Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 5
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 14
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 16
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 17
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 19
0712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 24
0713 Bundesgerichtshof ............................................................................................................................................... 31
0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ............................................................................................ 36
0715 Bundesverwaltungsgericht ................................................................................................................................... 41
0716 Bundesfinanzhof .................................................................................................................................................. 45
0717 Bundespatentgericht ............................................................................................................................................ 49
0718 Bundesamt für Justiz ............................................................................................................................................ 53
0719 Deutsches Patent- und Markenamt ...................................................................................................................... 60
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 66
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 67
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 69
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 07)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) ist in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium und
es berät die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung
ihrer Rechtsetzungsvorhaben. Es erarbeitet Gesetz- und
Verordnungsentwürfe im Bereich seiner Federführung. Innerhalb
der Bundesregierung ist das BMJV vor allem für die “
klassischen“ Bereiche des Rechts federführend. Hierzu zählen das
Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das
Strafrecht und die Prozessrechte.
Darüber hinaus ist das BMJV ebenso wie das
Bundesministerium des Innern als Verfassungsressort bei
verfassungsrechtlichen Fragen sowie in Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht immer zu beteiligen. Das BMJV hat auch die
Aufgabe, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aller anderen
Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen
auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht,
Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen, bevor die
Entwürfe von der Bundesregierung beschlossen werden. Die
Prüfung erstreckt sich auch auf die Rechtsetzungstechnik und die
Verwendung einer einheitlichen, möglichst klaren
Rechtssprache.
Rechtspolitische Entscheidungen werden aufgrund der
fortschreitenden Integration Europas in verstärktem Maße in
Brüssel getroffen. Die Fachreferate des Ministeriums wirken
daher in ihren jeweiligen Bereichen an der Rechtsetzung auf
EU-Ebene mit.
Das BMJV begleitet zudem die Vorbereitungen zur Wahl der
Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Außerdem bereitet das Ministerium die Wahl der Richterinnen
und Richter an den drei obersten Gerichtshöfen des Bundes
im Zuständigkeitsbereich des BMJV vor, also am
Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof.
Zu den Verwaltungsaufgaben des BMJV gehört es, die
organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und
infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit des Ministeriums und
der zu seinem Geschäftsbereich gehörenden
Bundesgerichte und -behörden zu schaffen sowie die Dienstaufsicht über
die Bundesgerichte sowie die Dienst- und Fachaufsicht über
die Behörden im Geschäftsbereich wahrzunehmen. Bei
Beschwerden nach dem Bundeszentralregistergesetz gegen
Bescheide des Bundesamtes für Justiz ist das BMJV
"Rechtsmittelinstanz". Darüber hinaus ist das BMJV auch Herausgeber
der digitalen amtlichen Verkündungs- und
Bekanntmachungsorgane des Bundes (Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger).
Zudem trägt das BMJV mit seinen Zuwendungen zum
Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development
Goals, SDGs) 10 "Weniger Ungleichheiten", 12 "Nachhaltige/r
Konsum und Produktion" sowie 16 "Frieden, Gerechtigkeit und
starke Institutionen" bei.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan 07, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, ist im Wesentlichen ein Verwaltungshaushalt,
der in besonderer Weise geprägt ist durch einen hohen Anteil
an Personal- und damit zusammenhängenden
Verwaltungsausgaben.
Die Ausgaben des Ministeriums werden in Kapitel 0712
veranschlagt.
Die übrigen Fach- und Programmausgaben des Einzelplans
sind in Kapitel 0710 “Sonstige Bewilligungen“
zusammengefasst.
Die Aufgabenschwerpunkte im Geschäftsbereich des
Ministeriums verteilen sich wie folgt:
Zum Zuständigkeitsbereich des BMJV gehören drei der
insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der
Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der
Bundesfinanzhof. Die Grundlage für ihre Tätigkeit findet sich
in Artikel 95 des Grundgesetzes. Sie sind in Kapitel 0713,
Kapitel 0715 und Kapitel 0716 veranschlagt.
Das auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in
Patent- und Markensachen erstinstanzlich entscheidende
Bundespatentgericht wird in Kapitel 0717 abgebildet.
Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof obliegt
u. a. die Mitwirkung an den Revisions- und
Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes sowie
die erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die
innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Die für seine Tätigkeit erforderlichen Haushaltsmittel sind in
Kapitel 0714 veranschlagt.
Das in Kapitel 0718 veranschlagte Bundesamt für Justiz ist
der zentrale Dienstleister der deutschen Justiz. Es erfüllt
vielfältige Aufgaben u. a. im internationalen Rechtsverkehr, im
Registerwesen sowie bei der Durchführung von
Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren.
Als alleinige nationale Behörde auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes nimmt das Deutsche Patent- und
Markenamt die hieraus entstehenden Aufgaben für die
Bundesrepublik Deutschland wahr und leistet damit einen wichtigen
Beitrag, den in der Verfassung garantierten Schutz des
geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Veranschlagung erfolgt
in Kapitel 0719.
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07 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 07
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 739 493 665 793 +73 700 747 175
Übrige Einnahmen.................................................. 284 284 - 3 241
Gesamteinnahmen.................................................. 739 777 666 077 +73 700 750 416
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 688 267 609 224 +79 043 4 524 639 670
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 292 555 248 271 +44 284 59 977 211 317
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 163 571 159 918 +3 653 7 466 110 394
Ausgaben für Investitionen...................................... 29 164 18 393 +10 771 18 845 20 601
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -11 570 -6 807 -4 763 -
Gesamtausgaben.................................................... 1 161 987 1 028 999 +132 988 90 812 981 982
davon flexibilisiert.................................................... 798 570 677 583 +120 987 90 679 686 829
davon nicht flexibilisiert........................................... 363 417 351 416 +12 001 133 295 153
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 579 371 501 828 +77 543 11 847 532 643
Aus Hauptgruppe 5................................................. 189 954 157 285 +32 669 59 977 133 504
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 81 77 +4 10 81
Aus Hauptgruppe 7................................................. 819 1 824 -1 005 225 617
Aus Hauptgruppe 8................................................. 28 345 16 569 +11 776 18 620 19 984
Zusammen.............................................................. 798 570 677 583 +120 987 90 679 686 829
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 7 081
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 6 076
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 505
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 500
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Überblick zum Einzelplan 07
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 07 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0711 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0711
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,06247 EUR.
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07 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält einzelne
Fachausgaben, die nicht die Veranschlagung in einem gesonderten
Fachkapitel rechtfertigen.
Einen Schwerpunkt bilden hier die Ausgaben der Deutschen
Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. im
Rahmen ihrer Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie
und Marktwirtschaft, die Ausgaben für das Einheitliche
Patentgericht, die Zuführung an die Stiftung Forum Recht sowie die
auf den Bund entfallenden Kosten der Deutschen
Richterakademie in Trier bzw. Wustrau. Aus dem Kapitel werden auch
Ausgaben für Maßnahmen der Digitalisierungsinitiative für die
Justiz geleistet.
Daneben sind in diesem Kapitel Ausgaben für
überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung,
Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Ausgaben für
Mitgliedsbeiträge an internationale Organisationen und Vereine veranschlagt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Der Mitteleinsatz verfolgt die Förderung von Demokratie, guter
Regierungsführung, Menschenrechten und Chancengleichheit
sowie die Etablierung von Nachhaltigkeitsstandards (SDGs
10, 12, 16).
Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit e. V. trägt aufgrund ihrer Spezialisierung im Bereich
der internationalen Rechtsstaatsförderung insbesondere zur
Förderung von Rechtsstaatlichkeit, zur Gewährleistung eines
gleichberechtigten Zugangs aller zur Justiz und zur
Reduzierung von Korruption in allen ihren Formen bei.
Ausländische Staaten sollen bei der Schaffung und Weiterentwicklung
rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter
Strukturen unterstützt werden (SDG 16).
Die Stiftung Forum Recht leistet einen Beitrag zur Erreichung
des SDG 16, indem sie aktuelle Fragen von Recht und
Rechtsstaat als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen
und lebendigen Demokratie aufgreift und sie für alle
gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort
und im virtuellen Raum erfahrbar werden lässt.
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) trägt
maßgeblich zur Verwirklichung des Ziels 12 „Nachhaltig
produzieren und konsumieren“ bei, indem es internationale
Standards zur Erstellung und Offenlegung eines
Nachhaltigkeitsberichts entwickelt und sich weltweit für deren Einführung
einsetzt (SDG 12).
Mit den Haushaltsmitteln für die Bundesstiftung Magnus
Hirschfeld werden gezielt Maßnahmen gefördert, um
einer gesellschaftlichen Diskriminierung queerer Menschen in
Deutschland entgegenzuwirken (SDG 10).
Überblick zum Kapitel 0710
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 26 26 - 665
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 16
Gesamteinnahmen.................................................. 26 26 - 681
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 57 838 61 088 -3 250 35 089 19 771
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 28 827 29 938 -1 111 133 28 228
Ausgaben für Investitionen...................................... 50 50 - 82 139
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 86 715 91 076 -4 361 35 304 48 138
davon flexibilisiert.................................................... 50 166 53 416 -3 250 35 171 12 189
davon nicht flexibilisiert........................................... 36 549 37 660 -1 111 133 35 949
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 6 481
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 876
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 305
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 300
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Sonstige Bewilligungen 0710
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-059
Vermischte Einnahmen 26
26
665
Übrige Einnahmen
141 01
-059
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem
Inland
-
-
16
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass die Grundstücke in Hamburg, Am
Internationalen Seegerichtshof 1, nebst Erstausstattung mit Mobiliar dem
Internationalen Seegerichtshof für die Dauer und den Umfang des Bedarfs
unentgeltlich überlassen werden.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass die Grundstücke in München, Cincinnatistr.
64, nebst Erstausstattung mit Mobilar dem Einheitlichen Patentgericht
für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen
werden.
Sächliche Verwaltungsausgaben
518 02
-059
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
7 722
7 722
7 721
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-153
Zuweisung für Kosten der Deutschen Richterakademie 2 775
3 004
2 444
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Tagungsstätte Trier.......................................................................... 1 119
2. Tagungsstätte Wustrau.................................................................... 1 656
Zusammen............................................................................................ 2 775
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