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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Hat sich „das Bundesamt für Verfassungsschutz [...] im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auch mit der“ in Deutschland über deutsche Medien verbreiteten „Erzählung einer vermeintlichen ‚ethnischen Wahl‘„ „beschäftigt“ (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 29, Plenarprotokoll 21/95), wie es nach meiner Auffassung etwa Rafael Seligmann in Bezug auf Spanien in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 6. August 2026 über von linken politischen Kräften forcierte gezielte Einbürgerungen von Migranten zur Beeinflussung des Wahlergebnisses äußerte („In Spanien werden illegale Zuwanderer naturalisiert, denn sie könnten für die Linke stimmen.“, aus: Rafael Seligmann in „Sánchez’ alter, antisemitischer Trick“, www.juedische- allgemeine.de/meinung/sanchez-alter-antisemitischer-trick/), und, wenn nein, warum nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zur Mündlichen Frage des Abgeordneten Markus Matzerath in Plenarprotokoll 21/95, Nummer 29. Das Bundesamt für Verfassungsschutz befasst sich mit verfassungsschutzrelevanten Bedrohungen, mit „Erzählungen“ nur dann, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Der benannte Sachverhalt lässt einen solchen Hintergrund nicht erkennen. Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke): Wann plant die Bundesregierung die Mittel für die Gemeinsame Erklärung mit Namibia „Gemeinsame Erinnerung an unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision der Zukunft“ aus den Haushaltstiteln „Kapitel 2310 – Sonstige Bewilligungen – Titel 896 01 Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia“ bzw. „Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen – Titel 687 92-023 Versöhnungsleistungen Namibia“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/7300) erstmals auszuzahlen (bitte unter Nennung von Auszahlungsvoraussetzungen, Auszahlungszeitpunkt, Auszahlungsmodalitäten und Empfängern ausführen), und wie begründet die Bundesregierung, dass diese Ausgaben – erstmalig seit Bestehen dieses Haushaltstitels – zu 100 Prozent ODA- anrechenbar (ODA = Official Development Assistance, deutsch: Öffentliche Entwicklungsleistungen) sind (siehe Bundestagsdrucksache 21/7300; bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage für ODA-Meldung des Haushaltstitels und Nennung der Einordnung in das Creditor Reporting System der OECD ausführen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Auszahlungen aus Haushaltstiteln werden gemäß der entsprechenden bilateralen Auszahlungsabkommen erfolgen, sobald die diesbezüglichen Verhandlungen der Bundesregierung mit der namibischen Regierung abgeschlossen sind. Es ist im Haushaltsgesetz vorgesehen, dass die Haushaltsmittel des Einzelplans 23 als Ausgaben eingesetzt werden, die offiziell als Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) anerkannt werden. Gleichwohl ist richtig, dass die geplante Mittelverwendung einer anderen Logik als der bilateralen finanziellen und technischen Entwicklungszusammenarbeit folgt. Die Einordnung in die internationale Datenbank zur Erfassung und Analyse von Finanzströmen in der Entwicklungszusammenarbeit (Creditor Reporting System – CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development – OECD) wird erst nach Abschluss der Verhandlungen bei bindendem Vertragsschluss erfolgen.

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