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Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6839 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle - Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6839 21. Wahlperiode 02.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Nicole Höchst, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Anna Rathert, Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rüstungskontrolle – Potenziale, Risiken und strategische Ausrichtung der Bundesregierung Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) verändert die globale Sicherheitsarchitektur grundlegend. In der rüstungskontrollpolitischen Debatte nimmt KI eine Doppelrolle ein: Einerseits fungiert sie als regulatorischer Gegenstand, da die Entstehung autonomer Waffensysteme (Lethal Autonomous Weapon Systems (LAWS)) die klassische, hardwarefokussierte Rüstungskontrolle vor existenzielle Herausforderungen stellt. Andererseits bietet KI als Werkzeug (z. B. durch automatisierte Satellitenbildanalyse, Mustererkennung und multisensorielle Datenfusion) neue, hocheffiziente Möglichkeiten zur Verifikation internationaler Rüstungsabkommen (www.prif.org/fileadmin/Daten/Pu blikationen/Prif_Reports/2019/PRIF0419_barrierefrei.pdf). Möglichkeiten des Einsatzes von KI als Werkzeug finden sich in der automatisierten Satelliten- und Sensorauswertung, bei der multisensoriellen Datenfusion, bei der Überwachung globaler Lieferketten sowie in der Open Source Intelligence. Im Einzelnen geht es beispielsweise darum, dass KI Veränderungen an nuklearen oder militärischen Infrastrukturen (z. B. Bewegungen von Trägersystemen, Baumaßnahmen an Silos) in Echtzeit aufspüren kann, indem sie Gigabytes an täglichen Satellitendaten filtert, oder Korrelationen in Daten über seismische Aktivitäten, um verdeckte Explosionen (geheime Atomwaffentests) von natürlichen Erdbeben unterscheidet. Bei Dual-Use-Gütern können KI- gestützte Text- und Datenanalysen (Natural Language Processing) Handelsdaten, Zollpapiere und Firmenregister weltweit durchsuchen, um verdächtige Beschaffungsmuster oder Umgehungsnetzwerke zu identifizieren (siehe PRIF (Peace Research Institute Frankfurt)-Report, S. 18 bis 25). Die konkrete behördliche Praxis im Inland wirft bei den Fragestellern allerdings Fragen auf. Aus Antworten der Bundesregierung auf frühere parlamentarische Anfragen geht hervor, dass Bundesbehörden wie das Auswärtige Amt KI im operativen Bereich der Rüstungskontrolle derzeit kaum nutzen (beispielsweise hier Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/11281). Gleichzeitig fließen finanzielle Mittel in externe Forschungsinitiativen (u. a. am IFSH (Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg; www.hamburg-armscontrol.de/) oder im Rahmen von iPRAW (International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons; www.ssoar.info/sso ar/bitstream/handle/document/77402/ssoar-2021-Focus_on_National_Regulatio ns_on.pdf?sequence=1&isAllowed=y) oder in nationale und internationale Veranstaltungen und Formate („Künstliche Intelligenz und Massenvernichtungswaffen“ im Juni 2024: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherh eitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/2665058-2665058) etc. (vgl. Jahresabrüstungsbericht 2024, www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2728538/44f 35608348f9b5108a696eaef98ceb6/abrbericht2024-data.pdf, hier S. 39 bis 40; Jahresabrüstungsbericht 2025 https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/210585 0 .pdf, hier S. 12), deren konkreter Nutzen und Einfluss auf die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik für die Fragesteller schwer nachvollziehbar sind. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. werden bereits heute KI-gestützte Systeme oder Verfahren des maschinellen Lernens direkt oder indirekt zur Rüstungs-, Export- oder Verifikationskontrolle eingesetzt (bitte nach System, Einsatzzweck und Behörde aufschlüsseln)?  2. In welchen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden etc. ist ein solcher Einsatz vorgesehen oder geplant, und wie ist der Stand der Einführung?  3. Welche konkreten Pläne oder Machbarkeitsstudien existieren seitens der Bundesregierung, um KI-Anwendungen zur automatisierten Auswertung von Satellitenbildern, Lieferkettenüberwachungen oder Open-Source- Daten (OSINT) in den kommenden Jahren in die behördliche Praxis der Export- und Rüstungskontrolle zu integrieren?  4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung internationale Kontrollbehörden (wie die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) oder die Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO)) personell, finanziell oder technologisch bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Verifikationswerkzeugen (bitte Unterstützung aufschlüsseln)?  5. Welche konkreten Exportkontrollmaßnahmen wendet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit an, um den unkontrollierten Abfluss von hoch spezialisierter KI-Software und Algorithmen- Designs in Drittstaaten zu verhindern, und wo sieht die Bundesregierung hier ggf. regulatorischen Anpassungsbedarf?  6. Welche konkreten Forschungsprojekte im Bereich „KI in der Rüstungskontrolle bzw. Verifikation“ wurden seit dem Jahr 2021 durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Projekttitel, Zuwendungsempfänger, Laufzeit, federführendem Bundesministerium und genauer Fördersumme aufschlüsseln)?  7. Welche konkreten wissenschaftlichen oder politischen Handlungsempfehlungen sind aus dem vom Auswärtigen Amt geförderten „Forschungs- und Transferprojekt Rüstungskontrolle und Neue Technologien“ am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH; www.hamburg-armsc ontrol.de/) sowie aus anderen Projekten, Veranstaltungen etc. hervorgegangen, und inwieweit wurden diese in die praktische Politik des Auswärtigen Amts übernommen?  8. Welche Bedeutung hat die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyber-Agentur; www.cyberagentur.de/) bei der Erforschung von KI- Regulierungs- und Verifikationsmethoden, und welche konkreten Budgets wurden dort für diesen spezifischen Bereich bisher bereitgestellt?  9. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung verifiziert werden, ob ein Staat ein KI-Modell für militärische Zwecke trainiert, zumal Algorithmen digital verborgen, modifiziert oder kopiert werden können? 10. Gibt es dementsprechend ein Konzept, wie ein Kontrollregime für immaterielle Technologie (Codes) aussehen kann, ohne dass Staaten tiefgehende und damit völkerrechtlich undenkbare Einblicke in ihre sensibelsten Serverstrukturen gewähren müssen? 11. Welche Kriterien muss ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ Digitales/KI/3_Modelle/start.html) erfüllen, um als rüstungsrelevant eingestuft zu werden und wie will man in diesem Zusammenhang das Open- Source-Schlupfloch (sobald der Code öffentlich ist, greift das Exportkontrollrecht laut Ausnahmeregelungen oft nicht mehr, da es „allgemein zugänglich“ ist) schließen? 12. Hat sich die Bundesregierung mit dem möglichen Risiko auseinandergesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie innovative KI- Start-ups in Deutschland aufgrund mangelnder Ressourcen und fehlender spezialisierter Rechtsabteilungen unwissentlich gegen komplexe exportkontrollrechtliche Vorgaben – beispielsweise durch die weltweite Bereitstellung von API (Application Programming Interface)-Schnittstellen (Intangible Technology Transfer) – verstoßen, und wenn ja, wie positioniert sie sich ggf. dazu, und wie will sie dieser Überforderung ggf. begegnen? a) Welche konkreten, niederschwelligen Beratungs-, Aufklärungs- und Hilfsangebote stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ggf. speziell für junge KI-Unternehmen und Entwicklerteams bereit, um diese vor unbeabsichtigten strafrechtlichen Konsequenzen beim Export von Software und API-Zugängen zu schützen? b) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass der hohe bürokratische Aufwand im Bereich der Exportkontrolle für Dual-Use-fähige Software die Gründerszene in Deutschland im internationalen Vergleich (insbesondere gegenüber den USA und China) systematisch benachteiligt und somit dringend benötigte technologische Innovationen im Inland blockiert? c) Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf., um exportkontrollrechtliche Genehmigungsverfahren für digitale Güter und Software- Dienstleistungen von KMU und Start-ups zu entbürokratisieren und zu beschleunigen (z. B. durch automatisierte Prüfverfahren oder Bagatellgrenzen bei API-Nutzungen)? Berlin, den 24. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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