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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 5 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 13 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 15 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 16 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 19 0712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 23 0713 Bundesgerichtshof ............................................................................................................................................... 29 0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ............................................................................................ 34 0715 Bundesverwaltungsgericht ................................................................................................................................... 39 0716 Bundesfinanzhof .................................................................................................................................................. 43 0717 Bundespatentgericht ............................................................................................................................................ 47 0718 Bundesamt für Justiz ............................................................................................................................................ 51 0719 Deutsches Patent- und Markenamt ...................................................................................................................... 58 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 64 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 65 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 67 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 07) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die “ klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Strafrecht und die Prozessrechte. Darüber hinaus ist das BMJV ebenso wie das Bundesministerium des Innern als Verfassungsressort bei verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJV hat auch die Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren Rechtssprache. Rechtspolitische Entscheidungen werden aufgrund der fortschreitenden Integration Europas in verstärktem Maße in Brüssel getroffen. Die Fachreferate des Ministeriums wirken daher in ihren jeweiligen Bereichen an der Rechtsetzung auf EU-Ebene mit. Das BMJV begleitet zudem die Vorbereitungen zur Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen und Richter an den drei obersten Gerichtshöfen des Bundes im Zuständigkeitsbereich des BMJV vor, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof. Zu den Verwaltungsaufgaben des BMJV gehört es, die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden Bundesgerichte und -behörden zu schaffen sowie die Dienstaufsicht über die Bundesgerichte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden im Geschäftsbereich wahrzunehmen. Bei Beschwerden nach dem Bundeszentralregistergesetz gegen Bescheide des Bundesamtes für Justiz ist das BMJV "Rechtsmittelinstanz". Darüber hinaus ist das BMJV auch Herausgeber der digitalen amtlichen Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes (Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger). Zudem trägt das BMJV mit seinen Zuwendungen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 10 "Weniger Ungleichheiten", 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion" sowie 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" bei. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ist im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt, der in besonderer Weise geprägt ist durch einen hohen Anteil an Personal- und damit zusammenhängenden Verwaltungsausgaben. Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0712 veranschlagt. Die übrigen Fach- und Programmausgaben des Einzelplans sind in Kapitel 0710 “Sonstige Bewilligungen“ zusammengefasst. Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des Ministeriums verteilen sich wie folgt: Zum Zuständigkeitsbereich des BMJV gehören drei der insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof. Die Grundlage für ihre Tätigkeit findet sich in Artikel 95 des Grundgesetzes. Sie sind in Kapitel 0713, Kapitel 0715 und Kapitel 0716 veranschlagt. Das auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Patent- und Markensachen erstinstanzlich entscheidende Bundespatentgericht wird in Kapitel 0717 abgebildet. Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof obliegt u. a. die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die für seine Tätigkeit erforderlichen Haushaltsmittel sind in Kapitel 0714 veranschlagt. Das in Kapitel 0718 veranschlagte Bundesamt für Justiz ist der zentrale Dienstleister der deutschen Justiz. Es erfüllt vielfältige Aufgaben u. a. im internationalen Rechtsverkehr, im Registerwesen sowie bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren. Als alleinige nationale Behörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nimmt das Deutsche Patent- und Markenamt die hieraus entstehenden Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahr und leistet damit einen wichtigen Beitrag, den in der Verfassung garantierten Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Veranschlagung erfolgt in Kapitel 0719. - 2 - 07 Vorwort Überblick zum Einzelplan 07 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 749 493 739 493 +10 000 722 898 Übrige Einnahmen.................................................. 284 284 - 1 340 Gesamteinnahmen.................................................. 749 777 739 777 +10 000 724 238 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 687 267 688 267 -1 000 1 675 918 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 307 784 292 555 +15 229 56 698 219 694 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 148 273 163 571 -15 298 37 983 120 024 Ausgaben für Investitionen...................................... 27 699 29 164 -1 465 14 362 16 360 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -7 980 -11 570 +3 590 - Gesamtausgaben.................................................... 1 163 043 1 161 987 +1 056 109 044 1 031 996 davon flexibilisiert.................................................... 804 441 798 570 +5 871 74 036 732 335 davon nicht flexibilisiert........................................... 358 602 363 417 -4 815 35 008 299 661 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 578 371 579 371 -1 000 2 957 574 012 Aus Hauptgruppe 5................................................. 198 290 189 954 +8 336 56 698 141 891 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 81 81 - 19 72 Aus Hauptgruppe 7................................................. 374 819 -445 1 923 - Aus Hauptgruppe 8................................................. 27 325 28 345 -1 020 12 439 16 360 Zusammen.............................................................. 804 441 798 570 +5 871 74 036 732 335 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 900 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 900 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 800 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 200 - 3 - Überblick zum Einzelplan 07 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 07 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0711 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0711 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,06247 EUR. - 4 - 07 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält einzelne Fachausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten Fachkapitel rechtfertigen. Einen Schwerpunkt bilden hier die Ausgaben der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. im Rahmen ihrer Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft, die Ausgaben für das Einheitliche Patentgericht, die Zuführung an die Stiftung Forum Recht sowie die auf den Bund entfallenden Kosten der Deutschen Richterakademie in Trier bzw. Wustrau. Aus dem Kapitel werden auch Ausgaben für Maßnahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz geleistet. Daneben sind in diesem Kapitel Ausgaben für überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Ausgaben für Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen und Vereine veranschlagt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Der Mitteleinsatz verfolgt die Förderung von Demokratie, guter Regierungsführung, Menschenrechten und Chancengleichheit sowie die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandards (SDGs 10,12, 16). Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. trägt aufgrund ihrer Spezialisierung im Bereich der internationalen Rechtsstaatsförderung insbesondere zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit, zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller zur Justiz und zur Reduzierung von Korruption in allen ihren Formen bei. Ausländische Staaten sollen bei der Schaffung und Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen unterstützt werden (SDG 16). Die Stiftung Forum Recht leistet einen Beitrag zur Erreichung des SDG 16, indem sie aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufgreift und sie für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden lässt. Das International Sustainability Standards Board (ISSB) trägt maßgeblich zur Verwirklichung des Ziels 12 „Nachhaltig produzieren und konsumieren“ bei, indem es internationale Standards zur Erstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts entwickelt und sich weltweit für deren Einführung einsetzt (SDG 12). Mit den Haushaltsmitteln für die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld werden gezielt Maßnahmen gefördert, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung queerer Menschen in Deutschland entgegenzuwirken (SDG 10). Überblick zum Kapitel 0710 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 26 26 - 388 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 26 26 - 388 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 58 838 57 838 +1 000 43 891 43 919 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 34 329 28 827 +5 502 8 27 814 Ausgaben für Investitionen...................................... 50 50 - 2 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 93 217 86 715 +6 502 43 901 71 733 davon flexibilisiert.................................................... 51 166 50 166 +1 000 43 893 36 198 davon nicht flexibilisiert........................................... 42 051 36 549 +5 502 8 35 535 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 300 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 700 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 600 - 5 - Sonstige Bewilligungen 0710 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -059 Vermischte Einnahmen 26 26 388 Übrige Einnahmen 141 01 -059 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland - - - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke in Hamburg, Am Internationalen Seegerichtshof 1, nebst Erstausstattung mit Mobiliar dem Internationalen Seegerichtshof für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke in München, Cincinnatistr. 64, nebst Erstausstattung mit Mobilar dem Einheitlichen Patentgericht für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -059 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 7 722 7 722 7 721 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -153 Zuweisung für Kosten der Deutschen Richterakademie 2 776 2 775 2 228 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Tagungsstätte Trier.......................................................................... 1 446 2. Tagungsstätte Wustrau.................................................................... 1 330 Zusammen............................................................................................ 2 776 - 6 -

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