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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

dip / drucksache 04.09.2025 · WP 21 · zu402/25 · Berichtigung · Original ↗

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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes [Bundesrat zu Drucksache 402/25 04.09.25 Vk - Fz - U Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Berichtigung Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Das Bundeskanzleramt teilte mit Schreiben vom 4. September 2025 Folgendes mit: Der mit Schreiben des Bundeskanzlers an die Präsidentin des Bundesrates vom 15. August 2025 übersandte, im Betreff genannte Gesetzentwurf (BR-Drs. 402/25) enthält eine offenbare Unrichtigkeit. Es ist leider erst im Nachgang aufgefallen, dass die Spalte einer Tabelle abgeschnitten ist. Die Tabelle befindet sich auf Seite 3 des Gesetzentwurfes und trägt den Titel „Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel“. Bei der Tabelle ist die äußerst rechte Spalte abgeschnitten. Diese soll den Titel „Für die in 2026 verursachten Nachteile eingesetzter Betrag (in EUR)“ tragen. Die jeweiligen Zellen innerhalb dieser Spalte sollen leer sein. Es wird gebeten, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren, die zu ändernde Seite liegt als Anlage bei. Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel Anlage 9 für das Bundesland: im Jahr 2026 zum Stichtag 30. Juni … Bereich Landeshaushalt (Kapitel / Titel) Verwendungszweck Für die in 2026 verursachten Nachteile eingesetzter Betrag (in EUR) 1.1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG 1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich 1.3 Landesmittel 1.4 verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) 2.1 Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr geleistete Zahlungen für entgangene Fahrgeldeinnahmen davon bereits in 2026 verausgabt 2.2 geleistete Zahlungen für weitere finanzielle Nachteile davon bereits in 2026 verausgabt 2.3 Summe (2.1 und 2.2) Differenz verfügbare Mittel / Ausgaben (Differenz aus 1.4 und 2.3) Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die im Jahr 2027 gemeldeten Werte sind im Jahr 2028 zu finalisieren.“ (Austauschseite)]

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