50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5226)
Text
50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5226)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5816
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, David Schliesing,
Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5226 –
50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 24. März 1976 wurde die argentinische Präsidentin Isabel Martinez de
Perón durch einen Militärputsch unter der Führung General Jorge Rafael
Videlas abgesetzt. Nach der Machtübernahme durch das Militär unter Videla
kam es zu einem weitreichenden Staatsumbau und der Einrichtung eines
Systems der Überwachung, mit dem die Bevölkerung und Institutionen
kontrolliert wurden. Die Militärregierung sah ihren Gegner vor allem in
(vermeintlich) linken Oppositionellen, welche sie systematisch verfolgte.
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Studentinnen und Studenten, Intellektuelle,
Journalistinnen und Journalisten, Anhängerinnen und Anhänger Peróns – sie
alle wurden vom Regime „verschwunden“, das heißt, sie wurden in geheime
Lager gebracht, ohne Prozess festgehalten, gefoltert und häufig auch ermordet.
Argentinische Menschenrechtsorganisationen gehen von bis zu 30 000
Verschwundenen aus (vgl. www.bpb.de/themen/mittel-suedamerika/lateinamerik
a/44628/wahrheit-und-gerechtigkeit/ & www.bpb.de/kurz-knapp/
hintergrundaktuell/223408/vor-40-jahren-beginn-der-militaerdiktatur-in-argentinien/).
Als eine der wichtigsten Widerstandsbewegungen gegen das Regime
formierten sich die Madres de Plaza de Mayo (Mütter des Plaza de Mayo). Seit dem
30. April 1977 treffen sie sich jede Woche zu einer Protestkundgebung, um für
„Verdad y Justicia“ (Wahrheit und Gerechtigkeit) zu kämpfen. Sie fordern
unter anderem die Aufklärung des Verschwindens ihrer Kinder sowie die
gerichtliche Verurteilung der Verantwortlichen. Ihr Erkennungszeichen ist ein
weißes Kopftuch (vgl. https://madresplazademayolf.org.ar/madres/historia/ &
www.bpb.de/themen/mittel-suedamerika/lateinamerika/44628/wahrheit-und-g
erechtigkeit/).
Zwischen Deutschland und Argentinien bestanden zur Zeit der letzten
argentinischen Militärdiktatur vielfältige Verbindungen. Einerseits wurden auch
deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Opfer der Diktatur, wobei eines der
bekanntesten Opfer die Sozialrevolutionärin Elisabeth Käsemann ist, die 1977
entführt, gefoltert und ermordet wurde. Die Angehörigen von Käsemann
warfen der damaligen Bundesregierung vor, sich zu wenig für ihre Freisetzung
eingesetzt und wirtschaftliche Interessen über die Einhaltung von
Menschenrechten und den Schutz von Menschenleben gestellt zu haben (vgl. www.fdcl-
berlin.de/fileadmin/fdcl/Publikationen/Ausstellung-E_Kaesemann.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Andererseits standen deutsche Akteurinnen und Akteure mit der
argentinischen Militärdiktatur in Kontakt. Beispielsweise stellte die deutsche Botschaft
dem „Mayor Peirano“, einem Geheimdienstoffizier der Armee,
Räumlichkeiten in der Botschaft zur Verfügung, in denen er Angehörige von
Verschwundenen empfing. Dabei soll er Informationen über deren soziales Umfeld
gesammelt haben. Nachdem die USA 1977 ein Waffenembargo gegen Argentinien
verhängten, wurde Deutschland zum wichtigsten Waffenlieferant für die
argentinische Militärdiktatur. Die Auslandsniederlassung von Mercedes-Benz
gehörte zur Zeit der Militärdiktatur zu den umsatzstärksten Unternehmen des
Landes. Ein Hauptkunde war die argentinische Armee, die mit Unimog-
Lastwagen beliefert wurde (vgl. www.museositioesma.gob.ar/wp-content/uploads/
2024/05/A4-ALEMANES_Paneles-COMPLETOS_baja.pdf). Die
Beziehungen der verschiedenen deutschen Akteurinnen und Akteure zu Argentinien
zwischen 1976 und 1983 könnten als eine Form der Legitimierung oder
Unterstützung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Militärdiktatur
verstanden werden.
Noch heute – also über 40 Jahre nach Ende der letzten argentinischen Diktatur
– dauert die juristische Aufarbeitung der Diktatur und seiner Verbrechen an.
Seit der Präsidentschaft von Javier Milei zeichnet sich jedoch eine deutliche
Veränderung in der staatlichen Erinnerungskultur und Verfolgung von
Straftaten durch das Militärregime ab. Dabei geht die Regierung Mileis
systematisch gegen Erinnerungs- und Aufklärungsstrukturen vor. Seit 2006 ist das
Sekretariat für Menschenrechte in mindestens 265 Fällen als Kläger gegen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgetreten. Mit dem Dekret 347/2025
von Präsident Milei fand eine Herabstufung des Sekretariats zum
Subsekretariat statt (www.argentina.gob.ar/normativa/nacional/decreto-347-2025-41303
6/texto). Dadurch ist das Sekretariat nicht mehr befugt, als Kläger aufzutreten,
was die Verfolgung von Verbrechen der Militärdiktatur deutlich erschwert
(www.pagina12.com.ar/2026/02/23/un-gobierno-al-que-ya-no-le-interesa-acus
ar-a-represores/). Diverse Stellen im Bereich der Menschenrechte wurden
gestrichen und die angesehene Direktorin des als UNESCO-Welterbe
anerkannten Museums Erinnerungsstätte ex-ESMA, Mayki Gorosito, wurde entlassen
(https://amerika21.de/2017/12/192232/aufloesung-menschenrechtsdirektion &
https://amerika21.de/2025/04/274618/argentinien-erinnerung-militaerdiktatur
& www.lanacion.com.ar/politica/el-gobierno-echo-a-la-directora-ejecutiva-de
l-museo-de-la-ex-esma-mayki-gorosito-nid04062025/).
Im April 2025 sorgte die Zerstörung eines Denkmals in Erinnerung an den
deutschstämmigen Menschenrechtsaktivisten und Widerstandskämpfers
Osvaldo Bayer in El Calafate durch eine Nationalbehörde für großes Aufregen
(https://amerika21.de/2025/04/274549/argentinien-wiederstandskaempfer-b
ayer).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in
der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung
besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln
haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung
gegenüber den Abgeordneten hat.
Die erfragten Informationen betreffen die Jahre 1976 bis 1983. Betroffen ist
angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums in erster Linie Archivgut.
Nach dem – hier gegebenen – Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach
den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur
Verfügung, sodass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen
Wissensvorsprung noch weitgehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie
verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus
den Beständen des Bundesarchivs, des Politischen Archivs des Auswärtigen
Amts (AA) und sonstiger der historischen Forschung zugänglicher Quellen.
Darüber hinaus ist die Bewertung des Handelns der Bundesregierung vor
30 Jahren nicht Aufgabe der heutigen Bundesregierung. Dies ist der
Wissenschaft vorbehalten.
1. Wird der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, bei
seiner am 28. Januar 2026 bei der Regierungsbefragung angekündigten
Reise nach Lateinamerika auch Argentinien besuchen?
a) Wenn ja, inwieweit wird die Aufarbeitung der Militärdiktatur Thema
sein, und welche weiteren Themen sollen besprochen werden?
b) Wenn ja, mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der
argentinischen Regierung, argentinischer Unternehmen und der argentinischen
Zivilgesellschaft wird er sich treffen?
c) Wenn ja, welche Organisationen und Unternehmen (bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter) begleiten den Bundesaußenminister
Dr. Johann Wadephul bei seiner Reise, und anhand welcher Kriterien
wurde entschieden, wer den Bundesminister auf dieser Reise
begleiten darf?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die geplante Reise nach Lateinamerika, darunter auch nach Argentinien, hat
aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Golfregion nicht stattgefunden.
Die Reise soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
2. Ist zukünftig ein Treffen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und
Präsident Javier Milei geplant, und wenn ja, für wann, und auf wessen
Initiative findet das Treffen statt?
Derzeit ist kein Treffen terminiert.
3. Wie sieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beziehungen zur
argentinischen Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983?
4. Welches war nach Auffassung der Bundesregierung während der
Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 der zentrale Bestandteil deutscher
Außenpolitik gegenüber Argentinien, wenn es nicht die Menschenrechte
waren (bitte begründen)?
5. Plant die Bundesregierung, die Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland zur argentinischen Militärdiktatur und insbesondere die
Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit argentinischen
Sicherheitsbehörden genauer zu untersuchen und aufzuarbeiten, wenn ja, ab
wann ist damit zu rechnen, und in welcher Form soll dies geschehen, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit mehrfach zu den
deutsch-argentinischen Beziehungen während der argentinischen
Militärdiktatur von 1976 bis 1983 und ihren Beiträgen zur Aufarbeitung der Verbrechen in
der Zeit der Militärdiktatur geäußert. Sie verweist insbesondere auf ihre
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/3184 sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13816.
Im Rahmen der Forschungstätigkeit an der Universität der Bundeswehr in
München wird u. a. die grundsätzliche Frage der Menschenrechtsverletzungen
der argentinischen Militärdiktatur und des Umgangs damit untersucht.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Sind in den Archiven des Bundeskanzleramtes, des
Bundesnachrichtendienstes oder des Auswärtigen Amts weiterhin Akten enthalten, die
Bezüge auf Geschehnisse während der argentinischen Militärdiktatur
aufweisen und zugleich noch von Sperrfristen betroffen sind, und wenn ja,
wie viele Akten betrifft dies pro Standort (wenn genaue Angabe nicht
möglich, bitte ggf. Schätzwert angeben)?
Das Archiv des Bundesnachrichtendiensts (BND) enthält insgesamt ca. 40
Dokumente mit Bezügen zu Geschehnissen der argentinischen Militärdiktatur. Die
Sperrfristen sind vom jeweiligen spezifischen Dokument und dessen ggf.
schützenswertem Inhalt abhängig. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
7. Sind Bestände aus den Archiven des Bundeskanzleramtes, des
Bundesnachrichtendienstes oder des Auswärtigen Amts mit den o. g.
Eigenschaften mit besonderen Sperrvermerken versehen und/oder von
Geheimhaltungsstufen betroffen, und wenn ja, mit welchen (bitte unter
Angabe der Anzahl der betroffenen Akten pro Archiv sowie der
dazugehörigen Geheimhaltungsstufen angeben)?
8. Plant die Bundesregierung, bisher mit Sperrvermerken versehene Akten
freizugeben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, bis
wann soll dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorgehen
der Regierung Mileis gegen die Erinnerungskultur?
Die Bundesregierung verfolgt die Maßnahmen der argentinischen Regierung
unter Präsident Javier Milei im Sinne der Fragestellung aufmerksam,
einschließlich der Budgetkürzungen bei Gedenkstätten wie der ESMA (Museo
Sitio de Memoria). Die Bundesregierung misst grundsätzlich einer offenen und
faktenbasierten Aufarbeitung staatlichen Unrechts und systematischer
Menschenrechtsverletzungen hohe Bedeutung bei, und bringt dies auch gegenüber
der argentinischen Regierung zum Ausdruck.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorgehen
der Regierung Mileis, gerichtliche Prozesse gegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zu erschweren?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von gerichtlichen Prozessen, die im
Sinne der Fragestellung erschwert würden.
11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Anschuldigungen über
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang der letzten
argentinischen Diktatur gegen deutsche Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger erhoben, die aber bis heute nicht juristisch aufgeklärt wurden, und
wenn ja, welche?
12. Sind der Bundesregierung Fälle von deutschen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürgern bekannt, die als Verschwundene im Rahmen der
Militärdiktatur gelten, die aber bis heute nicht juristisch aufgeklärt wurden, und
wenn ja, um welche Fälle handelt es sich, und ist die Bundesregierung
diesbezüglich tätig geworden?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil
vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind
nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder
die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Bis heute nicht
juristisch aufgeklärte Verbrechen im Sinne der Fragestellungen sind keine
Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA geführt werden. Erforderlich
wäre daher eine händische Auswertung eines in das Jahr 1976
zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen
Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und
deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
Zu Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die
Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
13. Unterstützt die Bundesregierung aktuell die Aufklärung von Verbrechen
während der argentinischen Militärdiktatur (beispielsweise durch die
Förderung von argentinischen Menschenrechtsorganisationen), wenn ja,
inwieweit, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung finanziert im laufenden Haushaltsjahr ein Projekt mit der
argentinischen Organisation EAAF (Equipo Argentino de Antropología
Forense/Argentinisches Team für forensische Anthropologie) zur Suche und
Identifizierung von während der letzten Militärdiktatur verschwundenen Personen in
den Provinzen Buenos Aires und Córdoba. Die im Rahmen des Projekts
durchgeführten forensischen Untersuchungen konzentrieren sich auf zwei zentrale
Fundorte mutmaßlicher Opfer des Staatsterrorismus: La Perla (Provinz
Córdoba), ein ehemaliges illegales Haft- und Folterzentrum, sowie den Friedhof
Magdalena (Provinz Buenos Aires), auf dem sich zahlreiche namenlose Gräber
befinden.
14. Wird die Bundesregierung oder die deutsche Botschaft in Argentinien
sich an Gedenkveranstaltungen im Rahmen des 50. Jahrestages des
Militärputsches beteiligen, und wenn ja, in welcher Form?
Vertreter der Deutschen Botschaft in Buenos Aires haben an einer von der
Delegation der Europäischen Union organisierten Veranstaltung anlässlich des
Gedenkens an die Opfer der Militärdiktatur in Buenos Aires teilgenommen.
15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig stärker im Bereich der
Aufklärung und Erinnerung an die Verbrechen der Militärdiktatur in
Argentinien engagieren, um den Rückzug der argentinischen Regierung
auszugleichen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Erinnerung an staatliches Unrecht und die Aufarbeitung von
Diktaturverbrechen ist vor allem Aufgabe der Gesellschaften und ihrer zivilen und staatlichen
Institutionen in den jeweils betroffenen Ländern. Die Bundesregierung betont
gegenüber der argentinischen Regierung die Bedeutung von Opferwürdigung
und unabhängiger historischer Forschung und setzt ihr Engagement im Bereich
der Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen der Militärdiktatur im
Rahmen bestehender Programme fort. Dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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