Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
1711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(370)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(26 160)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 17.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(65)
(65)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen -
-
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 65
65
114
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 56 -
1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
22
22
15
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den
Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung
des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung
1.1 der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.................................................................................. 14 000
1.2 der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes............... 600
1.3. der Präsidentin des Bundesamtes für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben................................................................... 700
1.4 des Direktors der Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz................................................................................... 400
1.5 des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus
und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland............... 2 600
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 3 700
Zusammen............................................................................................ 22 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 426
326
280
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 17 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt (nicht abschließend):
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
1715 - 542 01........................................................................................ 100
Fachinformationen
aus 1702 - 684 01................................................................................. 650
aus 1702 - 684 02................................................................................. 240
aus 1702 - 684 04................................................................................. 3 300
aus 1703 - 684 12................................................................................. 150
aus 1703 - 684 14................................................................................. 500
aus 1703 - 531 22................................................................................. 5 039
aus 1703 - 684 21................................................................................. 980
aus 1703 - 684 24................................................................................. 100
aus 1703 - 684 25................................................................................. 3 050
aus 1703 - 684 26................................................................................. 500
aus 1710 - 684 07................................................................................. 98
- 57 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Bezeichnung 1 000 €
1711 - 543 01........................................................................................ 58
1715 - 543 01........................................................................................ 1 500
1716 - 543 01........................................................................................ 1 493
Informationen über die Tätigkeit und Arbeitsergebnisse des Ministeriums:
1. Öffentlichkeitsarbeit in Schrift, Bild, Ton und Wort,
2. Informationsgespräche mit Journalistinnen und Journalisten und
Multiplikatoren,
3. Bewirtungskosten, die bei der Betreuung von Besuchergruppen sowie bei
Pressegesprächen, Diskussions- und Vortragsveranstaltungen entstehen.
4. Sonstige PR-Maßnahmen.
Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von
Veröffentlichungen zu leisten.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -16 709
-16 709
-
972 03
-880
Globale Minderausgabe -43 694
-147 308
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(5)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(3)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 17.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(37 035)
(34 918)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 58 -
1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger sowie deren Hinterbliebenen
1 040
1 040
1 039
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 28 800
26 707
25 098
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 285
1 280
1 117
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
10
8
8
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 600
5 663
5 172
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 300
220
782
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 19 339 19 330 18 561
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 645 645 794
Zusammen............................................................................................... 19 984 19 975 19 355
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 600
1 600
1 597
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 4 250
4 250
4 036
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
189
180
162
- 59 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
1711
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 300
300
253
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 196
196
311
526 02
-165
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
200
200
200
Erläuterungen:
1. Kosten der Begutachtung wichtiger Fragen auf den Gebieten der Familien-,
Senioren-, Jugend- und Gleichstellungspolitik. Hierunter fallen auch Ausgaben
für die Entsendung von Sachverständigen zu wissenschaftlichen Tagungen,
Sitzungen und Besprechungen.
2. Durchführung von Fachtagungen mit ressortpolitischen Themen.
3. Mitveranschlagt werden auch die folgenden Ausgaben für Mitglieder von
Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beirat für Familienfragen.............................................................. 24
2. Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf......................... 15
3. Bund-Länder-Arbeitskreis "Altenpolitik"........................................ 4
4. Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt".......................... 5
5. Kuratorium für die Bundesjugendspiele........................................ 1
6. Ausschuss für die Bundesjugendspiele........................................ 2
7. Beirat für den Bundesfreiwilligendienst......................................... 6
8. Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Menschenhandel"........................... 5
9. Ad-hoc-Beratungseinrichtungen nach Bedarf............................... 3
10. Beisitzer-Gremium der Bundeszentrale........................................ 70
Zusammen............................................................................................ 135
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
191
191
220
543 01
-290
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 58
58
63
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Für Veröffentlichungen, Druck und Versand eines jährlich erscheinenden
Gesamtverzeichnisses der jugendgefährdenden Medien und der Nachträge,
Prüfexemplare von Druckschriften sowie für Beschaffung von Ausschnitten aus
Zeitungen und Zeitschriften.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 13 000
13 000
12 513
- 60 -
1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend nimmt die sich für den Bund auf familien-,
senioren-, frauen- und jugendpolitischem Gebiet ergebenden
Aufgaben wahr. Das Bundesministerium gliedert sich in 6
Abteilungen:
Abteilung Z Zentralabteilung,
Abteilung 1 Demokratie und Engagement,
Abteilung 2 Familie und Digitales,
Abteilung 3 Demografischer Wandel, Ältere Menschen,
Wohlfahrtspflege,
Abteilung 4 Gleichstellung,
Abteilung 5 Kinder und Jugend.
Im Bundesministerium sind der Beauftragte der
Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und
Roma in Deutschland und der Beauftragte der
Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
angesiedelt.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hat seinen Sitz in Berlin und unterhält einen
zweiten Dienstsitz in Bonn.
Überblick zum Kapitel 1712
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 189 189 - 153
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 189 189 - 153
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 78 601 78 450 +151 106 72 144
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 53 157 46 562 +6 595 11 319 41 492
Ausgaben für Investitionen...................................... 5 825 4 126 +1 699 2 103 3 478
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 137 583 129 138 +8 445 13 528 117 114
davon flexibilisiert.................................................... 113 152 104 498 +8 654 13 528 94 897
davon nicht flexibilisiert........................................... 24 431 24 640 -209 22 217
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 710
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 150
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 760
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 800
- 61 -
Bundesministerium 1712
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte 188
188
151
Erläuterungen:
Einnahmen (einkommensabhängige Elternbeiträge) aus dem Betrieb der
Kindertagesstätte.
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 1
1
2
132 01
-011
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -
-
-
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(693)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tit. 427 99.
Personalausgaben
427 99
-011
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
- 62 -