Tätigkeit und Finanzierung von Beratern der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Republik Serbien
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Tätigkeit und Finanzierung von Beratern der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in der Republik Serbien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8746
21. Wahlperiode 21.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Teich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Anna Rathert, Uwe
Schulz, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Tätigkeit und Finanzierung von Beratern der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit in der Republik Serbien
Berichte des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 19. Juni 2026 (vgl.
www.spiegel.de/wirtschaft/serbien-wie-berlin-fuer-lithium-vucics-berater-finan
ziert-a-b9ad24a7-8292-420b-86c4-21561224f9cc) und des journalistischen
Netzwerks Balkan Investigative Reporting Network (BIRN, vgl. www.dw.com/
sr/nema%C4%8Dka-vlada-potvrdila-da-giz-pla%C4%87a-vu%C4%8Di%C4%
87evog-savetnika/a-77722724) thematisieren die Tätigkeit eines deutschen
Staatsbürgers als „Langzeitberater“ im Umfeld des serbischen Präsidenten
Aleksandar Vučić (vgl. www.balkanweb.com/en/Der-Spiegel's-investigation:-
Who-is-the-German-who-advises-the-Serbian-president/#gsc.tab=0).
Den vorliegenden Berichten nach erfolgt die Finanzierung dieser Tätigkeit
durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH im Rahmen einer „institutionellen Partnerschaft“. Diese basiere auf
einer Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi, heute BMWK) und der
serbischen Präsidentschaft. Die Partnerschaft wurde nach Kenntnis der Fragesteller
im Januar 2025 verlängert und umfasst ein Budget von rund 1,3 Mio. Euro aus
Bundesmitteln (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litiju
m-aleksandar-vucic/, https://balkan.news-pravda.com/en/world/2026/06/25/349
60-amp.html).
Die Personalie sowie die Rolle dieser Tätigkeit bei der Anbahnung von
Rohstoffprojekten (insbesondere im Bereich Lithium, Lagerstätte „Jadar“, vgl.
www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litijum-aleksandar-vu
cic/) werfen nach Auffassung der Antragssteller Fragen hinsichtlich der
Einhaltung (der sogenannten Compliance), der Transparenz bei der Mittelverwendung
sowie der politischen Zielsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann genau ist der betreffende Berater im Rahmen von Projekten,
Verwaltungspartnerschaften oder sonstigen Programmen der deutschen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (GIZ, KfW, CIM etc.) in oder
für Serbien tätig (bitte tabellarisch nach Zeitraum, Projektname,
beauftragendem Bundesministerium und Funktion aufschlüsseln)?
2. Auf welcher vertraglichen und rechtlichen Grundlage basiert die aktuelle
Tätigkeit des Beraters in der serbischen Präsidentschaft?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Wer ist der formale Arbeitgeber, und welche Rolle spielt die
Vereinbarung vom 25. August 2020 zwischen dem damaligen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der serbischen Präsidentschaft
dabei?
b) Wie oft und mit welcher Begründung wurde diese Vereinbarung seit
2020 verlängert?
c) Bis zu welchem Datum läuft die aktuelle vertragliche Regelung?
3. Wie hoch sind die Gesamtkosten der „institutionellen Partnerschaft“ mit
der serbischen Präsidentschaft seit August 2020, und welcher Anteil der
Mittel wurde für Gehalt, Zulagen, Reisekosten, Sicherheitsleistungen oder
sonstige Aufwendungen für den Berater verwendet (bitte nach
Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
4. Aus welchen konkreten Titeln des Bundeshaushalts (Einzelplan, Kapitel,
Titel) wurden diese Maßnahmen finanziert?
5. Welches Aufgabenprofil und welche Pflichten sind vertraglich mit dieser
Funktion vereinbart?
6. An welche deutschen Behörden oder Durchführungsorganisationen (z. B.
BMWK, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, GIZ-Landesbüro Belgrad) erfolgt eine Berichterstattung, und in
welchen Intervallen findet diese statt?
7. Inwieweit war der Bundesregierung bekannt, unter welcher Bezeichnung
der Berater in Serbien auftritt und ob dieser gegebenenfalls als „Savetnik
predsednika Republike“ (Berater des Präsidenten der Republik) auftritt,
und ob dieser gegebenenfalls entsprechende Büroinfrastruktur sowie
Ressourcen der serbischen Präsidentschaft nutzt?
8. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat aus arbeits- und
verwaltungsrechtlicher Sicht eingeholt zu einer möglichen Bewertung und
Wahrnehmung der Beratertätigkeit im Sinne einer Doppelfunktion eines durch
deutsche Steuergelder finanzierten Beraters als Funktionsträger einer
ausländischen Regierung, und wenn ja, wie lautet dieser?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
privaten geschäftlichen Aktivitäten des Beraters in Serbien, insbesondere
über eine laut einem Medienbericht bestehende Beteiligung an dem
Agrarunternehmen „Happy Hazelnuts“ (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-hes
kens-projekat-jadar-litijum-aleksandar-vucic/)?
a) Wurde diese Nebentätigkeit beim Arbeitgeber (GIZ) oder den
zuständigen Ministerien angezeigt und genehmigt?
b) Wie bewertet die Bundesregierung ein potenzielles
Interessenkonfliktrisiko zwischen dieser unternehmerischen Tätigkeit und der
Beratungsrolle für die serbische Regierung?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut einem
Medienbericht erfolgten Erwerb einer Immobilie im Projekt „Belgrade on the
Water“ durch den Berater (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projek
at-jadar-litijum-aleksandar-vucic/)?
a) Wurde dieser Vorgang im Rahmen interner Compliance-Prüfungen der
GIZ erfasst und bewertet?
b) Inwieweit schließt die Bundesregierung aus, dass der Erwerb in
Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Beraters stand (z. B.
durch Vergünstigungen oder Rabatte)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
11. Welche Compliance-Richtlinien der GIZ und der beteiligten Ministerien
greifen bei derartigen Doppelfunktionen, und wurden im konkreten Fall
Compliance-Prüfungen durchgeführt?
12. Bei welchen Ansiedlungsprojekten deutscher Unternehmen in Serbien war
der Berater seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls
vermittelnd oder koordinierend tätig, und geschah dies im offiziellen
Auftrag der Bundesregierung?
13. Welche Rolle spielte der Berater nach Kenntnis der Bundesregierung bei
der Anbahnung und Verhandlung des Lithiumprojekts „Jadar“ (vgl.
Vorbemerkung)?
a) Welche Kontakte bestanden in diesem Zusammenhang nach Kenntnis
der Bundesregierung gegebenenfalls zu Wirtschaftsverbänden (z. B.
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft) oder Vertretern der EU-
Kommission?
b) In welchem Umfang hat der Berater nach Kenntnis der
Bundesregierung gegebenenfalls Treffen zwischen Vertretern von Rio Tinto und
der serbischen Staatsspitze vorbereitet oder begleitet (bitte nach
einzelnen Treffen aufschlüsseln)?
14. Inwieweit war der Berater gegebenenfalls in die Vorbereitung des Besuchs
des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Juli 2024 sowie in die
Verhandlungen zur „Strategischen Partnerschaft zwischen Serbien und der
EU“ eingebunden?
15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu den Protesten
gegen das „Jadar“-Projekt (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-pr
ojekat-jadar-litijum-aleksandar-vucic/) erarbeitet, und wenn ja, wie fiel
diese aus und wurden diese Bedenken in den Berichten des Beraters an die
Bundesregierung thematisiert?
16. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Berater die serbische
Regierung in der Kommunikation gegenüber der Zivilgesellschaft bezüglich des
Lithium-Projekts beraten?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit dieser Finanzierung
mit dem Anspruch einer „wertegeleiteten Außenpolitik“ angesichts der
Kritik internationaler Organisationen an der Rechtsstaatlichkeit in
Serbien?
18. Welche Kontakte bestanden seit 2021 gegebenenfalls zwischen dem
Berater und Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amts, des
BMWK sowie der Deutschen Botschaft (bitte unter Angabe von Anlass
auflisten)?
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Medienberichten vom Juni 2026 (vgl. Vorbemerkung)?
20. Plant die Bundesregierung, die Vereinbarung zur „institutionellen
Partnerschaft“ (vgl. www.vreme.com/en/vesti/jerg-heskens-projekat-jadar-litiju
m-aleksandar-vucic/; vgl. https://vijesti.hrt.hr/svijet/njemacka-vlada-potvr
dila-da-godinama-placa-vucicevog-savjetnika-12786625; vgl. www.d
w.com/sr/nema%C4%8Dka-vlada-potvrdila-da-giz-pla%C4%87a-vu%C4
%8Di%C4%87evog-savetnika/a-77722724) vorzeitig zu kündigen oder
die Tätigkeit des Beraters zu beenden?
21. Wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
eine unabhängige Untersuchung der Mittelverwendung und der
Compliance-Vorfälle im Rahmen dieser sog. Institutionellen Partnerschaft
einleiten?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wenn nein, warum nicht?
22. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um eine
personelle oder strategische Unterstützung von Regierungen in
Drittstaaten durch deutsche Entwicklungsgelder künftig auszuschließen, sofern
dort demokratische Defizite vorliegen?
23. Inwieweit wird die Bundesregierung die Berichte des Beraters
gegebenenfalls dem Deutschen Bundestag zugänglich machen?
Berlin, den 15. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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