Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026
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Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8858
21. Wahlperiode 30.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Krampe, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David
Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion
Die Linke
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026
Seit einigen Jahren fragt die Fraktion Die Linke im Bundestag Zahlen zu einer
Reihe von Mitteln der informationstechnischen Überwachung im Rahmen von
polizeilicher Gefahrenabwehr und strafprozessualer Ermittlungen. Folgt man
der Kategorisierung von Grundrechtseingriffen des Forschungsberichts
„Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ der Pilotstudie des Max-Planck-
Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht vom Januar
2025 (im Folgenden: „Überwachungsgesamtrechnung“, mpg.de vom 6. Mai
2025, Deutsche Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand) vereint diese Kategorie
unterschiedlich intensive Grundrechtseingriffe, die aber immer in ihrem
Zusammenwirken betrachtet werden müssen. So vereinen manche der
Maßnahmen Kennzeichen einer erhöhten Persönlichkeitsrelevanz, haben aber zugleich
lediglich eine mittlere Streubreite (beispielsweise der Einsatz von IMSI-
Catchern), andere erhobene Daten sind auf erhöhte Art persönlichkeitsrelevant,
und die für den Eingriff genutzten Mittel haben eine geringe Streubreite
(Erhebung von Zugangsdaten). Damit der Gesetzgeber angesichts der zu erwartenden
Entwürfe für eine Neufassung des Bundespolizei- und gegebenenfalls des
Bundeskriminalamtsgesetzes über eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bei
der Bewertung neuer Eingriffsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich
gebotenen Überwachungsgesamtrechnung verfügt, werden die abgefragten Daten
benötigt. Für die öffentlich geführte Auseinandersetzung über die
Verhältnismäßigkeit von straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen bzw. der
entsprechenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind
diese Angaben ebenfalls bedeutsam, etwa um die Reichweite neuer
Eingriffsbefugnisse abschätzen zu können. Lediglich die pauschale Behauptung, es ginge
nicht um Massenüberwachung, ist hier nicht ausreichend. Die Fragestellerinnen
und Fragesteller hoffen, dass die neue Bundesregierung wieder zu einer
offeneren Beantwortung der gestellten Fragen bereit ist, statt wie ihre Vorgängerin
sämtliche Antworten durch Einstufung als Verschlusssache einer öffentlichen
Kenntnisnahme und Bewertung zu entziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026 von
„WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht (bitte nach Halbjahren auflisten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Fir-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
men bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt,
bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2025
ergeben?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
2. Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im ersten Halbjahr 2026
wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“
eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2026 wie oft „IMSI
(International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ eingesetzt?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer
Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr
Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche
Bestimmungsländer erteilt?
h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den
Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren
Auftrag) im ersten Halbjahr 2026 im Regierungsviertel oder in räumlicher
Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit welchen Geräten,
Techniken und Methoden erfolgte dies, und wer wurde jeweils als
Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?
3. Welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Nachrichtendienste des Bundes sind derzeit technisch und rechtlich in
der Lage, an Mobiltelefone sogenannte „stille SMS“ zum Ausforschen des
Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von Bewe-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
gungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich
gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“
eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte
außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden bzw. in
deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen im ersten Halbjahr
2026 insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des
Zollkriminalamtes nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und
zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen
haben sich hierzu gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben?
4. Wie viele Maßnahmen des so genannten IP-Catching (vgl. Die
Überwachungsmaßnahme, die geheim bleiben soll, netzpolitik.org vom 29. April
2025) haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes im ersten Halbjahr 2026
jeweils vorgenommen?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen zum
IP-Catching eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe an-derer
Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
c) Durch welche Gerichte oder Gremien wurden Maßnahmen zum IP-
Catching angeordnet oder zugelassen?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem zweiten Halbjahr 2025
sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem ersten Halbjahr 2026 aus
Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur
Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von
Gefahren beitrugen?
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche
Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des im
ersten Halbjahr 2026 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der
Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe
anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten
Behörden benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen
Ermittlungen fanden diese statt?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind darüber
mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten Halbjahr 2026 aus Sicht
der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur
Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von Gefahren
beitrugen?
6. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026
geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte
bzw. der Betriebssysteme abgefragt (bitte nach Halbjahren getrennt für
Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz
und Zollkriminalamt darstellen)?
7. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026
Standortdaten und gegebenenfalls weitere Daten zur (nachträglichen)
Aufenthaltsermittlung von Händlern und Plattformen erworben, die
gewerbsmäßig mit solchen Daten handeln oder ihren Handel vermitteln („data
broker“)?
8. Inwiefern sind Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie die Nachrichtendienste und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone
von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als
Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber
dem Jahr 2025 ergeben?
9. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2026 Programme
bzw. Anwendungen zur Durchführung von Fernzugriffen auf digitale
Geräte (Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ, etc.) eingesetzt oder einsetzen
lassen (bitte jeweils nach Halbjahren und Behörden aufschlüsseln)?
a) Über welche und wie viele solcher Programme bzw. Anwendungen
verfügen die genannten Behörden derzeit und wie weit sind
Anstrengungen gediehen, sie selbst zu entwickeln und aktuell zu halten?
b) In welchem Umfang wurden für die genannten Behörden im ersten
Halbjahr 2026 der Einsatz der fragegegenständlichen Anwendungen
angeordnet und in wie Fällen konnte die Anordnung umgesetzt
werden?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den
Anordnungen und den tatsächlich durchgeführten Einsätzen der genannten
Anwendungen insgesamt betroffen (bitte für jedes Halbjahr nach
Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten
bzw. Gefahren beitrugen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
10. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Halbjahr 2026
die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den
Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren
Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit
einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?
11. In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt
für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im ersten
Halbjahr 2026 Online-Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich
beschafft haben, und inwiefern werden diese auch in anderen
Ermittlungsverfahren genutzt werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt
wurden?
12. Welche Soft- und Hardware hat die Bundesregierung für die
nachgeordneten Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie
der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens der
Bundeswehr für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und
geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem Jahr 2025 ergeben?
13. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
insgesamt im Schengener Informationssystem nach Artikel 36 Absatz 3 des
Ratsbeschlusses 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 „über die Errichtung, den
Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten
Generation“ (RB SIS II) zur verdeckten bzw. gezielten Kontrolle
ausgeschrieben, und
a) Wie viele davon mit der Qualifizierung „immediate action“,
b) Wie viele der Ausschreibungen wurden von deutschen Stellen
vorgenommen (bitte ebenfalls Gesamtzahl und Zahl der Datensätze mit der
Qualifizierung „immediate action“),
c) Wie viele der deutschen Ausschreibungen durch das
Bundeskriminalamt in seiner Zentralstellenfunktion gingen auf Informationen aus
Drittstaaten oder von Europol zurück?
Berlin, den 20. Oktober 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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