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green account

lobbyregister / register_entry 14.03.2026 · Original ↗

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green account Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Gegenstand der Interessenvertretung: Die green account GmbH vertritt die Interessen des Unternehmens im Bereich des Naturschutzrechts, der Biodiversität sowie der Entwicklung von Marktmechanismen für Ökosystemleistungen. Unser Ziel ist es, die Praxiserfahrungen aus der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und freiwilligen Naturschutzprojekten in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Konkrete Tätigkeiten Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben: Erarbeitung und Übermittlung von fachlichen Positionspapieren zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der Honorierung von Ökosystemleistungen sowie der regulatorischen Rahmensetzung für "Nature Credits" und Biodiversitätszertifikate. Direkter Dialog: Durchführung von Gesprächen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien (insbesondere BMUV und BMEL), um auf fachliche Hürden bei der praktischen Umsetzung von Naturschutzprojekten hinzuweisen und Lösungen für eine effizientere Verzahnung von Ökonomie und Ökologie vorzuschlagen. Fachliche Beratung und Vernetzung: Teilnahme an Expertenanhörungen, Fachgesprächen und parlamentarischen Abenden, um Wissen über die Quantifizierung und Zertifizierung von Biodiversitätsgewinnen (z.B. Biotopwertpunkte) zu teilen. Monitoring politischer Prozesse: Kontinuierliche Analyse der Bundespolitik im Bereich Green Finance und Naturschutz, um proaktiv auf Entwicklungen reagieren zu können, die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Flächenagentur und der beteiligten Landnutzer haben. Adressaten: Mitglieder des Deutschen Bundestages (vorrangig Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft), Fraktionen sowie politische Beamte der zuständigen Bundesministerien. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Artenschutz/Biodiversität; Öffentliches Recht; Bank- und Finanzwesen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; EU-Gesetzgebung; Erneuerbare Energien; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Klimaschutz; Ländlicher Raum; Energienetze Regelungsvorhaben: - Erhalt regionaler Kompensation & dezentraler Verwaltung von Ersatzgeldern im Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz (IZG), insb. Änderung von § 15 BNatSchG-E.: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegt, fungiert als „Bauturbo“ für die deutsche Infrastruktur. Wesentliche Inhalte: Priorisierung: Projekte für Schiene, Fernstraßen und Brücken werden rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was sie in Abwägungsverfahren priorisiert. Beschleunigung: Wegfall doppelter Prüfschritte (z. B. Raumverträglichkeitsprüfung) und Vereinfachungen bei der UVP für Schienenelektrifizierungen. Digitalisierung: Komplette Umstellung der Planfeststellung auf digitale Prozesse („Digital Only“). Das Gesetz soll jahrelange Verzögerungen beenden und die Modernisierung der Verkehrsnetze durch deutlich verkürzte Genehmigungswege massiv beschleunigen.

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