Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Hat sich „das Bundesamt für Verfassungsschutz [...] im
Rahmen seines gesetzlichen Auftrags nach § 3 Absatz 1 in
Verbindung mit § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
auch mit der“ in Deutschland über deutsche Medien
verbreiteten „Erzählung einer vermeintlichen ‚ethnischen Wahl‘„
„beschäftigt“ (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche
Frage 29, Plenarprotokoll 21/95), wie es nach meiner
Auffassung etwa Rafael Seligmann in Bezug auf Spanien in der
„Jüdischen Allgemeinen“ vom 6. August 2026 über von linken
politischen Kräften forcierte gezielte Einbürgerungen von
Migranten zur Beeinflussung des Wahlergebnisses äußerte („In
Spanien werden illegale Zuwanderer naturalisiert, denn sie
könnten für die Linke stimmen.“, aus: Rafael Seligmann in
„Sánchez’ alter, antisemitischer Trick“, www.juedische-
allgemeine.de/meinung/sanchez-alter-antisemitischer-trick/),
und, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der
Bundesregierung zur Mündlichen Frage des
Abgeordneten Markus Matzerath in Plenarprotokoll 21/95,
Nummer 29. Das Bundesamt für Verfassungsschutz befasst
sich mit verfassungsschutzrelevanten Bedrohungen, mit
„Erzählungen“ nur dann, wenn sie verfassungsfeindliche
Ziele verfolgen. Der benannte Sachverhalt lässt einen
solchen Hintergrund nicht erkennen.
Frage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser
(Die Linke):
Wann plant die Bundesregierung die Mittel für die
Gemeinsame Erklärung mit Namibia „Gemeinsame Erinnerung an
unsere koloniale Vergangenheit, gemeinsam in unserer Vision
der Zukunft“ aus den Haushaltstiteln „Kapitel 2310 – Sonstige
Bewilligungen – Titel 896 01 Wiederaufbau und Entwicklung
in Namibia“ bzw. „Kapitel 0502 – Bilaterale Zusammenarbeit
und Pflege der Auslandsbeziehungen – Titel 687 92-023
Versöhnungsleistungen Namibia“ (siehe Bundestagsdrucksache
21/7300) erstmals auszuzahlen (bitte unter Nennung von
Auszahlungsvoraussetzungen, Auszahlungszeitpunkt,
Auszahlungsmodalitäten und Empfängern ausführen), und wie
begründet die Bundesregierung, dass diese Ausgaben – erstmalig
seit Bestehen dieses Haushaltstitels – zu 100 Prozent ODA-
anrechenbar (ODA = Official Development Assistance,
deutsch: Öffentliche Entwicklungsleistungen) sind (siehe
Bundestagsdrucksache 21/7300; bitte unter Angabe der
Rechtsgrundlage für ODA-Meldung des Haushaltstitels und Nennung
der Einordnung in das Creditor Reporting System der OECD
ausführen)?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Auszahlungen aus Haushaltstiteln werden gemäß der
entsprechenden bilateralen Auszahlungsabkommen
erfolgen, sobald die diesbezüglichen Verhandlungen der
Bundesregierung mit der namibischen Regierung
abgeschlossen sind.
Es ist im Haushaltsgesetz vorgesehen, dass die
Haushaltsmittel des Einzelplans 23 als Ausgaben eingesetzt
werden, die offiziell als Entwicklungszusammenarbeit
(Official Development Assistance – ODA) anerkannt
werden. Gleichwohl ist richtig, dass die geplante
Mittelverwendung einer anderen Logik als der bilateralen
finanziellen und technischen
Entwicklungszusammenarbeit folgt.
Die Einordnung in die internationale Datenbank zur
Erfassung und Analyse von Finanzströmen in der
Entwicklungszusammenarbeit (Creditor Reporting System –
CRS) der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic
Cooperation and Development – OECD) wird erst nach
Abschluss der Verhandlungen bei bindendem
Vertragsschluss erfolgen.
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