Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-342
Vermischte Einnahmen 1 000
1 000
12 119
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 532 02, 632 01 und 681 01.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-342
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 495
495
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 485 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 495 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 495 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 495 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes (RLZ-
Bund), hier: GRS-Notfallzentrum..................................................... 495
2. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 495
- 43 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
532 05
-342
Internationale Zusammenarbeit 3 450
3 450
350
2 768
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 532 05 und Kap. 1604 Tit. 532 05.
5. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass technische
Arbeitsmittel für die Sicherheitskontrollbehörden in den MOE-Staaten
und GUS unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU,
Europarat, UNO, IAEO, UNSCEAR, UNESCO, ECE, OECD, OSPAR, ICRP, ICNIRP,
IRPA, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen
umfasst im Wesentlichen:
1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen
Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen
Übersetzungsarbeiten,
2. Abstimmung der Forschung,
3. Konferenzen und Seminare,
4. Unterstützung bei der Weiterbildung von Behördenpersonal und
Sachverständigen.
Von den Ausgaben sind 1,1 Mio. € für die wissenschaftlich-technische
Zusammenarbeit mit Osteuropa und anderen Regionen vorgesehen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Unterstützung des Aufbaus sowie des operativen Handelns der
Sicherheitsbehörden....................................................................... 750
2. Aus- und Weiterbildung von Behörden- und Betreiberpersonal in
Atomkraftwerken............................................................................. 350
Zusammen............................................................................................ 1 100
Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der
Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. In begrenztem Umfang dürfen auch
Ausgaben für die Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen
und bilateralen Gremien geleistet werden.
Auf Gegenseitigkeit können auch die Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt
werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reise
gezahlt werden.
Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht
über ausreichende Devisen verfügen.
- 44 -
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 25 021
30 171
2 000
65 961
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 244 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 244 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit.
544 01.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse an Dritte
unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dazu, den aus den Fachaufgaben erwachsenden
Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet der Nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes in den genannten Schwerpunktbereichen durch
externe Zuarbeit zu decken (ressortakzessorische Forschung, z. B. in der Form
von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen,
Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Ressortforschungsplan des Ministeriums
verausgabt und den Ämtern ihren Zuständigkeiten entsprechend zugewiesen.
Vorgesehen sind:
1. Aufträge an Bundesbehörden,
2. Vergabe öffentlicher Aufträge und
3. Zuwendungen.
Das BMUKN hat nach dem AtG technisch-wissenschaftliche Fragen von
grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zu klären.
Hierbei handelt es sich um Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen und
um Probleme, deren Lösung eine langfristige Methodenentwicklung erfordert.
Für die in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zu treffenden
Entscheidungen sind Stand und Fortentwicklung von Wissenschaft und Technik
festzustellen, insbesondere durch Nachprüfungen oder Ergänzungen von durch
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden veranlassten Untersuchungen sowohl in
besonderen Einzelfällen als auch bei Fällen von übergreifender Bedeutung. Zur
Klärung von Sicherheitsfragen der Kerntechnik, die eine langfristige
Methodenentwicklung erfordern und zur Überwachung der Einhaltung von technischen
Anforderungen beim Betrieb kerntechnischer Anlagen lässt sich das BMUKN von der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH gutachtlich
beraten.
Aus den Ausgaben dürfen auch Vorhaben der Eigenforschung der GRS finanziert
werden, die der Kompetenzerhaltung der GRS auf hohem wissenschaftlich-
technischen Niveau und damit der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der GRS
dienen und daher im Bundesinteresse liegen. Darüber hinaus dürfen Maßnahmen
zum Erhalt der für die Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Kompetenz
finanziert werden.
Aus den Ausgaben dürfen auch Untersuchungen zur Sicherheit kerntechnischer
Einrichtungen in anderen Staaten, insbesondere in den Staaten Mittel- und
Osteuropas, finanziert werden.
- 45 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
Im Rahmen seiner durch das AtG und die Strahlenschutzverordnung
festgelegten Schutzaufgaben obliegt dem BMUKN der Schutz des Menschen vor den
Gefahren ionisierender Strahlen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die
Durchführung von Vorhaben sowohl zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen als auch
im Zusammenhang mit der konkreten Durchführung einzelner
Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Für Genehmigungsentscheidungen der Länder im Rahmen
ihrer Pflichten zur Altlastensanierung entwickelt der Bund fachlich methodische
Rahmenvorgaben, soweit dies für seine Bundesaufsicht erforderlich ist.
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlaufforschung, gutachtliche Stellungnahmen und Veröffentlichungen der Ergebnisse
sowie für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-342
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Strahlenschutzgesetzes
24 980
24 980
8 981
21 999
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
3. Die Ausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen sind mit folgendem
Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 02.
4. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 4 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Messkosten nach § 162 StrlSchG................................................... 18 052
2. Ausgaben für die Umgebungsüberwachung grenznaher
ausländischer Kernanlagen sowie für Inkorporationsmessstellen................ 1 428
3. Bundesauftragsverwaltung: Erstattungen für Radonmessungen.... 1 500
4. Messkosten nach §101 StrlSchV.................................................... 4 000
Zusammen............................................................................................ 24 980
Zu 1.:
Nach § 184 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender
Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966)
sind die in § 162 StrlSchG und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen
genannten Aufgaben durch die Länder im Auftrag des Bundes durchzuführen. In
Verbindung mit Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet,
diese Ausgaben zu tragen und den Ländern als Zweckausgaben zu erstatten.
Für laufende jährliche Zweckausgaben der Länder sowie für Investitionen und
Betriebskosten im Rahmen des integrierten Mess- und Informationssystems zur
Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) sind die tabellarisch aufgeführten
Beträge vorgesehen.
Zu 2. und 3.:
Nach Art. 104 a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben
zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des StrlSchG und der dazu ergangenen
Rechtsverordnungen entstehen.
Hierbei handelt es sich um Ausgaben für die Erstellung und Unterhaltung von
Messstellen für Personendosimetrie und Inkorporationsmessungen sowie
Umgebungsüberwachung grenznaher ausländischer Kernanlagen (Nr. 2).
Hinzu kommen Ausgaben für die Festlegung von Gebieten mit potentiell erhöhtem
Radonvorkommen (Nr. 3).
Zu 4.
Des Weiteren besteht ab 2022 ein Anspruch der Länder auf Erstattung von
Zweckausgaben für die jährliche Ermittlung der von Einzelpersonen der
Bevölkerung erhaltenen Exposition nach § 101 StrlSchV und der darauf basierenden AVV
Tätigkeiten.
- 46 -
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
632 02
-342
Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Atomgesetzes
4 000
4 000
3 991
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
Erläuterungen:
Nach Art. 104a Abs. 2 des Grundgesetzes ist der Bund verpflichtet, die Ausgaben
zu tragen, die den Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes (AtG) entstehen. Dies
betrifft insbesondere Ausgaben für die Umkonditionierung von Altabfällen, für die
keine Gebühren mehr erhoben werden können bzw. nicht durch
Gebühreneinnahmen gedeckte Ausgaben der Landessammelstellen.
681 01
-342
Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 1 Atomgesetz
infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl
330
330
500
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1605.
686 02
-342
Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 36 330
38 330
8
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 483 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 8 561 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 190 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 866 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 866 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dazu, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu
grundlegenden Fragestellungen der nuklearen Sicherheit zu fördern, die außerhalb der
auf Genehmigungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben
liegen. Diese staatlich geförderte Forschung und Entwicklung (angewandte
Grundlagenforschung) umfasst die Reaktorsicherheitsforschung, die Forschung zur
verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, die
Endlagerforschung sowie die Forschung zu Querschnittsfragen aus diesen
Gebieten. Sie dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung der erforderlichen
wissenschaftlich-technischen Kompetenz, durch Unterstützung der Ausbildung von
Nachwuchswissenschaftlern und der Erhaltung deutscher Forschungsinfrastruktur
bei universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Forschungsprojekte werden auch im internationalen Rahmen einschließlich des
wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt.
Aus dem Ansatz können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen
geleistet werden (Projektträgerkosten).
687 01
-342
Beiträge an internationale Organisationen 36 364
35 698
33 087
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 380 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 680 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar.
- 47 -
Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck
Beitrag
der Bundesrepublik Deutschland
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Beitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. 5,90 3465 USD 25 765 8 752 34 517
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung
von Sicherungsmaßnahmen
2. Kernenergieagentur (NEA), Paris...................................... 10,00 - 1 326 - 1 326
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
3. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris............. 13,96 - 521 - 521
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Zusammen................................................................................. 27 612 8 752 36 364
Differenzen durch Rundung möglich
687 03
-342
Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Globalen Partnerschaft 500
500
416
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(392)
- 48 -
1605 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Wesentlicher Aufgabenschwerpunkt im Kapitel
"Verbraucherpolitik" ist die Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher (Titel 684 03, SDGs 3, 7, 10 und 12). Außerdem
sind unter anderem der Zuschuss an die Vertretung der
Verbraucher, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., (Titel
684 01, SDGs 3, 7 bis 13 und 16) und Mittel zur Stärkung
der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen
und Verbraucher (Titel 684 06, SDGs 1, 12, 16) veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit ist der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der
Verbraucherinnen und Verbraucher und die Gewährleistung
einer angemessenen Interessenvertretung. Diese Ziele
werden durch gesetzgeberische und administrative Maßnahmen
sowie durch Maßnahmen der Verbraucherinformation und
Verbraucherbildung verfolgt.
Ziel der Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher ist es, im Wege der Projektförderung die Position der
Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Märkten sowie
ihre Kompetenz zu stärken. Dazu gehört insbesondere auch die
Vermittlung unabhängiger Informationen zu den
Verbraucherrechten und ihrer Durchsetzung, zum Umgang mit
Informationen und Medien sowie zur Verbesserung der
Finanzkompetenzen.
Ziel der überregionalen Maßnahmen zur Stärkung der
Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und
Verbraucher ist es, mit gezielten Projekten und Maßnahmen
zur Information und Kompetenzvermittlung die wirtschaftliche
Situation der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher
zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu verwirklichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ist die
Dachorganisation der 16 Verbraucherzentralen in den Ländern
sowie von 28 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden; mit
seinen insgesamt 44 Mitgliedsorganisationen vertritt er damit
die Belange der deutschen Verbraucherinnen und
Verbraucher. Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben wird
der vzbv institutionell gefördert. Dies soll ihm ermöglichen,
eine unabhängige und effiziente Interessenvertretung der
Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber politischen und
gesellschaftlichen Entscheidungsträgern wahrzunehmen, die
Koordinierung der Verbraucherarbeit durchzuführen,
Marktentwicklungen mit Hilfe von empirisch zu erhebenden Daten
systematisch zu analysieren, die Qualifikation der in der
Verbraucherarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
unterstützen sowie bei der Durchsetzung der
Verbraucherrechte mitzuwirken. Der Förderung kommt im Bereich des
wirtschaftlichen Verbraucherschutzes eine besondere Bedeutung
zu, da hier mangels staatlicher Vollzugszuständigkeit den
Verbraucherinnen und Verbrauchern in den weit überwiegenden
Fällen die eigenverantwortliche Durchsetzung ihrer
Rechtsansprüche selbst obliegt.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt insbesondere zu
den SDGs 1, 3, 7 bis 13 und 16 bei.
Die veranschlagten Mittel dienen dadurch Verbesserungen im
Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und
Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS 2021.
Überblick zum Kapitel 1608
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 746
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 746
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 352 1 052 +300 459
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 39 707 39 334 +373 100 38 367
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 41 059 40 386 +673 100 38 826
davon nicht flexibilisiert........................................... 41 059 40 386 +673 100 38 826
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 14 775
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 6 590
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 4 385
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 800
- 49 -
Verbraucherpolitik 1608
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-059
Vermischte Einnahmen -
-
1 746
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 352
1 052
459
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 823 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 498 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 175 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 350 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 685 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit.
544 01.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 400 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 685 01.
Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 200 T€
Haushaltsjahr 2027 .................................................................. 150 T€
Haushaltsjahr 2028 .................................................................. 50 T€
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 544 01, Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
Erläuterungen:
Das BMUKN bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben
wissenschaftlicher Entscheidungshilfe.
Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den
Ressortforschungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-,
Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb
der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht
dem Epl. 16 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel
können auch Zuwendungen gewährt sowie Personal- und Sachkosten der
Projektträger geleistet werden.
- 50 -