Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/159)
Text
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/159)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/426
21. Wahlperiode 05.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, René Springer,
Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/159 –
Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in
großem Umfang Mitarbeiter von Unternehmen und Unternehmensverbänden
arbeiten (lobbypedia.de/wiki/Lobbyisten_in_ministerien). Die Mitarbeiter
wurden weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern bezahlt, zumeist große
Unternehmen und Wirtschaftsverbände (ebd.). In den Bundes- und
Landesministerien arbeiten diese Mitarbeiter an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre
Arbeitgeber regulieren sollen. Darüber hinaus wird diesen externen Mitarbeitern
durch die Einbindung in die Verwaltungsabläufe der Legislativen ein
umfassender Einblick in interne Arbeits- und Beratungsprozesse gewährt (ebd.).
Dadurch erhalten sie einen privilegierten Zugang zur Politik und können auf
diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar
machen (ebd.).
Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass Lobbyisten an
Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten (ebd.). Im Juli
2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser
sogenannten externen Mitarbeiter deutlich einschränkt (ebd.). Allerdings gibt es
bis heute erhebliche Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
Der in den Fragen 1 bis 4 benutzte Begriff des „externen Mitarbeiters“ ist kein
feststehender Begriff. Die Bundesregierung versteht darunter „externe
Personen“, die zum Zwecke des Personalaustausches für bis zu 6 Monaten die Arbeit
in den Bundesministerien kennenlernen können; nicht erfasst sind damit
sogenannte externe Berater.
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von externen Personen
in der Bundesverwaltung vom 18. Juni 2008 werden alle externen Personen in
dem jährlichen Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten
Bundesverwaltung erfasst. Dabei werden alle Daten veröffentlicht, die unter
datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sind. Seit 2020 ist der Bericht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 4. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zum Einsatz externer Personen im jährlichen Integritätsbericht erfasst und
enthält die von den Fragestellern gewünschten Angaben. Diese regelmäßige
Berichtspflicht besteht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Die Berichte
werden jährlich dem Finanz- und Innenausschuss des Deutschen Bundestages
zugeleitet und liegen dem Deutschen Bundestag damit vor. Die Berichte ab 2014
sind auf der Homepage des BMI veröffentlicht (www.bmi.bund.de/DE/themen/
moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/externe-personen/externe-perso
nen-artikel.html). Frühere Berichte waren dort veröffentlicht und können bei
Bedarf eingesehen werden.
Für den Zeitraum 2006 bis Ende 2007 liegen keine Informationen zum Einsatz
externer Personen vor. Der Begriff der externen Personen wurde erst mit
Inkrafttreten der o. g. Verwaltungsvorschrift eingeführt. Damit wurden die Daten
dieser Personengruppe erst seit 2008 erfasst, eine Dokumentations- bzw.
Berichtspflicht gab es vor 2008 nicht. Eine verlässliche Rekonstruktion für den
Zeitraum 2006 bis Ende 2007 ist nachträglich nicht möglich, da nicht gezielt
nach dieser Personengruppe in mittlerweile archivierten Akten gesucht werden
kann, so dass durch Recherche keine belastbaren Ergebnisse erreicht werden
können. Darüber hinaus können die erbetenen Angaben für den Zeitraum 2006
bis Ende 2007 wegen des unzumutbaren Aufwands, der mit der Erhebung
verbunden wäre, nicht ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in
ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht
unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.).
Um die Angaben zu erarbeiten, müssten im BMWE etwa 100 bis 200 infrage
kommende Akten gesichtet werden. Bei einem Zeitaufwand pro Akte (ca. 400
bis 500 Seiten) von etwa 2 Stunden würde nur für diesen Teil der Anfrage ein
Zeitaufwand von 200 bis 400 Stunden anfallen, also 48 Vollzeitarbeitstage.
Ausgehend von Beschäftigten des mittleren Dienstes mit einem Stundenlohn ab
28 Euro zuzüglich. Personalnebenkosten in Höhe von mindestens 37 Prozent
würde die Recherche nur hierfür fünfstellige Beträge an Kosten generieren und
zeitlich beim Einsatz von zwei Beschäftigten entsprechend lang andauern,
abgesehen davon, dass Personal – insbesondere im mittleren Dienst – wenn
überhaupt nur sehr begrenzt zur Verfügung steht bzw. dafür eingesetzt werden
könnte.
Innerhalb der Regelfrist von 14 Tagen ist die Durchsicht dann mit zwei MD-
Kräften gar nicht zu leisten, weil auf jede dann 24 Arbeitstage entfielen.
Mit Blick auf den zahlenmäßig geringen Einsatz externer Personen wäre eine
solche Archivrecherche im Verhältnis zu dem Informationsinteresse und dem
möglichen Erkenntnisgewinn zudem nicht verhältnismäßig.
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 beziehen sich deshalb nur auf den
Zeitraum ab 2008.
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die
Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative
„Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des
Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 137, 185 (250)). Aus Sicht
der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle angesichts
der Detailtiefe und des Umfangs der Fragen erreicht.
Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist
(BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das
Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der
parlamentarischen Kontrolle. Es werden daher keine Angaben zu den
teilnehmenden Beamten unterhalb der Staatssekretärsebene und der
Besoldungsgruppe gemacht.
1. Wie viele externe Mitarbeiter waren bzw. sind in den Jahren 2006 bis
heute im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) (früher:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) tätig (bitte
nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
externen Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Benennung des
konkreten Einsatzbereiches, Angabe befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung,
Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das
BMWE vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verweisen.
2. Wie viele und welche der externen Mitarbeiter haben in den Jahren 2006
bis heute im BMWE an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen
mitgewirkt bzw. wirken an ihnen mit (bitte nach Jahr, Anzahl der externen
Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des Mitarbeiters im entsendenden
Unternehmen, Branche, Titel und ggf. Bundestagsdrucksachennummer des
Gesetzentwurfs, an dem der externe Mitarbeiter mitgewirkt hat, Angabe, welche
Passagen auf Vorschlag des externen Mitarbeiters übernommen bzw.
abgelehnt worden sind, Angabe befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis,
Angabe der Dauer der Beschäftigung, Form der Bezahlung, Angabe, ob
und in welcher Höhe eine anteilsmäßige Entlohnung durch das BMWE
vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Gemäß Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in
der Bundesverwaltung ist der Einsatz in folgenden Bereichen nicht zulässig:
• Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten,
• leitende Funktionen,
• Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen,
• Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis,
• Funktionen, deren Ausübung die konkreten Geschäftsinteressen der
entsendenden Stelle unmittelbar berührt; das ist insbesondere der Fall, wenn
die Organisationseinheit der Bundesverwaltung, bei der die externe Person
tätig werden soll, die Aufsicht über die entsendende Stelle wahrnimmt; dies
gilt auch für Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes, bei denen die
externe Person im zeitlichen Zusammenhang mit Ablauf der
Beschäftigungszeit in der Bundesverwaltung voraussichtlich eine Tätigkeit aufnehmen
wird,
• Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1
bis 4 verwiesen.
3. Wie viele und welche externen Mitarbeiter nahmen bzw. nehmen seit 2006
bis heute Führungsfunktionen im BMWE wahr bzw. hatten diese inne
(bitte nach Jahr, Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes
oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Form der Bezahlung, Angabe, ob und in welcher Höhe eine anteilsmäßige
Entlohnung durch das BMWE vorgenommen worden ist, aufschlüsseln)?
Es wird auf die Beantwortung zu Frage 2, Spiegelstrich 2 verwiesen und im
Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4
verwiesen.
4. Wie viele externe Mitarbeiter des BMWE verfügten bzw. verfügen seit
2006 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung über einen
Hausausweis, der ihnen den Zutritt zum Bundestag gestattet (bitte nach Jahr,
Anzahl der externen Mitarbeiter, vorheriger Tätigkeit des externen
Mitarbeiters im entsendenden Unternehmen, Branche, Angabe befristetes oder
unbefristetes Arbeitsverhältnis, Angabe der Dauer der Beschäftigung,
Angabe der Dauer der Zutrittsgewährung aufgrund des Hausausweises,
Angabe, ob der Zugang auch für Feiertage, Wochenenden bzw. für nachts
gewährt worden ist, aufschlüsseln)?
Externe Personen erhielten bzw. erhalten regelmäßig begrenzt für die Zeit ihres
Einsatzes im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen
Hausausweis, der allerdings allein keinen Zutritt zum Deutschen Bundestag
gewährte bzw. gewährt. In begründeten Einzelfällen konnte oder kann externen
Personen für einen befristeten Zeitraum ein Bundestagsausweis ausgestellt
werden. Dazu und im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu
den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
5. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMWE im ersten Quartal
2025 ins BMWE zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der teilnehmenden Unternehmen,
Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
6. Welche Unternehmen bzw. Unternehmer hat das BMWE im ersten Quartal
2025 ins BMWE zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen der
teilnehmenden Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten
Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie
Angabe der Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Bezeichnung des
Formats bzw. Titel der Veranstaltung, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
7. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMWE im ersten Quartal
2025 ins BMWE zu Gesprächen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und Rechtsform der
teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen der teilnehmenden
Unternehmen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der
beteiligten Staatssekretäre und Anzahl der Beamten sowie Angabe der
Besoldungsgruppe der beteiligten Beamten, Gegenstand und Ergebnis der
Gespräche sowie Angaben der Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
8. Welche Verbände bzw. Organisationen hat das BMWE im ersten Quartal
2025 ins BMWE zu Gesprächen bzw. Veranstaltungen unter Beteiligung
der Öffentlichkeit eingeladen (bitte nach Datum, Ort, Namen und
Rechtsform der teilnehmenden Verbände bzw. Organisationen, Namen und
Funktion der beteiligten Bundesminister, Anzahl der beteiligten Staatssekretäre
und Anzahl der Beamten sowie Angabe der Besoldungsgruppe der
beteiligten Beamten, Bezeichnung des Formats bzw. Titel der Veranstaltung,
Gegenstand und Ergebnis der Gespräche sowie Angaben der Höhe der
Kosten aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen.
Die erfragten Angaben können der Anlage* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/416 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 21/159
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD Fraktion betr. „Lobbyarbeit im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz“, BT-Drucksache 21/159
Datum Ort
Beteiligte
BMWK
Unternehmen /
Unternehmer,
Organisation, Verband
Gegenstand des Gesprächs / Titel der
Veranstaltung
Öffentlich
keit
beteiligt
(ja/
nein)
Höhe der
Kosten
21.01.2025 bcc Berlin
Congress Center
GmbH
BM Handelsblatt Rede / Handelsblatt Energie-Gipfel 2025 Ja
21.01.2025 Max-Liebermann
Haus
BM German Dream „German Dream Lunch“; Vielfalt und Teilhabe
als Schlüssel für Fortschritt und Innovation am
Wirtschaftsstandort Deutschland,
Bedeutung der Demokratie
nein
22.01.-
23.01.2025
Davos BM Vestas Gespräch mit Henrik Andersen, CEO und GSVP
Morten Dyrholm
nein
22.01.-
23.01.2025
Davos BM Fresenius SE & Co. KGaA Gespräch mit CEO Michael Sen, und Sven
Pucknat, Head of Executive Situation
Management
nein
Anlage 21/159
22.01.-
23.01.2025
Davos BM Qualcomm; Qualcomm
Technology Licensing sowie
EMEA
Gespräch mit Christiano Amon, CEO und Alex
Rogers, President Global Affairs; Wassim
Chourbaji, Senior Vice President Government
Affairs
nein
22.01.-
23.01.2025
Davos BM u.a. Volvo, Siemens Energy,
Vestas, Naftogaz, Bank of
America, SAP, VELUX
CEO Roundtable „CEO’s for Ukraine” nein
28.01.2025
Axel Springer
Hochhaus
BM Axel Springer Verlag Rede / WELT-Wirtschaftsgipfel
ja
15.02.2025 München BM Siemens Energy; Breakthrough
Energy and Sustainability;
Equinor
Münchner Security Conference; Teilnahme am
Roundtable „Energy Resilience Leadership
Group“
nein
15.02.2025 München BM Alphabet & Google Gespräch mit Sundar Pichai, CEO nein
15.02.2025 München BM Krauss-Maffei-Wegmann Gespräch mit Ralf Ketzel CEO nein
15.02.2025 München BM McCain Dinner Allgemeine Wirtschaftsthemen nein
15.02.2025 München BM Meta
Gespräch mit Nick Clegg, President of Global
Affairs
nein
15.02.2025 München BM Kieler Institut für
Weltwirtschaft
Gespräch mit Moritz Schularick Präsident nein
Anlage 21/159
15.02.2025 München BM US-Botschaft, BDI und
AmCham für die US-
Kongressdelegation
Lunch nein
12.03.2025 München BM Standbesuche: Innovations-
und Robotikparcours
CONBOTICS
- EXEMPLA
- Bauinnung
Nürnberg
- Deutscher
Gewerkschaftsbun
d und IG Metall
Panel mit Jörg Dittrich
(Präsident des
Zentralverbandes des
Deutschen Handwerks) und
Franz Xaver Peteranderl
(Präsidenten des Bayerischen
Handwerkstages)
Internationale Handwerksmesse (IHM) ja
Anlage 21/159
20.03.2025 Berliner
Renaissance
Theater,
Knesebeckstraße
100, 10623 Berlin
BM Rohwolt Verlag Gespräch mit Herfried Münkler iRd
Buchpremiere "Macht im Umbruch.
Deutschlands Rolle in Europa und die
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts"
ja
24.03.2025 Rambøll Group
A/S, Hannemanns
Allé 53, DK-2300
Copenhagen S -
meetingroom
Boardroom
BM Rambøll Group A/S Gespräch mit Jens-Peter SAUL, Präsident und
CEO von Rambøll Group A/S, Denmark
nein
26.03.2025 BMWK BM VCI Gespräch mit VCI-Präsident Steilemann nein
15.01.2025 Konzerthaus
Berlin am
Gendarmenmarkt
St-Ebene Lufthansa Group Lufthansa Group Neujahrskonzert 2025 Ja Keine
22.01.2025 Konzerthaus
Berlin am
Gendarmenmarkt
St-Ebene Bayerische Landesvertretung
in Berlin
Neujahrskonzert 2025 Ja Keine
Anlage 21/159
13.02.2025 Berlinale Palast,
Marlene-Dietrich-
Platz 1, 10785
Berlin
St-Ebene 75. Internationale
Filmfestspiele Berlin
Eröffnung 75. Berlinale Ja Keine
25.02.2025 Weltwirtschaft
am Haus der
Kulturen der Welt
St-Ebene Rheinische Post Hauptstadtempfang der Rheinischen Post Ja Keine
26.02.2025 Frederick`s,
Bellevuestraße 1,
10785 Berlin
St-Ebene Bundesverband der Deutschen
Industrie e.V.
Presidental Reception des BDI ja Keine
09.01.2025 BMWK,
Büro St N
St-Ebene Bernard Gustin, CEO Elia
Group + Herrn Stefan
Kapferer, 50hertz
Antrittsgespräch Hr. Gustin Nein /
16.01.2025 EUREF-Campus
am Wasserturm
(EUREF-Campus
1-25, 10829
Berlin)
St-Ebene
Wolfgang Axthelm,
Geschäftsführer BEE
Mona Neubaur, Ministerin
Wirtschaft, Energie, Klima,
Land NRW, stellv.
Ministerpräsidentin des
Landes NRW
Prof. Dr, Gerald Linke,
Vorstandsvorsitzender
Deutscher Verein des Gas- und
Wasserfaches (DVGW)
Gerd Schöller, CEO
Schoenergie GmbH & Co. KG
Teilnahme am ENERGIEDIALOG, Keynote „Das
Fundament der Energiewende ist gefestigt“
und anschließend Dialog
Ja /
Anlage 21/159
Dr. Anne Bendzulla,
Vorstandsmitglied ENERTRAG
SE
20.02.2025 VKU, Forum,
Invalidenstraße
91 [Präsenz]
St-Ebene Dr. Rebecca Reischuk,
Geschäftsführerin der
Bielefelder Netz GmbH
Ingbert Liebing,
Hauptgeschäftsführer des VKU
VKU-Netzforum Ja /
06.01.2025 Virtuell St-Ebene World Fund DEU Batterie-Ökosystem nein -
14.01.2025 Präsenz, BMWK St-Ebene Bundesverband der Deutschen
Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie e.V.
SVI-Strategie nein -
17.01.2025 Virtuell St-Ebene Global Foundries Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein -
22.01.2025 Telefon St-Ebene Mercedes Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein -
10.02.2025 Telefon St-Ebene Mercedes Bericht aus BRX-Sitzung vom
30.01./Automobilindustrie
nein -
28.02.2025 Telefon St-Ebene 50Hertz Governance nein -
11.03.2025 Präsenz St-Ebene Konrad-Adenauer-Stiftung Café Kyiv Ja -
13.03.2025 Telefon St-Ebene IG Metall Verteidigungsindustrie nein -
Anlage 21/159
25.03.2025 Präsenz St-Ebene euRobotics und Fraunhofer-
Gesellschaft
Treffen der europäischen Robotik-Community
-Motto: „Boosting the Synergies between
Robotics and AI for a stronger Europe”
ja Hinflug:
513,47€
Rückfahrt
(Deutsche
Bahn):
6,50€
(Platzrese
rvierung)
26.03.2025 Telefon St-Ebene DHL Austausch zu aktuellen Entwicklungen nein -
31.03.2025 Telefon St-Ebene 50Hertz Governance nein -
07.01.2025 Potsdam PSt-Ebene IHK Potsdam Austausch zu Wasserstoff Nein /
09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene Bluu Seafood Unternehmensbesuch Ja /
09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene Infinite Roots® Unternehmensbesuch Ja /
09.01.2025 Hamburg PSt-Ebene traceless Baustellenbesichtigung neue Demoanlage Ja /
30.01.2025 Berlin PSt-Ebene Arbeitsgemeinschaft
Zulieferindustrie
Keynote ArGeZ-Forum Ja /
04.02.2025 Korbußen PSt-Ebene Bikar-Metalle GmbH Spatenstich Ja /
17.02.2025 Neuenhagen PSt-Ebene 50Hertz Inbetriebnahmefeier der Uckermarkleitung Ja /
Anlage 21/159
19.02.2025 Spreetal PSt-Ebene Lausitzrunde Net Zero Valley Lausitz, Wasserstoff und
kommunale Wärmeplanung
Ja /
27.03.2025 Berlin PSt-Ebene KOWID Tagung zu Finanzierung der
Energietransformation
Ja /
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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