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Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6906 · Antrag · Original ↗

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Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen Antrag der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Mirco Hanker, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Marc Bernhard, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian Reck, Ruben Rupp, Georg Schroeter, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Jörn König, Reinhard Mixl, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Deutschland ist 2025 trotz eigener großer wirtschaftlicher Herausforderungen erstmals der größte Geber weltweiter Entwicklungshilfe (Official Development Assistance, ODA) geworden.1 Mit 29,1 Milliarden US-Dollar (rund 26 Milliarden Euro) überholte es die USA (29,0 Milliarden US-Dollar), die im Rahmen der „America first“-Politik der Trump-Administration ihre Aufwendungen für Entwicklungshilfe drastisch reduziert hatten. Von den rund 26 Milliarden Euro deutschen ODA-Mitteln entfallen ca. 39 % aus dem Etat des Einzelplans 23.2 2. Ein erheblicher Teil der deutschen ODA kommt gar nicht im Ausland an: Allein 4,3 Milliarden Euro (17 Prozent) entfielen 2025 auf die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland, weitere 2,2 Milliarden Euro (8,5 Prozent) auf Ausgaben der Bundesländer für Studenten aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen². Diese Anrechnung ist zwar OECD- berichtslinienkonform, bedeutet aber, dass ein erheblicher Teil deutscher Entwicklungshilfeaufwendungen gar nicht langfristigen Entwicklungsprojekten zugutekommt. 3. Diese finanzielle Überversorgung hat dazu geführt, dass der Kompetenzbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über ein vernünftiges und mandatskonformes Maß hinaus stetig erweitert 1 www.tagesspiegel.de/politik/deutschland-erstmals-grosster-geldgeber-weltweite-entwicklungshilfe-bricht- wegen-usa-ein-15450990.html 2 www.merkur.de/politik/fluechtlinge-studenten-wofuer-die-bundesregierung-ihre-entwicklungshilfe-milliar- den-wirklich-ausgibt-zr-94255714.html Deutscher Bundestag Drucksache 21/6906 21. Wahlperiode 07.07.2026 wurde. Der deutsche Staat zeigt dabei eine eklatante innere Unfähigkeit: Während im Inland grundlegendste Dinge der öffentlichen Leistungserbringung wie ein sauberer und sicherer öffentlicher Raum, lebenswerte Innenstädte und ein funktionierender öffentlicher Transport nicht mehr gewährleistet werden, will derselbe Staat im Ausland die Welt retten. Je deutlicher die derzeitige offizielle Politik den Zerfall des gesellschaftlichen Raums leugnet, desto deutlicher wird ihre eigene Inkompetenz und Unzulänglichkeit. Viele politische Entscheidungen verstärken den sozialen Abstieg für breite Schichten der Bevölkerung etwa durch eine ideologisch geprägte und kostenintensive Klima- und Energiepolitik und eine gescheiterte Migrationspolitik. Deutschland ist längst kein sicheres Land mehr, eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten der OECD steht paradoxerweise einem immer stärkeren Niedergang des öffentlichen Raums gegenüber. 4. Unter dem Mantel moralischer Unangreifbarkeit der Entwicklungshilfe verbirgt sich ein Versorgungssystem für politische Akteure, das zu oft ideologisch linke Projekte im Ausland finanziert. Ein prägnantes Negativbeispiel hierfür ist die so genannte „Feministische Entwicklungspolitik“, die Ressourcen aus knappen Staatskassen für gesellschaftspolitische Transformationsprogramme bindet, statt ökonomische Realitäten zu adressieren und zu verbessern.3 Die derzeitige Ausrichtung und Konstruktion der deutschen Entwicklungszusammenarbeit untergraben die Verfolgung und Verwirklichung deutscher wirtschaftlicher und außenpolitischer Interessen. Diese Interessen bestehen primär aus der Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit, der Ermöglichung eines möglichst barrierefreien Handels, des Zugangs zu Märkten und Rohstoffen, der Bekämpfung von Fluchtursachen und wirtschaftlicher Migration und dem Erhalt der eigenen kulturellen Identität. 5. Entwicklungshilfe ist primär ein Instrument der Außenpolitik, aber auch der Außenwirtschaftspolitik. Ein wesentlicher Aufgabenteil entwicklungspolitischer Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Lage der Nehmernation zu fördern und so langfristig eine Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände zu erwirken. Diese Maßnahmen liegen jedoch auch im Interesse des Gebers, insbesondere außenwirtschaftlicher Natur: die Förderung eines aktiven Handels, Schaffung von Marktzugängen und privilegierten Rohstoffpartnerschaften müssen hierbei stets primäres Ziel sein. Darüber hinaus muss die finanzielle und technische Bereitstellung von Entwicklungshilfe strikt an konkrete Bedingungen geknüpft werden, die Empfängerstaaten aktiv an der regionalen Bekämpfung illegaler Migration, organisierter Kriminalität und des Terrorismus verpflichten. Entwicklungshilfe muss auch dazu dienen, strategische Bündnisse zu knüpfen, die deutsche Sprache und die deutsche kulturelle Identität zu fördern. Die aktuelle Herangehensweise, entwicklungspolitische Maßnahmen auch rasant wachsenden Volkswirtschaften und Großmächten wie Indien zu gewähren, ist im Sinne der entwicklungspolitischen Prinzipien unverantwortbar, nicht zielführend und entspricht auch nicht dem politischen Geist der Entwicklungshilfe.4 6. Internationale bewährte Erfahrungen belegen, dass eine Integration von Entwicklungszusammenarbeit in die Außen- und Wirtschaftspolitik nicht nur massive Einsparungen in Verwaltung, Haushalt und Umsetzung ermöglicht, sondern die Ausrichtung und enge Verknüpfung an nationalen Interessen stärkt. So hat Großbritannien 2020 sein separates Ministerium für internationale Entwicklung (DFID) aufgelöst und in das Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO) eingegliedert.5 Australien integrierte 2013 die Auslandsentwicklungs- 3 www.bmz.de/de/themen/feministische-entwicklungspolitik 4 www.bmz.de/de/laender/indien 5 www.gov.uk/government/news/prime-minister-announces-merger-of-department-for-international- development-and-foreign-office agentur AusAID in das Außenministerium (DFAT).6 In Belgien, Frankreich und den Niederlanden wurden die Entwicklungsetats deutlich gekürzt.7 Belgiens Behörde für Entwicklungszusammenarbeit ist im Außenministerium angesiedelt, Frankreich betreibt eine Entwicklungsbehörde auf Agentur-Ebene (die u. a. Aspekte der Entwicklung und Außenwirtschaftsförderung enthält) und die Niederlande verfügen über eine „Generaldirektion für internationale Zusammenarbeit“, die ebenfalls dem Außenministerium angehört. Österreich senkt im Doppelhaushalt 2025/2026 die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds und die Austrian Development Agency.8 Besonders anschaulich ist die Reform in den Vereinigten Staaten von Amerika (als bisher größtem Geber): Die Trump-Administration hat 2025 die US-amerikanische Entwicklungsbehörde USAID (United States Agency for International Development) vollständig geschlossen, über 80 Prozent der Programme gestrichen und Restaufgaben in dem US-Außenministerium übertragen.9 Ergänzend dazu erfolgten weitere Kürzungen von 4,9 Milliarden US-Dollar. Ziel war eine konsequente interessenbasierte „America First“-Ausrichtung statt teilweise intransparenter und ineffizienter Auslandshilfe. Diese internationalen Ansätze illustrieren, dass Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit eine vernünftige Antwort auf ökonomische Drucklagen darstellen und Chancen eröffnen, Ressourcen effizienter zu verteilen sowie nationale Prioritäten zu betonen. Im Fall des BMZ scheint also der Betrieb einer eigenen Obersten Bundesbehörde, also eines eigenständigen Bundesministeriums für alle Angelegenheiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, entbehrlich. Die spezifischen Aufgaben des deutschen Entwicklungsengagements müssen demnach umfassend überprüft, sinnvoll reduziert und entsprechend an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übertragen werden. II. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die für das Entwicklungsressort vorgesehenen Bundeshaushaltsmittel im Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 um etwa 80,1 Prozent zu reduzieren (Kern-Etat von 10,06 Milliarden Euro um 8,06 Milliarden Euro auf 2,00 Milliarden Euro); parallel sollen die Einnahmen um 121 Millionen Euro durch geringere Schuldentilgungen bei Entwicklungsländern steigen; 2. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 aufzulösen und die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen an das Auswärtige Amt (Einzelplan 05) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Einzelplan 09) zu delegieren sowie die verbliebenen Bundeshaushaltsmittel in die Einzelpläne 05 bzw. 09 zu integrieren; 3. die verbleibenden zwei Milliarden Euro im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 wie folgt umzuverteilen: An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE, Einzelplan 09) fließen 1,228 Milliarden Euro aus Ausgaben sowie 772 Millionen Euro aus Einnahmen für zweckorientierte wirtschaftliche Kooperationen, die den wirtschaftlichen Vorteilen deutscher Unternehmen und Beschäftigter dienen und von ideologischen Vorgaben befreit sind; dem Auswärtigen Amt (AA, Einzelplan 05) werden 772 Millionen Euro 6 www.theguardian.com/global-development/2013/sep/18/australia-aid-foreign-policy 7 www.focus.de/earth/wie-deutschlands-klima-kuerzungen-bald-kaffee-und-obst-fuer-sie-verteuern-wer- den_eef68690-1ced-49bb-9d08-7304cca580cf.html 8 www.oe24.at/oesterreich/politik/aussenministerium-spart-bei-entwicklungshilfe-und-verwaltung/633144632 9 www.zeit.de/politik/ausland/2025-08/usa-donald-trump-auslandshilfen-kuerzung Ausgaben und 17,5 Millionen Euro Einnahmen zugeleitet, mit einem Schwerpunkt auf humanitärer Hilfe; 4. alle bestehenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer umfassenden Überprüfung im Sinne der staatspolitischen Prinzipien der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu unterziehen, wobei sämtliche Initiativen, die den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands widersprechen, ideologisch einseitig geprägt sind, Bedenken hinsichtlich Transparenz oder angemessener Verwendung der Mittel im In- und Ausland aufwerfen oder sich als ineffizient in Zeit und Aufgabenerfüllung oder nicht nachhaltig erweisen, zu stoppen; 5. die staatliche Umsetzungsstruktur neu zu ordnen: Die KfW als Instanz der finanziellen Zusammenarbeit übernimmt durch eine Ausweitung der Kreditvergabe die Primärfunktion, während die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) eine nachgelagerte, sekundäre Rolle in der technischen Zusammenarbeit einnimmt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Berlin, den 7. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist in ihrer derzeitigen Form ineffizient, einseitig ideologisch überfrachtet und nicht nach den nationalen Interessen Deutschlands ausgerichtet. Statt entwicklungspolitische Prinzipien wie die langfristige Armutsbekämpfung, Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände und wirtschaftlicher Entwicklung unter der Berücksichtigung der nationalen Interessen Deutschlands zu honorieren, finanziert sie vielfach linke und grüne Projekte mit zumindest fragwürdiger Zielsetzung und intransparentem Erfüllungsaufwand, fördert (auch unwissentlich) korrupte Strukturen und subventioniert sogar die Aufnahme von Migranten im Inland. Angesichts weltweiter Kürzungen und der Priorisierung nationaler Interessen in wichtigen Geberländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich, ist eine umfangreiche Reform der deutschen Entwicklungszusammenarbeit überfällig. Das Konzept der Neustrukturierung setzt genau hier an und zielt auf eine effiziente, interessengeleitete und transparente Entwicklungspolitik, die nahtlos in die Außen- und Wirtschaftspolitik integriert wird, ohne bewährte Aufgabenprofile aufzugeben. Zu II.1 (Haushaltskürzung) Die massive Reduzierung des Etats auf 2 Milliarden Euro ist zwingend erforderlich, um die haushälterischen Verpflichtungen Deutschlands zu berücksichtigen und Mittel für dringende innenpolitische Prioritäten wie das Gesundheitssystem, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie den Bildungsbereich freizusetzen. Die derzeitige Überversorgung führt zu systematischer Verschwendung ohne nachweisbaren Nutzen für die deutschen Steuerzahler und untergräbt die Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung als oberste Priorität allen staatlichen Handelns. Da die Haushaltsmittel auf dem Haushaltsgesetz 2026 beruhen, soll die Bundesregierung im Rahmen eines Gesetzesentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 die entsprechenden Änderungen vorlegen. Zu II.2 (Aufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in das Auswärtige Amt und in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingliedern) Die Auflösung des BMZ und die Delegation der Zuständigkeiten an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schaffen die notwendige Kohärenz zwischen Entwicklungshilfe, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und außenpolitischen Interessen und verhindern teure Parallelstrukturen. Entwicklungshilfe muss künftig als Instrument der Außen- und Außenwirtschaftspolitik verstanden werden, das unmittelbar den deutschen Interessen dient und nicht als eigenständiges ideologisches Ressort fortbesteht. Die Bundesregierung soll daher einen Gesetzesentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 vorlegen, der die Auflösung des BMZ sowie die Übertragung der Zuständigkeiten und Mittel ermöglicht. Zu II.3 (Umverteilung der verbleibenden Mittel) Die präzise Umverteilung der verbleibenden 2 Milliarden Euro stellt sicher, dass nur noch zweckorientierte wirtschaftliche Kooperationen und humanitäre Hilfe gefördert werden. Die Mittel für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dienen deutschen Unternehmen, wirtschaftlichen Strukturen und Beschäftigten, während das Auswärtige Amt gezielte humanitäre Einsätze in akuten Krisen übernimmt – frei von ideologischen Vorgaben und mit klarem Fokus auf unmittelbare Verbesserung im Partnerland sowie deutschen Interessen. Zu II.5 (Umfassende Überprüfung aller Vorhaben) Eine vollständige Überprüfung aller bestehenden entwicklungspolitischen Projekte ist unverzichtbar, um Maßnahmen, die deutschen wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen nicht sachdienlich, ideologisch motiviert, ineffizient oder nicht langfristig sind, sofort zu beenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass künftig ausschließlich Initiativen gefördert und unterstützt werden, die einen messbaren Mehrwert bieten, Transparenz garantieren und den deutschen Steuerzahler nicht durch wirkungslose Strukturen belasten. Zu II.6 (Neustrukturierung der Umsetzungsstellen) Die Neuordnung der staatlichen Umsetzungsstruktur eliminiert Redundanzen und Verschwendungspotenziale durch eine klare Hierarchie: Die KfW übernimmt durch die Ausweitung der Kreditvergabe die Primärfunktion der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, während die GIZ lediglich eine nachgelagerte, sekundäre Rolle in der technischen Zusammenarbeit einnimmt. Diese konsequente Beseitigung von Doppelstrukturen sowie die strikte Ausrichtung an wirtschaftlichen Interessen Deutschlands steigern die Wirksamkeit der Mittel deutlich und senken den Verwaltungsaufwand nachhaltig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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