Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 07.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(60)
(60)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 60
60
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
854
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
144
144
84
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 22 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 529 01
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz............. 63 000
1.2 Präsidentin des Bundesgerichtshofs........................................... 2 500
1.3 Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof...................... 2 500
1.4 Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts.............................. 2 500
1.5 Präsidenten des Bundesfinanzhofes........................................... 2 500
1.6 Präsidentin des Bundespatentgerichts........................................ 2 500
1.7 Präsidentin des Bundesamtes für Justiz..................................... 2 500
1.8 Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes............... 2 500
1.9 Verbindungsbeamtin Paris........................................................... 1 000
1.10 Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland........................................................................................... 2 500
2. (Wieder-) Einweihung Ostgebäude beim BGH............................ 15 000
3. Verabschiedung Präsident und Amtseinführung beim BVerwG.. 15 000
4. Festakt 20 Jahre BfJ.................................................................... 15 000
5. Festakt 150 Jahre DPMA............................................................ 15 000
Zusammen............................................................................................ 144 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
531 02
-187
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 392
392
157
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 1 304
2 104
677
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 07 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
aus 0711 - 545 01................................................................................. 85
Fachinformationen
0711 - 543 01........................................................................................ 2 394
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 1 134
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 25
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 10
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 25
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5
- 23 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Bezeichnung 1 000 €
6. Bundespatentgericht..................................................................... 10
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 35
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 60
Zusammen............................................................................................ 1 304
Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus
dem Ansatz zu leisten.
Zu 1.: Aus dem Mittelansatz wird auch eine bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher
Gewalt finanziert.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
34 000
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -6 000
972 02
-880
Globale Minderausgabe -7 855
-7 980
-
Haushaltsvermerk:
Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch
Mehreinnahmen im Einzelplan 07 erfolgen, sofern die Mehreinnahmen nicht
zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln verwendet
werden.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(317)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(169)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 07.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(185 291)
(177 291)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 24 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister und
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
650
650
523
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 143 461
140 461
147 269
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 289
6 289
6 835
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
10
10
14
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 31 161
28 161
25 805
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 2 720
1 720
2 165
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 110 143 88 142 106 307
3 370
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 5 662 5 673 3 855
891
Zusammen............................................................................................... 115 805 93 815 110 162
4 261
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 10 274
6 274
8 026
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 18 000
12 999
18 941
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
820
820
711
- 25 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 350
350
240
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200
1 200
668
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen für die Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0713 Tit. 111 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen für die Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0717 Tit. 111 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 288
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 450
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 5
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 40
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5
6. Bundespatentgericht..................................................................... 12
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 250
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 150
Zusammen............................................................................................ 1 200
Zu 2.:
Kosten für Entschädigungen in Sachen des Dienstgerichts des Bundes sowie der
berufsständischen Beisitzer sind hier mitveranschlagt.
Zu 8.:
Kosten für Auslagen in patent- und markenamtlichen Verfahren und in Verfahren
vor Schiedsstellen sind hier mitveranschlagt.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
957
968
585
Erläuterungen:
Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen bei speziellen
Fachfragen, die im Zusammenhang mit gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen
des Ministeriums geklärt werden müssen.
Bezeichnung 1 000 €
1. Sachverständigenrat für Verbraucherfragen................................... 612
2. Sonstiges......................................................................................... 345
Zusammen............................................................................................ 957
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
211
211
190
- 26 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 394
2 394
2 110
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus den in den Erläuterungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4
aufgeführten Veröffentlichungen und dem Schriftenvertrieb fließen den
Ausgaben zu den Erläuterungen Nr. 1, 2, 3 und 4 zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Daten und
Veröffentlichungen sowie für deren Abruf erforderliche Software zum
gewerblichen Rechtsschutz zu Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 der Erläuterungen
unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben
werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial zu Nr. 6 und 7 der
Erläuterungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Veröffentlichungen des DPMA
1. Herstellung von Offenlegungsschriften und Patentschriften........... 1 338
2. Veröffentlichung von Übersetzungen.............................................. 210
3. Herstellung des Patentblattes......................................................... 32
4. Herstellung des Markenblattes........................................................ 32
5. Jahresbericht................................................................................... 28
Weitere Veröffentlichungen
6. Veröffentlichungen des BMJV......................................................... 750
7. Veröffentlichungen des BfJ.............................................................. 4
Zusammen............................................................................................ 2 394
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 900
900
302
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0712 Tit. 271 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0718 Tit. 271 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden und dass Gegenstände, die aus
diesen Ausgaben beschafft worden sind, nach Beendigung der Messen
oder Ausstellungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen an das Gastland oder an öffentliche oder gemeinnützige
Einrichtungen im Gastland unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Höhe
von 85 T€ finanziert werden.
- 27 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 545 01
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 748
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 28
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 20
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 7
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 2
6. Bundespatentgericht..................................................................... 5
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 20
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 70
Zusammen............................................................................................ 900
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 80 699
67 699
78 389
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 11 823
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 8 714
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 5 137
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 3 799
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 3 447
6. Bundespatentgericht..................................................................... 1 439
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 9 705
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 36 635
Zusammen............................................................................................ 80 699
Mehr wegen steigender Zuweisungspflichten an den Versorgungsfonds.
- 28 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
ist in erster Linie mit der Vorbereitung, Veränderung und
Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen auf den folgenden
Gebieten befasst:
1. Bürgerliches Recht,
2. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Recht des
gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht,
3. Strafrecht,
4. Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die
einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend),
5. Dienst- bzw. Berufsrecht der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare,
Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
ist außerdem „Verfassungsressort“. Gemeinsam mit dem
Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass
gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der
anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe
auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht sowie auf ihre
einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche
Gestaltung (Rechtsprüfung). Es arbeitet darüber hinaus bei
Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union mit. Im Fokus des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
stehen aber auch die Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher in Recht und Wirtschaft.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
begleitet die Wahl der Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts sowie der drei obersten Gerichtshöfe des
Bundes in seinem Geschäftsbereich (Bundesgerichtshof,
Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof).
Außerdem nimmt das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz die Dienstaufsicht über die genannten
obersten Gerichtshöfe und das Bundespatentgericht sowie die
Dienst- und Fachaufsicht über jene Behörden wahr, die zu
seinem Geschäftsbereich gehören. Dies sind der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Justiz
und das Deutsche Patent- und Markenamt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
hat seinen Sitz in Berlin und eine Dienststelle in Bonn. Das
Ministerium gliedert sich in zwei Leitungseinheiten
(Leitungseinheit Planung und Leitungseinheit Kommunikation) und die
folgenden acht Abteilungen:
Abteilung Z Justizverwaltung,
Abteilung R Rechtspflege,
Abteilung I Bürgerliches Recht,
Abteilung II Strafrecht,
Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht,
Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
Abteilung G Globale Beziehungen - Europa;
Internationales; Völkerrecht,
Abteilung V Verbraucherschutz;
Verbraucherrechtsdurchsetzung; Digitale Verbraucherthemen.
Überblick zum Kapitel 0712
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 8 008 8 008 - 5 551
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 8 008 8 008 - 5 551
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 84 606 81 057 +3 549 69 905
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 48 994 51 515 -2 521 7 541 43 755
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 500 140 +3 360 20
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 398 4 398 - 3 941 2 845
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 141 498 137 110 +4 388 11 482 116 525
davon flexibilisiert.................................................... 112 860 111 869 +991 11 482 92 046
davon nicht flexibilisiert........................................... 28 638 25 241 +3 397 24 479
- 29 -
Bundesministerium 0712
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte 1
-
3
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0712 Tit. 112 01 ............................................ 1 -
119 01
-013
Einnahmen aus Veröffentlichungen 3 500
5 000
1 970
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das
Bundesgesetzblatt und sonstige Veröffentlichungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH
an die obersten Bundesbehörden, das Bundesverfassungsgericht, die
obersten Gerichtshöfe des Bundes und bis zur Höhe von insgesamt 100
Druckschriften je Auflage an außerhalb der Bundesverwaltung stehende
Stellen unentgeltlich abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Entgelt für die Überlassung der Publikation des Bundesanzeigers an
die Bundesanzeiger Verlags-GmbH. Der Betrag ist die geschätzte
Summe von 25 Prozent des Umsatzes der Gesellschaft aus dem
Betrieb des Bundesanzeigers................................................................... 3 500
119 02
-059
Einnahmen aus Gewinnabschöpfungen nach dem Gesetz über den
unlauteren Wettbewerb
-
-
1
Haushaltsvermerk:
Rückzahlungen aufgrund der erforderlichen Erstattung aus der
Gewinnabschöpfung sind von den Einnahmen abzusetzen.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 5
5
11
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 532 04.
121 03
-680
Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH 4 502
3 002
3 566
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Geschätzter ausschüttungsfähiger Reingewinn.................................... 10 694
davon 50,01 Prozent............................................................................. 5 348
abzgl. hälftige Kapitalertragsteuer (Steuersatz 15 Prozent) zuzügl.
5,5 Prozent von dieser als Solidaritätszuschlag................................... -846
Zusammen............................................................................................ 4 502
- 30 -