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Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930)

dip / drucksache 12.05.2026 · WP 21 · 21/5903 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5903 21. Wahlperiode 12.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-Ziesing, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite „Make it in Germany“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930) Die Bundesregierung stellt seit 2012 über die Internetseite „Make it in Germany“ Informationen für Ausländer bereit, die eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten. Die Internetseite ist derzeit in den Sprachen Deutsch (www.make-it-in-germany.com/de/), Englisch (www.make-it-in-germany.com/ en/), Französisch (www.make-it-in-germany.com/fr/) und Spanisch (www.mak e-it-in-germany.com/es/) verfügbar. Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite „Make it in Germany“ “ auf Bundestagsdrucksache 21/4165 hat die Bundesregierung am 23. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4930 geantwortet. In der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/4930, in der nach den konkreten Berufsangeboten gefragt wurde, die in direktem Zusammenhang mit der Plattform „Make it in Germany“ ausländischen Interessenten unterbreitet wurden, konstatiert die Bundesregierung, dass „Make it in Germany“ eine Informationsplattform sei und keine Berufsangebote vermittle. Dies begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/4930 damit, dass Kontaktanfragen über „Make it in Germany“ an die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weitergeleitet werden, die seit Dezember 2014 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Für die Fragesteller ergeben sich daraus weitere Fragen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie ermittelt die Bundesregierung, ob aus den über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen konkrete Vermittlungen zu Berufsangeboten erfolgten? 2. Wie ermittelt die Bundesregierung, ob die über „Make it in Germany“ gestellten Kontaktanfragen in der Erteilung einer Arbeitserlaubnis resultierten? 3. Wie viele Berufsangebote wurden als Folge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, seit 2014 an Ausländer vermittelt, die zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland geführt haben (bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahren und gesamt sowie nach Berufszweig, Staatsangehörigkeit und Art der erteilten Arbeitserlaubnis aufgliedern)? 4. Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Bezug nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II und SGB III] und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)? 5. Wie viele der Ausländer, die seit 2014 Beratungsgespräche über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ geführt haben, erhielten eine Arbeitserlaubnis in Deutschland (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuelle Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr und gesamt, Beratungsleistungen und Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen auflisten)? 6. Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines Beratungsgesprächs über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, SGB‑II-Bezug, SGB‑III-Bezug und derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)? 7. Welche Kosten sind dem Bund durch den Betrieb der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ seit 2014 entstanden (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr, Kosten und Gesamtkosten auflisten)? Berlin, den 7. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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