Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kollegin Jelpke, meine Redezeit ist zu kurz, als dass ich
darauf eingehen könnte, wie Sie die Zustände in der
DDR geschildert haben.
Jerzy Montag(Jörg van Essen [FDP]: Es ist auch besser,
wenn Sie es nicht tun!)
Das überlasse ich den nachfolgenden Rednern; sie haben
dafür mehr Zeit.
Führungsaufsicht ist ein Instrument des Staates, mit
dem Straftätern, die zur Bewährung oder nach
Vollverbüßung in die Freiheit entlassen werden, zuallererst
geholfen werden soll. Es ist eine Hilfe für sie, in Zukunft
straffrei zu sein. Es ist aber auch ein Instrument des
Staates, mit dem er dafür sorgen kann, dass, wenn es
notwendig ist, potenzielle Opfer in einer Übergangszeit vor
diesen Menschen, die sich wieder in Freiheit befinden,
geschützt werden. Das Instrument der Führungsaufsicht
ist notwendig und hat sich bewährt.
Seit langem ist eine Reform in der Diskussion. Wir,
die Grünen, begrüßen die Änderungen, die jetzt im
Gesetz vorgesehen sind und über die wir schon lange
diskutiert haben. Wir sind froh darüber und unterstützen diese
Änderungen.
Bei dem Gesetzentwurf gibt es positive Aspekte:
Der Ausbau und die Stärkung der
Führungsaufsichtsstellen sind richtig. Die Einrichtung von psychiatrischen
Ambulanzen und die Möglichkeit einer
Krisenintervention – statt sofort wieder ins Gefängnis oder in den
Maßregelvollzug – sind richtig. Auch die Ausweitung des
Weisungskatalogs ist richtig; denn er hat sich in der
Praxis als lückenhaft erwiesen. Wenn gesagt wird, dass die
neue Weisung, die ganz explizit auf den Opferschutz
ausgerichtet ist, völlig richtig ist, kann ich dem nur
zustimmen.
Die Große Koalition wäre aber nicht die Große
Koalition, wenn in der Rechtspolitik die rechte Hand nicht
immer wieder das, was die linke Hand mühsam aufgebaut
hat, wieder einreißen würde. So hat dieser
Gesetzentwurf neben den positiven Aspekten natürlich etliche
negative, die wir benennen müssen:
Über den § 145 a StGB und die Ausdehnung der
Höchststrafe für Weisungsverstöße auf drei Jahre ist
schon gesprochen worden. Herr Kollege Kauder, wenn
Sie uns nur einen einzigen Fall nennen könnten, bei dem
ein Gericht die Höchststrafe von einem Jahr verhängt
und sich dies als zu kurz erwiesen hat, würde ich sofort
mit Ihnen in eine Diskussion darüber einsteigen, ob wir
eventuell eine Erweiterung brauchen. Die Fakten
belegen das genaue Gegenteil. Die Gerichte machen von
dieser Vorschrift überhaupt keinen Gebrauch. Es gibt ganz
wenige Verurteilungen. Diese Vorschrift hat sich als
Schutzvorschrift und Ultima Ratio als nicht effektiv
erwiesen. Es gibt gewichtige Stimmen, die sagen, man
sollte sowieso damit aufhören und auf ein anderes
System umsteigen. Diese Stimmen überhören Sie.
Stattdessen erweitern Sie lediglich den Strafrahmen auf drei
Jahre. Das lehnen wir ab.Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Kauder?
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