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Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026

dip / drucksache 30.10.2026 · WP 21 · 21/8858 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8858 21. Wahlperiode 30.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Krampe, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2026 Seit einigen Jahren fragt die Fraktion Die Linke im Bundestag Zahlen zu einer Reihe von Mitteln der informationstechnischen Überwachung im Rahmen von polizeilicher Gefahrenabwehr und strafprozessualer Ermittlungen. Folgt man der Kategorisierung von Grundrechtseingriffen des Forschungsberichts „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ der Pilotstudie des Max-Planck- Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht vom Januar 2025 (im Folgenden: „Überwachungsgesamtrechnung“, mpg.de vom 6. Mai 2025, Deutsche Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand) vereint diese Kategorie unterschiedlich intensive Grundrechtseingriffe, die aber immer in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden müssen. So vereinen manche der Maßnahmen Kennzeichen einer erhöhten Persönlichkeitsrelevanz, haben aber zugleich lediglich eine mittlere Streubreite (beispielsweise der Einsatz von IMSI- Catchern), andere erhobene Daten sind auf erhöhte Art persönlichkeitsrelevant, und die für den Eingriff genutzten Mittel haben eine geringe Streubreite (Erhebung von Zugangsdaten). Damit der Gesetzgeber angesichts der zu erwartenden Entwürfe für eine Neufassung des Bundespolizei- und gegebenenfalls des Bundeskriminalamtsgesetzes über eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bei der Bewertung neuer Eingriffsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Überwachungsgesamtrechnung verfügt, werden die abgefragten Daten benötigt. Für die öffentlich geführte Auseinandersetzung über die Verhältnismäßigkeit von straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen bzw. der entsprechenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind diese Angaben ebenfalls bedeutsam, etwa um die Reichweite neuer Eingriffsbefugnisse abschätzen zu können. Lediglich die pauschale Behauptung, es ginge nicht um Massenüberwachung, ist hier nicht ausreichend. Die Fragestellerinnen und Fragesteller hoffen, dass die neue Bundesregierung wieder zu einer offeneren Beantwortung der gestellten Fragen bereit ist, statt wie ihre Vorgängerin sämtliche Antworten durch Einstufung als Verschlusssache einer öffentlichen Kenntnisnahme und Bewertung zu entziehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht (bitte nach Halbjahren auflisten)? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Fir- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. men bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden? e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2025 ergeben? f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?  2. Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im ersten Halbjahr 2026 wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ eingesetzt? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? b) Welche Bundesbehörden haben im ersten Halbjahr 2026 wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ eingesetzt? c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden? f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt? h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) im ersten Halbjahr 2026 im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies, und wer wurde jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?  3. Welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte „stille SMS“ zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von Bewe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen im ersten Halbjahr 2026 insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamtes nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)? c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? e) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben?  4. Wie viele Maßnahmen des so genannten IP-Catching (vgl. Die Überwachungsmaßnahme, die geheim bleiben soll, netzpolitik.org vom 29. April 2025) haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes im ersten Halbjahr 2026 jeweils vorgenommen? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen zum IP-Catching eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe an-derer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen? c) Durch welche Gerichte oder Gremien wurden Maßnahmen zum IP- Catching angeordnet oder zugelassen? d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem zweiten Halbjahr 2025 sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden? f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem ersten Halbjahr 2026 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von Gefahren beitrugen?  5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des im ersten Halbjahr 2026 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)? a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)? b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt? d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2025 sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden? f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten Halbjahr 2026 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von Gefahren beitrugen?  6. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026 geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt (bitte nach Halbjahren getrennt für Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt darstellen)?  7. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2026 Standortdaten und gegebenenfalls weitere Daten zur (nachträglichen) Aufenthaltsermittlung von Händlern und Plattformen erworben, die gewerbsmäßig mit solchen Daten handeln oder ihren Handel vermitteln („data broker“)?  8. Inwiefern sind Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie die Nachrichtendienste und das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2025 ergeben?  9. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes und das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr im ersten Halbjahr 2026 Programme bzw. Anwendungen zur Durchführung von Fernzugriffen auf digitale Geräte (Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ, etc.) eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Halbjahren und Behörden aufschlüsseln)? a) Über welche und wie viele solcher Programme bzw. Anwendungen verfügen die genannten Behörden derzeit und wie weit sind Anstrengungen gediehen, sie selbst zu entwickeln und aktuell zu halten? b) In welchem Umfang wurden für die genannten Behörden im ersten Halbjahr 2026 der Einsatz der fragegegenständlichen Anwendungen angeordnet und in wie Fällen konnte die Anordnung umgesetzt werden? c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Anordnungen und den tatsächlich durchgeführten Einsätzen der genannten Anwendungen insgesamt betroffen (bitte für jedes Halbjahr nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes im ersten Halbjahr 2026 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen? 11. In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im ersten Halbjahr 2026 Online-Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich beschafft haben, und inwiefern werden diese auch in anderen Ermittlungsverfahren genutzt werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt wurden? 12. Welche Soft- und Hardware hat die Bundesregierung für die nachgeordneten Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie der Nachrichtendienste und des militärischen Nachrichtenwesens der Bundeswehr für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2025 ergeben? 13. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit insgesamt im Schengener Informationssystem nach Artikel 36 Absatz 3 des Ratsbeschlusses 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 „über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation“ (RB SIS II) zur verdeckten bzw. gezielten Kontrolle ausgeschrieben, und a) Wie viele davon mit der Qualifizierung „immediate action“, b) Wie viele der Ausschreibungen wurden von deutschen Stellen vorgenommen (bitte ebenfalls Gesamtzahl und Zahl der Datensätze mit der Qualifizierung „immediate action“), c) Wie viele der deutschen Ausschreibungen durch das Bundeskriminalamt in seiner Zentralstellenfunktion gingen auf Informationen aus Drittstaaten oder von Europol zurück? Berlin, den 20. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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