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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten (Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 1106 Überblick zum Kapitel 1106 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 109 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 270 853 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 270 962 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 3 080 3 289 -209 2 520 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 3 431 2 379 +1 052 2 703 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 177 047 187 382 -10 335 312 341 310 363 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 183 558 193 050 -9 492 312 341 315 586 davon nicht flexibilisiert........................................... 183 558 193 050 -9 492 312 341 315 586 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 243 450 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 93 380 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 87 470 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 51 800 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 1 400 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 1 000 - 40 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -860 Vermischte Einnahmen - - 109 Übrige Einnahmen 272 01 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds - - 2 985 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1106 Tit. 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01 und 527 01. 272 02 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds - - 241 105 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1106 Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09. Erläuterungen: Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis entsprechender Ausgaben erfolgt, vereinnahmt und an die programmumsetzenden Stellen weitergeleitet (BMFTR, BMBFSFJ, BMWE, BMWSB, BMUKN, BMI, BA, BVA, BAMF, DRV KBS). 272 03 -253 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen - - 21 176 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 32. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) - 41 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (3 089) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF, ESF Plus) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe (153 129) (160 288) (271 744) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) sind die wichtigsten Instrumente der EU zur Förderung der Humanressourcen. Sie fördern innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen, die die nationale Arbeitsmarktpolitik ergänzen. Im Jahr 2026 werden Mittel der Förderperiode 2014 - 2020 und Mittel der Förderperiode 2021 - 2027 zur Auszahlung kommen. 2. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser Titelgruppe zusammengefasst. 3. ESF- und ESF Plus-Mittel der technischen Hilfe werden als zweckgebundene Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12 ausgezahlt. 427 19 -253 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 380 709 524 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 459 19 -253 Vermischte Personalausgaben 2 700 2 580 1 836 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 542 11 -013 Öffentlichkeitsarbeit 611 566 521 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 42 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 542 11 (Titelgruppe 01): 3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten. 544 11 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 248 336 614 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 180 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 120 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 547 11 -253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2 410 1 311 1 499 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 100 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 686 11 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu laufenden Maßnahmen - - 94 332 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch soweit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11. 686 12 -253 Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds - - 211 744 99 004 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0901 Tit. 683 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, 686 12, Kap. 0903 Tit. 686 41, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1601 Tit. - 43 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 12 (Titelgruppe 01): 686 05, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, 684 25, 684 26, Kap. 1710 Tit. 684 07, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 2502 Tit. 686 05, Kap. 3002 Tit. 681 01, 685 20, 685 41, 685 42, 685 45, Kap. 3003 Tit. 685 07, Kap. 3004 Tit. 683 03 und Kap. 3012 Tit. 427 09. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen zu unterrichten. 686 13 -253 Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 146 780 154 786 60 000 75 100 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 210 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 80 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 542 21, 544 21 und 686 22. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kofinanzierung der ESF-Plus Bundesprogramme 1.1 KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige................... 22 358 1.2 EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen............................................ 2 304 1.3 Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter bilden und Gleichstellung fördern.................................................... 23 443 1.4 Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder.......................... 23 979 1.5 WIR - Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt.................................................................................... 17 965 1.6 rückenwind3 für die Beschäftigten - Sozialwirtschaft im Wandel. 9 970 1.7 INQA Coaching............................................................................ 12 132 1.8 Zukunftszentren........................................................................... 14 100 1.9 JUVENTUS Deutschland - Mobilität stärken - für ein soziales Europa......................................................................................... 12 333 1.10 Rat geben - Ja zur Ausbildung!................................................... 2 250 2. Kofinanzierung Technische Hilfe (Programmumsetzungskosten).............................................................................................. 5 946 Zusammen............................................................................................ 146 780 Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden. Im Ansatz sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation der ESF-Bundesprogramme mitveranschlagt. - 44 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (100) (100) (2 458) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 542 21 -013 Öffentlichkeitsarbeit - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 544 21 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. 686 21 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung - - 2 458 526 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzusparen. 686 22 -253 Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF) 100 100 140 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 13. - 45 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 03 Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik (30 329) (32 662) (38 139) 532 34 -029 Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik 162 166 67 684 31 -253 Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräfte aus der Europäischen Union 4 200 4 200 3 996 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 4 200 T€ 684 32 -313 Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Arbeitsausbeutung und Menschenhandel 821 596 486 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 687 31 -022 Beiträge an internationale Organisationen 25 146 27 700 26 715 Haushaltsvermerk: Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 5,69 21 723 CHF 23 080 1 950 25 030 Rechtsgrundlage: Vertrag Zweck: Internationale Arbeitsnormen 2. Sonstige....................................................................................... 116 - 116 Zusammen........................................................................................ 23 196 1 950 25 146 Differenzen durch Rundung möglich 687 32 -253 Verwendung von Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen - - 38 139 10 064 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0902 Tit. 686 10 und 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden - 46 - 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 32 (Titelgruppe 03): Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 272 04 -253 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen - 5 587 427 49 -253 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - 102 459 49 -253 Vermischte Personalausgaben - 58 542 41 -013 Öffentlichkeitsarbeit - - 544 41 -253 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - 547 41 -253 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - 2 686 41 -253 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu laufenden Maßnahmen - - 686 42 -253 Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen - - 686 43 -253 Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020 - - - 47 - Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF) sowie sonstige internationale Angelegenheiten 1106 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 1107 sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Arbeitswelt im Wandel und Fachkräftesicherung veranschlagt. Es umfasst im Wesentlichen Ausgaben für: 1. Maßnahmen zur Flankierung des Strukturwandels der Arbeitswelt, zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs und Weiterbildung (Titel 544 06, 545 01, 684 01, 684 02 - SDGs 4, 8), 2. Maßnahmen der „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ (Titel 684 11 - SDG 8), 3. Mittel als zweckgebundene Zuweisung an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Titel 632 01, 882 01 - SDGs 3, 8), Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), 4. Maßnahmen für die Vorbereitung einer "Work-and-Stay- Agentur" (Titel 685 01 - SDG 8) Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Digitalisierung, Dekarbonisierung, als Reaktion auf die Auswirkungen des Klimawandels sowie die demografische Entwicklung sind wesentliche Treiber des andauernden und umfassenden strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt davon ab, wie gut es gelingen wird, die Fachkräftebasis zu sichern und zu erweitern. Eine vorausschauende Fachkräftesicherung bleibt eine der wichtigsten nationalen Herausforderungen und ist mehr denn je eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik. Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung beschreibt Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern (Aus- und Weiterbildung, Erwerbsbeteiligung, Arbeitskultur, Einwanderung). Maßnahmen der Fachkräftestrategie ebenso wie der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) werden in mehreren Titeln umgesetzt (SDGs 4, 8). In kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) ist die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten geringer als in Großunternehmen. Die stärkere Vernetzung zwischen den regionalen Akteuren der Weiterbildungslandschaft und des Arbeitsmarktes kann hier gezielt und wirkungsvoll ansetzen, um die Weiterbildungsberatung vor Ort für Unternehmen und Ratsuchende zu stärken und für passende Qualifizierungsangebote und Bildungsentscheidungen zu sorgen. Deshalb soll der flächendeckende Aufbau von Weiterbildungsagenturen (WBA) nachhaltig unterstützt werden (SDGs 4, 8). Die sozialpartnerschaftlich getragene Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt insbesondere die Beschäftigten in KMU, im Wandel der Arbeitswelt mit niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten. In den Projekten werden unter Beteiligung der Beschäftigten betriebliche Handlungsstrategien z. B. für ein gesundes Arbeiten von älteren Beschäftigten, für Diversität und für eine partizipative Arbeitskultur entwickelt (SDG 8). Regionale Netzwerke zur Fachkräftesicherung werden durch das INQA-Netzwerkbüro unterstützt, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte im Strukturwandel durch das Zusammenwirken aller regionalen Arbeitsmarktakteure effizienter zu sichern (SDG 8). Die Gestaltung der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist eine Priorität der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhöhen. Der sozialen Gestaltung der digitalen Arbeitswelt kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Abteilung "Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft" analysiert - u. a. mit Instrumenten der Strategischen Vorschau die arbeits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Chancen, die sich aus technologischen Entwicklungen wie bspw. Künstlicher Intelligenz (KI) sowie daraus resultierenden neuen datengetriebenen Geschäftsmodellen ergeben und entwickelt politische Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der Zukunft. Sie hat u. a. ein Observatorium für Künstliche Intelligenz eingerichtet, dessen Fokus die Anwendung von KI in Unternehmen und Verwaltung ist, und mit Civic Coding eine Struktur aufgebaut, um die Gesellschaft in die Gestaltung von KI einzubeziehen. Darüber hinaus entwickelt die Denkfabrik gesetzliche Regelungen für neue Herausforderungen wie die Arbeit in der Plattformökonomie, oder den Beschäftigtendatenschutz in einer zunehmend von neuen Technologien und automatisierten Systemen geprägten Arbeitswelt (SDG 8). Maßnahmen zum Sozialstaatsdialog zielen darauf ab, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest und krisenresilient weiterzuentwickeln. Dazu werden u. a. wissenschaftliche Analysen und Forschung beauftragt und Gestaltungsideen von Praktikerinnen und Praktikern, Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Gruppen und deren Verbänden mittels beteiligungsorientierter Formate einbezogen (SDGs 1, 5, 8, 10, 16). Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo) erforscht Potenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet (SDGs 3, 8). Für die Verbesserung der Prozesse der Erwerbsmigration sieht der Koalitionsvertrag die Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung ( "Work-and-Stay-Agentur" ) als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Ziel ist es, die Prozesse der Erwerbsmigration und dabei auch die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und Studienabschlüssen zu vereinfachen (SDG 8). Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt zu einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei zu unterstützen, CSR im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten Wertschöpfungskette zu realisieren. Dabei stehen insbesondere die Umsetzung und Neuregelung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch ein anwendungs- und vollzugsfreundliches Gesetz über die Internationale Unternehmensverantwortung sowie die Weiterent- - 48 -

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