Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
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Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag (BWIHK)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist die Dachorganisation der zwölf Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Als e. V. organisiert und bündelt er die Interessen des IHK-Verbundes und deren Mitglieder. Er ist so politisches Sprachrohr und konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik für weit mehr als 650.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in Baden-Württemberg.
Er macht seine Stimme aber darüber hinaus auch im Bund und in Europa sowie gegenüber dem IHK-Gesamtdachverband in Berlin (Deutsche Industrie und Handelskammer - DIHK) geltend. Eng ins IHK-Netzwerk eingebunden, begleitet der BWIHK in allen wirtschaftlichen Belangen ebenso die zahlreichen Verbände im Land.
Zu den weiteren Aufgaben zählt es, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der Mitgliedskammern zu fördern und zu intensivieren. In der fachlichen Themenbetreuung folgt der BWIHK dem Federführerprinzip. Hier nehmen einzelne IHKs bei bestimmten Sachthemen und in Arbeitsteilung Sprecherfunktion für alle zwölf Industrie- und Handelskammern im Land wahr.
Im Rahmen der BWIHK-Arbeit und seiner Organisationsstruktur werden beispielsweise wirtschaftliche Grundsatzpositionen und Leitlinien für gute Wirtschaftspolitik erarbeitet, Verhandlungen mit Ministerien und Behörden geführt, Kooperationsprojekte vereinbart und begleitet, Stellungnahmen abgegeben und wirtschaftliche Expertise im Landtag eingebracht, vor allem im Rahmen von Anhörungen.
Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; EU-Gesetzgebung; Verkehrsinfrastruktur; Außenwirtschaft; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Stadtentwicklung; Industriepolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Verkehrspolitik; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Kleine und mittlere Unternehmen; Tourismus; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wohnen
Regelungsvorhaben:
- Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz: Besonders die Stromkosten belasten Unternehmen branchenübergreifend - nicht nur in der Industrie, sondern ebenso im Handel und in der Dienstleistungswirtschaft. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen auf das europäische Mindestmaß ein. Die Bundesregierung hat eine solche Maßnahme im Koalitionsvertrag ausdrücklich als kurzfristige Entlastung angekündigt.
- Überarbeitung des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur: Der Gesetzentwurf stellt Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore unter ein überragendes öffentliches Interesse und stärkt damit deren Schutz gegenüber Bauvorhaben. Dies dürfte zahlreiche Infrastrukturprojekte erheblich verzögern oder verhindern, sofern diese nicht ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit würden die erst kürzlich mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen für viele Vorhaben konterkariert. Der Entwurf sollte daher so überarbeitet werden, dass notwendige Infrastrukturvorhaben nicht pauschal benachteiligt werden und gute Ansätze wie beispielsweise der verringerte Kompensationsbedarf oder die Flexibilisierung des Naturraumbezugs erhalten bleiben.
Relationen
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