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Kreditgestützte Förderung der Energiewende im Senegal nach Aufdeckung von Staatsverschuldungsskandal (Antwort zu Drs. 21/8082)

dip / drucksache 20.10.2026 · WP 21 · 21/8733 · Antwort · Original ↗

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Kreditgestützte Förderung der Energiewende im Senegal nach Aufdeckung von Staatsverschuldungsskandal (Antwort zu Drs. 21/8082) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8733 21. Wahlperiode 20.10.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/8082 – Kreditgestützte Förderung der Energiewende im Senegal nach Aufdeckung von Staatsverschuldungsskandal V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2023 begann nach Jahren der Verhandlungen die Just Energy Transition Partnership (JETP) mit dem Senegal. Die Partnerschaft stellt technische Unterstützung und 2,5 Mrd. Euro für Senegals Energiewende und nachhaltige Energieinfrastruktur bereit. Die Finanzierung erfolgt durch Deutschland, Frankreich, die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada und die Europäische Union. Definierte Prioritäten umfassen ländliche Elektrifizierung, Technologietransfer, Finanzierung von Energiedienstleistungen und saubere Kochtechnologien (www.german-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Me ldungen/Marktnachrichten/2023/1120-senegal.html). Ein Teil der JETP- Unterstützung läuft über Kredite an den Senegal (www.german-energy-solutions.de/ GES/Redaktion/DE/Publikationen/Kurzinformationen/Finanzierungsfactsheet s/fs-senegal-finanzierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Senegals derzeitige Regierung musste 2024 feststellen, dass die Vorgängerregierung unter Präsident Macky Sall national als auch in internationalen Verhandlungen falsche Angaben zur tatsächlichen Staatsverschuldung gemacht hat (https://afrique.le360.ma/politique/senegal-dette-cachee-les-antagonistes-s oldent-leurs-comptes_O7Q3WTR4YNHKLO7ITTIHZTCFKI/), sodass anzunehmen ist, dass auch zum Zeitpunkt der Verhandlungen zu JETP die Staatsverschuldung des Senegals falsch angegeben wurde (https://theconversatio n.com/crise-de-la-dette-senegalaise-une-boussole-pour-sorienter-274339). Die Bundesregierung ging für 2023 mutmaßlich von einer prognostizierten Staatsverschuldung von 79,59 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus (www.germa n-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Publikationen/Kurzinformationen/F inanzierungsfactsheets/fs-senegal-finanzierung.pdf?__blob=publicationFile &v=1). Nach Aufdeckung des Budgetschwindels und Neuberechnungen rund ein Jahr nach dem Start von JETP liegt Senegals Staatsverschuldung bei 132 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Senegals Währung, der CFA-Franc, ist an den Euro gekoppelt und unterliegt Auflagen, auf die der Senegal keinen direkten Einfluss hat. Dass die Regierung die Vorgaben der Europäischen Zentralbank einhalten muss, schränkt ihre Handlungsoptionen zusätzlich ein. Unter diesen Voraussetzungen fordert etwa der Internationale Währungsfonds (IWF) vom Senegal eine Umschuldung, in deren Rahmen auch eine Deregu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Oktober 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lierung und die Aussetzung der Subventionen erfolgen sollten (www.rosalu x.de/news/id/54975/senegalesischer-machtkampf). Aus Sicht der Fragestellenden stellt JETP als kreditbasiertes Finanzierungsinstrumente ein Risiko dar, die Schuldenprobleme des Senegals weiter zu verschärfen, statt die Energiewende und gerechten Zugang zu nachhaltiger Energie voranzutreiben. Auch wird die senegalesische Bevölkerung kaum in JETP- Projekte eingebunden. Zivilgesellschaftliche Akteure formulieren konkrete Anforderungen an eine sozial gerechte Energiewende, die bislang jedoch nur unzureichend berücksichtigt werden (www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/p dfs/Policy_Brief/Policy_Brief_05-2026_Senegal.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Senegal sind durch vielfältige und tiefgreifende bilaterale Beziehungen miteinander verbunden, die von beiden Seiten in gegenseitigem Interesse laufend fortentwickelt werden. Beide Länder stehen dabei vor gemeinsamen globalen Herausforderungen wie etwa dem Klimawandel und einer sozial gerechten Energiewende. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist von herausgehobener Bedeutung, um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Senegal hat sich zum Ziel gesetzt, unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden, die Versorgung mit kostengünstiger Elektrizität aus heimischen Energiequellen sicherzustellen und den allgemeinen Zugang zu Elektrizität bis zum Jahr 2029 zu verwirklichen. Die Partnerschaft mit Senegal für eine gerechte Energiewende (Just Energy Transition Partnership, JETP) unterstützt Senegal beim Erreichen dieser strategisch, entwicklungspolitisch und klimapolitisch relevanten Ziele und trägt zur endogenen wirtschaftlichen Entwicklung des Landes bei. Die politische Erklärung zur JETP wurde am 22. Juni 2023 von Vertreterinnen und Vertretern Senegals, Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens, Kanadas und der Europäischen Union am Rande des Gipfels für einen neuen globalen Finanzpakt in Paris verabschiedet. Diese Erklärung ist das grundlegende Bezugsdokument für diese JETP. Der JETP mit Senegal ist in ein Konsultationsprozess vorangegangen. Dieser begann im Kontext der Ausweitung des JETP-Ansatzes bei der 26. Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Klimarahmenkonvention vom 31. Oktober bis zum 12. November 2021 in Glasgow, Großbritannien. Unter der französischen EU- Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 wurde die Idee weiter konkretisiert. Beim sechsten Gipfeltreffen von Europäischer Union und Afrikanischer Union am 17. und 18. Februar 2022 wurde eine vertiefte Zusammenarbeit zur Förderung der Energietransition in afrikanischen Staaten vereinbart. Bis zur Verabschiedung der politischen Erklärung zur JETP mit Senegal am 22. Juni 2023 wurde in einer Vielzahl von vorbereitenden Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen und in wechselnder Zusammensetzung an der weiteren Konkretisierung gearbeitet. So gab es beispielsweise bilaterale Gespräche zwischen Senegal und einzelnen internationalen Partnern, aber auch bilateral zwischen Deutschland und Frankreich sowie im Kreise der EU und in der Gruppe der internationalen Partner (International Partners Group). Die politische Erklärung vom 22. Juni 2023 umfasst eine gebergemeinschaftliche politische Unterstützungszusage im Umfang von 2,5 Mrd. Euro. Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargelegt, ist die JETP kein ausschließlich „kreditbasiertes Finanzierungsinstrument“. Die politische Erklärung vom 22. Juni 2023 nennt neben konzessionären Darlehen auch andere Unterstützungsformen wie Zuschüsse, Garantien, Exportkredite und -bürgschaften sowie technische Unterstützung. Die bisher seitens der Bundesregierung im Rahmen der JETP mit Senegal gemachten Unterstützungszusagen umfassen ausschließlich Haushaltszuschüsse.  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Angaben seitens senegalesischer Vertreterinnen und Vertreter über die Staatsverschuldung des Senegals, und wenn ja, welche (bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln)? Die Angaben zur Staatsverschuldung Senegals können auf der nachstehenden Internetseite des Internationalen Währungsfonds abgerufen werden: www.imf.o rg/external/datamapper/GGXWDG_NGDP@WEO/OEMDC/ADVEC/WEOW ORLD/SEN.  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den falschen Angaben von Vertreterinnen und Vertretern der senegalesischen Regierung unter Präsident Macky Sall, und wenn ja, wann, und über welche Kanäle hat sie Kenntnis über ein Vorliegen falscher Angaben erlangt? Die Bundesregierung hat über die Presseerklärung des damaligen senegalesischen Premierministers Ousmane Sonko am 26. September 2024 erstmals davon Kenntnis erlangt, dass die tatsächliche Verschuldungssituation Senegals nicht ordnungsgemäß angegeben wurde.  3. Von wann bis wann liefen die Verhandlungen zu JETP zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und anderer Regierungen mit dem Senegal (bitte nach Verhandlungsrunden, Datum, Orten und Teilnehmenden aufschlüsseln)? Die politische Erklärung zur JETP mit Senegal wurde in einem graduellen Konsultationsprozess auf unterschiedlichen Ebenen und in wechselnder Zusammensetzung in den Jahren 2022 und 2023 ausgehandelt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Von welcher Staatsverschuldung von Senegal ist die Bundesregierung in Verhandlungen zu JETP mit dem Senegal ausgegangen (bitte nach Jahren und Höhe der angenommenen Staatsverschuldung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist von dem damals bekannten Stand der Staatsverschuldung Senegals ausgegangen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  5. Hat die Bundesregierung eine Neubewertung der Staatsverschuldung des Senegals vorgenommen, und wenn ja, zu welchen Schlüssen kommt sie allgemein? Nein.  6. Wenn eine Neubewertung der Staatsverschuldung des Senegals durch die Bundesregierung vorgenommen wurde, welche Auswirkungen hat diese auf die kreditbasierten Instrumente und Konditionen von JETP? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auf JETP-Ebene Neuverhandlungen mit der amtierenden Regierung des Senegals, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Verhandlungsrunden, Datum, Orten und Teilnehmenden aufschlüsseln)? Nein.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Staatsverschuldung von Senegal allgemein, und welchen Beitrag zu einer Entschuldung des Senegals beabsichtigt die Bundesregierung konkret? Die Bundesregierung nimmt die hohe Staatsverschuldung Senegals zur Kenntnis. Sie begrüßt die zwischen Senegal und dem Stab des Internationalen Währungsfonds (IWF) am 1. September 2026 erzielte Einigung auf ein IWF- Programm sowie, dass sich Senegal frühzeitig und transparent an seine Gläubiger wendet, um im Rahmen des G20 Common Framework for Debt Treatments (Gemeinsames Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen) eine Schuldenbehandlung zu erörtern. Die Bundesregierung ist bereit, sich an einer koordinierten Schuldenbehandlung unter Einbeziehung aller externen Gläubiger und unter Wahrung des Gläubigergleichbehandlungsprinzips im Rahmen dieses Mechanismus zu beteiligen.  9. Werden Zuschüsse und Kredite, die im Rahmen der JETP vergeben werden, sowie Unterstützung im Rahmen von Team-Europe-Initiativen der EU gesondert von regulärer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) erfasst (bitte jeweils die Beträge, die im Rahmen der EZ für das Themenfeld „Klima und Energie, Just Transition“ im Senegal aufgewendet wurden, die Beträge, die im Rahmen von Team-Europe-Initiativen der EU im Bereich Energie aufgewendet wurden, und die Beträge, die im Rahmen der JETP aufgewendet wurden, nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht (bitte die Gesamtsummen nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)? a) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils auf die finanzielle und die technische Zusammenarbeit (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)? b) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils auf die Empfänger (Ministerium, öffentliches bzw. staatliches Unternehmen, Kommune, Kleinunternehmen, Kooperative oder Genossenschaft, Privatunternehmen, internationales Unternehmen)? c) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils nach der Art der Unterstützung (direkter Zuschuss, Garantien, Bürgschaften, vergünstigter Kredit, regulärer Kredit, Beteiligungen, Direktinvestitionen, technische Zusammenarbeit)? d) Auf welche Projekte und Ausführungsorganisationen verteilen sich die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beträge jeweils (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln)? Die Fragen 9 bis 9d werden gemeinsam beantwortet. Die Frage 9 sowie die Unterfragen 9a bis 9d werden in der Anlage 1* zusammenfassend beantwortet. Dabei wird unter „Empfänger“ der jeweilige politische Träger bzw. der Umsetzungspartner einer Maßnahme verstanden. Eine separate Erfassung nach JETP-Beiträgen, bilateraler Entwicklungszusammenarbeit (EZ) oder Beiträgen zu Team Europe-Initiativen erfolgt nicht, da die * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8733 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Beiträge der deutschen EZ integraler Bestandteil der JETP bzw. von Team Europe-Initiativen sind. In der bilateralen EZ mit Senegal werden keine Kredite vergeben. 10. Welche Beträge hat die Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit dem Senegal im Energiebereich bis 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? a) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils auf die Entwicklungszusammenarbeit im Themenfeld „Klima und Energie, Just Transition“, Team-Europe-Initiativen der EU im Bereich Energie und die JETP (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)? b) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils auf die finanzielle und die technische Zusammenarbeit (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)? c) Wie verteilen sich die in der Antwort zu Frage 10 genannten Beträge jeweils nach der Art der vorgesehenen Unterstützung (bitte nach Haushaltsjahren sowie nach direktem Zuschuss, Garantie, Bürgschaft, vergünstigtem Kredit, regulärem Kredit, Beteiligung, Direktinvestition und technischer Zusammenarbeit aufschlüsseln)? Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Budgethoheit des Deutschen Bundestags sind Aussagen zu künftigen Bundeshaushalten nicht möglich. 11. Wie hoch ist der Schuldendienst für den senegalesischen Staat durch JETP an deutsche und europäische Institutionen (bitte nach Jahren ab 2023 bis heute aufschlüsseln)? 12. Wie hoch ist der prognostizierte Schuldendienst für den senegalesischen Staat durch JETP an deutsche und europäische Institutionen (bitte nach Jahren von heute bis 2030 aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat im Rahmen der JETP keine Darlehen an Senegal vergeben. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben weder die EU-Kommission noch die Europäische Investitionsbank (EIB) Darlehen an den senegalesischen Staat im Rahmen der JETP vergeben. Für Detailauskünfte wird an die Europäische Kommission bzw. an die EIB verwiesen. 13. Im Rahmen welcher Team-Europe-Initiativen hat die Bundesregierung seit 2020 Aktivitäten im Energiebereich im Senegal unterstützt (bitte nach Initiative, Zeitraum, Höhe und Art der Unterstützung aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Maßnahmen im Energiebereich in Afrika tragen seit dem Jahr 2022 zu den Team Europe-Initiativen „Africa-EU Green Energy Initiative“ beziehungsweise „Green Economy“ bei. Im Rahmen der Team Europe-Initiative „Africa-EU Green Energy Initiative“ wurden über die in der Antwort zu Frage 9 genannten Beiträge hinaus zwischen den Jahren 2022 und 2026 mittels regionaler bzw. weltweiter Maßnahmen Aktivitäten im Umfang von 5,4 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) im Energiebereich in Senegal unterstützt. 14. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Kommunen, Kleinunternehmen und Genossenschaften in der senegalesischen Energiewende, und welche Art der Unterstützung haben diese Akteure in der Vergangenheit durch deutsche EZ erfahren (bitte mit Programm- bzw. Projektname und Projektnummer, involvierten Organisationen, Jahr, Summe und Evaluierung auflisten)? Kommunen, Kleinunternehmen und Genossenschaften sind aufgrund des dezentralen Charakters erneuerbarer Energien wichtige Akteure der senegalesischen Energiewende. Sie können zur bedarfsgerechten Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Elektrifizierung und Energieeffizienz sowie zur Erschließung lokaler Wertschöpfungspotenziale im Bereich erneuerbarer Energien beitragen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit entsprechende Ansätze in Abstimmung mit senegalesischen Partnerinstitutionen. Lokale Akteure können dabei als Umsetzungspartner, wirtschaftliche Akteure, Zielgruppen und Multiplikatoren wirken. Auf die Anlage 2* wird verwiesen. Evaluierungen im Sinne der Leitlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit“ liegen für die dort aufgeführten Maßnahmen nicht vor. 15. Welche deutschen Unternehmen haben seit 2020 Unterstützung für ein Engagement im Energiebereich im Senegal erhalten (bitte nach Unternehmen, Jahren, Höhe und Art der Unterstützung aufschlüsseln)? Nach dem Verständnis der Bundesregierung ist mit dem Begriff „Unterstützung“ die Förderung von Unternehmen aus Mitteln des Bundeshaushalts für deren Investition oder wirtschaftliche Tätigkeit in Senegal gemeint. Von dem Begriff nicht erfasst sind Auftragsvergaben zur Umsetzung von Maßnahmen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Seit 2020 hat die Bundesregierung für zwei deutsche Unternehmen Exportkreditgarantien für drei Projekte im Energiebereich in Senegal in Höhe von rund 30,4 Mio. Euro (2022), rund 1,3 Mio. Euro (2023) und rund 5,8 Mio. Euro (2024) übernommen. Im Rahmen des Renewable-Energy-Solutions-Programms (RES-Programm) der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden deutsche Unternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz beim Markteintritt in neue Absatzmärkte unterstützt. Hierzu werden unter anderem Referenzanlagen in den jeweiligen Zielmärkten realisiert und mit Unterstützung der Deutschen Energie-Agentur (dena) öffentlichkeitswirksam vermarktet. Ergänzend tragen Informationsvermittlung, Vernetzungs- und Schulungsmaßnahmen dazu bei, den nachhaltigen Markteintritt deutscher Unternehmen zu fördern und die Qualität klimafreundlicher Technologien aus Deutschland sichtbar zu machen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8733 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Unternehmen Umsetzungsjahre Höhe der Unterstützung aus dem RES-Programm Art der Unterstützung Africa GreenTec AG 2020, 2021, 2022 64 000 Euro Unterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer Referenzanlage in Ndiob, insbesondere durch Markteintrittsberatung, öffentlichkeitswirksame Vermarktung, Vernetzung und Qualitätssicherung. GRIPS Energy GmbH 2022, 2023 64 400 Euro Unterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer PV-Referenzanlage in Diama, insbesondere durch Markteintrittsberatung, Vermarktung und Vernetzung sowie Qualitätssicherung. KTI-Plersch Kältetechnik GmbH& Co KG 2022, 2023 65 000 Euro Unterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit einer energieeffizienten, teilweise PV-betriebenen Referenzanlage in Diourbel, insbesondere durch Markteintrittsberatung, öffentlichkeitswirksame Vermarktung, Vernetzung und Qualitätssicherung. UST Umwelt- und Systemtechnik GmbH 2023, 2024 65 000 Euro Unterstützung beim Markteintritt im Zusammenhang mit solarbetriebenen Wasseraufbereitungslösungen in Kafoutine, insbesondere durch Markteintrittsberatung, Technologiepräsentation, Vernetzung und Qualitätssicherung. Über Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten die Durchführungsorganisationen mit deutschen, europäischen und internationalen Unternehmen zusammen und stellen in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen (für GRIPS Energy Senegal (Anjano Energy Invest GmbH) 2021; für Offgrid Europe 2023; für Kowry Energy Services UG 2024, für Asantys Systems GmbH 2024; für WOLF Energy GmbH 2026), Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen (z. B. über die Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH) zur Verfügung. Deutsche Unternehmen haben für ein Engagement im Energiebereich in Senegal seit 2020 keine finanzielle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erhalten. 16. Wurden oder werden im Rahmen der EZ, der JETP oder „Team Europe“- Projekte Inselnetze und Prepaid-Systeme für die (künftige) Stromversorgung im Senegal unterstützt, wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung bisherige Erfahrungen mit solchen Systemen, insbesondere im Hinblick auf Zuverlässigkeit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit der Stromversorgung für die Bevölkerung? Seit dem Jahr 2023 werden alle von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Mini-Netze mit intelligenten Zählern und Vorauszahlungssystem installiert. Diese Systeme haben dazu beigetragen, den Sektor der ländlichen Elektrifizierung zu stärken, indem sie eine genaue Abrechnung pro Kilowattstunde, Fernzahlungen (über mobiles Bezahlen) sowie die Fernüberwachung des Haushaltsverbrauchs ermöglichen und den Haushalten das Nachvollziehen ihres Stromverbrauchs erleichtern. Auch über die Maßnahme „Förderung der Energieeffizienz und des Zugangs zu Energie“ wurden intelligente Vorkasse-Zähler als Voraussetzungen für Prepaid- Systeme beschafft. Durch die Zähler ist eine transparente, verbrauchsgerechte Abrechnung möglich, die den Nutzern Vorhersehbarkeit bietet und ein nach sozialen Kriterien gestaffeltes Stromtarifsystem ermöglicht. Zudem können überhöhte Verbräuche sowie nicht-technische Verluste erfasst sowie besser erkannt werden. Über das Vorhaben „Programm zur Integration Erneuerbarer Energien“ wurde der Bau von vier Inselnetz-Systemen im Sine-Saloum-Delta unterstützt. Das Projekt erzeugte hohe Zufriedenheit seitens der Umsetzungspartner hinsichtlich der Nutzung von hybriden Anlagen (Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeichern) sowie seitens der begünstigten Bevölkerungsgruppen aufgrund von verbesserten Energiezugangs und erhöhter Versorgungssicherheit. Aufgrund der positiven Erfahrungen soll über das Vorhaben „Grüne Strominseln für alle“ der Bau von elf weiteren hybriden Inselnetzen (Photovoltaik und Batteriespeicher) zur Elektrifizierung von 18 Dörfern im Sine-Saloum-Delta finanziert werden. Das Vorhaben befindet sich in der Ausschreibungsphase, sodass noch keine Erfahrungswerte vorliegen. 17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des deutsch- senegalesischen Wirtschaftsgipfels in Berlin am 22. Juni 2026 auch Memoranda of Understanding (MoU) im Energiebereich unterzeichnet oder angekündigt, wenn ja, welche Unternehmen sind beteiligt, und was ist der Gegenstand des bzw. der MoU? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des deutsch- senegalesischen Wirtschaftstages am 22. Juni 2026 keine Memoranda of Understanding im Energiebereich unterzeichnet. In Folge des Wirtschaftstags wurde ein Vertrag zwischen der senegalesischen Agentur für ländliche Elektrifizierung und dem Unternehmen GAUFF Engineering unterzeichnet. Gegenstand der Vereinbarung ist der Ausbau der nachhaltigen Energieversorgung in ländlichen Regionen Senegals. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 (Antwort auf Frage 9) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 1 von 4 Erläuterung der nachstehend verwendeten Abkürzungen: Abkürzung fremdsprachliche Bedeutung Deutsche Entsprechung AEGEI Africa-EU Green Energy Initiative Afrika-EU-Initiative für grüne Energie ANER Agence Nationale pour les Energies Renouvelables senegalesische nationale Agentur für erneuerbare Energien ASER Agence Sénégalaise d’Electrification Rurale senegalesische Agentur für ländliche Elektrifizierung CETUD Conseil Exécutif des Transports Urbains Durables Exekutivrat für nachhaltigen städtischen Verkehr, Senegal FZ Finanzielle Zusammenarbeit GIZ Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau MEFP Ministère de l’Economie, des Finances et du Plan senegalesisches Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Planung MEP Ministère de l’Energie et du Pétrole senegalesisches Ministerium für Energie und Erdöl MESRI Ministère de l’Enseignement Supérieur, de la Recherche et de l’Innovation senegalesisches Ministerium für höhere Bildung, Forschung und Innovation MiTTA Ministère des Transports Terrestres et Aériens senegalesisches Ministerium für Land- und Luftverkehr PTB Physikalisch-Technische Bundesanstalt SENELEC Société nationale d’électricité du Sénégal nationales Stromversorgungsunternehmen Senegals TEI Team Europe-Initiative TZ Technische Zusammenarbeit Anlage 1 (Antwort auf Frage 9) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 2 von 4 Jahr Gesamtsumme der Zusagen im Kernthema „Klima und Energie, Just Transition“ bzw. im Rahmen der JETP (in Mio. Euro) Projekt TZ/FZ politischer Träger bzw. Umsetzungspartner Art der Unterstützung Durchführungsorganisation Betrag in Mio. Euro Team Europe Initiative 2020 5,00 Erfolgreich im Senegal TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 4,00 entfällt Stärkung der Qualitätsinfrastruktur im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. Ausbau der Qualitätsinfrastruktur für innovative Energiedienstleistungen in Senegal II TZ MEP bzw. ANER Technische Zusammenarbeit PTB 1,00 entfällt 2021 16,80 Hochschulprogramm zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz TZ MESRI Technische Zusammenarbeit GIZ 4,80 entfällt Programm zur Förderung nachhaltiger Energien (II) TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 2,00 entfällt Grüne Strominseln für alle FZ SENELEC Zuschuss KfW 10,00 entfällt 2022 40,00 Programm zur Förderung nachhaltiger Energien (II) TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 9,60 Green Economy Anlage 1 (Antwort auf Frage 9) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 3 von 4 Ausbau der Qualitätsinfrastruktur für innovative Energiedienstleistungen in Senegal II TZ MEP bzw. ANER Technische Zusammenarbeit PTB 0,40 AEGEI Nachhaltige Mobilität Dakar FZ CETUD Zuschuss KfW 30,00 entfällt 2023 94,00 Unterstützung eines Berufsbildungszentrums für Energie und Umwelt FZ MESRI Zuschuss KfW 8,00 AEGEI Programm zur Integration Erneuerbarer Energien FZ SENELEC Zuschuss KfW 10,00 AEGEI Grüne Strominseln für alle FZ SENELEC Zuschuss KfW 20,00 AEGEI Nachhaltige Mobilität Dakar II FZ CETUD Zuschuss KfW 23,00 entfällt Nachhaltige Mobilität in Mittelstädten Senegals FZ CETUD Zuschuss KfW 28,00 entfällt MoVe Senegal (grüne Mobilität) TZ MiTTA Technische Zusammenarbeit GIZ 5,00 entfällt 2024 76,37 Programm zur Förderung nachhaltiger Energien III TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 7,50 Green Economy Ausbau der Qualitätsinfrastruktur für innovative Energiedienstleistungen in Senegal II TZ MEP bzw. ANER Technische Zusammenarbeit PTB 2,00 AEGEI Nachhaltige Finanzierung in Senegal stärken TZ MEFP Technische Zusammenarbeit GIZ 6,00 entfällt Anlage 1 (Antwort auf Frage 9) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 4 von 4 Reformfinanzierung zur Stärkung der Krisenresilienz in Senegal II (anteilig) FZ MEFP/MEP Zuschuss KfW 18,00 entfällt Moderne Netzinfrastruktur FZ SENELEC Zuschuss KfW 30,00 AEGEI Innovative Systeme für Erneuerbare Energien FZ SENELEC Zuschuss KfW 12,87 AEGEI Programm zur Förderung nachhaltiger Energien III TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 3,00 Green Economy 2025 8,70 Innovative Systeme für Erneuerbare Energien FZ SENELEC Zuschuss KfW 5,70 AEGEI Programm zur Förderung nachhaltiger Energien III TZ MEP Technische Zusammenarbeit GIZ 3,00 AEGEI 2026 60,70 Stärkung der Qualitätsinfrastruktur für nachhaltige innovative Energiedienstleistungen in Senegal TZ MEP bzw. ANER Technische Zusammenarbeit PTB 2,70 AEGEI Nachhaltige Städte: Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität und Wertschöpfungsketten für Elektroabfall in Dakar TZ noch offen Technische Zusammenarbeit GIZ 5,00 noch offen Investitionen in zukunftsfähige Netze in Senegal FZ SENELEC Zuschuss KfW 35,00 AEGEI Produktive Energienutzung durch Erneuerbare Energie im ländlichen Raum FZ noch offen Zuschuss KfW 15,00 AEGEI Anlage 2 (Antwort auf Frage 14) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 1 von 5 Erläuterung der nachstehend verwendeten Abkürzungen: Abkürzung fremdsprachliche Bedeutung Deutsche Entsprechung ANER Agence Nationale pour les Energies Renouvelables senegalesische nationale Agentur für erneuerbare Energien ASER Agence Sénégalaise d’ Electrification Rurale senegalesische Agentur für ländliche Elektrifizierung RESIPA Réseau des Sociétés d’ Intensification et de la Production Agricole Netzwerk der Gesellschaften zur Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion SENELEC Société nationale d’électricité du Sénégal nationales Stromversorgungsunternehmen Senegals Unterstützung für Kommunen, Kleinunternehmen und Genossenschaften im Bereich Energie / senegalesische Energiewende: Anlage 2 (Antwort auf Frage 14) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 2 von 5 Programm / Projektname Projektnummer Involvierte Organisationen Jahr bzw. Laufzeit Summe LEAP Transparence 2018.3502.4-026 Kommunen und lokale Gemeinschaften 2025 bis 2026 193.000 Euro Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung im Senegal (Unterstützung bei der Umsetzung der Kommunikationsstrategie eines senegalesischen Unternehmensverbands zur Förderung erneuerbarer Energien) 2019.4934.6 senegalesischer Unternehmensverband (Zum Zeitpunkt der Beantwortung lag keine Zustimmung der Organisation zur Veröffentlichung des Namens vor.) 2020 bis 2021 5.072 Euro Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung im Senegal (Ausbildung von mehr als 500 Landwirtinnen und Landwirten in Installation / Wartung solarbetriebener Wasserpumpen und in verbesserten landwirtschaftlichen Praktiken in vier Regionen) 2019.4934.6 Bonergie S.A.R.L 2022 bis 2025 389.750 Euro Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung im Senegal (Das Projekt zielt auf die Stärkung von Kompetenzen für die Vermarktung, Verarbeitung und den Vertrieb von Milchprodukten ab. Außerdem wird die Milchfabrik modernisiert und mit 100 Prozent Solarstrom betrieben.) 2019.4934.6 Enda Energie, Sow Ranch 2021 bis 2025 378.453 Euro Anlage 2 (Antwort auf Frage 14) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 3 von 5 Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung im Senegal (Unterstützung des „Netzwerk der Gesellschaften für landwirtschaftliche Intensivierung und Produktion“ beim Ausbau der solarbetriebenen Kühlkette, inkl. Senkung der Energiekosten) 2019.4934.6 RESIPA 2022 bis 2024 80.217 Euro Jobpartnerschaften und Mittelstandsförderung im Senegal (Produktion angepasster solarbetriebener Kühlzellen für den senegalesischen Markt.) 2019.4934.6 FrameTek SARL 2025 bis 2027 877.882 Euro Programm zur Förderung nachhaltiger Energien (PED II) 2020.2099.8 SENELEC, ASER, ANER, kleine und mittelständische Unternehmen (Betreiber von Mini-Kraftwerken, Lieferanten von Solaranlagen) Genossenschaften, Frauengruppen 2022 bis 2025 11,6 Mio. Euro (gesamtes Projektvolumen; da die GIZ im Rahmen des Vorhabens Beratungsleistungen erbringt, welche mehreren Zielgruppen und Partnerorganisationen zugutekommen, ist die Darstellung des Budgets zur Förderung einzelner Zielgruppen nicht möglich.) Anlage 2 (Antwort auf Frage 14) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 4 von 5 Programm zur Förderung nachhaltiger Energien (PED III) 2024.2043.8 SENELEC, ASER, ANER, kleine und mittelständische Unternehmen (Betreiber von Mini-Kraftwerken, Lieferanten von Solaranlagen), Genossenschaften, Frauengruppen 2026 bis 2028 10,5 Mio. Euro (gesamtes Projektvolumen; da die GIZ im Rahmen des Vorhabens Beratungsleistungen erbringt, welche mehreren Zielgruppen und Partnerorganisationen zugutekommen, ist die Darstellung des Budgets zur Förderung einzelner Zielgruppen nicht möglich.) Energising Development 2014.2275.7 SENELEC, ASER, ANER, kleine und mittelständische Unternehmen (Betreiber von Mini-Kraftwerken, Lieferanten von Solaranlagen), Genossenschaften, Frauengruppen 2014 bis 2026 6,9 Mio. Euro (gesamtes Projektvolumen; da die GIZ im Rahmen des Vorhabens Beratungsleistungen erbringt, welche mehreren Zielgruppen und Partnerorganisationen zugutekommen, ist die Darstellung des Budgets zur Förderung einzelner Zielgruppen nicht möglich Energiewende in Afrika unterstützen (ENGAGE) 2024.2194.9 SENELEC, ASER, ANER, kleine und mittelständische Unternehmen (Betreiber von Mini-Kraftwerken, Lieferanten von Solaranlagen), Genossenschaften, Frauengruppen 2026 bis 2027 1,7 Mio. Euro (gesamtes Projektvolumen; da die GIZ im Rahmen des Vorhabens Beratungsleistungen erbringt, welche mehreren Zielgruppen und Partnerorganisationen zugutekommen, ist die Darstellung des Budgets zur Förderung einzelner Zielgruppen nicht möglich) Anlage 2 (Antwort auf Frage 14) zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 21/8082 Seite 5 von 5 PartnerAfrika-Projekt im Rahmen der BMZ Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ 2024.0211.3 Handwerkskammer zu Köln (Konsortialführer). Lokale Partner: Chambre de Metiers Diourbel; Fédération des Entreprises d'Électricité au Sénégal; Lycée Technique Cheikh Ahmadou Bamba de Diourbel. 2024 bis 2027 1,178 Mio. Euro Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte AFS-SEN.1-21 Stadt Rastatt; Stadtverwaltung Saint Louis 2021 bis 2024 236.573,00 Euro Kleineprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik KPF107292 Landkreis Passau; Departements-Verwaltung Kédougou 2024 32.150,00 Euro Kleineprojektefonds Kommunale Entwicklungspolitik KPF114993 Landkreis Passau; Departements-Verwaltung Kédougou 2026 34.668,00 Euro

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