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Institute for Strategic Dialogue gGmbH

lobbyregister / register_entry 16.03.2022 · Original ↗

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Institute for Strategic Dialogue gGmbH Tätigkeit: Nichtregierungsorganisation (NGO) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung; die Förderung der Volksbildung; und die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Diese Zwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: Der Zweck, Wissenschaft und Forschung zu fördern, wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Erforschung und eingehende Analyse von Zielgruppen, Netzwerken, Trends und Inhalten bezogen auf Extremismus; und Entwicklung, Erprobung und Skalierung von effektiven Lösungen zur Bekämpfung des Extremismus sowie der ihm innewohnenden Eigenschaften von Hass, Spaltung und Konflikt; Der Zweck, die Volksbildung zu fördern, wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Durchführung innovativer globaler Bildungsprogramme, die die Resilienz gegen Hassreden, Fehlinformationen und Extremismus erhöhen; Durchführung von Maßnahmen wie Seminaren, Vorträgen, Konferenzen, Bildungsprojekten und anderen Initiativen zur Förderung der Volksbildung in FormDeutschland und weltweit in den Bereichen Staat, Wirtschaft, Politik, Recht, Verwaltung und Sozialwissenschaften sowie der Bedeutung von Menschenrechten und Gleichberechtigung; Beauftragung oder Durchführung von Forschung und Veröffentlichungen sowie Verbreitung oder Beauftragung der Veröffentlichung solcher Forschungsergebnisse oder anderer Informationen (sowie die Abgabe von Erklärungen hierzu) in jeglicher Form, einschließlich Bücher, Broschüren, Berichten, Zeitschriften, Filmen, Videobändern und Programmen, sei es in Papier-, Bild-, elektronischer oder in einer sonstigen Form, die für die Förderung der in § 2 Abs. 1 genannten Objekte als wünschenswert erscheint; Einflussnahme auf die öffentliche Meinung durch Diskussion und Bildung und im Wege der vorgenannten Maßnahmen; Der Zweck, die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den Völkerverständigungsgedanken zu fördern, wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: direkte unentgeltliche Beratung von Regierungen, Städten, Mandatsträgern, multilateralen und internationalen Organisationen sowie des Privatsektors in Bezug auf den Einsatz bestimmter Mittel und Wege zu einer sichereren und kohärenteren globalen Gesellschaft und Kultur; Schulung solcher Vertreter, Meinungsmacher, politischer Entscheidungsträger und Praktiker in Fragen, die eine bürgerliche Kultur der Freiheit, FormOffenheit und der Achtung der Rechte anderer betreffen; und Anwendung von Daten, Technologien und Marketingtaktiken, um eine angemessene Reaktion auf extremistische Propaganda und Nachrichtenübermittlung zu ermöglichen. Die vorstehende Aufzählung der einzelnen Maßnahmen ist nur beispielhaft. Die anhaltende grenzüberschreitende sowie inländische Bedrohung durch Polarisierung und Extremismus wird bestimmen, ob die Auflistung einzelner Maßnahmen unter Einhaltung des Satzungszwecks erweitert oder eingeschränkt wird. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle mit ihrer Stellung als gemeinnützige Körperschaft zu vereinbarenden Maßnahmen ergreifen, die ihre Zwecke fördern. Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft die unter§ 2 (1) genannten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung von tatsächlichen und finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung dieser Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Fördergesellschaft im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist und die Mittel unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Zwecke verwendet. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft darf Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Extremismusbekämpfung; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Meinungs- und Pressefreiheit; Massenmedien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Strafrecht; Werbung Regelungsvorhaben: - Stärkung der Abschreckung gegen hybride und kognitive Kriegsführung: Der Einsatz hybrider Kriegsführung durch autoritäre Regime hat in den letzten zehn Jahren dramatisch zugenommen. ISD Germany empfiehlt eine effektivere Strategie gegen hybride und kognitive Kriegsführung, einschließlich des Einsatzes flexibler, asymmetrischer Instrumente. Dabei sollen die demokratischen Normen und ethischen Grundsätze jedoch stets gewahrt bleiben. - Ganzheitlicher Ansatz zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Kinder und Jugendliche sind einer zunehmend hybridisierten Risikolandschaft im Internet ausgesetzt. ISD Germany setzt sich daher für einen ganzheitlichen Ansatz ein, der Forschung und Datenzugang stärkt, zur Durchsetzung geltender Transparenz- und Rechenschaftspflichten beiträgt und Kompetenz- und Präventionsangebote ausbaut. ISD Germany hat im Rahmen des Konsultationsprozesses der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eine Stellungnahme eingereicht. - Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene im Gesetz gegen digitale Gewalt: Das Ausmaß digitaler Gewalt stellt ein großes Problem für die Demokratie dar. ISD Germany empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz, zu dem insbesondere die Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt gehört. ISD Germany hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vom 16. April 2026 eingereicht. - Durchsetzung und Weiterentwicklung des Digital Services Acts: Der DSA ist eine komplexe Regulierung, deren Durchsetzung Ressourcen erfordert und die angesichts fortlaufender technologischer Entwicklungen und Erkenntnisse weiterentwickelt werden sollte. ISD Germany fordert eine angemessene Ausstattung des deutschen DSCs sowie eine Erhöhung des Forschungsetats. Ferner bringt ISD Germany Forschungsbefunde und evidenzbasierte Empfehlungen in die Diskussion zur Weiterentwicklung des DSA ein. - Revision der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie: Die freie Meinungsbildung und die Meinungsfreiheit sind Grundlagen liberaler Demokratien. Bei der Weiterentwicklung der regulatorischen Instrumente für den digitalen Raum bringt ISD Germany Forschungsbefunde und evidenzbasierte Empfehlungen ein. Die AVMD-RL. - Förderung der demokratischen Resilienz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU: Zivilgesellschaftliche Organisationen und Think Tanks mit Fokus auf Digitales leisten wichtige Beiträge zur Sicherheit und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU. ISD Germany setzt sich dafür ein, dass diese Beiträge im Rahmen des nächsten MFR, insbesondere im AgoraEU-Programm, nachhaltig und unbürokratisch gefördert werden.

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