Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 17
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien .............................................................................................................. 5
Ausgaben-Tgr. 01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz...................................... 11
1702 Kinder- und Jugendpolitik ..................................................................................................................................... 12
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 23
Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790) ......................................... 25
Anlage 3 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs angebote
für Kinder im Grundschulalter" (1791) ..................................................................................................................
29
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik .................................................. 32
Ausgaben-Tgr. 01 Stärkung der Zivilgesellschaft.................................................................................................. 35
Ausgaben-Tgr. 02 Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik....................................................................... 38
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 46
1710 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 48
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 54
1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 55
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 56
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 58
1712 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 62
1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ................................................................................ 68
Ausgaben-Tgr. 03 Restzahlungen für Dienstleistende nach dem Zivildienstgesetz............................................. 72
1714 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ........................................................................................ 75
1715 Antidiskriminierungsstelle des Bundes ................................................................................................................. 79
1716 Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ..................................................... 84
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 88
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 89
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 93
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 17)
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ) ist innerhalb der Bundesregierung für
die folgenden Politikfelder verantwortlich, die für wesentliche
Aufgaben zur Gestaltung unserer Gesellschaft stehen:
1. Familie,
2. ältere Menschen,
3. Gleichstellung,
4. Kinder und Jugend,
5. Freiwilligendienste,
6. Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege.
Deutschland ist ein familienfreundliches Land. In diesem
Bereich verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, bestmögliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Entscheidung für Familie
und Kinder zu erleichtern. Hierzu gehört eine wirksame
Familienförderung mit dem Ziel, für Familien beruflich und privat
bestmögliche Perspektiven zu schaffen. Ziel unserer
zukunftsorientierten und nachhaltigen Familienpolitik ist es, Familien
in ihrer Vielfalt zu entlasten und zu unterstützen. Dazu
gehören gute Rahmenbedingungen für die Erfüllung von
Kinderwünschen, die Vereinbarkeit von Famile und Beruf und die
wirtschaftliche Stabilität von Familien.
Deutschland erkennt die Herausforderungen und Chancen
des demografischen Wandels, insbesondere in
strukturschwachen Gebieten. Damit verbunden sind Diversität durch
Migration und die Alterung der Gesellschaft.
Ein wichtiges Ziel ist daher, die Rolle der älteren Generation
zu stärken und deren wertvolles Erfahrungswissen in die
Gesellschaft einzubringen. Langfristig soll ihre Rolle innerhalb
unserer Gesellschaft - hin zu einem Leitbild des aktiven Alters
- neu definiert werden (SDG 1, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 16).
Das BMBFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen und
Männern durch Förderung von Maßnahmen sowohl zur
Überwindung tradierter Rollenbilder als auch zur gleichen Teilhabe
im Erwerbsleben. Ziel ist ein Umdenken in der Gesellschaft
hin zu einem zeitgemäßen Rollenverständnis (SDGs insb. 5
und 1, 3, 4, 8, 9, 10, 16, 17).
Das BMBFSFJ verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen
bestmögliche Zukunftsvoraussetzungen zu schaffen und ihnen
langfristig einen Weg in ein gutes Berufsleben zu ebnen.
Hierzu gehört auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt und
Ausbeutung.
Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung des
zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen jede
Form von Extremismus. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert
das BMBFSFJ die Freiwilligendienste der Länder (SDGs 4,
13) und bietet die Möglichkeit eines
Bundesfreiwilligendienstes (SDG 4). Beide Dienste wollen das soziale Bewusstsein
stärken und die jungen Menschen auf ihrem Weg hin zu
mündigen und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und
Bürgern begleiten.
Durch eine nachhaltige Förderung der Wohlfahrtspflege
verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, soziales Bewusstsein in allen
Politikbereichen zu stärken und hierdurch die
Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in unserer
Gesellschaft nachhaltig zu verbessern (SDG 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 16).
.
Zur Gliederung des Einzelplans
Die gesetzlichen Leistungen für Familien sind als
finanzwirksamster Schwerpunkt im Kapitel 1701 dargestellt. Es folgen
die Programmhaushalte der Politikbereiche Kinder- und
Jugendpolitik (Kap. 1702) sowie Stärkung der Zivilgesellschaft,
Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Kap. 1703).
Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (Kap. 1710) sind
insbesondere Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände sowie
Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch vorgesehen.
Hiernach sind das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kap. 1711) sowie die
Kapitel für das Bundesministerium - inklusive des Beauftragten
der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das
Leben der Sinti und Roma in Deutschland (Kap. 1712) und seine
Behörden im Geschäftsbereich (Kap. 1713 und Kap. 1714)
sowie für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715)
und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (Kap. 1716) dargestellt.
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17 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 17
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 18 874 18 869 +5 66 633
Übrige Einnahmen.................................................. 250 168 240 168 +10 000 219 849
Gesamteinnahmen.................................................. 269 042 259 037 +10 005 286 482
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 215 366 187 976 +27 390 1 073 199 195
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 88 979 92 071 -3 092 25 137 74 590
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 044 519 13 635 598 +408 921 58 077 12 306 388
Ausgaben für Investitionen...................................... 12 436 44 153 -31 717 5 931 42 858
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -164 017 -86 503 -77 514 -
Gesamtausgaben.................................................... 14 197 283 13 873 295 +323 988 90 218 12 623 031
davon flexibilisiert.................................................... 249 818 228 290 +21 528 30 841 230 132
davon nicht flexibilisiert........................................... 13 947 465 13 645 005 +302 460 59 377 12 392 899
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 193 668 167 180 +26 488 1 073 179 123
Aus Hauptgruppe 5................................................. 48 601 51 282 -2 681 25 137 40 048
Aus Hauptgruppe 7................................................. 60 610 -550 374 49
Aus Hauptgruppe 8................................................. 7 489 9 218 -1 729 4 257 10 912
Zusammen.............................................................. 249 818 228 290 +21 528 30 841 230 132
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 346 301
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 461 371
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 237 971
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 138 798
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 66 284
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 51 553
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 9 987
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 10 387
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 10 802
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 11 234
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 11 684
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 12 151
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 12 637
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 13 142
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 13 668
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 14 215
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 14 783
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 15 375
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 15 990
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 16 629
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 17 295
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 190 345
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Überblick zum Einzelplan 17
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 17 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1711 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1711
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Anlage 2 zu Kap. 1702) ist verbindlich.
Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
4. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Ganztagsbetreuung" (Anlage 3 zu Kap. 1702) ist verbindlich. Abweichungen
bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
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17 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen gesetzlichen
Leistungen, insbesondere der Familienpolitik, in Höhe von rd. 13,2
Mrd. Euro zusammengefasst.
Einen Schwerpunkt bildet das Elterngeld mit einem Volumen
von rd. 7,4 Mrd. Euro. Ein weiterer wichtiger
Aufgabenschwerpunkt mit insgesamt rd. 3,9 Mrd. Euro ist der Bereich
Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
nebst Verwaltungskostenerstattung.
Des Weiteren sind folgende gesetzliche Leistungen etatisiert:
1. Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mit
rd. 1,3 Mrd. Euro,
2. Zuweisung an die Conterganstiftung mit rd. 183 Mio. Euro,
3. Einlage in die "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des
ungeborenen Lebens" mit rd. 96 Mio. Euro,
4. Gräbergesetz mit rd. 46,6 Mio. Euro,
5. Familienpflegezeit mit 1 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Zu den wesentlichen Zielen der Familienpolitik gehört es,
Familien und Kinder wirksam zu unterstützen und zu fördern
sowie die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zu verbessern.
Ziel des 2007 eingeführten Elterngeldes ist es, Familien
in der Zeit nach der Geburt eine hohe finanzielle
Unterstützung zu bieten. Das Elterngeld fängt teilweise den
Einkommenswegfall auf, der den Eltern wegen der Betreuung ihres
Neugeborenen entsteht. Das Elterngeld gibt es in den
Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus,
die miteinander kombiniert werden können. Den
einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld
bzw. 150 Euro ElterngeldPlus können alle Eltern erhalten. In
seiner flexiblen Ausgestaltung passt sich das Elterngeld
unterschiedlichen Lebens- und Einkommenssituationen an.
Unterstützt durch das Elterngeld beteiligen sich zunehmend auch
die Väter an den familiären Aufgaben der Kinderbetreuung.
Insgesamt trägt das Elterngeld dazu bei, die wirtschaftliche
Situation der Familien zu stabilisieren und die partnerschaftliche
Aufgabenteilung zu unterstützen (SDGs 1, 5, 8, 10).
Um Abhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II aufgrund
von Kindern zu vermeiden, gibt es seit 2005 den
Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld
gezahlt, wirkt also wie ein Zuschlag zum Kindergeld für
Familien mit kleinen Einkommen. Dadurch wird vermieden, dass
die Familie auf SGB II-Leistungen angewiesen ist. Seit 2021
richtet sich der Kinderzuschlag in seiner Dynamisierung
entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums und unter
Berücksichtigung des jeweiligen (Erst-)Kindergeldes (SDGs 1,
10).
Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist im
Verhältnis zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
als Auffangtatbestand anzusehen. Es wird Eltern gezahlt, die
in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in
einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und
Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kindergeldzahlung
angemessen erscheinen lässt. Ziel ist es, dass diese Eltern unter
denselben Voraussetzungen und in derselben Höhe
Kindergeld erhalten wie in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtige Eltern.
Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil
keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können
Unterhaltsvorschuss erhalten. Dieser wird seit dem 1. Juli
2017 für alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne
Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von
12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit
dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Bezugsdauer. Dieser wird
wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem SGB II
angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im
Leistungsbezug nach SGB II ein eigenes Einkommen von
mindestens 600 Euro brutto erzielt (SDGs 1, 5, 8, 10).
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Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701
Überblick zum Kapitel 1701
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 80 80 - 59
Übrige Einnahmen.................................................. 250 000 240 000 +10 000 202 681
Gesamteinnahmen.................................................. 250 080 240 080 +10 000 202 740
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 12 899 228 12 488 992 +410 236 11 039 364
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 000 1 000 - 918
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 12 900 228 12 489 992 +410 236 11 040 282
davon nicht flexibilisiert........................................... 12 900 228 12 489 992 +410 236 11 040 282
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 15 000
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 000
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