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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -165 Gebühren, sonstige Entgelte 5 000 5 000 8 525 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1, 2, 5, 6 und 7 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gebühren und Entgelte nach der Besonderen Gebühren-Ordnung der BAM (BAMGebV)...................................................................... 1 153 2. Gebühren und Entgelte nach dem Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG)............................................................. 50 3. Gebühren und Entgelte nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BAM (PLV-BAM) bei Zulassungs-, Prüf- und Begutachtungstätigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und dem Atomgesetz............................................................................. - 4. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)................ - 5. Gebühren und Entgelte nach der Chemiekalienkostenverordnung (ChemKostV) im Zusammenhang mit der für Aufgaben nach der Biozidverordnung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geschlossenen Verwaltungsvereinbarung..... 97 6. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... 300 7. Gebühren und Entgelte nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis der BAM (PLV-BAM).................................................................. 3 400 Zusammen............................................................................................ 5 000 112 01 -165 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 1 1 - Erläuterungen: In Betracht kommen Bußgelder nach dem Sprengstoffgesetz. 119 99 -165 Vermischte Einnahmen 132 132 18 056 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und Tgr. 03. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4. 4. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebun- - 133 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 119 99 den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Lizenzen.......................................................................................... 10 2. Beiträge Dritter für die Pflege und Weiterentwicklung von Datenbanken............................................................................................. - 3. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten................................................................ - 4. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... - 5. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... 122 Zusammen............................................................................................ 132 124 01 -165 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 6 6 2 132 01 -165 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 199 199 1 579 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen aus der Veräußerung von ausgesondertem Schrifttum der Bibliothek dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01. 2. Ausgaben zur Finanzierung der Kosten, die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Analysekontrollproben entstehen, dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden. Erläuterungen: Die Kosten zu Haushaltsvermerk Nr. 2 werden voraussichtlich 395 T€ (u. a. für Referenzmaterialien) betragen. Übrige Einnahmen 261 01 -165 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 153 153 38 Erläuterungen: Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (7 973) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tgr. 04 und Tgr. 06. - 134 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0914 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 688 01. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und 119 99. 4. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. Personalausgaben 428 02 -165 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 41 033 42 533 39 274 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -165 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 26 100 26 100 26 011 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 688 01 -011 Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs- und Entwicklungsprogramm - - 116 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0914. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (179) Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (-) (-) (1 501) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 135 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit ausländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundeshaushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) finanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 427 49 -165 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 16 748 428 42 -165 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - - 329 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. 459 49 -165 Vermischte Personalausgaben - - - 547 41 -165 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 6 434 Erläuterungen: Veranschlagt sind Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Mieten für Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für Sachverständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben. 812 43 -165 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen - - 1 501 1 641 981 41 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) - 136 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 06 Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (803) (811) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Leistungen sowie immaterielle Rechte an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mgH (BGE) entgeltfrei abgegeben werden. Erläuterungen: Im Rahmen der Maßnahmen des Bundes zur "Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle" übernimmt die BAM aus dem Bereich behälter- und barrierespezifischer Aufgaben zur Umsetzung des Standortauswahlgesetz (StandAG) und bei der Einrichtung von Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 AtG. Die Maßnahmen werden im Rahmen der "Endlagervorausleistungsverordnung" und §§ 28 ff. StandAG im Umlageverfahren abgerechnet. 428 62 -342 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 611 611 - Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. 511 61 -342 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 173 180 - 527 61 -342 Dienstreisen 19 20 - Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 54 590 53 090 49 490 19 398 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 31 554 32 273 32 237 8 687 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 86 72 86 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 7 249 7 249 6 509 43 127 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 17 579 17 579 22 539 14 935 Zusammen............................................................................................... 111 058 110 263 110 861 86 147 422 01 -165 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 23 016 23 016 19 755 - 137 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 427 09 -165 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 3 193 3 193 2 114 428 01 -165 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 14 559 13 059 14 429 429 01 -165 F Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland 30 30 49 Erläuterungen: Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ermöglicht vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere auf der Grundlage von Regierungsabkommen, gezahlt. 453 01 -165 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 30 30 31 459 99 -165 F Vermischte Personalausgaben - - - Erläuterungen: Ausgaben dürfen für in den Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes vorgesehene Zuschüsse an Kantinen geleistet werden, sofern diese die geltenden Kriterien des "Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit" erfüllen. 511 01 -165 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 1 228 1 294 1 849 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 132 01. 514 01 -165 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 288 300 271 517 01 -165 F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 12 000 12 000 16 504 518 01 -165 F Mieten und Pachten 480 500 519 519 01 -165 F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 7 734 7 946 4 586 525 01 -165 F Aus- und Fortbildung 480 500 736 527 01 -165 F Dienstreisen 1 574 1 640 1 409 532 01 -165 F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 480 500 1 188 - 138 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 539 99 -165 F Vermischte Verwaltungsausgaben 1 440 1 500 -718 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern............................................................................ 100 2. Akkreditierung................................................................................. 150 3. Baunebenkosten............................................................................. 500 4. Sonstiges......................................................................................... 150 5. Steuer.............................................................................................. 540 Zusammen............................................................................................ 1 440 686 09 -165 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs 69 60 66 687 09 -165 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland geringeren Umfangs 17 12 20 711 01 -165 F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 7 249 7 249 3 494 Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen 1 000 € 1. Sonstige Baumaßnahmen............................................................... 3 300 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Unter den Eichen, Erneuerung Sprachalarmierung.............. 2 418 818 531 802 267 - 2. Unter den Eichen, Errichtung eines Pufferspeichers............ 3 564 2 068 1 000 - 496 - 7. Sonstige Baumaßnahmen..................................................... 10 369 2 209 2 408 1 376 2 676 1 700 13. Adlershof, Erneuerung Abzüge............................................. 5 100 3 853 456 - 450 341 15. Fabeckstraße, Neugestaltung Fassade................................ 610 417 - 133 60 - Zusammen.................................................................................... 22 061 9 365 4 395 2 311 3 949 2 041 Zu Spalte 4: Durch Projektverschiebungen oder Projektveränderungen weicht das Soll 2025 von dem bewilligten Betrag 2025 ab. 712 01 -165 F Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall - - 3 015 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Unter den Eichen, Außensanierungsprogramm.................... 11 227 5 638 - 5 589 - - 5. Horstwalde, Druckgeräteprüfhaus......................................... 14 942 5 890 - 9 052 - - 7. Adlershof, Haus 8.05 (Modul 2), Technikum......................... 58 811 56 003 - 2 808 - - 9. Unter den Eichen, Haus 30, Brandschutz............................. 63 111 61 673 - 1 438 - - 12. Horstwalde, Sprengplatz für Großversuche.......................... 4 993 4 556 - 437 - - - 139 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 712 01 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 13. Horstwalde, Vorbereitungshalle Fallturm.............................. 5 206 5 143 - 63 - - Zusammen.................................................................................... 158 290 138 903 - 19 387 - - Zu 7.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vollständig vor. Die Mittel sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO teilweise gesperrt. Zu 12. und 13.: Es gelten die Regelungen für kleine Baumaßnahmen gemäß Haushaltsvermerk zu Kap. 0914 Tit. 712 01 HG 2020 Zu 13.: Der Nachtrag in Höhe von 180 T€ ergibt sich aus Änderungen/Ergänzungen der Bedarfsanforderungen. 811 01 -165 F Erwerb von Fahrzeugen 150 150 182 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Neubeschaffung 1 e-Utility groß................................................................................. 80 2. Ersatzbeschaffung 2 Utilities mittel Hybrid..................................................................... 140 abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 7 Abs. 6 HG........................................................ -70 Zusammen............................................................................................ 150 812 01 -165 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 200 200 7 812 02 -165 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 3 000 3 000 8 638 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1 200 2. Erweiterung..................................................................................... 500 3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 000 4. Sonstiges......................................................................................... 300 Zusammen............................................................................................ 3 000 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben (33 617) (33 859) (26 931) Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. - 140 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 427 39 -165 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 13 572 13 572 12 983 Erläuterungen: Die Ausgaben sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchspersonal veranschlagt. 511 31 -165 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 5 816 6 058 5 879 812 33 -165 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 14 229 14 229 13 712 Erläuterungen: Einjährige Maßnahmen 1 000 € Sonstige Beschaffungen....................................................................... 6 689 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 3. Sanierung 16 MN-Prüfanlage................................................ 500 211 - 289 - - 6. Modernisierung der Prüftechnik in den Material- und Werkstoffwissenschaften............................................................... 4 000 2 389 - 1 611 - - 8. Mess- und Prüftechnik für Energiespeicher.......................... 3 400 2 370 108 232 690 - 11. Wasserstoff-Reinstgasanalytik.............................................. 635 561 - 74 - - 12. Prüfinfrastruktur auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM für die Wasserstofftechnologie........................ 2 300 1 256 - 1 044 - - 14. Sonstige Beschaffungen....................................................... 32 571 6 790 5 200 10 381 5 200 5 000 15. Prüfinfrastruktur für die Untersuchung der Alterung von elektrischen Batteriespeichern.............................................. 1 100 - - 600 500 - 16. TherChem Analyse-Einheit................................................... 679 456 - 123 100 - 17. Transmissionselektronenmikroskop...................................... 2 300 - 1 500 - 800 - 18. MISTRAL............................................................................... 450 - 350 - 100 - 19. CNC-Dreh-Fräs-Zentrum...................................................... 600 - 450 - 150 - Zusammen.................................................................................... 48 535 14 033 7 608 14 354 7 540 5 000 Zu Spalte 4: Durch Projektverschiebungen oder Projektänderungen weicht das Soll 2025 von dem bewilligten Betrag 2025 ab. Titelgruppe 05 Tgr. 05 Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates (224) (225) (222) 422 51 -165 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten - - - 428 51 -165 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 190 190 129 539 59 -165 F Vermischte Verwaltungsausgaben 34 35 14 - 141 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Vorbemerkung Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie wurde - als Bundesanstalt für Bodenforschung durch Erlass des BMWE 1958 errichtet - 1975 in Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) umbenannt, um den zunehmend wirtschaftsorientierten Aufgaben der Anstalt Rechnung zu tragen und ihre Stellung als zentrale Forschungs- und Beratungseinrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der geologischen Wissenschaften zu unterstreichen. Die BGR hat ihren Hauptsitz in Hannover und unterhält Außenstellen in Berlin und Cottbus. Zur Untersuchung der nachhaltigen Stilllegung, Sanierung, Rekultivierung und Nachnutzung von ehemaligen Bergbaurevieren in den neuen Bundesländern betreibt die BGR in der Außenstelle Cottbus das "Forschungs- und Entwicklungszentrum Bergbaufolgen (FEZB)". Mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) mit Sitz in der Außenstelle Berlin berät die BGR die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft in Fragen der Verfügbarkeit und nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen sowie zu aktuellen Marktentwicklungen. Ihre Kernthemen sind Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Boden und der Untergrund als Speicher- und Wirtschaftsraum. Mit dem Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichtengesetz (Min- RohSorgG) wurden der BGR die Aufgaben als nationale Behörde entsprechend der EU-Verordnung "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochkrisengebieten (2017/821)" übertragen. In diesem Spektrum nimmt die BGR folgende Aufgaben wahr: Rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft Die BGR berät Bundesregierung und deutsche Wirtschaft in allen rohstoffwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Fragen. Diese Beratung dient insbesondere der langfristigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung des Industriestandortes Deutschland sowie der Geosicherheit und dem nachhaltigen Georessourcenmanagement. Durch die Beteiligung der BGR am Aufbau von nationalen und internationalen Kartenwerken sowie an Standardisierungen für die Bereitstellung von Geofachdaten werden die Voraussetzungen für schnelle, einheitliche und länderübergreifende Beratungskompetenz geschaffen. Zur Erhaltung und Erweiterung ihrer Kompetenz führt die BGR eigene Prospektions- und Explorationsvorhaben auf den Gebieten Energierohstoffe, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser und Boden im In- und Ausland durch. Weitere Schwerpunkte sind die Durchführung von Projekten der geotechnischen Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Betrieb des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für Festgesteinsbohrungen, der Betrieb des Nationalen Seismologischen Datenzentrums, der Seismologischen Alpha-Station "GERESS- Array" und der Infraschallstation IS 27 in der Antarktis zur Verifikation eines Nuklearen Teststopp-Abkommens (Gesetz vom 23. Juli 1998) sowie die Umsetzung eines Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Internationale geowissenschaftliche und Technische Zusammenarbeit Die BGR ist eine Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Geologie, Rohstoffe und Boden sowie Georisiken und führt Projekte der Technischen Zusammenarbeit mit Partnerländern durch. Die BGR beteiligt sich im Auftrag der Bundesressorts und in Abstimmung mit nationalen und internationalen Institutionen an der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sowie der europäischen und internationalen Kooperation auf dem Geosektor. Geowissenschaftliche Forschung und Entwicklung Die BGR betreibt die zur Beratung der Ressorts notwendige Forschung. Sie bildet die Grundlage für die fachgerechte Aufgabenerfüllung und umfasst methodische sowie instrumentelle geowissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und deren Umsetzung in die Praxis. Hierzu gehört auch die Beteiligung der BGR an Forschungsvorhaben in den Polargebieten, insbesondere im Rahmen des Antarktisvertrages. Auf dem Gebiet der internationalen Meeresforschung ist sie im Vorfeld industrieller Aktivitäten beteiligt. - 142 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 1. Zu B 2/B 3: Aus 1 Planstelle dürfen die Bezüge für eine S-Professorin oder einen S-Professor nach Bes.-Gr. C 4 oder W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 10 nicht übersteigen. Aus 3 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei grundsätzlich die vergleichbare Besoldung aus B 2 bzw. B 3 nicht übersteigen. Erfolgt die Beschäftigung in Form von Arbeitsverträgen mit den S-Professorinnen und S-Professoren, sind die vorgenannten Regelungen entsprechend anzuwenden. Bei den Planstellen B 3 ist eine Überschreitung in Höhe von bis zu 10 Prozent der vergleichbaren Besoldung aus B 3 zulässig, sofern dies für Erstattungen erforderlich ist, die sich aus der Möglichkeit zur Gewährung von Berufungs-Leistungsbezügen bzw. Bleibe- Leistungsbezügen im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ergeben. 2. Zu B 2/B 1: Aus 8 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für 8 S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 2 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 1 bzw. B 2 nicht übersteigen. Bei den Planstellen B 1 und B 2 ist eine Überschreitung in Höhe von bis zu 10 Prozent der vergleichbaren Besoldung aus B 1 bzw. B 2 zulässig, sofern dies für Erstattungen erforderlich ist, die sich aus der Möglichkeit zur Gewährung von Berufungs- bzw. Bleibe-Leistungsbezügen im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ergeben. 3. Kooperationsvertrag: Voraussetzung für die Besetzung der in den Haushaltsvermerken zu den Nrn. 1 und 2 aufgeführten Stellen ist ein mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der S-Professorin bzw. des S-Professors. Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 B3; 3,0 B2; 7,0 B1; 3,0 A15; 12,0 A14; 4,0 A13h; 5,0 A12; 2,0 A11; 1,0 A8 (Zusammen: 39,0). Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 12,0 ATB; 2,0 E15; 4,0 E14; 11,0 E13; 2,0 E12; 4,0 E11; 3,0 E10; 1,0 E8 (Zusammen: 39,0). Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 428 42 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 2,0 E 11.................... 1,0 Zusammen.......... 3,0 - 217 - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914 Tgr. 05 - Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 428 51 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - E 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - - 218 - 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 7...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 3...................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - B 2...................... 14,0 14,0 13,0 - - - - - - - - - - B 1...................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - A 16.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - A 15.................... 23,0 23,0 19,0 - - - - - - - - - - A 14.................... 100,0 100,0 74,0 - - - - - - - - - - A 13 h................. 25,0 25,0 24,0 - - - - - - - - - - A 13 g+Z............. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - A 13 g................. 9,0 9,0 5,0 - - - - - - - - - - A 12.................... 27,0 27,0 22,0 - - - - - - - - - - A 11.................... 22,0 22,0 15,0 - - - - - - - - - - A 10.................... 10,0 10,0 4,0 - - - - - - - - - - A 9 g................... 4,0 4,0 1,0 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 5,0 5,0 2,0 - - - - - - - - - - A 8...................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 250,0 250,0 187,0 - - - - - - - - - - Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - E 14.................... 34,0 34,0 32,0 - - - - - - - - - - E 13.................... 12,0 12,0 12,0 - - - - - - - - - - E 12.................... 14,0 14,0 12,0 - - - - - - - - - - E 11.................... 41,0 41,0 38,0 - - - - - - - - - - E 10.................... 23,5 23,5 19,5 - - - - - - - - - - E 9c.................... 7,0 7,0 7,0 - - - - - - - - - - E 9b.................... 8,0 8,0 7,0 - - - - - - - - - - E 9a.................... 32,0 32,0 32,0 - - - - - - - - - - E 8...................... 20,0 20,0 17,5 - - - - - - - - - - E 7...................... 10,0 10,0 9,0 - - - - - - - - - - E 6...................... 40,5 40,5 40,5 - - - - - - - - - - E 5...................... 22,5 22,5 21,5 - - - - - - - - - - E 4...................... 1,5 1,5 1,5 - - - - - - - - - - E 3...................... 0,5 0,5 - - - - - - - - - - - Zusammen.......... 268,5 268,5 251,5 - - - - - - - - - - Haushaltsvermerk: Zu Titel 422 01 Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 422 71) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. Zu Titel 428 01 1. Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 428 71) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden. 2. Die folgenden für den Bereich Erkundung mariner Metalllagerstätten ausgebrachten Stellen sind gesperrt: 2,0 E 14. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Erläuterungen: Zu Titel 422 01 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 A15; 24,0 A14; 3,0 A13h; 2,0 A13g; 5,0 A12; 4,0 A11; 4,0 A10; 3,0 A9g; 2,0 A9m; 1,0 A8 (Zusammen: 50,0). - 219 - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915 Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 24,0 E14; 3,0 E13; 6,0 E12; 5,0 E11; 3,0 E10; 2,0 E9c; 3,0 E9b; 2,0 E9a; 1,0 E8 (Zusammen: 50,0). Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 422 01 2. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: A 14................... 1,0 1,0 2.1 Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Jamaika A 14................... 1,0 1,0 2.2 Europäische Umweltagentur Zusammen......... 2,0 2,0 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2026 2025 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 422 01 kw 1. kw mit Ausscheiden der Planstelleninhaber/innen 1.1 - A 10.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - - 2. kw mit Wegfall der Aufgabe 2.1 - A 10.................. 1,0 - 1,0 2.1.1 Ausstattung der Außenstelle Berlin - Zusammen....... 2,0 - 2,0 Zu Titel 428 01 kw 1. kw mit Ausscheiden der Stelleninhaber/innen 1.1 - E 13.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - - E 11.................. 1,0 - 1,0 - E 9a.................. 1,0 - 1,0 - E 6.................... 1,0 - 1,0 - 2. kw mit Wegfall der Aufgabe 2.1 - E 11.................. 1,0 - 1,0 2.1.1 Ausstattung der Außenstelle Berlin - E 10.................. 1,0 - 1,0 - E 9a.................. 2,0 - 2,0 - E 5.................... 6,0 - 6,0 - E 3.................... 1,0 - 1,0 - Zusammen....... 15,0 - 15,0 Tgr. 05 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 428 51 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - E 14.................... 22,0 12,0 10,0 10,0 - - - - - - - - - E 11.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - 220 -

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