Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 - Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren
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Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 - Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8537
21. Wahlperiode 13.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel,
Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte
Kaufmann, Steffen Kotré, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich,
Mathias Weiser, Adam Balten, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Carsten
Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker,
Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L.
Giersch, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt,
Heinrich Koch, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Martina
Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 – Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen
Prioritäten definieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen
(„Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung“) enthält weitreichende politische Ziele, die de facto weder politisch und
ökonomisch erreichbar noch mit den strategischen Interessen Deutschlands
vereinbar sind. Ihre Umsetzung führt zu einer Ausweitung multilateraler
Steuerungsmechanismen zulasten nationaler Entscheidungsspielräume.
2. Eine wirksame deutsche Entwicklungszusammenarbeit erfordert bilaterale,
wirtschaftsorientierte Kooperation, die die lokale Wertschöpfung stärkt,
stabile Märkte schafft und zugleich deutschen Unternehmen verlässliche
Rahmenbedingungen bietet. Multilaterale Vorgaben behindern zielgenaue
und partnerspezifische Maßnahmen.
3. Die Wahrung staatlicher Souveränität ist Grundvoraussetzung für stabile und
verlässliche Partnerschaften. Programme, die auf gesellschaftliche
Transformation von außen, auf die ungeprüfte Förderung von
Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder auf politische Einflussnahme in innere Angelegenheiten
abzielen, können zu Destabilisierung beitragen und bilaterale Beziehungen
sogar nachhaltig beschädigen. Sie liegen demnach nicht in deutschem
Interesse.
4. Die Reduzierung migrationsrelevanter Push‑Faktoren erfordert eine
entwicklungspolitische Ausrichtung, die wirtschaftliche Perspektiven vor Ort stärkt
und das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ hinreichend honoriert. Eine
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Konzentration auf wirtschaftliche Kooperation ist hierfür wirksam.
Gesellschaftspolitische oder ideologiebasierte Programme sind zwecklos und
führen nicht zu wirtschaftlicher Verbesserung der lokalen Bevölkerung.
5. Die Förderung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in
Partnerländern birgt zudem ein erhebliches Destabilisierungspotenzial und hat in
der Vergangenheit wiederholt zu politischen Spannungen mit den
Partnerländern, institutioneller Erosion und sicherheitspolitischen Folgewirkungen
geführt. Solche Eingriffe können die regionale Instabilität verstärken und
mittelbar sicherheitsrelevante Risiken für Deutschland erzeugen, insbesondere
durch irreguläre Migration und staatliche Zerfallsprozesse.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. jegliche politische und operative Unterstützung der UN‑Resolution 70/1 auf
internationaler, EU- und nationaler Ebene einzustellen;
2. in der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die Aufhebung der
Resolution 70/1 hinzuwirken und einen Resolutionsentwurf einzubringen, der
diese durch eine souveränitäts-, wirtschafts- und stabilitätsorientierte
entwicklungspolitische Grundlage ersetzt;
3. die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren und konsequent in
die bilaterale wirtschaftliche Kooperation zu überführen, welche die lokale
Wertschöpfung stärkt und zugleich stabile Märkte für deutsche Unternehmen
schafft;
4. die staatliche Souveränität Deutschlands und der Partnerländer verbindlich zu
gewährleisten und zukünftig keine Verpflichtungen einzugehen, die nicht im
nationalen Interesse Deutschlands sind;
5. die Entwicklungszusammenarbeit über außenwirtschaftliche Kooperation
gezielt zur Verringerung migrationsrelevanter Push‑Faktoren einzusetzen und
damit realistische Bleibeperspektiven in den Partnerländern zu stärken;
6. die Förderung entwicklungspolitischer Programme mit
gesellschaftspolitischem Transformations-, Werteexport- oder politischem
Einflussnahmecharakter einzustellen, soweit diese nicht unmittelbar der humanitären Hilfe, der
Gefahrenabwehr oder der wirtschaftlichen Stabilisierung dienen;
7. jede Unterstützung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in
Partnerländern zu unterlassen, um bilaterale Beziehungen nicht zu belasten;
8. dem Deutschen Bundestag binnen sechs Monaten einen Bericht vorzulegen,
aus dem hervorgeht, welche Programme und Haushaltstitel sowie welche
internationalen Verpflichtungen der Bundesregierung unmittelbar oder
mittelbar der Umsetzung der Agenda 2030 dienen und wie diese im Sinne dieser
Neuausrichtung beendet, reduziert oder umgesteuert werden können.
Berlin, den 13. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
Die Agenda 2030 wurde 2015 als Nachfolgeagenda der Millenniums‑Entwicklungsziele verabschiedet. Die
Vereinten Nationen führen zu den Zielen und Zielvorgaben der Agenda 2030 aus: „Sie sollen auf den
Millenniums‑Entwicklungszielen aufbauen und das vollenden, was diese nicht erreicht haben.“
(https://sdgs.un.org/2030agenda?utm_source=copilot.com). Dennoch zeigt die aktuelle Fortschrittsbewertung,
dass die Weltgemeinschaft auch zehn Jahre nach Verabschiedung der Agenda 2030 weit von deren Umsetzung
entfernt ist.
Der UN‑SDG‑Report 2025 (https://unstats.un.org/sdgs/report/2025/The-Sustainable-Development-Goals-Re-
port-2025.pdf) verdeutlicht das Ausmaß des Scheiterns: Von 169 Unterzielen konnten 139 bewertet werden.
Davon weisen lediglich 35 % angemessene Fortschritte auf (18 % im Plan, 17 % moderat). 48 % der Ziele zeigen
unzureichende Fortschritte, darunter 31 % mit minimalen Verbesserungen und 17 % ohne jeglichen Fortschritt.
Besonders gravierend ist, dass 18 % der Ziele unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind
(UN‑SDG‑Report 2025, S. 4). Diese Daten belegen, dass die Agenda 2030 weder realistische Zielsetzungen noch
wirksame Steuerungsmechanismen bietet.
In zentralen Bereichen wie der Armutsbekämpfung und Sicherheit verschlechtert sich die Lage. Laut UN leben
weiterhin über 800 Millionen Menschen in extremer Armut (UN‑SDG‑Report 2025, S. 2). Gleichzeitig hat sich
die weltweite Sicherheitslage dramatisch verschärft: Über 120 Millionen Menschen sind vertrieben, mehr als
doppelt so viele wie 2015 (UN‑SDG‑Report 2025, S. 2). Diese Entwicklungen widersprechen den Kernzielen der
Agenda 2030 und zeigen, dass die bisherigen Ansätze nicht zu stabilen, nachhaltigen Strukturen führen.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit neu auszurichten. Bilaterale
wirtschaftliche Kooperationen lassen sich zielgenauer an den Interessen Deutschlands und der jeweiligen
Partnerländer ausrichten als multilaterale Transformationsprogramme. Sie stärken die lokale Wertschöpfung, schaffen
verlässliche Märkte und ermöglichen eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Gleichzeitig ist die Wahrung
staatlicher Souveränität eine Grundvoraussetzung für stabile Beziehungen. Programme, die auf die gesellschaftliche
Transformation, Werteexport oder politische Einflussnahme abzielen, haben in zahlreichen Fällen zu
Destabilisierung beigetragen und bergen sicherheitspolitische Risiken für Deutschland, insbesondere durch irreguläre
Migration. Die Förderung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in Partnerländern hat sich wiederholt
als destabilisierend erwiesen. Externe Eingriffe in innerstaatliche Machtverhältnisse schwächen staatliche
Strukturen, verschärfen Konflikte und können regionale Instabilität auslösen.
Eine entwicklungspolitische Strategie, die sich auf die wirtschaftliche Kooperation konzentriert und auf die
Reduzierung migrationsrelevanter Push‑Faktoren ausgerichtet ist, trägt dazu bei, Bleibeperspektiven vor Ort zu
stärken und irreguläre Migration zu begrenzen. Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Agenda 2030 diesen Zielen
nicht gerecht wird. Daher ist eine Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erforderlich.
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