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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 07. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (60) (60) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 60 60 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 799 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. - 17 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 103 129 104 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz............. 50 000 1.2 Präsidentin des Bundesgerichtshofs........................................... 2 500 1.3 Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof...................... 2 500 1.4 Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts.............................. 2 500 1.5 Präsidenten des Bundesfinanzhofes........................................... 2 500 1.6 Präsidentin des Bundespatentgerichts........................................ 2 500 1.7 Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes............... 2 500 1.8 Präsidentin des Bundesamtes für Justiz..................................... 2 500 1.9 Verbindungsbeamtin Paris........................................................... 1 000 1.10 Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland........................................................................................... 2 500 2. Festakt 75 Jahre Bundesgerichtshof........................................... 15 000 3. Finanzrichtertag........................................................................... 1 500 4. Festakt 75 Jahre Bundesfinanzhof.............................................. 15 000 Zusammen............................................................................................ 102 500 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 531 02 -187 Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 392 392 151 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 804 804 573 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 07 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit aus 0711 - 545 01................................................................................. 85 Fachinformationen 0711 - 543 01........................................................................................ 2 394 - 18 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 650 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 30 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 10 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 15 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 1 6. Bundespatentgericht..................................................................... 8 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 40 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 50 Zusammen............................................................................................ 804 Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus dem Ansatz zu leisten. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - 35 000 - Besondere Finanzierungsausgaben 972 02 -880 Globale Minderausgabe -11 570 -6 807 - Haushaltsvermerk: Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch Mehreinnahmen im Einzelplan 07 erfolgen, sofern die Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln verwendet werden. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (436) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (91) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 07. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (177 291) (175 791) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 19 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister und der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 650 650 953 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 140 461 138 961 139 727 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 6 289 6 289 6 453 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 10 10 13 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 28 161 28 161 23 603 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 720 1 720 1 862 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 87 119 87 119 88 033 7 714 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 5 051 4 841 5 305 183 Zusammen............................................................................................... 92 170 91 960 93 338 7 897 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 6 274 6 274 6 997 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 13 000 13 000 16 113 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 820 820 927 - 20 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 350 350 274 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 976 976 1 095 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0713 Tit. 111 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0717 Tit. 111 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 139 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 350 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 30 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 20 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5 6. Bundespatentgericht..................................................................... 12 7. Bundesamt für Justiz und für Verbraucherschutz......................... 350 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 70 Zusammen............................................................................................ 976 Zu 2.: Kosten für Entschädigungen in Sachen des Dienstgerichts des Bundes sowie der berufsständischen Beisitzer sind hier mitveranschlagt. Zu 8.: Kosten für Auslagen in patent- und markenamtlichen Verfahren und in Verfahren vor Schiedsstellen sind hier mitveranschlagt. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 670 670 648 Erläuterungen: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen bei speziellen Fachfragen, die im Zusammenhang mit gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen des Ministeriums geklärt werden müssen. Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben für den Normenkontrollrat.............................................. 655 2. Sonstiges......................................................................................... 15 Zusammen............................................................................................ 670 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 211 211 203 - 21 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 394 2 184 2 717 Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus den in den Erläuterungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4 aufgeführten Veröffentlichungen und dem Schriftenvertrieb fließen den Ausgaben zu den Erläuterungen Nr. 1, 2, 3 und 4 zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Daten und Veröffentlichungen sowie für deren Abruf erforderliche Software zum gewerblichen Rechtsschutz zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial zu Nr. 5 und 6 der Erläuterungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Veröffentlichungen des DPMA 1. Herstellung von Offenlegungsschriften und Patentschriften........... 1 322 2. Veröffentlichung von Übersetzungen.............................................. 189 3. Herstellung des Patentblattes......................................................... 31 4. Herstellung des Markenblattes........................................................ 31 Weitere Veröffentlichungen 5. Veröffentlichungen des BMJV......................................................... 818 6. Veröffentlichungen des BfJ.............................................................. 3 Zusammen............................................................................................ 2 394 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 800 800 642 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0712 Tit. 271 01. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0718 Tit. 271 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden und dass Gegenstände, die aus diesen Ausgaben beschafft worden sind, nach Beendigung der Messen oder Ausstellungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen an das Gastland oder an öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen im Gastland unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Höhe von 85 T€ finanziert werden. Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 569 - 22 - 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 545 01 Bezeichnung 1 000 € 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 40 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 40 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 20 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 1 6. Bundespatentgericht..................................................................... 10 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 20 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 100 Zusammen............................................................................................ 800 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 66 675 66 675 63 722 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: 1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 8 207 2. Bundesgerichtshof........................................................................ 8 087 3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 4 085 4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 3 562 5. Bundesfinanzhof........................................................................... 3 347 6. Bundespatentgericht..................................................................... 1 210 7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 7 302 8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 30 875 Zusammen............................................................................................ 66 675 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 972 06 -880 Globale Minderausgabe - - - 23 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0711 Vorbemerkung Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist in erster Linie mit der Vorbereitung, Veränderung und Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen auf den folgenden Gebieten befasst: 1. Bürgerliches Recht, 2. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, 3. Strafrecht, 4. Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend), 5. Dienst- bzw. Berufsrecht der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist außerdem „Verfassungsressort“. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht sowie auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche Gestaltung (Rechtsprüfung). Es arbeitet darüber hinaus bei Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union mit. Beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist außerdem der Nationale Normenkontrollrat eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz begleitet die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie der drei obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Geschäftsbereich (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof). Außerdem nimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Dienstaufsicht über die genannten obersten Gerichtshöfe und das Bundespatentgericht sowie die Dienst- und Fachaufsicht über jene Behörden wahr, die zu seinem Geschäftsbereich gehören. Dies sind der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinen Sitz in Berlin und eine Dienststelle in Bonn. Das Ministerium gliedert sich in die folgenden acht Abteilungen: Abteilung L Politische Steuerung und Kommunikation, Abteilung Z Justizverwaltung, Abteilung R Rechtspflege, Abteilung I Bürgerliches Recht, Abteilung II Strafrecht, Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht, Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker- und Europarecht, Abteilung D Bessere Rechtsetzung; Digitale Gesellschaft und Innovation; Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit. Überblick zum Kapitel 0712 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 8 008 4 308 +3 700 70 746 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 8 008 4 308 +3 700 70 746 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 78 548 68 043 +10 505 39 72 743 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 51 352 43 876 +7 476 8 826 47 428 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 140 30 +110 23 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 398 1 308 +3 090 3 945 4 038 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 134 438 113 257 +21 181 12 810 124 232 davon flexibilisiert.................................................... 109 475 88 182 +21 293 12 810 100 312 davon nicht flexibilisiert........................................... 24 963 25 075 -112 23 920 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 24 -

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