Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel - Folgen für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/8231)
Text
Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel - Folgen für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas (Antwort zu Drs. 21/8231)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8803
21. Wahlperiode 27.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich, Gerold Otten, Uwe Schulz
und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8231 –
Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel – Folgen für
die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge hat sich die rüstungs- und sicherheitspolitische
Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel seit dem
1. Januar 2023 verstärkt (vgl. https://thedefensepost.com/2025/01/06/serbia-ar
tillery-drones-israel/). Berichtet wurde unter anderem über die Beschaffung
israelischer Mehrfachraketenwerfer und unbemannter Luftfahrzeuge durch
Serbien, weitere Rüstungsbeschaffungen (vgl. www.calcalistech.com/ctechne
ws/article/5vr2ehayj), eine mögliche Zusammenarbeit bei der
Drohnenproduktion (vgl. https://balkaninsight.com/2026/04/07/serbia-poised-to-produce-dron
es-with-israeli-arms-giant-involved-in-gaza/bi/) sowie ein Abkommen über
den Austausch und den Schutz eingestufter Informationen im
Verteidigungsbereich (vgl. www.serbianmonitor.com/en/serbia-israel-military-and-
securityagreement-what-has-been-agreed-and-what-is-controversial/).
Serbien unterhält als militärisch neutraler Staat sicherheits- und
rüstungspolitische Beziehungen zu unterschiedlichen internationalen Partnern. Die
Fragesteller sehen daher Klärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs, der Transparenz
und der sicherheitspolitischen Folgen dieser Zusammenarbeit. Dies betrifft
insbesondere die Kontrolle und den Endverbleib militärisch nutzbarer Güter,
mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des westlichen Balkans sowie den
EU-Beitrittsprozess Serbiens.
1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu möglichen
Folgen der verstärkten rüstungs- und sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel für deutsche
und europäische Sicherheitsinteressen, insbesondere im Hinblick auf die
regionale Stabilität (insbesondere Kosovo, vgl. www.bundestag.de/press
e/hib/kurzmeldungen-1194830), und wenn ja, wie lautet ihre
Auffassung?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur seit
dem 1. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage bekannt gewordenen Rüstungs- und Sicherheitskooperation
zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel vor, und hat sich die
Bundesregierung eine Auffassung zu deren möglichen Auswirkungen auf
die Sicherheitslage auf dem westlichen Balkan erarbeitet, und wenn ja,
zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Auswirkungen der
vertieften serbisch-israelischen Rüstungskooperation auf regionale
Stabilität, das militärische Kräfteverhältnis auf dem westlichen Balkan sowie
die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Europäischen Union
erarbeitet, und wenn ja, wie fällt diese aus?
Die Fragen 1, 2 und 8 werden zusammen beantwortet.
Medienberichten zufolge hat sich die rüstungspolitische Zusammenarbeit
zwischen Serbien und Israel in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aus Sicht der
Bundesregierung leiten sich aus der serbisch-israelischen Zusammenarbeit
derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf eigene Sicherheitsinteressen oder
die Sicherheitslage im Westbalkan ab.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor zu
im genannten Zeitraum erfolgten
a) israelischen Lieferungen von Rüstungsgütern, unbemannten
Luftfahrzeugen, Raketen- oder Artilleriesystemen sowie elektronischen
Aufklärungs- und Kampfführungssystemen an Serbien,
b) serbischen Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen
Rüstungsgütern nach Israel,
c) einer möglichen gemeinsamen Produktion unbemannter
Luftfahrzeuge durch serbische und israelische Unternehmen, und
Die Fagen 3, 3a) bis 3c) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen
hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
d) einem Abkommen zwischen Serbien und Israel über Austausch und
gegenseitigen Schutz eingestufter Informationen im
Verteidigungsbereich?
Seit April 2026 besteht ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz und
Austausch von Geheiminformationen und zur gegenseitigen Kooperation.
4. Hat die Bundesregierung im genannten Zeitraum die Rüstungs- und
Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel gegenüber der
serbischen oder israelischen Regierung angesprochen, wenn ja, wann, durch
welche Stelle, auf welcher Ebene, zu welchen Sachverhalten, und mit
welchem Ergebnis?
5. Welche Erkenntnisse haben gegebenenfalls deutsche
Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaften in Belgrad und Tel Aviv, sowie Stellen
der Europäischen Union der Bundesregierung im genannten Zeitraum
hierzu übermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich zu Inhalten vertraulicher Gespräche
grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu der Frage,
ob und in welchem Umfang spezifische Themen besprochen wurden, und damit
einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche
Gespräche erschweren oder unmöglich machen und hätte somit erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das
Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland.
6. Welche Gespräche, Konsultationen oder Abstimmungen haben Vertreter
der Bundesregierung im genannten Zeitraum gegebenenfalls mit EU-
Institutionen, EU-Mitgliedstaaten, NATO-Partnern oder internationalen
Organisationen hierzu geführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen
ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate
und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174).
Um die Frage zu beantworten wäre eine Datenabfrage für deutlich mehr als
60 Personen in den Leitungsebenen aller Ressorts erforderlich, die zusätzlich
im Sinne der erfragten Details aufgeschlüsselt werden müsste. Dies würde die
Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da eine
händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen vorgenommen werden
müsste. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung darauf, dass das
Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das
parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe
Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Diese Grenze ist aus Sicht
der Bundesregierung erreicht.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu Art,
Umfang, Finanzvolumen, Vertragsparteien, Laufzeiten,
Endverbleibsbestimmungen und Kontrollmechanismen
a) israelischer Rüstungslieferungen an Serbien und
b) serbischer Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen
Rüstungsgütern nach Israel vor?
Die Fragen 7, 7a) sowie 7b) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Bedeutung dieser in
Frage 8 genannten Kooperation im EU-Beitrittsprozess Serbiens
erarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Angleichung an die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und an Standards
der Rüstungsexportkontrolle, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission für Serbien, wie im Übrigen auch
für alle anderen EU-Beitrittsländer, klar auf, in welchen Bereichen Fortschritte
nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller Prozess, der die
umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat. Serbien befindet sich
inmitten dieses Prozesses.
10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die
israelische Firma Palantir in rüstungs- und sicherheitspolitischen Themen mit
Serbien zusammenarbeitet (bitte begründen)?
a) Welche Änderungen hat die Bundesregierung seit dem
Regierungswechsel im Umgang mit der Firma Palantir gegebenenfalls
vollzogen, und umfassen diese möglichen Änderungen auch den Einsatz
von Palantir im Ausland, insbesondere in Serbien (bitte lückenlos
offenlegen)?
b) Sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, ein in Deutschland
oder einem EU-Land hergestelltes Konkurrenzprodukt zu Palantir zu
entwickeln, wie vom Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA)
Holger Münch gefordert (vgl. www.dw.com/bs/palantir-koliko-je-op
asan-softver-za-nadgledanja-iz-sad-a/a-73477061; bitte lückenlos
offenlegen)?
Die Fragen 10a) und 10b) werden zusammen beantwortet.
Zu möglichen Marktsondierungen oder internen Abstimmungsprozessen äußert
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Aus dem Grundsatz der
Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen
auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs-
und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört auch die Willensbildung der
Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch
bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich
vornehmlich in ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen
vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen
zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu
einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen
Kompetenz der Regierung liegen (BverfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BverfGE 124,
78 [120 f.]).
Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils
zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung getroffen. Eine
gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu einzelnen Unternehmen
erfolgt nicht.
Bezüglich der Frage nach marktverfügbaren Konkurrenzprodukten wird auf die
einleitenden Ausführungen verwiesen, wonach keine Pflicht zur Information
über mögliche Marktsondierungen besteht.
c) Welche Sektoren umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und
der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte lückenlos
offenlegen)?
d) Welchen Umfang umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und
der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die
Anzahl bekannter Verträge und deren finanzieller Umfang lückenlos
offenlegen)?
e) Wie stellt die Regierung Serbiens nach Kenntnis der Bundesregierung
sicher, dass das staatliche Gewaltmonopol bei dieser Zusammenarbeit
in staatlichen Händen verbleibt und nicht auf private Firmen übergeht?
Die Fragen 10 sowie 10c) bis 10e) werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine solche
Zusammenarbeit zwischen dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir Technologies
und der Republik Serbien vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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