Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute (Nachfrage zu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7576) (Antwort zu Drs. 21/8497)
Text
Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute (Nachfrage zu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7576) (Antwort zu Drs. 21/8497)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8801
21. Wahlperiode 27.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dr. Malte Kaufmann,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8497 –
Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute (Nachfrage zu
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/7576)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die nachfolgende Kleine Anfrage dient der Klärung offener Fragen, die sich
aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7576 ergeben.
1. Warum wurden die Anträge 2023, 2024 und 2025 von der GmbH gestellt,
aber laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7576 vom Verein (e. V.) durchgeführt (vgl.
https://ostdeutscheallgemeine.com/article/laschet-ngo-millionenfoerderun
g-des-bundes-trotz-offener-pruefungen-das-sagt-die-bundesregierung-104
03391)?
Der gemeinnützige „Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden
und regionale Integration e. V.“ ist der alleinige Gesellschafter des „Abraham
Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH“. Antragssteller
und Förderempfänger ist die GmbH.
2. Welche überprüfbaren Ergebnisse lagen zum Zeitpunkt der zweiten und
dritten Förderentscheidung vor (vgl. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 21/7576)?
Der Sachbericht zur Förderung 2023 wurde am 29. November 2024 versandt
und ging Anfang Dezember 2024 bei BKM ein. Der Abschlussbericht der
Verwendungsnachweisprüfung der Förderung 2023 durch das BVA lag BKM am
4. Dezember 2024 vor. Der Sachbericht zur Förderung 2024 wurde BKM am
3. Juli 2026 vorgelegt; der Verwendungsnachweis ging beim
Bundesverwaltungsamt am 30. Juni 2026 ein.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 26. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wann werden die Auswertungen für 2023 und 2024 vorliegen, bzw. falls
dies bereits der Fall sein sollte, zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der
Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung, eventuell Rückforderungen etc.
kamen diese (vgl. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/laschet-ngo-m
illionenfoerderung-des-bundes-trotz-offener-pruefungen-das-sagt-die-bun
desregierung-10403391)?
Die Prüfung des Verwendungsnachweises 2023 ist abgeschlossen und die
Mittel wurden laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4.
Dezember 2024 zweckentsprechend verwendet. Die Verwendungsnachweisprüfung
zur Förderung 2024 befindet sich in Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt.
4. Wie prüft das Bundeskanzleramt die von ihm dargestellte
„organisatorische Trennung zwischen dem Abgeordneten Armin Laschet, seinem aus
Steuermitteln finanzierten Büro“ und dem ebenfalls steuerfinanzierten
Abraham Accords Institute (im Folgenden: Institut; vgl. https://ostdeutscheall
gemeine.com/article/laschet-ngo-millionenfoerderung-des-bundes-trotz-of
fener-pruefungen-das-sagt-die-bundesregierung-10403391)?
BKM ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde und untersteht nicht der
Aufsicht des Bundeskanzleramtes. Im Rahmen der durch BKM erfolgten
Prüfung der eingereichten Unterlagen für die Bewilligungen der
Projektförderungen in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 haben sich keine Anhaltspunkte im
Sinne der Fragestellung gezeigt.
5. Auf welche Art und Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass
öffentliche Auftritte, Tätigkeiten der Mitarbeiter mit Doppelrollen oder Termine
mit Botschaftern nicht als Projekt- oder Öffentlichkeitsarbeit verwertet
bzw. bei Prüfung der Verwendungsnachweise als solche aufgeführt werden
(vgl. z. B. www.ardmediathek.de/video/maischberger/ben-hodges-und-ar
min-laschet-wie-steht-es-um-die-sicherheit-europas/wdr/Y3JpZDovL3dkc
i5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtNmE1NjNkNTEtNWY2Yi00YmMy
LTljM2ItMGFjMWYzYTU1YWZk; https://ostdeutscheallgemeine.com/ar
ticle/laschet-ngo-millionenfoerderung-des-bundes-trotz-offener-pruefunge
n-das-sagt-die-bundesregierung-10403391)?
Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie das
Erreichen des Zuwendungszwecks werden im Verwendungsnachweis belegt. Er
besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer
Belegliste, die dem Bundesverwaltungsamt vom Zuwendungsempfänger vorgelegt
werden.
Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sowie an
Form und Inhalt des Verwendungsnachweises ergeben sich aus den im
Zuwendungsbescheid enthaltenen Auflagen und den zum Bestandteil des Bescheides
erklärten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest‑P).
Zudem werden dem Zuwendungsempfänger Vorlagen für die Erstellung des
zahlenmäßigen Nachweises und der Belegliste zur Verfügung gestellt.
Veranstaltungen und Termine, die im Rahmen des Projekts stattgefunden
haben, sind im Sachbericht zu erwähnen. Die in diesem Zusammenhang
angefallenen Ausgaben werden in der Belegliste aufgeführt.
6. Werden Bundesmittel für das Jahr 2026 für Projekte des Instituts gewährt,
bzw. sollen Bundesmittel für das Jahr 2026 (und evtl. in den nächsten
Jahren, bitte angeben) gewährt werden, und wenn ja, für welche Projekte, in
welcher Höhe, mit welcher Laufzeit, und aus welchen Haushaltstiteln?
Ein Antrag auf eine Projektförderung des Bundes befindet sich in Prüfung, die
derzeit andauert.
7. Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine Auffassung gebildet,
und wenn ja, wie lautet diese, dass auf der Homepage des Instituts seit
2025 keine Neuigkeiten (z. B. neue Projekte) aufgelistet werden und der
letzte Beitrag aus dem November 2025 stammt (vgl. www.aai-german
y.eu/news), der letzte Beitrag bei X (vormals Twitter) vom Juli 2026 (vgl.
https://x.com/aai_germany)?
Entscheidungen über Art und Weise der Nutzung verschiedener
Kommunikationskanäle obliegen dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. BKM zieht im
Rahmen der Erfolgskontrollen der Projekte u. a. Social-Media-Reichweiten als
Indikator heran.
8. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, über wie viele
Beschäftigte das Institut verfügt und ob personelle Überschneidungen zwischen
dem Büro von Armin Laschet und dem Institut bestehen, und wenn ja,
welche (vgl. www.linkedin.com/company/abraham-accords-institute-germ
any/)?
Laut eingereichten Unterlagen besteht das Abraham Accords Institute for Peace
and Regional Integration GmbH aus einem Geschäftsführer, einer Leitung und
einer Buchhaltungskraft. Die Position der Projektleitung ist in Teilzeit
ausgewiesen.
9. Wurde der Podcast „Wohin mit Abraham?“ des Instituts eingestellt, und
welche Bundesmittel sind für den Podcast in welchem Zeitraum
ausgegeben worden (bitte auch die Anzahl der Zugriffe nach Jahren
aufgeschlüsselt angeben; vgl. https://wohin-mit-abraham.podigee.io/episodes)?
Dem Sachbericht zufolge musste der Podcast während der Projektlaufzeit
aufgrund des Todes des Redakteurs eingestellt werden. Die
Verwendungsnachweisprüfung obliegt dem Bundesverwaltungsamt, die, soweit sie bereits
abgeschlossen ist, die zweckentsprechende Mittelverwendung bestätigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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