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Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 - Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren

dip / drucksache 13.10.2026 · WP 21 · 21/8537 · Antrag · Original ↗

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Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 - Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren Deutscher Bundestag Drucksache 21/8537 21. Wahlperiode 13.10.2026 Antrag der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Steffen Kotré, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Mathias Weiser, Adam Balten, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Rainer Rothfuß, Volker Scheurell, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Ausstieg aus der UN‑Agenda 2030 – Deutsche Entwicklungsziele nach nationalen Prioritäten definieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen („Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“) enthält weitreichende politische Ziele, die de facto weder politisch und ökonomisch erreichbar noch mit den strategischen Interessen Deutschlands vereinbar sind. Ihre Umsetzung führt zu einer Ausweitung multilateraler Steuerungsmechanismen zulasten nationaler Entscheidungsspielräume. 2. Eine wirksame deutsche Entwicklungszusammenarbeit erfordert bilaterale, wirtschaftsorientierte Kooperation, die die lokale Wertschöpfung stärkt, stabile Märkte schafft und zugleich deutschen Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Multilaterale Vorgaben behindern zielgenaue und partnerspezifische Maßnahmen. 3. Die Wahrung staatlicher Souveränität ist Grundvoraussetzung für stabile und verlässliche Partnerschaften. Programme, die auf gesellschaftliche Transformation von außen, auf die ungeprüfte Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder auf politische Einflussnahme in innere Angelegenheiten abzielen, können zu Destabilisierung beitragen und bilaterale Beziehungen sogar nachhaltig beschädigen. Sie liegen demnach nicht in deutschem Interesse. 4. Die Reduzierung migrationsrelevanter Push‑Faktoren erfordert eine entwicklungspolitische Ausrichtung, die wirtschaftliche Perspektiven vor Ort stärkt und das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ hinreichend honoriert. Eine V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Konzentration auf wirtschaftliche Kooperation ist hierfür wirksam. Gesellschaftspolitische oder ideologiebasierte Programme sind zwecklos und führen nicht zu wirtschaftlicher Verbesserung der lokalen Bevölkerung. 5. Die Förderung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in Partnerländern birgt zudem ein erhebliches Destabilisierungspotenzial und hat in der Vergangenheit wiederholt zu politischen Spannungen mit den Partnerländern, institutioneller Erosion und sicherheitspolitischen Folgewirkungen geführt. Solche Eingriffe können die regionale Instabilität verstärken und mittelbar sicherheitsrelevante Risiken für Deutschland erzeugen, insbesondere durch irreguläre Migration und staatliche Zerfallsprozesse. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. jegliche politische und operative Unterstützung der UN‑Resolution 70/1 auf internationaler, EU- und nationaler Ebene einzustellen; 2. in der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf die Aufhebung der Resolution 70/1 hinzuwirken und einen Resolutionsentwurf einzubringen, der diese durch eine souveränitäts-, wirtschafts- und stabilitätsorientierte entwicklungspolitische Grundlage ersetzt; 3. die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu reduzieren und konsequent in die bilaterale wirtschaftliche Kooperation zu überführen, welche die lokale Wertschöpfung stärkt und zugleich stabile Märkte für deutsche Unternehmen schafft; 4. die staatliche Souveränität Deutschlands und der Partnerländer verbindlich zu gewährleisten und zukünftig keine Verpflichtungen einzugehen, die nicht im nationalen Interesse Deutschlands sind; 5. die Entwicklungszusammenarbeit über außenwirtschaftliche Kooperation gezielt zur Verringerung migrationsrelevanter Push‑Faktoren einzusetzen und damit realistische Bleibeperspektiven in den Partnerländern zu stärken; 6. die Förderung entwicklungspolitischer Programme mit gesellschaftspolitischem Transformations-, Werteexport- oder politischem Einflussnahmecharakter einzustellen, soweit diese nicht unmittelbar der humanitären Hilfe, der Gefahrenabwehr oder der wirtschaftlichen Stabilisierung dienen; 7. jede Unterstützung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in Partnerländern zu unterlassen, um bilaterale Beziehungen nicht zu belasten; 8. dem Deutschen Bundestag binnen sechs Monaten einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Programme und Haushaltstitel sowie welche internationalen Verpflichtungen der Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar der Umsetzung der Agenda 2030 dienen und wie diese im Sinne dieser Neuausrichtung beendet, reduziert oder umgesteuert werden können. Berlin, den 13. Oktober 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Begründung Die Agenda 2030 wurde 2015 als Nachfolgeagenda der Millenniums‑Entwicklungsziele verabschiedet. Die Vereinten Nationen führen zu den Zielen und Zielvorgaben der Agenda 2030 aus: „Sie sollen auf den Millenniums‑Entwicklungszielen aufbauen und das vollenden, was diese nicht erreicht haben.“ (https://sdgs.un.org/2030agenda?utm_source=copilot.com). Dennoch zeigt die aktuelle Fortschrittsbewertung, dass die Weltgemeinschaft auch zehn Jahre nach Verabschiedung der Agenda 2030 weit von deren Umsetzung entfernt ist. Der UN‑SDG‑Report 2025 (https://unstats.un.org/sdgs/report/2025/The-Sustainable-Development-Goals-Re- port-2025.pdf) verdeutlicht das Ausmaß des Scheiterns: Von 169 Unterzielen konnten 139 bewertet werden. Davon weisen lediglich 35 % angemessene Fortschritte auf (18 % im Plan, 17 % moderat). 48 % der Ziele zeigen unzureichende Fortschritte, darunter 31 % mit minimalen Verbesserungen und 17 % ohne jeglichen Fortschritt. Besonders gravierend ist, dass 18 % der Ziele unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind (UN‑SDG‑Report 2025, S. 4). Diese Daten belegen, dass die Agenda 2030 weder realistische Zielsetzungen noch wirksame Steuerungsmechanismen bietet. In zentralen Bereichen wie der Armutsbekämpfung und Sicherheit verschlechtert sich die Lage. Laut UN leben weiterhin über 800 Millionen Menschen in extremer Armut (UN‑SDG‑Report 2025, S. 2). Gleichzeitig hat sich die weltweite Sicherheitslage dramatisch verschärft: Über 120 Millionen Menschen sind vertrieben, mehr als doppelt so viele wie 2015 (UN‑SDG‑Report 2025, S. 2). Diese Entwicklungen widersprechen den Kernzielen der Agenda 2030 und zeigen, dass die bisherigen Ansätze nicht zu stabilen, nachhaltigen Strukturen führen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit neu auszurichten. Bilaterale wirtschaftliche Kooperationen lassen sich zielgenauer an den Interessen Deutschlands und der jeweiligen Partnerländer ausrichten als multilaterale Transformationsprogramme. Sie stärken die lokale Wertschöpfung, schaffen verlässliche Märkte und ermöglichen eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Gleichzeitig ist die Wahrung staatlicher Souveränität eine Grundvoraussetzung für stabile Beziehungen. Programme, die auf die gesellschaftliche Transformation, Werteexport oder politische Einflussnahme abzielen, haben in zahlreichen Fällen zu Destabilisierung beigetragen und bergen sicherheitspolitische Risiken für Deutschland, insbesondere durch irreguläre Migration. Die Förderung oppositioneller oder zivilgesellschaftlicher Gruppen in Partnerländern hat sich wiederholt als destabilisierend erwiesen. Externe Eingriffe in innerstaatliche Machtverhältnisse schwächen staatliche Strukturen, verschärfen Konflikte und können regionale Instabilität auslösen. Eine entwicklungspolitische Strategie, die sich auf die wirtschaftliche Kooperation konzentriert und auf die Reduzierung migrationsrelevanter Push‑Faktoren ausgerichtet ist, trägt dazu bei, Bleibeperspektiven vor Ort zu stärken und irreguläre Migration zu begrenzen. Die vorliegenden Daten zeigen, dass die Agenda 2030 diesen Zielen nicht gerecht wird. Daher ist eine Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erforderlich. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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