Siemens AG
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Siemens AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein führendes Technologieunternehmen mit Fokus auf die Felder Industrie, Infrastruktur, Mobilität und Gesundheitswesen. Anspruch des Unternehmens ist es, Technologie zu entwickeln, die den Alltag verbessert, für alle. Indem es die reale mit der digitalen Welt verbindet, ermöglicht es den Kunden, ihre digitale und nachhaltige Transformation zu beschleunigen. Dadurch werden Fabriken effizienter, Städte lebenswerter und der Verkehr nachhaltiger. Als führendes Unternehmen im Bereich industrieller Künstlicher Intelligenz nutzt Siemens sein umfassendes Fachwissen, um KI - einschließlich generativer KI - auf reale Anwendungen zu übertragen und entwickelt KI-Lösungen für Kunden aller Branchen, die einen echten Mehrwert bieten. Siemens ist mehrheitlicher Eigentümer des börsennotierten Unternehmens Siemens Healthineers, einem weltweit führenden Anbieter von Medizintechnik, der Pionierarbeit im Gesundheitswesen leistet. Für jeden Menschen. Überall. Nachhaltig.
Siemens ist parteipolitisch neutral. Wir arbeiten mit unseren Partnern in Unternehmen und Betrieben, um gemeinsam für drängende globale Herausforderungen innovative Lösungen zu finden. Daher ist der Dialog mit Politik und Wissenschaft im Rahmen unserer gesellschaftlichen Verantwortung und für den Erfolg von Siemens außerordentlich wichtig. Wir werden regelmäßig von Regierungen, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und der Zivilgesellschaft um fachlichen Rat gebeten. Unser politisches und externes Engagement unterliegt den hier dargestellten Richtlinien und erfolgt im Konsens mit dem Bekenntnis des Unternehmens zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäftsführung.
Mehr Informationen: https://www.siemens.com/de-de/company/about/government-affairs/
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Internetpolitik; Schifffahrt; Wettbewerbsrecht; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Menschenrechte; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Klimaschutz; Rente/Alterssicherung; Lebensmittelsicherheit; Kultur; Integration; Krankenversicherung; Automobilwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Versicherungswesen; Erneuerbare Energien; Außenwirtschaft; Industriepolitik; Wohnen; Berufliche Bildung; Verkehrspolitik; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Tierschutz; Personenverkehr; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Internationale Beziehungen; Verkehrsinfrastruktur; Digitalisierung; Immissionsschutz; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Entwicklungspolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Luft- und Raumfahrt; Fischerei/Aquakultur; Staatsorganisation; Straßenverkehr; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Außenpolitik; Arbeitsmarkt; Energienetze; Bundeswehrangelegenheiten; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Land- und Forstwirtschaft; Institutionelle Fragen der EU; E-Commerce; Lebens- und Genussmittelindustrie; Allgemeine Energiepolitik; Schienenverkehr; Bank- und Finanzwesen; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Binnenmarkt; Verteidigungspolitik; Rüstungsangelegenheiten; Kleine und mittlere Unternehmen; Handwerk; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung
Regelungsvorhaben:
- Innovationsfreundliche Umsetzung des EU AI Act (Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)): Innovations- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act
- Änderungen an der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (EU Data Act): Änderungen zum umfassenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen sektorspezifischen und freiwilligen Datenaustausch
- Änderungen im EU Cyber Resilience Act (EU-Gesetz über Cyberresilienz): Einführung längerer Übergangsfristen und Ausnahme von Ersatzteilen aus dem Anwendungsbereich sowie Einführung von Sonderregelungen zur Begünstigung digitaler Geschäftsmodelle
- Änderungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen: Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
- Änderungen in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zur Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen: Verringerung der Berichtspflichten, Etablierung einer risikobasierten Prioritätenliste und Revision der zivilrechtlichen Haftungsregelungen
- Beibehaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen nach der bestehenden Late Payment Directive: Ermöglichung von vertraglichen Vereinbarungen zur Schaffung längerer Zahlungsfristen und zum Vorrang der Vertragsfreiheiten
- Einheitliche Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verbesserung von Innovationsrahmenbedingungen: Harmonisierung bei der Umsetzung innerhalb der EU
- Änderungen im Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness: Ausweitung des Entlastungsvolumens und der Entlastungstatbestände
- Modifikation der Schuldenbremse im Artikel 115 Grundgesetz: Ermöglichung von kreditfinanzierten Investitionen in Vermögenswerte
- Etablierung gesetzlicher Regelungen zur Nutzung von digitalen Technologien im Gebäudesektor: Wir setzen uns für eine flächendeckende Einführung von digitalen Technologien im Gebäudesektor ein, um das hier bestehende Emissionseinsparpotenzial zu heben.
- Deutschland zu führendem 5G-Standort entwickeln: Der Einsatz von privaten 5G-Netzen („Campusnetze“) muss europaweit – und sogar international – mittels einem dediziert vorgesehenen Spektrum ermöglicht werden; die 5G-Infrastruktur sollte schnellstmöglich ausgebaut werden.
- Deutschland zu führendem 6G-Standort entwickeln: Mit Blick auf die kommende Generation der Mobilfunkkommunikation, 6G, ist das Sicherstellen von Fördermitteln für kontinuierliche FuE-Aktivitäten im industriellen Bereich unerlässlich. Dies gilt für die nationale- und die EU-Ebene gleichermaßen. Hier sollte auch die Mitarbeit in Normungsgremien (z.B. 3GPP) förderbar sein.
- Innovationspotential von Quantentechnologien erschließen: Im Bereich der Quantentechnologien gilt es, Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen zu fördern, um diese Zukunftstechnologie aus Deutschland heraus zu gestalten. Zentral hierfür ist es, die Bedürfnisse der Wirtschaft deutlich besser zu berücksichtigen und den Fokus damit verstärkt auf die Anwendungsperspektive von Quantentechnologien zu legen. Das gilt für den Hard- und Softwarebereich und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Ressorts in Zusammenarbeit mit der Industrie.
- Keine unnötigen bürokratischen Belastungen durch Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes: Vermeidung von Dopplungen mit bestehenden rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene und zusätzlicher Bürokratie durch Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
- Aufnahme modularer Anlagen/Produktion ins Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Aufnahme modularer Anlagen/Produktion ins Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Modernisierung und Instandhaltung zentraler Infrastrukturen in Deutschland: Herstellung von Planungssicherheit für die Investitionen der beteiligten Industrien
- Änderungen in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Verringerung der Bürokratiebelastung von Unternehmen: Verringerung der Berichtspflichten, Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Verwaltungsprozesse verbessern im Zuge der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Mit der in 2023 erfolgten Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht die Siemens AG weiteren Anpassungsbedarf. Insbesondere müssen:
- Verwaltungsprozesse im In- und Ausland von Anfang bis Ende digitalisiert werden;
- Verwaltungsprozesse vereinfacht werden, etwa durch die Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde in allen Ländern;
- Verwaltungsprozesse zum Zwecke der Beschleunigung von Verfahren entbürokratisiert werden;
- die deutschen Auslandsvertretungen mit ausreichend Personal ausgestattet werden.
- Digitalisierung von Verwaltungsprozessen im Rahmen des Nachweisgesetzes: Siemens plädiert dafür, die Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zuzulassen. Diese würde den Umsetzungsanforderungen der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie unter Voraussetzung eines Übermittlungs- oder Empfangsnachweises genügen und den Anforderungen einer modernen, digitalen, bewerberfreundlichen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt erfüllen.
- Verbesserung von Verwaltungsprozessen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV: Insbesondere setzen wir uns dafür ein:
- Abbau von Schriftformerfordernisses
- Vermeidung von doppelten Berichtspflichten
- Förderung des automatisierten Datenaustausches zwischen Behörden
- Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen im Sinne von New Work: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Schaffung rechtssicherer Regelungen für den Transfer von Daten in Drittstaaten: Wir setzen uns dafür ein, klare und rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für den internationalen Datentransfer (bspw. im Rahmen des EU–US Data Privacy Framework) gemäß den Anforderungen des GDPR zu schaffen. Insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen des GDPR steht dabei im Vordergrund.
- Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Strommarktdesign und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien: Wir unterstützen den Ausbau eines Energiesystems auf Basis erneuerbarer Energien sowie die Erneuerung und den Ausbau des Stromnetzes. Wir treten für ein regulatorisches Umfeld ein, das den schnellen Ausbau von Technologien ermöglicht, die Flexibilität und Dezentralität des Stromnetzes fördern.
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Energieeffizienz: Wir setzen uns dafür ein, bestehende Energieeffizienzpotentiale z.B. in der Industrie und in Gebäuden auszuschöpfen und Aspekte der Nachhaltigkeit stärker in den Fokus zu nehmen.
- Industriefreundliche Ausgestaltung der nationalen und europäischen Forschungsförderung: Bei Ausschreibungen und Förderprogrammen bessere Anschlussfähigkeit der Industrie ermöglichen; Forschungszulagengesetz auch auf Großunternehmen ausweiten
- Zügige und möglichst umfangreiche Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (bessere Arbeitsanreize, mehr Fachkräfte): Dynamisierung des Wirtschaftsgeschehens und des -wachstums insbesondere durch verstärkte Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte (z.B. i.R.d. Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Beschleunigung von Visavergaben und Digitalisierung, Schaffung eines neuen Regimes der Altersbeschäftigung, keine Einführung eines Bundestariftreuegesetzes).
- Ausgestaltung und Umsetzung der EU Sanktionsverordnungen: Direkter sowie indirekter (über deutsche und europäische Wirtschaftsverbände) Austausch mit der EU-Kommission sowie mit der Bundesregierung zur Ausgestaltung, Auslegung und Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit sowie Umsetzung u.a. der EU-Sanktionen (inkl. FAQs) gegen Russland.
- Vorschläge zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der EU-Taxonomie-Berichterstattung: Vorschläge zur Verbesserung mit der Benutzerfreundlichkeit der EU-Taxonomie Anhang C zur Verringerung bestehender Rechtsunsicherheit sowie zur Verbesserung der Platform on Sustainable Finance und Vereinheitlichung sowie Verbesserung des DNSH-Kriteriums und der Offenlegungspflichten
- Rücknahme eines EU-Verordnungsvorschlags zur Standard Essential Patents (SEP) Lizenzierung: Siemens begrüßt die Rücknahme des Vorschlags und setzt sich dafür ein, verbindliche Regeln bei der SEP Lizenzierung nur bei nachgewiesenen Ineffizienzen aufzustellen, um Bürokratie zu vermeiden und Innovationen zu fördern.
- Empfehlungen für das nächste Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, Entwicklung und Innovation: Siemens Empfehlungen für das nächste EU-Rahmenprogramm für Forschung, Entwicklung und Innovation: industrielle Forschung & Innovation stärken zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit; Administrative Prozesse vereinfachen; Budget-Ziel von 3% des BIP erfüllen
- Siemens 10 Punkte-Plan Industrie der Zukunft: Anlässlich der Bundestagswahl 2025 und der anschließenden Koalitionsverhandlungen erstellte die Siemens AG Handlungsempfehlungen in Form eines 10-Punkte-Plans für die Legislaturperiode 2025 – 2029. Der 10-Punkte-Plan formuliert die Anforderungen an geeignete politische Rahmenbedingungen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Industrie am Standort Deutschland. Dabei werden Empfehlungen in zehn Politikbereichen formuliert, auf die die nächste Bundesregierung fokussieren sollte, u.a. in der Energie, Technologie- und Außenhandelspolitik sowie bei der Modernisierung der Infrastrukturen. Die Veröffentlichung des Positionspapiers erfolgt gemäß den Vorgaben des elektronischen Rundschreibens vom 14.04.2025.
- EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase: Beitrag zur Dekarbonisierung und Fortführung bestehender regulatorischer Zeitlinien: Siemens setzt sich für eine verlässliche Umsetzung der EU-Verordnung 2024/573 ein, insbesondere im Hinblick auf das geplante Verbot von SF6-haltigen Mittelspannungsschaltanlagen ab 2026. Das Unternehmen begrüßt die Zielsetzung der Verordnung als wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur europäischen Energiewende. Siemens spricht sich für regulatorische Klarheit und Planungssicherheit aus, um Investitionen in klimafreundliche Technologien zu stärken und die Energiewende in Europa wirksam voranzubringen.
- Ausgestaltung europäischer Präferenzregelungen in der öffentlichen Beschaffung (Buy European): Ausgestaltung, Auslegung und Praxistauglichkeit verschiedener Initiativen zu Präferenzregelungen in der europäischen Beschaffung (u.a. Industrial Accelerator Act, Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie, European Preference Mechanism); Begrenzung staatlicher Eingriffe in den freien Wettbewerb; Ablehnung rein protektionistischer Maßnahmen, Sicherstellung eines zielgenauen Ansatzes zur Stärkung von Resilienz und Reziprozität
- Digital Omnibus / Änderung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act): Änderung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) im Rahmen des Digital Omnibus zur Verbesserung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, zur Stärkung der Nutzung industrieller Produktdaten für Innovation und industrielle KI sowie eine sachgerechte Ausgestaltung der Cloud-Wechselvorgaben für SaaS-Angebote.
- Modernisierung des Sprecherausschussgesetzes durch Ermöglichung digitaler Wahl- und Beteiligungsverfahren: Ziel ist die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Durchführung digitaler bzw. onlinegestützter Wahlen von Sprecherausschüssen leitender Angestellter. Dadurch sollen Bürokratie reduziert, die Digitalisierung der Arbeitswelt unterstützt und die Beteiligung der Wahlberechtigten erleichtert werden. Zudem sollen die Regelungen zur Mitbestimmung leitender Angestellter an moderne digitale Kommunikations- und Beteiligungsformen angepasst werden.
Relationen
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