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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) (Bericht zu Drs. 21/7408, 21/8617)

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 21/8618 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG) (Bericht zu Drs. 21/7408, 21/8617) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8618 21. Wahlperiode 14.10.2026 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/7408, 21/8617 – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) Bericht der Abgeordneten Jamila Schäfer, Mechthilde Wittmann, Dr. Michael Espendiller, Svenja Stadler und Sascha Wagner Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 geänderten Fassung durchzuführen. Hierzu werden die erforderlichen ergänzenden nationalen Rechtsgrundlagen geschaffen und der Rechtsrahmen für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI- Wallet) in Deutschland ausgestaltet. Hervorzuheben sind die vorgesehenen nationalen Regelungen zu behördlichen Zuständigkeiten, zu einzelnen Maßnahmen zur Bereitstellung der EUDI-Wallets auf drei Arten, zu betriebsbezogenen Maßnahmen insbesondere zur Gültigkeit einzelner EUDI-Wallets, Personenidentifizierungsdaten, zur Registrierung vertrauender Beteiligter sowie zur Aufsicht, zur Verwendung von Europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität als elektronisches Identifizierungsmittel, zu weiteren Funktionen, zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen und Nachweisen, zu Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungsbestimmungen sowie zu Experimentierklauseln. Des Weiteren werden einzelne Änderungen des Fachrechts getroffen. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: digitale Souveränität bei Vergabe, Einzelheiten zur Aufsicht, Klarstellungen zur Geltung von Landesrecht sowie zur vor Ort Nutzung und zum möglichen Lichtbild Opt-out, Fristverkürzungen, zeitliche Beschränkung von Erprobungen und Ausschussbeteiligung sowie weitere Änderungen, insb. redaktionelle und Folgeänderungen. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs, auch unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte, stellen sich wie folgt dar: V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Sofern der unter „Erfüllungsaufwand der Verwaltung“ dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird, soll dieser im jeweiligen Einzelplan finanziell und stellenmäßig ausgeglichen werden. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entsteht durch die Umsetzung des Gesetzes ein einmaliger Mehrbedarf in Höhe von 237.000 Euro sowie ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 920.000 Euro. Dem Bundesverwaltungsamt entsteht für den Aufbau eines zentralen Dienstes zum Abruf von Daten über das Nationale Once-Only-Technical-System für die EUDI- Wallet ein einmaliger Mehrbedarf in Höhe von 9.233.000 Euro und für den Betrieb ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 2.082.000 Euro. Der Mehrbedarf wird finanziell im Epl. 24 des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ausgeglichen. Der Bundesnetzagentur entstehen zur Herstellung der Georedundanz, Benutzersupport sowie Hard- und Software laufende Sachkosten in Höhe von 230.000 Euro sowie einmalige Sachkosten in Höhe von 2.270.000 Euro. Darüber hinaus entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von insgesamt 2.585.000 Euro für 14,9 Planstellen (5,6 hD, 8,2 gD und 1,1 mD) für die Wahrnehmung der Fachaufgaben sowie für 4,3 Planstellen für den Querschnittsbereich. Die Mehrbedarfe der Bundesnetzagentur sollen stellenmäßig im Epl. 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und finanziell im Epl. 24 des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ausgeglichen werden. Etwaige Mehrbedarfe, die Maßnahmen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität betreffen, sind in den entsprechenden Titeln des Wirtschaftsplans auszugleichen. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um 3,9 Mio. Stunden. Er beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben und unterliegt der One in, One out- Regel. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 1,1 Mio. Euro. Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 13,5 Mio. Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Im jährlichen Erfüllungsaufwand enthalten sind 1 Mio. Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Der jährliche und der einmalige Erfüllungsaufwand beruhen auf unionsrechtlichen Vorgaben. Sie unterliegen der One in, One out-Regel. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung sinkt um rund 121,7 Mio. Euro. Auf Bundesebene entsteht saldiert zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,8 Mio. Euro, auf Länderebene sinkt der Erfüllungsaufwand um rund 123,5 Mio. Euro pro Jahr. Die Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht, und einem Aufwuchs in Höhe von 42 Mio. Euro aus unionsrechtlichen Vorgaben. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Auf Bundesebene entsteht zudem einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 95 Mio. Euro, der auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht. Auf Länderebene entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 4,4 Mio. Euro, der nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der One in, One out-Regel. Weitere Kosten Die Einführung der Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität ergänzt die bereits geschaffenen gesetzlichen Grundlagen zur Verwaltungsdigitalisierung, insbesondere zur elektronischen Verfahrensabwicklung, Identifizierung und zum digitalen Nachweis- und Datenaustausch, und ist geeignet, deren praktische Umsetzung zu erleichtern und zu beschleunigen. Soweit hierdurch Verwaltungsverfahren schneller medienbruchfrei abgewickelt und Nachweise seltener manuell geprüft, angefordert oder nacherfasst werden müssen, kann die EUDI-Wallet dazu beitragen, bereits angelegte Effizienz- und Einsparpotenziale in der Verwaltung früher zu realisieren. Darüber hinaus sind auch in der Wirtschaft erhebliche Einsparungen möglich, insbesondere durch die Standardisierung und Wiederverwendbarkeit von Identifizierungs-, Nachweis- und Signaturvorgängen sowie durch die Verringerung von Mehrfachvorlagen, Medienbrüchen und gesonderten Prüfprozessen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Beschlussempfehlung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 14. Oktober 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Jamila Schäfer Berichterstatterin Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Svenja Stadler Berichterstatterin Sascha Wagner Berichterstatter V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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