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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 07. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (60) (60) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 60 60 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 854 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 144 144 84 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. - 22 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz............. 63 000 1.2 Präsidentin des Bundesgerichtshofs........................................... 2 500 1.3 Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof...................... 2 500 1.4 Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts.............................. 2 500 1.5 Präsidenten des Bundesfinanzhofes........................................... 2 500 1.6 Präsidentin des Bundespatentgerichts........................................ 2 500 1.7 Präsidentin des Bundesamtes für Justiz..................................... 2 500 1.8 Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes............... 2 500 1.9 Verbindungsbeamtin Paris........................................................... 1 000 1.10 Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland........................................................................................... 2 500 2. (Wieder-) Einweihung Ostgebäude beim BGH............................ 15 000 3. Verabschiedung Präsident und Amtseinführung beim BVerwG.. 15 000 4. Festakt 20 Jahre BfJ.................................................................... 15 000 5. Festakt 150 Jahre DPMA............................................................ 15 000 Zusammen............................................................................................ 144 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 531 02 -187 Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 392 392 157 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 1 304 2 104 677 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 07 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit aus 0711 - 545 01................................................................................. 85 Fachinformationen 0711 - 543 01........................................................................................ 2 394 Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 1 134 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 25 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 10 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 25 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5 - 23 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Bezeichnung 1 000 € 6. Bundespatentgericht..................................................................... 10 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 35 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 60 Zusammen............................................................................................ 1 304 Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus dem Ansatz zu leisten. Zu 1.: Aus dem Mittelansatz wird auch eine bundesweite Aufklärungskampagne zum besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt finanziert. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - 34 000 Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -6 000 972 02 -880 Globale Minderausgabe -7 855 -7 980 - Haushaltsvermerk: Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch Mehreinnahmen im Einzelplan 07 erfolgen, sofern die Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln verwendet werden. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (317) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (169) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 07. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (185 291) (177 291) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 24 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 650 650 523 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 143 461 140 461 147 269 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 289 6 289 6 835 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 10 10 14 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 31 161 28 161 25 805 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 2 720 1 720 2 165 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 110 143 88 142 106 307 3 370 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 5 662 5 673 3 855 891 Zusammen............................................................................................... 115 805 93 815 110 162 4 261 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 10 274 6 274 8 026 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 18 000 12 999 18 941 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 820 820 711 - 25 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 350 350 240 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200 1 200 668 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0713 Tit. 111 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0717 Tit. 111 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 288 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 450 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 5 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 40 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5 6. Bundespatentgericht..................................................................... 12 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 250 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 150 Zusammen............................................................................................ 1 200 Zu 2.: Kosten für Entschädigungen in Sachen des Dienstgerichts des Bundes sowie der berufsständischen Beisitzer sind hier mitveranschlagt. Zu 8.: Kosten für Auslagen in patent- und markenamtlichen Verfahren und in Verfahren vor Schiedsstellen sind hier mitveranschlagt. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 957 968 585 Erläuterungen: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen bei speziellen Fachfragen, die im Zusammenhang mit gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen des Ministeriums geklärt werden müssen. Bezeichnung 1 000 € 1. Sachverständigenrat für Verbraucherfragen................................... 612 2. Sonstiges......................................................................................... 345 Zusammen............................................................................................ 957 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 211 211 190 - 26 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 394 2 394 2 110 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus den in den Erläuterungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Veröffentlichungen und dem Schriftenvertrieb fließen den Ausgaben zu den Erläuterungen Nr. 1, 2, 3 und 4 zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Daten und Veröffentlichungen sowie für deren Abruf erforderliche Software zum gewerblichen Rechtsschutz zu Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 der Erläuterungen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial zu Nr. 6 und 7 der Erläuterungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Veröffentlichungen des DPMA 1. Herstellung von Offenlegungsschriften und Patentschriften........... 1 338 2. Veröffentlichung von Übersetzungen.............................................. 210 3. Herstellung des Patentblattes......................................................... 32 4. Herstellung des Markenblattes........................................................ 32 5. Jahresbericht................................................................................... 28 Weitere Veröffentlichungen 6. Veröffentlichungen des BMJV......................................................... 750 7. Veröffentlichungen des BfJ.............................................................. 4 Zusammen............................................................................................ 2 394 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 900 900 302 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0712 Tit. 271 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0718 Tit. 271 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden und dass Gegenstände, die aus diesen Ausgaben beschafft worden sind, nach Beendigung der Messen oder Ausstellungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen an das Gastland oder an öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Höhe von 85 T€ finanziert werden. - 27 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 545 01 Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 748 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 28 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 20 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 7 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 2 6. Bundespatentgericht..................................................................... 5 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 20 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 70 Zusammen............................................................................................ 900 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 80 699 67 699 78 389 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 11 823 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 8 714 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 5 137 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 3 799 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 3 447 6. Bundespatentgericht..................................................................... 1 439 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 9 705 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 36 635 Zusammen............................................................................................ 80 699 Mehr wegen steigender Zuweisungspflichten an den Versorgungsfonds. - 28 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist in erster Linie mit der Vorbereitung, Veränderung und Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen auf den folgenden Gebieten befasst: 1. Bürgerliches Recht, 2. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, 3. Strafrecht, 4. Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend), 5. Dienst- bzw. Berufsrecht der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist außerdem „Verfassungsressort“. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung). Es arbeitet darüber hinaus bei Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union mit. Im Fokus des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stehen aber auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Recht und Wirtschaft. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie der drei obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Geschäftsbereich (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof). Außerdem nimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Dienstaufsicht über die genannten obersten Gerichtshöfe und das Bundespatentgericht sowie die Dienst- und Fachaufsicht über jene Behörden wahr, die zu seinem Geschäftsbereich gehören. Dies sind der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Sitz in Berlin und eine Dienststelle in Bonn. Das Ministerium gliedert sich in zwei Leitungseinheiten (Leitungseinheit Planung und Leitungseinheit Kommunikation) und die folgenden acht Abteilungen: Abteilung Z Justizverwaltung, Abteilung R Rechtspflege, Abteilung I Bürgerliches Recht, Abteilung II Strafrecht, Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht, Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Abteilung G Globale Beziehungen - Europa; Internationales; Völkerrecht, Abteilung V Verbraucherschutz; Verbraucherrechtsdurchsetzung; Digitale Verbraucherthemen. Überblick zum Kapitel 0712 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 8 008 8 008 - 5 551 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 8 008 8 008 - 5 551 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 84 606 81 057 +3 549 69 905 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 48 994 51 515 -2 521 7 541 43 755 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 500 140 +3 360 20 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 398 4 398 - 3 941 2 845 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 141 498 137 110 +4 388 11 482 116 525 davon flexibilisiert.................................................... 112 860 111 869 +991 11 482 92 046 davon nicht flexibilisiert........................................... 28 638 25 241 +3 397 24 479 - 29 - Bundesministerium 0712 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -011 Gebühren, sonstige Entgelte 1 - 3 Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0712 Tit. 112 01 ............................................ 1 - 119 01 -013 Einnahmen aus Veröffentlichungen 3 500 5 000 1 970 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das Bundesgesetzblatt und sonstige Veröffentlichungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH an die obersten Bundesbehörden, das Bundesverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bundes und bis zur Höhe von insgesamt 100 Druckschriften je Auflage an außerhalb der Bundesverwaltung stehende Stellen unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Entgelt für die Überlassung der Publikation des Bundesanzeigers an die Bundesanzeiger Verlags-GmbH. Der Betrag ist die geschätzte Summe von 25 Prozent des Umsatzes der Gesellschaft aus dem Betrieb des Bundesanzeigers................................................................... 3 500 119 02 -059 Einnahmen aus Gewinnabschöpfungen nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb - - 1 Haushaltsvermerk: Rückzahlungen aufgrund der erforderlichen Erstattung aus der Gewinnabschöpfung sind von den Einnahmen abzusetzen. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 5 5 11 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 04. 121 03 -680 Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH 4 502 3 002 3 566 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Geschätzter ausschüttungsfähiger Reingewinn.................................... 10 694 davon 50,01 Prozent............................................................................. 5 348 abzgl. hälftige Kapitalertragsteuer (Steuersatz 15 Prozent) zuzügl. 5,5 Prozent von dieser als Solidaritätszuschlag................................... -846 Zusammen............................................................................................ 4 502 - 30 -

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