Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-165
Gebühren, sonstige Entgelte 5 000
5 000
8 525
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1, 2, 5, 6 und 7 der Erläuterungen dienen
bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 und 4 der Erläuterungen dienen zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gebühren und Entgelte nach der Besonderen Gebühren-Ordnung
der BAM (BAMGebV)...................................................................... 1 153
2. Gebühren und Entgelte nach dem Justizvergütungs- und -
entschädigungsgesetz (JVEG)............................................................. 50
3. Gebühren und Entgelte nach dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der BAM (PLV-BAM) bei Zulassungs-, Prüf- und
Begutachtungstätigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und
dem Atomgesetz............................................................................. -
4. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für
Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)................ -
5. Gebühren und Entgelte nach der Chemiekalienkostenverordnung
(ChemKostV) im Zusammenhang mit der für Aufgaben nach der
Biozidverordnung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) geschlossenen Verwaltungsvereinbarung..... 97
6. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... 300
7. Gebühren und Entgelte nach dem Preis- und
Leistungsverzeichnis der BAM (PLV-BAM).................................................................. 3 400
Zusammen............................................................................................ 5 000
112 01
-165
Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 1
1
-
Erläuterungen:
In Betracht kommen Bußgelder nach dem Sprengstoffgesetz.
119 99
-165
Vermischte Einnahmen 132
132
18 056
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und Tgr. 03.
3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4.
4. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen sind wegen
rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebun-
- 133 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 119 99
den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 04.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Lizenzen.......................................................................................... 10
2. Beiträge Dritter für die Pflege und Weiterentwicklung von
Datenbanken............................................................................................. -
3. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang
mit Forschungsaktivitäten................................................................ -
4. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... -
5. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... 122
Zusammen............................................................................................ 132
124 01
-165
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 6
6
2
132 01
-165
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 199
199
1 579
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen aus der Veräußerung von ausgesondertem
Schrifttum der Bibliothek dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 511 01.
2. Ausgaben zur Finanzierung der Kosten, die bei der Herstellung und
dem Vertrieb von Analysekontrollproben entstehen, dürfen von den
Einnahmen abgesetzt werden.
Erläuterungen:
Die Kosten zu Haushaltsvermerk Nr. 2 werden voraussichtlich 395 T€ (u. a. für
Referenzmaterialien) betragen.
Übrige Einnahmen
261 01
-165
Erstattungen von Verwaltungsausgaben 153
153
38
Erläuterungen:
Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(7 973)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen sind Tgr. 04 und Tgr. 06.
- 134 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0914 mit Ausnahme der Titel
518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
688 01.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und
119 99.
4. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.
Personalausgaben
428 02
-165
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 41 033
42 533
39 274
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich
Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung,
Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen
wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein
verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden.
Sächliche Verwaltungsausgaben
518 02
-165
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
26 100
26 100
26 011
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
688 01
-011
Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs-
und Entwicklungsprogramm
-
-
116
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0914.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(179)
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (-)
(-)
(1 501)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 135 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen
von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller
Forschungsvereinigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und
Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit
ausländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den
Bundeshaushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank)
finanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der
Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen
ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen
Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
427 49
-165
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
16 748
428 42
-165
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler -
-
329
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen
anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt,
die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung
oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen
Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel
abgeschlossen werden.
459 49
-165
Vermischte Personalausgaben -
-
-
547 41
-165
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -
-
6 434
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, Mieten für Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für
Sachverständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.
812 43
-165
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen -
-
1 501
1 641
981 41
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
- 136 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Wissenschaftlich-Technische Begleitung des Standortauswahlverfahrens
zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
(803)
(811)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der
Zusammenarbeit Leistungen sowie immaterielle Rechte an die
Bundesgesellschaft für Endlagerung mgH (BGE) entgeltfrei abgegeben
werden.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Maßnahmen des Bundes zur "Sicherstellung und Endlagerung
radioaktiver Abfälle" übernimmt die BAM aus dem Bereich behälter- und
barrierespezifischer Aufgaben zur Umsetzung des Standortauswahlgesetz (StandAG) und
bei der Einrichtung von Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 AtG. Die
Maßnahmen werden im Rahmen der "Endlagervorausleistungsverordnung" und §§ 28 ff.
StandAG im Umlageverfahren abgerechnet.
428 62
-342
Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 611
611
-
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich
Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung,
Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen
wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein
verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden.
511 61
-342
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
173
180
-
527 61
-342
Dienstreisen 19
20
-
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 54 590 53 090 49 490
19 398
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 31 554 32 273 32 237
8 687
Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 86 72 86
Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 7 249 7 249 6 509
43 127
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 17 579 17 579 22 539
14 935
Zusammen............................................................................................... 111 058 110 263 110 861
86 147
422 01
-165
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
23 016
23 016
19 755
- 137 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
427 09
-165
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
3 193
3 193
2 114
428 01
-165
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 14 559
13 059
14 429
429 01
-165
F Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem
Ausland
30
30
49
Erläuterungen:
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ermöglicht
vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.
Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten
der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, insbesondere auf der Grundlage von Regierungsabkommen, gezahlt.
453 01
-165
F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 30
30
31
459 99
-165
F Vermischte Personalausgaben -
-
-
Erläuterungen:
Ausgaben dürfen für in den Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes
vorgesehene Zuschüsse an Kantinen geleistet werden, sofern diese die geltenden
Kriterien des "Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit" erfüllen.
511 01
-165
F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
1 228
1 294
1 849
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 119 99 und 132 01.
514 01
-165
F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 288
300
271
517 01
-165
F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 12 000
12 000
16 504
518 01
-165
F Mieten und Pachten 480
500
519
519 01
-165
F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 7 734
7 946
4 586
525 01
-165
F Aus- und Fortbildung 480
500
736
527 01
-165
F Dienstreisen 1 574
1 640
1 409
532 01
-165
F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 480
500
1 188
- 138 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
539 99
-165
F Vermischte Verwaltungsausgaben 1 440
1 500
-718
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen
Bekanntmachungsblättern............................................................................ 100
2. Akkreditierung................................................................................. 150
3. Baunebenkosten............................................................................. 500
4. Sonstiges......................................................................................... 150
5. Steuer.............................................................................................. 540
Zusammen............................................................................................ 1 440
686 09
-165
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
geringeren Umfangs
69
60
66
687 09
-165
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im
Ausland geringeren Umfangs
17
12
20
711 01
-165
F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 7 249
7 249
3 494
Erläuterungen:
Einjährige Maßnahmen 1 000 €
1. Sonstige Baumaßnahmen............................................................... 3 300
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Unter den Eichen, Erneuerung Sprachalarmierung.............. 2 418 818 531 802 267 -
2. Unter den Eichen, Errichtung eines Pufferspeichers............ 3 564 2 068 1 000 - 496 -
7. Sonstige Baumaßnahmen..................................................... 10 369 2 209 2 408 1 376 2 676 1 700
13. Adlershof, Erneuerung Abzüge............................................. 5 100 3 853 456 - 450 341
15. Fabeckstraße, Neugestaltung Fassade................................ 610 417 - 133 60 -
Zusammen.................................................................................... 22 061 9 365 4 395 2 311 3 949 2 041
Zu Spalte 4:
Durch Projektverschiebungen oder Projektveränderungen weicht das Soll 2025 von dem bewilligten Betrag 2025 ab.
712 01
-165
F Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall -
-
3 015
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Unter den Eichen, Außensanierungsprogramm.................... 11 227 5 638 - 5 589 - -
5. Horstwalde, Druckgeräteprüfhaus......................................... 14 942 5 890 - 9 052 - -
7. Adlershof, Haus 8.05 (Modul 2), Technikum......................... 58 811 56 003 - 2 808 - -
9. Unter den Eichen, Haus 30, Brandschutz............................. 63 111 61 673 - 1 438 - -
12. Horstwalde, Sprengplatz für Großversuche.......................... 4 993 4 556 - 437 - -
- 139 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 712 01
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
13. Horstwalde, Vorbereitungshalle Fallturm.............................. 5 206 5 143 - 63 - -
Zusammen.................................................................................... 158 290 138 903 - 19 387 - -
Zu 7.:
Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vollständig vor. Die Mittel sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO teilweise gesperrt.
Zu 12. und 13.:
Es gelten die Regelungen für kleine Baumaßnahmen gemäß Haushaltsvermerk zu Kap. 0914 Tit. 712 01 HG 2020
Zu 13.:
Der Nachtrag in Höhe von 180 T€ ergibt sich aus Änderungen/Ergänzungen der Bedarfsanforderungen.
811 01
-165
F Erwerb von Fahrzeugen 150
150
182
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Neubeschaffung
1 e-Utility groß................................................................................. 80
2. Ersatzbeschaffung
2 Utilities mittel Hybrid..................................................................... 140
abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von
Dienst-Kfz gem. § 7 Abs. 6 HG........................................................ -70
Zusammen............................................................................................ 150
812 01
-165
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
200
200
7
812 02
-165
F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
3 000
3 000
8 638
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1 200
2. Erweiterung..................................................................................... 500
3. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 000
4. Sonstiges......................................................................................... 300
Zusammen............................................................................................ 3 000
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben (33 617)
(33 859)
(26 931)
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der
Durchführung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen
ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen
Verbreitung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.
- 140 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
427 39
-165
F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
13 572
13 572
12 983
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichem
Nachwuchspersonal veranschlagt.
511 31
-165
F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
5 816
6 058
5 879
812 33
-165
F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 14 229
14 229
13 712
Erläuterungen:
Einjährige Maßnahmen 1 000 €
Sonstige Beschaffungen....................................................................... 6 689
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
3. Sanierung 16 MN-Prüfanlage................................................ 500 211 - 289 - -
6. Modernisierung der Prüftechnik in den Material- und
Werkstoffwissenschaften............................................................... 4 000 2 389 - 1 611 - -
8. Mess- und Prüftechnik für Energiespeicher.......................... 3 400 2 370 108 232 690 -
11. Wasserstoff-Reinstgasanalytik.............................................. 635 561 - 74 - -
12. Prüfinfrastruktur auf dem Testgelände Technische
Sicherheit der BAM für die Wasserstofftechnologie........................ 2 300 1 256 - 1 044 - -
14. Sonstige Beschaffungen....................................................... 32 571 6 790 5 200 10 381 5 200 5 000
15. Prüfinfrastruktur für die Untersuchung der Alterung von
elektrischen Batteriespeichern.............................................. 1 100 - - 600 500 -
16. TherChem Analyse-Einheit................................................... 679 456 - 123 100 -
17. Transmissionselektronenmikroskop...................................... 2 300 - 1 500 - 800 -
18. MISTRAL............................................................................... 450 - 350 - 100 -
19. CNC-Dreh-Fräs-Zentrum...................................................... 600 - 450 - 150 -
Zusammen.................................................................................... 48 535 14 033 7 608 14 354 7 540 5 000
Zu Spalte 4:
Durch Projektverschiebungen oder Projektänderungen weicht das Soll 2025 von dem bewilligten Betrag 2025 ab.
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates (224)
(225)
(222)
422 51
-165
F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
-
-
-
428 51
-165
F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 190
190
129
539 59
-165
F Vermischte Verwaltungsausgaben 34
35
14
- 141 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Vorbemerkung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR) ist eine wissenschaftlich-technische
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie wurde - als Bundesanstalt
für Bodenforschung durch Erlass des BMWE 1958 errichtet
- 1975 in Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR) umbenannt, um den zunehmend
wirtschaftsorientierten Aufgaben der Anstalt Rechnung zu tragen und ihre
Stellung als zentrale Forschungs- und Beratungseinrichtung der
Bundesregierung auf dem Gebiet der geologischen
Wissenschaften zu unterstreichen.
Die BGR hat ihren Hauptsitz in Hannover und unterhält
Außenstellen in Berlin und Cottbus.
Zur Untersuchung der nachhaltigen Stilllegung, Sanierung,
Rekultivierung und Nachnutzung von ehemaligen
Bergbaurevieren in den neuen Bundesländern betreibt die BGR in der
Außenstelle Cottbus das "Forschungs- und
Entwicklungszentrum Bergbaufolgen (FEZB)".
Mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) mit Sitz in der
Außenstelle Berlin berät die BGR die Bundesregierung und
die deutsche Wirtschaft in Fragen der Verfügbarkeit und
nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen sowie zu aktuellen
Marktentwicklungen.
Ihre Kernthemen sind Energierohstoffe, mineralische
Rohstoffe, Grundwasser, Boden und der Untergrund als Speicher-
und Wirtschaftsraum.
Mit dem Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichtengesetz (Min-
RohSorgG) wurden der BGR die Aufgaben als nationale
Behörde entsprechend der EU-Verordnung "Sorgfaltspflichten in
der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram,
deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochkrisengebieten
(2017/821)" übertragen.
In diesem Spektrum nimmt die BGR folgende Aufgaben wahr:
Rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche
Beratung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft
Die BGR berät Bundesregierung und deutsche Wirtschaft in
allen rohstoffwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen
Fragen. Diese Beratung dient insbesondere der langfristigen
Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung des
Industriestandortes Deutschland sowie der Geosicherheit und dem
nachhaltigen Georessourcenmanagement. Durch die
Beteiligung der BGR am Aufbau von nationalen und
internationalen Kartenwerken sowie an Standardisierungen für die
Bereitstellung von Geofachdaten werden die Voraussetzungen
für schnelle, einheitliche und länderübergreifende
Beratungskompetenz geschaffen. Zur Erhaltung und Erweiterung ihrer
Kompetenz führt die BGR eigene Prospektions- und
Explorationsvorhaben auf den Gebieten Energierohstoffe, Mineralische
Rohstoffe, Grundwasser und Boden im In- und Ausland durch.
Weitere Schwerpunkte sind die Durchführung von Projekten
der geotechnischen Sicherheit, insbesondere im
Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Betrieb
des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für
Festgesteinsbohrungen, der Betrieb des Nationalen Seismologischen
Datenzentrums, der Seismologischen Alpha-Station "GERESS-
Array" und der Infraschallstation IS 27 in der Antarktis zur
Verifikation eines Nuklearen Teststopp-Abkommens (Gesetz vom
23. Juli 1998) sowie die Umsetzung eines Gesetzes zur
Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid.
Internationale geowissenschaftliche und Technische
Zusammenarbeit
Die BGR ist eine Durchführungsorganisation der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Geologie,
Rohstoffe und Boden sowie Georisiken und führt Projekte der
Technischen Zusammenarbeit mit Partnerländern durch. Die
BGR beteiligt sich im Auftrag der Bundesressorts und in
Abstimmung mit nationalen und internationalen Institutionen an
der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sowie der
europäischen und internationalen Kooperation auf dem
Geosektor.
Geowissenschaftliche Forschung und Entwicklung
Die BGR betreibt die zur Beratung der Ressorts notwendige
Forschung. Sie bildet die Grundlage für die fachgerechte
Aufgabenerfüllung und umfasst methodische sowie instrumentelle
geowissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und deren
Umsetzung in die Praxis. Hierzu gehört auch die Beteiligung der
BGR an Forschungsvorhaben in den Polargebieten,
insbesondere im Rahmen des Antarktisvertrages. Auf dem Gebiet der
internationalen Meeresforschung ist sie im Vorfeld industrieller
Aktivitäten beteiligt.
- 142 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Haushaltsvermerk:
Zu Titel 422 01
1. Zu B 2/B 3:
Aus 1 Planstelle dürfen die Bezüge für eine S-Professorin oder einen S-Professor nach Bes.-Gr. C 4 oder W 3 erstattet
werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 10 nicht übersteigen.
Aus 3 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für S-Professorinnen oder S-Professoren nach
Bes.-Gr. W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei grundsätzlich die vergleichbare Besoldung
aus B 2 bzw. B 3 nicht übersteigen. Erfolgt die Beschäftigung in Form von Arbeitsverträgen mit den S-Professorinnen
und S-Professoren, sind die vorgenannten Regelungen entsprechend anzuwenden. Bei den Planstellen B 3 ist eine
Überschreitung in Höhe von bis zu 10 Prozent der vergleichbaren Besoldung aus B 3 zulässig, sofern dies für Erstattungen
erforderlich ist, die sich aus der Möglichkeit zur Gewährung von Berufungs-Leistungsbezügen bzw. Bleibe-
Leistungsbezügen im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ergeben.
2. Zu B 2/B 1:
Aus 8 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für 8 S-Professorinnen oder S-Professoren nach
Bes.-Gr. W 2 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 1 bzw. B 2
nicht übersteigen. Bei den Planstellen B 1 und B 2 ist eine Überschreitung in Höhe von bis zu 10 Prozent der
vergleichbaren Besoldung aus B 1 bzw. B 2 zulässig, sofern dies für Erstattungen erforderlich ist, die sich aus der Möglichkeit
zur Gewährung von Berufungs- bzw. Bleibe-Leistungsbezügen im Rahmen der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften
ergeben.
3. Kooperationsvertrag:
Voraussetzung für die Besetzung der in den Haushaltsvermerken zu den Nrn. 1 und 2 aufgeführten Stellen ist ein
mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der
S-Professorin bzw. des S-Professors.
Erläuterungen:
Zu Titel 422 01
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
2,0 B3; 3,0 B2; 7,0 B1; 3,0 A15; 12,0 A14; 4,0 A13h; 5,0 A12; 2,0 A11; 1,0 A8 (Zusammen: 39,0).
Zu Titel 428 01
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
12,0 ATB; 2,0 E15; 4,0 E14; 11,0 E13; 2,0 E12; 4,0 E11; 3,0 E10; 1,0 E8 (Zusammen: 39,0).
Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2026 2025
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 428 42 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 14.................... 2,0
E 11.................... 1,0
Zusammen.......... 3,0
- 217 -
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914
Tgr. 05 - Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2026 2025
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 428 51 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 14.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -
E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
E 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
- 218 -
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2026 2025
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 01
Beamtinnen und Beamte
B 7...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 3...................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -
B 2...................... 14,0 14,0 13,0 - - - - - - - - - -
B 1...................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 16.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 15.................... 23,0 23,0 19,0 - - - - - - - - - -
A 14.................... 100,0 100,0 74,0 - - - - - - - - - -
A 13 h................. 25,0 25,0 24,0 - - - - - - - - - -
A 13 g+Z............. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 13 g................. 9,0 9,0 5,0 - - - - - - - - - -
A 12.................... 27,0 27,0 22,0 - - - - - - - - - -
A 11.................... 22,0 22,0 15,0 - - - - - - - - - -
A 10.................... 10,0 10,0 4,0 - - - - - - - - - -
A 9 g................... 4,0 4,0 1,0 - - - - - - - - - -
A 9 m.................. 5,0 5,0 2,0 - - - - - - - - - -
A 8...................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 250,0 250,0 187,0 - - - - - - - - - -
Titel 428 01 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 14.................... 34,0 34,0 32,0 - - - - - - - - - -
E 13.................... 12,0 12,0 12,0 - - - - - - - - - -
E 12.................... 14,0 14,0 12,0 - - - - - - - - - -
E 11.................... 41,0 41,0 38,0 - - - - - - - - - -
E 10.................... 23,5 23,5 19,5 - - - - - - - - - -
E 9c.................... 7,0 7,0 7,0 - - - - - - - - - -
E 9b.................... 8,0 8,0 7,0 - - - - - - - - - -
E 9a.................... 32,0 32,0 32,0 - - - - - - - - - -
E 8...................... 20,0 20,0 17,5 - - - - - - - - - -
E 7...................... 10,0 10,0 9,0 - - - - - - - - - -
E 6...................... 40,5 40,5 40,5 - - - - - - - - - -
E 5...................... 22,5 22,5 21,5 - - - - - - - - - -
E 4...................... 1,5 1,5 1,5 - - - - - - - - - -
E 3...................... 0,5 0,5 - - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 268,5 268,5 251,5 - - - - - - - - - -
Haushaltsvermerk:
Zu Titel 422 01
Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 422 71) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für
längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.
Zu Titel 428 01
1. Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 428 71) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für
längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.
2. Die folgenden für den Bereich Erkundung mariner Metalllagerstätten ausgebrachten Stellen sind gesperrt: 2,0 E 14.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Erläuterungen:
Zu Titel 422 01
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
2,0 A15; 24,0 A14; 3,0 A13h; 2,0 A13g; 5,0 A12; 4,0 A11; 4,0 A10; 3,0 A9g; 2,0 A9m; 1,0 A8 (Zusammen: 50,0).
- 219 -
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915
Zu Titel 428 01
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
1,0 E15; 24,0 E14; 3,0 E13; 6,0 E12; 5,0 E11; 3,0 E10; 2,0 E9c; 3,0 E9b; 2,0 E9a; 1,0 E8 (Zusammen: 50,0).
Leerstellenübersicht
Bes.-/
E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 422 01
2. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:
A 14................... 1,0 1,0 2.1 Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Jamaika
A 14................... 1,0 1,0 2.2 Europäische Umweltagentur
Zusammen......... 2,0 2,0
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
E.-Gr.
2026
2025
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 422 01
kw
1. kw mit Ausscheiden der
Planstelleninhaber/innen
1.1 -
A 10.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -
2. kw mit Wegfall der Aufgabe
2.1 -
A 10.................. 1,0 - 1,0 2.1.1 Ausstattung der Außenstelle Berlin -
Zusammen....... 2,0 - 2,0
Zu Titel 428 01
kw
1. kw mit Ausscheiden der
Stelleninhaber/innen
1.1 -
E 13.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -
E 11.................. 1,0 - 1,0 -
E 9a.................. 1,0 - 1,0 -
E 6.................... 1,0 - 1,0 -
2. kw mit Wegfall der Aufgabe
2.1 -
E 11.................. 1,0 - 1,0 2.1.1 Ausstattung der Außenstelle Berlin -
E 10.................. 1,0 - 1,0 -
E 9a.................. 2,0 - 2,0 -
E 5.................... 6,0 - 6,0 -
E 3.................... 1,0 - 1,0 -
Zusammen....... 15,0 - 15,0
Tgr. 05 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2026 2025
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2025
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 428 51 - Erläuterungen
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
E 14.................... 22,0 12,0 10,0 10,0 - - - - - - - - -
E 11.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - -
E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
- 220 -