Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 5: Drucksache 16/1993 –.
Text
Rede von Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/1993
Sie sollten in der Situation, in der Sie jetzt sind,
eigentlich Fragen stellen und nicht meine Frage
beantworten.
Das können wir später tun.
Auf Ihre Frage, wenn es denn eine war, will ich Ihnen
sagen: Sie haben es nicht verstanden. Wenn wir in
unserem Land tatsächlich Menschen unter Führungsaufsicht
hätten, die Weisungsverstöße begingen, die deswegen
als Vollverbüßer vor dem Strafrichter landeten, die
Strafrichter mehrmonatige, achtmonatige, zehnmonatige oder
Freiheitsstrafen von einem Jahr verhängen würden und
diese Täter nach einem Jahr lachend aus dem Gefängnis
herauskämen, um dann Straftaten zu begehen, wenn wir
also eine Situation hätten, in der wir evident darüber
diskutieren müssten, ob nicht eine längere Strafe
erforderlich ist, dann würde ich mich auf die Diskussion
einlassen. Solche Fälle gibt es aber überhaupt nicht.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN –
Jörg van Essen [FDP]: Genau!)
Wir haben ganz wenige Verurteilungen, alles
Geldstrafen. Es gibt also kein Bedürfnis nach einer Änderung.
Das, was Sie machen, Herr Kollege Kauder, ist
Schaufensterpolitik. Das, wozu Sie die Ministerin
Zypries in der Großen Koalition zwingen, hat sie als
unter ihrer Würde bezeichnet. Das ist das, was ich mit „Die
eine Seite baut auf, und die andere Seite reißt ein“
bezeichnet habe.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des
Abg. Jörg van Essen [FDP])
Zu den Offenbarungspflichten, die Sie einführen.
Herr Kollege Kauder, es geht nicht an, dass Sie hier im
Jerzy MontagBundestag das Problem beschönigen, indem Sie sagen,
Sie würden in Ihrem Gesetzentwurf lediglich die
Verschwiegenheitspflichten des § 203 StGB öffnen. Das ist
nicht wahr. Die Wahrheit ist, dass Sie darüber hinaus
eine Offenbarungspflicht für Ärzte, für Psychiater, für
Psychologen – auch für frei arbeitende Psychiater und
Psychologen – schaffen,
(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen]
[CDU/CSU]: Richtig!)
nicht nur das Recht, nicht schweigen zu müssen, sondern
auch die Pflicht, etwas zu sagen. Das ist viel mehr.
Davon haben Sie nicht gesprochen. Deswegen sage ich
Ihnen: Sie dürfen auch nicht verschweigen, was Sie in
Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben.
Sie haben in ihren Gesetzentwurf geschrieben, dass es
eine Benachrichtigungspflicht geben soll, wenn der
Weisung, sich bei einem Psychiater vorzustellen oder an einer
Behandlung teilzunehmen, nicht nachgekommen wird.
Das unterschreiben wir; wir haben auch gesagt, dass wir
das mittragen.
Sie haben geschrieben, dass es eine Pflicht zur
Offenbarung geben wird, wenn unmittelbare schwere
Gefahren für Dritte drohen. Auch das unterschreiben wir, auch
das haben wir gesagt.
Aber über den streitigen dritten Punkt, von dem wir
dringend abgeraten haben, haben Sie hier im Plenum
geschwiegen: Sie wollen die Therapeuten – die
Psychologen, die Psychiater, die Ärzte – verpflichten, in
ungenannten Fallgestaltungen mit hochkomplexen Folgen
wie der Rücknahme einer Aussetzung oder einer
unbefristeten Führungsaufsicht, wo im Einzelnen überhaupt
nicht klar ist, welche Elemente zu dieser gerichtlichen
Handlung führen werden, Angaben über ihre Patienten
zu machen. Dazu haben alle Sachverständigen in der
Anhörung gesagt: Das geht zu weit, das wollen wir
nicht.
Zur Sicherungsverwahrung ist hier schon etwas
gesagt worden. Meine Zeit erlaubt mir nicht, dazu Stellung
zu nehmen. Ich verweise auf das, was ich im
Rechtsausschuss ausführlich gesagt habe. Ich sage Ihnen nur
Folgendes: Wir haben uns an dieser Debatte konstruktiv
beteiligt. Heute liegen Ihnen zwei Änderungsanträge vor;
diese Änderungsanträge betreffen die wirklich streitigen
Dinge.
Relationen
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