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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -342 Vermischte Einnahmen 1 000 1 000 658 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02, 632 01 und 681 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -342 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 495 8 795 125 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ- Bund), hier: GRS-Notfallzentrum..................................................... 495 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 495 532 05 -342 Internationale Zusammenarbeit 3 450 3 450 350 2 605 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 590 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 390 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. - 43 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 532 05 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05. 5. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass technische Arbeitsmittel für die Sicherheitskontrollbehörden in den MOE-Staaten und GUS unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU, Europarat, UNO, IAEO, UNSCEAR, UNESCO, ECE, OECD, OSPAR, ICRP, ICNIRP, IRPA, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen umfasst im Wesentlichen: 1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen Übersetzungsarbeiten, 2. Abstimmung der Forschung, 3. Konferenzen und Seminare, 4. Unterstützung bei der Weiterbildung von Behördenpersonal und Sachverständigen. Von den Ausgaben sind 1,1 Mio. € für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Osteuropa und anderen Regionen vorgesehen: Bezeichnung 1 000 € 1. Unterstützung des Aufbaus sowie des operativen Handelns der Sicherheitsbehörden....................................................................... 750 2. Aus- und Weiterbildung von Behörden- und Betreiberpersonal in Atomkraftwerken............................................................................. 350 Zusammen............................................................................................ 1 100 Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. In begrenztem Umfang dürfen auch Ausgaben für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und bilateralen Gremien geleistet werden. Auf Gegenseitigkeit können auch die Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reise gezahlt werden. Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen. Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 20 T€ zu. 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 25 621 25 195 2 000 23 554 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 44 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 544 01 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1604 Tit. 544 01. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1604 Tit. 544 01. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dazu, den aus den Fachaufgaben erwachsenden Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet der Nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in den genannten Schwerpunktbereichen durch externe Zuarbeit zu decken (ressortakzessorische Forschung, z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Ressortforschungsplan des Ministeriums verausgabt und den Ämtern ihren Zuständigkeiten entsprechend zugewiesen. Vorgesehen sind: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge und 3. Zuwendungen. Das BMUKN hat nach dem AtG und dem StrlSchG technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zu klären. Hierbei handelt es sich um Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen und um Probleme, deren Lösung eine langfristige Methodenentwicklung erfordert. Für die in atom- bzw. strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu treffenden Entscheidungen sind Stand und Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik festzustellen, insbesondere durch Nachprüfungen oder Ergänzungen von durch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden veranlassten Untersuchungen sowohl in besonderen Einzelfällen als auch bei Fällen von übergreifender Bedeutung. Zur Klärung von Sicherheitsfragen der Kerntechnik, die eine langfristige Methodenentwicklung erfordern und zur Überwachung der Einhaltung von technischen Anforderungen beim Betrieb kerntechnischer Anlagen lässt sich das BMUKN von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH gutachtlich beraten. Aus den Ausgaben dürfen auch Vorhaben der Eigenforschung der GRS finanziert werden, die der Kompetenzerhaltung der GRS auf hohem wissenschaftlich- technischen Niveau und damit der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der GRS dienen und daher im Bundesinteresse liegen. Darüber hinaus dürfen Maßnahmen zum Erhalt der für die Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Kompetenz finanziert werden. Aus den Ausgaben dürfen auch Untersuchungen zur Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen in anderen Staaten, insbesondere in den Staaten Mittel- und Osteuropas, finanziert werden. Im Rahmen seiner durch das AtG und durch das StrlSchG festgelegten Schutzaufgaben obliegt dem BMUKN der Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender Strahlen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Durchführung von Vorhaben sowohl zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen als auch im Zusammenhang mit der konkreten Durchführung einzelner Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Für Genehmigungsentscheidungen der Länder im Rahmen ihrer Pflichten zur Altlastensanierung entwickelt der Bund fachlich methodische Rahmenvorgaben, soweit dies für seine Bundesaufsicht erforderlich ist. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, gutachtliche Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Ergebnisse sowie für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch geleistet werden. - 45 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -342 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes 37 407 37 407 3 955 24 755 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. 3. Die Ausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Messkosten nach § 162 StrlSchG................................................... 33 052 2. Ausgaben für die Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen sowie für Inkorporationsmessstellen................ 1 428 3. Bundesauftragsverwaltung: Erstattungen für Radonmessungen.... 1 500 4. Messkosten nach §101 StrlSchV.................................................... 1 427 Zusammen............................................................................................ 37 407 Zu 1.: Nach § 184 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) sind die in § 162 StrlSchG und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen genannten Aufgaben durch die Länder im Auftrag des Bundes durchzuführen. In Verbindung mit Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, diese Ausgaben zu tragen und den Ländern als Zweckausgaben zu erstatten. Für laufende jährliche Zweckausgaben der Länder sowie für Investitionen und Betriebskosten im Rahmen des integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) sind die tabellarisch aufgeführten Beträge vorgesehen. Zu 2. und 3.: Nach Art. 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des StrlSchG und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen entstehen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben für die Erstellung und Unterhaltung von Messstellen für Personendosimetrie und Inkorporationsmessungen sowie Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen (Nr. 2). Hinzu kommen Ausgaben für die Festlegung von Gebieten mit potentiell erhöhtem Radonvorkommen (Nr. 3). Zu 4. Des Weiteren besteht ab 2022 ein Anspruch der Länder auf Erstattung von Zweckausgaben für die jährliche Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition nach § 101 StrlSchV und der darauf basierenden AVV Tätigkeiten. 632 02 -342 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes 11 500 4 000 4 000 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. Erläuterungen: Nach Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes (AtG) entstehen. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für die Umkonditionierung von Altabfällen, für die - 46 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 632 02 keine Gebühren mehr erhoben werden können bzw. nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckte Ausgaben der Landessammelstellen. 681 01 -342 Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 1 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl 330 330 529 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. 686 02 -342 Forschung für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Strahlenschutz 36 330 36 330 35 954 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 850 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 8 750 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 800 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dazu, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu grundlegenden Fragestellungen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und zum Strahlenschutz zu fördern, die außerhalb der auf Genehmigungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben liegen. Diese staatlich geförderte Forschung und Entwicklung (angewandte Grundlagenforschung) umfasst die Reaktorsicherheitsforschung, die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, die Endlagerforschung, die Strahlenschutzforschung sowie die Forschung zu gebietsübergreifenden Themen aus diesen Gebieten. Sie dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Kompetenz, durch Unterstützung der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern und der Erhaltung deutscher Forschungsinfrastruktur bei universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Forschungsprojekte werden auch im internationalen Rahmen einschließlich des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden (Projektträgerkosten). 687 01 -342 Beiträge an internationale Organisationen 33 889 34 838 35 697 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2028 bis zu......................................... 1 100 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck Beitrag der Bundesrepublik Deutschland Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Beitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 €in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. 5,47 2954 USD 30 568 1 505 32 073 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen - 47 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck Beitrag der Bundesrepublik Deutschland Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Beitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 €in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 2. Kernenergieagentur (NEA), Paris...................................... 10,00 1 196 - 1 196 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris............. 10,00 620 - 620 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zusammen................................................................................. 32 384 1 505 33 889 Differenzen durch Rundung möglich 687 03 -342 Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Globalen Partnerschaft 500 500 304 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (623) - 48 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Vorbemerkung In Kapitel 1611 sind bestimmte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführung an die Versorgungsrücklage und die Zuweisung an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Nachgeordnete Dienststellen sind: 1. das Umweltbundesamt (Kapitel 1613), 2. das Bundesamt für Naturschutz (Kapitel 1614), 3. das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Kapitel 1615), 4. das Bundesamt für Strahlenschutz (Kapitel 1616). Überblick zum Kapitel 1611 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 15 - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 Gesamteinnahmen.................................................. 15 15 - 1 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 84 153 74 389 +9 764 2 505 76 818 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 20 044 19 975 +69 6 525 19 976 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 45 442 34 268 +11 174 37 700 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -28 757 -20 112 -8 645 - Gesamtausgaben.................................................... 120 882 108 520 +12 362 9 030 134 494 davon flexibilisiert.................................................... 78 634 67 494 +11 140 9 030 68 520 davon nicht flexibilisiert........................................... 42 248 41 026 +1 222 65 974 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 8 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 2 000 - 49 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

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