Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten (Antwort zu Drs. 21/8418)
Text
Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten (Antwort zu Drs. 21/8418)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8755
21. Wahlperiode 21.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Luise
Amtsberg, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/8418 –
Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven
in den Palästinensischen Gebieten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit besteht in den
Palästinensischen Gebieten sowohl auf bilateraler als auch auf europäischer und
multilateraler Ebene ein klarer Handlungsauftrag: Sie sollte im Sinne einer
sogenannten Early Recovery eng mit der humanitären Hilfe und strukturbildender
Übergangshilfe Hand in Hand gehen und frühzeitig dort ansetzen, wo grundlegende
Daseinsvorsorge, wirtschaftliche und institutionelle Strukturen
wiederhergestellt werden können. Ziel muss sein, akute Nothilfe durch strukturbildende
Maßnahmen zu ergänzen, langfristige Abhängigkeiten zu verringern und
palästinensische Selbstbestimmung sowie Handlungsspielräume zu stärken,
damit die rechtlichen und politischen Bedingungen für palästinensische
Souveränität geschaffen werden. Denn ein nachhaltiger Wiederaufbau kann nur
erfolgen, wenn er in einen politischen Prozess mit einer verhandelten
Zweistaatenlösung eingebettet wird, den eine neue israelische Regierung anvisieren muss.
Wie notwendig das Zusammenspiel aus humanitärer Hilfe und
strukturbildender Übergangshilfe ist, zeigt ein Blick auf die Lage vor Ort: Fast drei Jahre
nach Beginn des Gaza-Kriegs, der auf die Terroranschläge der Hamas vom
7. Oktober 2023 folgte, bleibt die humanitäre und entwicklungspolitische
Lage im Gazastreifen katastrophal. Die vor einem Jahr beschlossene
Waffenruhe wird laut internationalen Organisationen immer wieder gebrochen (www.
un.org). Rund 1,9 Mio. Menschen und damit 90 Prozent der Bevölkerung sind
weiterhin binnenvertrieben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/naher
mittlererosten/2627842-2627842), große Teile der Wasser-, Sanitär- und
Gesundheitsinfrastruktur sind zerstört, Krankheiten breiten sich rasant aus. Der
Krieg hinterlässt körperliche und psychische Folgen. Zudem bleibt auch die
Ernährungslage hochgradig fragil: Nach aktueller IPC-Analyse waren zuletzt
mehr als 1,2 Mio. Menschen bzw. 59 Prozent der Bevölkerung von akuter
Ernährungsunsicherheit betroffen; für die zweite Jahreshälfte 2026 wird eine
weitere Verschärfung erwartet (Gaza Strip: Acute Food Insecurity Situation fo
r 16 April - 30 June 2026 and Projection for 1 July - 31 December 2026 | IPC
– Integrated Food Security Phase Classification). Auch im Westjordanland hat
sich die Zahl derjenigen, die auf Hilfsleistungen angewiesen sind, aufgrund
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Besatzungspolitik der israelischen Regierung in den letzten zwei Jahren
verdoppelt (Nahost: UN: Notlage im Westjordanland und Gaza verschärft
sich).
Der Zugang zu Bildung ist in den Palästinensischen Gebieten prekär: Im
Gazastreifen sind 97 Prozent aller Schulgebäude zerstört, die restlichen dienen
als Schutzunterkunft, Material und Personal fehlen (www.unicef.de/informiere
n/aktuelles/blog/-/kinder-in-gaza-fakten/346320). Im Westjordanland wird der
Zugang zu Bildung zunehmend durch militärische Operationen, Siedlergewalt,
Bewegungsbeschränkungen und die Beschädigung von Schulen beeinträchtigt.
Über die unmittelbare Nothilfe hinaus sind die wirtschaftlichen und sozialen
Grundlagen für eine eigenständige Entwicklung massiv geschädigt,
Produktionskapazitäten und Versorgungsketten sind in großem Umfang zerstört.
Weltbank, Vereinte Nationen (VN) und Europäische Union (EU) beziffern den
Bedarf für die Early Recovery und den Wiederaufbau inzwischen auf rund
71,4 Mrd. US-Dollar (thedocs.worldbank.org/en/doc/e539cbf23b348c3d4fc69
b8a7e9c9d7d-0280062026/original/Gaza-RDNA-2026-Final-April-19.pdf).
Zugleich wird der Handlungsspielraum humanitärer und
entwicklungspolitischer Akteure erheblich eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Rolle
der VN und etablierter humanitärer Organisationen. Von israelischen
Behörden verhängte Zugangs- und Einfuhrbeschränkungen, Restriktionen für
internationale Organisationen sowie Einfuhrbeschränkungen für sogenannte Dual-
Use-Güter erschweren nicht nur die humanitäre Versorgung, sondern auch
strukturbildende Übergangshilfe und langfristig den Wiederaufbau in Gaza.
Denn ohne verlässlichen Zugang zu Baumaterialien oder Maschinen können
Einrichtungen der Daseinsfürsorge und lokale Produktionsstrukturen kaum
nachhaltig wiederhergestellt werden (Humanitarian Situation Report | 16 July
2026 | United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs –
Occupied Palestinian Territory).
Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) steht unter erheblichem
Druck. Von der israelischen Regierung zurückgehaltene Einnahmen in Höhe
von 5,7 Mrd. US-Dollar bewirken hohe Finanzierungslücken und
Zahlungsrückstände, welche ihre Fähigkeit schwächen, künftig eine tragende Rolle im
Wiederaufbau zu übernehmen (Israel withholds billions in Palestinian tax
revenue; Palestinian-Economic-Monitor-5-19-26web.pdf). Gleichzeitig
erschweren der fortschreitende, völkerrechtswidrige israelische Siedlungsausbau
und Projekte wie E1, sowie israelische Straßensperren und Blockaden im
Westjordanland die territoriale Einheit eines künftigen palästinensischen
Staates und untergraben damit die Entwicklung in den Palästinensischen Gebieten
sowie die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung, wie auch im Bericht der
israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem benannt (Israelische NGO
kritisiert Israels Politik im Westjordanland | tagesschau.de). Anlässlich der für
den 27. Oktober 2026 angesetzten Parlamentswahlen in Israel und der
möglichen Bildung einer neuen israelischen Regierung stellt sich die Frage,
welche Erwartungen und Forderungen die Bundesregierung an die künftige
israelische Regierung insbesondere hinsichtlich humanitären Zugangs, der
Arbeitsfähigkeit internationaler Entwicklungsorganisationen, Einfuhr- und
Bewegungsbeschränkungen sowie des Siedlungsausbaus richtet. Ebenso ist zu
klären, welche Konsequenzen die Bundesregierung, unabhängig von der
historisch gewachsenen Verpflichtung Deutschlands gegenüber Israel, ziehen will,
sollten sich die Rahmenbedingungen auch nach den Wahlen nicht substanziell
verbessern.
International nimmt zugleich die Steuerungs- und Finanzierungsarchitektur für
strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in Gaza konkretere
Formen an. Neben dem von den USA initiierten und politisch umstrittenen
„Board of Peace“ entstehen weitere multilaterale Ansätze zur Koordinierung
und Finanzierung des Wiederaufbaus. Die EU hat gemeinsam mit
internationalen Partnern im Rahmen der Palestine Donor Group die „Team Gaza
Initiative“ auf den Weg gebracht, die unter anderem Maßnahmen in den Bereichen
Wasser- und Sanitärversorgung, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und
Ernährungssysteme unterstützen soll (EU launches a Team Gaza Initiative to sup
port early recovery in Gaza with an initial amount of nearly €900 million - Mi
ddle East, North Africa and the Gulf). Dabei betont die EU ausdrücklich, dass
strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau palästinensisch geführt
und unter maßgeblicher Beteiligung palästinensischer Institutionen umgesetzt
werden sollen. Gleichzeitig steht die gegenwärtige Debatte über
strukturbildende Übergangshilfe und Wiederaufbau in einem grundlegenden
Spannungsverhältnis zur Realität vor Ort. Während internationale Akteure bereits
Planungen für Wiederaufbau und langfristige Entwicklungsmaßnahmen
vorantreiben, dauern Kampfhandlungen und sicherheitsrelevante Zwischenfälle
weiter an. Der vereinbarte Waffenstillstand wird nach Angaben internationaler
Organisationen regelmäßig verletzt; zivile Opfer, neue Vertreibungen und
Einschränkungen des humanitären Zugangs halten an (OCHA Humanitarian Situa
tion Report - 26 June 2026 - Question of Palestine).
Dieses Spannungsverhältnis muss aufgelöst werden. Denn ein nachhaltiger
Wiederaufbau setzt voraus, dass die grundlegenden Bedingungen für
humanitäres und entwicklungspolitisches Handeln gewährleistet sind: ein dauerhafter
Waffenstillstand, der Schutz der Zivilbevölkerung, ein sicherer und
ungehinderter Zugang für humanitäre Organisationen, die Möglichkeit, Infrastruktur
nachhaltig wiederherzustellen, ohne dass diese erneut zerstört wird, sowie
maßgeblich die Einbeziehung der palästinensischen Bevölkerung in
Entscheidungsprozesse.
1. Inwiefern trägt das aktuelle Engagement des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den
besetzten Palästinensischen Gebieten messbar zum selbst definierten Ziel bei,
„bessere Lebensbedingungen und umfassende Entwicklungsperspektiven
für die Menschen vor Ort zu schaffen“ und „zu einer Friedenslösung im
Nahen Osten“ beizutragen, und welche Hürden bestehen?
Das aktuelle Engagement des BMZ ist jeweils kontextspezifisch in den
palästinensischen Gebieten darauf ausgerichtet, die Lebensbedingungen zu
verbessern, Entwicklungsperspektiven zu schaffen, und zum Aufbau eines
zukünftigen palästinensischen Staates beizutragen. In Gaza finanziert das BMZ
Maßnahmen, die während der akuten Krise Lebensgrundlagen schaffen und einen
späteren Wiederaufbau vorbereiten (Early Recovery). Im Westjordanland sind
die Maßnahmen auf Resilienzstärkung sowohl der Bevölkerung als auch der
Institutionen der Palästinensischen Behörde ausgerichtet. Alle Maßnahmen
sind in ihrer Wirkung messbar. Hürden bestehen in Einfuhrbeschränkungen
sowie eingeschränkten Zugängen und Bewegungsfreiräumen, Gewalt
extremistischer israelischer Siedler sowie Schritte hin zu einer de-facto Annexion des
Westjordanlandes durch die israelische Regierung.
2. Inwiefern blockiert die israelische Regierung Fortschritte beim
Wiederaufbau, wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, welche konkreten
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie
gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen
durchgehend für eine Verbesserung der humanitären Zugänge und der
Schaffung der Voraussetzungen für Wiederaufbau ein. Diese Kernanliegen werden
eng und fortlaufend mit Partnerorganisationen bis auf die Detailebene
abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Dabei werden
Zugangshindernisse – zum Beispiel in den Bereichen Zoll und „Dual-Use“ –
aber auch die Einfuhr spezifischer Güter wie Benzin, Motoröl und wasserfeste
Zelte gegenüber der israelischen Regierung angesprochen. Darüber hinaus wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 24 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.
3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein
nachhaltiger Wiederaufbau ohne eine grundlegende politische Lösung, den
wirksamen Schutz der Zivilbevölkerung sowie einen sicheren, verlässlichen
und ungehinderten Zugang für humanitäre und entwicklungspolitische
Akteure nicht möglich ist, und ist sie bereit, die Ende 2025 im BMZ
formulierten Grundprinzipien – keine Annexion, keine weitere Vertreibung,
keine Fragmentierung sowie palästinensische Führung und
Verantwortung – als verbindliche Bedingungen für eine deutsche Beteiligung an
Wiederaufbauinitiativen zu vertreten und nicht lediglich als politische
Leitlinien?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, nach der ein Wiederaufbau nur
gelingen kann, wenn er in eine Friedenslösung eingebettet wird, die alle besetzten
palästinensischen Gebiete, also Gaza, das Westjordanland und Ost-Jerusalem
einschließt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine verhandelte
Zweistaatenlösung in den Grenzen von 1967 die beste Chance auf einen
nachhaltigen und gerechten Frieden ist. Annexion und Vertreibung widersprechen
einer solchen Lösung, während unter anderem das völkerrechtlich verbriefte
Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung integraler
Bestandteil einer solchen Lösung ist.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der
zunehmenden internationalen Planung von Wiederaufbau einerseits und der
weiterhin bestehenden humanitären Notlage sowie fortgesetzten
Kampfhandlungen andererseits, welche Konsequenzen zieht sie daraus, und wie
will die Bundesregierung verhindern, dass deutsche und internationale
Mittel für den Wiederaufbau unter den derzeitigen Zugangs- und
Sicherheitsbedingungen in die wiederholte Reparatur zerstörter Infrastruktur
fließen, ohne, dass deren nachhaltige Nutzung und Schutz vor erneuter
Zerstörung gewährleistet werden können?
Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung des 20-Punkte-Plans und setzt
sich auch weiterhin für eine unmittelbare Verbesserung der humanitären Lage
sowie für Erholungsmaßnahmen und Rehabilitierung ziviler Infrastruktur in
Gaza ein. Dazu leistet die Bundesregierung umfangreiche finanzielle
Unterstützung. Die Abstimmungsprozesse, wie diese Mittel zielgerichtet und
gewinnbringend eingesetzt werden können erfolgt stets unter Berücksichtigung
aktueller Lageentwicklungen sowie in enger Abstimmung mit regionalen und
internationalen Partnern und Durchführungsorganisationen.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sicherheit der
mit der Umsetzung von humanitären und Wiederaufbaumaßnahmen
beauftragten Akteure sicherzustellen, und anhand welcher Mechanismen
stellt sie Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel
sicher?
Der Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer ist eine zentrale Forderung der
Bundesregierung gegenüber allen Konfliktparteien, hierzu wird des Weiteren
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972
verwiesen.
Die Verwendung von der Bundesregierung bereitgestellter Mittel unterliegt den
Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den Prüfrechten des
Bundesrechnungshofes. Zuwendungsempfänger müssen Verwendungsnachweise erbringen;
die Bundesregierung prüft vor Bewilligung zudem die außenpolitische
Unbedenklichkeit von Projekten und lokalen Partnerorganisationen der
Zuwendungsempfänger. Weiterhin unterzieht sie deren Programm- und Compliance-
Daten regelmäßigen Prüfungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3955
verwiesen.
6. Setzt sich das BMZ gegenüber dem Auswärtigen Amt in Ressortrunden
angesichts dokumentierter anhaltender Angriffe, Verletzung des
humanitären Völkerrechts und Besatzungspolitik für restriktivere Maßnahmen
gegenüber der israelischen Regierung ein, um sein Mandat erfüllen zu
können, frühzeitige strukturbildende Übergangshilfe in großem Umfang
umzusetzen und mit dem Wiederaufbau beginnen zu können, und wenn
ja, inwiefern?
Das BMZ arbeitet zu allen relevanten Themen eng mit dem Auswärtigen Amt
zusammen und stimmt sich regelmäßig auch zum Umgang mit oben genannter
Situation in den Palästinensischen Gebieten ab.
7. Welche Auswirkungen hat der bisherige Umsetzungsstand des 20‑
Punkte-Plans, insbesondere der mitnichten umgesetzte Waffenstillstand, nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Planung und Umsetzung
deutscher und europäischer Maßnahmen der strukturbildenden
Übergangshilfe und Wiederaufbaumaßnahmen, und welche konkreten Hürden
identifiziert die Bundesregierung hierbei?
Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit anderen Gebern im
größtmöglichen Umfang Maßnahmen zu Early Recovery, welche aufgrund von
schwierigsten Umsetzungsbedingungen und mangelndem Zugang vor Ort die Bedarfe
der Bevölkerung bei weitem nicht decken. Eine Ausweitung der Aktivitäten der
strukturbildenden Übergangshilfe sowie die Aufnahme von
Wiederaufbaumaßnahmen hängt stark von politischen Fortschritten in der Umsetzung des
Friedensplans ab, einschließlich des Aufhebens von Einfuhrbeschränkungen für
Hilfsgüter durch die israelischen Behörden, der ausstehenden Entwaffnung der
Hamas und des Rückzugs der israelischen Streitkräfte hinter die vereinbarte
Waffenstillstandslinie.
8. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden,
dass bei der Umsetzung des 20‑Punkte-Plans und der Resolution 2803
des VN‑Sicherheitsrats das völkerrechtlich unveräußerliche
Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes gewahrt wird, und welche
Bestrebungen existieren, um neben den Mechanismen des 20-Punkte-
Plans Bedingungen zu schaffen, die weitreichendere Umsetzung von
strukturbildender Übergangshilfe und einen Beginn des Wiederaufbaus
erlauben würden?
Die Bundesregierung erkennt das völkerrechtlich verbriefte palästinensische
Selbstbestimmungsrecht an und setzt sich auf dieser Grundlage weiterhin für
die Umsetzung einer verhandelten Zweistaatenlösung ein. Dies geschieht unter
anderem durch die Förderung des Aufbaus palästinensischer Strukturen, die im
Zuge einer Verhandlungslösung in einen palästinensischen Staat übergeführt
werden könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache
21/664 verwiesen. Ergänzend unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung
des sog. 20-Punkte-Plans und von Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats,
welche ihrerseits explizit auf die palästinensische Selbstbestimmung verweist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. In welcher Form arbeitet die Bundesregierung bei humanitärer Hilfe,
strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau faktisch mit dem
von den USA initiierten „Board of Peace“ und den von ihm geschaffenen
Strukturen zusammen, obwohl Deutschland dem Board nicht beigetreten
ist, und welche Grenzen setzt sie dieser Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung steht mit dem Board of Peace sowie dem National
Committee for the Administration of Gaza auf verschiedenen Ebenen im
regelmäßigen Austausch. Eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Finanzierung des
Board of Peace oder seiner Projekte besteht nicht.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die VN und ihre
Organisationen (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen – UNDP),
(Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – WFP), (Kinderhilfswerk
der Vereinten Nationen – UNICEF), (Hilfswerk der Vereinten Nationen
für Palästina. Flüchtlinge im Nahen Osten – UNRWA) trotz paralleler
Strukturen wie dem Board of Peace zentrale Akteure bei Nothilfe und
Wiederaufbau bleiben?
Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Vereinten Nationen zusammen und
finanziert zahlreiche von VN-Organisationen umgesetzte Maßnahmen aus den
Bereichen der humanitären Hilfe sowie Early Recovery durch. Die Vereinten
Nationen leisten unverzichtbare Hilfe für die Menschen in Gaza und bleiben
der zentrale Akteur in den genannten Bereichen. Auch beim Wiederaufbau des
Gazastreifens werden die Vereinten Nationen und ihre Organisationen eine
zentrale Rolle spielen. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck
dafür ein, dass die Vereinten Nationen in den Palästinensischen Gebieten
gemäß ihrem Mandat und dem allgemeinen Völkerrecht ohne Einschränkungen
operieren können, einschließlich im Gazastreifen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Einschränkungen für
die Arbeit von UNRWA, insbesondere hinsichtlich des Zugangs
internationalen Personals und der Einfuhr und Verteilung eigener Hilfsgüter,
und welche Schritte unternimmt sie gegenüber Israel, um die volle
Arbeitsfähigkeit von UNRWA wiederherzustellen?
Die UNRWA leistet mit seinen Strukturen und Personal einen wesentlichen
Beitrag zur Versorgung mit humanitären und Basisdienstleistungen in den
palästinensischen Gebieten. Die Bundesregierung äußert sich dementsprechend
beispielsweise im Rahmen von Erklärungen der Europäischen Union und
forderte unter anderem in der offenen Nahostdebatte im VN-Sicherheitsrat am
28. Januar 2026 uneingeschränkten humanitären Zugang für alle VN-
Organisationen, einschließlich UNRWA, nach Gaza. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2c der kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.
12. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen des „Gaza Early Recovery Plan“ beziehungsweise der „Team Gaza
Initiative“, um bereits während der anhaltenden humanitären Krise
grundlegende Dienstleistungen wiederherzustellen und den Übergang
von Nothilfe zu strukturbildender Übergangshilfe zu ermöglichen (bitte
nach Sektoren und deutschen Beiträgen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung trägt mit folgenden laufenden Maßnahmen der
humanitären Hilfe und der strukturbildenden Übergangshilfe zur Team Gaza Initiative
bei.
Umsetzungspartner Sektor Beitrag
KfW/UNDP Unterkunft /
Basisversorgung
38 Mio. Euro
KfW/UNICEF Wasser/Abwasser 17 Mio. Euro
UN Multi Partner Trust
Fund
Multisektoral 10 Mio. Euro
Welternährungsprogramm Ernährungssicherung 18 Mio. Euro
GIZ Governance /
Basisversorgung
6 Mio. Euro
Nichtregierungsorganisationen
Gesundheit 55 Mio. Euro
13. Wie ist der aktuelle Stand der von Deutschland und Ägypten
angekündigten internationalen Wiederaufbaukonferenz für Gaza, welche Gründe
stehen ihrer Durchführung bislang entgegen, und welche Auswirkungen
hat die Verzögerung auf die internationale Koordinierung von
strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau?
Die Rahmenbedingungen vor Ort lassen einen Wiederaufbau derzeit nicht zu
(siehe Antwort zu Frage 7). Für eine internationale Wiederaufbaukonferenz ist
es demnach noch zu früh. Dennoch gehen die Planungen für einen
Wiederaufbau des Gazastreifens an verschiedenen Stellen weiter. Solange ein
Wiederaufbau unmöglich ist, kommt Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe
zu Early Recovery eine gesteigerte Bedeutung zu.
14. Welcher Anteil der deutschen Mittel für frühzeitige strukturbildenden
Übergangshilfe in den Palästinensischen Gebieten wird über lokale
Akteure und private, nichthumanitäre Lieferketten in Gaza umgesetzt, und
welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit und
Kosteneffizienz lokaler gegenüber internationalen Durchführungswegen
vor (bitte nach palästinensischen staatlichen Stellen, Kommunen, lokalen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Unternehmen
aufschlüsseln)?
Erstempfänger der Aufträge bzw. Zuwendungen der strukturbildenden
Übergangshilfe sind die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH, die KfW Entwicklungsbank, das Welternährungsprogramm
sowie deutsche Nichtregierungsorganisationen. Die KfW setzt dabei in den
Palästinensischen Gebieten ausschließlich über VN-Organisationen um. Die
Umsetzung erfolgt bei allen Trägern in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, wobei
der Anteil auch zwischen den Akteursgruppen schwankt. Private Lieferketten
werden genutzt, wenn dies im Rahmen der Zugänge und im Sinne der
Wirksamkeit notwendig und opportun ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist der
kommerzielle Warenverkehr für die Funktionsfähigkeit lokaler Märkte sowie
für die Versorgung unabdingbar.
15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Palästinensische
Autonomiebehörde (PA), palästinensische Kommunen und Fachinstitutionen,
Zivilgesellschaft sowie lokale Unternehmen von Beginn an bei der
Prioritätensetzung, Planung, Umsetzung und Monitoring von
strukturbildender Übergangshilfe und Wiederaufbau beteiligt werden, sodass ihre
Handlungsfähigkeit und die Perspektive auf eine Zweistaatenlösung
(einschließlich der Verbindung des Gazastreifens mit dem Westjordanland
und Ost-Jerusalem) gestärkt und ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt
werden?
Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
eng mit der Palästinensischen Behörde (PA) und ihren Institutionen,
Kommunen, der verfassten Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammen. Hierbei
liegt ein Fokus auf dem Aufbau und der Stärkung institutioneller Kapazitäten
zur Realisierung eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer
verhandelten Zweistaatenlösung, aber auch auf einem möglichen Wiederaufbau
in Gaza. Die Bundesregierung steht außerdem auf allen Ebenen im stetigen
Austausch mit der PA, die eigene Pläne für einen Wiederaufbau entwickelt hat
und wirbt für eine enge Zusammenarbeit mit der Übergangsverwaltung in
Gaza.
16. Nach welchen Kriterien vergibt die Bundesregierung ihre Mittel im
Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zwischen bilateralen,
europäischen und multilateralen Finanzierungs- und Durchführungswegen, und
inwieweit vergleicht sie diese systematisch hinsichtlich Wirksamkeit,
Kosteneffizienz, Umsetzungsgeschwindigkeit, Evaluierbarkeit und
lokaler Ownership?
In Krisen bedarf es besonderer Kompetenzen, Zugänge, Erfahrungen und
Mandate, um effizient und unter hohem Zeitdruck erfolgreich zu arbeiten. Daher ist
es für die strukturbildende Übergangshilfe notwendig, sich je nach Kontext die
relevanten Umsetzungspartner auszuwählen. Im Gesamtblick aller Aktivitäten
der strukturbildenden Übergangshilfe sind die derzeit wichtigsten Umsetzer
deutsche, internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen, das
Deutsche Rote Kreuz als Teil der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die
dualmandatierten VN-Organisationen UNICEF, WFP und FAO, die KfW sowie die
GIZ.
Konkrete Entscheidungen über die geografische Fokussierung sowie über die
Auswahl der Umsetzungspartner werden jeweils im laufenden Haushaltsjahr
für das laufende Haushaltsjahr getroffen. Dabei sind sowohl die Leitung des
BMZ als auch die federführenden Länderreferate, das Auswärtige Amt und die
Vertretungen im Ausland eingebunden. Ziel ist, die Vorhaben so aufzusetzen,
dass sie die bestmöglichen Wirkungen für die Zielgruppen erreichen und die
Resilienz von Menschen und Strukturen stärken. Die Vorhaben verbinden dabei
humanitäre sowie entwicklungspolitische Ansätze miteinander und tragen zu
einem friedlicheren Zusammenleben bei. Lokale Expertisen, Perspektiven und
Ownership sind dabei wesentliche Merkmale der Vorhaben.
Die strukturbildende Übergangshilfe arbeitet evidenzbasiert. Sie investiert in
Evidenzgenerierung, -nutzung und sowie -verbreitung. Mit den beiden
Evaluierungspartnerschaften mit UNICEF und WFP ist sie Vorreiterin für rigorose
Wirkungsevaluierungen. Zudem werden fortlaufend Studien in Auftrag
gegeben zu konkreten strategischen Fragestellungen der strukturbildenden
Übergangshilfe. Jährlich veranstaltet das zuständige Referat einen Evidenzworkshop
für alle Umsetzungspartner, um den Austausch über Erkenntnisse und
Evidenzen in Krisenkontexten zu fördern.
17. Welche Haushaltsmittel des Einzelplans 23 sind für die Haushaltsjahre
2026 bis einschließlich 2030 für Maßnahmen der strukturbildenden
Übergangshilfe und des Wiederaufbaus der Palästinensischen Gebieten
(Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem) vorgesehen bzw. eingeplant (bitte
titelscharf in einer Tabelle nach
a) Haushaltsjahr,
b) Haushaltstitel,
c) Höhe der Mittel,
d) vorgesehenem Akteur bzw. Finanzierungsweg,
e) eingesetztem Gebiet (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem),
f) dem vorgesehenen Zeitraum der Mittelverausgabung
g) neu bereitgestellten Mitteln, bereits im jeweiligen Haushalt
beplanten Mitteln oder umgeschichteten Mitteln
aufschlüsseln)?
Die nachfolgenden Maßnahmen stellen ausschließlich Early Recovery
Aktivitäten aus der strukturbildenden Übergangshilfe des BMZ dar. Wiederaufbau-
Maßnahmen sind in Gaza derzeit nicht möglich und in Ostjerusalem sowie im
Westjordanland nicht angezeigt. Viele der nachfolgend genannten Programme
sind auf alle Teilgebiete ausgerichtet, um, etwa bei Einschränkungen, flexibel
reagieren zu können. Es handelt sich 2026 sowohl um neu bereitgestellte Mittel
als auch um Verpflichtungsermächtigungen aus vorjährigen Beauftragungen
und Zuwendungen. Für die Jahre 2027 bis 2030 können noch keine Aussagen
über neu bereitzustellende Mittel getroffen werden. Hier werden im Folgenden
die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren genannt.
Jahr Mittel (in
Euro)
Akteur Gebiet
2026 3.150.000 GIZ Ostjerusalem
1.600.000 GIZ Gaza
4.500.000 KfW/UNDP Gaza,
Westjordanland,
Ostjerusalem
11.500.000 KfW/UNDP Gaza
7.000.000 KfW/UNICEF Gaza
3.000.000 KfW/UNRWA Westjordanland,
Ostjerusalem
10.000.000 UN Multi-Partner Trust Fund Gaza,
Westjordanland
6.500.000 WFP Gaza,
Westjordanland
2.000.000 WHO Gaza
14.416.450 Nichtregierungsorganisationen Gaza,
Westjordanland, Ostjerusalem
2027 1.350.000 GIZ Ostjerusalem
3.100.000 GIZ Gaza
10.000.000 KfW/UNDP Gaza,
Westjordanland,
Ostjerusalem
8.500.000 KfW/UNDP Gaza
5.000.000 KfW/UNICEF Gaza
4.500.000 KfW/UNRWA Westjordanland,
Ostjerusalem
Jahr Mittel (in
Euro)
Akteur Gebiet
14.551.400 Nichtregierungsorganisationen Gaza,
Westjordanland, Ostjerusalem
2028 1.000.000 GIZ Ostjerusalem
1.600.000 GIZ Gaza
4.000.000 KfW/UNDP Gaza,
Westjordanland,
Ostjerusalem
1.500.000 KfW/UNDP Gaza
1.000.000 KfW/UNICEF Gaza
1.500.000 KfW/UNRWA Westjordanland,
Ostjerusalem
14.172.450 Nichtregierungsorganisationen Gaza,
Westjordanland, Ostjerusalem
2029 200.000 GIZ Gaza
2.000.000 KfW/UNICEF Gaza
5.080.000 Nichtregierungsorganisationen Gaza,
Westjordanland, Ostjerusalem
2030 1.025.000 Nichtregierungsorganisationen Gaza,
Westjordanland, Ostjerusalem
18. Wie wirken sich die im Regierungsentwurf 2027 vorgesehenen
Kürzungen im BMZ-Haushalt nach Einschätzung der Bundesregierung auf die
Möglichkeiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aus,
Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe sowie perspektivisch des
Wiederaufbaus in den Palästinensischen Gebieten zu finanzieren, und
wie stellen sich die hierfür vorgesehenen Mittel im Vergleich zu 2026 dar
(bitte nach einschlägigen Haushaltstiteln, jeweils unter Angabe von Soll
2026, Regierungsentwurf 2027 und Veränderung in absoluten Zahlen und
Prozent, aufschlüsseln)?
Trotz ihrer belegten positiven Wirkungen in Krisenkontexten – Resilienz hilft
Menschen, eigenständig Krisen zu überwinden und auch in Zukunft gestärkt zu
sein – wird sich die strukturbildende Übergangshilfe infolge der allgemeinen
Reduktion des EPL 23 weiter fokussieren, aus Krisenkontexten zurückziehen
sowie ihre Reichweite massiv einschränken müssen.
Die Beplanung der strukturbildende Übergangshilfe erfolgt im jeweiligen
laufenden Haushaltsjahr, sodass noch keine Aussagen über die Mittelverteilung
getroffen werden können.
Der Nahe Osten, inklusive der Palästinensischen Gebiete, bleibt eine
Schwerpunktregion des BMZ-Engagements.
19. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im
Regierungsentwurf 2027 vorgesehene erneute deutliche Kürzung des BMZ-Titels
„Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ die Fähigkeit der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht einschränkt, in Gaza frühzeitig
an die humanitäre Hilfe anzuknüpfen und strukturbildende
Übergangshilfe umzusetzen?
Das Auswärtige Amt und das BMZ sind im stetigen und engen Austausch
hinsichtlich einer möglichst effizienten Verknüpfung von Maßnahmen der
humanitären Hilfe, aus dem Stabilisierungstitel, der strukturbildenden Übergangshilfe
und der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Mit insgesamt geringerem
Mittelvolumen steigt die Bedeutung einer engen Abstimmung.
20. Wie will das BMZ angesichts der wiederholten, massiven Kürzungen
dem Eindruck entgegenwirken, dass seine Finanzierungszusagen eher
der öffentlichen Wahrnehmung dienen, als dass sie durch tatsächlich
bereitstehende Mittel unterlegt sind?
Alle Finanzierungszusagen des BMZ sind immer mit tatsächlich
bereitstehenden Mitteln unterlegt. Die Kürzungen im BMZ-Haushalt schränken jedoch die
Möglichkeiten und Reichweiten ein, auf langanhaltende sowie auf neue Krisen
zu reagieren.
21. In welchen Bereichen der derzeitigen humanitären Versorgung sieht die
Bundesregierung bereits Möglichkeiten für ergänzende
Soforthilfemaßnahmen und strukturbildende Übergangshilfe, und nach welchen
Kriterien entscheidet sie über deren Einsatz?
Das BMZ finanziert bereits Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe,
die die humanitäre Versorgung ergänzen (Early Recovery, siehe Antwort zu den
Fragen 1 und 7). Zur Entscheidung über passende, umsetzbare und
abgestimmte Maßnahmen ist die Bundesregierung im ständigen Austausch mit lokalen
Partnern, Umsetzungspartnern und anderen Gebern.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Schäden an der
Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie über die Kontamination von
Grundwasser und daraus resultierende Mangelversorgung sowie
gesundheitliche Probleme in Gaza vor, und welche Maßnahmen unterstützt sie
zur Wiederherstellung und Sanierung?
Auf die Vorbemerkung zu Antwort der Bundesregierung, sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4b und 4c der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 wird verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Ernährungssituation in
Gaza, und welche Maßnahmen fördert sie neben unmittelbarer
Nahrungsmittelhilfe zur Wiederherstellung resilienter lokaler
Ernährungssysteme, insbesondere von Landwirtschaft und Bewässerung,
Lebensmittelproduktion, Lieferketten und lokalen Märkten?
Die Bundesregierung legt ihrer Bewertung der Ernährungssituation die
laufende Analyse der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) zugrunde,
wonach aktuell ein erheblicher Bevölkerungsanteil von akuter
Ernährungsunsicherheit (mindestens IPC Phase 3) betroffen ist und eine Verschlechterung der
Ernährungslage zu Ende des Jahres 2026 projiziert wird. Zur Wiederherstellung
lokaler resilienter Ernährungssysteme in Gaza fördert das BMZ über die
strukturbildende Übergangshilfe über das Welternährungsprogramm (WFP) u. a. die
Wiederherstellung von Anbau-, Mühlen- und Bäckereikapazitäten.
24. Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der Bevorzugung von
privatwirtschaftlichen Anbietern von Lebensmitteln und anderen Produkten
vor Hilfslieferungen humanitärer Organisationen und dafür, dass selbst
die Einfuhrhürden nach Gaza für die kommerziellen Anbieter niedriger
sind (Israel allowing traders to bring into Gaza ‘dual-use’ items barred fr
om aid organisations | Gaza | The Guardian), und inwiefern hat sie dies
bereits mit COGAT (Coordinator of Government Activities in the
Territories) oder der israelischen Regierung thematisiert, und mit welchem
Ergebnis?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Priorisierung
einzelner Gütergruppen vor. Die Bundesregierung fordert den
uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen, hierzu wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen, dies gilt ebenfalls für die Einfuhr humanitärer Hilfsgüter.
Gleichsam ist aus Sicht der Bundesregierung der kommerzielle Warenverkehr
für die Funktionsfähigkeit lokaler Märkte auch für die Versorgung insb. im
Bereich Ernährungssicherung unabdingbar.
25. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur
Wiederherstellung von Bildungsangeboten, psychosozialer Unterstützung und
Kinderschutzstrukturen im Gazastreifen, und wie werden dabei insbesondere
Kinder mit Behinderungen, binnenvertriebene Kinder sowie Mädchen
berücksichtigt?
Im Gazastreifen finanziert das BMZ Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Basisversorgung im Bildungsbereich über die Bereitstellung von temporären
Klassenzimmern und Lernmaterialien. Des Weiteren werden Maßnahmen zur
Förderung des sozialen Zusammenhalts in Flüchtlingslagern, zur Inklusion von
Menschen mit Behinderungen und zur psychosozialen Unterstützung
umgesetzt. Vulnerable Gruppen, v. a. Frauen, Kinder, und Menschen mit
Behinderung sind eine wichtige Zielgruppe. Konkrete Maßnahmen sind u. a.
Informationsveranstaltungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zur
Früherkennung von beispielsweise Hör- und Kommunikationseinschränkungen,
Hörscreening-Untersuchungen und individuelle Sprachtherapie.
Psychologische und psychosoziale Unterstützung umfasst beispielsweise psychologische
Erste Hilfe, Teilnahme an generationsübergreifenden, psychosozialen
Aktivitäten, Schutzkreisen, Resilienz-Workshops, Sensibilisierungsveranstaltungen und
gegebenenfalls Weitervermittlung an spezialisierte Dienstleister. Das
Auswärtige Amt fördert zudem humanitäre Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen und VN-Organisationen in Gaza, die Komponenten psychosozialer
Unterstützung beinhalten.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Jobchancen für im
Westjordanland lebende Palästinenserinnen und Palästinenser, die sich durch Verlust
der Arbeitserlaubnis in Israel sowie Bewegungsbeschränkungen und
Zerstörung ihrer Lebensgrundlage im Westjordanland vielfach nicht mehr
selbst ernähren können und keine Arbeitsalternativen sehen, und welches
Veränderungspotenzial misst sie den berufsfördernden Maßnahmen der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
im Westjordanland bei?
Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit im Westjordanland mit ca. 28 Prozent
(Angaben des palästinensischen Statistikbüros) sehr hoch. Gemeinsam mit anderen
Gebern trägt Deutschland zur Bewältigung der Beschäftigungskrise bei. Diese
Maßnahmen können die wirtschaftliche und politische Gesamtlage nicht
verändern, aber dennoch nachweislich dazu beitragen, Palästinenserinnen und
Palästinenser in Beschäftigung zu bringen oder Beschäftigungsmöglichkeiten zu
erhalten.
27. Welche Maßnahmen für kurzfristige Beschäftigung, sogenanntes
Cashfor-Work-Programme, unterstützt die Bundesregierung in den
palästinensischen Gebieten, und welche Rolle spielen diese Programme als
Einkommensquelle, für den Wiederaufbau und zur Stabilisierung?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der strukturbildenden
Übergangshilfe Cash-for-Work-Maßnahmen zur kurzfristigen Beschäftigung im
Westjordanland und in Gaza.
Im Westjordanland leisten die Maßnahmen einen temporären Beitrag zur
Stabilisierung der Lebensgrundlage der kurzfristig Beschäftigten und ihrer Familien.
Das Projektmonitoring (inklusive Umfragen und Analysen) sowie
Fortschrittskontrollen vor Ort bestätigen, dass das Einkommen hilft, anteilig akute Bedarfe
zu decken. Zusätzlich stärkt die kurzfristige Beschäftigung das psychosoziale
Wohlbefinden der direkt Begünstigten sowie indirekt das ihrer Familien. Bis
einschl. September 2026 wurden insgesamt rund 6 500 Personen kurzfristig
angestellt, mit einem Frauenanteil über 30 Prozent. Im Rahmen eines weiteren
Programms werden im Westjordanland zudem Arbeitsplätze durch die
Rehabilitation sozialer Infrastruktur und im Gesundheitsbereich geschaffen.
In Gaza wurden im Rahmen des KfW-UNDP-Vorhabens (siehe Antwort zu
Frage 12) rund 1 500 kurzfristige Cash-for-Work-Beschäftigungen geschaffen,
hauptsächlich zur Unterstützung im Gesundheits- und Bildungsbereich, in
kommunalen Dienstleistungen sowie zur Unterstützung von KKMU (z. B.
Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung). Die bisherige Umsetzungserfahrung
bestätigt eine grundsätzlich hohe Relevanz von Maßnahmen zur kurzfristigen
Beschäftigungsförderung, sowohl auf individueller Haushalts- als auch auf
Dienstleistungs- und Produktionsebene.
28. Inwieweit fließen zunehmende Siedlungsaktivitäten, Einschränkungen
der Bewegungsfreiheit, Siedlergewalt, Vertreibungen und die finanzielle
Schwächung der PA in die Risikoanalyse und Programmplanung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Westjordanland ein?
Die dargestellten Aspekte werden bei der Programmplanung berücksichtigt.
Die Programme werden nach Möglichkeit flexibel geplant und regelmäßig im
Dialog mit dem Partner überprüft und im Bedarfsfall angepasst.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Dual-Use- und
anderer Einfuhrbeschränkungen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher
Akteure, vor allem im Bereich struktureller Übergangshilfe; hat sie
Kenntnisse über Hilfsgüter, die aufgrund ihrer Deklaration als Dual‑Use nicht
eingeführt werden dürfen, und wie bewertet die Bundesregierung die
sicherheitspolitische Sinnhaftigkeit dieser Einschränkungen?
Es wird auf die die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen der
bereits Ende 2025 erfolgten Deregistrierung von 37 humanitären
Organisationen durch die israelische Regierung, insbesondere auf von der
Bundesregierung geförderte Organisationen?
Die Bundesregierung verfolgt die operativen Auswirkungen der Entscheidung,
humanitären Durchführungsorganisationen die Registrierung in Israel zu
entziehen, eng. Während die Entscheidung die Planungssicherheit der
Organisationen beeinträchtigt, setzen die Organisationen ihre Arbeit im Rahmen ihrer
gültigen Registrierung bei der Palästinensischen Behörde fort. Die
Bundesregierung setzt die Zusammenarbeit mit ihren Umsetzungspartnern fort. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4f der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8377 verwiesen.
31. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
israelischen Regierung für einen tatsächlichen Stopp der Kampfhandlungen,
die Rücknahme der Deregistrierung humanitärer Organisationen, für
transparentere und beschleunigte Genehmigungsverfahren,
Erleichterungen bei bestehenden Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen, für die
Bewegungsfreiheit sowie gegen den völkerrechtswidrigen Siedlungsausbau
im Westjordanland ein, damit humanitäre Hilfe und strukturbildende
Übergangshilfe nicht beeinträchtigt werden?
Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige Waffenruhe ein, wie sie im
20-Punkte-Plan stipuliert ist. In diesem Zusammenhang fordert die
Bundesregierung alle Konfliktparteien auf, sich an diese Vereinbarungen zu halten. Die
Bundesregierung ruft die israelische Regierung durchgehend zur umfassenden
Einstellung des völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus auf und lehnt sowohl eine
formale als auch eine durch Siedlungsausbau und andere Maßnahmen
gegebenenfalls herbeigeführte de-facto Annexion strikt ab. Änderungen der Grenzen
vom 04. Juni 1967 wird die Bundesregierung nur dann anerkennen, sofern sie
von den Konfliktparteien vereinbart wurden. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu den Fragen 2 und 30 verwiesen.
32. Welche konkreten Erwartungen richtet die Bundesregierung an die nach
den israelischen Parlamentswahlen gebildete Regierung hinsichtlich
eines echten Waffenstillstands, des humanitären Zugangs zum
Gazastreifen, der Arbeitsfähigkeit internationaler Hilfsorganisationen in allen
Palästinensischen Gebieten, der Dual-Use- und Einfuhrbeschränkungen,
der Bewegungsfreiheit sowie des völkerrechtswidrigen Siedlungsausbaus
im Westjordanland, und inwiefern bereitet sie sich auf unterschiedliche
Regierungskonstellationen und ihre jeweilige Positionierung vor?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 31 verwiesen.
33. Anhand welcher konkreten Fortschritte will die Bundesregierung die
Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung in diesen
Bereichen bewerten, und welche politischen Konsequenzen zieht sie bei
ausbleibenden Fortschritten in Betracht?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu andauernden, internen
Abwägungsprozessen.
34. In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die PA in den für
November 2026 angesetzten Wahlen zu unterstützen, auch in der
Zusammenarbeit mit der künftigen israelischen Regierung, damit diese die
Stimmabgabe der palästinensischen Bevölkerung in Ost-Jerusalem
gewährleistet und die PA die geforderten demokratischen Prozesse
umsetzen kann?
Die Bundesregierung setzt sich für die baldige Durchführung von
Legislativwahlen in den Palästinensischen Gebieten ein. Diese sind ein wichtiger
Demokratisierungsschritt und Teil der umfassenden Reformagenda der PA. Die
Bundesregierung setzt sich gegenüber den zuständigen israelischen Behörden dafür
ein, die Stimmabgabe in den gesamten Palästinensischen Gebieten zu
ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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