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Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der parteipolitisch unabhängige Bundesverband für kleine und mittelständischen Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige. Seit 1982 vertritt er deren Interessen, um den Mittelstand im nationalen und internationalen Wettbewerb zu stärken – heute für rund 34.000 Mitgliedsunternehmen mit über 800.000 Beschäftigten. Der DMB steht dabei für eine progressive Mittelstandspolitik, die sich auf die heutigen Stärken von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) besinnt und gleichsam die Herausforderungen von morgen adressiert. Der DMB versteht sich als Brücke zwischen mittelständischer Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Er sorgt dafür, dass politische Entscheidungen für die Mitglieder transparent und nachvollziehbar aufbereitet werden. Zugleich verschafft er den Belangen von KMU in der politischen Debatte Gehör. Seit Februar 2026 bündelt die Hauptstadt-Repräsentanz im Berliner Regierungsviertel den Dialog mit Bundestag, Bundesregierung und Verwaltung, um die Anliegen des Mittelstands frühzeitig in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Aktivitäten des DMB im Rahmen der Interessenvertretung gemäß Lobbyregistergesetz reichen von der Erstellung eigener Positionspapiere, Stellungnahmen und politischer Handlungsempfehlungen zu mittelstandsrelevanten Themen bis zum direkten Austausch mit politischen Entscheidungsträgern. Der Verband unterfüttert seine politischen Positionen durch Befragungen und Studien unter Mitgliedsunternehmen (z. B. Risiko-Report Mittelstand, Mitgliederbefragung „Impulse“, KI-Index Mittelstand, Ausbildungsumfrage 2026) und bringt diese Mittelstandsperspektive in den öffentlichen und politischen Diskurs sowie in Gesetzgebungsverfahren ein. Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Datenschutz und Informationssicherheit; Krankenversicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Pflegeversicherung; Internationale Beziehungen; Allgemeine Energiepolitik; Parlamentarisches Verfahren; Handwerk; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Migration; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Digitalisierung; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; EU-Gesetzgebung; Bundeswehrangelegenheiten; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Internetpolitik; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; E-Commerce; Cybersicherheit; Erneuerbare Energien; Energienetze; Rente/Alterssicherung; Berufliche Bildung; Industriepolitik; Bank- und Finanzwesen Regelungsvorhaben: - Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung: Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen. - Bürokratie umfassend abbauen, Verwaltung digitalisieren: Ziel der Interessenvertretung ist die Vereinfachung bestehender gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen mit Auswirkungen auf KMU, insbesondere im Hinblick auf Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten sowie Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren. Dies umfasst auch die mittelstandsgerechte Ausgestaltung neuer Regelungsvorhaben sowie die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Der DMB fordert ein konsequentes Once-Only-Prinzip, Praxistests für KMU im Gesetzgebungsverfahren und Schutz vor Berichtspflichten, die große Unternehmen (etwa aus LkSG oder CSRD) an kleine Zulieferer weiterreichen ("Trickle-down"). Erforderlich sind zudem einfachere Vergabe- und Förderverfahren sowie eine föderale Entlastungsoffensive, die Länder und Kommunen einbezieht. - KMU bei Strom- und Energiekosten entlasten: Hohe und schwer kalkulierbare Energiepreise zählen neben der Bürokratie zu den größten Belastungen im Mittelstand. Industriestrompreis und die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Stromsteuersenkung erreichen die Breite der KMU nicht; die Betriebe finanzieren sie sogar mit. Der DMB fordert daher, die Stromsteuer für alle Verbraucher dauerhaft auf das EU-Mindestmaß zu senken und die Entlastung bei den Netzentgelten über 2026 hinaus zu verstetigen. Netze und erneuerbare Energien sollen abgestimmt ausgebaut werden, um die Systemkosten zu begrenzen. Für Eigenerzeugung braucht es einfachere Netzanschluss- und Meldeverfahren – etwa einen einzigen digitalen Antrag statt doppelter Meldepflichten. - Steuerlast für KMU senken und Investitionen stärken: Der DMB setzt sich für eine Steuerpolitik ein, die Eigenkapital und Investitionen in KMU stärkt, etwa durch eine Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz, den vollständigen Ausgleich der kalten Progression, praxistaugliche Thesaurierungs- und Optionsregeln (§ 34a EStG, § 1a KStG), eine spürbare Senkung der Körperschaftsteuer bereits ab 2027, eine kommunale Wirtschaftssteuer statt der Gewerbesteuer und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Beim Einkommensteuerreformgesetz 2027 wendet sich der Verband vor allem gegen die Verschärfung der sogenannten "Reichensteuer". Denn alle Erhöhungen der Einkommensteuer treffen letztlich die inhabergeführten Personenunternehmen, die einen Großteil der KMU in Deutschland ausmachen und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. - Fach- und Arbeitskräfte für KMU sichern: In vielen Wirtschaftszweigen und Berufen fehlen weiterhin qualifizierte Fach- und Arbeitskräfte. Der Fachkräftemangel zählt laut DMB-Risiko-Report Mittelstand 2026 zu den größten Risiken für KMU. Der DMB verfolgt deshalb einen doppelten Ansatz: Inländische Potenziale sollen durch eine höhere Erwerbsbeteiligung, gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung sowie ein flexibleres Arbeitszeitrecht mit wöchentlicher statt täglicher Höchstarbeitszeit besser genutzt werden. Zugleich muss die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten schneller und unbürokratischer werden – mit zügiger Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, digitalen Visa- und Aufenthaltsverfahren und einer rasch umgesetzten Work-and-Stay-Agentur. - Sozialsysteme zukunftsfähig aufstellen und Sozialabgaben begrenzen: Demografischer Wandel, steigende Gesundheitskosten sowie wachsende Pflege- und Rentenleistungen haben die Sozialversicherungsbeiträge auf 42,6 Prozent anwachsen lassen – die Lohnnebenkosten sind damit einer der größten Kostenfaktoren für KMU. Der DMB drängt darauf, die Beiträge verbindlich auf höchstens 40 Prozent zu begrenzen und dafür die Strukturreformen bei Rente, Pflege und Gesundheit zügig zu beschließen, etwa durch Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik der Krankenversicherung, eine tragfähige Pflegefinanzierung und die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Betriebliche und private Vorsorge sollen gestärkt werden; bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige muss Wahlfreiheit bleiben. - Klimaschutz und Energieeffizienz mittelstandsgerecht gestalten: Kleine und mittlere Unternehmen sind zentrale Akteure der ökologischen Transformation – dafür brauchen sie verlässliche Regeln und planbare Kosten. Der DMB wirbt für eine Klimapolitik, die private Investitionen mobilisiert, etwa über Sonderabschreibungen oder eine Investitionsprämie für Energieeinsparung und eigene erneuerbare Erzeugung. Berichts- und Nachweispflichten sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden; die Novelle des Energieeffizienzgesetzes, die Energieaudits an den tatsächlichen Verbrauch koppelt, wertet der Verband als Schritt in die richtige Richtung. Im Gebäudebereich mahnt er Planungssicherheit an und warnt vor Mehrkosten durch die geplante Grüngasquote. - Duale Berufsausbildung stärken und Ausbildungsbetriebe entlasten: Rund 80 Prozent der Ausbildungsplätze stellt der Mittelstand – doch immer weniger Betriebe finden geeignete Auszubildende. In einer DMB-Umfrage von 2026 berichten knapp drei Viertel der ausbildenden Unternehmen von Besetzungsproblemen. Gegenüber Bund und Ländern benennt der DMB deshalb fünf Handlungsfelder: eine frühere und praxisnahe Berufsorientierung, bessere Ausbildungsreife, praxistaugliche Ausbildungsbedingungen mit weniger Bürokratie und finanzieller Entlastung für Ausbildungsbetriebe, ein besseres Matching von Angebot und Nachfrage sowie die Aufwertung der beruflichen Bildung. - Europäische KI-Verordnung (AI Act) mittelstandsgerecht umsetzen: Mehr als jedes zweite mittelständische Unternehmen nutzt oder testet inzwischen KI (Quelle: KI-Index Mittelstand des DMB: 51,2 Prozent). Aus Sicht des Mittelstands entscheidet die Umsetzung der KI-Verordnung darüber, ob diese Dynamik anhält. Der DMB fordert eine praxistaugliche nationale Durchführung ohne zusätzliche Verschärfungen, eine bundesweit einheitliche Marktüberwachung, gebündelt bei der Bundesnetzagentur, und verständliche Leitfäden, die rechtzeitig vor neuen Pflichten vorliegen. Mit Blick auf die seit August 2026 geltenden Transparenzpflichten fordert er zudem ein KI-Aktionsprogramm für KMU mit mehr Weiterbildung und schnellerem Wissenstransfer - Arbeitsfähigkeit von KMU durch Reservestärkungsgesetz nicht übermäßig beeinträchtigen: Der DMB unterstützt das Ziel, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, fordert beim Aufbau der "Neuen Reserve" aber mehr Schutz für KMU, die Ausfälle von Fachkräften kaum kurzfristig ausgleichen können. Verpflichtende Heranziehungen im Frieden sollen nur subsidiär zulässig sein, die Vorlauffrist für Bescheide soll von acht auf zwölf Wochen steigen. Darüber hinaus fordert der Verband mit Blick auf das Reservestärkungsgesetz gesetzlich klare, auf kleine Betriebe zugeschnittene Kriterien für Zurückstellung und Unabkömmlichstellung, einen realitätsnahen Ausgleich direkter und mittelbarer Ausfallkosten, einen eigenen Schutz für Solo-Selbstständige und Freiberufler, digitale One-Stop-Verfahren sowie eine verpflichtende Evaluierung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten.

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