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50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5226)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5816 · Antwort · Original ↗

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50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5226) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5816 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, David Schliesing, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5226 – 50. Jahrestag des Militärputsches und aktuelle politische Lage in Argentinien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 24. März 1976 wurde die argentinische Präsidentin Isabel Martinez de Perón durch einen Militärputsch unter der Führung General Jorge Rafael Videlas abgesetzt. Nach der Machtübernahme durch das Militär unter Videla kam es zu einem weitreichenden Staatsumbau und der Einrichtung eines Systems der Überwachung, mit dem die Bevölkerung und Institutionen kontrolliert wurden. Die Militärregierung sah ihren Gegner vor allem in (vermeintlich) linken Oppositionellen, welche sie systematisch verfolgte. Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Studentinnen und Studenten, Intellektuelle, Journalistinnen und Journalisten, Anhängerinnen und Anhänger Peróns – sie alle wurden vom Regime „verschwunden“, das heißt, sie wurden in geheime Lager gebracht, ohne Prozess festgehalten, gefoltert und häufig auch ermordet. Argentinische Menschenrechtsorganisationen gehen von bis zu 30 000 Verschwundenen aus (vgl. www.bpb.de/themen/mittel-suedamerika/lateinamerik a/44628/wahrheit-und-gerechtigkeit/ & www.bpb.de/kurz-knapp/ hintergrundaktuell/223408/vor-40-jahren-beginn-der-militaerdiktatur-in-argentinien/). Als eine der wichtigsten Widerstandsbewegungen gegen das Regime formierten sich die Madres de Plaza de Mayo (Mütter des Plaza de Mayo). Seit dem 30. April 1977 treffen sie sich jede Woche zu einer Protestkundgebung, um für „Verdad y Justicia“ (Wahrheit und Gerechtigkeit) zu kämpfen. Sie fordern unter anderem die Aufklärung des Verschwindens ihrer Kinder sowie die gerichtliche Verurteilung der Verantwortlichen. Ihr Erkennungszeichen ist ein weißes Kopftuch (vgl. https://madresplazademayolf.org.ar/madres/historia/ & www.bpb.de/themen/mittel-suedamerika/lateinamerika/44628/wahrheit-und-g erechtigkeit/). Zwischen Deutschland und Argentinien bestanden zur Zeit der letzten argentinischen Militärdiktatur vielfältige Verbindungen. Einerseits wurden auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Opfer der Diktatur, wobei eines der bekanntesten Opfer die Sozialrevolutionärin Elisabeth Käsemann ist, die 1977 entführt, gefoltert und ermordet wurde. Die Angehörigen von Käsemann warfen der damaligen Bundesregierung vor, sich zu wenig für ihre Freisetzung eingesetzt und wirtschaftliche Interessen über die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz von Menschenleben gestellt zu haben (vgl. www.fdcl- berlin.de/fileadmin/fdcl/Publikationen/Ausstellung-E_Kaesemann.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Andererseits standen deutsche Akteurinnen und Akteure mit der argentinischen Militärdiktatur in Kontakt. Beispielsweise stellte die deutsche Botschaft dem „Mayor Peirano“, einem Geheimdienstoffizier der Armee, Räumlichkeiten in der Botschaft zur Verfügung, in denen er Angehörige von Verschwundenen empfing. Dabei soll er Informationen über deren soziales Umfeld gesammelt haben. Nachdem die USA 1977 ein Waffenembargo gegen Argentinien verhängten, wurde Deutschland zum wichtigsten Waffenlieferant für die argentinische Militärdiktatur. Die Auslandsniederlassung von Mercedes-Benz gehörte zur Zeit der Militärdiktatur zu den umsatzstärksten Unternehmen des Landes. Ein Hauptkunde war die argentinische Armee, die mit Unimog- Lastwagen beliefert wurde (vgl. www.museositioesma.gob.ar/wp-content/uploads/ 2024/05/A4-ALEMANES_Paneles-COMPLETOS_baja.pdf). Die Beziehungen der verschiedenen deutschen Akteurinnen und Akteure zu Argentinien zwischen 1976 und 1983 könnten als eine Form der Legitimierung oder Unterstützung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Militärdiktatur verstanden werden. Noch heute – also über 40 Jahre nach Ende der letzten argentinischen Diktatur – dauert die juristische Aufarbeitung der Diktatur und seiner Verbrechen an. Seit der Präsidentschaft von Javier Milei zeichnet sich jedoch eine deutliche Veränderung in der staatlichen Erinnerungskultur und Verfolgung von Straftaten durch das Militärregime ab. Dabei geht die Regierung Mileis systematisch gegen Erinnerungs- und Aufklärungsstrukturen vor. Seit 2006 ist das Sekretariat für Menschenrechte in mindestens 265 Fällen als Kläger gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgetreten. Mit dem Dekret 347/2025 von Präsident Milei fand eine Herabstufung des Sekretariats zum Subsekretariat statt (www.argentina.gob.ar/normativa/nacional/decreto-347-2025-41303 6/texto). Dadurch ist das Sekretariat nicht mehr befugt, als Kläger aufzutreten, was die Verfolgung von Verbrechen der Militärdiktatur deutlich erschwert (www.pagina12.com.ar/2026/02/23/un-gobierno-al-que-ya-no-le-interesa-acus ar-a-represores/). Diverse Stellen im Bereich der Menschenrechte wurden gestrichen und die angesehene Direktorin des als UNESCO-Welterbe anerkannten Museums Erinnerungsstätte ex-ESMA, Mayki Gorosito, wurde entlassen (https://amerika21.de/2017/12/192232/aufloesung-menschenrechtsdirektion & https://amerika21.de/2025/04/274618/argentinien-erinnerung-militaerdiktatur & www.lanacion.com.ar/politica/el-gobierno-echo-a-la-directora-ejecutiva-de l-museo-de-la-ex-esma-mayki-gorosito-nid04062025/). Im April 2025 sorgte die Zerstörung eines Denkmals in Erinnerung an den deutschstämmigen Menschenrechtsaktivisten und Widerstandskämpfers Osvaldo Bayer in El Calafate durch eine Nationalbehörde für großes Aufregen (https://amerika21.de/2025/04/274549/argentinien-wiederstandskaempfer-b ayer). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln haben und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat. Die erfragten Informationen betreffen die Jahre 1976 bis 1983. Betroffen ist angesichts des lange zurückliegenden Zeitraums in erster Linie Archivgut. Nach dem – hier gegebenen – Ablauf der Schutzfristen steht Archivgut nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jedermann zur Verfügung, sodass die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag weder einen Wissensvorsprung noch weitgehende Rechte bei der Informationserhebung hat. Sie verweist deshalb auf die Möglichkeit selbständiger Informationserhebung aus den Beständen des Bundesarchivs, des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts (AA) und sonstiger der historischen Forschung zugänglicher Quellen. Darüber hinaus ist die Bewertung des Handelns der Bundesregierung vor 30 Jahren nicht Aufgabe der heutigen Bundesregierung. Dies ist der Wissenschaft vorbehalten.  1. Wird der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, bei seiner am 28. Januar 2026 bei der Regierungsbefragung angekündigten Reise nach Lateinamerika auch Argentinien besuchen? a) Wenn ja, inwieweit wird die Aufarbeitung der Militärdiktatur Thema sein, und welche weiteren Themen sollen besprochen werden? b) Wenn ja, mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der argentinischen Regierung, argentinischer Unternehmen und der argentinischen Zivilgesellschaft wird er sich treffen? c) Wenn ja, welche Organisationen und Unternehmen (bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter) begleiten den Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul bei seiner Reise, und anhand welcher Kriterien wurde entschieden, wer den Bundesminister auf dieser Reise begleiten darf? d) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Die geplante Reise nach Lateinamerika, darunter auch nach Argentinien, hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Golfregion nicht stattgefunden. Die Reise soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.  2. Ist zukünftig ein Treffen zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Präsident Javier Milei geplant, und wenn ja, für wann, und auf wessen Initiative findet das Treffen statt? Derzeit ist kein Treffen terminiert.  3. Wie sieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Beziehungen zur argentinischen Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983?  4. Welches war nach Auffassung der Bundesregierung während der Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 der zentrale Bestandteil deutscher Außenpolitik gegenüber Argentinien, wenn es nicht die Menschenrechte waren (bitte begründen)?  5. Plant die Bundesregierung, die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur argentinischen Militärdiktatur und insbesondere die Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit argentinischen Sicherheitsbehörden genauer zu untersuchen und aufzuarbeiten, wenn ja, ab wann ist damit zu rechnen, und in welcher Form soll dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit mehrfach zu den deutsch-argentinischen Beziehungen während der argentinischen Militärdiktatur von 1976 bis 1983 und ihren Beiträgen zur Aufarbeitung der Verbrechen in der Zeit der Militärdiktatur geäußert. Sie verweist insbesondere auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3184 sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13816. Im Rahmen der Forschungstätigkeit an der Universität der Bundeswehr in München wird u. a. die grundsätzliche Frage der Menschenrechtsverletzungen der argentinischen Militärdiktatur und des Umgangs damit untersucht. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Sind in den Archiven des Bundeskanzleramtes, des Bundesnachrichtendienstes oder des Auswärtigen Amts weiterhin Akten enthalten, die Bezüge auf Geschehnisse während der argentinischen Militärdiktatur aufweisen und zugleich noch von Sperrfristen betroffen sind, und wenn ja, wie viele Akten betrifft dies pro Standort (wenn genaue Angabe nicht möglich, bitte ggf. Schätzwert angeben)? Das Archiv des Bundesnachrichtendiensts (BND) enthält insgesamt ca. 40 Dokumente mit Bezügen zu Geschehnissen der argentinischen Militärdiktatur. Die Sperrfristen sind vom jeweiligen spezifischen Dokument und dessen ggf. schützenswertem Inhalt abhängig. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Sind Bestände aus den Archiven des Bundeskanzleramtes, des Bundesnachrichtendienstes oder des Auswärtigen Amts mit den o. g. Eigenschaften mit besonderen Sperrvermerken versehen und/oder von Geheimhaltungsstufen betroffen, und wenn ja, mit welchen (bitte unter Angabe der Anzahl der betroffenen Akten pro Archiv sowie der dazugehörigen Geheimhaltungsstufen angeben)?  8. Plant die Bundesregierung, bisher mit Sperrvermerken versehene Akten freizugeben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn ja, bis wann soll dies geschehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorgehen der Regierung Mileis gegen die Erinnerungskultur? Die Bundesregierung verfolgt die Maßnahmen der argentinischen Regierung unter Präsident Javier Milei im Sinne der Fragestellung aufmerksam, einschließlich der Budgetkürzungen bei Gedenkstätten wie der ESMA (Museo Sitio de Memoria). Die Bundesregierung misst grundsätzlich einer offenen und faktenbasierten Aufarbeitung staatlichen Unrechts und systematischer Menschenrechtsverletzungen hohe Bedeutung bei, und bringt dies auch gegenüber der argentinischen Regierung zum Ausdruck. 10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Vorgehen der Regierung Mileis, gerichtliche Prozesse gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erschweren? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von gerichtlichen Prozessen, die im Sinne der Fragestellung erschwert würden. 11. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Anschuldigungen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang der letzten argentinischen Diktatur gegen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhoben, die aber bis heute nicht juristisch aufgeklärt wurden, und wenn ja, welche? 12. Sind der Bundesregierung Fälle von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bekannt, die als Verschwundene im Rahmen der Militärdiktatur gelten, die aber bis heute nicht juristisch aufgeklärt wurden, und wenn ja, um welche Fälle handelt es sich, und ist die Bundesregierung diesbezüglich tätig geworden? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Bis heute nicht juristisch aufgeklärte Verbrechen im Sinne der Fragestellungen sind keine Kriterien, die in den Verfahrensregistern des GBA geführt werden. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung eines in das Jahr 1976 zurückreichenden immensen Aktenbestandes, was die Ressourcen der betroffenen Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. Zu Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 13. Unterstützt die Bundesregierung aktuell die Aufklärung von Verbrechen während der argentinischen Militärdiktatur (beispielsweise durch die Förderung von argentinischen Menschenrechtsorganisationen), wenn ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung finanziert im laufenden Haushaltsjahr ein Projekt mit der argentinischen Organisation EAAF (Equipo Argentino de Antropología Forense/Argentinisches Team für forensische Anthropologie) zur Suche und Identifizierung von während der letzten Militärdiktatur verschwundenen Personen in den Provinzen Buenos Aires und Córdoba. Die im Rahmen des Projekts durchgeführten forensischen Untersuchungen konzentrieren sich auf zwei zentrale Fundorte mutmaßlicher Opfer des Staatsterrorismus: La Perla (Provinz Córdoba), ein ehemaliges illegales Haft- und Folterzentrum, sowie den Friedhof Magdalena (Provinz Buenos Aires), auf dem sich zahlreiche namenlose Gräber befinden. 14. Wird die Bundesregierung oder die deutsche Botschaft in Argentinien sich an Gedenkveranstaltungen im Rahmen des 50. Jahrestages des Militärputsches beteiligen, und wenn ja, in welcher Form? Vertreter der Deutschen Botschaft in Buenos Aires haben an einer von der Delegation der Europäischen Union organisierten Veranstaltung anlässlich des Gedenkens an die Opfer der Militärdiktatur in Buenos Aires teilgenommen. 15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig stärker im Bereich der Aufklärung und Erinnerung an die Verbrechen der Militärdiktatur in Argentinien engagieren, um den Rückzug der argentinischen Regierung auszugleichen, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Erinnerung an staatliches Unrecht und die Aufarbeitung von Diktaturverbrechen ist vor allem Aufgabe der Gesellschaften und ihrer zivilen und staatlichen Institutionen in den jeweils betroffenen Ländern. Die Bundesregierung betont gegenüber der argentinischen Regierung die Bedeutung von Opferwürdigung und unabhängiger historischer Forschung und setzt ihr Engagement im Bereich der Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen der Militärdiktatur im Rahmen bestehender Programme fort. Dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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