Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-342
Vermischte Einnahmen 1 000
1 000
658
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 532 02, 632 01 und 681 01.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-342
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 495
8 795
125
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ-
Bund), hier: GRS-Notfallzentrum..................................................... 495
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 495
532 05
-342
Internationale Zusammenarbeit 3 450
3 450
350
2 605
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 590 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 390 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
- 43 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05.
5. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass technische
Arbeitsmittel für die Sicherheitskontrollbehörden in den MOE-Staaten
und GUS unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU,
Europarat, UNO, IAEO, UNSCEAR, UNESCO, ECE, OECD, OSPAR, ICRP, ICNIRP,
IRPA, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen
umfasst im Wesentlichen:
1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen
Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen
Übersetzungsarbeiten,
2. Abstimmung der Forschung,
3. Konferenzen und Seminare,
4. Unterstützung bei der Weiterbildung von Behördenpersonal und
Sachverständigen.
Von den Ausgaben sind 1,1 Mio. € für die wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit mit Osteuropa und anderen Regionen vorgesehen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Unterstützung des Aufbaus sowie des operativen Handelns der
Sicherheitsbehörden....................................................................... 750
2. Aus- und Weiterbildung von Behörden- und Betreiberpersonal in
Atomkraftwerken............................................................................. 350
Zusammen............................................................................................ 1 100
Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der
Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. In begrenztem Umfang dürfen auch
Ausgaben für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen
und bilateralen Gremien geleistet werden.
Auf Gegenseitigkeit können auch die Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt
werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reise
gezahlt werden.
Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht
über ausreichende Devisen verfügen.
Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 20 T€ zu.
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 25 621
25 195
2 000
23 554
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
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1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1604 Tit. 544 01.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 544 01 und Kap. 1604 Tit. 544 01.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse an Dritte
unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dazu, den aus den Fachaufgaben erwachsenden
Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet der Nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes in den genannten Schwerpunktbereichen durch
externe Zuarbeit zu decken (ressortakzessorische Forschung, z. B. in der Form
von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen,
Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Ressortforschungsplan des Ministeriums
verausgabt und den Ämtern ihren Zuständigkeiten entsprechend zugewiesen.
Vorgesehen sind:
1. Aufträge an Bundesbehörden,
2. Vergabe öffentlicher Aufträge und
3. Zuwendungen.
Das BMUKN hat nach dem AtG und dem StrlSchG technisch-wissenschaftliche
Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen zu klären. Hierbei handelt es sich um Probleme, die kurzfristig gelöst
werden müssen und um Probleme, deren Lösung eine langfristige
Methodenentwicklung erfordert. Für die in atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs-
und Aufsichtsverfahren zu treffenden Entscheidungen sind Stand und
Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik festzustellen, insbesondere durch
Nachprüfungen oder Ergänzungen von durch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
veranlassten Untersuchungen sowohl in besonderen Einzelfällen als auch bei Fällen
von übergreifender Bedeutung. Zur Klärung von Sicherheitsfragen der
Kerntechnik, die eine langfristige Methodenentwicklung erfordern und zur Überwachung
der Einhaltung von technischen Anforderungen beim Betrieb kerntechnischer
Anlagen lässt sich das BMUKN von der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH gutachtlich beraten.
Aus den Ausgaben dürfen auch Vorhaben der Eigenforschung der GRS finanziert
werden, die der Kompetenzerhaltung der GRS auf hohem wissenschaftlich-
technischen Niveau und damit der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der GRS
dienen und daher im Bundesinteresse liegen. Darüber hinaus dürfen Maßnahmen
zum Erhalt der für die Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Kompetenz
finanziert werden.
Aus den Ausgaben dürfen auch Untersuchungen zur Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen in anderen Staaten, insbesondere in den Staaten Mittel- und
Osteuropas, finanziert werden.
Im Rahmen seiner durch das AtG und durch das StrlSchG festgelegten
Schutzaufgaben obliegt dem BMUKN der Schutz des Menschen vor den Gefahren
ionisierender Strahlen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Durchführung von
Vorhaben sowohl zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen als auch im
Zusammenhang mit der konkreten Durchführung einzelner Strahlenschutzmaßnahmen
erforderlich. Für Genehmigungsentscheidungen der Länder im Rahmen ihrer Pflichten
zur Altlastensanierung entwickelt der Bund fachlich methodische
Rahmenvorgaben, soweit dies für seine Bundesaufsicht erforderlich ist.
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlaufforschung, gutachtliche Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Ergebnisse
sowie für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch geleistet werden.
- 45 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-342
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Strahlenschutzgesetzes
37 407
37 407
3 955
24 755
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
3. Die Ausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen sind mit folgendem
Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Messkosten nach § 162 StrlSchG................................................... 33 052
2. Ausgaben für die Umgebungsüberwachung grenznaher
ausländischer Kernanlagen sowie für Inkorporationsmessstellen................ 1 428
3. Bundesauftragsverwaltung: Erstattungen für Radonmessungen.... 1 500
4. Messkosten nach §101 StrlSchV.................................................... 1 427
Zusammen............................................................................................ 37 407
Zu 1.:
Nach § 184 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender
Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)
sind die in § 162 StrlSchG und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen
genannten Aufgaben durch die Länder im Auftrag des Bundes durchzuführen. In
Verbindung mit Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet,
diese Ausgaben zu tragen und den Ländern als Zweckausgaben zu erstatten.
Für laufende jährliche Zweckausgaben der Länder sowie für Investitionen und
Betriebskosten im Rahmen des integrierten Mess- und Informationssystems zur
Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) sind die tabellarisch aufgeführten
Beträge vorgesehen.
Zu 2. und 3.:
Nach Art. 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben
zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des StrlSchG und der dazu ergangenen
Rechtsverordnungen entstehen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben für die
Erstellung und Unterhaltung von Messstellen für Personendosimetrie und
Inkorporationsmessungen sowie Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer
Kernanlagen (Nr. 2).
Hinzu kommen Ausgaben für die Festlegung von Gebieten mit potentiell erhöhtem
Radonvorkommen (Nr. 3).
Zu 4.
Des Weiteren besteht ab 2022 ein Anspruch der Länder auf Erstattung von
Zweckausgaben für die jährliche Ermittlung der von Einzelpersonen der
Bevölkerung erhaltenen Exposition nach § 101 StrlSchV und der darauf basierenden AVV
Tätigkeiten.
632 02
-342
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Atomgesetzes
11 500
4 000
4 000
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
Erläuterungen:
Nach Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben
zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes (AtG) entstehen. Dies
betrifft insbesondere Ausgaben für die Umkonditionierung von Altabfällen, für die
- 46 -
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 632 02
keine Gebühren mehr erhoben werden können bzw. nicht durch
Gebühreneinnahmen gedeckte Ausgaben der Landessammelstellen.
681 01
-342
Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 1 Atomgesetz
infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl
330
330
529
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
686 02
-342
Forschung für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und
Strahlenschutz
36 330
36 330
35 954
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 850 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 750 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 800 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dazu, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu
grundlegenden Fragestellungen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und zum
Strahlenschutz zu fördern, die außerhalb der auf Genehmigungs- und
Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben liegen. Diese staatlich geförderte
Forschung und Entwicklung (angewandte Grundlagenforschung) umfasst die
Reaktorsicherheitsforschung, die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und
Behandlung hochradioaktiver Abfälle, die Endlagerforschung, die
Strahlenschutzforschung sowie die Forschung zu gebietsübergreifenden Themen aus diesen
Gebieten. Sie dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung der erforderlichen
wissenschaftlich-technischen Kompetenz, durch Unterstützung der Ausbildung von
Nachwuchswissenschaftlern und der Erhaltung deutscher Forschungsinfrastruktur
bei universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Forschungsprojekte werden auch im internationalen Rahmen einschließlich des
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen
geleistet werden (Projektträgerkosten).
687 01
-342
Beiträge an internationale Organisationen 33 889
34 838
35 697
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 1 100 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck
Beitrag
der Bundesrepublik Deutschland
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Beitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. 5,47 2954 USD 30 568 1 505 32 073
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung
von Sicherungsmaßnahmen
- 47 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck
Beitrag
der Bundesrepublik Deutschland
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Beitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
2. Kernenergieagentur (NEA), Paris...................................... 10,00 1 196 - 1 196
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
3. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris............. 10,00 620 - 620
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Zusammen................................................................................. 32 384 1 505 33 889
Differenzen durch Rundung möglich
687 03
-342
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Globalen Partnerschaft 500
500
304
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(623)
- 48 -
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Vorbemerkung
In Kapitel 1611 sind bestimmte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die
Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die
Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über
die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und
Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem
Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage und
die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in gesonderten
Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
1. das Umweltbundesamt (Kapitel 1613),
2. das Bundesamt für Naturschutz (Kapitel 1614),
3. das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen
Entsorgung (Kapitel 1615),
4. das Bundesamt für Strahlenschutz (Kapitel 1616).
Überblick zum Kapitel 1611
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 15 15 - -
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1
Gesamteinnahmen.................................................. 15 15 - 1
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 84 153 74 389 +9 764 2 505 76 818
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 20 044 19 975 +69 6 525 19 976
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 45 442 34 268 +11 174 37 700
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -28 757 -20 112 -8 645 -
Gesamtausgaben.................................................... 120 882 108 520 +12 362 9 030 134 494
davon flexibilisiert.................................................... 78 634 67 494 +11 140 9 030 68 520
davon nicht flexibilisiert........................................... 42 248 41 026 +1 222 65 974
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 8 000
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 2 000
- 49 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und
-ausgaben