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Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.

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Text

Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993 Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Jelpke, meine Redezeit ist zu kurz, als dass ich darauf eingehen könnte, wie Sie die Zustände in der DDR geschildert haben. Jerzy Montag(Jörg van Essen [FDP]: Es ist auch besser, wenn Sie es nicht tun!) Das überlasse ich den nachfolgenden Rednern; sie haben dafür mehr Zeit. Führungsaufsicht ist ein Instrument des Staates, mit dem Straftätern, die zur Bewährung oder nach Vollverbüßung in die Freiheit entlassen werden, zuallererst geholfen werden soll. Es ist eine Hilfe für sie, in Zukunft straffrei zu sein. Es ist aber auch ein Instrument des Staates, mit dem er dafür sorgen kann, dass, wenn es notwendig ist, potenzielle Opfer in einer Übergangszeit vor diesen Menschen, die sich wieder in Freiheit befinden, geschützt werden. Das Instrument der Führungsaufsicht ist notwendig und hat sich bewährt. Seit langem ist eine Reform in der Diskussion. Wir, die Grünen, begrüßen die Änderungen, die jetzt im Gesetz vorgesehen sind und über die wir schon lange diskutiert haben. Wir sind froh darüber und unterstützen diese Änderungen. Bei dem Gesetzentwurf gibt es positive Aspekte: Der Ausbau und die Stärkung der Führungsaufsichtsstellen sind richtig. Die Einrichtung von psychiatrischen Ambulanzen und die Möglichkeit einer Krisenintervention – statt sofort wieder ins Gefängnis oder in den Maßregelvollzug – sind richtig. Auch die Ausweitung des Weisungskatalogs ist richtig; denn er hat sich in der Praxis als lückenhaft erwiesen. Wenn gesagt wird, dass die neue Weisung, die ganz explizit auf den Opferschutz ausgerichtet ist, völlig richtig ist, kann ich dem nur zustimmen. Die Große Koalition wäre aber nicht die Große Koalition, wenn in der Rechtspolitik die rechte Hand nicht immer wieder das, was die linke Hand mühsam aufgebaut hat, wieder einreißen würde. So hat dieser Gesetzentwurf neben den positiven Aspekten natürlich etliche negative, die wir benennen müssen: Über den § 145 a StGB und die Ausdehnung der Höchststrafe für Weisungsverstöße auf drei Jahre ist schon gesprochen worden. Herr Kollege Kauder, wenn Sie uns nur einen einzigen Fall nennen könnten, bei dem ein Gericht die Höchststrafe von einem Jahr verhängt und sich dies als zu kurz erwiesen hat, würde ich sofort mit Ihnen in eine Diskussion darüber einsteigen, ob wir eventuell eine Erweiterung brauchen. Die Fakten belegen das genaue Gegenteil. Die Gerichte machen von dieser Vorschrift überhaupt keinen Gebrauch. Es gibt ganz wenige Verurteilungen. Diese Vorschrift hat sich als Schutzvorschrift und Ultima Ratio als nicht effektiv erwiesen. Es gibt gewichtige Stimmen, die sagen, man sollte sowieso damit aufhören und auf ein anderes System umsteigen. Diese Stimmen überhören Sie. Stattdessen erweitern Sie lediglich den Strafrahmen auf drei Jahre. Das lehnen wir ab.Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kauder?

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