Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930)
Text
Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4930)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5903
21. Wahlperiode 12.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Jan Feser, Kerstin Przygodda,
Lukas Rehm, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-Ziesing, Marc Bernhard und
der Fraktion der AfD
Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland
durch die Internetseite „Make it in Germany“
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4930)
Die Bundesregierung stellt seit 2012 über die Internetseite „Make it in
Germany“ Informationen für Ausländer bereit, die eine Beschäftigung in Deutschland
aufnehmen möchten. Die Internetseite ist derzeit in den Sprachen Deutsch
(www.make-it-in-germany.com/de/), Englisch (www.make-it-in-germany.com/
en/), Französisch (www.make-it-in-germany.com/fr/) und Spanisch (www.mak
e-it-in-germany.com/es/) verfügbar.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Maßnahmen der
Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die
Internetseite „Make it in Germany“ “ auf Bundestagsdrucksache 21/4165 hat die
Bundesregierung am 23. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4930
geantwortet. In der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/4930, in der nach
den konkreten Berufsangeboten gefragt wurde, die in direktem Zusammenhang
mit der Plattform „Make it in Germany“ ausländischen Interessenten
unterbreitet wurden, konstatiert die Bundesregierung, dass „Make it in Germany“ eine
Informationsplattform sei und keine Berufsangebote vermittle. Dies begründet
die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 21/4930 damit, dass Kontaktanfragen über „Make it in Germany“ an die
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ weitergeleitet werden, die seit
Dezember 2014 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der
Bundesagentur für Arbeit betrieben wird. Für die Fragesteller ergeben sich
daraus weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ermittelt die Bundesregierung, ob aus den über „Make it in Germany“
gestellten Kontaktanfragen konkrete Vermittlungen zu Berufsangeboten
erfolgten?
2. Wie ermittelt die Bundesregierung, ob die über „Make it in Germany“
gestellten Kontaktanfragen in der Erteilung einer Arbeitserlaubnis
resultierten?
3. Wie viele Berufsangebote wurden als Folge eines Beratungsgesprächs, das
über „Make it in Germany“ zustande kam, seit 2014 an Ausländer
vermittelt, die zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland geführt haben
(bitte in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Jahren und gesamt sowie
nach Berufszweig, Staatsangehörigkeit und Art der erteilten
Arbeitserlaubnis aufgliedern)?
4. Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines
Beratungsgesprächs, das über „Make it in Germany“ zustande kam, eine
Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert
(bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste
Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Bezug nach dem
Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch [SGB II und SGB III] und
derzeit keine Arbeitserlaubnis in Deutschland aufgliedern)?
5. Wie viele der Ausländer, die seit 2014 Beratungsgespräche über die Hotline
„Arbeiten und Leben in Deutschland“ geführt haben, erhielten eine
Arbeitserlaubnis in Deutschland (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 –
hilfsweise der aktuelle Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach
Jahr und gesamt, Beratungsleistungen und Erteilung von
Aufenthaltsgenehmigungen auflisten)?
6. Wie haben sich die Ausländer, die seit 2014 infolge eines
Beratungsgesprächs über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ eine
Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben, in den deutschen
Arbeitsmarkt integriert (bitte mit Stand zum 31. Dezember 2025 – hilfsweise der
aktuellste Datenstand – in einer maschinenlesbaren Tabelle nach Ausübung
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit,
SGB‑II-Bezug, SGB‑III-Bezug und derzeit keine Arbeitserlaubnis in
Deutschland aufgliedern)?
7. Welche Kosten sind dem Bund durch den Betrieb der Hotline „Arbeiten
und Leben in Deutschland“ seit 2014 entstanden (bitte mit Stand zum
31. Dezember 2025 – hilfsweise der aktuellste Datenstand – in einer
maschinenlesbaren Tabelle nach Jahr, Kosten und Gesamtkosten auflisten)?
Berlin, den 7. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Marc Bernhard (Kleine Anfrage)
- asked ← René Springer (Kleine Anfrage)
- asked ← Robert Teske (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Stephan (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrike Schielke-Ziesing (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← René Springer
- authored ← Robert Teske
- part_of_vorgang → Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung aus dem Ausland durch die Internetseite "Make it in Germany" (Nachfrage zur Antwort de (Kleine Anfrage)