Mittelstand jetzt stärken
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Mittelstand jetzt stärken
[Antrag
der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Katharina Beck,
Dr. Sandra Detzer, Jeanne Dillschneider, Dr. Armin Grau, Julian Joswig,
Lamya Kaddor, Michael Kellner, Rebecca Lenhard, Swantje Henrike
Michaelsen, Claudia Müller, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin von Notz, Filiz
Polat, Sylvia Rietenberg, Dr. Sebastian Schäfer, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mittelstand jetzt stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Millionen von Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen, die für
regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen. Mittelstand und
Handwerk sind das Fundament unseres Standorts. Dennoch wird der Mittelstand von
der Bundesregierung – entgegen aller Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in
seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner
wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur
und Klimaneutralität hätte die Bundesregierung die Chance gehabt, tausende Betriebe
mit Aufträgen für Straßenbau, sanierte Schulen und Klimaschutz zu stärken und damit
die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Stattdessen nutzt sie das Geld, um
Haushaltslöcher zu stopfen und Ausgaben ohne Zukunftswert zu tätigen.
Die Bundesregierung hat es verpasst, die strukturellen Herausforderungen des
Mittelstands konsequent anzugehen. Bürokratische Hürden, unzureichende digitale
Infrastruktur, Fachkräftemangel, unbesetzte Ausbildungsstellen und fehlende
Investitionsanreize bremsen insbesondere kleinere Betriebe aus. Die Lage ist ernst: Tausende
Arbeitsplätze und die Zukunft vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stehen
auf dem Spiel. Viele KMU können ihre Zahlungsfähigkeit nur schwer sichern, da die
Eigenkapitalquoten rückläufig sind. Umsatzrückgänge oder unerwartete Ausgaben
sind für kleinere Unternehmen oft nicht so einfach abzufedern – in der Zeit der
Polykrisen muss die Bundesregierung ihnen deshalb den Rücken stärken.
Die Bundesregierung hat aber die bestehenden Probleme der Betriebe bislang teilweise
sogar noch verschärft. Die Abschottungspolitik an den Grenzen, Debatten über das
Stadtbild im Kontext von Migration und eine Verschleppung der Entbürokratisierung
von Fachkräfteeinwanderung schrecken Fachkräfte ab und senden das falsche Signal
an qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland. Geflüchtete stellen ein großes
Potenzial zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs dar und nehmen
überdurchschnittlich häufig Beschäftigungen in Engpassberufen auf, doch das komplexe
Beschäftigungserlaubnisverfahren bei Aufenthaltsgestattung oder Duldung belastet die
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3047
21. Wahlperiode 02.12.2025
Verwaltung, schreckt Arbeitgeber*innen ab und führt durch lange Bearbeitungszeiten
zum Verlust von Arbeitsplatzangeboten.
Die fehlende Stromsteuersenkung für alle Unternehmen belastet insbesondere
energieintensive kleine und mittlere Betriebe, etwa aus dem Handwerk. Hinzu kommt eine
Kommunikationspolitik, die Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und
Verbraucher verunsichert, anstatt Vertrauen in einen nachhaltigen Wandel zu schaffen. Damit
verpasst die Bundesregierung nicht nur die Chance, den Mittelstand als Motor der
sozial-ökologischen Wende zu nutzen, sondern riskiert auch, seine Innovationskraft und
Zukunftsfähigkeit dauerhaft zu schwächen.
Die Bundesregierung muss das gigantische Potenzial des deutschen Mittelstands, der
vielen engagierten und innovativen Betriebe, insbesondere auch für regionale
Wirtschaftskreisläufe, erkennen und jetzt sofort handeln.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Stromsteuer sofort und dauerhaft wie angekündigt für alle Betriebe und
Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken;
2. Unternehmen, insbesondere KMU, beim Umstieg von fossiler Wärme auf
moderne, strombasierte Wärmeproduktion gezielt zu unterstützen und dafür den
Anwendungsbereich der Klimaschutzverträge deutlich auszuweiten und
Klimaschutzverträge noch mittelstandsfreundlicher auszugestalten, indem zum Beispiel
Amortisationszeiten verkürzt werden;
3. Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und zu
entbürokratisieren, damit Unternehmen sowohl große Stromverbraucher als auch
unternehmenseigene erneuerbare Erzeugungsanlagen schneller anschließen können.
Um auch in vollen Netzregionen schnell Netzanschlüsse zu erhalten, sollten
Unternehmen einen Anspruch auf flexible Netzanschlussverträge haben;
4. effektiv Bürokratie abzubauen und dafür das bewährte Instrument der Praxis-
Checks, das effektiv Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten, die
vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und die Machbarkeit insbesondere für
kleine und Kleinstunternehmen zum Maßstab zu machen;
5. über das Unternehmensbasisdatenregister das „Once-Only“-Prinzip konsequent
anzuwenden, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer Daten grundsätzlich
nur einmal bei der Verwaltung angeben müssen, um KMU zu entlasten und eine
bürokratiearme, schnelle und effiziente Kommunikation zwischen Behörden und
Unternehmen zu ermöglichen;
6. ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht umzusetzen, das KMU und
Startups faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge bietet. Dazu
sollen bürokratische Hürden abgebaut und Eignungsprüfungen
mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Der Losgrundsatz soll weiterhin als Regelfall gelten und
zugleich praxistauglich flexibilisiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass
mittelständische Interessen besonders bei Unteraufträgen wirksam gewahrt bleiben.
Bei der Vergabe von IT-Aufträgen ist dabei zu achten, dass Abhängigkeiten
reduziert werden und die digitale Souveränität gestärkt wird, zum Beispiel durch
einen Vorzug von freier und offener Software vor Anwendungen deren Quellcode
nicht offen liegt;
7. kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln zu
vereinfachen, indem die Förderdatenbank des Bundes entschlossen zu einem vollständig
zentralisierten Portal für alle Förderprogramme des Bundes und wo möglich auch
der Länder mit einheitlicher Antragstellung und standardisierten Verfahren
weiterentwickelt wird und dabei insbesondere vermeidbaren Verwaltungsaufwand
für KMU zu identifizieren und zu streichen;
8. kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben
im Bereich der digitalen, klimaneutralen und ressourcenfreundlichen
Transformation zu unterstützen, indem über den Aufbau eines KfW-Mittelstandsfonds bei
eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Instrumenten bestehende
Finanzierungslücken geschlossen und Bürgschaftsbanken besser in die Lage versetzt werden,
finanzielle Sicherheiten für Gründungen, Nachfolgen und Investitionsvorhaben
zu bieten, die nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Hierfür sollte
Bürgschaftsbanken wieder eine Eigenkompetenz zur Bewilligung von Bürgschaften
gewährt werden, idealerweise bis zu 500.000 Euro, um Verfahren zu
vereinfachen, und die Erhöhung der Obergrenzen der von den Bürgschaftsbanken
übernommenen Bürgschaften für Kredite von derzeit 2 auf 3 Mio. Euro geprüft
werden;
9. die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) zu erhalten, nicht zu kürzen und zugleich auszubauen, indem
insbesondere die weichen Standortfaktoren in strukturschwachen, demografisch
besonders betroffenen und vom Fachkräftemangel geprägten Regionen gezielt gestärkt
werden. Dazu soll der Förderbereich „regionale Daseinsvorsorge“ in der GRW
ausgeweitet und verstetigt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu
sichern und kleine sowie mittlere Unternehmen nachhaltig zu unterstützen.
Insgesamt soll bei dem Ausbau der GRW und der Auswahl der Fördergebiete neben
den aktuellen Kriterien auch eine vorausschauende Förderpolitik relevant sein,
sodass absehbare zukünftige Transformationsbedarfe in bestimmten Regionen
berücksichtigt werden können;
10. das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auch zum einen
konsequent in Erhalt und Sanierung von Straßeninfrastruktur, sowie den Ausbau,
Erhalt und Sanierung der Schieneninfrastruktur auch in strukturschwachen
Regionen, zu investieren, um die Resilienz der Lieferketten mittelständischer
Unternehmen auch jenseits von Ballungszentren zu stärken und zum anderen die
Zusätzlichkeit bei Investitionen in den Vordergrund zu stellen, um neue
Wertschöpfungsketten zu schaffen;
11. den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser und dem neusten
Mobilfunkstandard durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, den Einsatz alternativer
Verlegemethoden und der Förderung von Open Access mit höchster Priorität
voranzutreiben;
12. das Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung (AI Act) zeitnah in den Deutschen
Bundestag einzubringen, um klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie
Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und so Grundrechte zu schützen
und zugleich Innovationen zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des
Mittelstands zu stärken;
13. die Unternehmen, gerade KMU sehr viel stärker dabei zu unterstützen, robuste
IT-Sicherheitsstandards zu etablieren und die digitalen Kompetenzen im
Mittelstand systematisch zu stärken, insbesondere durch unabhängige
Beratungsstrukturen und eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung und stärkere Vernetzung der
Mittelstandsdigitalzentren;
14. insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, Daten unter
Beachtung von Datenschutz und IT-Sicherheit besser zu erheben, zu
analysieren und zu teilen, beispielsweise durch die Etablierung von
Datentreuhändermodellen, das Fördern von sektorspezifischen Datenräumen, der Gründung
eines Dateninstitut, dem Teilen von Mustervertragsklauseln und Best Practices und
einer praxisbezogenen Umsetzung des Data Act;
15. die konsequente Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) sicherzustellen
und die entsprechenden Aufsichtsstrukturen zu stärken, um so die Marktmacht
großer Digitalkonzerne wirksam zu begrenzen und faire Wettbewerbschancen
auch für KMU zu fördern;
16. die Unternehmen, gerade KMU sehr viel stärker dabei zu unterstützen,
beispielsweise durch den Auf- und Ausbau von Redundanzen, resilienter zu werden,
durch eine kohärente Umsetzung der beiden EU-Richtlinien für einen
verbesserten, zukünftig einheitlichen Schutz digitaler und physischer kritischer
Infrastruktur zu sorgen und vor allem die vielen, neu unter die Gesetzgebung fallenden
KMU bei der Umsetzung zu unterstützen, beispielsweise durch die Etablierung
eines sog. „one stop shop“-Verfahrens;
17. die Fach- und Arbeitskräftegewinnung für mittelständische Unternehmen zu
vereinfachen, indem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent
weiterentwickelt und die angekündigten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dazu
gehört die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von
Wartezeiten und bürokratischen Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische
Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hierbei ist die
auskömmliche Finanzierung des „Förderprogramms Integration durch
Qualifizierung“ unerlässlich, damit die Integration von Arbeitskräften mit im Ausland
erworbenen Berufsabschlüssen häufiger in eine nachhaltige und bildungsadäquate
Beschäftigung münden kann;
18. die Arbeitskräfteeinwanderung aus dem Ausland durch die zeitnahe
Inbetriebnahme einer effektiven „Work and Stay“-Agentur zu vereinfachen und zu
beschleunigen;
19. lokale Netzwerke zwischen Arbeitgeber*innen, Kommunen,
Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern
und auszubauen, um Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, gute Praxis zu
unterstützen und das Kommen und Bleiben von Arbeitskräften aktiv zu fördern:
20. das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen beim
Westbalkankontingent jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten
Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen
Arbeitsmarkt zu gewährleisten;
21. die Prozesse zur Beschäftigungsbedingungsprüfung bei der Bundesagentur für
Arbeit zu evaluieren mit dem Ziel, die Prüfung effizienter zu gestalten, sodass
Arbeits- und Fachkräfte schneller ihre Tätigkeiten aufnehmen können und
Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten;
22. Unternehmertum wieder attraktiver zu machen und dabei insbesondere kleine und
mittlere Betriebe bei der Herausforderung der Unternehmensnachfolge zu
unterstützen, beispielsweise über regionale, digitale Matchingplattformen, und die im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte neue Rechtsform der
„Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ umgehend einzuführen;
23. Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge auch für Frauen attraktiver zu
gestalten und die Ankündigung des Mutterschutzes für Selbstständige aus dem
Koalitionsvertrag schnellstmöglich umzusetzen;
24. die Rahmenbedingungen für Ausbildung im Handwerk und Mittelstand zu
verbessern, in dem u. a. die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher
Ausbildung gestärkt wird, z. B. durch die Verrechtlichung des Deutschen
Qualifizierungsrahmens (DQR). Meisterbriefe und gleichgestellte Fortbildungen an
Fachakademien sollen kostenfrei, das Aufstiegs-BAföG reformiert und die
Mindestausbildungsvergütung deutlich angehoben werden. Überbetriebliche
Bildungsstätten müssen modernisiert und besser finanziert werden;
25. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu
stabilisieren. Um bei den Arbeitskosten zu entlasten, müssen versicherungsfremde
Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Die Bundesregierung ist
aufgefordert, Reformvorschläge insbesondere im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung vorzulegen, um dort einem weiteren Beitragsanstieg entgegenzuwirken;
26. das Potenzial von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum und sozialen sowie
nutzerfreundlichen Innovationen ressortübergreifend auszuschöpfen, dafür die
„Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte
Unternehmen“ zu aktualisieren und dabei insbesondere Hürden für die Teilnahme an
öffentlichen Förderprogrammen bzw. am ERP-Wirtschaftsplangesetz durch
Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen;
27. Klimaschutz durch einen wirksamen Mix aus massiven öffentlichen
Investitionen, zielgenauen, mittelstandsfreundlichen Förderprogrammen, klarem
Ordnungsrecht sowie moderaten und planbaren Preisen umzusetzen. Die ETS I und
II dürfen nicht aufgeweicht werden, so dass Planungssicherheit für Unternehmen
herrscht.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der Mittelstand ist der bedeutsamste wirtschaftliche Motor in Deutschland. Mittelständische und
Handwerksbetriebe treiben den Klimaschutz voran und sorgen insbesondere in ländlichen Räumen für Arbeitsplätze und
Stabilität.
Durch regionale Verwurzelung und nachhaltiges Wirtschaften sind KMU der Garant für eine dezentrale und
resiliente Wirtschaftsstruktur in Deutschland. 2023 wurden knapp 70 % aller Auszubildenden in Unternehmen
mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geschult (www.ifm-bonn.org/statistiken/
mittelstand-im-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/deutschland), ein weiteres Indiz für die
herausragende Relevanz des Mittelstands, insbesondere in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels.
Die KMU erwirtschafteten 2023 2,6 Billionen Euro und damit knapp ein Drittel des gesamten
Wirtschaftsumsatzes Deutschlands und rund 20 % des Warenaußenhandels aller Unternehmen (ca. 227 Milliarden Euro)
(www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/
deutschland).
In den vergangenen Jahren ist der Mittelstand durch interne und externe Krisen zunehmend unter Druck geraten
und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Wirtschaften in Deutschland haben sich signifikant verschlechtert.
Bürokratie und Berichtspflichten fordern insbesondere KMU heraus, so dass in den vergangenen Jahren 350.000
neue Stellen in deutschen Unternehmen geschaffen werden mussten (www.ifm-bonn.org/statistiken/
mittelstandim-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/deutschland). Das sind Kosten, die Unternehmen nicht
in die eigene Entwicklung und Innovation – und somit nicht produktiv investieren konnten. Unternehmen müssen
daher von Bürokratie entlastet werden, indem diese wo möglich abgebaut und Verwaltungsabläufe vereinfacht
werden, ohne das Umweltschutzniveau, Schutzstandards oder wesentliche Beteiligungsrecht abzubauen.
Neue, geopolitische Entwicklungen wie der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus
resultierenden Engpässe bei Strom und Energie, die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten Donald Trump und ein
Aufschwung rechtspopulistischer und extremer Kräfte mit einhergehendem Protektionismus verändern und
erschweren Produktionsbedingungen und belasten den internationalen Warenhandel.
Hinzu kommen zunehmende Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, die zusammen
mit dem demografischen Wandel viele Betriebe vor existenzielle Herausforderungen stellen werden, nicht auf
Grund wirtschaftlicher, sondern wegen personeller Probleme. Auch die in den vergangenen Jahren deutlich
gestiegenen Arbeits- und Lohnnebenkosten, stellen – insbesondere personalintensive – Unternehmen in
Deutschland vor Herausforderungen und bedrohen sie nicht zuletzt in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem
(EU-)Ausland.
Viele KMU haben in den vergangenen Jahren in Klimaneutralität, Technologie und Innovation investiert. Sie
brauchen nun Planungssicherheit, damit diese Investitionen in die Zukunft sich lohnen und weiterhin getätigt
werden. Für eine dezentrale, krisenresiliente und mittelständische Wirtschaftsstruktur in Deutschland auch in
Zukunft, ist die Bundesregierung jetzt in der Pflicht, die richtigen Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen zu
schaffen.
Die Mobilisierung der Investitionen erfordert hohe verfügbare Eigenmittel. Die KfW weist darauf hin, dass es
auf der Eigenkapital-/Mezzanine-Seite eine Angebotslücke in der Förderlandschaft gibt (vgl. https://sustainable-
finance-beirat.de/wp-content/uploads/2023/11/SFB_Diskussionspapier_KMU_Transformationsfinanzie-
rung_2023.pdf), die über einen Mittelstand-Fonds geschlossen werden sollte. Auch Bürgschaften
helfen KMU bei der Finanzierung von Investitionen, indem sie das Risiko für die Hausbank senken, insbesondere
wenn eigene Sicherheiten fehlen. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Corona-Pandemie wurde
den Bürgschaftsbanken vom Bund über eine Anpassung der Rückbürgschaftserklärung temporär eine
Eigenkompetenz bei der Vergabe von Bürgschaften gewährt, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und
KMU bei der Finanzierung ihrer Vorhaben effektiver zu unterstützen. Infolge der Gewährung dieser
Eigenkompetenz kam es nicht zu höheren Ausfällen.
Mittelständische Unternehmen sind Unternehmen mit in der Regel weniger als 500 Angestellten (www.iw-
koeln.de/themen/unternehmen-und-maerk-te/mittelstand.html#:~:text=Resilienz%20des%20Mittelstands%20-
in%20Krisenzeiten,an%20Marktver%C3%A4nderungen%20anpassen%20zu%20k%C3%B6nnen.), die sich
zumeist durch eine Vereinigung von Eigentum und Leitung sowie einer langfristigen, generationenübergreifenden
unternehmerischen Tätigkeit auszeichnen.
Dem KfW Mittelstandsatlas 2024 lässt sich entnehmen, dass 99,95 % der Unternehmen in Deutschland kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) sind und diese ca. 52 % aller Erwerbstätigen in Deutschland beschäftigten
(www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandsatlas/
Mittelstandsatlas-2024/KfW-Mittelstandsatlas-2024.pdf).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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