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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 1711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (370) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (26 160) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 17. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (65) (65) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen - - - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 65 65 114 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. - 56 - 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 22 22 15 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung 1.1 der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.................................................................................. 14 000 1.2 der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes............... 600 1.3. der Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben................................................................... 700 1.4 des Direktors der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz................................................................................... 400 1.5 des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland............... 2 600 2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 3 700 Zusammen............................................................................................ 22 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 426 326 280 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 17 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt (nicht abschließend): Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit 1715 - 542 01........................................................................................ 100 Fachinformationen aus 1702 - 684 01................................................................................. 650 aus 1702 - 684 02................................................................................. 240 aus 1702 - 684 04................................................................................. 3 300 aus 1703 - 684 12................................................................................. 150 aus 1703 - 684 14................................................................................. 500 aus 1703 - 531 22................................................................................. 5 039 aus 1703 - 684 21................................................................................. 980 aus 1703 - 684 24................................................................................. 100 aus 1703 - 684 25................................................................................. 3 050 aus 1703 - 684 26................................................................................. 500 aus 1710 - 684 07................................................................................. 98 - 57 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Bezeichnung 1 000 € 1711 - 543 01........................................................................................ 58 1715 - 543 01........................................................................................ 1 500 1716 - 543 01........................................................................................ 1 493 Informationen über die Tätigkeit und Arbeitsergebnisse des Ministeriums: 1. Öffentlichkeitsarbeit in Schrift, Bild, Ton und Wort, 2. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und Multiplikatoren, 3. Bewirtungskosten, die bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie bei Pressegesprächen, Diskussions- und Vortragsveranstaltungen entstehen. 4. Sonstige PR-Maßnahmen. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -16 709 -16 709 - 972 03 -880 Globale Minderausgabe -43 694 -147 308 - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (5) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (3) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 17. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (37 035) (34 918) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 58 - 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger sowie deren Hinterbliebenen 1 040 1 040 1 039 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 28 800 26 707 25 098 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 285 1 280 1 117 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 10 8 8 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 600 5 663 5 172 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 300 220 782 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 19 339 19 330 18 561 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 645 645 794 Zusammen............................................................................................... 19 984 19 975 19 355 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 600 1 600 1 597 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 4 250 4 250 4 036 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 189 180 162 - 59 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 1711 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 300 300 253 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 196 196 311 526 02 -165 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 200 200 200 Erläuterungen: 1. Kosten der Begutachtung wichtiger Fragen auf den Gebieten der Familien-, Senioren-, Jugend- und Gleichstellungspolitik. Hierunter fallen auch Ausgaben für die Entsendung von Sachverständigen zu wissenschaftlichen Tagungen, Sitzungen und Besprechungen. 2. Durchführung von Fachtagungen mit ressortpolitischen Themen. 3. Mitveranschlagt werden auch die folgenden Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beirat für Familienfragen.............................................................. 24 2. Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf......................... 15 3. Bund-Länder-Arbeitskreis "Altenpolitik"........................................ 4 4. Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt".......................... 5 5. Kuratorium für die Bundesjugendspiele........................................ 1 6. Ausschuss für die Bundesjugendspiele........................................ 2 7. Beirat für den Bundesfreiwilligendienst......................................... 6 8. Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Menschenhandel"........................... 5 9. Ad-hoc-Beratungseinrichtungen nach Bedarf............................... 3 10. Beisitzer-Gremium der Bundeszentrale........................................ 70 Zusammen............................................................................................ 135 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 191 191 220 543 01 -290 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 58 58 63 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Für Veröffentlichungen, Druck und Versand eines jährlich erscheinenden Gesamtverzeichnisses der jugendgefährdenden Medien und der Nachträge, Prüfexemplare von Druckschriften sowie für Beschaffung von Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 13 000 13 000 12 513 - 60 - 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt die sich für den Bund auf familien-, senioren-, frauen- und jugendpolitischem Gebiet ergebenden Aufgaben wahr. Das Bundesministerium gliedert sich in 6 Abteilungen: Abteilung Z Zentralabteilung, Abteilung 1 Demokratie und Engagement, Abteilung 2 Familie und Digitales, Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege, Abteilung 4 Gleichstellung, Abteilung 5 Kinder und Jugend. Im Bundesministerium sind der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland und der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt angesiedelt. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat seinen Sitz in Berlin und unterhält einen zweiten Dienstsitz in Bonn. Überblick zum Kapitel 1712 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 189 189 - 153 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 189 189 - 153 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 78 601 78 450 +151 106 72 144 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 53 157 46 562 +6 595 11 319 41 492 Ausgaben für Investitionen...................................... 5 825 4 126 +1 699 2 103 3 478 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 137 583 129 138 +8 445 13 528 117 114 davon flexibilisiert.................................................... 113 152 104 498 +8 654 13 528 94 897 davon nicht flexibilisiert........................................... 24 431 24 640 -209 22 217 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 710 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 150 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 760 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 800 - 61 - Bundesministerium 1712 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -011 Gebühren, sonstige Entgelte 188 188 151 Erläuterungen: Einnahmen (einkommensabhängige Elternbeiträge) aus dem Betrieb der Kindertagesstätte. 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 1 1 2 132 01 -011 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - - Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (693) Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tit. 427 99. Personalausgaben 427 99 -011 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. - 62 -

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