Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
1106
Überblick zum Kapitel 1106
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 109
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 270 853
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 270 962
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 080 3 289 -209 2 520
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 431 2 379 +1 052 2 703
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 177 047 187 382 -10 335 312 341 310 363
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 183 558 193 050 -9 492 312 341 315 586
davon nicht flexibilisiert........................................... 183 558 193 050 -9 492 312 341 315 586
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 243 450
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 93 380
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 87 470
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 51 800
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 400
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 000
- 40 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
109
Übrige Einnahmen
272 01
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds -
-
2 985
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01
und 527 01.
272 02
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds -
-
241 105
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902
Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41,
Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1106 Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit.
422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02,
Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit.
684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05,
Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit.
685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09.
Erläuterungen:
Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU)
dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das
wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden
die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis
entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt und an die programmumsetzenden Stellen
weitergeleitet (BMFTR, BMBFSFJ, BMWE, BMWSB, BMUKN, BMI, BA, BVA,
BAMF, DRV KBS).
272 03
-253
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
21 176
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 32.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
- 41 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(3 089)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen
Sozialfonds (ESF, ESF Plus) und Kofinanzierung der Kosten für technische
Hilfe
(153 129)
(160 288)
(271 744)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der
EU) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) sind die wichtigsten
Instrumente der EU zur Förderung der Humanressourcen. Sie fördern innerhalb
der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik
ergänzen.
Im Jahr 2026 werden Mittel der Förderperiode 2014 - 2020 und Mittel der
Förderperiode 2021 - 2027 zur Auszahlung kommen.
2. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser
Titelgruppe zusammengefasst.
3. ESF- und ESF Plus-Mittel der technischen Hilfe werden als zweckgebundene
Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12
ausgezahlt.
427 19
-253
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
380
709
524
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
459 19
-253
Vermischte Personalausgaben 2 700
2 580
1 836
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
542 11
-013
Öffentlichkeitsarbeit 611
566
521
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 42 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 542 11 (Titelgruppe 01):
3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und
Versand von Veröffentlichungen zu leisten.
544 11
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 248
336
614
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 180 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 120 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
547 11
-253
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2 410
1 311
1 499
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
686 11
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu
laufenden Maßnahmen
-
-
94 332
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu
erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben
aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr
zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch
soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht
zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen
Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11.
686 12
-253
Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds
-
-
211 744
99 004
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit.
686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41,
Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit.
- 43 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 12 (Titelgruppe 01):
686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21,
684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01,
427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20,
685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03
und Kap. 3012 Tit. 427 09.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen
zu unterrichten.
686 13
-253
Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 146 780
154 786
60 000
75 100
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 210 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 80 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 542 21, 544 21 und 686 22.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kofinanzierung der ESF-Plus Bundesprogramme
1.1 KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige................... 22 358
1.2 EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am
stärksten benachteiligten Personen............................................ 2 304
1.3 Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter
bilden und Gleichstellung fördern.................................................... 23 443
1.4 Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder.......................... 23 979
1.5 WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen
Arbeitsmarkt.................................................................................... 17 965
1.6 rückenwind3 für die Beschäftigten - Sozialwirtschaft im Wandel. 9 970
1.7 INQA Coaching............................................................................ 12 132
1.8 Zukunftszentren........................................................................... 14 100
1.9 JUVENTUS Deutschland - Mobilität stärken - für ein soziales
Europa......................................................................................... 12 333
1.10 Rat geben - Ja zur Ausbildung!................................................... 2 250
2. Kofinanzierung Technische Hilfe
(Programmumsetzungskosten).............................................................................................. 5 946
Zusammen............................................................................................ 146 780
Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet
werden. Im Ansatz sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h.
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation
der ESF-Bundesprogramme mitveranschlagt.
- 44 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
(100)
(100)
(2 458)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
542 21
-013
Öffentlichkeitsarbeit -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
544 21
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
686 21
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung
-
-
2 458
526
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für
zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls
Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese
Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht
mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen
negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des
Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe
außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen.
686 22
-253
Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF)
100
100
140
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 13.
- 45 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und
Sozialpolitik
(30 329)
(32 662)
(38 139)
532 34
-029
Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits-
und Sozialpolitik
162
166
67
684 31
-253
Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen
Arbeitskräfte aus der Europäischen Union
4 200
4 200
3 996
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 4 200 T€
684 32
-313
Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel
821
596
486
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
687 31
-022
Beiträge an internationale Organisationen 25 146
27 700
26 715
Haushaltsvermerk:
Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen
Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 5,69 21 723 CHF 23 080 1 950 25 030
Rechtsgrundlage: Vertrag
Zweck: Internationale Arbeitsnormen
2. Sonstige....................................................................................... 116 - 116
Zusammen........................................................................................ 23 196 1 950 25 146
Differenzen durch Rundung möglich
687 32
-253
Verwendung von Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
38 139
10 064
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 0902 Tit. 686 10 und 686 12.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
- 46 -
1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 32 (Titelgruppe 03):
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
272 04
-253
Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen
-
5 587
427 49
-253
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
102
459 49
-253
Vermischte Personalausgaben
-
58
542 41
-013
Öffentlichkeitsarbeit
-
-
544 41
-253
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches
-
-
547 41
-253
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
-
2
686 41
-253
Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten benachteiligten Personen zu laufenden Maßnahmen
-
-
686 42
-253
Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus
Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen
-
-
686 43
-253
Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020
-
-
- 47 -
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF)
sowie sonstige internationale Angelegenheiten
1106
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Im Kapitel 1107 sind die Ausgaben für Maßnahmen
zur Arbeitswelt im Wandel und Fachkräftesicherung
veranschlagt. Es umfasst im Wesentlichen Ausgaben für:
1. Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels der
Arbeitswelt, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs
und Weiterbildung (Titel 544 06, 545 01, 684 01, 684 02
- SDGs 4, 8),
2. Maßnahmen der „Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft“ (Titel 684 11 - SDG 8),
3. Mittel als zweckgebundene Zuweisung an die Länder
für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Titel 632 01, 882 01 -
SDGs 3, 8), Institut für Arbeitsforschung an der TU
Dortmund (IfADo),
4. Maßnahmen für die Vorbereitung einer "Work-and-Stay-
Agentur" (Titel 685 01 - SDG 8)
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Digitalisierung, Dekarbonisierung, als Reaktion auf die
Auswirkungen des Klimawandels sowie die demografische
Entwicklung sind wesentliche Treiber des andauernden und
umfassenden strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Die Zukunft des
Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt davon ab, wie gut
es gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu
erweitern. Eine vorausschauende Fachkräftesicherung bleibt eine
der wichtigsten nationalen Herausforderungen und ist mehr
denn je eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschreibt
Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern (Aus- und
Weiterbildung, Erwerbsbeteiligung, Arbeitskultur, Einwanderung).
Maßnahmen der Fachkräftestrategie ebenso wie der Nationalen
Weiterbildungsstrategie (NWS) werden in mehreren Titeln
umgesetzt (SDGs 4, 8).
In kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ist die
Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten geringer als in
Großunternehmen. Die stärkere Vernetzung zwischen den
regionalen Akteuren der Weiterbildungslandschaft und des
Arbeitsmarktes kann hier gezielt und wirkungsvoll ansetzen, um
die Weiterbildungsberatung vor Ort für Unternehmen und
Ratsuchende zu stärken und für passende
Qualifizierungsangebote und Bildungsentscheidungen zu sorgen. Deshalb soll
der flächendeckende Aufbau von Weiterbildungsagenturen
(WBA) nachhaltig unterstützt werden (SDGs 4, 8).
Die sozialpartnerschaftlich getragene Initiative Neue
Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt insbesondere die
Beschäftigten in KMU, im Wandel der Arbeitswelt mit
niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten. In den Projekten
werden unter Beteiligung der Beschäftigten betriebliche
Handlungsstrategien z. B. für ein gesundes Arbeiten von älteren
Beschäftigten, für Diversität und für eine partizipative
Arbeitskultur entwickelt (SDG 8). Regionale Netzwerke zur
Fachkräftesicherung werden durch das INQA-Netzwerkbüro unterstützt,
um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im
Strukturwandel durch das Zusammenwirken aller regionalen
Arbeitsmarktakteure effizienter zu sichern (SDG 8).
Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft
und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der
Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen
Arbeitswelt kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung
"Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft" analysiert - u. a.
mit Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits-
und gesellschaftspolitischen Herausforderungen und
Chancen, die sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw.
Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden
neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und
entwickelt politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft
der Zukunft. Sie hat u. a. ein Observatorium für Künstliche
Intelligenz eingerichtet, dessen Fokus die Anwendung von
KI in Unternehmen und Verwaltung ist, und mit Civic
Coding eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die
Gestaltung von KI einzubeziehen. Darüber hinaus entwickelt
die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für neue
Herausforderungen wie die Arbeit in der Plattformökonomie, oder den
Beschäftigtendatenschutz in einer zunehmend von neuen
Technologien und automatisierten Systemen geprägten Arbeitswelt
(SDG 8).
Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die
sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient
weiterzuentwickeln. Dazu werden u. a. wissenschaftliche
Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von
Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger
sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels
beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16).
Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo)
erforscht Potenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den
Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und
gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet (SDGs 3, 8).
Für die Verbesserung der Prozesse der Erwerbsmigration
sieht der Koalitionsvertrag die Schaffung einer digitalen
Agentur für Fachkräfteeinwanderung ( "Work-and-Stay-Agentur" )
als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische
Fachkräfte. Ziel ist es, die Prozesse der Erwerbsmigration und dabei
auch die Anerkennung von ausländischen
Berufsqualifikationen und Studienabschlüssen zu vereinfachen (SDG 8).
Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt
zu einer sozialen und ökologischen Gestaltung der
Globalisierung bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei
zu unterstützen, CSR im eigenen Geschäftsbereich und in
der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren. Dabei
stehen insbesondere die Umsetzung und Neuregelung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch ein
anwendungs- und vollzugsfreundliches Gesetz über die
Internationale Unternehmensverantwortung sowie die Weiterent-
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