Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung
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Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6839
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Nicole Höchst, Udo Theodor Hemmelgarn,
Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Anna Rathert, Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle –
Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung
Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) verändert die globale
Sicherheitsarchitektur grundlegend. In der rüstungskontrollpolitischen Debatte
nimmt KI eine Doppelrolle ein: Einerseits fungiert sie als regulatorischer
Gegenstand, da die Entstehung autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous
Weapon Systems (LAWS)) die klassische, hardwarefokussierte
Rüstungskontrolle vor existenzielle Herausforderungen stellt. Andererseits bietet KI als
Werkzeug (z. B. durch automatisierte Satellitenbildanalyse, Mustererkennung
und multisensorielle Datenfusion) neue, hocheffiziente Möglichkeiten zur
Verifikation internationaler Rüstungsabkommen (www.prif.org/fileadmin/Daten/Pu
blikationen/Prif_Reports/2019/PRIF0419_barrierefrei.pdf).
Möglichkeiten des Einsatzes von KI als Werkzeug finden sich in der
automatisierten Satelliten- und Sensorauswertung, bei der multisensoriellen
Datenfusion, bei der Überwachung globaler Lieferketten sowie in der Open Source
Intelligence. Im Einzelnen geht es beispielsweise darum, dass KI Veränderungen
an nuklearen oder militärischen Infrastrukturen (z. B. Bewegungen von
Trägersystemen, Baumaßnahmen an Silos) in Echtzeit aufspüren kann, indem sie
Gigabytes an täglichen Satellitendaten filtert, oder Korrelationen in Daten über
seismische Aktivitäten, um verdeckte Explosionen (geheime Atomwaffentests)
von natürlichen Erdbeben unterscheidet. Bei Dual-Use-Gütern können KI-
gestützte Text- und Datenanalysen (Natural Language Processing)
Handelsdaten, Zollpapiere und Firmenregister weltweit durchsuchen, um verdächtige
Beschaffungsmuster oder Umgehungsnetzwerke zu identifizieren (siehe PRIF
(Peace Research Institute Frankfurt)-Report, S. 18 bis 25).
Die konkrete behördliche Praxis im Inland wirft bei den Fragestellern
allerdings Fragen auf. Aus Antworten der Bundesregierung auf frühere
parlamentarische Anfragen geht hervor, dass Bundesbehörden wie das Auswärtige Amt KI
im operativen Bereich der Rüstungskontrolle derzeit kaum nutzen
(beispielsweise hier Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/11281).
Gleichzeitig fließen finanzielle Mittel in externe Forschungsinitiativen (u. a. am IFSH
(Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität
Hamburg; www.hamburg-armscontrol.de/) oder im Rahmen von iPRAW
(International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons; www.ssoar.info/sso
ar/bitstream/handle/document/77402/ssoar-2021-Focus_on_National_Regulatio
ns_on.pdf?sequence=1&isAllowed=y) oder in nationale und internationale
Veranstaltungen und Formate („Künstliche Intelligenz und
Massenvernichtungswaffen“ im Juni 2024: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherh
eitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/2665058-2665058) etc. (vgl.
Jahresabrüstungsbericht 2024, www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2728538/44f
35608348f9b5108a696eaef98ceb6/abrbericht2024-data.pdf, hier S. 39 bis 40;
Jahresabrüstungsbericht 2025 https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/210585
0 .pdf, hier S. 12), deren konkreter Nutzen und Einfluss auf die deutsche
Außen- und Sicherheitspolitik für die Fragesteller schwer nachvollziehbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. werden
bereits heute KI-gestützte Systeme oder Verfahren des maschinellen Lernens
direkt oder indirekt zur Rüstungs-, Export- oder Verifikationskontrolle
eingesetzt (bitte nach System, Einsatzzweck und Behörde aufschlüsseln)?
2. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. ist ein
solcher Einsatz vorgesehen oder geplant, und wie ist der Stand der
Einführung?
3. Welche konkreten Pläne oder Machbarkeitsstudien existieren seitens der
Bundesregierung, um KI-Anwendungen zur automatisierten Auswertung
von Satellitenbildern, Lieferkettenüberwachungen oder Open-Source-
Daten (OSINT) in den kommenden Jahren in die behördliche Praxis der
Export- und Rüstungskontrolle zu integrieren?
4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung internationale
Kontrollbehörden (wie die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) oder die
Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO))
personell, finanziell oder technologisch bei der Entwicklung und
Implementierung von KI-Verifikationswerkzeugen (bitte Unterstützung
aufschlüsseln)?
5. Welche konkreten Exportkontrollmaßnahmen wendet das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit an, um den
unkontrollierten Abfluss von hoch spezialisierter KI-Software und Algorithmen-
Designs in Drittstaaten zu verhindern, und wo sieht die Bundesregierung
hier ggf. regulatorischen Anpassungsbedarf?
6. Welche konkreten Forschungsprojekte im Bereich „KI in der
Rüstungskontrolle bzw. Verifikation“ wurden seit dem Jahr 2021 durch
Bundesmittel gefördert (bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger, Laufzeit,
federführendem Bundesministerium und genauer Fördersumme
aufschlüsseln)?
7. Welche konkreten wissenschaftlichen oder politischen
Handlungsempfehlungen sind aus dem vom Auswärtigen Amt geförderten „Forschungs- und
Transferprojekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien“ am Institut
für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH; www.hamburg-armsc
ontrol.de/) sowie aus anderen Projekten, Veranstaltungen etc.
hervorgegangen, und inwieweit wurden diese in die praktische Politik des
Auswärtigen Amts übernommen?
8. Welche Bedeutung hat die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
(Cyber-Agentur; www.cyberagentur.de/) bei der Erforschung von KI-
Regulierungs- und Verifikationsmethoden, und welche konkreten Budgets
wurden dort für diesen spezifischen Bereich bisher bereitgestellt?
9. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verifiziert werden, ob ein
Staat ein KI-Modell für militärische Zwecke trainiert, zumal Algorithmen
digital verborgen, modifiziert oder kopiert werden können?
10. Gibt es dementsprechend ein Konzept, wie ein Kontrollregime für
immaterielle Technologie (Codes) aussehen kann, ohne dass Staaten
tiefgehende und damit völkerrechtlich undenkbare Einblicke in ihre sensibelsten
Serverstrukturen gewähren müssen?
11. Welche Kriterien muss ein KI-Modell mit allgemeinem
Verwendungszweck (General Purpose AI, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/
Digitales/KI/3_Modelle/start.html) erfüllen, um als rüstungsrelevant
eingestuft zu werden und wie will man in diesem Zusammenhang das Open-
Source-Schlupfloch (sobald der Code öffentlich ist, greift das
Exportkontrollrecht laut Ausnahmeregelungen oft nicht mehr, da es „allgemein
zugänglich“ ist) schließen?
12. Hat sich die Bundesregierung mit dem möglichen Risiko
auseinandergesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative KI-
Start-ups in Deutschland aufgrund mangelnder Ressourcen und fehlender
spezialisierter Rechtsabteilungen unwissentlich gegen komplexe
exportkontrollrechtliche Vorgaben – beispielsweise durch die weltweite
Bereitstellung von API (Application Programming Interface)-Schnittstellen
(Intangible Technology Transfer) – verstoßen, und wenn ja, wie positioniert
sie sich ggf. dazu, und wie will sie dieser Überforderung ggf. begegnen?
a) Welche konkreten, niederschwelligen Beratungs-, Aufklärungs- und
Hilfsangebote stellt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ggf. speziell für junge KI-Unternehmen und
Entwicklerteams bereit, um diese vor unbeabsichtigten strafrechtlichen
Konsequenzen beim Export von Software und API-Zugängen zu schützen?
b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass der hohe bürokratische
Aufwand im Bereich der Exportkontrolle für Dual-Use-fähige
Software die Gründerszene in Deutschland im internationalen Vergleich
(insbesondere gegenüber den USA und China) systematisch
benachteiligt und somit dringend benötigte technologische Innovationen im
Inland blockiert?
c) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf., um
exportkontrollrechtliche Genehmigungsverfahren für digitale Güter und Software-
Dienstleistungen von KMU und Start-ups zu entbürokratisieren und zu
beschleunigen (z. B. durch automatisierte Prüfverfahren oder
Bagatellgrenzen bei API-Nutzungen)?
Berlin, den 24. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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