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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -342 Vermischte Einnahmen 1 000 1 000 12 119 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02, 632 01 und 681 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -342 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 495 495 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 485 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 495 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 495 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 495 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ- Bund), hier: GRS-Notfallzentrum..................................................... 495 2. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 495 - 43 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 532 05 -342 Internationale Zusammenarbeit 3 450 3 450 350 2 768 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05. 5. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass technische Arbeitsmittel für die Sicherheitskontrollbehörden in den MOE-Staaten und GUS unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU, Europarat, UNO, IAEO, UNSCEAR, UNESCO, ECE, OECD, OSPAR, ICRP, ICNIRP, IRPA, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen umfasst im Wesentlichen: 1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen Übersetzungsarbeiten, 2. Abstimmung der Forschung, 3. Konferenzen und Seminare, 4. Unterstützung bei der Weiterbildung von Behördenpersonal und Sachverständigen. Von den Ausgaben sind 1,1 Mio. € für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Osteuropa und anderen Regionen vorgesehen: Bezeichnung 1 000 € 1. Unterstützung des Aufbaus sowie des operativen Handelns der Sicherheitsbehörden....................................................................... 750 2. Aus- und Weiterbildung von Behörden- und Betreiberpersonal in Atomkraftwerken............................................................................. 350 Zusammen............................................................................................ 1 100 Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. In begrenztem Umfang dürfen auch Ausgaben für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und bilateralen Gremien geleistet werden. Auf Gegenseitigkeit können auch die Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reise gezahlt werden. Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen. - 44 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 25 021 30 171 2 000 65 961 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 244 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 244 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse an Dritte unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dazu, den aus den Fachaufgaben erwachsenden Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet der Nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in den genannten Schwerpunktbereichen durch externe Zuarbeit zu decken (ressortakzessorische Forschung, z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Ressortforschungsplan des Ministeriums verausgabt und den Ämtern ihren Zuständigkeiten entsprechend zugewiesen. Vorgesehen sind: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge und 3. Zuwendungen. Das BMUKN hat nach dem AtG technisch-wissenschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zu klären. Hierbei handelt es sich um Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen und um Probleme, deren Lösung eine langfristige Methodenentwicklung erfordert. Für die in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu treffenden Entscheidungen sind Stand und Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik festzustellen, insbesondere durch Nachprüfungen oder Ergänzungen von durch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden veranlassten Untersuchungen sowohl in besonderen Einzelfällen als auch bei Fällen von übergreifender Bedeutung. Zur Klärung von Sicherheitsfragen der Kerntechnik, die eine langfristige Methodenentwicklung erfordern und zur Überwachung der Einhaltung von technischen Anforderungen beim Betrieb kerntechnischer Anlagen lässt sich das BMUKN von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH gutachtlich beraten. Aus den Ausgaben dürfen auch Vorhaben der Eigenforschung der GRS finanziert werden, die der Kompetenzerhaltung der GRS auf hohem wissenschaftlich- technischen Niveau und damit der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der GRS dienen und daher im Bundesinteresse liegen. Darüber hinaus dürfen Maßnahmen zum Erhalt der für die Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Kompetenz finanziert werden. Aus den Ausgaben dürfen auch Untersuchungen zur Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen in anderen Staaten, insbesondere in den Staaten Mittel- und Osteuropas, finanziert werden. - 45 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Im Rahmen seiner durch das AtG und die Strahlenschutzverordnung festgelegten Schutzaufgaben obliegt dem BMUKN der Schutz des Menschen vor den Gefahren ionisierender Strahlen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Durchführung von Vorhaben sowohl zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen als auch im Zusammenhang mit der konkreten Durchführung einzelner Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Für Genehmigungsentscheidungen der Länder im Rahmen ihrer Pflichten zur Altlastensanierung entwickelt der Bund fachlich methodische Rahmenvorgaben, soweit dies für seine Bundesaufsicht erforderlich ist. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, gutachtliche Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Ergebnisse sowie für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -342 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes 24 980 24 980 8 981 21 999 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. 3. Die Ausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 02. 4. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 4 sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Messkosten nach § 162 StrlSchG................................................... 18 052 2. Ausgaben für die Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen sowie für Inkorporationsmessstellen................ 1 428 3. Bundesauftragsverwaltung: Erstattungen für Radonmessungen.... 1 500 4. Messkosten nach §101 StrlSchV.................................................... 4 000 Zusammen............................................................................................ 24 980 Zu 1.: Nach § 184 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) sind die in § 162 StrlSchG und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen genannten Aufgaben durch die Länder im Auftrag des Bundes durchzuführen. In Verbindung mit Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, diese Ausgaben zu tragen und den Ländern als Zweckausgaben zu erstatten. Für laufende jährliche Zweckausgaben der Länder sowie für Investitionen und Betriebskosten im Rahmen des integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) sind die tabellarisch aufgeführten Beträge vorgesehen. Zu 2. und 3.: Nach Art. 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des StrlSchG und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen entstehen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben für die Erstellung und Unterhaltung von Messstellen für Personendosimetrie und Inkorporationsmessungen sowie Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen (Nr. 2). Hinzu kommen Ausgaben für die Festlegung von Gebieten mit potentiell erhöhtem Radonvorkommen (Nr. 3). Zu 4. Des Weiteren besteht ab 2022 ein Anspruch der Länder auf Erstattung von Zweckausgaben für die jährliche Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition nach § 101 StrlSchV und der darauf basierenden AVV Tätigkeiten. - 46 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 632 02 -342 Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Atomgesetzes 4 000 4 000 3 991 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. Erläuterungen: Nach Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes (AtG) entstehen. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für die Umkonditionierung von Altabfällen, für die keine Gebühren mehr erhoben werden können bzw. nicht durch Gebühreneinnahmen gedeckte Ausgaben der Landessammelstellen. 681 01 -342 Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 1 Atomgesetz infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl 330 330 500 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605. 686 02 -342 Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 36 330 38 330 8 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 483 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 561 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 190 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 866 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 866 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dazu, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu grundlegenden Fragestellungen der nuklearen Sicherheit zu fördern, die außerhalb der auf Genehmigungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben liegen. Diese staatlich geförderte Forschung und Entwicklung (angewandte Grundlagenforschung) umfasst die Reaktorsicherheitsforschung, die Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, die Endlagerforschung sowie die Forschung zu Querschnittsfragen aus diesen Gebieten. Sie dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Kompetenz, durch Unterstützung der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern und der Erhaltung deutscher Forschungsinfrastruktur bei universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Forschungsprojekte werden auch im internationalen Rahmen einschließlich des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt. Aus dem Ansatz können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden (Projektträgerkosten). 687 01 -342 Beiträge an internationale Organisationen 36 364 35 698 33 087 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 380 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 680 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar. - 47 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck Beitrag der Bundesrepublik Deutschland Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Beitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 €in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. 5,90 3465 USD 25 765 8 752 34 517 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen 2. Kernenergieagentur (NEA), Paris...................................... 10,00 - 1 326 - 1 326 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris............. 13,96 - 521 - 521 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Zusammen................................................................................. 27 612 8 752 36 364 Differenzen durch Rundung möglich 687 03 -342 Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Globalen Partnerschaft 500 500 416 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (392) - 48 - 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Wesentlicher Aufgabenschwerpunkt im Kapitel "Verbraucherpolitik" ist die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher (Titel 684 03, SDGs 3, 7, 10 und 12). Außerdem sind unter anderem der Zuschuss an die Vertretung der Verbraucher, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., (Titel 684 01, SDGs 3, 7 bis 13 und 16) und Mittel zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher (Titel 684 06, SDGs 1, 12, 16) veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Gewährleistung einer angemessenen Interessenvertretung. Diese Ziele werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation und Verbraucherbildung verfolgt. Ziel der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, im Wege der Projektförderung die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Märkten sowie ihre Kompetenz zu stärken. Dazu gehört insbesondere auch die Vermittlung unabhängiger Informationen zu den Verbraucherrechten und ihrer Durchsetzung, zum Umgang mit Informationen und Medien sowie zur Verbesserung der Finanzkompetenzen. Ziel der überregionalen Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher ist es, mit gezielten Projekten und Maßnahmen zur Information und Kompetenzvermittlung die wirtschaftliche Situation der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu verwirklichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ist die Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen in den Ländern sowie von 28 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden; mit seinen insgesamt 44 Mitgliedsorganisationen vertritt er damit die Belange der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher. Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben wird der vzbv institutionell gefördert. Dies soll ihm ermöglichen, eine unabhängige und effiziente Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern wahrzunehmen, die Koordinierung der Verbraucherarbeit durchzuführen, Marktentwicklungen mit Hilfe von empirisch zu erhebenden Daten systematisch zu analysieren, die Qualifikation der in der Verbraucherarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen sowie bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte mitzuwirken. Der Förderung kommt im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes eine besondere Bedeutung zu, da hier mangels staatlicher Vollzugszuständigkeit den Verbraucherinnen und Verbrauchern in den weit überwiegenden Fällen die eigenverantwortliche Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche selbst obliegt. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt insbesondere zu den SDGs 1, 3, 7 bis 13 und 16 bei. Die veranschlagten Mittel dienen dadurch Verbesserungen im Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS 2021. Überblick zum Kapitel 1608 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 746 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 746 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 352 1 052 +300 459 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 39 707 39 334 +373 100 38 367 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 41 059 40 386 +673 100 38 826 davon nicht flexibilisiert........................................... 41 059 40 386 +673 100 38 826 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 14 775 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 6 590 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 4 385 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 800 - 49 - Verbraucherpolitik 1608 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -059 Vermischte Einnahmen - - 1 746 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 352 1 052 459 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 823 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 498 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 175 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 350 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 400 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 200 T€ Haushaltsjahr 2027 .................................................................. 150 T€ Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 50 T€ 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. Erläuterungen: Das BMUKN bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben wissenschaftlicher Entscheidungshilfe. Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-, Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem Epl. 16 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt sowie Personal- und Sachkosten der Projektträger geleistet werden. - 50 -

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