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Mittelstand jetzt stärken

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3047 · Antrag · Original ↗

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Mittelstand jetzt stärken [Antrag der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Jeanne Dillschneider, Dr. Armin Grau, Julian Joswig, Lamya Kaddor, Michael Kellner, Rebecca Lenhard, Swantje Henrike Michaelsen, Claudia Müller, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Sylvia Rietenberg, Dr. Sebastian Schäfer, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittelstand jetzt stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Millionen von Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen, die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen. Mittelstand und Handwerk sind das Fundament unseres Standorts. Dennoch wird der Mittelstand von der Bundesregierung – entgegen aller Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hätte die Bundesregierung die Chance gehabt, tausende Betriebe mit Aufträgen für Straßenbau, sanierte Schulen und Klimaschutz zu stärken und damit die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Stattdessen nutzt sie das Geld, um Haushaltslöcher zu stopfen und Ausgaben ohne Zukunftswert zu tätigen. Die Bundesregierung hat es verpasst, die strukturellen Herausforderungen des Mittelstands konsequent anzugehen. Bürokratische Hürden, unzureichende digitale Infrastruktur, Fachkräftemangel, unbesetzte Ausbildungsstellen und fehlende Investitionsanreize bremsen insbesondere kleinere Betriebe aus. Die Lage ist ernst: Tausende Arbeitsplätze und die Zukunft vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) stehen auf dem Spiel. Viele KMU können ihre Zahlungsfähigkeit nur schwer sichern, da die Eigenkapitalquoten rückläufig sind. Umsatzrückgänge oder unerwartete Ausgaben sind für kleinere Unternehmen oft nicht so einfach abzufedern – in der Zeit der Polykrisen muss die Bundesregierung ihnen deshalb den Rücken stärken. Die Bundesregierung hat aber die bestehenden Probleme der Betriebe bislang teilweise sogar noch verschärft. Die Abschottungspolitik an den Grenzen, Debatten über das Stadtbild im Kontext von Migration und eine Verschleppung der Entbürokratisierung von Fachkräfteeinwanderung schrecken Fachkräfte ab und senden das falsche Signal an qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland. Geflüchtete stellen ein großes Potenzial zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs dar und nehmen überdurchschnittlich häufig Beschäftigungen in Engpassberufen auf, doch das komplexe Beschäftigungserlaubnisverfahren bei Aufenthaltsgestattung oder Duldung belastet die Deutscher Bundestag Drucksache 21/3047 21. Wahlperiode 02.12.2025 Verwaltung, schreckt Arbeitgeber*innen ab und führt durch lange Bearbeitungszeiten zum Verlust von Arbeitsplatzangeboten. Die fehlende Stromsteuersenkung für alle Unternehmen belastet insbesondere energieintensive kleine und mittlere Betriebe, etwa aus dem Handwerk. Hinzu kommt eine Kommunikationspolitik, die Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert, anstatt Vertrauen in einen nachhaltigen Wandel zu schaffen. Damit verpasst die Bundesregierung nicht nur die Chance, den Mittelstand als Motor der sozial-ökologischen Wende zu nutzen, sondern riskiert auch, seine Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit dauerhaft zu schwächen. Die Bundesregierung muss das gigantische Potenzial des deutschen Mittelstands, der vielen engagierten und innovativen Betriebe, insbesondere auch für regionale Wirtschaftskreisläufe, erkennen und jetzt sofort handeln. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Stromsteuer sofort und dauerhaft wie angekündigt für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken; 2. Unternehmen, insbesondere KMU, beim Umstieg von fossiler Wärme auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion gezielt zu unterstützen und dafür den Anwendungsbereich der Klimaschutzverträge deutlich auszuweiten und Klimaschutzverträge noch mittelstandsfreundlicher auszugestalten, indem zum Beispiel Amortisationszeiten verkürzt werden; 3. Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und zu entbürokratisieren, damit Unternehmen sowohl große Stromverbraucher als auch unternehmenseigene erneuerbare Erzeugungsanlagen schneller anschließen können. Um auch in vollen Netzregionen schnell Netzanschlüsse zu erhalten, sollten Unternehmen einen Anspruch auf flexible Netzanschlussverträge haben; 4. effektiv Bürokratie abzubauen und dafür das bewährte Instrument der Praxis- Checks, das effektiv Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen und die Machbarkeit insbesondere für kleine und Kleinstunternehmen zum Maßstab zu machen; 5. über das Unternehmensbasisdatenregister das „Once-Only“-Prinzip konsequent anzuwenden, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer Daten grundsätzlich nur einmal bei der Verwaltung angeben müssen, um KMU zu entlasten und eine bürokratiearme, schnelle und effiziente Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen zu ermöglichen; 6. ein modernes, innovationsfreundliches Vergaberecht umzusetzen, das KMU und Startups faire Chancen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge bietet. Dazu sollen bürokratische Hürden abgebaut und Eignungsprüfungen mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Der Losgrundsatz soll weiterhin als Regelfall gelten und zugleich praxistauglich flexibilisiert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass mittelständische Interessen besonders bei Unteraufträgen wirksam gewahrt bleiben. Bei der Vergabe von IT-Aufträgen ist dabei zu achten, dass Abhängigkeiten reduziert werden und die digitale Souveränität gestärkt wird, zum Beispiel durch einen Vorzug von freier und offener Software vor Anwendungen deren Quellcode nicht offen liegt; 7. kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fördermitteln zu vereinfachen, indem die Förderdatenbank des Bundes entschlossen zu einem vollständig zentralisierten Portal für alle Förderprogramme des Bundes und wo möglich auch der Länder mit einheitlicher Antragstellung und standardisierten Verfahren weiterentwickelt wird und dabei insbesondere vermeidbaren Verwaltungsaufwand für KMU zu identifizieren und zu streichen; 8. kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben im Bereich der digitalen, klimaneutralen und ressourcenfreundlichen Transformation zu unterstützen, indem über den Aufbau eines KfW-Mittelstandsfonds bei eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Instrumenten bestehende Finanzierungslücken geschlossen und Bürgschaftsbanken besser in die Lage versetzt werden, finanzielle Sicherheiten für Gründungen, Nachfolgen und Investitionsvorhaben zu bieten, die nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Hierfür sollte Bürgschaftsbanken wieder eine Eigenkompetenz zur Bewilligung von Bürgschaften gewährt werden, idealerweise bis zu 500.000 Euro, um Verfahren zu vereinfachen, und die Erhöhung der Obergrenzen der von den Bürgschaftsbanken übernommenen Bürgschaften für Kredite von derzeit 2 auf 3 Mio. Euro geprüft werden; 9. die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zu erhalten, nicht zu kürzen und zugleich auszubauen, indem insbesondere die weichen Standortfaktoren in strukturschwachen, demografisch besonders betroffenen und vom Fachkräftemangel geprägten Regionen gezielt gestärkt werden. Dazu soll der Förderbereich „regionale Daseinsvorsorge“ in der GRW ausgeweitet und verstetigt werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und kleine sowie mittlere Unternehmen nachhaltig zu unterstützen. Insgesamt soll bei dem Ausbau der GRW und der Auswahl der Fördergebiete neben den aktuellen Kriterien auch eine vorausschauende Förderpolitik relevant sein, sodass absehbare zukünftige Transformationsbedarfe in bestimmten Regionen berücksichtigt werden können; 10. das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auch zum einen konsequent in Erhalt und Sanierung von Straßeninfrastruktur, sowie den Ausbau, Erhalt und Sanierung der Schieneninfrastruktur auch in strukturschwachen Regionen, zu investieren, um die Resilienz der Lieferketten mittelständischer Unternehmen auch jenseits von Ballungszentren zu stärken und zum anderen die Zusätzlichkeit bei Investitionen in den Vordergrund zu stellen, um neue Wertschöpfungsketten zu schaffen; 11. den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser und dem neusten Mobilfunkstandard durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, den Einsatz alternativer Verlegemethoden und der Förderung von Open Access mit höchster Priorität voranzutreiben; 12. das Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung (AI Act) zeitnah in den Deutschen Bundestag einzubringen, um klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen und so Grundrechte zu schützen und zugleich Innovationen zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken; 13. die Unternehmen, gerade KMU sehr viel stärker dabei zu unterstützen, robuste IT-Sicherheitsstandards zu etablieren und die digitalen Kompetenzen im Mittelstand systematisch zu stärken, insbesondere durch unabhängige Beratungsstrukturen und eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung und stärkere Vernetzung der Mittelstandsdigitalzentren; 14. insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, Daten unter Beachtung von Datenschutz und IT-Sicherheit besser zu erheben, zu analysieren und zu teilen, beispielsweise durch die Etablierung von Datentreuhändermodellen, das Fördern von sektorspezifischen Datenräumen, der Gründung eines Dateninstitut, dem Teilen von Mustervertragsklauseln und Best Practices und einer praxisbezogenen Umsetzung des Data Act; 15. die konsequente Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) sicherzustellen und die entsprechenden Aufsichtsstrukturen zu stärken, um so die Marktmacht großer Digitalkonzerne wirksam zu begrenzen und faire Wettbewerbschancen auch für KMU zu fördern; 16. die Unternehmen, gerade KMU sehr viel stärker dabei zu unterstützen, beispielsweise durch den Auf- und Ausbau von Redundanzen, resilienter zu werden, durch eine kohärente Umsetzung der beiden EU-Richtlinien für einen verbesserten, zukünftig einheitlichen Schutz digitaler und physischer kritischer Infrastruktur zu sorgen und vor allem die vielen, neu unter die Gesetzgebung fallenden KMU bei der Umsetzung zu unterstützen, beispielsweise durch die Etablierung eines sog. „one stop shop“-Verfahrens; 17. die Fach- und Arbeitskräftegewinnung für mittelständische Unternehmen zu vereinfachen, indem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent weiterentwickelt und die angekündigten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von Wartezeiten und bürokratischen Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hierbei ist die auskömmliche Finanzierung des „Förderprogramms Integration durch Qualifizierung“ unerlässlich, damit die Integration von Arbeitskräften mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen häufiger in eine nachhaltige und bildungsadäquate Beschäftigung münden kann; 18. die Arbeitskräfteeinwanderung aus dem Ausland durch die zeitnahe Inbetriebnahme einer effektiven „Work and Stay“-Agentur zu vereinfachen und zu beschleunigen; 19. lokale Netzwerke zwischen Arbeitgeber*innen, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern und auszubauen, um Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, gute Praxis zu unterstützen und das Kommen und Bleiben von Arbeitskräften aktiv zu fördern: 20. das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen beim Westbalkankontingent jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten; 21. die Prozesse zur Beschäftigungsbedingungsprüfung bei der Bundesagentur für Arbeit zu evaluieren mit dem Ziel, die Prüfung effizienter zu gestalten, sodass Arbeits- und Fachkräfte schneller ihre Tätigkeiten aufnehmen können und Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten; 22. Unternehmertum wieder attraktiver zu machen und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe bei der Herausforderung der Unternehmensnachfolge zu unterstützen, beispielsweise über regionale, digitale Matchingplattformen, und die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte neue Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ umgehend einzuführen; 23. Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge auch für Frauen attraktiver zu gestalten und die Ankündigung des Mutterschutzes für Selbstständige aus dem Koalitionsvertrag schnellstmöglich umzusetzen; 24. die Rahmenbedingungen für Ausbildung im Handwerk und Mittelstand zu verbessern, in dem u. a. die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Ausbildung gestärkt wird, z. B. durch die Verrechtlichung des Deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). Meisterbriefe und gleichgestellte Fortbildungen an Fachakademien sollen kostenfrei, das Aufstiegs-BAföG reformiert und die Mindestausbildungsvergütung deutlich angehoben werden. Überbetriebliche Bildungsstätten müssen modernisiert und besser finanziert werden; 25. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Um bei den Arbeitskosten zu entlasten, müssen versicherungsfremde Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, Reformvorschläge insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen, um dort einem weiteren Beitragsanstieg entgegenzuwirken; 26. das Potenzial von gemeinwohlorientiertem Unternehmertum und sozialen sowie nutzerfreundlichen Innovationen ressortübergreifend auszuschöpfen, dafür die „Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ zu aktualisieren und dabei insbesondere Hürden für die Teilnahme an öffentlichen Förderprogrammen bzw. am ERP-Wirtschaftsplangesetz durch Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen; 27. Klimaschutz durch einen wirksamen Mix aus massiven öffentlichen Investitionen, zielgenauen, mittelstandsfreundlichen Förderprogrammen, klarem Ordnungsrecht sowie moderaten und planbaren Preisen umzusetzen. Die ETS I und II dürfen nicht aufgeweicht werden, so dass Planungssicherheit für Unternehmen herrscht. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Der Mittelstand ist der bedeutsamste wirtschaftliche Motor in Deutschland. Mittelständische und Handwerksbetriebe treiben den Klimaschutz voran und sorgen insbesondere in ländlichen Räumen für Arbeitsplätze und Stabilität. Durch regionale Verwurzelung und nachhaltiges Wirtschaften sind KMU der Garant für eine dezentrale und resiliente Wirtschaftsstruktur in Deutschland. 2023 wurden knapp 70 % aller Auszubildenden in Unternehmen mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geschult (www.ifm-bonn.org/statistiken/ mittelstand-im-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/deutschland), ein weiteres Indiz für die herausragende Relevanz des Mittelstands, insbesondere in Zeiten des Fach- und Arbeitskräftemangels. Die KMU erwirtschafteten 2023 2,6 Billionen Euro und damit knapp ein Drittel des gesamten Wirtschaftsumsatzes Deutschlands und rund 20 % des Warenaußenhandels aller Unternehmen (ca. 227 Milliarden Euro) (www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/ deutschland). In den vergangenen Jahren ist der Mittelstand durch interne und externe Krisen zunehmend unter Druck geraten und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches Wirtschaften in Deutschland haben sich signifikant verschlechtert. Bürokratie und Berichtspflichten fordern insbesondere KMU heraus, so dass in den vergangenen Jahren 350.000 neue Stellen in deutschen Unternehmen geschaffen werden mussten (www.ifm-bonn.org/statistiken/ mittelstandim-ueberblick/volkswirtschaftliche-bedeutung-der-kmu/deutschland). Das sind Kosten, die Unternehmen nicht in die eigene Entwicklung und Innovation – und somit nicht produktiv investieren konnten. Unternehmen müssen daher von Bürokratie entlastet werden, indem diese wo möglich abgebaut und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden, ohne das Umweltschutzniveau, Schutzstandards oder wesentliche Beteiligungsrecht abzubauen. Neue, geopolitische Entwicklungen wie der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Engpässe bei Strom und Energie, die erratische Zollpolitik des US-Präsidenten Donald Trump und ein Aufschwung rechtspopulistischer und extremer Kräfte mit einhergehendem Protektionismus verändern und erschweren Produktionsbedingungen und belasten den internationalen Warenhandel. Hinzu kommen zunehmende Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften, die zusammen mit dem demografischen Wandel viele Betriebe vor existenzielle Herausforderungen stellen werden, nicht auf Grund wirtschaftlicher, sondern wegen personeller Probleme. Auch die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Arbeits- und Lohnnebenkosten, stellen – insbesondere personalintensive – Unternehmen in Deutschland vor Herausforderungen und bedrohen sie nicht zuletzt in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem (EU-)Ausland. Viele KMU haben in den vergangenen Jahren in Klimaneutralität, Technologie und Innovation investiert. Sie brauchen nun Planungssicherheit, damit diese Investitionen in die Zukunft sich lohnen und weiterhin getätigt werden. Für eine dezentrale, krisenresiliente und mittelständische Wirtschaftsstruktur in Deutschland auch in Zukunft, ist die Bundesregierung jetzt in der Pflicht, die richtigen Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Mobilisierung der Investitionen erfordert hohe verfügbare Eigenmittel. Die KfW weist darauf hin, dass es auf der Eigenkapital-/Mezzanine-Seite eine Angebotslücke in der Förderlandschaft gibt (vgl. https://sustainable- finance-beirat.de/wp-content/uploads/2023/11/SFB_Diskussionspapier_KMU_Transformationsfinanzie- rung_2023.pdf), die über einen Mittelstand-Fonds geschlossen werden sollte. Auch Bürgschaften helfen KMU bei der Finanzierung von Investitionen, indem sie das Risiko für die Hausbank senken, insbesondere wenn eigene Sicherheiten fehlen. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Corona-Pandemie wurde den Bürgschaftsbanken vom Bund über eine Anpassung der Rückbürgschaftserklärung temporär eine Eigenkompetenz bei der Vergabe von Bürgschaften gewährt, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und KMU bei der Finanzierung ihrer Vorhaben effektiver zu unterstützen. Infolge der Gewährung dieser Eigenkompetenz kam es nicht zu höheren Ausfällen. Mittelständische Unternehmen sind Unternehmen mit in der Regel weniger als 500 Angestellten (www.iw- koeln.de/themen/unternehmen-und-maerk-te/mittelstand.html#:~:text=Resilienz%20des%20Mittelstands%20- in%20Krisenzeiten,an%20Marktver%C3%A4nderungen%20anpassen%20zu%20k%C3%B6nnen.), die sich zumeist durch eine Vereinigung von Eigentum und Leitung sowie einer langfristigen, generationenübergreifenden unternehmerischen Tätigkeit auszeichnen. Dem KfW Mittelstandsatlas 2024 lässt sich entnehmen, dass 99,95 % der Unternehmen in Deutschland kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und diese ca. 52 % aller Erwerbstätigen in Deutschland beschäftigten (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittelstandsatlas/ Mittelstandsatlas-2024/KfW-Mittelstandsatlas-2024.pdf). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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