unterliegt und die nationalen Regierungssysteme stärkt, jedoch in Anerkennung dessen, dass die
Wiederaufbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen während des Andauerns der Feindseligkeiten beginnen
müssten, damit die wesentlichen Dienste wiederherstellt, die betroffenen Gemeinschaften unterstützt und die
Resilienz der Gesellschaft gestärkt werden;
3. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, konkrete Legislativ- und Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung
der Straflosigkeit für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht zu
unternehmen, indem sie eine umfassende Zusammenarbeit mit den internationalen Rechenschaftsmechanismen,
einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs, fordern und gewährleisten, dass die Täter vor Gericht
gestellt werden, in Anerkennung dessen, dass ein dauerhafter Frieden nur durch einen gerechten Frieden
erreicht werden kann, einschließlich einer umfassenden Rechenschaftspflicht, Bestrafung der Aggressoren und
Wiedergutmachung für die Opfer, und dass ein Frieden ohne Gerechtigkeit weder von Dauer noch legitim
ist;
4. ruft die Parlamente auf, die Rolle der Umweltzerstörung als einer Ursache für Konflikte und Instabilität
anzuerkennen sowie sicherzustellen, dass die Rahmen für eine Erholung nach einem Konflikt ökologische
Maßnahmen für die Friedenskonsolidierung, eine rechtliche Haftung für die Zerstörung der Ökosysteme
sowie die Anwendung des Verursacherprinzips bei der Finanzierung des Wiederaufbaus einschließen;
5. fordert die Parlamente in Ländern, die von einem Konflikt betroffen sind oder in denen ein Konflikt
stattgefunden hat, nachdrücklich auf, eine starke nationale Eigenverantwortung bei Friedens- und
Erholungsprozessen sicherzustellen, indem sie inklusive landesweite Konsultationen durchführen, Prioritäten durch eine
demokratische Beratung und Gesetzgebung definieren und gewährleisten, dass alle Phasen des
Wiederaufbaus und jede Unterstützung von außen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und der
verfassungsmäßigen Kompetenzzuweisungen in transparenten und verantwortlichen parlamentarischen Prozessen
verankert und an die lokalen Bedürfnisse, die Verfassungsordnung und die internationalen
Menschenrechtsverpflichtungen angepasst sind;
6. fordert die Parlamente, die für die Umsetzung von Friedensabkommen verantwortlich sind, auf, ihren
Bestimmungen volle Rechtskraft zu verleihen, indem sie sie in die nationalen Gesetze aufnehmen und klare,
zeitlich festgelegte Anforderungen für ihre Umsetzung vorsehen sowie ständige, parteiübergreifende
Mechanismen für eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte schaffen, Anhörungen mit den maßgeblichen
Akteuren, einschließlich Frauen- und Jugendgruppen und den Vertretern der betroffenen Gemeinschaften,
durchführen und die parlamentarische Weiterverfolgung koordinieren, was Kontinuität, eine frühzeitige
Identifizierung von Lücken und die Einhaltung der Verpflichtungen während der politischen Zyklen
gewährleistet, wobei besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Ursachen von Konflikten gerichtet werden
sollte;
7. fordert die Parlamente darüber hinaus auf, bei der Beschäftigung mit dem Erbe von Konflikten
sicherzustellen, dass den Maßnahmen der Übergangsjustiz eine weitreichende Konsultation der Opfer zugrunde liegt,
und nationale Rahmen für die Übergangsjustiz zu schaffen, indem sie Gesetze verabschieden, die Folgendes
ermöglichen:
(a) Prozesse der Wahrheitsfindung,
(b) leicht zu beantragende und unvoreingenommene, auf die Opfer zugeschnittene Entschädigungen;
(c) Vergebung und Versöhnung;
(d) faire und transparente, im Einklang mit dem Völkerrecht angewandte Überprüfungs- oder
Amnestieverfahren, wobei sicherzustellen ist, dass alle Amnestien vorsichtig angewandt werden und sich nicht
auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der
Aggression erstrecken, damit sie nicht die Grundlagen von Gerechtigkeit und Gleichheit aushöhlen, auf
denen ein dauerhafter Frieden aufgebaut werden muss, sowie
(e) eine effektive Kooperation mit den nationalen und gegebenenfalls mit den internationalen
Rechenschaftsmechanismen im Einklang mit dem jeweiligen nationalen Recht, unter anderem durch die
Ausübung der parlamentarischen Kontrolle in Kooperation mit anderen Behörden,
um zu gewährleisten, dass Gerechtigkeit, die Anerkennung früherer Schäden und institutionelle Reformen
zusammen mit Garantien für eine Nichtwiederholung einen integralen Bestandteil eines dauerhaften Friedens
bilden;
8. ruft die Parlamente auf, den Ansatz für menschliche Sicherheit und gemeinsame Sicherheit bei ihren
Legislativ-, Kontroll-, haushaltspolitischen und repräsentativen Funktionen anzuwenden, um die Prävention zu
verstärken, die Ursachen von Konflikten zu bekämpfen und eine inklusive und am Menschen orientierte
Wiederherstellung zu gewährleisten, gegebenenfalls unter Nutzung verfügbarer Leitfäden und Instrumente
zur Unterstützung der Risikokartierung, des Dialogs und des Aufbaus von Resilienz;
9. betont, dass eine nachhaltige Friedenskonsolidierung erfordert, die Ursachen von Konflikten zu bekämpfen,
einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Armut, Ungleichheit, Marginalisierung, ungelöste Streitigkeiten
und ausländische Besatzung, und dass internationale Bemühungen die Prozesse unter nationaler Führung
unterstützen müssen, die diese zugrunde liegenden Ursachen bewältigen müssen, anstatt lediglich die
Symptome des Konflikts anzugehen;
10. ruft die Parlamente auf, Mehrsprachigkeit in Konfliktmanagementprozessen als einen Wegbereiter der
Friedenskonsolidierung und Versöhnung zu fördern;
11. fordert die Mitgliedsparlamente auf, junge Menschen während der Konfliktfolgephase nicht mehr nur
einzubeziehen, sondern sie in die Lage zu versetzen, Partner bei der Neugestaltung des Sozialvertrags und der
Stärkung des Vertrauens zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Institutionen zu sein, indem sie
an langfristigen strategischen Planungsprozessen, der Evaluierung von Wiederherstellungsmaßnahmen und
der Gestaltung der Reformen der Entscheidungsstrukturen und staatlichen Institutionen beteiligt werden, und
fordert dazu auf, Generationengerechtigkeit als Leitgrundsatz von Konfliktfolgemaßnahmen zu verankern,
damit sichergestellt ist, dass jungen Menschen nicht die akkumulierten Kosten vergangener Konflikte
aufgebürdet werden, ohne dass sie die Möglichkeit erhalten, zur Gestaltung der Zukunft beizutragen;
12. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, zugunsten von Friedenskonsolidierung, Prävention, Versöhnung
und Diplomatie die nationalen und internationalen Haushaltsprioritäten wieder ins Gleichgewicht zu bringen
und die nationale Ressourcenmobilisierung zu stärken, indem sie angemessene und nachhaltige finanzielle
Ressourcen für Wiederherstellungs-, Dialog- und Gewaltpräventionsinitiativen gewährleisten und ihre
Aufgabe in Bezug auf die Haushaltsüberwachung erfüllen, um transparente, rechenschaftspflichtige und
langfristige Investitionen in einen nachhaltigen Frieden zu fördern, beispielsweise indem sie gewährleisten, dass
die Haushalte für die Wiederherstellung ausdrücklich speziell zugewiesene Mittel für die Gleichstellung, die
Mitgestaltungsmöglichkeiten von Frauen sowie die besonderen Bedürfnisse vertriebener Frauen und
Mädchen vorsehen;
13. verurteilt Angriffe auf Zivilpersonen und die zivile Infrastruktur, einschließlich Energie-, Heizungs-,
Wasser- und andere kritische Systeme, die für das Überleben und das Wohlergehen der Zivilbevölkerung
unerlässlich sind, und unterstreicht, dass derartige Praktiken nicht nur gegen das humanitäre Völkerrecht
verstoßen, sondern auch die Wiederaufbaubemühungen und die Voraussetzungen für die Wiederherstellung eines
umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens unterminieren;
14. ruft die Parlamente auf, rechtliche und technische Mechanismen auszubauen, um ihre Kapazitäten und die
Kapazitäten der Justiz für eine effektive Überwachung der Sicherheitsakteure ihres Landes zu verbessern,
einschließlich, jedoch nicht ausschließlich der Streitkräfte, der Polizei- und Geheimdienste, um diese
Akteure daran zu hindern, ihre Macht zu missbrauchen, und sie zur Rechenschaft zu ziehen, falls sie es tun,
damit Gewalt verhindert, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Akteure verbessert und der soziale
Zusammenhalt gestärkt wird;
15. ruft die Parlamente auf, ihre Legislativ- und Kontrollfunktion auszuüben, indem sie die Bedürfnisse der von
Konflikten betroffenen Bevölkerungen im Rahmen der nationalen Wiederaufbaumaßnahmen und der
Haushalte für die Wiederherstellung und Unterstützung priorisieren, u. a. durch
(a) die Verabschiedung rechtlicher Rahmenbedingungen und Zuweisung der erforderlichen finanziellen
Ressourcen;
(b) die Unterstützung von Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung der Existenzgrundlagen und
Reintegration abzielen;
(c) die Förderung von Mechanismen und Maßnahmen, die Schadensersatz, Rückgabe, Rehabilitation und
Entschädigungen für die Opfer sowie den Wiederaufbau betroffener Gemeinschaften erleichtern, u. a.
durch international koordinierte Mechanismen, Schadensregister sowie, im Einklang mit dem
nationalen und dem internationalen Recht, die rechtmäßige Nutzung eingefrorener oder immobilisierter
Vermögenswerte von Staaten, die für Akte der Aggression verantwortlich sind;
(d) den Wiederaufbau der wesentlichen Dienstleistungen und lebenswichtigen Infrastruktur, einschließlich
der Wiederherstellung und des Schutzes der Energie-, Heizungs-, Wasser- und anderen kritischen
zivilen Infrastruktur, die während bewaffneter Konflikte vorsätzlich beschädigt oder zerstört wurden, sowie
die Überwachung des Wiederaufbaus dieser Dienstleistungen und Infrastruktur und die
Gewährleistung, dass die Wiederaufbauprogramme die Bedürfnisse und Rechte aller betroffenen Gemeinschaften
widerspiegeln;
(e) die Unterstützung umfassender Minenräumungsprogramme, einschließlich Minenräumung,
Beseitigung von Blindgängern, Gefahrenaufklärung und Hilfe für die Opfer sowie Sanierung ökologischer
Schäden, die durch Kriege verursacht wurden;
(f) Ermöglichung von Kapazitätsaufbau und Stärkung der Resilienz der kritischen Infrastruktur gegen
Angriffe,
(g) Gewährleistung, dass die Wiederherstellungsbemühungen ökologische Nachhaltigkeit sowie die
Wiederherstellung der durch Konflikte beschädigten Ökosysteme einschließen;
(h) Priorisierung insbesondere von Frauen, Mädchen und Vertriebenen, u. a. durch Gesundheitsversorgung,
Bildung und psychosoziale und wirtschaftliche Unterstützung für Frauen, Mädchen und die
Überlebenden sexualisierter Gewalt, sowie die Gewährleistung, dass Gleichstellungsfragen in den Mittelpunkt der
Planung und Haushaltszuweisungen gestellt werden, sowie
(i) die Gewährleistung des Zugangs zur Entwicklung von Kompetenzen, zu Bildung und
Gesundheitsversorgung;
16. unterstreicht insbesondere die Bedeutung parlamentarischen Handelns zwecks Förderung der Stabilisierung
der Sicherheit für ein effektiveres Konfliktfolgenmanagement, einschließlich der Unterstützung der Reform
des Sicherheitssektors sowie von Abrüstung, Demobilisierung und der Reintegration offizieller oder
inoffizieller Kombattanten, darunter Kindersoldaten;
17. fordert die Parlamente auf, Bemühungen zur Förderung der sicheren, freiwilligen und menschenwürdigen
Rückkehr von Flüchtlingen, Menschen, die sich als vorübergehend Vertriebene im Ausland befinden,
Binnenvertriebenen sowie Zivilpersonen, die während bewaffneter Konflikte widerrechtlich umgesiedelt
wurden, einschließlich der Rückkehr von widerrechtlich verschleppten und zwangsweise umgesiedelten oder
vertriebenen Kindern zu unterstützen und den Austausch und die Repatriierung von Kriegsgefangenen im
Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu fördern, und anzuerkennen, dass diese humanitären
Maßnahmen für den Wiederaufbau von Frauen und die Wiederherstellung eines umfassenden, gerechten und
dauerhaften Friedens von wesentlicher Bedeutung sind;
18. fordert die Parlamente außerdem auf, die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im
Zusammenhang mit dem Verbot von Antipersonen-Landminen und Streumunition zu unterstützen sowie die nationalen
Maßnahmen zur Gewährleistung der Umsetzung des geltenden humanitären Völkerrechts im Hinblick auf
den Einsatz, die Beseitigung und die humanitären Folgen aller explosiven Kampfmittelrückstände zu
verstärken, indem sie ihre gesetzgeberische Kontrolle ausüben, Gesetze für die nationale Umsetzung
verabschieden und aktualisieren, angemessene Haushaltsmittelzuweisungen für die Beseitigung,
Gefahrenaufklärung, Zerstörung von Lagerbeständen und Hilfe für die Opfer gewährleisten, die betroffenen Gemeinschaften
unterstützen sowie die Ratifizierung, Einhaltung und Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene fördern;
19. ruft die an Wiederaufbauprozessen beteiligten Parlamente auf, bei der Planung, Zuweisung und Kontrolle
von Mitteln für Wiederaufbau und Wiederherstellung Transparenz, Offenheit, Integrität und
Schutzmaßnahmen gegen Korruption zu verstärken, unter anderem durch den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen
und durch eine Zusammenarbeit mit unabhängigen Aufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass Ressourcen
effizient genutzt und Ungleichheiten verringert werden sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die
Bemühungen zur Erholung der Wirtschaft wiederhergestellt werden, was für einen dauerhaften Frieden von
wesentlicher Bedeutung ist;
20. fordert die Parlamente auf, die Bewirtschaftung der ökologischen und natürlichen Ressourcen in Post-
Konflikt-Situationen durch die Verabschiedung von Gesetzen zu stärken, die eine nachhaltige, gerechte
Verwaltung von Land und Ressourcen fördern und gleichzeitig eine transparente Kontrolle über die Gewinnungs-
und Einnahmepraktiken auszuüben sowie eine konstruktive Teilhabe der Gemeinschaften zu gewährleisten,
um auf diese Weise die Gefahr von Ressourcenkonflikten zu verringern und langfristigen Frieden und
langfristige Stabilität zu fördern;
21. fordert die Parlamente darüber hinaus auf, die nationale Wiederherstellung nach einem Konflikt zu
befördern, indem sie
(a) Gesetze erlassen, die die Grundrechte schützen, beispielsweise Gesetze über geschlechtsspezifische
Gewalt, Eigentumsrechte, Staatsbürgerschaft und Gleichheit vor dem Gesetz;
(b) Versöhnungsanstrengungen auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene durch einen inklusiven
Dialog unter den betroffenen Gemeinschaften unterstützen;
(c) die Anerkennung früherer Schäden und von zivilen und militärischen Opfern erleichtern, z.B. mithilfe
von geeigneten Initiativen für das Gedenken und für die Friedenserziehung;
(d) die Integration von Erholungsprogrammen und Maßnahmen unterstützen, die den psychologischen und
sozialen Auswirkungen von Konflikten und Traumata Rechnung tragen, einschließlich psychosozialer
Unterstützung für Überlebende, Vertriebene und marginalisierte Menschen, Frauen, junge Menschen
und Kinder, und diese Programme und Maßnahmen in die relevanten nationalen Pläne und Politiken
integrieren, sowie
(e) sicherstellen, dass von Frauen geführte Organisationen und Menschenrechtsaktivistinnen als wichtige
Akteure für den Frieden anerkannt werden und ihnen ein angemessener Schutz, Ressourcen und
institutionelle Unterstützung gewährt werden,
damit Vertrauen aufgebaut, die sozialen Bindungen repariert und die nationale Einheit gefördert werden;
22. fordert die Parlamente, insbesondere diejenigen, die sich bemühen, den sozialen Zusammenhalt nach einem
Konflikt wiederherzustellen, außerdem auf, inklusive nationale und lokale Dialogprozesse zu fördern, die
Gemeinschaften, frühere Gegner, die Zivilgesellschaft sowie traditionelle und religiöse Akteure
zusammenbringen und Initiativen für die Vermittlung, den Aufbau von Vertrauen und die Versöhnung unter den
Gemeinschaften unterstützen, die dazu beitragen, die historischen Probleme zu bewältigen und neue
Spannungen zu verhindern, und fordert die Parlamente nachdrücklich auf, ihre Repräsentations-, Gesetzgebungs- und
Kontrollfunktion auszuüben, um sicherzustellen, dass diese Prozesse partizipativ, transparent und mit
angemessenen Mitteln ausgestattet sind und konstruktiv zu einem langfristigen Frieden und zum sozialen
Zusammenhalt beitragen;
23. ruft die Parlamente auf, günstige Bedingungen zu sichern, unter denen die Zivilgesellschaft,
Menschenrechtsaktivisten, Vertreter von Gemeinschaften und Journalisten ihre wichtige Arbeit frei, offen und ohne
Angst vor Einschüchterung oder Repressalien ausüben können, und konstruktiv zur Versöhnung und zum
Wiederaufbau von Vertrauen in Post-Konflikt-Gesellschaften beizutragen;
24. fordert Investitionen in den Aufbau der Führungskapazitäten und institutionellen Kompetenzen junger
Menschen, um so ihre Rolle zur Verhinderung des Auftretens und Wiederauflebens von Konflikten zu stärken
und junge Menschen zu einer Säule für eine nachhaltige soziale Stabilität zu machen;
25. fordert die Parlamente im Einklang mit den Resolutionen 1325 (2000) und 2250 (2015) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, die umfassende, gleichberechtigte und konstruktive Teilhabe von
Frauen, jungen Menschen und Kindern an allen Friedens-, Sicherheits- und Dialogprozessen zu
institutionalisieren, indem sie gesetzliche Garantien für ihre Vertretung bei nationalen Dialogen, in Versöhnungs- und
Wahrheitsfindungsgremien und in inklusiven Kontrollmechanismen schaffen und Initiativen unterstützen,
die ihre führende Rolle und ihre effektive Einbindung in alle Phasen der Friedensförderung stärken;
26. fordert die Parlamente darüber hinaus nachdrücklich auf, im Einklang mit Resolution 2469 (2019) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Gesetzgebung zu verschärfen, um Rechenschaftspflicht für
sexuelle Gewalt zu fördern, und weist nachdrücklich auf die entscheidende Rolle der nationalen Untersuchungs-
und Justizsysteme der Staaten zur Verhinderung und Beseitigung von sexueller Gewalt in Konflikten und
zur Gewährleistung von Rechenschaftspflicht für die Verantwortlichen hin;
27. fordert die Mitgliedsparlamente auf, eine systematische und verbindliche Jugenddimension in die
Einrichtung und Umsetzung von Mechanismen für das Konfliktfolgenmanagement zu integrieren, indem sie die
wirksame und organisierte Teilhabe junger Menschen, sowohl von Frauen als auch Männern, an allen Phasen
der Friedenskonsolidierung, einschließlich der nationalen Versöhnung, der Übergangsjustiz, des
Wiederaufbaus, der Abrüstung und der Reintegration, sowie an Bildungsprogrammen für den Frieden gewährleisten
und die Rolle junger Menschen als wichtige Partner für das Erreichen eines gerechten und dauerhaften
Friedens anerkennen;
28. fordert die Parlamente, insbesondere in Kontexten, in denen die Gesellschaften nach Zeiten der Instabilität
dabei sind, den Zusammenhalt wiederherzustellen, auf, inklusive politische Teilhabe zu stärken, indem sie
sicherstellen, dass alle betroffenen Gemeinschaften bei den Gesetzgebungsberatungen, öffentlichen
Anhörungen und nationalen Dialogprozessen vertreten sind, und indem sie regelmäßige Konsultationen der
Zivilgesellschaft, einschließlich Frauengruppen, Jugendorganisationen, Menschen mit Behinderungen sowie
vertriebene oder marginalisierte Bevölkerungsgruppen, wie religiöse, ethnische und sexuelle Minderheiten und
indigene Gruppen, die in Konfliktzeiten alle in unverhältnismäßig starkem Maße betroffen sind, als
integralen Bestandteil der parlamentarischen Entscheidungsfindung und Kontrolle formalisieren;
29. fordert die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften und Politiken, die die Vertretung junger Menschen
in Post-Konflikt-Organen und Ausschüssen sicherstellen, die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen
zur Unterstützung von Friedensinitiativen, die von jungen Menschen geleitet werden, die Förderung von
Möglichkeiten für junge Menschen im Hinblick auf Bildung, angemessene Arbeit und politische Teilhabe
sowie die Förderung der psychischen und sozialen Gesundheit, um auf diese Weise dazu beizutragen, die
Ursachen von Konflikten zu bekämpfen und ihr Wiederaufleben zu verhindern;
30. unterstreicht, dass es wichtig ist, dass die Parlamente bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion sicherstellen,
dass eine Jugendperspektive in die friedens- und sicherheitspolitischen Maßnahmen integriert wird, und die
Umsetzung der maßgeblichen Verpflichtungen überwachen, um auf diese Weise einen umfassenden Ansatz
auf der Grundlage der Generationengerechtigkeit und des Schutzes der Gesellschaften vor Zyklen der Gewalt
und Instabilität zu konsolidieren;
31. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, einen konstruktiven Dialog und Konsensbildung zu fördern, indem
sie parteiübergreifende parlamentarische Plattformen einrichten oder stärken, die eine Zusammenarbeit über
politische Gräben hinaus fördern, und indem sie gewährleisten, dass politische Übergänge, Wahlreformen
und inklusive politische Prozesse die Bedürfnisse, Rechte und Ziele von historisch unterrepräsentierten
Gruppen und Gemeinschaften, die von Gewalt oder Instabilität betroffen sind, widerspiegeln;
32. fordert die Parlamente auf, sich mit ihren Regierungen sowie mit regionalen Organisationen, der IPU und
den Vereinten Nationen für die Verstärkung der internationalen Unterstützung und Finanzierung von
Friedensabkommen einzusetzen, indem sie glaubwürdige und durchsetzbare Sicherheitsgarantien,
gegebenenfalls angemessen mandatierte Friedens- oder Überwachungsmissionen – einschließlich Maßnahmen, die
darauf abzielen, vor einer erneuten Aggression abzuschrecken, die Zivilbevölkerung und die kritische
Infrastruktur zu schützen sowie die Sicherheit, die territoriale Integrität und die Souveränität der betroffenen
Staaten zu gewährleisten – sowie kontinuierliches diplomatisches Engagement fördern, damit ausgehandelte
Verpflichtungen weiterhin eingehalten, klare Richtwerte erfüllt und Zyklen der Gewalt nicht erneuert
werden;
33. ruft die Parlamente auf, ihren Haushalts- und Kontrollverantwortungen nachzukommen und sich gemeinsam
mit ihren Regierungen dafür einzusetzen sicherzustellen, dass die Kommission der VN für
Friedenskonsolidierung und der Fonds für Friedenskonsolidierung angemessen finanziert und unterstützt werden, damit sie
die Ziele eines dauerhaften Friedens verwirklichen können;
34. fordert zu verstärkter parlamentarischer Diplomatie und regionaler Zusammenarbeit für den Austausch
bewährter Verfahren, zur Unterstützung von Vermittlungsbemühungen und zum Aufbau institutioneller
Kapazitäten für eine gute Regierungsführung und den Aufbau von Resilienz nach einem Konflikt auf;
35. ruft die Parlamente auf, Wiederherstellungsmaßnahmen in von Konflikten betroffenen Ländern zu
unterstützen, indem sie im Einklang mit dem Völkerrecht und einem ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahren
Mechanismen in Erwägung ziehen, die die Entschädigung von Opfern erleichtern und Ressourcen für den
Wiederaufbau mobilisieren können, einschließlich, sofern gesetzlich zulässig, die Verwendung
eingefrorener oder anderweitig immobilisierter Vermögenswerte als Teil weiterreichender internationaler
Bemühungen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht für völkerrechtswidrige Handlungen und zur Unterstützung der
Wiederherstellung nach einem Konflikt;
36. ersucht die IPU, sich an der Bereitstellung gezielter fachlicher Unterstützung für Parlamente zu beteiligen,
die an der Wiederherstellung nach einem Konflikt und Friedensbemühungen beteiligt sind, beispielsweise
durch Kapazitätsaufbau und Peer-Learning-Möglichkeiten, auch für junge Parlamentarier, sowie durch
beratende Missionen, die Ermöglichung interparlamentarischer und Süd-Süd-Austausche, die Einbeziehung
junger Menschen und Unterstützung auf den Gebieten Vermittlung, Verhandlung und Konfliktprävention
sowie durch die Sammlung und Verbreitung bewährter Verfahren, um die Resilienz der Institutionen und
eine inklusive Staatsführung zu stärken.
13.4 Entschließung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung „Eine faire und nachhaltige
Weltwirtschaft aufbauen: Die Rolle der Parlamente bei der Bekämpfung von
Protektionismus, Senkung von Zöllen und Verhinderung der Steuervermeidung durch Unternehmen“
Von der 152. Versammlung der IPU einstimmig angenommene Entschließung (Istanbul, 19. April 2026)
Die 152. Versammlung der Interparlamentarischen Union,
in der Erkenntnis, dass ein berechenbarer und regelbasierter internationaler Handel ein wichtiger Motor
für Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Armutsbekämpfung und die Generierung
öffentlicher Einnahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung sowie zur Erfüllung staatlicher
Schuldenverpflichtungen ist – insbesondere für Entwicklungsländer –, indem er Spezialisierung,
Industrialisierung, Innovation und die Integration in globale Wertschöpfungsketten fördert,
darüber hinaus in Anerkennung der Verpflichtung, Ungleichheit in und unter den Ländern, wie in der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck gebracht, zu reduzieren, unter Hinweis auf die
Erklärung von Doha über Entwicklungsfinanzierung insofern, als sie die Bedeutung der Stärkung der nationalen
Steuergesetze erneut bekräftigt, darüber hinaus unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten
Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die ausdrücklich anerkennt, dass jedes Land die
primäre Verantwortung für seine eigene Entwicklung trägt, und die entscheidende Rolle der nationalen
Mobilisierung öffentlicher Ressourcen unterstreicht, sowie in Anbetracht der erneuten Verpflichtungen, die sich aus der
auf der Vierten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung verabschiedeten Verpflichtung von
Sevilla im Hinblick auf den globalen Rahmen für Entwicklungsfinanzierung ergeben, soweit darin gefordert wird,
den Schwerpunkt auf konkrete Maßnahmen wie die Förderung von Investitionen in nachhaltige Entwicklung und
die Bewältigung der Schuldenkrise sowie auf strukturelle Maßnahmen wie die Reform der globalen
Finanzarchitektur und die Gewährleistung einer fairen und wirksamen Besteuerung zu legen, um die Finanzierungslücke
hinsichtlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu schließen,
in der Erkenntnis, dass eine Steuergestaltung in gutem Glauben, die Geist und Buchstabe von
demokratisch erlassenen Steuergesetzen respektiert, ein normaler und rechtmäßiger Aspekt wirtschaftlicher Aktivität
bleibt,
in Anerkennung ferner der Gemeinsamen Erklärung der Weltwirtschaftsorganisation (WTO) zur
Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Handels durch Geschlechtergleichstellung und zum Aufbau einer
geschlechtergerechten WTO durch die Ko-Vorsitzenden der Informellen Arbeitsgruppe für Handel und
Gleichstellung sowie unter Hinweis darauf, dass Frauen unverhältnismäßig stark von ungerechter Handels-, Wirtschafts-
und Steuerpolitik betroffen sind,
besorgt über die Tatsache, dass bestimmte multinationale Unternehmen – darunter Unternehmen der
digitalen Wirtschaft – Steuervermeidungspraktiken anwenden, mit denen, über annehmbare Steuergestaltung
hinausgehend, vorsätzlich der Geist der nationalen Steuergesetzgebung untergraben wird, um wenig oder gar keine
Steuern zu zahlen und auf diese Weise den Staaten Steuereinnahmen vorzuenthalten, die die einzige nachhaltige
Quelle der Entwicklungsfinanzierung darstellen,
betonend, dass internationale und regionale Zusammenarbeit, der Austausch von Informationen und
bewährten Verfahren sowie Transparenz wertvolle Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
sind, die Sinn und Zweck des Gesetzes unterlaufen,
in Anerkennung dessen, dass es wichtig ist, dass die Unternehmen einen gesetzestreuen Ansatz im
Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Staat einerseits und den Bürgerinnen und Bürgern
andererseits verfolgen, beispielsweise die Zahlung von Steuern und die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und
anderen nationalen Gesetzen als Teil ihres Beitrags zum Wohl der Allgemeinheit im Gegenzug zum Zugang zu den
nationalen Märkten, auf denen sie ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen,
in Anbetracht dessen, dass 148 Länder und Hoheitsgebiete innerhalb der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) zusammenarbeiten und sich auf die wesentlichen Elemente eines Pakets
geeinigt haben, das den Weg zur koordinierten Anwendung eines globalen Mindeststeuersatzes in Höhe von
15 Prozent auf Gewinne multinationaler Unternehmen im Kontext einer digitalisierten und globalisierten
Wirtschaft festlegt,
in Anbetracht ferner der laufenden Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über internationale Zusammenarbeit in Steuersachen, die bis ins Jahr 2027 fortgesetzt werden sollen, sowie
in Anerkennung dessen, dass Besteuerung einen zentralen Bestandteil der staatlichen Finanzsysteme und ein
wichtiges Mittel für die Regierungen zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und zur Verfolgung der
international vereinbarten Entwicklungsziele, einschließlich der SDG, darstellt,
in Anerkennung dessen, dass alle Staaten über das souveräne Recht verfügen, ihre eigene Handels-,
Industrie- und Steuerpolitik gemäß demokratisch erlassenen Gesetzen zu gestalten, umzusetzen und durchzusetzen,
einschließlich der angemessenen Anwendung von WTO-konformen handelspolitischen Schutzmaßnahmen und
anderer legitimer nationaler politischer Maßnahmen, wie beispielsweise der Verhinderung von Zwangsarbeit, in
Bekräftigung dessen, dass transparente und gut funktionierende nationale Steuersysteme ein wesentlicher
Bestandteil der Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat sowie eine Grundlage für die
Finanzierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen sowie der gesellschaftlichen Entwicklung sind, sowie in
Anerkennung dessen, dass alle Staaten als Teil eines fairen, gerechten, progressiven und transparenten nationalen
Besteuerungssystems über das souveräne Recht verfügen, die Einnahmen multinationaler Unternehmen –
Unternehmen der digitalen Wirtschaft eingeschlossen – zu besteuern, die auf ihrem Hoheitsgebiet tätig sind,
betonend, dass die Ausweitung des Handels und die globale wirtschaftliche Integration jahrzehntelang
dazu beigetragen haben, mehr als eine Milliarde Menschen aus extremer Armut zu befreien, wodurch das
Realeinkommen und der Lebensstandard in vielen Regionen der Welt verbessert wurden,
in Anerkennung der wachsenden Bedeutung der digitalen Wirtschaft, von Innovationsstrukturen
(„Innovationsökosystemen“), Finanztechnologie und nachhaltigen Technologien bei der Gestaltung des globalen
Handels, der Stärkung von Lieferketten und der Förderung eines inklusiven Wirtschaftswachstums,
in Anbetracht dessen, dass Analysen führender internationaler Institutionen, etwa der Weltbank, des
Internationalen Währungsfonds und der WTO, zeigen, dass Handelsoffenheit das notwendige Umfeld für ein
stärkeres Wirtschaftswachstum schafft und dadurch einen höheren Lebensstandard und hochwertige
Beschäftigungsmöglichkeiten für Millionen von Menschen fördert,
in der Überzeugung, dass ein offenes, berechenbares, regelbasiertes, nichtdiskriminierendes, faires,
inklusives, gerechtes, nachhaltiges und transparentes multilaterales Handelssystem mit der WTO als Kern sowie
die uneingeschränkte Achtung der nationalen Souveränität und des Rechts jedes Staates, seine eigene Wirtschafts-
, Handels-, Industrie- und Steuerpolitik im Einklang mit demokratisch erlassenen Gesetzen und dem Völkerrecht
festzulegen, sich ergänzende Säulen einer fairen und nachhaltigen Weltwirtschaft bilden und dass ein solches
System die nachhaltige Entwicklung unterstützt,
besorgt über den zunehmenden Rückgriff auf einseitige, protektionistische Zwangs- und
Vergeltungsmaßnahmen, einschließlich tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse, die Handel und Wettbewerb verzerren,
Ungleichheiten vertiefen, das regelbasierte internationale Handelssystem und die multilaterale Zusammenarbeit
untergraben und schwächen, Spannungen zwischen Staaten verschärfen, Unsicherheit für Unternehmen,
Arbeitnehmer und Verbraucher erzeugen und die nachhaltige Entwicklung behindern, insbesondere in
Entwicklungsländern,
in Anerkennung dessen, dass die Zerstörung ziviler, handelsbezogener und anderer kritischer
Infrastruktur, darunter Häfen, Pipelines, Logistikkorridore und Energienetze, die internationalen Handelsströme erheblich
stört, die Wirtschaft destabilisiert, die globale Ernährungssicherheit und die Sicherheit der Lieferketten gefährdet
und den Fortschritt bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung behindert,
die Tatsache beklagend, dass Steuervermeidungspraktiken, die vorsätzlich den Geist des Gesetzes
umgehen, die vom Staat eingenommenen Einkünfte einschränken, was zur Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit,
Demokratie und der institutionellen Kapazitäten beiträgt,
in Anerkennung dessen, dass freier und fairer Handel es den Ländern ermöglicht, sich auf Bereiche zu
spezialisieren, in denen sie über einen komparativen Vorteil und Wettbewerbsvorteil verfügen, wodurch die
Produktivität erhöht, die Nutzung der Ressourcen optimiert und es den Produzenten ermöglicht wird, einen höheren
Wert aus den globalen Wertschöpfungsketten zu behalten und den Verbrauchern gleichzeitig eine größere Vielfalt
an Gütern, einschließlich Nahrungsmitteln, sowie eine bessere Gesundheitsversorgung und andere
Dienstleistungen zu erschwinglicheren Preisen anzubieten;
in Anerkennung der entscheidenden Rolle von Frauen als Arbeitnehmerinnen, Firmeninhaberinnen und
Unternehmerinnen und in der Überzeugung, dass eine Handels- und Steuerpolitik, die die uneingeschränkte
Teilhabe von Frauen auf allen sozioökonomischen Ebenen fördert, zu den wichtigsten Instrumenten zur Förderung
der Gleichstellung der Geschlechter und zur Steigerung der Wirtschaftstätigkeit gehören,
zutiefst beunruhigt über die Gefahr, dass anhaltende „Handelskriege“, die Eskalation protektionistischer
Maßnahmen und zunehmende geopolitische Spannungen die Wahrscheinlichkeit eines weltweiten
Konjunkturabschwungs erhöhen könnten, was schwerwiegende Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung, Preisstabilität
und Armutsbekämpfung hätte,
1. fordert die Parlamente nachdrücklich auf, ein offenes, regelgestütztes und nicht-diskriminierendes
multilaterales Handelssystem als unverzichtbares Instrument für Wohlstand, Armutsbekämpfung, Wertschöpfung und
eine nachhaltige Entwicklung zu verteidigen,
2. ruft die Parlamente auf, in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen verfassungsmäßigen Mandaten und
nationalen Umständen die Verhandlungen über die OECD- und UN-Rahmen zu internationaler Zusammenarbeit
in Steuersachen zu verfolgen und sich daran zu beteiligen, z. B. mithilfe der parlamentarischen Kontrolle der
Positionen ihrer Regierungen, des Dialogs mit den zuständigen Ministerien und Sachverständigen sowie
anderer geeigneter Formen der parlamentarischen Beteiligung mit dem Ziel, eine informierte
Entscheidungsfindung sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen
zu unterstützen,
3. ruft die nationalen Regierungen auf, Protektionismus zu bekämpfen und den Welthandel durch eine WTO-
regelgemäße progressive Senkung der Zölle und die Beseitigung ungerechtfertigter nichttarifärer
Handelshemmnisse zu fördern, insbesondere solcher, die den Marktzugang für Entwicklungsländer und die am
wenigsten entwickelten Länder einschränken,
4. fordert die Stärkung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit gemäß den bestehenden von der
OECD und den Vereinten Nationen entwickelten multilateralen Austauschrahmen sowie den innerstaatlichen
Rechtsrahmen, um die Möglichkeiten multinationaler Unternehmen, einschließlich Unternehmen der
digitalen Wirtschaft, einzuschränken, künstliche Gewinnverlagerungsmaßnahmen zu treffen, mit denen vorsätzlich
versucht wird, Geist und Buchstabe der Gesetze zum Nachteil für die Bevölkerung des Landes, in dem der
Gewinn erzielt wurde, zu umgehen,
5. fordert die Parlamente der Staaten, die das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in
Steuersachen noch nicht unterzeichnet haben, auf, ihre Regierungen eben dazu zu drängen,
6. ruft die Parlamente auf, Maßnahmen zu unterstützen, die den Handel erleichtern, z. B. die Vereinfachung
und Digitalisierung von Zollverfahren, die Verbesserung von Infrastruktur und Logistik sowie den
Bürokratieabbau mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel,
7. unterstützt ferner die Parlamente darin, fairen Handel als wesentliches Mittel zur Stärkung der
Widerstandsfähigkeit von Lieferketten und zur Verringerung von Schwachstellen, die sich aus gehäuften Abhängigkeiten
ergeben, zu fördern,
8. ersucht die Staaten, die Kapazitäten und Ressourcen auszubauen bzw. die Rahmenbedingungen zu
modernisieren, um künstliche und missbräuchliche Maßnahmen sowie Praktiken wie
Verrechnungspreismanipulation, alternative Risikotransfers, missbräuchliche Schuldenverlagerung durch konzerninterne Finanzierungen
sowie die vorsätzliche Vermeidung eines dauerhaften Niederlassungsstatus zu bekämpfen und gleichzeitig
die Legitimität von legaler Steuerplanung und Investitionsstrukturierung sowie das souveräne Recht eines
jeden Staates, sein eigenes Steuersystem zu gestalten und sich auf einen fairen und transparenten
Steuerwettbewerb einzulassen, erneut zu bekräftigen,
9. fordert die Parlamente auf zu gewährleisten, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung
durch die Einführung verhältnismäßiger und wirksamer Sanktionen im Sinne glaubwürdiger
Abschreckungsmittel durch die Stärkung der Mechanismen zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen, durch die
Gewährleistung des Zugangs zu unabhängiger gerichtlicher Überprüfung sowie durch die Bereitstellung eines starken
und umfassenden Schutzes für Hinweisgeber unterstützt werden,
10. fordert die Parlamente außerdem auf, die Auswirkungen der Digitalisierung, einschließlich des Einsatzes
von KI-Technologien und Algorithmen, auf Steuervermeidungspraktiken zu bewerten, die
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer fairen Besteuerung digitaler Dienste und der digitalen
Wirtschaft anzugehen und die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zu stärken, um Missbrauch
zu verhindern,
11. fordert die Staaten nachdrücklich auf, den Zugang zu lebenswichtigen Gütern, einschließlich
Nahrungsmitteln, Medikamenten, Impfstoffen und strategischen Vorleistungen, zu erschwinglichen Preisen zu erhalten
und zu verbessern und von Handelsmaßnahmen abzusehen, die diese Verfügbarkeit unverhältnismäßig
einschränken, die Kosten erhöhen oder unsichere Ernährungs- und Gesundheitslagen verschärfen, und fordert
die Parlamente auf, internationale Handelswege und Handelsinfrastruktur vor Störungen, Behinderungen oder
Blockaden zu schützen,
12. ruft die Parlamente auf, die gesetzlichen, administrativen und regulierungstechnischen Lücken zu
identifizieren, die aggressive Steuervermeidungspraktiken ermöglichen, die den Geist der Gesetze in ihren jeweiligen
Volkswirtschaften absichtlich umgehen, sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Lücken zu
beseitigen,
13. fordert die Parlamente und nationalen Regierungen auf zu gewährleisten, dass innerstaatliche Gesetze die
Gleichstellung der Geschlechter fördern, dass internationale Handelsabkommen geschlechtsbezogene
Bestimmungen enthalten und dass nationale Haushalte sowie Handels- und Steuerpolitik geschlechtergerecht sind,
14. fordert die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung, zur Förderung des
Unternehmertums und zur Übernahme von Führungsrollen für Frauen im Handel,
15. unterstützt die Parlamente, die Auswirkungen von handels- und steuerpolitischen Maßnahmen auf Armut,
die Geschlechtergleichstellung, die Energiesicherheit sowie die wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung,
auf die Situation schutzbedürftiger Gruppen – unter anderem anhand von nach Geschlecht aufgeschlüsselten
Daten – sowie auf Beschäftigung, Beschäftigungsfähigkeit und den Zugang junger Menschen zu Bildung zu
bewerten, und ermutigt die Parlamente ferner, ergänzende nationale Konzepte und Maßnahmen für die
soziale Sicherung zu fördern, um zu gewährleisten, dass die Vorteile des Handels zu wachstumsorientierten,
inklusiven Ergebnissen für die Bevölkerung, insbesondere für künftige Generationen, führen,
16. fordert die Staaten nachdrücklich auf, die Reform der WTO zu unterstützen, mit einem umfassenden, gut
funktionierenden und allen Mitgliedern zugänglichen Streitbeilegungssystem, und bekräftigt die zentrale
Bedeutung der Entwicklungsdimension der WTO für die Unterstützung der Liberalisierung des Handels und der
Investitionen, insbesondere im Interesse der Entwicklungsländer,
17. unterstützt die Industrieländer und die internationalen Finanzinstitutionen, auf der Grundlage
einvernehmlich vereinbarter Bedingungen angemessene und nachhaltige technische Hilfe, Maßnahmen zum
Kapazitätsaufbau und Technologietransfer bereitzustellen, um die Entwicklungs- und am wenigsten entwickelten
Länder bei der Umsetzung moderner Steuer- und Handelsregeln, bei der Stärkung der
Durchsetzungsmechanismen und beim Aufbau der institutionellen Infrastruktur zu unterstützen, die erforderlich ist, um
uneingeschränkt an der globalen Wirtschaft teilzunehmen und davon zu profitieren, und
18. ruft die Interparlamentarische Union und ihre Mitgliedsparlamente auf, den interparlamentarischen Dialog
über Handel, Besteuerung und Entwicklung zu intensivieren, bewährte Verfahren auszutauschen sowie die
Rolle der Parlamente als Garanten für die Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlicher Offenheit, nationaler
Souveränität sowie Steuergerechtigkeit und Steuereffizienz zu stärken
13.5 Antrag des Ständigen Ausschusses der IPU für Demokratie und Menschenrechte „Das
parlamentarische Handeln im Hinblick auf künstliche Intelligenz voranbringen“
vom Ständigen Ausschuss der IPU für Demokratie und Menschenrechte verabschiedeter Antrag (Istanbul, 18.
April 2026)
Der Ständige Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte der IPU erkennt an, dass die Entwicklung und der
Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) rasch voranschreitet, was tiefgreifende Auswirkungen auf Demokratie,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit hat. KI bringt beträchtliche Chancen für Staaten und Gesellschaften mit
sich, birgt aber auch Gefahren, die ein dringendes, informiertes und nachhaltiges parlamentarisches Engagement
in wesentlichen Politikbereichen erfordern, die von KI betroffen sind.
Der Ausschuss erinnert an die im Oktober 2024 von der 149. Versammlung der IPU in Genf einstimmig
verabschiedete Entschließung Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit, die ein umfassendes Mandat für die Parlamente und die IPU zum Handeln in allen Bereichen der
KI-Governance schuf.
Der Ausschuss begrüßt die Verabschiedung der Erklärung von Kuala Lumpur Die Parlamente und eine
verantwortungsvolle KI im November 2025, in der 13 konkrete Empfehlungen für das parlamentarische Handeln zur
Umsetzung der IPU-Entschließung erteilt wurden. Er begrüßt außerdem die Gemeinsame Erklärung zu
künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes, die im Januar 2026 von mehr als 50 internationalen Organisationen
verabschiedet wurde. Der Ausschuss erkennt ferner an, dass geschlechtsspezifische Gewalt unter Einsatz von
Technologie als eine Kernfrage der KI-Governance behandelt werden muss und dass die Perspektiven aller
Bereiche der Gesellschaft, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, in die KI-Governance-Prozesse integriert
werden müssen.
Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass bis Anfang 2026 über 60 Parlamente weltweit viele wichtige
Maßnahmen im Hinblick auf KI in die Wege geleitet haben, unter anderem mithilfe von Gesetzen, der Einsetzung
von Fachausschüssen und Untersuchungsverfahren sowie öffentlichen Konsultationen. Er erkennt darüber hinaus
an, dass viele Parlamente vor erheblichen Kapazitätsproblemen stehen, um mit dem technologischen Wandel
Schritt zu halten, und dass eine internationale Zusammenarbeit, Peer-to-Peer-Austausche sowie ein regelmäßiger
Austausch von Informationen über die in den verschiedenen Parlamenten unternommenen Maßnahmen von
wesentlicher Bedeutung sind, um sicherzustellen, dass alle Parlamente ihre Aufgaben im Zusammenhang mit KI
umfassend wahrnehmen können.
Der Ausschuss trägt der Dringlichkeit sofortiger und nachhaltiger parlamentarischer Maßnahmen im Hinblick auf
KI Rechnung und fordert die Mitgliedsparlamente der IPU auf,
1. Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen der Erklärung von Kuala Lumpur in Unterstützung der
Entschließung der IPU aus dem Jahr 2024 über KI umzusetzen, beispielsweise die Identifizierung dringender
Handlungsbereiche im Einklang mit den nationalen Prioritäten;
2. Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Beschäftigte zu identifizieren, die aktiv an
interparlamentarischen Austauschen über Fragen der KI-Politik teilnehmen und dabei regelmäßigen Kontakt zum IPU-
Sekretariat unterhalten, um das gegenseitige Lernen zu unterstützen und den Austausch parlamentarischer
Erfahrungen, Erkenntnisse und neuer bewährter Verfahren zu fördern;
3. sich aktiv an regionalen, internationalen und multilateralen Prozessen über KI-Governance zu beteiligen,
unter anderem über die Vereinten Nationen und andere maßgebliche Foren, um sicherzustellen, dass
parlamentarische Sichtweisen bei der Entwicklung internationaler Normen und Standards für KI vertreten sind;
4. die Fähigkeit der Parlamente zu stärken, sich mit KI zu beschäftigen, beispielsweise indem Abgeordnete und
Beschäftigte Zugang zu unabhängiger Expertise und kontinuierlichen Weiterbildungsmaßnahmen über die
Folgen von KI für die gesamte Gesellschaft erhalten, und in ihren Institutionen KI-Instrumente
verantwortlich einzusetzen und zu nutzen.
14 Reden der Delegationsmitglieder
14.1 Rede der Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Generaldebatte
am 18. April 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
was ist heute unsere Aufgabe – als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus aller Welt? Ich glaube, es ist diese:
das zu verteidigen, was uns zusammenhält. Die regelbasierte internationale Ordnung zu verteidigen. Das
Völkerrecht zu verteidigen – das angegriffen und gebrochen wird, immer und immer wieder.
Wir müssen deutlich machen: Das Völkerrecht muss jederzeit gelten. Auch im Krieg. Gerade im Krieg. Denn was
wir heute erleben – in der Ukraine, im Libanon, im Sudan und an vielen anderen Orten – ist nicht nur eine Krise.
Es ist Zerstörung. Es ist Hunger, es ist Vertreibung, es ist unvorstellbare Gewalt. Es sind zerstörte Leben,
zerrissene Familien, geraubte Zukunftsperspektiven.
Das ist die Bewährungsprobe, vor der wir stehen. Eine Bewährungsprobe, um zu sehen, ob wir noch wirklich an
die Regeln glauben, die wir uns selbst auferlegt haben. Und ob wir bereit sind, den einen Ort zu bewahren und zu
stärken, an dem alle diese Regeln zu Hause sind – das große Haus, das internationale Haus der Vereinten Nationen
–, ein Haus, das uns allen gehört, das wir stärken und nicht schwächen, das wir schützen müssen und nicht
untergraben dürfen; denn ohne dieses Haus gibt es keine gemeinsame Basis, keine gemeinsame Stimme und keine
gemeinsame Verantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem Zweiten Weltkrieg, nach den Verbrechen des deutschen Nationalsozialismus, gab die Welt ein
Versprechen ab. Ein Versprechen, das mit dem eindringlichsten Satz beginnt: Die Menschenwürde ist unantastbar.
Und diese Würde steht jedem Menschen zu – nicht nur Männern, nicht nur Christen, nicht nur Weißen, sondern
allen Menschen, überall – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Weltanschauung, Identität oder der Frage, wen
sie lieben.
Die Menschenwürde ist universell; ansonsten ist sie bedeutungslos. Das ist unser Fundament. Das ist es, was uns
verbindet. Doch heute wird die Menschenwürde missachtet. Sie wird mit Füßen getreten. Zivilisten werden zur
Zielscheibe. Leid wird ignoriert oder sogar hingenommen.
Und somit stellt sich die Frage: Sind wir bereit, dieses Versprechen zu verteidigen? Denn das ist unsere
Verantwortung. Nicht morgen. Jetzt.
Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Krieg. Konflikte. Eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich.
Zunehmende Ungleichheit. Vielfältige Krisen.
Und allen voran die Klimakrise. An Orten wie Tuvalu, Kiribati und Fidschi ist die Klimakrise keine ferne
Bedrohung mehr. Sie ist bereits zu einer Überlebensfrage geworden. Und es sind vor allem die lokalen Gemeinschaften
und indigenen Völker – sei es auf den Pazifikinseln oder im Herzen des Amazonas-Regenwaldes –, die am
stärksten betroffen sind und bereits ihre Heimat, ihr Land und ihre Lebensgrundlagen verlieren, obwohl sie am
wenigsten zur Klimakrise beigetragen haben.
Heute sprechen wir bereits von rund 49 Millionen Klimaflüchtlingen weltweit – 49 Millionen Menschen, die
gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, nicht weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen. Die Klimakrise
schürt Konflikte. Konflikte verschärfen Ungerechtigkeit. Und Ungerechtigkeit zerstört Hoffnung. Wenn wir also
davon sprechen, Hoffnung zu nähren, Frieden zu sichern und Gerechtigkeit für künftige Generationen zu
gewährleisten – dann müssen wir gemeinsam handeln. Wir müssen das Völkerrecht stärken. Wir müssen die
Menschenrechte verteidigen. Wir müssen Verantwortung übernehmen – für unsere Bevölkerung, für die Menschheit und
für unseren Planeten. Denn es gibt keinen Planeten B.
Und wir müssen auch das schützen, was unsere Gesellschaften zusammenhält: eine freie Zivilgesellschaft, eine
lebendige Kultur – die auf Meinungsfreiheit, künstlerischer Freiheit und einer freien Presse beruht – sowie Räume,
in denen Menschen einander als Menschen begegnen können, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung oder
Geschlecht, und in denen Empathie und Solidarität wachsen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
deshalb hängt alles von uns ab. Lassen Sie uns also zusammenstehen – und das verteidigen, was uns verbindet.
Damit diese Welt nicht auseinanderbricht, sondern voranschreitet – mit einem Bekenntnis zu den Grundrechten,
zum Frieden und zur Gerechtigkeit.
Vielen Dank.
14.2 Rede der Abgeordneten Katrin Fey (DIE LINKE) im Sondersegment der Generaldebatte
zum 50-jährigen Bestehen des Ausschusses für die Menschenrechte von
Parlamentarierinnen und Parlamentariern am 18. April 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer,
ich bin dankbar und fühle mich geehrt, dass ich eingeladen wurde, im Rahmen der Sonderveranstaltung zum
50-jährigen Jubiläum des Ausschusses für die Menschenrechte von Parlamentariern einige Worte an Sie zu
richten.
Ich selbst bin vor etwas mehr als einem Jahr in den Deutschen Bundestag eingezogen. Meine Erfahrungen als
Mitglied des Menschenrechtsausschusses und des Innenausschusses sind geprägt vom Aufstieg einer
rechtsextremen Partei in Deutschland.
Weltweit sind die Menschenrechte bedroht, da auf praktisch allen Kontinenten Kriege toben, aber auch in
demokratischen Gesellschaften stehen die Menschenrechte unter Druck. Welche Rechte haben Geflüchtete? Gibt es bei
Rechtsstaatlichkeit eine Zweiklassengesellschaft? Was bedeutet das für Menschenrechtsverletzungen im eigenen
Land?
Wir brauchen ein starkes Bekenntnis zu den Menschenrechten und eine konsequente Umsetzung der
Menschenrechte in der nationalen und regionalen Politik. Wir müssen klare rechtliche und politische Mechanismen und
Rahmenbedingungen gewährleisten, um Menschenrechtsverletzungen, die in unseren eigenen Gesellschaften und
Demokratien begangen werden, zu ahnden. Nur wenn wir uns im eigenen Land zu den Menschenrechten
bekennen, sind wir in der Lage, diese auch international zu fördern, einzufordern und durchzusetzen.
Das Bundestagsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) ist eine seit 2003 bestehende
Menschenrechtsinitiative, in deren Rahmen deutsche Abgeordnete Patenschaften für bedrohte Parlamentsmitglieder
und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger weltweit übernehmen. Es dient dem Schutz,
der politischen Unterstützung und der internationalen Sichtbarkeit von gefährdeten Personen.
Im Rahmen von PsP können Abgeordnete des Deutschen Bundestages:
1. gefährdete Personen unterstützen;
2. ihr internationales Netzwerk nutzen, um diplomatischen Druck auszuüben;
3. Öffentlichkeitsarbeit leisten (z. B. Pressemitteilungen, parlamentarische Anfragen);
4. Petitionen starten oder sich für faire Gerichtsverfahren einsetzen;
5. Gefangene besuchen oder sich nach ihrer Situation erkundigen.
Das PsP-Programm ist kein Allheilmittel, aber ein wirksames Instrument der parlamentarischen
Menschenrechtspolitik. Seine Stärken liegen in:
⎯ internationaler Sichtbarkeit;
⎯ politischem Druck;
⎯ Schutz durch Aufmerksamkeit;
⎯ moralischer und symbolischer Unterstützung.
Mein Appell im Rahmen dieser Sonderveranstaltung ist es, ähnliche Programme für alle Parlamente weltweit ins
Leben zu rufen, sofern diese noch nicht existieren. Ich selbst setze mich im Rahmen dieses Programms für die
parlamentarische Menschenrechtspolitik ein. Derzeit betreue ich einen Klimaaktivisten der Organisation Vivos
Ríos aus Kolumbien sowie eine ehemalige Abgeordnete aus El Salvador, die sich für die Verteidigung verfolgter
und inhaftierter Personen einsetzt. Ich plane, die Kollegin aus El Salvador im nächsten Jahr zu besuchen.
Bitte folgen Sie diesem Beispiel mit Ihren eigenen parlamentarischen Menschenrechtsinitiativen und sprechen
Sie mich gerne an, um dieses Thema zu vertiefen!
Nochmals vielen Dank für die freundliche Einladung und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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