Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsbildung
Text
Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsbildung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3285
21. Wahlperiode 16.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias
Teich und der Fraktion der AfD
Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale
Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsbildung
Nach einem Bericht der „BILD“-Zeitung vom 31. Oktober 2025 nutzt das ZDF
Fortbildungen, die vom sog. Mediendienst Integration entwickelt wurden
(www.bild.de/politik/inland/interne-kurse-enthuellt-so-sollen-reporter-von-
ardund-zdf-ueber-migration-reden-69035669318b8b65a5894b5b, zuletzt
aufgerufen am 7. November 2025). Das ZDF bestätigte den Erwerb von zwölf Online-
Trainings über die ARD.ZDFmedienakademie. Die Teilnahme sei freiwillig,
die redaktionelle Verantwortung unberührt (https://presseportal.zdf.de/pressemi
tteilung/zdf-weist-vorwuerfe-der-bild-zeitung-zurueck, zuletzt aufgerufen am
7. November 2025). Nach Darstellung der „BILD“ und weiterer Medien (www.
nius.de/medien/news/ard-zdf-schulungen-migration-indoktrination-mediendien
st-integration/e818111b-f40d-4944-a3c5-6fb67da11e07, zuletzt aufgerufen am
7. November 2025) enthalten die Trainings jedoch konkrete Empfehlungen
zum sprachlichen Umgang mit Migrationsthemen, darunter die gezielte
Ausdünnung bestimmter Begriffe und die bevorzugte Verwendung nach Ansicht
der Fragesteller ideologisch geprägter Alternativformulierungen. Aus Sicht der
Fragesteller liegt nahe, dass diese Inhalte auch anderen öffentlich-rechtlichen
oder privaten Rundfunkanstalten zugänglich gemacht wurden, wenngleich
hierzu bislang keine offiziellen Angaben vorliegen. So ist etwa die Deutsche Welle
als Gesellschafter und Gremienmitglied der ARD.ZDF medienakademie zu
nennen, über deren Plattform die betreffenden Fortbildungen angeboten
werden.
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler weist in der genannten
Berichterstattung darauf hin, dass die mittelbare Finanzierung solcher
Fortbildungsangebote durch staatlich geförderte Träger im grundgesetzlich
verankerten Gebot der Staatsferne einen sensiblen Grenzbereich berührt. Staatliche
Stellen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss auf journalistische
Inhalte, Arbeitsweisen oder Sprachregelungen ausüben (www.bild.de/politik/inland/i
nterne-kurse-enthuellt-so-sollen-reporter-von-ard-und-zdf-ueber-migration-rede
n-69035669318b8b65a5894b5b, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025).
Aus Sicht der Fragesteller ist dieser Hinweis zentral, weil die betreffenden
Fortbildungsinhalte durch Strukturen ermöglicht werden, die unmittelbar oder
mittelbar mit Bundesmitteln gefördert werden.
Der Mediendienst Integration wird vom Verein Rat für Migration e. V. getragen
(https://mediendienst-integration.de/ueber-uns.html, zuletzt aufgerufen am
7. November 2025) und durch Mittel der Bundesregierung unterstützt,
insbesondere durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus.
Weitere Förderer sind private Stiftungen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung, die
Robert-Bosch-Stiftung und die Stiftung Mercator. Einzelne Projekte erhalten
zudem Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der
Europäischen Union (https://mediendienst-integration.de/kontakt/foerderung.html,
zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Hierdurch entsteht nach Ansicht der
Fragesteller eine direkte und nachvollziehbare Verbindung zwischen staatlicher
Förderpraxis und den Inhalten eines Angebots, das seinerseits journalistische
Arbeitsweisen konkret beeinflussen kann.
Der Mediendienst Integration bietet Workshops, Web-Trainings,
Pressegespräche und Online-Kurse an und vermittelt Expertenkontakte für redaktionelle
Zwecke (https://mediendienst-integration.de/ueber-uns.html, zuletzt aufgerufen
am 7. November 2025). Nach eigenen Angaben arbeitet er mit
wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Für ein Projekt bewarb der Mediendienst
Integration die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Medien-Tour_Fluechtlin
ge_Arbeitsmarkt.pdf, zuletzt aufgerufen am 7. November 2025). Damit entsteht
ein Geflecht aus staatlich geförderten Projekten, zivilgesellschaftlichen
Akteuren und redaktionellen Strukturen. Aus Sicht der Fragesteller ist diese
Konstellation besonders problematisch, weil die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks gerade als historische Reaktion auf staatliche Propaganda und
gleichgeschaltete Medien geschaffen wurde. Wenn staatlich geförderte
Strukturen bestimmte Sprachregelungen, begriffliche Vorgaben oder Deutungsrahmen
in den redaktionellen Alltag einspeisen, berührt dies unmittelbar die
Pressefreiheit sowie die Funktionsvoraussetzungen einer freien, unvoreingenommenen
öffentlichen Meinungsbildung.
Aus Sicht der Fragesteller zeigt sich zunehmend ein übergeordnetes Muster:
Immer wieder gehen Einflussnahmen auf Sprache, Deutungsrahmen und
journalistische Arbeitsweisen von Akteuren und sog.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus, die dem politisch linken bis linksradikalen Spektrum
zuzuordnen sind – und diese Strukturen werden seit Jahren regelmäßig durch staatliche
Mittel gestützt. Dadurch entsteht aus Sicht der Fragesteller der Eindruck eines
geförderten Netzwerkes, das mit klar erkennbarer politischer Ausrichtung
versucht, in redaktionelle Prozesse hineinzuwirken. Die gebotene Trennung
zwischen staatlicher Förderung, ideologisch agierenden NGOs und unabhängiger
Medienberichterstattung wird nach Auffassung der Fragesteller zunehmend und
in bedenklicher Weise verwischt. Daher ist bei entsprechenden Entwicklungen
in diesem Spannungsfeld nach Ansicht der Fragesteller ein erhöhtes Maß an
Transparenz und Aufklärung erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Inhalt, Zielsetzung und
didaktische Ausrichtung der vom Mediendienst Integration entwickelten
Online-Trainings vor, die über die ARD.ZDF medienakademie angeboten
und vom ZDF erworben wurden, und wenn ja, welche?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang
weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Zugang zu diesen
Trainingsmodulen haben oder diese nutzen, und wenn ja, welche?
3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die
Trainingsmodule des Mediendienstes Integration Empfehlungen zum
Sprachgebrauch, zur Begriffsauswahl oder zur redaktionellen Darstellung
migrationspolitischer Themen enthalten, die geeignet wären, journalistische
Arbeitsweisen zu beeinflussen, und wenn ja, welche?
4. In welcher Höhe wurden seit 2015 Bundesmittel an den Mediendienst
Integration, den Rat für Migration e. V. oder unmittelbar verbundene
Projektträger ausgereicht (bitte nach Jahr, Ressort, Förderprogramm,
Förderhöhe und Zuwendungszweck aufschlüsseln)?
5. Welche spezifischen Zuwendungsauflagen, Evaluationsmechanismen oder
Berichtspflichten waren in den jeweiligen Förderbescheiden vorgesehen?
6. Welche Bundesressorts oder Bundesbehörden traten seit 2015 als
Zuwendungsgeber für Projekte des Mediendienstes Integration oder seiner
Trägerstrukturen auf?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die finanzielle Beteiligung
privater Stiftungen (insbesondere Amadeu-Antonio-Stiftung, Robert-Bosch-
Stiftung, Stiftung Mercator) an Projekten des Mediendienstes Integration,
wenn ja, welche, und stehen diese privaten Förderstrukturen in
programmatischer Wechselwirkung mit Bundesförderungen?
8. Haben Bundesbehörden oder bundesunmittelbare Einrichtungen seit 2015
inhaltlich, organisatorisch oder beratend mit dem Mediendienst
Integration kooperiert oder an dessen Veranstaltungen teilgenommen, und wenn
ja, welche?
9. Haben Vertreter von Bundesbehörden seit 2015 an Workshops,
Pressegesprächen, Trainings oder Expertenformaten des Mediendienstes
Integration mitgewirkt, und wenn ja, welche (bitte Anlässe und Funktionen
angeben)?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche personelle
Überschneidungen zwischen dem Mediendienst Integration bzw. dessen
Trägerstrukturen und Bundesbehörden oder bundesnahen Einrichtungen vor,
und wenn ja, welche?
11. Hat die Bundesregierung von der in Medienberichten wiedergegebenen
verfassungsrechtlichen Einschätzung von Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler
Kenntnis, wonach die mittelbare Finanzierung journalistischer
Fortbildungen durch staatlich geförderte Organisationen das Gebot der Staatsferne
berühren könne?
12. Hat die Bundesregierung zu dieser Einschätzung (vgl. Frage 11)
juristischen Rat eingeholt, insbesondere im Hinblick auf Artikel 5 des
Grundgesetzes (GG), das verfassungsrechtliche Gebot staatlicher Distanz zu
publizistischen Prozessen und die einschlägigen Vorgaben des
Medienstaatsvertrags, und wenn ja, was besagte dieser?
13. Welche verwaltungsinternen Mechanismen bestehen ggf., um bei
Förderentscheidungen sicherzustellen, dass durch Bundesmittel finanzierte
Projekte nicht geeignet sind, mittelbar Einfluss auf redaktionelle
Arbeitsweisen, Sprachregelungen oder publizistische Deutungsmuster zu
nehmen?
14. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, in welchem Umfang
Medienredaktionen die vom Mediendienst Integration bereitgestellten
Expertenverzeichnisse, Ansprechpartner oder Gutachterlisten nutzen, und wenn
ja, welche?
15. In welcher Höhe flossen seit 2015 Bundesmittel in Projekte, die der
Vermittlung fachlicher Expertise für Medienberichterstattung im Themenfeld
Migration dienen, und bestehen dabei strukturelle Überschneidungen mit
Angeboten des Mediendienstes Integration?
16. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob Inhalte,
Schulungsmaterialien oder Handreichungen, die im Rahmen durch
Bundesmittel geförderter Projekte erstellt wurden, später von Medienanstalten oder
Redaktionen als Grundlage redaktioneller Entscheidungen oder Leitlinien
verwendet wurden, und wenn ja, welche?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die politische Ausrichtung
derjenigen Organisationen, die im Bereich Migration, Integration und
Antidiskriminierung regelmäßig Bundesmittel erhalten und zugleich
öffentlichkeitswirksam auf mediale Deutungsprozesse einwirken, und wenn ja,
welche?
18. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob durch
Bundesmittel geförderte Organisationen des linken oder linksradikalen Spektrums
systematisch Einfluss auf Sprachregelungen, Begriffsbilder oder
thematische Schwerpunktsetzungen in der medialen Berichterstattung nehmen,
und wenn ja, welche?
19. Bestehen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Bundesförderungen in
diesem Bereich weltanschaulich neutral bleiben und nicht strukturell
bestimmte politische Strömungen begünstigen, und wenn ja, welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob durch die Kombination
staatlicher Förderpraxis und der Tätigkeit bestimmter Akteure ein
faktisches Netzwerk entstanden sein könnte, das einseitig politisch
ausgerichtete Deutungsmuster in mediale Prozesse einspeist, und wenn ja, welche?
21. Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um eine klare
Trennung zwischen staatlicher Förderpraxis, zivilgesellschaftlichen
Akteuren mit politischer Agenda und unabhängiger journalistischer Tätigkeit
dauerhaft sicherzustellen, und wenn ja, welche?
22. Bestehen in den Bundesressorts, hier insbesondere im Haus des
Staatsministers für Kultur und Medien sowie der Integrations- und
Antirassismusbeauftragten, Mechanismen, um bei Förderung zivilgesellschaftlicher
Projekte eine mögliche mittelbare Wirkung auf journalistische Inhalte und
redaktionelle Prozesse auszuschließen, und wenn ja, welche?
23. Bezieht die Bundesregierung bei Förderentscheidungen die
verfassungsrechtliche Vorgabe der Staatsferne des Rundfunks als Prüfkriterium ein,
wenn Projekte direkt oder indirekt auf Medienakteure oder redaktionelle
Arbeitsprozesse einwirken sollen, und wenn ja, auf welche Art und
Weise?
24. Ist die Bundesregierung der Frage nachgegangen, ob durch staatlich
geförderte Organisationen bereitgestellte Schulungsmaterialien, die gezielt
Sprachverwendung in der Berichterstattung adressieren, das in Artikel 5
GG geschützte Gebot der Staatsferne mittelbar berühren können, und
wenn ja, zu welcher Bewertung ist sie gelangt?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob staatlich geförderte
Akteure Einfluss auf Deutungsrahmen (sog. Framing), Priorisierung oder
sprachliche Normierung im Bereich journalistischer Berichterstattung
ausgeübt haben oder ausüben könnten, und wenn ja, welche?
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um künftig auszuschließen, dass
Bundesmittel in Strukturen fließen, die aufgrund ihrer inhaltlichen
Ausrichtung geeignet sein könnten, journalistische oder publizistische
Unabhängigkeit mittelbar zu tangieren, und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob über Jahre der Förderung
hinweg ein struktureller Einflusspfad entstanden ist, der geeignet sein
könnte, die Funktionsvoraussetzungen der freien Presse (Artikel 5
Absatz 1 Satz 2 GG) zu beeinträchtigen, und wenn ja, welche?
Berlin, den 13. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Alexander Gauland (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Erwin Renner (Kleine Anfrage)
- asked ← Matthias Helferich (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Ronald Gläser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Teich (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Götz Frömming
- authored ← Martin Erwin Renner
- part_of_vorgang → Staatlich geförderte Organisationen und ihr möglicher Einfluss auf die mediale Berichterstattung und Debatte sowie die öffentliche Meinungsb (Kleine Anfrage)