polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien .............................................................................................................. 5 Ausgaben-Tgr. 01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz...................................... 11 1702 Kinder- und Jugendpolitik ..................................................................................................................................... 12 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 23 Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) ......................................... 25 Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote für Kinder im Grundschulalter" (1791) .................................................................................................................. 29 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik .................................................. 32 Ausgaben-Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft.................................................................................................. 35 Ausgaben-Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik....................................................................... 38 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 46 1710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 48 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 54 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 55 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 56 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 58 1712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 61 1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ................................................................................ 67 Ausgaben-Tgr. 03 Restzahlungen für Dienstleistende nach dem Zivildienstgesetz............................................. 70 1714 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ........................................................................................ 74 1715 Antidiskriminierungsstelle des Bundes ................................................................................................................. 78 1716 Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ..................................................... 83 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 87 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 88 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 93 Anlage zur Drucksache 21/600 (Einzelplan 17) Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist innerhalb der Bundesregierung für die folgenden Politikfelder verantwortlich, die für wesentliche Aufgaben zur Gestaltung unserer Gesellschaft stehen: 1. Familie, 2. ältere Menschen, 3. Gleichstellung, 4. Kinder und Jugend, 5. Freiwilligendienste, 6. Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege. Deutschland ist ein familienfreundliches Land. In diesem Bereich verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Entscheidung für Familie und Kinder zu erleichtern. Hierzu gehört eine wirksame Familienförderung mit dem Ziel, für Familien beruflich und privat bestmögliche Perspektiven zu schaffen. Ziel unserer zukunftsorientierten und nachhaltigen Familienpolitik ist es, Familien in ihrer Vielfalt zu entlasten und zu unterstützen. Dazu gehören gute Rahmenbedingungen für die Erfüllung von Kinderwünschen, die Vereinbarkeit von Famile und Beruf und die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Deutschland erkennt die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels, insbesondere in strukturschwachen Gebieten. Damit verbunden sind Diversität durch Migration und die Alterung der Gesellschaft. Ein wichtiges Ziel ist daher, die Rolle der älteren Generation zu stärken und deren wertvolles Erfahrungswissen in die Gesellschaft einzubringen. Langfristig soll ihre Rolle innerhalb unserer Gesellschaft - hin zu einem Leitbild des aktiven Alters - neu definiert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16). Das BMBFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern durch Förderung von Maßnahmen sowohl zur Überwindung tradierter Rollenbilder als auch zur gleichen Teilhabe im Erwerbsleben. Ziel ist ein Umdenken in der Gesellschaft hin zu einem zeitgemäßen Rollenverständnis (SDGs insb. 5 und 1, 3, 4, 8, 9, 10, 16, 17). Das BMBFSFJ verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen bestmögliche Zukunftsvoraussetzungen zu schaffen und ihnen langfristig einen Weg in ein gutes Berufsleben zu ebnen. Hierzu gehört auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das BMBFSFJ die Freiwilligendienste der Länder (SDGs 4, 13) und bietet die Möglichkeit eines Bundesfreiwilligendienstes (SDG 4). Beide Dienste wollen das soziale Bewusstsein stärken und die jungen Menschen auf ihrem Weg hin zu mündigen und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern begleiten. Durch eine nachhaltige Förderung der Wohlfahrtspflege verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, soziales Bewusstsein in allen Politikbereichen zu stärken und hierdurch die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern (SDG 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 16). Zur Gliederung des Einzelplans Die gesetzlichen Leistungen für Familien sind als finanzwirksamster Schwerpunkt im Kapitel 1701 dargestellt. Es folgen die Programmhaushalte der Politikbereiche Kinder- und Jugendpolitik (Kap. 1702) sowie Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Kap. 1703). Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (Kap. 1710) sind insbesondere Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände sowie Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch vorgesehen. Hiernach sind das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kap. 1711) sowie die Kapitel für das Bundesministerium - inklusive des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland (Kap. 1712) und seine Behörden im Geschäftsbereich (Kap. 1713 und Kap. 1714) sowie für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (Kap. 1716) dargestellt. - 2 - 17 Vorwort Überblick zum Einzelplan 17 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 19 503 18 874 +629 58 085 Übrige Einnahmen.................................................. 260 168 250 168 +10 000 259 315 Gesamteinnahmen.................................................. 279 671 269 042 +10 629 317 400 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 217 568 215 366 +2 202 1 282 214 205 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 95 656 88 979 +6 677 18 442 80 587 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 201 789 14 044 519 +157 270 58 786 13 261 470 Ausgaben für Investitionen...................................... 264 291 12 436 +251 855 5 749 38 367 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -60 403 -164 017 +103 614 - Gesamtausgaben.................................................... 14 718 901 14 197 283 +521 618 84 259 13 594 629 davon flexibilisiert.................................................... 257 765 249 818 +7 947 24 423 244 073 davon nicht flexibilisiert........................................... 14 461 136 13 947 465 +513 671 59 836 13 350 556 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 193 833 193 668 +165 1 282 194 284 Aus Hauptgruppe 5................................................. 54 664 48 601 +6 063 18 442 43 406 Aus Hauptgruppe 7................................................. 409 60 +349 714 271 Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 859 7 489 +1 370 3 985 6 112 Zusammen.............................................................. 257 765 249 818 +7 947 24 423 244 073 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 003 425 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 400 872 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 326 486 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 237 239 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 35 828 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000 - 3 - Überblick zum Einzelplan 17 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 17 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1711 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1711 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Anlage 2 zu Kap. 1702) ist verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 4. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ganztagsbetreuung" (Anlage 3 zu Kap. 1702) ist verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. - 4 - 17 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen gesetzlichen Leistungen, insbesondere der Familienpolitik, in Höhe von rd. 13 Mrd. Euro zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet das Elterngeld mit einem Volumen von rd. 7,5 Mrd. Euro. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt mit insgesamt rd. 3,9 Mrd. Euro ist der Bereich Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz nebst Verwaltungskostenerstattung. Des Weiteren sind folgende gesetzliche Leistungen etatisiert: 1. Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit rd. 1,3 Mrd. Euro, 2. Zuweisung an die Conterganstiftung mit rd. 183 Mio. Euro, 3. Einlage in die "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" mit rd. 96 Mio. Euro, 4. Gräbergesetz mit rd. 46,6 Mio. Euro, 5. Familienpflegezeit mit 1 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Zu den wesentlichen Zielen der Familienpolitik gehört es, Familien und Kinder wirksam zu unterstützen und zu fördern sowie die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Ziel des 2007 eingeführten Elterngeldes ist es, Familien in der Zeit nach der Geburt eine hohe finanzielle Unterstützung zu bieten. Das Elterngeld fängt teilweise den Einkommenswegfall auf, der den Eltern wegen der Betreuung ihres Neugeborenen entsteht. Das Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die miteinander kombiniert werden können. Den einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus können alle Eltern erhalten. In seiner flexiblen Ausgestaltung passt sich das Elterngeld unterschiedlichen Lebens- und Einkommenssituationen an. Unterstützt durch das Elterngeld beteiligen sich zunehmend auch die Väter an den familiären Aufgaben der Kinderbetreuung. Insgesamt trägt das Elterngeld dazu bei, die wirtschaftliche Situation der Familien zu stabilisieren und die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu unterstützen (SDGs 1, 5, 8, 10). Um Abhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II aufgrund von Kindern zu vermeiden, gibt es seit 2005 den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wirkt also wie ein Zuschlag zum Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen. Dadurch wird vermieden, dass die Familie auf SGB II-Leistungen angewiesen ist. Seit 2021 richtet sich der Kinderzuschlag in seiner Dynamisierung entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums und unter Berücksichtigung des jeweiligen (Erst-)Kindergeldes (SDGs 1, 10). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist im Verhältnis zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz als Auffangtatbestand anzusehen. Es wird Eltern gezahlt, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kindergeldzahlung angemessen erscheinen lässt. Ziel ist es, dass diese Eltern unter denselben Voraussetzungen und in derselben Höhe Kindergeld erhalten wie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Eltern. Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dieser wird seit dem 1. Juli 2017 für alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Bezugsdauer. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im Leistungsbezug nach SGB II ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt (SDGs 1, 5, 8, 10). - 5 - Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701 Überblick zum Kapitel 1701 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 80 80 - 56 Übrige Einnahmen.................................................. 260 000 250 000 +10 000 219 324 Gesamteinnahmen.................................................. 260 080 250 080 +10 000 219 380 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 012 728 12 899 228 +113 500 12 151 714 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 1 000 - 1 066 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 13 013 728 12 900 228 +113 500 12 152 780 davon nicht flexibilisiert........................................... 13 013 728 12 900 228 +113 500 12 152 780 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 000 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000 - 6 -

Relationen