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Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe (Antwort zu Drs. 21/6522)

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 21/6814 · Antwort · Original ↗

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Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe (Antwort zu Drs. 21/6522) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6814 21. Wahlperiode 01.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6522 – Deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung und die geplante Nukleare Steuerungsgruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik haben beide Regierungen angekündigt, eine sogenannte hochrangige Nukleare Steuerungsgruppe einzurichten (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/joint-declaration-of-president-mac ron-and-chancellor-merz-2409268). Diese soll nach Angaben der Bundesregierung als bilateraler Rahmen für verteidigungspolitische Konsultationen sowie für die Abstimmung strategischer Maßnahmen im Bereich der Abschreckung dienen. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist unter anderem Artikel 4 des Vertrags von Aachen, der eine vertiefte sicherheits- und verteidigungspolitische Kooperation zwischen beiden Staaten vorsieht. Nach den bisher öffentlich verfügbaren Informationen soll die Nukleare Steuerungsgruppe insbesondere dem strategischen Austausch über Fragen der Abschreckung sowie der Koordinierung entsprechender Maßnahmen dienen. Dabei soll die Zusammenarbeit verschiedene Elemente der Abschreckungsarchitektur umfassen, darunter konventionelle Fähigkeiten, Raketenabwehr sowie die Rolle der französischen Nuklearstreitkräfte. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass Deutschland konventionell an französischen Nuklearübungen teilnehmen soll, strategische Einrichtungen gemeinsam besucht und bestimmte militärische Fähigkeiten gemeinsam weiterentwickelt werden sollen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/joint-declaration-of-president-mac ron-and-chancellor-merz-2409268). Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Frankreich und Deutschland ihre Fähigkeiten zum Eskalationsmanagement unterhalb der nuklearen Schwelle stärken wollen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Bereiche wie Frühwarnsysteme, Luftverteidigung sowie sogenannte Deep-Precision-Strike- Fähigkeiten genannt, also konventionelle präzisionsgelenkte Langstreckenwaffen. Gleichzeitig betonen beide Regierungen, dass diese Zusammenarbeit weder die nukleare Abschreckung der NATO noch die bestehende nukleare Teilhabe Deutschlands ersetzen soll. Vielmehr soll sie diese ergänzen und im Rahmen der bestehenden Bündnisstrukturen erfolgen. Die nukleare Abschreckung Europas beruhe weiterhin auf der erweiterten Abschreckung der Vereinigten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Staaten sowie auf den strategischen Nuklearstreitkräften Frankreichs und des Vereinigten Königreichs. Trotz dieser grundsätzlichen Einordnung bleiben zahlreiche operative und organisatorische Fragen zur konkreten Ausgestaltung der angekündigten Nuklearen Steuerungsgruppe bislang öffentlich ungeklärt. Insbesondere fehlen belastbare Informationen zur institutionellen Struktur, zur Zusammensetzung, zu Entscheidungsprozessen sowie zu den konkreten Rollen der beteiligten staatlichen Stellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis und verweist auf die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Staatspräsident Macron vom 2. März 2026. Darüber hinaus stimmt sie den in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Wertungen weder zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die institutionelle Struktur einer solchen Steuerungsgruppe vorgesehen (z. B. Zusammensetzung, organisatorische Einbindung, Leitung)? Es wird auf die gemeinsame Erklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Staatspräsident Emmanuel Macron vom 2. März 2026 verwiesen. Im Übrigen ist die deutsch-französische Zusammenarbeit zu strategischen Fragen der Abschreckung Gegenstand andauernder Beratungen. Es handelt sich dabei um laufende Vorgänge und Verhandlungen, die als unmittelbares Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). Darüber hinaus macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben zu vertraulichen Austauschformaten mit Regierungen sowie offiziellen Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln und unterliegen ebenfalls dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.  2. Welche deutschen und französischen Institutionen sollen nach derzeitigen Planungen dauerhaft in einer solchen Steuerungsgruppe vertreten sein? In der Steuerungsgruppe werden hochrangige Vertreter der deutschen und französischen Regierung vertreten sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Ist vorgesehen, dass neben den Verteidigungsministerien auch andere Ressorts wie etwa Außenministerien, Generalstäbe oder Nachrichtendienste dauerhaft an einer solchen Steuerungsgruppe beteiligt werden?  4. Welche Ebene der politischen oder militärischen Führung soll in einer solchen Steuerungsgruppe vertreten sein (z. B. Ministerebene, Staatssekretärsebene, militärische Führungsebene)?  5. In welchem Rhythmus sollen Sitzungen einer solchen Steuerungsgruppe nach derzeitigen Planungen stattfinden?  6. Ist vorgesehen, innerhalb dieser Struktur thematische Arbeitsgruppen oder Unterstrukturen einzurichten, und wenn ja, zu welchen Themenfeldern?  7. Welche Entscheidungs- oder Abstimmungsverfahren sollen innerhalb einer solchen Steuerungsgruppe zur Anwendung kommen? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. Welche Geheimhaltungsstufe ist für die Arbeit einer solchen Steuerungsgruppe vorgesehen? Die Geheimhaltungsstufe richtet sich grundsätzlich nach der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Informationen. Aufgrund der Sensibilität des Themas ist zu erwarten, dass die Vorgänge mindestens der Einstufung GEHEIM unterliegen.  9. Welche Rolle beabsichtigt Deutschland nach derzeitigen Planungen innerhalb dieser Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Abschreckung einzunehmen? Es wird auf die gemeinsame Erklärung von Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz vom 2. März 2026 und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. In welcher Weise soll Deutschland nach derzeitigen Planungen konventionell an französischen Nuklearübungen beteiligt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen betrifft diese Frage Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird gleichfalls durch Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen, wie das Staatswohl, begrenzt. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht erfolgen kann. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall lässt Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zu. Dadurch bestünde die Gefahr, dass sich andere feindlich gesinnte Staaten und Nachrichtendienste ein Bild über französische nukleare Übungen und Fähigkeiten sowie Bewertungen über die Qualität und Quantität einer deutschen Beteiligung machen können. Das Bekanntwerden dieser Informationen wäre im Weiteren dazu geeignet, die Funktionsfähigkeit der nuklearen Abschreckung zu unterminieren. Daher werden die Informationen der angefragten Art für so sensibel gehalten, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung und ihrer Partnernationen zurückstehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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