Umgang der Bundesregierung mit aktuellen Entwicklungen in Serbien (Antwort zu Drs. 21/8339)
Text
Umgang der Bundesregierung mit aktuellen Entwicklungen in Serbien (Antwort zu Drs. 21/8339)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8769
21. Wahlperiode 22.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Claudia Roth, Chantal
Kopf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/8339 –
Umgang der Bundesregierung mit aktuellen Entwicklungen in Serbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung der Republik Serbien hat weitreichende Konsequenzen für
die Westbalkanregion sowie Stabilität und Sicherheit in Europa. Was die
Integration der Republik Serbien in die Europäische Union betrifft, ist die Lage
unverändert schwierig: Einerseits strebt Serbien offiziell einen EU-Beitritt
weiterhin an und die Beitrittsverhandlungen laufen offiziell seit 2014: Aktuell
sind 22 Kapitel von insgesamt 33 geöffnet, aber nur 2 davon sind vorläufig
geschlossen. Andererseits unterminierte der nach Auffassung der
Fragestellenden sowie zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter
zunehmend autokratische Führungsstil des früheren Ministerpräsidenten und
bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić die serbische Demokratie und die damit
verbundene Unabhängigkeit von Institutionen und dem Justizwesen (https://fr
eedomhouse.org/country/serbia/freedom-world/2026). Des Weiteren stehen
nicht nur die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, sondern auch
Kulturschaffende sowie Universitäten mit ihrem Personal und den Studierenden
unter massivem Druck (https://amp.dw.com/de/serbien-geben-united-group-m
edien-kritische-haltung-gegenueber-praesident-aleksandar-vucic-auf/a-7618
2467).
Aleksandar Vučić hat Ende Juni 2026 seinen Rücktritt als Präsident
angekündigt. Unter seiner Führung gab es bereits viermal vorgezogene Neuwahlen.
Dabei bleibt das politische Klima in Serbien nach den umstrittenen
Parlamentswahlen 2023 und einer Reihe von Kommunalwahlen in den Jahren
2024, 2025 und 2026 weiterhin hart umkämpft. Die Empfehlungen der OSZE
(Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)- bzw. der
ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte)-
Wahlbeobachtungsmission aus dem Jahr 2023 sind von Serbien noch nicht umgesetzt
worden. Damals stellte das ODIHR fest, dass die serbischen
Parlamentswahlen 2023 nicht frei und fair verlaufen seien und diese durch umfassende
Einflüsse des Präsidenten Aleksandar Vučić auf die Wahlen, den Missbrauch
öffentlicher Mittel, die Voreingenommenheit der Medien und der
Wahlkommission sowie den Druck auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst gekennzeichnet
waren (https://odihr.osce.org/odihr/elections/serbia/563502 ). Ähnliche
Bedenken bestanden auch nach den Kommunalwahlen 2024 (https://odihr.osce.o
rg/odihr/elections/serbia/575488 ).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Januar 2026 hat der nach der Auffassung der Fragestellenden und
zahlreicher internationaler Beobachterinnen und Beobachter gravierende Abbau der
Unabhängigkeit der serbischen Justiz eine neue, ernst zu nehmende
Dimension bekommen: mit den sogenannten Mrdic laws hat die Nationalversammlung
der Republik Serbien mit Mehrheit der Regierungspartei SNS ein
Gesetzespaket mit fünf Änderungen für zentrale Justizgesetze verabschiedet. Die
Venedig-Kommission des Europarates kam in ihrer Stellungnahme zu dem
Ergebnis, dass die Änderungen erhebliche rechtsstaatliche Bedenken aufwerfen, und
empfahl in mehreren Punkten eine Rücknahme oder Änderung dieser
Reformen (https://europeanwesternbalkans.com/2026/04/24/venice-commission-rec
ommends-addressing-concerning-shortcomingsin-judicial-laws/).
Die Proteste, die der Einsturz eines Bahnhofsvordachs in der nordserbischen
Stadt Novi Sad im November 2024 ausgelöst hat und bei dem 16 Menschen
umkamen, dauern nach fast zwei Jahren weiterhin an. Diese Proteste, die
weitgehend von Studentinnen und Studenten getragen werden, sind zu einer
landesweiten Bewegung mit der zentralen Forderung für ein Ende von
Korruption und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit angewachsen. Doch die
Unterstützer der Proteste stehen unter immensem Druck durch die Exekutive:
Es gibt immer wieder Berichte, dass Protestierende festgenommen und
strafrechtlich verfolgt werden, dass Professorinnen und Professoren entlassen oder
ihre Gehälter ausgesetzt werden (https://sciencebusiness.net/news/serbias-acad
emics-lose-jobs-over-support-student-pro-democracy-movement).
Zugleich verschärft sich die Lage für unabhängigen Journalismus in Serbien.
Die Europäische Journalisten-Föderation (EFJ), die Media Freedom Rapid
Response (MFRR) sowie die Plattform des Europarats für den Schutz von
Journalistinnen und Journalisten dokumentieren einen deutlichen Anstieg von
Verstößen gegen die Pressefreiheit. Für das Jahr 2025 wurden insgesamt
209 Fälle von Übergriffen gegen Medienschaffende registriert, mehr als
doppelt so viele wie im Vorjahr. Erfasst wurden unter anderem körperliche
Angriffe, Morddrohungen, Onlinehasskampagnen, missbräuchliche Klagen gegen
Medienschaffende (Strategic Lawsuits against Public Participation (SLAPPs))
sowie Formen digitaler Überwachung. Viele Medienorganisationen äußern
ihre Sorge über die politische Einflussnahme auf die Medienlandschaft sowie
über Defizite bei der Aufklärung und Verfolgung von Angriffen auf
Journalistinnen und Journalisten (vgl. https://europeanjournalists.org/blog/2026/07/16/s
erbia-a-dangerous-spiral-of-violence-against-journalists/ ).
Die Rundfunkregulierung und somit die Medienfreiheit hat sich ebenfalls
verschlechtert. Serbien verfügte seit dem Scheitern des Ernennungsverfahrens für
die Regulierungsbehörde für elektronische Medien (REM) nach Auffassung
der Fragestellenden und zahlreicher internationaler Beobachterinnen und
Beobachter für einen längeren Zeitraum faktisch über keine funktionierende
unabhängige Medienaufsichtsbehörde mehr. Nach der inzwischen erfolgten
Besetzung bestehen Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Behörde und
einer wirksamen Aufsicht über regierungsnahe Sender fort, während
unabhängige Fernsehsender weiterhin von den nationalen Frequenzen ausgeschlossen
sind (www.cenzolovka.rs/drzava-i-mediji/kandidati-se-povukli-propao-postup
ak-za-izbor-novog-saveta-rem-a/).
Trotz dieser substanziellen Zweifel zeigt der Umgang der EU-Kommission,
vertreten durch die Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen und dem Präsidenten
des Europäischen Rates, António Costa, mit Aleksandar Vučić nach kritischen
Berichten nicht die konsequente Verteidigung von europäischen Werten, von
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sondern folgt geopolitischen Interessen
(www.zeit.de/politik/ausland/2025-09/eu-beitritt-serbien-westbalkan-aleksand
ar-vucic-proteste). Hier darf die Bundesregierung aus Sicht der
Fragestellenden nicht schweigen, sondern muss sich dafür einsetzen, dass europäische
Werte gegenüber autoritären Tendenzen glaubwürdig und konsequent
vertreten werden. Die autoritäre Entwicklung Serbiens ist auch für Deutschland von
Bedeutung, nicht zuletzt schadet sie bereits heute den deutschen Unternehmen
vor Ort und den wirtschaftlichen Beziehungen. Deutschland bleibt für Serbien
stärkster bilateraler Handels- und Wirtschaftspartner und größter bilateraler
Entwicklungspartner. Das bilaterale Handelsvolumen betrug 2025 rund
10,1 Mrd. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/serbien-node/bi
lateral-207492). Für deutsche Unternehmen ist Serbien ein wichtiger
Wirtschaftsstandort: Die rund 900 Firmen mit deutschem Kapital, beschäftigen in
Serbien etwa 80 000 Mitarbeitende; deutsche Einfuhren nach Serbien hatten
im Jahr 2025 einen Wert von über 5 Mrd. Euro (www.gtai.de/de/trade/
serbienwirtschaft/wirtschaftsausblick).
Serbiens EU-Beitrittsprozess spiegelt eine deutliche Diskrepanz zwischen
formaler Erfüllung der Kriterien und institutioneller Realität wider. Während die
EU-Kommission die technischen Kriterien für Cluster 3 als erfüllt betrachtet,
identifiziert ihr eigener Serbien-Bericht weiterhin gravierende Mängel in den
Bereichen Justizunabhängigkeit, Korruption, Wahlen, Medienfreiheit,
parlamentarische Kontrolle, Zivilgesellschaft und akademische Autonomie (https://
enlargement.ec.europa.eu/document/download/6e68ce26-b95b-48e1-921a-c60
c12da8f00_en?filename=serbia-report-2025.pdf). Die Glaubwürdigkeit des
EU-Beitrittsprozesses für die serbische Bevölkerung kann nach Auffassung
der Fragestellenden nur hergestellt werden, wenn die EU ihre Werte
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Unabhängigkeit der Presse- und
Medienlandschaft und die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der
Begleitung der anstehenden Reformen in Serbien fordert.
1. Warum haben sich weder Bundeskanzler Friedrich Merz noch der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, unmittelbar zur
feierlichen und vom serbischen Staat unterstützten Rückführung und
Beisetzung des Leichnams des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko
Mladi in Belgrad geäußert?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der
Leichnam des bosnisch-serbischen Kriegsverbrechers Ratko Mladić, der
vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IC-
TY) unter anderem wegen Völkermord, Verfolgung, Vernichtung, Mord,
Terror, unrechtmäßiger Angriffe auf Zivilpersonen und Geiselnahmen in
Zusammenhang unter anderem mit der menschenverachtenden
Belagerung Sarajevos und dem Völkermord von Srebrenica zu lebenslanger
Haft verurteilt worden war, vom serbischen Staat feierlich nach Belgrad
überführt und dort mit militärischen Ehren in Anwesenheit von
serbischen Regierungsmitgliedern aufgebahrt und beigesetzt wurde?
a) Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den genannten Vorgängen mit Blick auf die Haltung Serbiens zum
Völkerrecht, zur Nichtanerkennung des Internationalen
Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und zu europäischen Werten,
insbesondere der Rechtsstaatlichkeit?
c) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den genannten
Vorgängen für ihre Haltung zum EU-Beitrittsverfahren Serbiens?
Die Fragen 1 bis 2c werden zusammen beantwortet.
In der gemeinsamen Erklärung zu Kriegsverbrechen, die im Rahmen des
Berlin-Prozesses 2018 in London verabschiedet und unterschrieben wurde, hat sich
Serbien, genauso wie die anderen Länder des Westlichen Balkans, dazu
bekannt, Urteile nationaler und internationaler Gerichte zu Kriegsverbrechen
anzuerkennen, sich gegen jede Verherrlichung von Kriegsverbrechen einzusetzen
und eine Kultur des Respekts gegenüber allen Opfern zu fördern. An diesem
Bekenntnis misst die Bundesregierung die Länder des Westlichen Balkans
weiterhin und vermittelt dies auch in bilateralen Gesprächen.
Die Bestattung Ratko Mladićs mit militärischen Ehren und in Anwesenheit
ranghoher Regierungsvertreter ist aus Sicht der Bundesregierung nicht
vereinbar mit den Erwartungen an ein Land, das EU-Beitrittskandidat ist. Diese
Irritation wurde seitens des Auswärtigen Amts (AA) auch in Gesprächen mit der
serbischen Seite deutlich zum Ausdruck gebracht.
Die Bundesregierung hat zudem in der Regierungspressekonferenz vom 9.
September 2026 betont, dass sie die Verherrlichung von Ratko Mladić und die
feierlichen Inszenierungen seiner Bestattung in Serbien mit sehr großer Irritation
zur Kenntnis genommen hat. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul hat sich in diesem Sinne öffentlich vor seiner Abreise zum
Außenministertreffen des Berlin-Prozesses in Montenegro am 1. Oktober 2026 geäußert.
b) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung diesbezüglich
insbesondere an den zurückgetretenen serbischen Präsidenten und erklärten
Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Kandidatinnen und
Kandidaten in laufenden Wahlprozessen anderer Staaten.
3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen
Kommission, dass die technischen Kriterien für Cluster 3 erfüllt sind?
4. Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung sich der
Bewertung von den Niederlanden, Schweden, Kroatien, Bulgarien,
Luxemburg, Lettland und Dänemark nicht angeschlossen, und hat sich ihre
Bewertung seit Anfang Juli 2026 verändert?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Nach Bewertung der Europäischen Kommission erfüllt Serbien bereits seit
2016 die Voraussetzungen für die Öffnung von Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit
und inklusives Wachstum). Die Bundesregierung folgt dieser Bewertung und
weist darauf hin, dass sie die Öffnung von Clustern grundsätzlich für sinnvoll
erachtet, sofern die Europäische Kommission dies vorschlägt. Diese Bewertung
hat sich seit Juli 2026 nicht verändert.
5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen und den
Angleichungsstand in Serbien bezüglich der im Cluster 3 beinhalteten
Angleichung der Gesetzgebung an die Richtlinie „Fernsehen ohne
Grenzen“, die die Voraussetzungen für den freien Verkehr von
Fernsehsendungen innerhalb der EU schafft, erfüllt?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der jüngsten
Entwicklungen im Bereich der Regulierungsbehörde für elektronische
Medien (REM) und die Besetzung ihrer Ratsmitglieder inklusive des Amtes
der Präsidenten auf das EU-Beitrittsverfahren mit Serbien?
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Verschlechterung des
Medienpluralismus durch den Verkauf unter anderem von Sendern wie N1 und
Nova, durch die „United Media and die Alpac Capital“-Gruppe, der
bereits Euronews Serbia gehört, und dass nach Auffassung von Reporter
Sans Frontiers und YIHR durch den Verkauf Serbiens letzte unabhängige
Fernsehsender aus ihrer bisherigen Eigentümerstruktur herausgelöst
wurden, als problematisch auch für die EU-Beitrittsverhandlungen und auch
im Bereich der von der Europäischen Kommission anvisierten Eröffnung
von Cluster 3 an?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet die genannten Entwicklungen mit Sorge. Sie
misst der Umsetzung der Empfehlungen des Büros für demokratische
Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), einschließlich eines vollständig
besetzten, unabhängigen und funktionalen Vorstandes der Medienaufsicht REM,
größte Bedeutung bei. Bei den EU-Beitrittsverhandlungen kommt der
Medienfreiheit als Teil der sogenannten „Fundamentals“ eine zentrale Rolle zu. Die
Bundesregierung unterstützt den leistungsbasierten Ansatz des EU-
Beitrittsprozesses. Fortschritte im Bereich der Medienfreiheit sind demnach Voraussetzung
für ein Vorankommen Serbiens auf dem EU-Beitrittspfad. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 3 und 4 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Boris Mijatović auf
Bundestagsdrucksache 21/6731, Frage 31 verwiesen.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen
Kommission, die in ihrem jüngsten Rechtstaatlichkeitsbericht zum Schluss
kommt, dass Serbien im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Rückschritte
erzielt hat, und wenn diese Einschätzung von der Bundesregierung geteilt
wird, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für
die anvisierte Eröffnung von Cluster 3?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in Serbien aufmerksam
und besteht gegenüber Serbien insbesondere im Rahmen des jährlichen
Rechtsstaatsdialogs auf der Implementierung notwendiger Reformen. Sie hat sowohl
den jüngsten Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission zur
Kenntnis genommen als auch den Eröffnungsbericht, der die technischen
Voraussetzungen der Eröffnung von Cluster 3 (Wettbewerbsfähigkeit und
inklusives Wachstum) als erfüllt ansieht. Sie wird infolgedessen die Öffnung von
Cluster 3 unterstützen und die Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
in den weiteren Verhandlungen der hierfür einschlägigen Verhandlungskapitel
berücksichtigen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politischen,
wirtschaftlichen oder rechtlichen Druck auf unabhängige Journalistinnen und
Journalisten sowie Medienorganisationen in Serbien vor, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für ihre bilaterale Zusammenarbeit mit
Serbien?
10. Welche Auswirkungen haben die dokumentierten Einschränkungen der
Presse- und Medienfreiheit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Arbeit deutscher oder durch Deutschland geförderter Medienakteure in
Serbien, insbesondere der Deutschen Welle und ihrer lokalen
Partnerinnen und Partner, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
zu deren Unterstützung?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Medien in Serbien aufmerksam und
teilt die Einschätzung des EU-Länderberichts für Serbien vom 4.
November 2025, dass es diesbezüglich zu Rückschritten gekommen ist. Die
Bundesregierung hat ihre Besorgnis angesichts von Angriffen und Drohungen gegen
Medienschaffende und Vertreterinnen und Vertreter der serbischen
Zivilgesellschaft wiederholt zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig unterstützt die
Bundesregierung unabhängige Medien in Serbien und in der Region durch
Projektförderungen. Daneben fördert das AA den German News Service, mit dem
Medien in Serbien kostenfrei Agenturmeldungen, Berichte und weitere Inhalte von
dpa und DW in der Landessprache abrufen können. Die Deutsche Botschaft
Belgrad steht in Kontakt mit der Deutschen Welle. Die Bundesregierung
erwartet von Serbien die Einhaltung der im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses
formulierten Bedingungen zur Angleichung der Mediengesetze an den EU-Acquis
und zur Stärkung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6731,
Frage 31 verwiesen.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Thematisierung der
Presse- und Medienfreiheit in Serbien beim Gipfeltreffen EU-Westbalkan
am 5. Juni 2026 in Tivat, Montenegro?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim EU-Westbalkangipfel u. a. ein
Gespräch mit Präsident Aleksandar Vučić geführt und eine klare Ausrichtung
Serbiens auf den EU-Beitrittsprozess gefordert. Zu inhaltlichen vertraulicher
Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Hintergründen
der versuchten Einreise von 87 serbischen Staatsangehörigen nach
Montenegro am 3. Juni 2026 im Vorfeld des EU-Westbalkan-Gipfels in Tivat
(https://balkaninsight.com/2026/06/03/montenegro-bars-87-serbian-citize
ns-ahead-of-eu-western-balkans-summit/bi/) vor, und inwiefern bewertet
die Bundesregierung den Vorfall als relevant für die Bewertung Serbiens
im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen, insbesondere hinsichtlich
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gutnachbarlicher Beziehungen?
Der Bundesregierung sind die Medienberichte zu diesem Vorfall bekannt.
Die Bundesregierung misst den Kriterien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
gutnachbarschaftliche Beziehungen im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses
zentrale Bedeutung bei. Die Bundesregierung verfolgt alle Entwicklungen, die
diese Bereiche betreffen, aufmerksam und lässt sie in ihre Bewertungen im
Rahmen des EU-Beitrittsprozesses einfließen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen
Positionierung den Umgang der serbischen Regierung mit den Protesten
und Studentendemonstrationen seit dem Einsturz des Bahnhofvordaches
in Novi Sad am 1. November 2024?
Die Bundesregierung versteht die Bezugnahme auf ihre bisherige
Positionierung als Verweis auf ihre öffentlichen Äußerungen aus der Vergangenheit
(beispielsweise www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonfer
enz-vom-20-august-2025-2380648), in denen sie stets betont hat, dass die
serbischen Behörden die Versammlungsfreiheit gewährleisten müssen. An dieser
Positionierung hält die Bundesregierung unverändert fest. Insbesondere von
einem EU-Beitrittskandidatenland erwartet die Bundesregierung, dass
friedliche Demonstrationen ungehindert stattfinden können.
Die Achtung der Grundrechte, einschließlich der Versammlungsfreiheit, ist Teil
der so genannten „Fundamentals“ im EU-Beitrittsprozess. Im Übrigen wird auf
die Bewertung der Europäischen Kommission im Länderbericht Serbien aus
dem vergangenen Jahr verwiesen (siehe Abschnitt zu Kapitel 23), der sich die
Bundesregierung anschließt.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die juristische
Aufarbeitung in Serbien über den Einsturz des Vordachs des Bahnhofs in Novi
Sad am 1. November 2024?
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung und
öffentlich einsehbaren Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Tausende von
Teilnehmern der SNS-Kundgebungen mit organisierten Bussen nach
Belgrad gebracht werden und dabei oft Verpflegung sowie nach Berichten
einen freien Arbeitstag erhalten?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Welche Vorwürfe seitens der serbischen Regierung, des Präsidenten oder
von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sind der Bundesregierung
bekannt, die seit dem Beginn der Studentenproteste in Serbien von der
serbischen Regierung oder regierungsnahen Medien an die deutsche
Bundesregierung oder einzelne deutsche Abgeordnete gerichtet wurden?
Das AA beobachtet die Medienberichterstattung sowie parlamentarische und
öffentliche Debatten in Serbien. Es ist jedoch nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch
die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen. Zu Inhalten
vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die unabhängige
Untersuchung sowie juristische Aufarbeitung der serbischen Behörden in
Bezug auf den mutmaßlichen Einsatz mindestens einer Schallwaffe gegen
friedliche Demonstranten am 15. März 2025?
18. Wenn der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse über die
unabhängige Untersuchung sowie die juristische Aufarbeitung des
mutmaßlichen Einsatzes von Schallwaffen bei den Protesten vorliegen, welche
Bewertung zieht die Bundesregierung aus den vorliegenden Berichten vor
dem Hintergrund ihrer bisherigen Positionierung?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis genommen.
Ihr liegen über die Medienberichterstattung und öffentlich einsehbaren
Informationen hinaus keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat unmittelbar
nach dem 15. März 2025 ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die
mutmaßliche Nutzung einer solchen Schallwaffe umgehend und transparent
aufgeklärt wird.
19. Haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Botschaft in Serbien
Prozesse gegen Teilnehmende von Demonstrationen oder
Medienschaffende beobachtet, und wenn nein, warum nicht?
Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft Belgrad führen
regelmäßig Prozessbeobachtungen bei derartigen Verfahren durch.
20. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen
des EU-Beitrittsprozesses die Lage der Freiheit der Wissenschaft in
Serbien?
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Bewertung der Europäischen
Kommission im Länderbericht Serbien aus 2025, auch im Hinblick auf die Freiheit
von Wissenschaft und Forschung, und unterstützt die dort ausgesprochenen
Empfehlungen.
21. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Programmen unterstützt die
deutsche Botschaft den wissenschaftlichen Austausch und die
Zusammenarbeit zwischen deutschen und serbischen Universitäten?
Die Deutsche Botschaft Belgrad steht in engem Austausch mit den serbischen
Universitäten und unterstützt diese in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Alexander-von-Humboldt-
Stiftung (AvH) und anderen Partnern dabei, Kontakte mit deutschen Universitäten
auszubauen. Die Botschaft steht zudem in Kontakt mit dem serbischen
Bildungsministerium und setzt sich dort für die Förderung von Partnerschaften
zwischen deutschen und serbischen Bildungseinrichtungen ein.
22. Wie hoch beläuft sich die Förderung des wissenschaftlichen Austausches
zwischen Serbien und Deutschland aus dem deutschen Bundeshaushalt
2026?
Den wissenschaftlichen Austausch zwischen Serbien und Deutschland fördern
der DAAD mit Mitteln des AA und des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit ca. 1,01 Mio. Euro (Stand: 30.
September 2026) und die AvH mit Mitteln des AA und BMFTR mit 136.978 Euro
(Stand: 07. Oktober 2026).
Darüber hinaus beträgt die bilaterale und multilaterale BMFTR-Förderung mit
Bezug auf den wissenschaftlichen Austausch zwischen Serbien und
Deutschland 285.650 Euro für 2026 (Stand: 07. Oktober 2026).
23. Welche Hinweise auf staatlich gelenkte Repression hat die deutsche
Bundesregierung bislang von serbischen Journalistinnen und Journalisten,
Künstlerinnen und Künstlern sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern erhalten?
Die Bundesregierung steht regelmäßig im Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern von Medien, Kultur und Wissenschaft in Serbien und nimmt ihre
Anliegen zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit im Land sehr ernst. Zu
Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich
nicht.
24. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen
des EU-Beitrittsprozesses den Abbau der Wissenschaftsfreiheit und die
staatlichen Eingriffe in die Universitäten für die Qualität zukünftiger
Hochschulabschlüsse?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Im Übrigen beantwortet die
Bundesregierung grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
25. Wie viele offizielle Besuche und Gespräche zum Thema
Wirtschaftskooperation gab es zwischen den Vertretern der serbischen Regierung und
der Bundesregierung im Jahr 2025 und bisher im Jahr 2026 (bitte jeweils
nach Datum, Ort, Art des Treffens, teilnehmenden Personen und deren
Funktionen sowie Anlass bzw. Gegenstand des Gesprächs
aufschlüsseln)?
In den Jahren 2025 und 2026 fanden folgende Besuche statt:
• 17. April 2026, Berlin: Bilaterales Gespräch zwischen Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und der serbischen
Wirtschaftsministerin Adrijana Mesarović.
• 30. September 2026, Belgrad: Teilnahme der Parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) Silvia Breher an dem SWG-Ministertreffen und bilaterales
Gespräch mit dem serbischen Landwirtschaftsminister Dragan Glamocic.
Anmerkung:
Diese Angaben erfolgen auf der Grundlage der unter noch zumutbarem
Aufwand erfolgten Sichtung vorhandener Unterlagen, Kalendereintragungen und
Aufzeichnungen. Sie sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die
Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht durchgeführt;
insbesondere werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Eine vollumfängliche Auflistung ist
deshalb nicht möglich.
26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
zunehmend autokratischen Kurs Serbiens unter dem früheren
Ministerpräsidenten und bisherigen Präsidenten Aleksandar Vučić für
Langzeitberatungstätigkeit eines Mitarbeiters der Deutschen Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im serbischen Präsidialamt?
Die Beratung wurde im September 2026 letztmalig bis Ende Juli 2027
verlängert, damit durch den Langzeitberater noch die im Sommer 2027 stattfindende
Expo 2027 in Serbien begleitet werden kann. Diese bietet deutschen
Unternehmen die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen wirkungsvoll zu präsentieren.
Danach endet die bilaterale Verwaltungspartnerschaft mit dem serbischen
Präsidialamt.
a) Gibt es andere Langzeitberater, die im Auftrag der Bundesregierung
seit mehr als zehn Jahren in autokratischen oder semiautokratischen
Staaten in höchsten Regierungsinstitutionen angesiedelt sind?
Es gibt keine Langzeitberater oder -beraterinnen in bilateralen
Verwaltungspartnerschaften oder EU-Twinning-Projekten, die im Auftrag der Bundesregierung
seit mehr als zehn Jahren in autokratischen oder semi-autokratischen Staaten in
höchsten Regierungsinstitutionen angesiedelt sind.
b) Warum ist der GIZ-Langzeitberater im serbischen Präsidialamt, das
nicht Teil der serbischen Regierung ist, angesiedelt und nicht innerhalb
der serbischen Regierung?
Es obliegt der serbischen Regierung, einen geeigneten Partner auf serbischer
Seite für die bilaterale Zusammenarbeit zu benennen.
c) Ist es vorgesehen, dass der GIZ-Langzeitberater nach der
vorgezogenen Parlamentswahl am 25. Oktober 2026, bei der Präsident
Aleksandar Vučić erneut für das Amt des Ministerpräsidenten kandidiert,
weiter im serbischen Präsidialamt tätig ist?
Die Verwaltungspartnerschaft zur Beratung des serbischen Präsidialamts wird
noch bis Ende Juli 2027 fortgesetzt. Auf die Antwort zu Frage 26 wird
verwiesen.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen
von Vertretern der serbischen Zivilgesellschaft erhobenen Vorwurf, dass
Industrieinteressen deutscher Firmen und strategische Interessen der
Bundesregierung Vorrang vor Umweltschutz, demokratischen Standards
und der Rechtsstaatlichkeit haben?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Interessen der deutschen
Wirtschaft mit Belangen des Umweltschutzes, demokratischen Standards und
Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Hierzu gehört das Einfordern der
Anwendung hoher Standards, wie sie auch in der Europäischen Union (EU)
gelten.
28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der EU-
Beitrittskandidat Serbien sicherstellt, dass sein nationales Vergaberecht mit
dem EU-Besitzstand im Einklang steht und wirksam angewandt wird?
Der jeweilige Stand der Umsetzung des EU-Acquis wird in den jährlichen
Fortschrittsberichten der EU-Kommission ausführlich wiedergegeben (abrufbar
unter https://enlargement.ec.europa.eu/serbia-report-2025_en).
29. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen
des EU-Beitrittsprozesses die Rechtslage bezüglich der Expo 2027 in
Serbien, wo anstatt auf den bestehenden Rechtsrahmen für das
öffentliche Beschaffungswesen sowie für Planung und Bau zurückgegriffen
wird, eine Sonderregelung (Lex Specialis; Službeni glasnik RS 92/2023)
verabschiedet wurde, die es ermöglicht, Projekte, die als „im Dienste der
Expo“ stehend gelten, nach speziellen Verfahren abzuwickeln?
Die Bundesregierung hat den im Kontext des Erweiterungspakets
veröffentlichten Länderbericht Serbien der Europäischen Kommission zur Kenntnis
genommen und teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission im betreffenden
Abschnitt „Public Procurement“. Als EU-Beitrittskandidat ist Serbien dazu
aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-
Besitzstand im Einklang steht und wirksam angewandt wird.
30. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge der Zivilgesellschaft
(www.danas.rs/vesti/ekonomija/transparensi-internesnal-o-expo-2027-po
stoji-rizik-od-naduvanih-ugovornih-cena-i-nekvalitetnih-gradjevinskih-ra
dova) in Serbien, dass die Anwendung von Ausnahmeregelungen bei der
Auftragsvergabe, das Fehlen offener Architekturwettbewerbe, fehlende
Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen, unklare
Kriterien für die Aufnahme von Projekten unter das Expo-Label sowie
ein eingeschränkter öffentlicher Zugang zu Verträgen und
Entscheidungsprozessen das Risiko überhöhter Preise, politisch vernetzter
Auftragnehmer und mangelhafter Bauqualität erhöhen?
Der Bundesregierung sind die öffentlich geäußerten Bedenken
zivilgesellschaftlicher Organisationen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung
der Expo 2027 in Belgrad bekannt.
Grundsätzlich können Ausnahmen von regulären Vergabeverfahren sowie
Defizite bei Transparenz, Wettbewerb und effektivem Rechtsschutz Risiken für die
Wirtschaftlichkeit und Integrität öffentlicher Beschaffung erhöhen. Die
Bundesregierung teilt insoweit die im Länderbericht Serbien 2025 zum Ausdruck
gebrachten Bedenken der Europäischen Kommission hinsichtlich der
Umgehung des regulären Vergaberechts durch Sondergesetze und der Vereinbarkeit
entsprechender Ausnahmeregelungen mit dem EU-Besitzstand.
Hinsichtlich der in der Frage genannten konkreten Sachverhalte, insbesondere
der Durchführung bzw. des Fehlens von Architekturwettbewerben,
Machbarkeitsstudien und Umweltverträglichkeitsprüfungen, der Kriterien für die
Einbeziehung einzelner Projekte sowie des Zugangs zu Verträgen und
Entscheidungsprozessen, liegen der Bundesregierung keine eigenen, über öffentlich
zugängliche Informationen hinausgehende Erkenntnisse vor.
31. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen
des EU-Beitrittsprozesses die aktuelle Situation der Kultur- und
Kunstfreiheit in Serbien?
Die Freiheit von Kunst und Kultur ist Teil der Grundrechte, die im Rahmen des
EU-Beitrittsprozesses unter die so genannten „Fundamentals“ fallen. Die
Bundesregierung verfolgt Berichte über Druck auf Kulturschaffende und
Kultureinrichtungen in Serbien aufmerksam und erwartet, dass Serbien die freie
künstlerische Betätigung gewährleistet.
32. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über politische
Einflussnahmen auf Kulturinstitutionen, insbesondere bei der Besetzung von
Leitungspositionen und der Vergabe öffentlicher Kulturfördermittel, vor?
Die Bundesregierung hat diese Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen. Sie
steht in diesem Zusammenhang in Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern der
Kulturszene und Kulturinstitutionen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche
äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen
der Hochschul- und Wissenschaftsfreiheit sowie über politischen,
finanziellen oder rechtlichen Druck auf Studierende, Lehrende und
Hochschulleitungen im Zusammenhang mit den anhaltenden Protesten vor?
Die Bundesregierung hat diese Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen und
nimmt diese sehr ernst. Die Bundesregierung steht in Kontakt zu Vertreterinnen
und Vertretern des serbischen Hochschulsystems und der Forschung. Zu
Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich
nicht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung öffentlich einsehbare
Informationen wie beispielsweise der Academic Freedom Index vor. Auch vor dem
Hintergrund des angestrebten EU-Beitritts Serbiens beobachtet die
Bundesregierung die Lage der Wissenschaftsfreiheit in Serbien weiterhin genau und
setzt sich für deren Wahrung ein.
34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die in Serbien
tätigen deutschen Mittlerorganisationen, insbesondere das Goethe-Institut,
den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst), die
Alexandervon-Humboldt-Stiftung, bei der Unterstützung unabhängiger Kultur-,
Bildungs-, Wissenschafts- und Zivilgesellschaftsakteure angesichts der
geschilderten Einschränkungen von Kultur-, Wissenschafts- und
Zivilgesellschaftsfreiheit zu stärken, und welche zusätzlichen finanziellen oder
programmatischen Mittel stellt sie hierfür bereit?
Die Deutsche Botschaft Belgrad steht mit den vor Ort vertretenen deutschen
Mittlerorganisationen in regelmäßigem Austausch, unterstützt diese in ihrer
Arbeit und setzt sich gegenüber den Institutionen Serbiens für deren Belange ein.
Viele akademische Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung und des
DAAD mit dem Ziel, die Hochschul- und Wissenschaftszusammenarbeit
zwischen beiden Ländern zu vertiefen und zu stärken, stehen Studierenden,
Forschenden und Hochschulen in Serbien im Bewerbungsverfahren offen. Das
Goethe-Institut in Belgrad leistet unter anderem einen wichtigen Beitrag zur
Qualifizierung von Deutschlehrenden.
35. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von
Vertreterinnen und Vertretern der unabhängigen serbischen Kultur- und
Kunstszene, die eine Einbeziehung in die Expo 2027 in Belgrad aufgrund
der aus ihrer Sicht bestehenden Marginalisierung wesentlicher Teile des
unabhängigen Kultursektors als nicht glaubwürdig ablehnten und sich
faktisch als ausgeschlossen betrachteten, und inwiefern berücksichtigt sie
diese Einschätzung bei ihren kulturpolitischen Beziehungen zu Serbien?
Die Bundesregierung fördert über verschiedene Maßnahmen unabhängige
Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in Serbien in ihrer Zusammenarbeit mit
Deutschland. Die Entscheidung von Kulturschaffenden in Serbien, sich nicht an
der Expo 2027 zu beteiligen, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis.
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der
Umsetzung der Empfehlungen des Office for Democratic Institutions and
Human Rights (ODIHR) für freie und faire Wahlen durch die serbische
Regierung vor?
Die Bewertung der Umsetzung ihrer Empfehlungen nimmt ODIHR selbst vor.
Insoweit wird auf den Bericht der ODIHR-Bedarfsermittlungsmission vom
30. Juli 2026 verwiesen. Die Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit
ODIHR und der Umsetzung der ODIHR-Empfehlungen große Bedeutung bei.
Sie unterstützt die von ODIHR empfohlene Beobachtung der bevorstehenden
vorgezogenen Wahlen.
Die Bundesregierung verfolgt den Umsetzungsstand der Empfehlungen aus
dem ODIHR-Abschlussbericht vom 28. Februar 2024 über die am 17.
Dezember 2023 durchgeführten vorgezogenen Parlamentswahlen aufmerksam.
Während einige der Empfehlungen als erfüllt betrachtet werden können, besteht
weiterhin Reformbedarf beim überwiegenden Teil der Schlüsselempfehlungen.
Dies betrifft beispielsweise die Überprüfung des zentralen
Wählerverzeichnisses, die klare Trennung zwischen Wahlkampfaktivitäten von Amtsträgern und
Privatpersonen sowie eine unabhängige und funktionsfähige Medienaufsicht.
Die Bundesregierung spricht die Notwendigkeit einer raschen, transparenten
und inklusiven Umsetzung der o. g. Empfehlungen gemeinsam mit ihren
internationalen Partnern regelmäßig gegenüber ihren serbischen Partnern an.
Die Bundesregierung verweist ferner auf die Einschätzungen des ODIHR zum
aktuellen Umsetzungsstand der Empfehlungen im Hinblick auf einzelne
Gesetze (abrufbar unter https://odihr.osce.org/resources/documents/list?q=serbia).
37. Inwieweit sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen
des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die
Bedingungen für faire und freie Neuwahlen für das Parlament und für das
Präsidentenamt in Serbien als erfüllt, werden sie, wie angekündigt durch
Präsident Aleksandar Vučić, noch in diesem Jahr stattfinden?
38. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Empfehlungen
des ODIHR und die Anforderungen des EU-Beitrittsprozesses die
Rahmenbedingungen für faire Wahlkampagnen in Serbien, wenn die
Grenzen zwischen Staat und der Regierungspartei SNS zunehmend
verschwommen sind, und inwieweit thematisiert die Bundesregierung dies
gegenüber der serbischen Regierung und EU-Institutionen?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertungen laufender Wahlprozesse in
anderen Staaten vor. Maßgeblich für ihre Bewertung sind die Ergebnisse der von
ODIHR – in der Regel gemeinsam mit den Parlamentarischen Versammlungen
der OSZE und des Europarats – durchgeführten internationalen
Wahlbeobachtung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das laut Beobachtern
zu verzeichnende Aufkommen einer aus Russland bekannten, aber für
Serbien neuen Praxis der sogenannten Phantom-Wahlbeobachter, bei
denen es sich um Organisationen und Einzelpersonen, die den Prozess
formal überwachen, ihn in der Praxis jedoch zu stören und zu
kontrollieren versuchen, handelt? (www.boell.de/de/2026/03/26/kommunalwahle
n-als-bedrohung-serbiens-regime-setzt-alles-daran-zu-gewinnen)
Der Bundesregierung liegen dazu keine über die öffentlich zugänglichen
Informationen hinausgehenden Kenntnisse vor. Für die Beurteilung von Wahlen im
OSZE-Raum ist für die Bundesregierung die Einschätzung des ODIHR
maßgeblich.
40. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über von einer
Nichtregierungsorganisation dokumentierte Cyberangriffe und den Einsatz von
Überwachungssoftware gegen Vertreter der Zivilgesellschaft und
unabhängige Medien in Serbien vor, und welche Auswirkungen sieht sie
hierdurch auf die Rechtsstaatlichkeit und den EU-Beitrittsprozess Serbiens?
Der Bundesregierung liegen keine über die öffentlich zugänglichen
Informationen und Berichte von Nichtregierungsorganisationen hinausgehenden
Erkenntnisse vor. Eine eigenständige Bewertung oder Verifizierung der in den
Berichten getroffenen Feststellungen ist der Bundesregierung daher nicht möglich.
Grundsätzlich gilt: Rechtsstaatlichkeit, eine freie Entfaltung der
Zivilgesellschaft und Pressefreiheit gehören zu den Grundwerten der EU und sind damit
auch wichtige Maßstäbe im EU-Beitrittsprozess. Jede Form der Einschränkung
dieser Grundfreiheiten widerspricht den Erwartungen, die die Bundesregierung
an EU-Beitrittskandidaten richtet.
41. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Anforderungen
des EU-Beitrittsprozesses die Vergabe der serbischen Staatsbürgerschaft
an russische Staatsangehörige im Verfahren des „nationalen Interesses“,
wo seit 2022 mehr als 200 serbische Pässe an teils sanktionierten
russischen Staatsangehörigen verliehen wurden, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Europäischen Union und
den EU-Beitrittsprozess Serbiens?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des
Abgeordneten Anton Hofreiter auf Bundestagsdrucksache 21/6731, Frage 30) wird
verwiesen.
42. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine
Zusammenarbeit serbischer Sicherheits- und Nachrichtendienste mit russischen
Stellen im Bereich Cybersicherheit und Informationsoperationen vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
43. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Pläne der
serbischen Regierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen
Kommission vor, die strukturelle und operative Unabhängigkeit der
Spezialstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität zu stärken, und wie bewertet
sie den bisherigen Umsetzungsstand?
Es wird auf die Stellungnahmen der Venedig-Kommission zu den
Justizgesetzen in Serbien vom 16. Juni 2026 verwiesen (abrufbar unter www.coe.int/en/w
eb/venice-commission/-/cdl-ad-2026-017-e). Eine abschließende Bewertung
zum Stand der Umsetzung der Empfehlung zur strukturellen und operativen
Autonomie der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität wird von der
Venedig-Kommission vorgenommen. Die Bundesregierung erwartet von
Serbien, dass die entsprechenden Empfehlungen der Venedig-Kommission
umgesetzt werden.
44. Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand im Rahmen der
strategischen Rohstoffpartnerschaft der Europäischen Union mit Serbien
hinsichtlich der Vereinbarkeit der Sicherung kritischer Rohstoffe mit den
Anforderungen an Umwelt-, Wasser- und Naturschutz sowie einer
wirksamen Beteiligung der betroffenen Bevölkerung, und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?
Das am 19. Juli 2024 von der EU und Serbien unterzeichnete Memorandum of
Understanding über eine strategische Partnerschaft zu nachhaltigen Rohstoffen,
Batterie-Wertschöpfungsketten und Elektrofahrzeugen bezieht ausdrücklich
auch den Bereich Umwelt, Sozial- und Governance-Standards ein, für deren
Berücksichtigung sich die Bundesregierung kontinuierlich einsetzt.
45. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass ein erheblicher Teil der für die europäische Industrie strategisch
bedeutsamen Kupferproduktion in Bor, Serbien, von einem chinesischen
Staatsunternehmen betrieben wird, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für die europäische Rohstoffstrategie?
Die Bundesregierung und die EU haben sich u. a. mit dem Critical Raw
Materials Act zum Ziel gesetzt, die europäischen Lieferketten kritischer Rohstoffe zu
diversifizieren und die Versorgung der EU mit kritischen und strategischen
Rohstoffen langfristig zu stärken. Dies gilt auch für den Rohstoff Kupfer, bei
dem kritische Abhängigkeiten von einem Drittstaat vermieden werden sollen.
46. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Rolle Serbiens und
insbesondere dem zurückgetretenen Präsidenten und erklärten
Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten, Aleksandar Vučić, für die
regionale Sicherheitsordnung auf dem Westbalkan bei, wie bewertet sie vor
diesem Hintergrund die Auswirkungen der aktuellen politischen
Situation in Serbien auf die Stabilität und politische Entwicklung in Bosnien
und Herzegowina, insbesondere im Vorfeld der für den 4. Oktober 2026
angesetzten Wahlen, und wie bewertet sie Serbiens Verhalten gegenüber
Bosnien und Herzegowina im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses
Serbiens?
Die Bundesregierung misst der Rolle Serbiens für die regionale Sicherheit und
Zusammenarbeit im Westbalkan große Bedeutung bei. Die Bundesregierung
äußert sich grundsätzlich nicht zu Kandidatinnen und Kandidaten in laufenden
Wahlprozessen anderer Staaten.
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass sie sich mit der
„aktuellen politischen Situation in Serbien“ auf den Rücktritt des serbischen
Staatspräsidenten und die vorgezogenen Wahlen bezieht. Eine Veränderung der
Lageeinschätzung ergibt sich daraus nicht. Die Bundesregierung verfolgt die
Entwicklungen aufmerksam und bekennt sich unverändert zur Souveränität
sowie territorialen und funktionalen Integrität Bosnien und Herzegowinas.
Gutnachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind fester
Bestandteil der Erwartungen, die die Bundesregierung an die EU-
Beitrittskandidaten richtet.
47. Bewertet die Bundesregierung die außenpolitische Positionierung
Serbiens weiterhin als Schaukelpolitik (www.bundesregierung.de/breg-de/akt
uelles/kanzler-eu-westbalkangipfel-pk-2437746), und wie will sie
ausschließen, dass eine taktische Verhaltensänderung der serbischen
Regierung Akteure innerhalb der EU dazu verleiten könnte, die eklatanten
Defizite in Serbien bei den innenpolitischen Beitrittskriterien als weniger
gewichtig zu beurteilen?
Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim EU-Westbalkan-Gipfel in Tivat am
5. Juni 2026 die Erwartung der Bundesregierung formuliert, dass Serbien sich
klar zur EU bekennen muss und dass es keine Schaukelpolitik zwischen
Russland, China und Europa geben darf. An dieser Erwartung hält die
Bundesregierung fest. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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