Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 07.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(60)
(60)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 60
60
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
799
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 17 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
103
129
104
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz............. 50 000
1.2 Präsidentin des Bundesgerichtshofs........................................... 2 500
1.3 Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof...................... 2 500
1.4 Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts.............................. 2 500
1.5 Präsidenten des Bundesfinanzhofes........................................... 2 500
1.6 Präsidentin des Bundespatentgerichts........................................ 2 500
1.7 Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes............... 2 500
1.8 Präsidentin des Bundesamtes für Justiz..................................... 2 500
1.9 Verbindungsbeamtin Paris........................................................... 1 000
1.10 Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von
Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im
Inland........................................................................................... 2 500
2. Festakt 75 Jahre Bundesgerichtshof........................................... 15 000
3. Finanzrichtertag........................................................................... 1 500
4. Festakt 75 Jahre Bundesfinanzhof.............................................. 15 000
Zusammen............................................................................................ 102 500
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
531 02
-187
Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht 392
392
151
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 804
804
573
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 07 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
aus 0711 - 545 01................................................................................. 85
Fachinformationen
0711 - 543 01........................................................................................ 2 394
- 18 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 650
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 30
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 10
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 15
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 1
6. Bundespatentgericht..................................................................... 8
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 40
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 50
Zusammen............................................................................................ 804
Die Ausgaben für Porto, Verpackung und Versand der Veröffentlichungen sind aus
dem Ansatz zu leisten.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
35 000
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 02
-880
Globale Minderausgabe -11 570
-6 807
-
Haushaltsvermerk:
Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch
Mehreinnahmen im Einzelplan 07 erfolgen, sofern die
Mehreinnahmen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen
Haushaltstiteln verwendet werden.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(436)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(91)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 07.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(177 291)
(175 791)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 19 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister und
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
650
650
953
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 140 461
138 961
139 727
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 6 289
6 289
6 453
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
10
10
13
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 28 161
28 161
23 603
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 720
1 720
1 862
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 87 119 87 119 88 033
7 714
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 5 051 4 841 5 305
183
Zusammen............................................................................................... 92 170 91 960 93 338
7 897
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 6 274
6 274
6 997
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 13 000
13 000
16 113
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
820
820
927
- 20 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 350
350
274
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 976
976
1 095
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen für die Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0713 Tit. 111 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen für die Entschädigung von
Zeugen und Sachverständigen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0717 Tit. 111 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 139
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 350
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 30
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 20
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 5
6. Bundespatentgericht..................................................................... 12
7. Bundesamt für Justiz und für Verbraucherschutz......................... 350
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 70
Zusammen............................................................................................ 976
Zu 2.:
Kosten für Entschädigungen in Sachen des Dienstgerichts des Bundes sowie der
berufsständischen Beisitzer sind hier mitveranschlagt.
Zu 8.:
Kosten für Auslagen in patent- und markenamtlichen Verfahren und in Verfahren
vor Schiedsstellen sind hier mitveranschlagt.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
670
670
648
Erläuterungen:
Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen bei speziellen
Fachfragen, die im Zusammenhang mit gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen
des Ministeriums geklärt werden müssen.
Bezeichnung 1 000 €
1. Ausgaben für den Normenkontrollrat.............................................. 655
2. Sonstiges......................................................................................... 15
Zusammen............................................................................................ 670
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
211
211
203
- 21 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 2 394
2 184
2 717
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus den in den Erläuterungen zu Nr. 1, 2, 3 und 4
aufgeführten Veröffentlichungen und dem Schriftenvertrieb fließen den
Ausgaben zu den Erläuterungen Nr. 1, 2, 3 und 4 zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Daten und
Veröffentlichungen sowie für deren Abruf erforderliche Software zum
gewerblichen Rechtsschutz zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen
unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt an Dritte abgegeben
werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial zu Nr. 5 und 6 der
Erläuterungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Veröffentlichungen des DPMA
1. Herstellung von Offenlegungsschriften und Patentschriften........... 1 322
2. Veröffentlichung von Übersetzungen.............................................. 189
3. Herstellung des Patentblattes......................................................... 31
4. Herstellung des Markenblattes........................................................ 31
Weitere Veröffentlichungen
5. Veröffentlichungen des BMJV......................................................... 818
6. Veröffentlichungen des BfJ.............................................................. 3
Zusammen............................................................................................ 2 394
545 01
-011
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 800
800
642
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0712 Tit. 271 01.
2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0718 Tit. 271 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden und dass Gegenstände, die aus
diesen Ausgaben beschafft worden sind, nach Beendigung der Messen
oder Ausstellungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der
Finanzen an das Gastland oder an öffentliche oder gemeinnützige
Einrichtungen im Gastland unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Höhe
von 85 T€ finanziert werden.
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 569
- 22 -
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 545 01
Bezeichnung 1 000 €
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 40
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 40
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 20
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 1
6. Bundespatentgericht..................................................................... 10
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 20
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 100
Zusammen............................................................................................ 800
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 66 675
66 675
63 722
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:
1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............ 8 207
2. Bundesgerichtshof........................................................................ 8 087
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.................... 4 085
4. Bundesverwaltungsgericht............................................................ 3 562
5. Bundesfinanzhof........................................................................... 3 347
6. Bundespatentgericht..................................................................... 1 210
7. Bundesamt für Justiz.................................................................... 7 302
8. Deutsches Patent- und Markenamt.............................................. 30 875
Zusammen............................................................................................ 66 675
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
972 06
-880
Globale Minderausgabe
-
-
- 23 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0711
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
ist in erster Linie mit der Vorbereitung, Veränderung und
Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen auf den folgenden
Gebieten befasst:
1. Bürgerliches Recht,
2. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Recht des
gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht,
3. Strafrecht,
4. Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die
einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit - dort mitberatend),
5. Dienst- bzw. Berufsrecht der Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare,
Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Rechtspflegerinnen und
Rechtspfleger.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
ist außerdem „Verfassungsressort“. Gemeinsam mit dem
Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, dass
gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es wirkt bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der
anderen Bundesministerien mit und prüft hierbei die
Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht sowie
auf ihre einheitliche rechtssystematische und rechtsförmliche
Gestaltung (Rechtsprüfung). Es arbeitet darüber hinaus bei
Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union mit. Beim
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist
außerdem der Nationale Normenkontrollrat eingerichtet. Er hat
die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer
Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der
besseren Rechtsetzung zu unterstützen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
begleitet die Wahl der Richterinnen und Richter des
Bundesverfassungsgerichts sowie der drei obersten Gerichtshöfe des
Bundes in seinem Geschäftsbereich (Bundesgerichtshof,
Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof).
Außerdem nimmt das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz die Dienstaufsicht über die genannten
obersten Gerichtshöfe und das Bundespatentgericht sowie die
Dienst- und Fachaufsicht über jene Behörden wahr, die zu
seinem Geschäftsbereich gehören. Dies sind der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Justiz
und das Deutsche Patent- und Markenamt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
hat seinen Sitz in Berlin und eine Dienststelle in Bonn. Das
Ministerium gliedert sich in die folgenden acht Abteilungen:
Abteilung L Politische Steuerung und Kommunikation,
Abteilung Z Justizverwaltung,
Abteilung R Rechtspflege,
Abteilung I Bürgerliches Recht,
Abteilung II Strafrecht,
Abteilung III Handels- und Wirtschaftsrecht,
Abteilung IV Verfassungs- und Verwaltungsrecht; Völker-
und Europarecht,
Abteilung D Bessere Rechtsetzung; Digitale Gesellschaft
und Innovation; Europaangelegenheiten und
internationale Zusammenarbeit.
Überblick zum Kapitel 0712
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 8 008 4 308 +3 700 70 746
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 8 008 4 308 +3 700 70 746
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 78 548 68 043 +10 505 39 72 743
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 51 352 43 876 +7 476 8 826 47 428
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 140 30 +110 23
Ausgaben für Investitionen...................................... 4 398 1 308 +3 090 3 945 4 038
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 134 438 113 257 +21 181 12 810 124 232
davon flexibilisiert.................................................... 109 475 88 182 +21 293 12 810 100 312
davon nicht flexibilisiert........................................... 24 963 25 075 -112 23 920
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
- 24 -