Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen
Text
Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen
Antrag
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis
Pauli, Mirco Hanker, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Marc
Bernhard, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz,
Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Christian
Reck, Ruben Rupp, Georg Schroeter, Alexander Arpaschi, Carsten Becker,
Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris
Gamanov, Alexis L. Giersch, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich,
Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Jörn König,
Reinhard Mixl, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß,
Manfred Schiller, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Entwicklungshilfe drastisch reduzieren und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auflösen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Deutschland ist 2025 trotz eigener großer wirtschaftlicher Herausforderungen
erstmals der größte Geber weltweiter Entwicklungshilfe (Official Development
Assistance, ODA) geworden.1 Mit 29,1 Milliarden US-Dollar (rund 26 Milliarden
Euro) überholte es die USA (29,0 Milliarden US-Dollar), die im Rahmen der
„America first“-Politik der Trump-Administration ihre Aufwendungen für
Entwicklungshilfe drastisch reduziert hatten. Von den rund 26 Milliarden Euro
deutschen ODA-Mitteln entfallen ca. 39 % aus dem Etat des Einzelplans 23.2
2. Ein erheblicher Teil der deutschen ODA kommt gar nicht im Ausland an: Allein
4,3 Milliarden Euro (17 Prozent) entfielen 2025 auf die Versorgung und
Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland, weitere 2,2 Milliarden Euro (8,5
Prozent) auf Ausgaben der Bundesländer für Studenten aus Entwicklungsländern an
deutschen Hochschulen². Diese Anrechnung ist zwar OECD-
berichtslinienkonform, bedeutet aber, dass ein erheblicher Teil deutscher
Entwicklungshilfeaufwendungen gar nicht langfristigen Entwicklungsprojekten zugutekommt.
3. Diese finanzielle Überversorgung hat dazu geführt, dass der Kompetenzbereich
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) über ein vernünftiges und mandatskonformes Maß hinaus stetig erweitert
1 www.tagesspiegel.de/politik/deutschland-erstmals-grosster-geldgeber-weltweite-entwicklungshilfe-bricht-
wegen-usa-ein-15450990.html
2 www.merkur.de/politik/fluechtlinge-studenten-wofuer-die-bundesregierung-ihre-entwicklungshilfe-milliar-
den-wirklich-ausgibt-zr-94255714.html
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6906
21. Wahlperiode 07.07.2026
wurde. Der deutsche Staat zeigt dabei eine eklatante innere Unfähigkeit: Während
im Inland grundlegendste Dinge der öffentlichen Leistungserbringung wie ein
sauberer und sicherer öffentlicher Raum, lebenswerte Innenstädte und ein
funktionierender öffentlicher Transport nicht mehr gewährleistet werden, will derselbe
Staat im Ausland die Welt retten. Je deutlicher die derzeitige offizielle Politik den
Zerfall des gesellschaftlichen Raums leugnet, desto deutlicher wird ihre eigene
Inkompetenz und Unzulänglichkeit. Viele politische Entscheidungen verstärken
den sozialen Abstieg für breite Schichten der Bevölkerung etwa durch eine
ideologisch geprägte und kostenintensive Klima- und Energiepolitik und eine
gescheiterte Migrationspolitik. Deutschland ist längst kein sicheres Land mehr, eine
der höchsten Steuer- und Abgabenquoten der OECD steht paradoxerweise einem
immer stärkeren Niedergang des öffentlichen Raums gegenüber.
4. Unter dem Mantel moralischer Unangreifbarkeit der Entwicklungshilfe verbirgt
sich ein Versorgungssystem für politische Akteure, das zu oft ideologisch linke
Projekte im Ausland finanziert. Ein prägnantes Negativbeispiel hierfür ist die so
genannte „Feministische Entwicklungspolitik“, die Ressourcen aus knappen
Staatskassen für gesellschaftspolitische Transformationsprogramme bindet, statt
ökonomische Realitäten zu adressieren und zu verbessern.3 Die derzeitige
Ausrichtung und Konstruktion der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
untergraben die Verfolgung und Verwirklichung deutscher wirtschaftlicher und
außenpolitischer Interessen. Diese Interessen bestehen primär aus der Gewährleistung
innerer und äußerer Sicherheit, der Ermöglichung eines möglichst barrierefreien
Handels, des Zugangs zu Märkten und Rohstoffen, der Bekämpfung von
Fluchtursachen und wirtschaftlicher Migration und dem Erhalt der eigenen kulturellen
Identität.
5. Entwicklungshilfe ist primär ein Instrument der Außenpolitik, aber auch der
Außenwirtschaftspolitik. Ein wesentlicher Aufgabenteil entwicklungspolitischer
Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Lage der Nehmernation zu fördern und so
langfristig eine Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände zu erwirken.
Diese Maßnahmen liegen jedoch auch im Interesse des Gebers, insbesondere
außenwirtschaftlicher Natur: die Förderung eines aktiven Handels, Schaffung von
Marktzugängen und privilegierten Rohstoffpartnerschaften müssen hierbei stets
primäres Ziel sein. Darüber hinaus muss die finanzielle und technische
Bereitstellung von Entwicklungshilfe strikt an konkrete Bedingungen geknüpft werden,
die Empfängerstaaten aktiv an der regionalen Bekämpfung illegaler Migration,
organisierter Kriminalität und des Terrorismus verpflichten. Entwicklungshilfe
muss auch dazu dienen, strategische Bündnisse zu knüpfen, die deutsche Sprache
und die deutsche kulturelle Identität zu fördern. Die aktuelle Herangehensweise,
entwicklungspolitische Maßnahmen auch rasant wachsenden Volkswirtschaften
und Großmächten wie Indien zu gewähren, ist im Sinne der
entwicklungspolitischen Prinzipien unverantwortbar, nicht zielführend und entspricht auch nicht
dem politischen Geist der Entwicklungshilfe.4
6. Internationale bewährte Erfahrungen belegen, dass eine Integration von
Entwicklungszusammenarbeit in die Außen- und Wirtschaftspolitik nicht nur massive
Einsparungen in Verwaltung, Haushalt und Umsetzung ermöglicht, sondern die
Ausrichtung und enge Verknüpfung an nationalen Interessen stärkt. So hat
Großbritannien 2020 sein separates Ministerium für internationale Entwicklung
(DFID) aufgelöst und in das Foreign, Commonwealth and Development Office
(FCDO) eingegliedert.5 Australien integrierte 2013 die Auslandsentwicklungs-
3 www.bmz.de/de/themen/feministische-entwicklungspolitik
4 www.bmz.de/de/laender/indien
5 www.gov.uk/government/news/prime-minister-announces-merger-of-department-for-international-
development-and-foreign-office
agentur AusAID in das Außenministerium (DFAT).6 In Belgien, Frankreich und
den Niederlanden wurden die Entwicklungsetats deutlich gekürzt.7 Belgiens
Behörde für Entwicklungszusammenarbeit ist im Außenministerium angesiedelt,
Frankreich betreibt eine Entwicklungsbehörde auf Agentur-Ebene (die u. a.
Aspekte der Entwicklung und Außenwirtschaftsförderung enthält) und die
Niederlande verfügen über eine „Generaldirektion für internationale Zusammenarbeit“,
die ebenfalls dem Außenministerium angehört. Österreich senkt im
Doppelhaushalt 2025/2026 die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds und die Austrian
Development Agency.8 Besonders anschaulich ist die Reform in den Vereinigten
Staaten von Amerika (als bisher größtem Geber): Die Trump-Administration hat
2025 die US-amerikanische Entwicklungsbehörde USAID (United States Agency
for International Development) vollständig geschlossen, über 80 Prozent der
Programme gestrichen und Restaufgaben in dem US-Außenministerium übertragen.9
Ergänzend dazu erfolgten weitere Kürzungen von 4,9 Milliarden US-Dollar. Ziel
war eine konsequente interessenbasierte „America First“-Ausrichtung statt
teilweise intransparenter und ineffizienter Auslandshilfe. Diese internationalen
Ansätze illustrieren, dass Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit eine
vernünftige Antwort auf ökonomische Drucklagen darstellen und Chancen eröffnen,
Ressourcen effizienter zu verteilen sowie nationale Prioritäten zu betonen. Im
Fall des BMZ scheint also der Betrieb einer eigenen Obersten Bundesbehörde,
also eines eigenständigen Bundesministeriums für alle Angelegenheiten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit, entbehrlich. Die spezifischen Aufgaben des
deutschen Entwicklungsengagements müssen demnach umfassend überprüft,
sinnvoll reduziert und entsprechend an das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übertragen werden.
II. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die für das Entwicklungsressort vorgesehenen Bundeshaushaltsmittel im
Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das
Haushaltsgesetz 2026 um etwa 80,1 Prozent zu reduzieren (Kern-Etat von 10,06
Milliarden Euro um 8,06 Milliarden Euro auf 2,00 Milliarden Euro); parallel
sollen die Einnahmen um 121 Millionen Euro durch geringere Schuldentilgungen
bei Entwicklungsländern steigen;
2. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026
aufzulösen und die Zuständigkeit für die Erbringung von Entwicklungsleistungen an das
Auswärtige Amt (Einzelplan 05) und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (Einzelplan 09) zu delegieren sowie die verbliebenen
Bundeshaushaltsmittel in die Einzelpläne 05 bzw. 09 zu integrieren;
3. die verbleibenden zwei Milliarden Euro im Rahmen eines Gesetzentwurfs für das
Haushaltsgesetz 2026 wie folgt umzuverteilen: An das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE, Einzelplan 09) fließen 1,228 Milliarden Euro
aus Ausgaben sowie 772 Millionen Euro aus Einnahmen für zweckorientierte
wirtschaftliche Kooperationen, die den wirtschaftlichen Vorteilen deutscher
Unternehmen und Beschäftigter dienen und von ideologischen Vorgaben befreit
sind; dem Auswärtigen Amt (AA, Einzelplan 05) werden 772 Millionen Euro
6 www.theguardian.com/global-development/2013/sep/18/australia-aid-foreign-policy
7 www.focus.de/earth/wie-deutschlands-klima-kuerzungen-bald-kaffee-und-obst-fuer-sie-verteuern-wer-
den_eef68690-1ced-49bb-9d08-7304cca580cf.html
8 www.oe24.at/oesterreich/politik/aussenministerium-spart-bei-entwicklungshilfe-und-verwaltung/633144632
9 www.zeit.de/politik/ausland/2025-08/usa-donald-trump-auslandshilfen-kuerzung
Ausgaben und 17,5 Millionen Euro Einnahmen zugeleitet, mit einem
Schwerpunkt auf humanitärer Hilfe;
4. alle bestehenden Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einer
umfassenden Überprüfung im Sinne der staatspolitischen Prinzipien der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu unterziehen, wobei sämtliche Initiativen,
die den außenpolitischen, wirtschaftspolitischen und sicherheitspolitischen
Interessen Deutschlands widersprechen, ideologisch einseitig geprägt sind, Bedenken
hinsichtlich Transparenz oder angemessener Verwendung der Mittel im In- und
Ausland aufwerfen oder sich als ineffizient in Zeit und Aufgabenerfüllung oder
nicht nachhaltig erweisen, zu stoppen;
5. die staatliche Umsetzungsstruktur neu zu ordnen: Die KfW als Instanz der
finanziellen Zusammenarbeit übernimmt durch eine Ausweitung der Kreditvergabe
die Primärfunktion, während die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) eine nachgelagerte, sekundäre Rolle in der technischen Zusammenarbeit
einnimmt, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist in ihrer derzeitigen Form ineffizient, einseitig ideologisch
überfrachtet und nicht nach den nationalen Interessen Deutschlands ausgerichtet. Statt entwicklungspolitische
Prinzipien wie die langfristige Armutsbekämpfung, Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände und
wirtschaftlicher Entwicklung unter der Berücksichtigung der nationalen Interessen Deutschlands zu honorieren, finanziert
sie vielfach linke und grüne Projekte mit zumindest fragwürdiger Zielsetzung und intransparentem
Erfüllungsaufwand, fördert (auch unwissentlich) korrupte Strukturen und subventioniert sogar die Aufnahme von
Migranten im Inland. Angesichts weltweiter Kürzungen und der Priorisierung nationaler Interessen in wichtigen
Geberländern wie den USA, Großbritannien oder Österreich, ist eine umfangreiche Reform der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit überfällig.
Das Konzept der Neustrukturierung setzt genau hier an und zielt auf eine effiziente, interessengeleitete und
transparente Entwicklungspolitik, die nahtlos in die Außen- und Wirtschaftspolitik integriert wird, ohne bewährte
Aufgabenprofile aufzugeben.
Zu II.1 (Haushaltskürzung)
Die massive Reduzierung des Etats auf 2 Milliarden Euro ist zwingend erforderlich, um die haushälterischen
Verpflichtungen Deutschlands zu berücksichtigen und Mittel für dringende innenpolitische Prioritäten wie das
Gesundheitssystem, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie den Bildungsbereich freizusetzen. Die
derzeitige Überversorgung führt zu systematischer Verschwendung ohne nachweisbaren Nutzen für die deutschen
Steuerzahler und untergräbt die Verantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung als oberste Priorität allen
staatlichen Handelns. Da die Haushaltsmittel auf dem Haushaltsgesetz 2026 beruhen, soll die Bundesregierung im
Rahmen eines Gesetzesentwurfs für das Haushaltsgesetz 2026 die entsprechenden Änderungen vorlegen.
Zu II.2 (Aufgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in das
Auswärtige Amt und in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingliedern)
Die Auflösung des BMZ und die Delegation der Zuständigkeiten an das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schaffen die notwendige Kohärenz zwischen Entwicklungshilfe,
wirtschaftlicher Zusammenarbeit und außenpolitischen Interessen und verhindern teure Parallelstrukturen.
Entwicklungshilfe muss künftig als Instrument der Außen- und Außenwirtschaftspolitik verstanden werden, das unmittelbar
den deutschen Interessen dient und nicht als eigenständiges ideologisches Ressort fortbesteht. Die
Bundesregierung soll daher einen Gesetzesentwurf für das Haushaltsgesetz 2026 vorlegen, der die Auflösung des BMZ sowie
die Übertragung der Zuständigkeiten und Mittel ermöglicht.
Zu II.3 (Umverteilung der verbleibenden Mittel)
Die präzise Umverteilung der verbleibenden 2 Milliarden Euro stellt sicher, dass nur noch zweckorientierte
wirtschaftliche Kooperationen und humanitäre Hilfe gefördert werden. Die Mittel für das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie dienen deutschen Unternehmen, wirtschaftlichen Strukturen und Beschäftigten, während
das Auswärtige Amt gezielte humanitäre Einsätze in akuten Krisen übernimmt – frei von ideologischen Vorgaben
und mit klarem Fokus auf unmittelbare Verbesserung im Partnerland sowie deutschen Interessen.
Zu II.5 (Umfassende Überprüfung aller Vorhaben)
Eine vollständige Überprüfung aller bestehenden entwicklungspolitischen Projekte ist unverzichtbar, um
Maßnahmen, die deutschen wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen nicht sachdienlich, ideologisch
motiviert, ineffizient oder nicht langfristig sind, sofort zu beenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass
künftig ausschließlich Initiativen gefördert und unterstützt werden, die einen messbaren Mehrwert bieten,
Transparenz garantieren und den deutschen Steuerzahler nicht durch wirkungslose Strukturen belasten.
Zu II.6 (Neustrukturierung der Umsetzungsstellen)
Die Neuordnung der staatlichen Umsetzungsstruktur eliminiert Redundanzen und Verschwendungspotenziale
durch eine klare Hierarchie: Die KfW übernimmt durch die Ausweitung der Kreditvergabe die Primärfunktion
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, während die GIZ lediglich eine nachgelagerte, sekundäre Rolle in
der technischen Zusammenarbeit einnimmt. Diese konsequente Beseitigung von Doppelstrukturen sowie die
strikte Ausrichtung an wirtschaftlichen Interessen Deutschlands steigern die Wirksamkeit der Mittel deutlich und
senken den Verwaltungsaufwand nachhaltig.
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ISSN 0722-8333
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