Amnesty International Deutschland e.V.
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Amnesty International Deutschland e.V.
Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO)
Das Ziel von Amnesty International ist eine Welt, in der alle Menschen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsdokumenten festgeschriebenen Rechte genießen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Amnesty International Ermittlungsarbeit und Aktionen durch, um schwerwiegende Verletzungen dieser Rechte zu verhindern und zu beenden.
Amnesty International ist eine internationale Gemeinschaft von Menschen, die die Menschenrechte verteidigen, deren Grundprinzipien internationale Solidarität, wirksame Aktionen für das einzelne Opfer, globales Handeln, Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie Demokratie und gegenseitiger Respekt sind.
Amnesty International wendet sich an staatliche, zwischenstaatliche und nichtstaatliche Akteure, Unternehmen und an bewaffnete politische Gruppen. Amnesty International strebt eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtsverstößen an. Die Organisation untersucht Menschenrechtsverstöße systematisch und unparteiisch sowohl in Einzelfällen, als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen werden veröffentlicht.
Mitglieder, Unterstützende, Mitarbeitende von Amnesty International fordern die Öffentlichkeit auf, Druck auf Regierungen und andere Verantwortliche auszuüben, um die Verstöße zu stoppen. Neben ihren Aktionen gegen spezifische Menschenrechtsverletzungen appelliert Amnesty International an alle Regierungen, rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten, Menschenrechtsdokumente zu ratifizieren und einzuhalten. Des Weiteren führt Amnesty International umfassende Programme auf dem Gebiet der Menschenrechtsbildung durch und fordert zwischenstaatliche Organisationen, Einzelpersonen und alle gesellschaftlichen Gruppen auf, die Menschenrechte zu fördern und zu respektieren.
Um diese Ziele auf politischer Ebene konkret durchzusetzen steht Amnesty International im direkten Austausch mit einzelnen Abgeordneten und Regierungsvertreter*innen per Anschreiben oder persönlichen Gesprächen, schickt Sachverständige in (öffentliche) Anhörungen, organisiert parlamentarische Frühstücke oder andere Formate im Austausch mit Bundestagsausschüssen oder reicht Stellungnahmen zu politischen Vorhaben ein.
Interessenbereiche: Religion/Weltanschauung; Migration; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Menschenrechte
Regelungsvorhaben:
- Abschaffung der §§ 218 - 219b StGB: Forderung nach Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, inkl. Streichung des § 218 f
- Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen, zunächst für zwei Jahre. Ausnahmen soll es in eng begrenzten Konstellationen für sogenannte Härtefälle geben. Das Aufenthaltsgesetz soll geändert werden:
1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „Steuerung“ die Angabe „und Begrenzung“ eingefügt.
2. §104 Absatz 14 wird durch den folgenden Absatz 14 ersetzt:
(14) „Bis zum Ablauf des [Datum des Tages und Monats der Verkün-dung dieses Gesetzes sowie die Jahreszahl des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres] wird ein Familiennachzug nach § 36a zu einer Person, der eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Die §§22 und 23 bleiben unberührt.
- Antrag der Fraktion der CDU,CSU: Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden: Sexkauf bestrafen: Menschenrechtliche Perspektive auf die Kriminalisierung von Sexkauf: Entkriminalisierung stattdessen nötig.
- Entschließungsantrag: Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken: Die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, der am 7. November 2024 auch als Resolution dort verabschiedet wurde. Erklärtes Ziel war der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und eine effektivere Bekämpfung von Antisemitismus. Der verfehlt dieses Ziel aus unserer Sicht jedoch nicht nur, sondern lässt darüber hinaus schwerwiegende Verletzungen von Grund- und Menschenrechten und eine erhebliche Rechtsunsicherheit befürchten.
- Keine unverhältnismäßigen Eingriffe in Menschenrechte bei Verbesserung der Terrorismusbekämpfung und inneren Sicherheit: Neue Maßnahmen der inneren Sicherheit dürfen nicht die Menschenrechte verletzen, u.a. sollte von Einführung der Befugnis des biometrischen Datenabgleichs mit dem Internet für BAMF und Polizeibehörden abgesehen werden.
- Modernisierung des Bundespolizeigesetzes: Menschenrechtliche Bewertung der geplanten Ausweitung von Einsatzbefugnissen der Bundespolizei
- Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes: Menschenrechtliche Bewertung des geplanten Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten
- Menschenrechtskonforme Polizeiarbeit: Automatisierte Datenanalyse darf nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Menschenrechte führen, Einsatz von KI muss ausgeschlosse oder menschenrechtskonform reguliert sein, biometrischer Abgleich mit privaten biometrischen Massendaten ist unvereinbar mit Menschenrechten.
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