polradar

Stiftung taubblind leben

lobbyregister / register_entry 14.06.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Stiftung taubblind leben Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Auszug aus der Präambel der Satzung: "Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, dazu beizutragen, dass taubblinde Menschen im Sinne der von der Bundesregierung im März 2009 ratifizierten UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und unabhängig leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Initiatorin Irmgard Reichstein macht mit dieser Stiftungsgründung einerseits auf Probleme der Gesellschaft aufmerksam und baut andererseits zugleich Handlungsmöglichkeiten für taubblinde Menschen auf. Sie hofft dabei auf Verstärkereffekte im Miteinander von Staat und Stiftung und auf die rasche Umsetzung der Rechte dieses Personenkreises im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen." Um diese Ziele auch auf der politischen Ebene voranzubringen, werden bei sich bietender Gelegenheit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt oder diese auf Anfrage beraten. Ansprechpartner können sein das BMAS, dort besonders, aber nicht nur, die Abteilung V und der zuständige Staatssekretär oder Staatssekretärin, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, aber auch das BMG oder BMJ und Bundestagsabgeordnete mit entsprechendem Themenschwerpunkt. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt durch Teilnahme an von den genannten Stellen initiierten Veranstaltungen oder Besprechungen, Anschreiben oder Telefonate. Dabei stehen Verbesserungen der laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte vulnerablen Lebenssituation taubblinder Menschen in Deutschland im Fokus, um angesichts ihrer außergewöhnlich prekären Situation den Sozialstaat zu stärken und soziale Sicherung und Teilhabe in der Bundesrepublik auch für taubblinde Menschen flexibel, zukunftssicher und menschenwürdig zu gestalten. Interessenbereiche: Krankenversicherung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Berufliche Bildung; Breitensport; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Schulische Bildung; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstige Interessenbereiche; Kinder- und Jugendpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Hochschulbildung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Vorschulische Bildung; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Prizipiell jegliche Regelung, die im weitesten Sinne die Lage und Interessen taubblinder Menschen betrifft: Prinzipiell jegliche Regelung, die Rechte und Teilhabe, finanzielle und soziale Situation, Gesundheit, Bildung, Kommunikation, Sport, Forschung, den selbstbestimmten Alltag taubblinder Menschen betrifft

Relationen

Keine Relationen.