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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/159)

dip / drucksache 05.06.2025 · WP 21 · 21/426 · Antwort · Original ↗

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Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/159) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/426 21. Wahlperiode 05.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/159 – Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten (lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.). Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen (ebd.). Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches für bis zu 6 Monaten die Arbeit in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit sogenannte externe Berater. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung vom 18. Juni 2008 werden alle externen Personen in dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, die unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sind. Seit 2020 ist der Bericht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben. Diese regelmäßige Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte werden jährlich dem Finanz- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit vor. Die Berichte ab 2014 sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/ moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-perso nen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei Bedarf eingesehen werden. Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine Informationen zum Einsatz externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw. Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden können. Darüber hinaus können die erbetenen Angaben für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit der Erhebung verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Um die Angaben zu erarbeiten, müssten im BMWE etwa 100 bis 200 infrage kommende Akten gesichtet werden. Bei einem Zeitaufwand pro Akte (ca. 400 bis 500 Seiten) von etwa 2 Stunden würde nur für diesen Teil der Anfrage ein Zeitaufwand von 200 bis 400 Stunden anfallen, also 48 Vollzeitarbeitstage. Ausgehend von Beschäftigten des mittleren Dienstes mit einem Stundenlohn ab 28 Euro zuzüglich. Personalnebenkosten in Höhe von mindestens 37 Prozent würde die Recherche nur hierfür fünfstellige Beträge an Kosten generieren und zeitlich beim Einsatz von zwei Beschäftigten entsprechend lang andauern, abgesehen davon, dass Personal – insbesondere im mittleren Dienst – wenn überhaupt nur sehr begrenzt zur Verfügung steht bzw. dafür eingesetzt werden könnte. Innerhalb der Regelfrist von 14 Tagen ist die Durchsicht dann mit zwei MD- Kräften gar nicht zu leisten, weil auf jede dann 24 Arbeitstage entfielen. Mit Blick auf den zahlenmäßig geringen Einsatz externer Personen wäre eine solche Archivrecherche im Verhältnis zu dem Informationsinteresse und dem möglichen Erkenntnisgewinn zudem nicht verhältnismäßig. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den Zeitraum ab 2008. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht. Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der Besoldungsgruppe gemacht. 1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis heute im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) (früher: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) tätig (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMWE vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verweisen. 2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006 bis heute im BMWE an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen mitgewirkt bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw. abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMWE vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig: • Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, • leitende Funktionen, • Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, • Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis, • Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen wird, • Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006 bis heute Führungsfunktionen im BMWE wahr bzw. hatten diese inne (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMWE vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 2, Spiegelstrich 2 verwiesen und im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMWE verfügten bzw. verfügen seit 2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises, Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts gewährt worden ist, aufschlüsseln)? Externe Personen erhielten bzw. erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihres Einsatzes im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Hausausweis, der allerdings allein keinen Zutritt zum Deutschen Bundestag gewährte bzw. gewährt. In begründeten Einzelfällen konnte oder kann externen Personen für einen befristeten Zeitraum ein Bundestagsausweis ausgestellt werden. Dazu und im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. 5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMWE im ersten Quartal 2025 ins BMWE zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMWE im ersten Quartal 2025 ins BMWE zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMWE im ersten Quartal 2025 ins BMWE zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? 8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMWE im ersten Quartal 2025 ins BMWE zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen. Die erfragten Angaben können der Anlage* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/416 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anlage 21/159 Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD Fraktion betr. „Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“, BT-Drucksache 21/159 Datum Ort Beteiligte BMWK Unternehmen / Unternehmer, Organisation, Verband Gegenstand des Gesprächs / Titel der Veranstaltung Öffentlich keit beteiligt (ja/ nein) Höhe der Kosten 21.01.2025 bcc Berlin Congress Center GmbH BM Handelsblatt Rede / Handelsblatt Energie-Gipfel 2025 Ja 21.01.2025 Max-Liebermann Haus BM German Dream „German Dream Lunch“; Vielfalt und Teilhabe als Schlüssel für Fortschritt und Innovation am Wirtschaftsstandort Deutschland, Bedeutung der Demokratie nein 22.01.- 23.01.2025 Davos BM Vestas Gespräch mit Henrik Andersen, CEO und GSVP Morten Dyrholm nein 22.01.- 23.01.2025 Davos BM Fresenius SE & Co. KGaA Gespräch mit CEO Michael Sen, und Sven Pucknat, Head of Executive Situation Management nein Anlage 21/159 22.01.- 23.01.2025 Davos BM Qualcomm; Qualcomm Technology Licensing sowie EMEA Gespräch mit Christiano Amon, CEO und Alex Rogers, President Global Affairs; Wassim Chourbaji, Senior Vice President Government Affairs nein 22.01.- 23.01.2025 Davos BM u.a. Volvo, Siemens Energy, Vestas, Naftogaz, Bank of America, SAP, VELUX CEO Roundtable „CEO’s for Ukraine” nein 28.01.2025 Axel Springer Hochhaus BM Axel Springer Verlag Rede / WELT-Wirtschaftsgipfel ja 15.02.2025 München BM Siemens Energy; Breakthrough Energy and Sustainability; Equinor Münchner Security Conference; Teilnahme am Roundtable „Energy Resilience Leadership Group“ nein 15.02.2025 München BM Alphabet & Google Gespräch mit Sundar Pichai, CEO nein 15.02.2025 München BM Krauss-Maffei-Wegmann Gespräch mit Ralf Ketzel CEO nein 15.02.2025 München BM McCain Dinner Allgemeine Wirtschaftsthemen nein 15.02.2025 München BM Meta Gespräch mit Nick Clegg, President of Global Affairs nein 15.02.2025 München BM Kieler Institut für Weltwirtschaft Gespräch mit Moritz Schularick Präsident nein Anlage 21/159 15.02.2025 München BM US-Botschaft, BDI und AmCham für die US- Kongressdelegation Lunch nein 12.03.2025 München BM Standbesuche: Innovations- und Robotikparcours CONBOTICS - EXEMPLA - Bauinnung Nürnberg - Deutscher Gewerkschaftsbun d und IG Metall Panel mit Jörg Dittrich (Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks) und Franz Xaver Peteranderl (Präsidenten des Bayerischen Handwerkstages) Internationale Handwerksmesse (IHM) ja Anlage 21/159 20.03.2025 Berliner Renaissance Theater, Knesebeckstraße 100, 10623 Berlin BM Rohwolt Verlag Gespräch mit Herfried Münkler iRd Buchpremiere "Macht im Umbruch. Deutschlands Rolle in Europa und die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts" ja 24.03.2025 Rambøll Group A/S, Hannemanns Allé 53, DK-2300 Copenhagen S - meetingroom Boardroom BM Rambøll Group A/S Gespräch mit Jens-Peter SAUL, Präsident und CEO von Rambøll Group A/S, Denmark nein 26.03.2025 BMWK BM VCI Gespräch mit VCI-Präsident Steilemann nein 15.01.2025 Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt St-Ebene Lufthansa Group Lufthansa Group Neujahrskonzert 2025 Ja Keine 22.01.2025 Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt St-Ebene Bayerische Landesvertretung in Berlin Neujahrskonzert 2025 Ja Keine Anlage 21/159 13.02.2025 Berlinale Palast, Marlene-Dietrich- Platz 1, 10785 Berlin St-Ebene 75. Internationale Filmfestspiele Berlin Eröffnung 75. Berlinale Ja Keine 25.02.2025 Weltwirtschaft am Haus der Kulturen der Welt St-Ebene Rheinische Post Hauptstadtempfang der Rheinischen Post Ja Keine 26.02.2025 Frederick`s, Bellevuestraße 1, 10785 Berlin St-Ebene Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Presidental Reception des BDI ja Keine 09.01.2025 BMWK, Büro St N St-Ebene Bernard Gustin, CEO Elia Group + Herrn Stefan Kapferer, 50hertz Antrittsgespräch Hr. Gustin Nein / 16.01.2025 EUREF-Campus am Wasserturm (EUREF-Campus 1-25, 10829 Berlin) St-Ebene Wolfgang Axthelm, Geschäftsführer BEE Mona Neubaur, Ministerin Wirtschaft, Energie, Klima, Land NRW, stellv. Ministerpräsidentin des Landes NRW Prof. Dr, Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) Gerd Schöller, CEO Schoenergie GmbH & Co. KG Teilnahme am ENERGIEDIALOG, Keynote „Das Fundament der Energiewende ist gefestigt“ und anschließend Dialog Ja / Anlage 21/159 Dr. Anne Bendzulla, Vorstandsmitglied ENERTRAG SE 20.02.2025 VKU, Forum, Invalidenstraße 91 [Präsenz] St-Ebene Dr. Rebecca Reischuk, Geschäftsführerin der Bielefelder Netz GmbH Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU VKU-Netzforum Ja / 06.01.2025 Virtuell St-Ebene World Fund DEU Batterie-Ökosystem nein - 14.01.2025 Präsenz, BMWK St-Ebene Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. SVI-Strategie nein - 17.01.2025 Virtuell St-Ebene Global Foundries Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein - 22.01.2025 Telefon St-Ebene Mercedes Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein - 10.02.2025 Telefon St-Ebene Mercedes Bericht aus BRX-Sitzung vom 30.01./Automobilindustrie nein - 28.02.2025 Telefon St-Ebene 50Hertz Governance nein - 11.03.2025 Präsenz St-Ebene Konrad-Adenauer-Stiftung Café Kyiv Ja - 13.03.2025 Telefon St-Ebene IG Metall Verteidigungsindustrie nein - Anlage 21/159 25.03.2025 Präsenz St-Ebene euRobotics und Fraunhofer- Gesellschaft Treffen der europäischen Robotik-Community -Motto: „Boosting the Synergies between Robotics and AI for a stronger Europe” ja Hinflug: 513,47€ Rückfahrt (Deutsche Bahn): 6,50€ (Platzrese rvierung) 26.03.2025 Telefon St-Ebene DHL Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein - 31.03.2025 Telefon St-Ebene 50Hertz Governance nein - 07.01.2025 Potsdam PSt-Ebene IHK Potsdam Austausch zu Wasserstoff Nein / 09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene Bluu Seafood Unternehmensbesuch Ja / 09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene Infinite Roots® Unternehmensbesuch Ja / 09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene traceless Baustellenbesichtigung neue Demoanlage Ja / 30.01.2025 Berlin PSt-Ebene Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie Keynote ArGeZ-Forum Ja / 04.02.2025 Korbußen PSt-Ebene Bikar-Metalle GmbH Spatenstich Ja / 17.02.2025 Neuenhagen PSt-Ebene 50Hertz Inbetriebnahmefeier der Uckermarkleitung Ja / Anlage 21/159 19.02.2025 Spreetal PSt-Ebene Lausitzrunde Net Zero Valley Lausitz, Wasserstoff und kommunale Wärmeplanung Ja / 27.03.2025 Berlin PSt-Ebene KOWID Tagung zu Finanzierung der Energietransformation Ja / Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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