Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe (Antwort zu Drs. 21/6522)
Text
Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe (Antwort zu Drs. 21/6522)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6814
21. Wahlperiode 01.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6522 –
Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung
und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben beide Regierungen angekündigt,
eine sogenannte hochrangige Nukleare Steuerungsgruppe einzurichten (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/joint-declaration-of-president-mac
ron-and-chancellor-merz-2409268). Diese soll nach Angaben der
Bundesregierung als bilateraler Rahmen für verteidigungspolitische Konsultationen
sowie für die Abstimmung strategischer Maßnahmen im Bereich der
Abschreckung dienen. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist unter anderem Artikel 4
des Vertrags von Aachen, der eine vertiefte sicherheits- und
verteidigungspolitische Kooperation zwischen beiden Staaten vorsieht.
Nach den bisher öffentlich verfügbaren Informationen soll die Nukleare
Steuerungsgruppe insbesondere dem strategischen Austausch über Fragen der
Abschreckung sowie der Koordinierung entsprechender Maßnahmen dienen.
Dabei soll die Zusammenarbeit verschiedene Elemente der
Abschreckungsarchitektur umfassen, darunter konventionelle Fähigkeiten, Raketenabwehr sowie
die Rolle der französischen Nuklearstreitkräfte. Darüber hinaus wurde
angekündigt, dass Deutschland konventionell an französischen Nuklearübungen
teilnehmen soll, strategische Einrichtungen gemeinsam besucht und
bestimmte militärische Fähigkeiten gemeinsam weiterentwickelt werden sollen (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/joint-declaration-of-president-mac
ron-and-chancellor-merz-2409268).
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Frankreich und Deutschland ihre
Fähigkeiten zum Eskalationsmanagement unterhalb der nuklearen Schwelle
stärken wollen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Bereiche wie
Frühwarnsysteme, Luftverteidigung sowie sogenannte Deep-Precision-Strike-
Fähigkeiten genannt, also konventionelle präzisionsgelenkte
Langstreckenwaffen.
Gleichzeitig betonen beide Regierungen, dass diese Zusammenarbeit weder
die nukleare Abschreckung der NATO noch die bestehende nukleare Teilhabe
Deutschlands ersetzen soll. Vielmehr soll sie diese ergänzen und im Rahmen
der bestehenden Bündnisstrukturen erfolgen. Die nukleare Abschreckung
Europas beruhe weiterhin auf der erweiterten Abschreckung der Vereinigten
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 30. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Staaten sowie auf den strategischen Nuklearstreitkräften Frankreichs und des
Vereinigten Königreichs.
Trotz dieser grundsätzlichen Einordnung bleiben zahlreiche operative und
organisatorische Fragen zur konkreten Ausgestaltung der angekündigten
Nuklearen Steuerungsgruppe bislang öffentlich ungeklärt. Insbesondere fehlen
belastbare Informationen zur institutionellen Struktur, zur Zusammensetzung,
zu Entscheidungsprozessen sowie zu den konkreten Rollen der beteiligten
staatlichen Stellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis
und verweist auf die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz
und Staatspräsident Macron vom 2. März 2026. Darüber hinaus stimmt sie den
in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen weder zu noch
bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die institutionelle Struktur
einer solchen Steuerungsgruppe vorgesehen (z. B. Zusammensetzung,
organisatorische Einbindung, Leitung)?
Es wird auf die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz und
Staatspräsident Emmanuel Macron vom 2. März 2026 verwiesen.
Im Übrigen ist die deutsch-französische Zusammenarbeit zu strategischen
Fragen der Abschreckung Gegenstand andauernder Beratungen. Es handelt sich
dabei um laufende Vorgänge und Verhandlungen, die als unmittelbares
Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen.
Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu
entsprechen, besteht nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei
Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung
liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des
Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene
Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185
[234 f.]). Darüber hinaus macht die Bundesregierung grundsätzlich keine
Angaben zu vertraulichen Austauschformaten mit Regierungen sowie offiziellen
Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung
und somit unmittelbares Regierungshandeln und unterliegen ebenfalls dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der
Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der
auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
2. Welche deutschen und französischen Institutionen sollen nach
derzeitigen Planungen dauerhaft in einer solchen Steuerungsgruppe vertreten
sein?
In der Steuerungsgruppe werden hochrangige Vertreter der deutschen und
französischen Regierung vertreten sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
3. Ist vorgesehen, dass neben den Verteidigungsministerien auch andere
Ressorts wie etwa Außenministerien, Generalstäbe oder
Nachrichtendienste dauerhaft an einer solchen Steuerungsgruppe beteiligt werden?
4. Welche Ebene der politischen oder militärischen Führung soll in einer
solchen Steuerungsgruppe vertreten sein (z. B. Ministerebene,
Staatssekretärsebene, militärische Führungsebene)?
5. In welchem Rhythmus sollen Sitzungen einer solchen Steuerungsgruppe
nach derzeitigen Planungen stattfinden?
6. Ist vorgesehen, innerhalb dieser Struktur thematische Arbeitsgruppen
oder Unterstrukturen einzurichten, und wenn ja, zu welchen
Themenfeldern?
7. Welche Entscheidungs- oder Abstimmungsverfahren sollen innerhalb
einer solchen Steuerungsgruppe zur Anwendung kommen?
Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Welche Geheimhaltungsstufe ist für die Arbeit einer solchen
Steuerungsgruppe vorgesehen?
Die Geheimhaltungsstufe richtet sich grundsätzlich nach der
Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Informationen. Aufgrund der Sensibilität des Themas ist zu
erwarten, dass die Vorgänge mindestens der Einstufung GEHEIM unterliegen.
9. Welche Rolle beabsichtigt Deutschland nach derzeitigen Planungen
innerhalb dieser Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen
Abschreckung einzunehmen?
Es wird auf die gemeinsame Erklärung von Staatspräsident Emmanuel Macron
und Bundeskanzler Friedrich Merz vom 2. März 2026 und die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
10. In welcher Weise soll Deutschland nach derzeitigen Planungen
konventionell an französischen Nuklearübungen beteiligt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Übrigen betrifft diese Frage Informationen, die in besonders hohem Maße
das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
gleichfalls durch Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen, wie
das Staatswohl, begrenzt. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass die
Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht
erfolgen kann. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem
konkreten Einzelfall lässt Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit Frankreichs
und der Bundesrepublik Deutschland zu. Dadurch bestünde die Gefahr, dass
sich andere feindlich gesinnte Staaten und Nachrichtendienste ein Bild über
französische nukleare Übungen und Fähigkeiten sowie Bewertungen über die
Qualität und Quantität einer deutschen Beteiligung machen können. Das
Bekanntwerden dieser Informationen wäre im Weiteren dazu geeignet, die
Funktionsfähigkeit der nuklearen Abschreckung zu unterminieren.
Daher werden die Informationen der angefragten Art für so sensibel gehalten,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung und ihrer
Partnernationen zurückstehen.
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ISSN 0722-8333
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