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Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.

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Text

Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993 Sie sollten in der Situation, in der Sie jetzt sind, eigentlich Fragen stellen und nicht meine Frage beantworten. Das können wir später tun. Auf Ihre Frage, wenn es denn eine war, will ich Ihnen sagen: Sie haben es nicht verstanden. Wenn wir in unserem Land tatsächlich Menschen unter Führungsaufsicht hätten, die Weisungsverstöße begingen, die deswegen als Vollverbüßer vor dem Strafrichter landeten, die Strafrichter mehrmonatige, achtmonatige, zehnmonatige oder Freiheitsstrafen von einem Jahr verhängen würden und diese Täter nach einem Jahr lachend aus dem Gefängnis herauskämen, um dann Straftaten zu begehen, wenn wir also eine Situation hätten, in der wir evident darüber diskutieren müssten, ob nicht eine längere Strafe erforderlich ist, dann würde ich mich auf die Diskussion einlassen. Solche Fälle gibt es aber überhaupt nicht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Jörg van Essen [FDP]: Genau!) Wir haben ganz wenige Verurteilungen, alles Geldstrafen. Es gibt also kein Bedürfnis nach einer Änderung. Das, was Sie machen, Herr Kollege Kauder, ist Schaufensterpolitik. Das, wozu Sie die Ministerin Zypries in der Großen Koalition zwingen, hat sie als unter ihrer Würde bezeichnet. Das ist das, was ich mit „Die eine Seite baut auf, und die andere Seite reißt ein“ bezeichnet habe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Jörg van Essen [FDP]) Zu den Offenbarungspflichten, die Sie einführen. Herr Kollege Kauder, es geht nicht an, dass Sie hier im Jerzy MontagBundestag das Problem beschönigen, indem Sie sagen, Sie würden in Ihrem Gesetzentwurf lediglich die Verschwiegenheitspflichten des § 203 StGB öffnen. Das ist nicht wahr. Die Wahrheit ist, dass Sie darüber hinaus eine Offenbarungspflicht für Ärzte, für Psychiater, für Psychologen – auch für frei arbeitende Psychiater und Psychologen – schaffen, (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Richtig!) nicht nur das Recht, nicht schweigen zu müssen, sondern auch die Pflicht, etwas zu sagen. Das ist viel mehr. Davon haben Sie nicht gesprochen. Deswegen sage ich Ihnen: Sie dürfen auch nicht verschweigen, was Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben. Sie haben in ihren Gesetzentwurf geschrieben, dass es eine Benachrichtigungspflicht geben soll, wenn der Weisung, sich bei einem Psychiater vorzustellen oder an einer Behandlung teilzunehmen, nicht nachgekommen wird. Das unterschreiben wir; wir haben auch gesagt, dass wir das mittragen. Sie haben geschrieben, dass es eine Pflicht zur Offenbarung geben wird, wenn unmittelbare schwere Gefahren für Dritte drohen. Auch das unterschreiben wir, auch das haben wir gesagt. Aber über den streitigen dritten Punkt, von dem wir dringend abgeraten haben, haben Sie hier im Plenum geschwiegen: Sie wollen die Therapeuten – die Psychologen, die Psychiater, die Ärzte – verpflichten, in ungenannten Fallgestaltungen mit hochkomplexen Folgen wie der Rücknahme einer Aussetzung oder einer unbefristeten Führungsaufsicht, wo im Einzelnen überhaupt nicht klar ist, welche Elemente zu dieser gerichtlichen Handlung führen werden, Angaben über ihre Patienten zu machen. Dazu haben alle Sachverständigen in der Anhörung gesagt: Das geht zu weit, das wollen wir nicht. Zur Sicherungsverwahrung ist hier schon etwas gesagt worden. Meine Zeit erlaubt mir nicht, dazu Stellung zu nehmen. Ich verweise auf das, was ich im Rechtsausschuss ausführlich gesagt habe. Ich sage Ihnen nur Folgendes: Wir haben uns an dieser Debatte konstruktiv beteiligt. Heute liegen Ihnen zwei Änderungsanträge vor; diese Änderungsanträge betreffen die wirklich streitigen Dinge.

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